[615] Vischer, 1) Peter, Erzgießer, geb. um. 1460 in Nürnberg, Hohn Hermann V-s des Älteren (welcher 1457 das Taufbecken in der Stadtkirche zu Wittenberg goß), er arbeitete selbständig seit 1489 starb 7. Jan. 1529. Seine ersten großen Arbeiten waren die Grabplatten des Bischofs Johann im Dom zu Breslau (1492) u. des Bischofs [615] Heinrich III. im Dom zu Bamberg (1493), der Sarkophag des Erzbischofs Ernst von Magdeburg 1495; 1519 schuf er mit Hülfe seiner fünf Söhne, Peter, Hermann, welcher in Italien studirte, Hans, Paul u. Jakob, das Sebaldusgrabmal in der Sebalduskirche zu Nürnberg, später das Relief Christus bei Martha u. Maria im Dom zu Regensburg. Die Krönung Maria im Dom zu Erfurt, die Grabdenkmäler Friedrichs des Weisen (1527) in der Schloßkirche zu Wittenberg u. Albrechts von Brandenburg (1525) in der Stiftskirche zu Aschaffenburg. V. unterscheidet sich von den damaligen Oberdeutschen durch eine allgemeinere künstlerische Bildung, durch freiere, großartigere Formen, sowohl der Gewandung als vorzüglich der Köpfe, u. vereinigt mit dem tiefsten Ernst die größte Heiterkeit. 2) Christoph, geb. in Joachimsthal, wurde 1544 Pfarrer in Jüterbogk, 1555 Stiftsdechant in Schmalkalden u. Superintendent der Grafschaft Henneberg, wo er die Reformation vollends einführte, 1571 Superintendent in Meiningen, 1574 Hofprediger in Celle, 1577 Hauptpfarrer zu St. Marien in Halberstadt u. endlich 1583 Superintendent des Fürstenthums Lüneburg zu Celle, wo er 22. Januar 1600 stark Er gab eine Evangelienpostille u. die Erklärung der Passion heraus, ist auch Verfasser des Liedes Wir danken dir Herr Jesu Christ. 3) Cornelius, geb. 1610 in Harlem; Zeichner u. Kupferstecher, stach nach Bassano, Guido Reni, Rubens u. Tintoretto; er starb um 1670. 4) Johann, Bruder des Vorigen, stach Landschaften u. Genrebilder nach Berghem u. Ostade. 5) Lambert, Bruder der Vorigen, Kupferstecher, arbeitete um 1660 zu Rom. 6) Georg Matthäus, geb. 22. April 1628 zu Wenns in Tyrol, unweit Imst, studirte Theologie, wurde Caplan in Andrichsfurt u. 1666 Pfarrer in Leonstein in Oberösterreich, wo er das Amt nur im Winter versah, im Sommer sich aber mit topographischen Arbeiten beschäftigte; bereits 1669 gab er seine Pfarrstelle auf, widmete sich ganz der Anfertigung von Landkarten u. Plänen, wurde um 1685 Lehrer der Mathematik bei dem Institut der Edelknaben in Wien u. starb wahrscheinlich um 1695. Er zeichnete seit 1666 die Karten von Ober- u. Unterösterreich, von Steyermark, Ungarn, einen Abriß der Wieselburger Gespanschaft, eine Topographie von Nieder- u. Oberösterreich u. von Steyermark, Ansichten der Städte Wien, Gratz u. Kremsier, welche in Kupfer gestochen wurden, u. schr. Allgemeine Erdbeschreibung, 1674. 7) Friedrich Theodor, geb. 30. Juni 1807 in Ludwigsburg, kam 1821 auf das Seminar in Blaubeuren, studirte seit 1825 in Tübingen Theologie, erhielt daselbst 1833 eine Stelle als Repetent, habilirte sich 1836 an der Universität als Privatdocent. wurde 1837 außerordentlicher Professor in der philosophischen Facultät, bereiste 1839, 1840 u. 1843 Italien u. Griechenland wurde 1844 ordentlicher Professor der Ästhetik in Tübingen. Wegen seiner freisinnigen Richtung gerieth er 1844 in einen literarischen Streit mit seinen conservativen Collegen, in dessen Folge eine Untersuchung gegen ihn angestellt u. er nach deren Beendigung auf zwei Jahre von seinem Amte suspendirt wurde. 1847 begann er seine akademische Thätigkeit wieder u. wurde 1848 vom Wahlkreis Reutlingen-Urach in die Deutsche Nationalversammlung nach Frankfurt gewählt, wo er sich der Linken anschloß u. 1849 mit dem Rumpfparlament nach Stuttgart ging. 1855 wurde er Professor der Ästhetik u. Deutschen Literatur am Polytechnikum' in Zürich. Er schr.: Über das Erhaben, u. Komische, Stuttg. 1837; Kritische Gänge, Tübingen 1844, 2 Bde., Neue Folge, Stuttgart 1860 ff'.; Ästhetik od. Wissenschaft des Schönen, Stuttg. 18461854, 3 Bde.; Kritische Bemerkungen über den ersten Theil von Goethe's Faust, Zürich 1857; Über das Verhältniß von Inhalt u. Form in der Kunst, ebd. 1858; er gründete auch die Jahrbücher der Gegenwart.