Pfarren , verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte haben, in eine Pfarre gehören. Das Dorf N. pfarret nach H. gehöret zu der Pfarre H. ist dahin eingepfarret. S. auch Einpfarren.
Der Pfarrer , des -s, plur. ut nom. sing. ein Geistlicher oder Priester, welchem die geistliche Aufsicht über eine Gemeinde, und die Verrichtung des öffentlichen Gottesdienstes anvertrauet ist. Wenn mehrere Geistliche einer und eben derselben Gemeinde vorstehen, so heißt der erste ...
Die Pfarrey , plur. die -en, S. Pfarre.
Die Pfarrfrau , plur. die -en, S. Pfarrer.
Die Pfarrfuhre , plur. die -n, Frohnfuhren, welche die Pfarrgenossen zum Behuf des Pfarrers oder der Pfarrkirche zu thun gehalten sind.
Die Pfarrgebühren , sing. inus. Einnahmen an Gelde, welche der Pfarrer zu nehmen und zu fordern berechtigt ist.
Der Pfárrgenóß , des -ssen, plur. die -ssen, ein Einwohner, welcher zu einer Pfarre gehöret, in dieselbe eingepfarret ist; das Pfarrkind, der Kirchgenoß, im Plural die Pfarrleute.
Das Pfarrgut , des -es, plur. die -güter, Güter, d.i. liegende Gründe, welche zu einer Pfarre gehören, zum Unterhalte des Pfarrers bestimmt sind.
Das Pfarrhaus , des -es, plur. die -häuser, das Wohnhaus des Pfarrers; die Pfarrwohnung.
Der Pfarrhêrr , des -en, plur. die -en, S. Pfarrer.
Der Pfarrhof , des -es, plur. die -höfe, der Hof an einem Pfarrhause. Auch ein ansehnliches weitläufiges Pfarrhaus pflegt man einen Pfarrhof zu nennen.
Die Pfarrhufe , plur. die -n, eine Hufe Ackers, so fern sie zur Pfarre gehöret, zum Unterhalte des Pfarrers bestimmt ist.
Das Pfarrkind , des -es, plur. die -er, S. Pfarrgenoß.
Die Pfarrkirche , plur. die -n, die Hauptkirche in einer Pfarre, an welcher sich der Pfarrer befindet; die Mutterkirche, im Gegensatze der Beykirche, Tochterkirche oder des Filiales.
Das Pfarrlehen , des -s, plur. inus. das Recht und die Gewalt, einen Pfarrer zu berufen; der Pfarrsatz, die Pfarrverleihung, das Pfarrecht, das Kirchlehen, der Kirchensatz, mit einem Lat. Worte, das Patronat-Recht, Jus Patronatus.
Die Pfarrleute , sing. inus. S. Pfarrgenoß. In engerer Bedeutung sind an einigen Orten Pfarrleute diejenigen, welche dem Pfarrer einige unentgeldliche Dienste zu leisten verbunden sind.
Der Pfarrsatz , des -es, plur. inus. S. Pfarrlehen.
Die Pfarrwohnung , plur. die -en, S. Pfarrhaus.
Der Pfarrzêhnte , des -n, plur. die -n, der Zehnte, welcher dem Pfarrer von den Eingepfarrten gebühret.
1. Der Pfau , des -es, plur. inus. ein im gemeinen Leben einiger Gegenden aus Eppich verderbtes Wort. So wird der Mauereppich oft nur Mauerpfau genannt.
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