1. Das Hündlein lernt vom Hunde bellen.
Böhm.: Štĕnĕ štĕká, takt od psův slyší. (Čelakovsky, 400.)
2. Das Hündlein Rewel vnd Stoltzigen beschedigt vil. – Petri, II, 64.
3. Das schwarze Hündlein beisset sein Lebtag.
Die Vorwürfe des bösen Gewissens sind durch nichts zu beseitigen. »Da kommt darnach darauss das Krauen im Nacken, das schwarze böse Hündlein, der Reuling das beisset dein Lebtag höret nicht auf.« (Luther's Werke, IV, 17a.)
4. Das schwarze Hündlein bleibt nicht aus.
Womit Luther wiederholentlich die Regungen, Vorwürfe u.s.w. des Gewissens bezeichnet. »Facimus quod possumus; es bleibet doch das schwartze Hündlein nicht aus.« (Luther's Werke, Isl. IV, 17b.)
5. Die beissenden Hündlein strafft der Wolff gern. – Luther's Ms., S. 6.
6. Ein kleines Hündlein im hauss lest sich von einem grossen (Hunde), der draussen stehet, nicht heraussbeissen. – Lehmann, 370, 94.
7. Es werden dem Hündlein die Zähne schon wachsen.
Was in der Natur liegt, wir sich entwickeln.
Böhm.: Dorostout nĕkdy štĕncům (štĕňátkům) zuby. (Čelakovsky, 266.)
8. Gescheide hündlein tragen die wolff auch ghen holtz. (S. ⇒ Fuchs 234 und ⇒ Hahn 100.) – Franck, I, 101a u. 128b; Eyering, II, 651; Henisch, 1533, 61; Gruter, I, 42; Sailer, 208; Simrock, 3478; Körte, 3041; Reinsberg IV, 80.
Schicksal des Viel- oder Uebergescheiten.
9. Gescheide hündlein werden gemeiniglich von wölffen gefressen. – Mathesius, Postilla, I, LIIa.
10. Hündlein muss nicht mit dem Wolf anbinden.
Böhm.: Nejdřiv v posmĕch zavadí, kdož se s vyšším nesnadí. (Čelakovsky, 349.) – Nežeň se, psíku, po vlcí stopĕ; ohlédne se, sní tĕ. (Čelakovsky, 249.)
11. Hündleins Bellen reizt den Bullenbeisser nicht.
Böhm.: Štĕk malého štĕnce velké zvíře neuráží. (Čelakovsky, 90.)
Poln.: Ogromny zwierz na oszczek drobnego szczeniutka niepojźrzy. (Čelakovsky, 90.)
12. Kleine Hündlein heisst man lange Zip. – Petri, II, 423.
Böhm.: Małý psík do starosti štĕnĕ. (Čelakovsky, 173.)
13. Vor kleiner Hündlein Bellen fürchtet man sich nicht.
Lat.: Fulgur ex pelvi. (Seybold, 196.)
14. Was ich als Hündlein erzogen, das beisst mich als Hund.
Die Perser: Der Knabe, der sich einst an meinen Rock hielt, fasste mich später am Kragen. (Reinsberg VII, 74.)
15. Wenn das Hündlein nicht geschissen hätte, so hätte es das Häslein gefangen.
*16. Das Hündlein bellt den Löwen an.
Lat.: Catulus leonem allat ans. (Philippi, I, 76.)
*17. Das Hündlein hat ihn auch gebissen. – Theatrum Diabolorum, 413a.
*18. Es geschieht ihm wie dem Hündlein zu Bretten. – Körte, 3047 u. 3784; Wurzbach I, 208.
Wird in der Rheinpfalz gebraucht, um übelbelohnte Treue zu bezeichnen. Zur Entstehung dieser Redensart gab Folgendes Veranlassung: Ein Mann in Bretten hatte ein zu verschiedenen Diensten abgerichtetes Hündlein, das er auszuschicken pflegte, indem er ihm einen Korb, worin ein beschriebener Zettel mit dem nöthigen Gelde lag, ins Maul gab, auf welche Weise es sogar Fleisch und Wurst vom Fleischer holte, ohne je etwas davon anzurühren. Einmal aber sandte der evangelische [904] Herr sein Hündlein zu einem katholischen, die Fasten streng haltenden Fleischer, der, als er den Wurstzettel im Korbe fand, voll Glaubenseifers dem Hündchen den Schwanz abhieb und mit den Worten: »Da hast du Fleisch«, in den Korb legte. Das also beschimpfte und schwer verwundete Hündlein trug den Korb treulich nach Hause, legte sich aber hin und starb. Von der trauernden Stadt wurde aber das steinerne Bild eines Hündchens ohne Schwanz über das Stadtthor gesetzt.
*19. Man muss ihm e Hundle kaufen, dass 's ihm seine Anschläge frisst. (Rottenburg.)
Damit sich seine Anschläge nicht allzu sehr anhäufen.
*20. Wenn man 's Hündlein hängt, darfst du mit und das Leiterlein tragen. (Rottenburg.)
Zu Kindern, die gern mitgehen wollen.
21. Ein gut Hündlein im Hofe schewet den Dieb abe. – Büttner, Comp., Q, 6.
*22. D' Hündle versteckt, dass koi Mäusle dran schmeckt. (Ulm.)
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