Gelten

1. Am maisten gilt das best.Henisch, 1622, 21.


2. Ein jeder gilt, als vil er hat.Henisch, 1622, 22; Petri, II, 200; Gruter, I, 26; III, 52; Braun, II, 506; Eiselein, 238; Simrock, 3654.

Es wird dadurch ein wesentlicher Unterschied zwischen dem ständisch gegliederten Volke ausgesprochen, in welchem das Gefühl für Ehre und Freiheit lebhafter ist, wo wie hier lediglich der Geldwerth, nur Gut und Blut entscheidet. (Vgl. Graf, 46.) Die Italiener sagen: Wer nichts hat, ist nichts. Die Perser: Wer nichts zu leben hat, ist todt. Wer kein Geld hat, hat keine Macht. Die Franzosen: Leute ohne Geld sind Leiber ohne Seele. Die Walachen: Ein Mensch ohne Geld ist wie ein Vogel ohne Flügel, wenn er sich erhebt, fällt er auf den Boden und stirbt. (Reinsberg II, 110.)

Frz.: Chacun vault où il est prudent. (Leroux, II, 199.) Tant vaut l'homme comme on le prise. (Leroux, I, 172.) Tant vaut l'homme, tant vaut sa terre.

Lat.: Bene loculis, bene scrinio. (Binder II, 326; Erasmus, 257; Seybold, 53; Philippi, I, 58.) – Quantum quisque ferat respiciendus erit. (Ovid.) (Binder II, 2739; Kruse, 877.) – Quantum quisque sua nummorum servat in arca tantum habet et fidei. (Juvenal.) (Binder I, 1444; II, 2739; Fischer, 187, 21; Kruse, 878; Philippi, II, 122; Seybold, 476.) – Tanti, quantum habeas, fis. (Gaal, 636.) – Tanti revera estis, quantum habetis. (Apulejus.)


3. Es gilt anhaltens vnd ausshaltens.Petri, II, 249.


4. Es gilt dem bawren wie dem Landmann.Henisch, 1622, 23.


5. Es gilt der Koch so viel als der Kellner.Henisch, 1622, 23.


6. Es gilt ein verstohlener Pfenning nit weniger denn ein anderer.Henisch, 1622, 25.


7. Es gilt mir gleich, ob mich eine Hure lobt oder ein Schelm schilt.


8. Es gilt nicht alsobald hängen.


9. Es gilt nit lauffen, als kauffen oder rathen. Henisch, 1622, 27.


10. Es1 gilt noch nichts, der Pfarrer hat sein Maul noch nicht drinne gehabt. (Schwaben.) – Richard, 494.

1) Nämlich das Ehegelöbniss. Sagt: So lange der kirchliche Trauungsact nicht erfolgt, ist von einer wirklichen Ehe nicht die Rede.


11. Es gilt, wer dess andern zuletzt am besten spottet.Petri, II, 249.


12. Gilt es Seel' und Gut, so gilt's auch Leben und Blut.


13. Jeder gilt nach seinem Aussehen, sagte Matz, als er geschwollene Backen und Beulen am Kopfe hatte.

Holl.: Die wat hebben wil, die moet erom uitzien, zei Geurt, en hij kreeg een' dikken neus en twee blaauwe oogen. (Harrebomée, I, 233.)


14. Mancher lässt etwas gelten, das er nicht gelten lassen würde, wenn er wüsste, wer es gesagt (oder: geschrieben).Opel, 374.


[1539] 15. User eine giltet nüt, we me nume uf Spreuere liegt, andre gelte d's halbe meh, we sie nume e Federe g'seh. (Bern.) – Schweiz, II, 248, 18.


