[137] Baden, Großherzogtum, Bundesstaat im SW. Deutschlands, 15.081 qkm, (1900) 1.867.944 E. (1.131.639 Katholiken, 701.964 Evangelische, 26.132 Juden), teils in der Oberrhein. Tiefebene, teils im Schwarzwald und der Schwäb. Hochebene, teils im Odenwald und der fränk. Trias. [Karte: Bayern, Württemberg, Baden und Elsaß-Lothringen.] Hauptfluß der Rhein, welchem Wutach, Wehra, Wiese, Elz mit Dreisam, Kinzig, Rench, Murg, Pfinz, Salbach und bei Mannheim der schiffbare Neckar zugehen; der Main mit der Tauber im NO. des Landes; der SO. gehört zum Teil (mit 1200 qkm) dem Gebiet der hier entspringenden Donau an. Vom Bodensee (mit Untersee und Überlinger See) gehören 182 qkm B. an. Im Schwarzwald der Titisee, Feldsee, Schluchsee, Wildsee, Mummelsee, Herrenwiesensee. Das Land ist eins der fruchtbarsten Deutschlands: Getreide und Feldfrüchte aller Art, Küchengewächse, Obst und Wein, Hopfen, Tabak etc. an bes. warmen Stellen Mandeln und edle Kastanien. Wichtig Forstwirtschaft und Viehzucht; zahlreiche Bäder, (Baden-Baden, Kniebisbäder). Industrie bedeutend in den Kreisen Karlsruhe, Freiburg und Mannheim, bes. in Tabak, Textilwaren (Baumwolle, Seide), Bijouteriewaren (Pforzheim), Leder, Spiegeln, Maschinen, Schwarzwälder Uhren; wichtigster Handelsplatz Mannheim am Rhein; bis dahin gehen die Segelschiffe. Eisenbahnnetz sehr dicht (1902: 2134 km).
[137] Verfassung und Verwaltung. Verfassung (vom 22. Aug. 1818) konstitutionell-monarchisch. Der Großherzog führt den Titel Königl. Hoheit; der Thronfolger heißt Erbgroßherzog, alle nachgeborenen Söhne und Töchter Markgrafen und Markgräfinnen von B. Die Ständeversammlung zerfällt in Erste und Zweite Kammer, allgemeines Wahlrecht; geheime Abstimmung (mit indirekter Wahl durch Wahlmänner); 14 Reichstagsabgeordnete. Einteilung in 11 Kreise: Konstanz, Villingen, Waldshut, Freiburg, Lörrach, Offenburg, B., Karlsruhe, Mannheim, Heidelberg, Mosbach; übergeordnet 4 Landeskommissare (zu Konstanz, Freiburg, Karlsruhe und Mannheim). Haupt-und Residenzstadt Karlsruhe. Oberlandesgericht Karlsruhe, Landgerichte Konstanz, Waldshut, Freiburg, Offenburg, Karlsruhe, Mannheim, Mosbach, Heidelberg und 60 Amtsgerichte. Die Angelegenheiten der kath. Kirche leitet der Erzbischof von Freiburg i. Br., die der vereinigten evang.-prot. der Oberkirchenrat, die der Israeliten der Oberrat. Universitäten zu Heidelberg (prot.) und Freiburg (kath.), Technische Hochschule zu Karlsruhe, 16 Gymnasien, 4 Realgymnasien, 7 Oberrealschulen, 2 Progymnasien, 4 Realprogymnasien, 20 Real-, 7 höhere Mädchenschulen, 4 Lehrerseminare u.a. Budget 1904: Einnahmen und Ausgaben 84.306.405 M, Staatsschuld ist eine Eisenbahnschuld von (1. Jan. 1904) 410.284.453 M. Das Militär bildet mit einigen außerbad. Truppenteilen das 14. deutsche Armeekorps. 4 Ritterorden: Hausorden der Treue, militär. Karl-Friedrichs-Verdienstorden, Orden vom Zähringer Löwen, Orden Bertholds von Zähringen. Wappen: ein schrägrechter purpurroter Balken im goldenen Felde, von der Königskrone bedeckt und von zwei gekrönten silbernen Greifen gehalten [Abb. 150] Landesfarbe gelb-rot-gelb, in der Flagge horizontal geführt.
