[581⇒] Saarbrücken, Kreisstadt im preuß. Reg.-Bez. Trier, l. an der Saar, gegenüber von Sankt Johann (s.d.), (1900) 23.237 (1905: 26.942) E., Garnison, Land-, Amtsgericht, Eisenbahndirektion, Handels-, Handwerkskammer, Schloß, Gymnasium, Oberreal-, Bergschule, höhere Mädchenschule und Lehrerinnenseminar, Waisenhaus. Mittelpunkt des Saarkohlenbeckens (s.d.). Hier 2. Aug. 1870 erstes Gefecht im Deutsch-Franz. Kriege. – Vgl. Köllner (2 Bde., 1865), Ruppersberg (1899 u. 1902). [⇐581]
[350⇒] Saarbrücken, Kreisstadt im preuß. Regbez. Trier, an der kanalisierten Saar, Knotenpunkt der Staatsbahnlinien S.-Konz, Wellesweiler-S., S.-Saargemünd u.a., 183 m ü. M., hat 4 evang. Kirchen (darunter die Ludwigskirche, 176275 im Rokokostil erbaut, und die Kirche im Stadtteil St. Arnual, im gotischen Stil, mit Grabdenkmälern der Grafen und Gräfinnen von Nassau-Saarbrücken), eine katholische und eine altkath. Kirche, ein Schloß, ein Rathaus (mit Gemälden von A. v. Werner, Episoden aus dem deutsch-französischen Kriege von 1870/71 darstellend), ein Reiterstandbild Kaiser Wilhems I., ein Standbild Bismarcks und (1905) mit der Garnison (ein Infanterieregiment Nr. 70, ein Dragonerregiment Nr. 7 und eine Reitende Abteilung Feldartillerie Nr. 8) 26,944 Einw., davon 10,292 Katholiken und 108 Juden. Die Industrie besteht in Fabrikation von Leder, Eisenkonstruktionen, Drahtgeweben, Kleineisenzeug, chemischen Produkten, Ketten, Seife, Lichten, Strohhüten, Eisenwaren für Baubedarf, Tapeten etc., auch findet sich dort ein Elektrizitätswerk, Bierbrauerei, Schiffahrt etc. Den Handel, besonders lebhaft in Steinkohlen und Koks, unterstützt eine Handelskammer u. eine Reichsbanknebenstelle, den Verkehr in der Stadt und mit dem anliegenden St. Johann, Malstatt-Burbach etc. vermittelt eine elektrische Straßenbahn. Die Stadt ist Sitz eines Landgerichts, eines Hauptsteueramts, einer königlichen Eisenbahndirektion, von 2 Oberförstereien, ferner: des Stabes der 32. Infanterie- und der 16. Kavalleriebrigade und hat ein Gymnasium, eine Bergschule und ein Waisenhaus. S. ist Mittelpunkt des nach ihm benannten Steinkohlengebirges (s. unten) sowie eines Gebietes für Großindustrie (Eisenwerke, Glashütten etc.).
In der Nähe der Winterberg mit Siegesdenkmal, der Reppersberg mit Bismarckturm und Ehrental, der Schauplatz des Kampfes am 2. Aug. 1870 mit zahlreichen Kriegergräbern und einem Denkmal. Zum Landgerichtsbezirk S. gehören die elf preußischen Amtsgerichte in Baumholder, Grumbach, Lebach, Neunkirchen, Ottweiler, S., Saarlouis, St. Wendel, Sulzbach, Tholey und Völklingen und die drei oldenburgischen Amtsgerichte in Birkenfeld, Nohfelden und Oberstein. S. verdankt seinen Namen einer Brücke, die in römischer Zeit am Halberg (2 km oberhalb der jetzigen Stadt) über die Saar führte. In fränkischer Zeit war Sarabrucca ein Königshof, zu dessen Schutz eine gleichnamige Burg erbaut wurde. Letztere kam 999 an das Bistum Metz, und von diesem erhielt sie der Graf des untern Saargaues zu Lehen. 1321 verlieh Graf Johann I. der Stadt S. und dem gegenüberliegenden Dorfe St Johann (s. d.) einen Freiheitsbrief, durch den beide zu einer Stadtgemeinde vereinigt wurden; sie blieben bis 1859 Eine Gemeinde. Bis 1233 im Besitz der alten Grafen der Ardennen, kam S. 1381 an Nassau und ward 1677, als es die Kaiserlichen den Franzosen abgenommen, verbrannt; 1801 fiel es an Frankreich und 1815 an Preußen. Im deutsch-französischen Kriege fand hier 2. Aug. 1870 das erste Gefecht statt. Nach mehrstündigem Kampf und geringen Verlusten zogen sich die Deutschen (ein Bataillon Nr. 40 und ein paar Eskadrons Ulanen) zurück, worauf der französische General Frossard die Stadt auf kurze Zeit besetzte. Der Sieg bei Spichern (s. d.) 6. Aug. befreite sie von weiterer Gefahr. Vgl. Köllner, Geschichte der Städte S. und St. Johann (Saarbr. 1865, 2 Bde.); Ruppersberg, Geschichte der ehemaligen Grafschaft S. (das. 18991903, 3 Bde.) und Saarbrücker Kriegschronik (3. Aufl., Leipz. 1906); Lichnock, Führer durch die Städte St. Johann-S. etc. (2. Aufl., St. Johann 1900); »Mitteilungen des historischen Vereins für die Saargegend« (das. 1893 ff.). [⇐350]
[52⇒] Sarbrücken (Saarbrücken), welches die Fürsten von Nassau-Sarbrück bis zum Lüneviller Frieden als eine reichsunmittelbare Grafschaft besessen und regiert haben – ohne daß es jedoch Lehn, sondern beständiges Reichsallodium gewesen, so daß bloß die Zollgerechtigkeit über dieses Land die regierenden Fürsten vom Deutschen Reiche zu Lehn nahmen – liegt auf der linken Seite des Rheins, gränzt gegen Morgen an Zweibrücken, an die ehemahlige Nassauische Herrschaft Ottweiler, gegen Mittag und Abend an Lothringen und gegen Mitternacht an Lebach und Schauenburg, und gehörte nach der alten Eintheilung Maximilians I. zum Oberrheinischen Kreise. Wegen dieser Grafschaft sowohl als wegen der übrigen Besitzungen waren ehedem die Fürsten von Sarbrück Reichsstände im Wetteranischen Grafen-Collegium, sonderten sich aber davon ab, weil die jüngere Linie, Nassau-Diez-Oranien, [⇐52][53⇒] zwei Virilstimmen im Fürstenrathe erhalten hatte. Sarbrücken hat treffliche Waldungen, auch werden Steinkohlen und Eisen in Menge gewonnen; und was den Einwohnern der für Getreide wenig ergiebige Boden versagt hat, das ersetzt ihnen der ansehnliche Handel wieder. – Die Hauptstadt dieses Ländchens ist Sarbrück, von etwa 200 Häusern, mit einem schönen Residenzschlosse, an der Saar gelegen, worüber eine schöne steinerne Brücke gebaut ist. – In den sämmtlichen Sarbrückischen Landen ist die evangelischlutherische Religion die herrschende. Und da dieselben auf der linken Rheinseite liegen und an Frankreich, zu Folge des Lüneviller Friedens (1801), abgetreten werden mußten, so sind die Fürsten von Nassau-Sarbrück zugleich mit den Fürsten von Nassau-Usingen und Nassau-Weilburg auf der rechten Seite des Rheins durch einige Mainzische, Triersche und Cöllnische Besitzungen entschädigt worden. [⇐53]
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