Droste zu Vischering

[345] Droste zu Vischering. Die reichsfreiherrliche Familie der D. zu V., d.h. Erb-Truchsesse des Fürstenthums Münster auf Vischering u. Darfeld, wurde in der Person 1) Adolf Heidenreichs von D. zu V., Erbdrosten des Fürstbisthums Münden, 1826 in den Grafenstand erhoben; er st. 1826; seine beiden Söhne gründeten 2 Linien: A) Ältere Linie, jetziger Chef: 2) Graf Clemens, Enkel des Vorigen, Sohn des 1849 verstorbenen Grafen Maximilian. geb. 1832. B) Jüngere Linie D. zu [345] V. von Nesselrode-Reichenstein, jetziger Chef: 3) Graf Felix, Sohn von D. 1), geb. 1808; als sein mütterlicher Großvater, Graf Franz von Nesselrode-Reichenstein, 1824 starb, erbte Graf Felix dessen Besitzungen u. fügte dessen Namen dem seinigen bei. Er ist seit 1835 vermählt mit Maria geb. Gräfin von Bocholtz-Asseburg; sein Sohn Hermann ist geb. 1837._– Die drei Brüder von Adolf Heidenreich waren: 4) Kaspar Maximilian, Freiherr von D., geb. 1770, wurde schon 1791 Dompropst zu Minden, 1795 Weihbischof u. 1825 Bischof von Münster, nachdem er diese Diöces während der Vacanz von 1801–21 verwaltet hatte; er trat 1834 der Übereinkunft der preußischen Regierung mit dem Erzbischof von Köln über das päpstliche Breve in Betreff der gemischten Ehen vom 25. März 1830 bei, erklärte aber dieselbe, nach der päpstlichen Allocution vom 10. December 1837 für aufgehoben. Er st. 3. August 1846 mit dem Rufe eines frommen, toleranten, für Erziehung u. Unterricht der Jugend treu besorgten Kirchenfürsten. 5) Franz Otto, Freiherr von D., Bruder des Vorigen, geb. 1771, wurde 1789 Dompropst zu Münster u. 1800 zu Hildesheim u. st. 1826; er schr.: Staat u. Kirche, Münster 1817, 2. Aufl. 1838. 6) Clemens August, Freiherr v. D., Bruder der Vorigen, geb. 1773 auf dem Familiengute Vorhelm, unweit Münster, empfing bei der Fürstin Amalie von Galyzin die ascetische Richtung seines Lebens, wurde Domcapitular, trat in innige Freundschaft mit F. L. von Stolberg u. trug nicht wenig dazu bei, daß dieser 1800 zur katholischen Kirche übertrat, u. wurde 1805 Generalvicar an des emeritirten von Fürstenberg Stelle. Nachdem Münster preußisch geworden war, begannen die Irrungen zwischen ihm u. der preußischen Regierung, indem er 1816 gegen die von derselben erlassene Dienstinstruction für das gemischte Consistorium zu Münster protestirte, u. als dieser Protest erfolglos blieb, heim Congreß zu Aachen 1818 dem König von Preußen eine neue Erklärung gegen jene Instruction überreichte; auch gab er 2 Schriften heraus: Über die Religionsfreiheit der Katholiken, Münst. 1817, u. Über förmliche Wahrheit u. kirchliche Freiheit, Frkf. 1818, worin er seine streng hierarchischen Grundsätze darlegte. Er verbot, als die königlich preußische Declaration über die gemischten Ehen auch im Münsterschen ausgeführt werden sollte, seinen Pfarrern die Trauung, ja selbst das Aufgebot gemischter Ehen, wenn nicht dabei die Erziehung der Kinder in der katholischen Religion versprochen würde, verfügte auch nach Errichtung der Universität Bonn u. der Anstellung des Professors Hermes daselbst, daß kein Theolog seiner Diöces anderswo als in Münster studiren dürfe. Als die Regierung diese Verfügung für nichtig erklärte u. die Thätigkeit der theologischen Facultät zu Münster suspendirte, legte D. sein Amt als Generalvicar 1820 nieder u. zog sich von allen öffentlichen Geschäften zurück; als aber sein älterer Bruder 1825 Bischof von Münster wurde, ließ er sich zu dessen Weihbischof ernennen, eiferte jedoch in einer neuen Schrift (Versuch zur Erleichterung des inneren Gebetes, Münster 1833) für die alleinige Göttlichkeit der katholischen Kirche. Dennoch wurde er 1835, nach dem Tode des Grafen von Spiegel, zum Erzbischof von Köln ernannt, leistete aber zuvor das Versprechen, das päpstliche Breve, rücksichtlich der gemischten Ehen vom 25. März 1830, nicht in Ausführung bringen zu wollen. Seit seinem Amtsantritte 1836 verfuhr er jedoch nicht nur höchst zelotisch in dem Hermesianischen Streit (s.d.), sondern verweigerte auch den gemischten Ehen, gegen sein Versprechen, die kirchliche Einsegnung, so daß sich endlich die preußische Regierung bewogen fand, ihn von seinem Amte zu suspendiren; er wurde nach der Festung Minden abgeführt, begab sich aber von da auf sein Stammgut Darfeld. Nach mannigfachen Verhandlungen gelang es erst Friedrich Wilhelm IV., die Kölner Angelegenheiten beizulegen, indem D. sich endlich 1841 bestimmen ließ, den Bischof Geissel zu Speier als Coadjutor anzunehmen. D. lebte seitdem in Münster u. st. hier 19. Octbr. 1845; er schr. noch: Über den Frieden unter der Kirche u. dem Staate, Münst. 1843; Predigten, ebd. 1843. Vgl. K. Hase, Die beiden Erzbischöfe, Lpz. 1839.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 345-346.
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