Baierischer Erbfolgekrieg

[182] Baierischer Erbfolgekrieg, 1) (Landshuter Erbfolgekrieg 1503–1507), nach dem Tode Herzog Georgs des Reichen von Baiern, zwischen den Herzögen von Baiern u. dem Pfalzgrafen Ruprecht geführt; durch einen Vergleich ward das Fürstenthum Neuburg an Pfalz abgetreten u. so der Krieg beendet. Vgl. Baiern (Gesch.) VII. B) b); 2) (Einjähriger Krieg, Kartoffelkrieg), Krieg zwischen Preußen, Sachsen u. Österreich 1778–79. Am 30. Decbr. 1777 st. Kurfürst Maximilian Joseph von Baiern, ohne Erben seiner Linie zu hinterlassen; Kurfürst Karl Theodor von der Pfalz war sein nächster Agnat, weil 1329, wo sich der Wittelsbachsche Stamm in Ludwig von Baiern u. Rudolf von der Pfalz geschieden hatte, beide Häuser zu Pavia den Vertrag geschlossen hatten, daß ihre Besitzungen nach dem Aussterben eines Zweigs ganz an den andern fallen sollten, was später mehrmals von dem Kaiser anerkannt u. bestätigt worden war. Österreich machte indessen auf das größere Drittheil der Erbschaft (das sonstige Herzogthum Straubing in Niederbaiern, viele Lehen in der Oberpfalz, auf die Herrschaft Mildesheim, die Herrschaften Leuchtenberg, Wolfsstein, Haag, Has u. m. a.) unter dem Titel von böhmischen, österreichischen u. Reichslehen, Anspruch u. besetzte die prätendirten Districte bis nach der Thronbesteigung Karl Theodors. Karl Theodor handelte über die Ansprüche mit Österreich im Einverständniß, weil ihm darum zu thun war, daß der Kaiser sein Erbfolgerecht anerkenne. Er hatte nur uneheliche Kinder, die ihn ganz beherrschten u. denen der Kaiser Aussicht auf die Erhebung in den Reichsfürstenstand (was unter den Titel Fürsten von Bretzenheim wirklich geschah) u. auf reiche Dotationen machte. Diesen möglichst viel zuzuwenden, war die Absicht des Kurfürsten, obschon er dadurch den Herzog Karl von Zweibrücken, seinen Agnaten, bedeutend in seinen Ansprüchen verletzte. Am 3. Jan., wo Karl Theodor in München einzog, unterzeichnete der pfälzische Gesandte in Wien einen Vertrag, der alle Ansprüche des Kaisers anerkannte, u. die baierschen Minister, welche das ganze Land in Besitz genommen hatten, bekamen statt Danks, Vorwürfe darüber. Herzog Karl von Zweibrücken wurde nach München gelockt, u. fast wäre es, trotz der Protestationen der Stände u. der Erbitterung gegen Österreich gelungen, ihn einzuschüchtern, König Friedrich II. von Preußen, von der Prinzessin Clemens, der Schwester Karl Theodors, angeregt, wollte indessen diese Vergrößerung Österreichs nicht dulden; er bewog die Kaiserin Katharina von Rußland, sich gegen die Ansprüche Österreichs zu erklären, u. vermochte den Herzog Karl von Zweibrücken, sich Anfangs an Frankreich zu wenden, später aber München zu verlassen u. beim Reichstag eine Protestation gegen die Abtretungsurkunde einzureichen. Auf dem Reichstage zeigte Friedrich II., welche Gefahr auf solche Weise allen Fürsten drohe, u. regte dadurch das Interesse aller deutschen Fürsten auf. Joseph II. wollte sich Anfangs in keine Auseinandersetzung einlassen, später berief er sich auf seine Ansprüche als Kaiser, auf das Herzogthum Straubing, mit dem erst Kaiser Sigismund 1425 seinen Schwiegersohn Albrecht, als Enkel des letzten Herzogs von Baiern-Straubing, nicht aber die vier andern baierschen Herzöge, belehnt habe; da nun die Linie Albrechts erloschen sei, müsse Österreich als Mitbelehnter erben (s. Baiern, Gesch.). Preußen zog nun auch Sachsen, das 47 Mill. Fl. als Allodialerbschaft forderte, in sein Interesse. Da kein Theil nachgeben wollte u. der König von Preußen den Vermittelungsvorschlag Maria Theresias, er solle sich gegen die Verzichtleistung Österreichs an die beanspruchten baierschen Landestheile verpflichten, die Burggrafschaft Nürnberg nicht mit dem preußischen Königreiche zu vereinigen, entschieden ablehnte, brach endlich Österreich die Unterhandlungen ab. Als eine nochmalige in den bestimmtesten Ausdrücken abgefaßte Aufforderung Preußens an Österreich zur Räumung der besetzten Lande nichts fruchtete, rückte Friedrich der Große mit 80,000 Mann, zu denen noch 22,000 Sachsen stießen, den 5. Juli 1778 über Nachod in Böhmen ein. Joseph II, stand mit 100,000 Mann in einer festen Stellung bei Königgrätz, Feldmarschall Laudon mit 50,000 an der sächsischen Grenze. Ersterem rückte Friedrich entgegen, ohne jedoch einen Angriff zu wagen, Letzteren drängte Prinz Heinrich bis hinter die Isar bei Münchengrätz zurück, wo sich Laudon mit der Hauptarmee in Verbindung setzte u. eine feste Stellung nahm. Beide Parteien unternahmen keinen wichtigen Schritt, vielmehr zogen sich die Preußen im September nach Schlesien u. Sachsen in die Winterquartiere zurück, weil Friedrich wie Maria Theresia, den Frieden aufrecht zu erhalten wünschten. Der Herzog Karl Theodor nahm in dem, seinetwillen geführten Streite, keine Partei, sondern begnügte sich damit, als Österreich noch mehrere Ämter außer dem ihm zugestandenen Gebiete besetzte, gegen diesen Act Protest einzulegen. Im Winter knüpfte Maria Theresia zu Jaromierz neue Unterhandlungen an, die sich aber durch das Entgegenwirken Josephs II., der durchaus Krieg wollte, u. um Friedrich II. zur Fortsetzung der Feindseligkeiten zu bewegen, selbst am 28. Febr. noch Neustadt mit 10,000 Mann angreifen u. die ganz unwichtige u. offene Stadt in Brand schießen ließ, wiederum zerschlugen. Erst als die Kaiserin Katharina Miene machte, ihre Drohung am Kriege gegen Österreich Theil zu nehmen, zur Ausführung zu bringen, kam den 7. März 1779 ein Waffenstillstand, u. nachdem Österreich u. Preußen die Vermittelung Rußlands u. Frankreichs angenommen, den 13. Mai desselben Jahres der [182] Friede von Teschen zu Stande. Österreich entsagte in demselben der baierischen Erbschaft mit Ausnahme des Innviertels u. Braunau's, die es erhielt; Preußen bekam die Versicherung, daß Österreich seine Erbfolge in Ansbach u. Baireuth nicht hindern wolle; Sachsen erhielt für seine Allodialerbschaft 6 Mill. Thlr. u. die Hoheit über die Schönburgischen Herrschaften, die früher der Krone Böhmen zugestanden hatte; Mecklenburg endlich wegen eines Anspruchs auf die Grafschaft Leuchtenberg, das Jus de non appellando; Rußland aber garantirte den Frieden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 182-183.
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