[577] Hufbeschlag, das Auflegen des Hufeisens auf die Füße eines Pferdes, hat den Zweck, den Huf vor der schnellen, gewaltsamen u. ungleichen Abnutzung u. vor dem Absplittern u. Abbrechen der Hufwand zu schützen. Beim Beschlagen wird der Huf vom alten Eisen entblößt, die Wände desselben u. ihre Länge erforscht u. beurtheilt, was entfernt werden muß; zum Beschneiden gebraucht man das Wirkeisen u. eine Raspel (Hufraspel) u. wirkt zugleich den Huf gehörig aus (s.u. Huf). Hierauf nimmt man das abgenommene, neu zugerichtete u. verbesserte Eisen, um es wieder aufzulegen od. man wählt auch ein neues, wobei sich die Lochung bei verdorbenen Füßen nach dem guten unzerspaltenen Horn richten muß. Das gut gerichtete Eisen wird auf den Fuß gelegt u. aufgenagelt, d.h. es werden Nägel (Hufnägel, s.d.) durch die Löcher desselben so in u. durch den Huf geschlagen, daß sie etwa zwei Finger hoch über dem Eisen wieder aus dem Horn der Wand herauskommen, welche man sogleich umnietet; dann wird mit der Raspel alles Scharfe u. Splitterige weggenommen (Beraspeln). Das Beschlagen selbst geschieht am Besten, wenn man zwei Füßen auf einmal u. zwar übers Kreuz die Eisen aufschlägt. Junge Pferde bis in das vierte od. fünfte Jahr u. alte Pferde in sandigen Gegenden od. in Marschland u. in Boden, wo Steine u. Berge selten sind, werden baarfuß gelassen. Die zum H. außerhalb der Schmiede nöthigen Werkzeuge, welche auf der Beschlagsbank beisammen gehalten werden, sind: die Hauklinge, womit der abgenutzte Huf u. die darin befindlichen alten Nägel abgenommen werden; das Wirkmesser, dessen schneidender Theil die Gestalt einer kleinen Schaufel hat u. dessen eiserner Griff gekrümmt ist; die Hufzange, eine Kneipzange zum Ausziehen der alten Nägel aus dem Hufe; der Beschlaghammer, ein Hammer, der von der Bahn bis zur Finne sehr kurz ist, die letztere ist stark nach dem Stiel hingebogen u. hat eine Nagellücke; der Durchschlag, das Nieteisen, ein 1/2 Zoll dickes u. 2 1/2 Zoll ins Gevierte breites Eisen, womit die Hufnägel umgenietet werden; die Beschlagraspel, mit der während des Beschlags u. nach demselben die äußern Hufwände platt geraspelt werden. Außerdem der Beschlagbock, ein auf vier Füßen stehender, abgerundeter Balken, auf den der Huf des Pferdes beim Beraspeln gesetzt wird. In einer ledernen Tasche (Beschlagtasche) führen die Fahnen- u. Hufschmiede, die außerhalb ihres Wohnorts beschlagen, die nöthigsten Geräthe mit sich. Bei dem H. sind folgende Regeln zu beobachten: a) Vom Huf soll nur so viel weggenommen werden, als abgestorben ist; b) das Wirkmesser darf nicht aufwärts, sondern muß flach geführt werden; c) die[577] Wegnahme des überflüssigen Horns muß dem Hufe unten eine gleiche Fläche geben, damit die Körperlast auf alle Theile des Hufes gleich vertheilt ist; d) schädlich ist das Aufbrennen des ganz heißen Eisens; auch darf kein Eisen aufgenagelt werden, bevor es ganz abgekühlt ist; e) die Hornsohle darf nicht ausgegraben u. ausgehöhlt, die Eckstreben nicht durchschnitten werden; f) der Strahl darf nicht geschwächt od. weggeschnitten werden, sondern muß die Erde berühren u. mit tragen helfen; g) eben so wenig darf die Glasur, mit welcher der Huf zu seinem Schutze umgeben ist, oberhalb der Nagelnieten, sondern höchstens unten etwas, um die Rundung zu bekommen, beraspelt werden; die Hauklinge ist an die Niete des Nagels zu setzen, mit dem Hammer auf den Rücken der Klinge zu schlagen u. auf diese Weise alle Nieten zu öffnen; dann erst wird mit der Zange das Eisen bei den Stollen gefaßt, gehoben u. einigemal auf die Fläche des Eisens geschlagen, um die lockern Nägel leicht mit der Zange herausnehmen zu können. Sobald das Eisen abgenommen u. der