Sachsen [5]

[728] Sachsen, Pfalzgrafschaft, seit der Zeit der Sächsischen Kaiser ein Landstrich in Thüringen von Süden nach Norden von Rabensburg bis Sangerhausen, mit dem gewöhnlichen Sitze des Pfalzgrafen in Allstädt; als Pfalzgraf kommen urkundlich zuerst Burkard, Sohn Esiko's, welcher dem Kaiser Heinrich II. bes. gegen Polen tapfere Dienste leistete, u. 1029 Graf Sigfrid von Merseburg vor; der Letztere st. 1038. 1040 wurde Dedo von Goseck von Heinrich III. zur Belohnung für Dienste gegen die Ungarn als Pfalzgraf eingesetzt; er stiftete 1041 das Benedictinerkloster in Goseck u. wurde 1050 (1057) von einem Bremer Geistlichen, welchen ihm sein Bruder, der Erzbischof Adalbert von Bremen, zur Bewahrung übergeben hatte, in Pölda erstochen. Sein Bruder Friedrich folgte ihm, verschwor sich mit anderen sächsischen Fürsten gegen Kaiser Heinrich IV., ergab sich ihm aber 1075 bei Spiera u. wurde nach Pavia verbannt, jedoch nach Jahresfrist freigelassen u. stand nun dem Kaiser gegen die von Neuem empörten Sachsen bei; er st. 1087, nachdem sein Sohn Friedrich 1087 bei der Jagd auf Anstiften Ludwigs des Springers, welcher seine Gemahlin Adelheid von Nordsachsen liebte u. später ehelichte, ermordet worden war. Sein Enkel Friedrich, wurde als Kind während der Zerrüttung des Reiches im Sächsischen Kriege von seinem Großoheim, dem Grafen Friedrich von Sommerseburg, der Pfalzgrafschaft beraubt (führte aber den pfalzgräflichen Titel fort als Pfalzgraf von Putelendorf, von seinem Privatbesitz Putelendorf an der Unstrut, bis das Haus der Gosecker Pfalzgrafen mit seinem jüngeren Sohne Friedrich, welcherbereits 1134 Geistlicher geworden war, 1169 ausstarb). Pfalzgraf Friedrich I. von Sommerseburg, Sohn Adelbert Sevekos, Grafen von Sommerseburg, nahm 1115 an der Empörung der sächsischen Fürsten gegen Heinrich V. Theil u. wurde seiner Würde entsetzt, aber der Sieg am Welfesholz lähmte die Wirksamkeit der Entsetzung; er half dann Quedlinburg belagern u. 1116 Naumburg von den Kaiserlichen erobern, söhnte sich aber in Goßlar 1120 wieder mit dem Kaiser aus u. starb in demselben Jahre 1120. Ihm folgte sein Sohn Friedrich II. der Jüngere; er wurde im Kriege mit Albrecht dem Bären 1128 bei Mimirberg geschlagen, stand 1139 seinem Schwager, dem Markgrafen Rudolf von Nordsachsen, bei u. half Bremen erobern, schloß sich 1157 an das Kreuzheer gegen die Obotriten u. Luitizen an u. st. 1157. Ihm[728] folgte sein Sohn Adelbert, welcher 1177 Heinrich dem Löwen im Kriege gegen den Bischof von Halberstadt, den Markgrafen Otto von Meißen u. den Grafen Bernhard von Anhalt beistand. Als mit Adelbert 1178 (od. 1180) das Sommerseburger Haus ausgestorben war, erhielt der Landgraf Ludwig III. von Thüringen die Pfalz S., nach Anderen kam sie von Adelbert an Heinrich den Löwen u. erst nach dessen Achtserklärung u. der Auflösung des Herzogthums Sachsen an Ludwig III. Ludwig entsagte der Pfalzgrafschaft bald zu Gunsten seines Bruders Hermann, welcher 1181 damit belehnt wurde. Von ihm ging sie auf seinen Sohn, den Landgrafen Ludwig den Heiligen, u. von diesem auf dessen Bruder, den Landgrafen Heinrich Raspe, über. Als Markgraf Heinrich der Erlauchte von Meißen 1242 die Eventualbelehnung über Thüringen empfing, erhielt er sie auch zugleich über die Pfalzgrafschaft S. u. setzte sich nach Heinrich Raspes Tode in deren Besitz. Von ihm erhielt sie 1263 sein älterer Sohn Albrecht der Unartige, welcher die Verwaltung derselben od. wenigstens die Anwartschaft auf sie um das Jahr 1274 seinem ältesten Sohn, Heinrich ohne Land, u. nach dessen Tode seinem mittleren Sohn, Friedrich dem Freudigen, um 1286 wahrscheinlich nicht nur die Anwartschaft, sondern auch schon die Verwaltung derselben ertheilte, vgl. Thüringen (Gesch.). Als Albrecht der Unartige 1291 im Kriege mit seinen Söhnen um den Beistand der Markgrafen Otto IV. u. Konrad von Brandenburg zu erhalten, an sie die Mark Landsberg nebst Delitzsch u. Sangerhausen verkaufte, veräußerte er