[883] Ulrich, 1) Herzog von Württemberg, geb. 1487, gest, 6. Nov. 1550, Sohn des wahnsinnig gewordenen Grafen Heinrich IV., bei seinem Vetter, dem Herzog Eberhard I. (s. Eberhard 4), erzogen, kam 1498 nach der Absetzung des Herzogs Eberhard II. zur Regierung und wurde 19. Juli 1503 selbständig. Er beteiligte sich 1504 am bayrisch-landshutischen Erbfolgekrieg, vollstreckte im Verein mit Hessen die Acht gegen den Pfalzgrafen Philipp und erlangte im Frieden einen Gebietszuwachs. Mit der Prinzessin Sabine von Bayern, einer Schwestertochter des Kaisers Maximilian, unglücklich vermählt, begann er ein leichtsinniges Leben und überließ die Regierung treulosen Räten. Die schon zuvor beträchtlichen Schulden der Familie wuchsen immer mehr; schwere Abgaben und unfruchtbare Jahre machten die Untertanen unzufrieden, und so erhob sich 1514 der Aufstand des »Armen Konrad« (s. d.), den U. nur dadurch dämpfen konnte, daß er im Tübinger Vertrag den Ständen außerordentliche Freiheiten einräumte. Am 7. Mai 1515 ermordete der Herzog auf der Jagd eigenhändig Hans v. Hutten, dessen Frau er liebte, und reizte dadurch auch den Kaiser, das bayrische Herzogshaus, bei dem die Herzogin Sabine Zuflucht gesucht, und den Adel, an dessen Spitze sich die Huttens, vor allen Ulrich v. Hutten (s. d.), als Rächer stellten. Er wurde 11. Okt. 1516 und zum zweitenmal im Juli 1518 geächtet und, nachdem er noch gegen seine Feinde gewütet und die Reichsstadt Reutlingen zu einer Landstadt gemacht hatte, im April 1519 vom Schwäbischen Bunde vertrieben; er floh nach Mömpelgard. Das Land verkaufte der Schwäbische Bund 1520 für den Ersatz der Kriegskosten an Kaiser Karl V., der 1530 auf dem Reichstage zu Augsburg seinen Bruder Ferdinand damit belehnte. U. begab sich nach längerm Aufenthalt im Auslande zum Landgrafen Philipp von Hessen, der ihn für die Reformation gewann. Nachdem sich 1534 der Schwäbische Bund aufgelöst hatte, führte Philipp von Hessen U. an der Spitze von 20,000 Mann nach Württemberg zurück, wo der Sieg bei Lauffen am Neckar 13. Mai ihm sein Herzogtum wieder verschaffte; doch erkannte es U. in dem Vergleich zu Kaaden in Böhmen (29. Juni 1534) als österreichisches Afterlehen an. Bald nachher führte er in seinem Lande die Reformation zu Ende. Als Mitglied des Schmalkaldischen Bundes ließ er 1546 sein Kontingent zum Heer der Verbündeten stoßen, mußte aber nach dem unglücklichen Ausgang des Krieges dem Vertrag von Heilbronn gemäß eine ansehnliche Summe zahlen und dem Kaiser mehrere Schlösser einräumen. Auch dem Augsburgischen Interim unterwarf er sich, ward aber dennoch von einem kaiserlichen Gericht mit Absetzung bedroht, als er 1550 starb. Vgl. Heyd, Herzog U. von Württemberg (Tübing. 184144, 3 Bde.); Kugler, U., Herzog zu Wirtemberg (Stuttg. 1865); Ulmann, Fünf Jahre württembergischer Geschichte unter Herzog U., 15151519 (Leipz. 1867).
2) Karl Peter U., Herzog von Holstein-Gottorp, s. Peter 16).