Schmutz abgewischt ist, müssen die etwa zurückgebliebenen Nagelstücke herausgenommen werden. Sobald der Huf zugeschnitten ist, wird das neue Eisen auf die Huffläche gelegt u. nachgesehen, ob es passe; hierauf werden die beiden Hauptnägel in die zweiten Nagellöcher vom Stollen nach vorn zu eingeschlagen, der Fuß auf den Boden gesetzt u. gesehen, ob sich das Eisen nicht verschoben hat; durch einige seitwärts gerichtete Schläge wird das Eisen wieder gerade gerichtet; dann werden die noch übrigen Nägel eingeschlagen. Beim Einschlagen der Nägel muß jeder Nagel dem Nagelloche gerade gegenüber u. nicht zu hoch im Horne herauskommen, damit er die weichen Theile nicht verletzt. Die Spitzen der eingeschlagenen Nägel müssen abgezwickt, vernietet u. die Ecken der Nieten abgeraspelt werden. Bei Pferden, die sich nicht gut beschlagen lassen, darf man nicht gleich zu Zwangsmitteln schreiten. Manche Pferde lassen sich gutbeschlagen, wenn man ihnen die Augen verbindet, andere blos unangebunden od. in Gesellschaft anderer Pferde. Die äußersten Mittel sind die Bremse, Aufziehen der Beine, Nothstall, Werfen. Wie oft ein Pferd beschlagen werden soll, hängt von mancherlei Umständen ab. Pferde, die auf harten, steinichten Wegen gehen u. viel gebraucht werden, nutzen die Hufeisen eher ab, als solche, die auf weichen Wegen gehen u. weniger zur Arbeit gebraucht werden. Die Dicke der Eisen, die Höhe des Stollen, das kräftige od. minder kräftige Auftreten der Pferde, der Gang derselben, das langsamere od. schnellere Nachwachsen der Hufe entscheiden über das öftere H-en. Durchschnittlich sollen die Hufeisen alle 46 Wochen erneuet od. angelegt werden, wenn sie noch brauchbar sind.
Außer den Pferden wird auch das zum Zug verwendete Rindvieh beschlagen. Der H. derselben ist verschieden; entweder beschlägt man die beiden Hufe eines Fußes nur mit einer eisernen Platte u. nagelt sie gemeinschaftlich zusammen, od. die beiden Hufe werden mit einem alten unbrauchbaren Pferdehufeisen beschlagen, od. jeder Huf wird einzeln so mit einer Eisenplatte beschlagen, daß die untere Fläche des Hufes ganz bedeckt wird. Die Dicke einer solchen Eisenplatte soll nicht über eine Linie betragen u. ihre Breite mit den Grenzen des Sohlenrandes genau übereinstimmen. Die einzelnen Kappen u. Aufzüge, welche an der Hufwand aufwärts gerichtet werden, dienen zur größern Befestigung u. Dauer der Beschläge. Nachdem die Hufe mit der Raspel gehörig geebnet sind, wird das Eisen kalt angepaßt. Das Beschlagen der Pferde soll sehr alt sein; schon im Homer will man Spuren davon finden. Xenophon erzählt, daß asiatische Völker den Pferden Socken über die Füße zogen. Den Kameelen legte man im Kriege auf großen Reisen hanfene Schuhe an; später belegte man die. Hufe der Maulthiere mit eisernen Platten, welche mit Riemen an den Fuß gebunden od. durch einen umgelegten Rand an den Huf genietet wurden. In den Gräbern der alten Deutschen u. Wenden hat man Hufeisen gefunden, deren Alter sich nicht bestimmen läßt. Im Mittelalter wurde der H. ohne Überlegung des Zwecks desselben betrieben, u. erst um 1700 fing man an, dafür Grundsätze aufzustellen. Vgl. K. W. Vix, Beschlaglehre, Gieß. 1834; K. L. Schwab, Katechismus der Hufbeschlagkunft, Nürnb. 1815, 11. Aufl., Stuttg. 1854; Miles, Der Huf des Pferdes (aus dem Englischen von Guitard), Frkf. 1850; Rienecker, Der Hufschmied, Erf. 1852; Fuchs, Neuer Katechismus der deutschen Hufbeschlagkunft, Erl. 1853; Jessen, Die nothwendigsten Hufeisen, Dorpat 1853; Pillwax, Lehrbuch der Hufbeschlagkunde, Wien 1855; Brogniez, Der fertige Hufschmied, Lpz. 1855; Peters, Katechismus der Hufbeschlagkunft, Schwerin 1856; Mußgnug, Der praktische H., Augsb. 1856.