16. Wenn's gilt, so gilt's.

Im Jahre 1761, in einer Zeit, wo infolge des Siebenjährigen Kriegs und durch das schlechte Geld, das Friedrich II. von Preussen in Sachsen schlagen liess (in der südlichen Lausitz wollte man damals im Gegensatz zur Neuzeit nur österreichische Münzen und zwar höher, als sie ausgeprägt waren, annehmen), der Preis des Getreides und anderer Lebensmittel zu einer ungewöhnlichen Höhe gestiegen waren, verkaufte ein Bauer in Zittau Eier zu übertrieben hohem Preise. Einwendungen dagegen beantwortete er mit den Worten: »Wenn's gilt, so gilt's.« Als dem damaligen Commandanten von Zittau, dem österreichischen Obersten von Conti, davon Anzeige gemacht wurde, liess dieser am 3. August des genannten Jahres den Bauer mit hundert Stockhieben bestrafen und nach jedem Schlage musste derselbe die von ihm gebrauchte Rede wiederholen, die dadurch sprichwörtlich wurde. (Dr. Schramm Ms.)


17. Wer will gelten, der muss gelden.


18. Wer will gelten, mach' sich selten.

Aehnlich die Osmanen. (Schlechta, 242.)


19. Wer will wat gelten, de mütt koam selten. (Altmark.) – Danneil, 277; Schwerin, 15; hochdeutsch bei Simrock, 3369.

Engl.: The best things are worst to come by.

Lat.: Quod rarum, charum, vilescit quotidianum.


*20. Das wirt mir gelten.Franck, II, 81a.

Ich werde dafür büssen müssen. Franck führt als sinnverwandt noch folgende Redensarten neben der obigen an: Das muss ich aussessen. Das har muss ich zu dem reuffen darleihen. Das bad ist mir vbergehenckt. Das spil ist mir zugericht. Das spil ist auff meinn seckel angesehen. Das wirt mein ruck wol entpfinden. Die rut ist vber meinn ars gemacht. Die kugel wirt vber mich waltzen. Es wirt mir zu den negeln aussschweren. Es wirt vber mir aussgehn. Ich muss die zech bezahlen.


*21. Dat gelt to Wandsbeck.Schütze, IV, 337.

Sagt man in Hamburg für: Das gilt nicht. Dieses Sprichwort ist wahrscheinlich, wie man einerseits meint, zu einer Zeit entstanden, als das gräfliche Gut Wandsbeck noch sehr unbedeutend war, oder ausserhalb des hamburgischen Gebiets lag. Nach andern verdankt das Sprichwort seine Entstehung der Zuflucht, welche ehemals daselbst unrechtliche Menschen, böse Falliten, Metzen u.s.w. fanden, wie dies aus der Geschichte des adelichen Guts Wandsbeck (Hamburg 1773) zu ersehen ist.

*22. Dat gölt ön Millhuse.Frischbier, 1225.

Mühlhausen, Kreis Preussisch-Holland im Regierungsbezirk Königsberg.


*23. Einer gilt dreissig, der andere ein halb(es) Schock. (Schles.)


*24. Er gilt ebbes bei Chozer (Hofe).Tendlau, 222.


*25. Er gilt Schippe-Siebenche'.Tendlau, 233.

D.h. nichts. Der Kreuz-Siebener ist in einigen Kartenspielen von Wichtigkeit, dagegen der Schippen-Siebener nicht.


*26. Er gilt so viel als das Tüpflein auf dem i. Moscherosch, 397.


*27. Gelt, du bist mir lieb!

Der Mann scherzhaft zu seiner Frau. Er meint Geld, und sie versteht: gelt. (Schweiz, I, 215, 120.)


*28. Gelt, ich mag dich? (Nürtingen.)

Wortspiel mit Geld.


[1540]

29. Es soll nicht gelten, was Mein und Dein, sondern was nützt der ganzen Gemein. Harssdörffer, 2303.


30. Jeder gilt soviel, als er hat, und er hat soviel, wie er gilt.

Span.: Tanto vales cuanto tienes, y tanto tienes cuanto vales. (Don Quixote.)


31. So gilt es mir, so will ich's han, nach meinem Willen muss es gahn.

Lat.: Sic volo, sic jubeo, sit pro ratione voluntas. (Aventin, CCCCXIXb.)


*32. Es gilt, den Mann dran strecken.Theatrum Diabolorum, 41b.


*33. Hei gelt säu vel, äs en ollen Kolbenner. (Sauerland.)


Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 1. Leipzig 1867.
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