Ländiken, Ländiken, du bist ein Sändiken; wenn ick dick arbeite, so bist du licht (leicht); wenn ick dick ege, bist du schlicht; wenn ick dick meie (mähe), so find ick dick nicht. – Heuseler, 447. Von der Unfruchtbarkeit des Bodens um Wittenberg ...
* Es ist Landconfect. Bäuerisch, Landmädchen.
1. Landesart – Landessitte . – Oec. rur., 672. Lat. : Lex et regio. ( Steinmeyer, 46; Binder I, 870; II, 1657; Seybold, 278. ) – Non ubique idem decorum est. ( Quinct. ) ( Binder II, 2245. ) 2. Nach Landtsart man sich soll kleyden vnnd frembdes Volcks Tracht vermeiden. – Gruter ...
Landsbrauch ist Landsrecht. – Lehmann, 318, 60; Petri, II, 487; Simrock, 6152; Graf, 13, 163; Braun, I, 2133. Die Hebräer : Ziehst du in eine Stadt , so befolge ihre Sitten . In Sicilien : Heimat , wohin du gehst; Sitte , wie du sie findest.
1. Die Landesgemeinde ist der grösste Landesfürst. – Graf, 488, 41. »Dass die Meyen Landtsgemeind der grösste gwald vnd Landts Fürst sin sollte.« ( Blumer, II, 39. ) Von den Städten , die keinem Herrn unterworfen und selbst Fürsten gleich zu achten sind. Bei ihnen ...
Landsgewohnheit ist dess Lands Ehr. – Lehmann, 314, 4; Henisch, 1608, 62; Lehmann, II, 369, 10; Graf, 12, 162. [Zusätze und Ergänzungen] Halt dich nach landesgewonheit, denn es ist nit allweg gewin an bawen. – Wachter . Es ist von Landwirthschaft die Rede , die ...
1. De den Landesherrn un den Amtmann spreken will, de mot de Stünden nich tellen (zählen). ( Oldenburg. ) – Frommann, IV, 143, 364; Eichwald, 775. 2. Wer Landesherr ist, dem gebührt auch die Erb- und Landeshuldigung. – Eisenhart, 637; Pistor., IV, 91; Eiselein ...
In Landeshut handelt man um die Semmeln . ( Schles. ) Jetzt sind dort wol ebenso feste Preise wie an andern Orten. Die landeshuter Weizenbackwaaren standen früher und stehen wol noch in gutem Rufe.
Landeskinder soll man vor allen andern befördern. – Estor, I, 49, 112; Pistor., VI, 96; Simrock, 6172; Graf, 518, 261. Wenn sie nämlich vor allen andern tüchtig sind. (S. ⇒ Amt 86.)
Landesmanier – Landeszier.
1. Landessitt, landesehr. – Franck, II, 183 b ; Petri, II, 430; Latendorf II, 21; Henisch, 816, 31; Eiselein, 409; Acerra philol.; Simrock, 6151; Graf, 12, 160; Venedey, 141; Braun, I, 2140. Holl. : Lants sede is lants ere. ( Tunn., 17, 4. ) It. : L ...
Das ganze Landesvolk schuldet dem Könige grosse Pflicht . – Graf, 487, 22.
Landeswîse, Landesehre. – Schottel, 1142 b ; Graf, 12, 161; Sailer, 251; für Münster : Firmenich, I, 298, 46; Frommann, VI, 426, 59; ostfriesisch bei Bueren, 793.
* Er ist ein Landfahrer. – Eyering, II, 341.
1. Dem Landfrieden ist nicht zu trauen. – Kirchhofer, 105; Mayer, I, 109; Eiselein, 409; Simrock, 6170; Braun, I, 2149. Aus der Zeit da Maximilian I. den ewigen Landfrieden anordnete. Da aber schon mehrere Kaiser vor ihm denselben geboten hatten, um dem ...
1. Hüte dich vor dem Landgrafen zu Hessen , wenn du nicht willst werden aufgefressen. – Pistor., IX, 5. Zum Ruhme der Hessen als Krieger , von denen ein alter Schriftsteller schreibt: »Sie verhalten sich in allen Fällen so, dass jeder, sowol Freund als ...
1. Ein Landgut muss fünf W haben: Weizenboden, Wiese , Weide , Wasser und Wald . Ein sechtes W könnte auch noch von Nutzen sein – ein guter Wirth . 2. Ein Landgut ohne Hut mehr schaden als nützen thut. Es ist also dann keine ...
* Es ist ein Landhai. Mit dem Namen Landhai oder Landhaifisch (Landshark) bezeichnet man in den Seestädten der Vereinigten Staaten Nordamerikas Leute , die es sich zum Gewerbe machen, die Matrosen der in dem Hafen liegenden Schiffe zur Desertion zu verleiten. Die erbeuteten ...
Noch êne Landhochtît (mitmachen) onn denn önnt ôle Iser, seggt det junge Mäke, als söck noch ömmer kein Frîer fund. – Frischbier, 437; Frischbier 2 , 2288.
* Das is e Landsjookel 1 . – Tendlau, 417. 1 ) Grober Bauer. – Im Jüdisch- Deutschen bezeichnet » Lands « so viel als vom Lande . Engl. : Jack will never make a gentleman.
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