[379] Gasthäuser (Gasthöfe, hierzu Tafel »Gasthäuser« mit Text), Häuser, deren Inhaber (Gastwirte, s. d.) Reisende gewerbsmäßig beherbergen. Die Zahl der G. eines Ortes oder Bezirks war früher meist festgesetzt, so daß dieselbe ohne Zustimmung der Berechtigten nicht vermehrt, wohl aber die Gastgerechtigkeit von einem Haus in ein andres verlegt oder verkauft werden konnte (vgl. Gastwirt). Gegenwärtig hängt die Befugnis, Gastwirtschaft zu betreiben, von obrigkeitlicher Konzession ab. Eigentliche G. zur Aufnahme und Verpflegung Fremder gab es im Altertum nicht; der Reisende durfte dafür das Recht der Gastfreundschaft (s.d.) in Anspruch nehmen. Anstalten indes. die mit unsern Wirtshäusern in mancher Hinsicht verglichen werden können, finden sich in Griechenland, besonders in Athen und Sparta, schon ziemlich früh: es waren dies die Leschen, Erholungsorte, wo man sich zum Plaudern und Schwatzen zusammenfand und auch wohl übernachtete. Etwas später entstanden[379] in größern Städten die Pandokeen, d. h. Allherbergen, in denen wohl auch angesehenere Fremde im Notfall, wenn ihnen Gastfreundschaftsbeziehungen am Orte fehlten, ein Unterkommen fanden, obgleich in dergleichen Häusern nicht besonders für ihre Bequemlichkeit gesorgt war. Dem Herbergsbedürfnis der Festorte, an denen zeitweise ein starker Fremdenzufluß stattfand, und der steigenden Reisesucht späterer Zeiten kamen die auch an vielbetretenen Straßen errichteten Katagogien (s.d.) entgegen, die aber z. T. bloße Unterkunftshäuser, ähnlich den Bangalos (s.d.) Indiens, waren. Bei den Römern fanden sich ähnliche Einrichtungen; an den großen Straßen errichteten die Grundbesitzer Stationen für Unterkunft (mansio) und Pferdewechsel (mutatio), verpachteten sie oder ließen sie durch Sklaven bewirtschaften. Diese Stationen führten bereits ähnliche Namen wie heute die Wirtshäuser, z. B. Zum Hahn (ad gallum gallinaceum), Zum großen und kleinen Adler, Kranich etc. In den Städten führte das Bedürfnis zur Errichtung von Ausspannungen (stabula) und öffentlichen Herbergen (deversoria) für Reisende, die sich als besser eingerichtete, mit Hausbädern versehene und von vornehmern Personen benutzte Anstalten von den für die niedern Klassen bestimmten Schankhäusern (cauponae und tabernae) und Garküchen (popinae) unterschieden. Im Mittelalter mußte die Gastlichkeit der Burgen und Klöster häufig genug für die Mangelhaftigkeit der G. eintreten, und noch in der Mitte des 16. Jahrh. weiß Erasmus von Rotterdam nur Unrühmliches von deutschen Gasthäusern zu melden. Die großen Handelsplätze und Reichsstädte sowie die Badeorte waren natürlich besser versehen. Desto mehr gab es Gaststuben, für die der Mistelbusch, der grüne Kranz, das Hexagramm beliebte Aushängeschilder waren. Oft unterhielt der Rat der Stadt einen besondern Ratskeller. Hotels im heutigen Sinn entstanden in der zweiten Hälfte des 17. Jahrh. zuerst in Paris und fanden bald in andern Ländern, in Deutschland vielfach unter dem Namen »Hof« (z. B. »Nürnberger Hof«, »Fürstenhof«), Nachahmung. Der Eisenbahnverkehr hat auch das Hotelwesen außerordentlich gehoben, die amerikanischen Riesenhotels bürgerten sich in London, Paris und Berlin ein, und es bildeten sich in den großen Städten Abarten, wie die sogen. Hotels garnis (die in Frankreich Maison garnie, M. meublée heißen), die nur Herberge, aber keine Verpflegung gewähren, anderseits Pensionshäuser, namentlich in Gebirgsgegenden (am besten entwickelt in der Schweiz), die für sämtliche Bedürfnisse sorgen und gemeinsame Tafel (Table d'hôte) für die Gäste bedingen, während diese in den Großstädten mehr und mehr schwindet. Man unterscheidet wohl je nach den Verhältnissen Jahres-, Saison-, Passanten- und Familienhotels, letztere für längern Aufenthalt der Reisenden. Vielfach sind große Hotels im Besitze von Aktiengesellschaften. Das Terminushotel, besonders in England vorkommend, ist mit der Endstation (terminus) einer Eisenbahnlinie verbunden und pflegt innerhalb des Bahnhofsgebäudes und vom Bahnsteig unmittelbar zugänglich eingerichtet zu sein. Deutschland hatte nach der Gewerbezählung von 1895: 150,636 G. und Hotels garnis mit 322,625 männlichen und weiblichen Personen. In der Schweiz berechnet man das im Hotelwesen festgelegte Anlagekapital auf 400 Mill. Mk., welche Summe sich mit 4,8 Proz. verzinst.