Geschichte. Ahnherr der jetzt in B. regierenden Dynastie ist ein Nachkomme der letzten alemann. Herzöge, Hermann I. (gest. 1074), 2. Sohn Bertholds, des 1. Herzogs von Zähringen. Er war Markgraf zu Hochberg, und sein Sohn Hermann II. (gest. 1130) nannte sich zuerst Markgraf von B. Durch Heirat und Eroberung dehnten die Nachfolger trotz wiederholter Teilungen die bad. Besitzungen weiter aus, die Markgraf Christoph I. (1475-1527) wieder in einer Hand vereinigte. Seine Söhne Bernhard (gest. 1537) und Ernst (gest. 1553) stifteten jener die Baden-Badener, dieser die Baden-Durlacher Linie. Erstere, welche katholisch geblieben war, erlosch 1771 mit August Georg und kam an Markgraf Karl Friedrich aus der prot. Linie Baden-Durlach; aus letzterer führte Ernsts Sohn Karl II. (1553-77) den Protestantismus im Lande ein. Karl Wilhelm (1709-38) gründete die neue Residenz Karlsruhe. Unter seinem Enkel Karl Friedrich erlangte B. seine heutige Größe, hauptsächlich durch Erwerbung eines Teils der Kurpfalz und des Breisgaus. Karl Friedrich nahm 1803 die Kurwürde, 1806 den großherzogl. Titel an. Ihm folgte 1811 sein Enkel, der Großherzog Karl, geb. 1786, der sich 1806 mit Stephanie Beauharnais, einer Adoptivtochter Napoleons, vermählte, 1813 vom Rheinbund zurück-und 1815 dem Deutschen Bunde beitrat. Er erließ die Verfassung vom 22. Aug. 1818, welche den etwaigen Ansprüchen Bayerns gegenüber die Unteilbarkeit des Landes aussprach. Als er 8. Dez. 1818 ohne Söhne starb, folgte ihm sein Oheim Ludwig (geb. 9. Febr. 1763), und diesem 30. März 1830 sein Halbbruder Leopold, aus der morganatischen Ehe des Großherzogs Karl Friedrich mit der Gräfin von Hochberg. 1835 trat B. dem Deutschen Zollverein bei. Unter dem reaktionären Ministerium Blittersdorff (1835-43) wurde die Stellung der Regierung zu den Ständen gespannt. Die 9. Febr. 1846 erfolgte plötzliche Auflösung der Kammern steigerte die Aufregung; der Sieg der Opposition bei den Neuwahlen brachte zwar den konstitutionellen Liberalismus an die Spitze der Geschäfte, doch die Februarrevolution 1848 steigerte die Forderungen des Radikalismus, die von der Regierung meist sofort anerkannt wurden. Nachdem mehrere Aufstandsversuche unter Hecker und Struve (April und Sept. 1848) zur Republikanisierung Deutschlands gescheitert waren, veranlaßte der Abfall der Truppen den Hof und das Ministerium (13. und 14. Mai 1849) das Land zu verlassen, worauf eine revolutionäre Regierung (Brentano, Goegg, Peter, Eichfeld) das Regiment übernahm. Dem machte im Juni das Einrücken der Preußen ein Ende; sie schlugen die Revolutionsarmee unter Mieroslawski bei Waghäusel (21. Juni) und stellten nach ihrem Einzug in Karlsruhe (25. Juni) und Übergabe Rastatts (23 Juli) die Regierung des Großherzogs wieder her. Als 24. April 1852 Großherzog Leopold starb, folgte ihm sein Sohn Friedrich, zunächst als Regent für den regierungsunfähigen Bruder Ludwig, seit 5. Sept. 1856 als Großherzog. Langjährige Streitigkeiten mit der kath. Kirche wurden 1861 unter dem liberalen Ministerium Lamey-Stabel durch Vereinbarung mit dem Erzbischof von Freiburg beendet. Daran reihte sich eine Umgestaltung der Organisation des Landes in freiheitlichem Sinn (Gewerbefreiheit, Selbstverwaltung etc.). Der im Mai 1861 eingetretene Minister des Äußern, Freiherr von Roggenbach, suchte enge Anlehnung an Preußen, mußte aber 19. Okt. 1865 an Ludw. von Edelsheim sein Portefeuille abtreten. B. ging in das mittelstaatliche Lager über und stand im Kriege von 1866 auf der Seite Österreichs. Doch wurden 29. Juli, nachdem Mathy am 28. ein neues Ministerium gebildet hatte, die Truppen zurückgerufen und 17. Aug. in Berlin Friede und Allianzvertrag mit Preußen geschlossen. Die Militärorganisation wurde nach preuß. Muster vollzogen und der Staat unter Jollys Ministerium (seit. 3. Febr. 1868) auf eine hohe Stufe des Gedeihens gebracht. Am 15. Nov. 1870 schloß B. zu Versailles einen Verfassungsvertrag mit dem Norddeutschen Bunde, 25. Nov. mit Preußen eine Militärkonvention ab. 21. Sept. 1876 trat Jolly zurück und Turban an die Spitze des Ministeriums. 1884 wurde die Einführung einer allgemeinen Einkommensteuer beschlossen. 1893 übernahm Nokk, 1901 Brauer, 1905 Freih. von Dusch die Leitung des Ministeriums. 1904 einigten sich die Kammern über die Einführung des direkten Wahlrechts und die Umgestaltung der Kammern. – Vgl. von Weech (1890), L. Müller (1900 fg.), Brunner (1903).