wahrscheinlich auch zugleich die Ansprüche auf die Sächsische Pfalz od. auf einen Theil derselben, obschon sich sein Sohn mehre Jahre im Besitz derselben befand. Doch scheint dies erst 1314 in Ordnung gekommen zu sein, u. 1317 trat Friedrich der Freudige die Pfalzgrafschaft S. an Brandenburg völlig ab, wogegen die Markgrafen von Brandenburg ihren Ansprüchen auf Meißen gänzlich entsagten. Heinrich der Ältere von Brandenburg (st. 1315) u. dann sein Sohn, Heinrich der Jüngere, waren nun im Besitz der Pfalz, bis sie nach dessen Tode (st. 1318) nebst der Mark Landsberg u. den kaiserlichen Schlössern Kyffhaufen u. Allstädt an Agnes, Wittwe Heinrichs des Älteren u. Schwester des Kaisers Ludwig des Baiern, als Witthum fiel, worin sie ihr Bruder, der Kaiser, den 27. Sept. 1320 auch bestätigte, aber zugleich die Eventualbelehnung seinem Schwager, dem Grafen Bernhard von Anhalt, u. dessen Oheimen, den Grafen Albrecht u. Woldemar von Anhalt, ertheilte. Als jedoch Herzog Magnus von Sachsen-Lauenburg sich vor 1327 mit Sophia, der Tochter von Agnes, vermählte, erhielt er durch Anfall die Pfalz S., wurde 1333 damit vom Kaiser belehnt u. führte den Titel, während Agnes den Nießbrauch hatte. Im Lehnsrevers vom Jahr 1341, wodurch auch zugleich Magnus' Bruder, Otto, die erbliche Belehnung mit der Mark Landsberg erhielt, wird zuerst die Pfalz Lauchstädt namentlich angeführt, welche vorher entweder unter dem allgemeinen Namen der Sächsischen Pfalzgrafschaft, od. unter den Zubehörungen der Stadt Landsberg begriffen war. Nach Agnes Tode wurde in der Fehde zwischen dem Herzog Magnus u. dem Erzbischof von Magdeburg Lauchstädt von Letzterem erobert u. an ihn 1366 abgetreten, welcher es 1444 käuflich an den Bischof von Merseburg überließ. Dagegen betrachtete sich Friedrich der Ernsthafte gleich nach Einverleibung der von Herzog Magnus den 9. Juni 1347 gekauften Mark Landsberg als rechtmäßigen Eigenthümer der übrigen, zur Pfalz Lauchstädt gehörigen Güter u. führte den pfalzgräflichen Titel, so auch seine Söhne, welche 1350 vom Kaiser Karl IV. über die neue Erwerbung die Anerkennung auswirkten, u. nicht minder seine Enkel, doch gaben sie ihn, da er seine Bedeutung verloren hatte, nach u. nach auf, am spätesten Friedrich der Einfältige, dagegen führten ihn mit größerer Bedeutung die Herzöge von Sachsen Askanischen Stammes bis an ihr Aussterben. Den mit Allstädt 1323 beliehenen Grafen Burkard von Mansfeld unterwarf Kaiser Ludwig 1329 der Lehnsherrlichkeit seines Sohnes Ludwig, des Markgrafen von Brandenburg. Von Karl IV., welcher das Brandenburger Haus nicht begünstigte, erhielten die Grafen von Anhalt 1348 eine Bestätigung der Belehnung mit der Pfalzgrafschaft S. nebst Allstädt vom Jahr 1320. Von diesen, vermuthet man, haben die Kurfürsten von Sachsen-Lauenburg das Obereigenthum über Allstädt an sich gebracht; gewiß ist, daß Herzog Rudolf I. den pfalzgräflichen Titel schon 1354 gebrauchte, u. in der sächsischen Goldenen Bulle vom 27. Dec. 1357 wird von der Pfalz S. ausdrücklich gesagt, daß sie, nebst dem Herzogthum S., dem Herzog Rudolf II. durch Erbrecht von seinem Vater Rudolf I. zugefallen sei; Rudolf II. ertheilte Allstädt 1369 au Gebhard von Querfurt mit ausdrücklichem Vorbehalt der pfalzgräflichen Würde zu Lehn, so daß es erst nach dem Aussterben der Querfurter Dynasten 1496 an das Meißnische Haus zurückfiel. Die Lehnsherrlichkeit war schon 1422 zugleich mit der Kur Sachsen, nach dem Aussterben des Askanischen Stammes in Sachsen, auf den Markgrafen Friedrich den Streitbaren übergegangen, daher dieser das Wappen der Pfalz S., den kaiserlichen Adler, in das sächsische Wappen aufnahm. Vgl. Sohr, Notata de Comitibus Palatinis Saxonicis, Lpz. 1785; Ders. Über die sächsischen Pfalzgrafen in Weißes Neuem Museum für die sächsische Geschichte III. Bd., u. Weiße, Über die Pfalzen Lauchstädt u. Allstädt, ebd.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 728-729.
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