Die Lage, Plangestaltung und bauliche Einrichtung eines Gasthauses sind wesentlich abhängig von der Gesellschaftsklasse seiner Besucher und dem Zweck, den diese bei ihrem Aufenthalt im Gasthaus verfolgen. Wie sich das Hotel ersten Ranges, der bürgerliche Gasthof und die Herberge unterscheiden, so ist es von Einfluß auf die Bauanlage, ob sie schnell wechselndem Verkehr dienen oder bequemen, länger dauernden Aufenthalt gewähren, ob sie für Vergnügungsreisende oder Kurgäste, für Geschäftsleute oder Familien eingerichtet werden soll, auch ob nebenher auf lebhaften Lokalverkehr, Veranstaltung von Festlichkeiten u. dgl. zu rechnen ist oder nicht. Nationale Eigentümlichkeiten sind bei dem heutigen gewaltigen, ausgleichenden Reiseverkehr von Land zu Land, wenigstens für die G. höhern Ranges, stark geschwunden. Muster der Welthotels sind, was die bauliche Gesamtanordnung betrifft, die französischen G. (Tafel, Fig. 6) geworden; Vervollkommnung im Sinne modernen Komforts, namentlich nach gesundheitlicher Richtung hin, hat besonders in England, auch in der Schweiz (Tafel, Fig. 5) stattgefunden. Frankreich eigentümlich sind die (meist glasgedeckte) Cour d'honneur, die Gliederung der von den meisten übrigen Ländern bevorzugten Einzelzimmer in kleine Corps de logis (Wohnzimmer, Schlafraum [Alkoven] und Vorzimmer) und die sehr opulente Ausstattung, namentlich mit Polstermöbeln und Stoffen. In England wird größerer Wert auf einfache Gediegenheit gelegt. Amerika gliedert die Quartiere gern in französischer Weise, fügt einem jeden aber noch Bequemlichkeitsräume (Klosett, Bad, auch Dienerzimmer) hinzu und legt für die sich freier als in Europa bewegende Damenwelt besondere Gemeinschaften (Speisezimmer, Parlors etc.), gewöhnlich im ersten Stockwerk, an (Tafel, Fig. 3). In Rußland läßt man wohl die Dienerschaft noch auf den Fluren übernachten; in Deutschland (Tafel, Fig. 1,2 u. 4), der Schweiz, Italien, als den vom internationalen Reiseverkehr meistberührten Ländern, haben sich die nationalen Eigentümlichkeiten fast vollständig verwischt.
Kleinere Gasthöfe verdanken ihre Entstehung oft einem am Ort blühenden Gewerbe, das viele Menschen zum Betriebe versammelt. Fig. 7 der Tafel zeigt einen Gasthof, der den zum Eisen- und Emaillierwerk Tangerhütte zuwandernden Arbeitern (Hüttenleuten) Unterkunft gewährt. Ähnlich gibt der Gasthof auf dem Viehmarkt in Hannover den Treibern und Wärtern, auch selbst den Händlern Nachtquartier Diese kleinen G. sind äußerst bescheiden in ihren Abmessungen und Ausstattungen gehalten, z. B. sind in Fig. 7 im Obergeschoß die vier Schlafräume mit 2,8 m hoch.
Gestaltet sich die bauliche Gesamtanordnung zweckmäßig so, daß im Erdgeschoß, abgesehen von dort etwa unterzubringenden Läden, Restaurationsräumen etc., die Verwaltungs- und Gesellschaftsräume, wohl auch Wirtschaftsräume liegen, und daß die obern Geschosse der Hauptsache nach durch die an langen Korridoren aufgereihten, tunlichst an die Fronten zu legenden einzelnen Fremdenzimmer mit ihrem Zubehör eingenommen werden, so kann als Eigenart der für längern Aufenthalt dienenden G. die Zusammenziehung bequem zueinander liegender Räume zu »Corps de logis« verschiedener Größe gelten. In englischen Familienhotels wird dies so weit durchgeführt, daß die gemeinsamen Gesellschaftsräume wohl ganz fehlen. Die wichtigste der baulichen Einzelheiten bildet die Anordnung und Einrichtung der Fremdenzimmer. Jedem derselben sollte direkter Flureingang gegeben werden. Verbindungstüren zwischen zwei Zimmern[380] sind als Doppeltüren anzulegen. Salons sind nicht auf Kosten der Größe der Schlafzimmer anzuordnen. Jalousien und Doppelfenster sind erwünscht, ebenso, falls nicht besondere Vorräume vorhanden, Doppeltüren zur Abhaltung der Geräusche auf den Fluren und zur Sicherung der zum Reinigen herausgegebenen Kleider und Schuhe.
Zentralheizung ist bei weitem der Ofenheizung, Gas, noch besser elektrisches Licht der der Kerzenbeleuchtung vorzuziehen. Klingeleinrichtung, am besten elektrische, ist unentbehrlich. In den neuern Hotels findet man auch in jedem Zimmer ein Haustelephon. Textfigur 1 gibt den mehr oder weniger internationalen, gleichzeitig deutschen Typus für Zimmer mit einem oder zwei Betten, bei denen diese Anforderungen berücksichtigt sind. Textfig. 2 und 3 zeigen die französischen und amerikanischen Eigenarten, die in gesundheitlicher Beziehung manches zu wünschen übriglassen. Wichtigste Nebenräume in den Wohngeschossen sind die für die Geschlechter zu trennenden Aborte, auf deren Sauberkeit, gute Beleuchtung, Lüftung und Wasserspülung größter Wert zu legen und deren je einer auf 1012 Fremde zu rechnen ist.
Auf die dreifache Fremdenzahl ist ferner je ein Geräteraum für Hausmädchen anzulegen, der eventuell gleichzeitig Leinenkammer und Anrichte sein kann. Für die Gesellschaftsräume sind Normen nicht zu geben. Ihre Zahl, Größe, Ausstattung etc. wechseln ungemein. Bei städtischen Gasthäusern können sie, da die Gäste im Gasthause meist nur übernachten, beschränkt sein, bei Kurhotels u.dgl. spielen sie dagegen eine bedeutende Rolle.
Ähnliches gilt von den Verwaltungsräumen, die einen sehr bescheidenen und, wie bei großen Welthotels, einen überaus komplizierten Apparat darstellen können. Unter den Verkehrsräumen ist neben der Eingangshalle, in der sich der geschäftliche Verkehr abspielt, bei städtischen Hotels ein bedeckter Mittelhof von großem Wert, der zu den Gesellschaftsräumen gezogen zu werden pflegt, bei Kur- u. dgl. Hotels dagegen besser durch Terrassen, Veranden etc. ersetzt wird. Personen-, Gepäck- und Speifeaufzüge sind heutzutage fast unentbehrliches Zubehör eines Gasthauses; auch Maßregeln gegen Feuersgefahr dürfen nicht fehlen. In Holland und Ostfriesland versteht man unter Gasthaus (holländ. gasthuis) ein Hospital. Vgl. Michel und Fournier, Histoire des hôtelleries (Par. 1859); Liebenau, Das Gasthof- und Wirtshauswesen der Schweiz in alter Zeit (Zürich 1895); Guyer, Das Hotelwesen der Gegenwart (2. Aufl., das. 1885); Stab, Das Hotel, seine Verwaltung und Bedienung (Halle 1876); Hegenbarth, Handbuch des Hotelbetriebes (2. Aufl., Wien 1897); »Baukunde des Architekten«, Bd. 2 (2. Aufl., Berl. 1902); »Handbuch der Architektur«, 4. Teil (3. Aufl., Stuttg. 1904). Zeitschriften: »Deutsche Gastwirtszeitung« (Berl., seit 1888); »Österreichisch-ungarische Gasthauszeitung« (Wien, seit 1875); »Der Gastronom« (Berl., seit 1882); »Hotelrevue« (Leipz., seit 1878); »Schweizer Hotelrevue« (Basel, seit 1892) und Literatur bei Artikel »Gastwirt«.
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