1. Der dritte Strang macht den Kabel (das Ankertau). – Graf, 414, 101.
Vereinigte Kraft vermag viel. Drei machen ein Collegium. Das altdeutsche Gerichtsverfahren forderte, dass wenigstens zwei Schöffen ausser dem Richter anwesend waren, der Richter ersetzte den dritten (s. ⇒ Schöffe 2). Viel häufiger findet sich aber die Siebenzahl und Zwölf. »Die elf Schöffen sind die heiligen Zwölfboten und der Zwölfte ist Christus.« (Weichbildglosse, 249, 16.)
2. Der schwere Strang hilft dem Klang.
3. Der Strang ist mit fünf Gulden bezahlt. – Eisenhart, 467; Hillebrand, 197; Simrock, 9950; Graf, 364, 457.
Das Sprichwort sagt, dass nach früherm Recht der Dieb durch das Stehlen eines Werthes von wenigstens fünf Goldgulden, denn solche meint das Sprichwort, den Strick verdient habe, da nach der Karolina (Art. 157, 160) ein grosser Diebstahl vorhanden ist, wenn das Gestohlene diesen Werth erreicht. (S. ⇒ Dukaten 8) Von Einfluss auf die Strafe des Diebstahls war der Werthbetrag des Entwendeten. Nach den Goslarischen Statuten soll man den Dieb hängen, wenn der Werth des Gestohlenen fünf Schillinge beträgt, sonst war derselbe fünf Gulden bezeichnet.
4. En duwwelter Strang hält beter. – Fritz Reuter in den Unterhaltungen des lit. Kränzchens in Königsberg, 1865, Nr. 1, S. 12.
5. Wenn man die Stränge zu straff anzieht, so zerreissen sie.
6. Wer nicht am Strange ziehen will, muss nicht Glöckner werden.
Aehnlich russisch Altmann VI, 399.
7. Wie man den Strang zieht, so läuten die Glocken.
*8. An Einem Strang mit jemand ziehen.
Mit ihm einig sein oder gemeinschaftlich mit ihm ertragen, bekämpfen, betreiben.
*9. Aus de Sträng schlan. – Michel, 225; Nefflen, 451.
Ungehorsam sein, die Erwartungen täuschen, Ordnung und Zucht verlassen.
*10. Er hält seine Stränge stramm.
Holl.: Hij houdt zijne streng stljf (vest). (Harrebomée, II, 313b.)
*11. Er rührt dabei keinen Strang an. – Braun, I, 4317.
*12. Es zieht kein Strang an. – Eiselein, 582.
*13. Et äs e licht Strank. (Siebenbürg.-sächs.) – Frommann, V, 33, 33.
*14. Oever de Streng hau'n (slân). (Holst.) – Schütze, IV, 209.
*15. Se zähn un enem Strank. (Siebenbürg.-sächs.) – Frommann, V, 174, 145.
*16. Seinen Strang ziehen.
Das Seinige bei einem Geschäft thun.
Holl.: Elk trekt aan zijne streng. (Harrebomée, II, 313b.)
*17. Sie ziehen an demselben Strange.
Wirken miteinander für dasselbe Ziel, sind Freunde.
Holl.: Die twee loopen in 't zelve gareel. (Harrebomée, II, 349a) – Die twee schieten door één gat. (Harrebomée, I, 504b.) – Die twee trekken één juk. (Harrebomée, II, 349a.)
*18. Ueber den Strang schlagen. – Körte, 5755a; Braun, I, 4316; Frischbier2, 3658.
Von muthwilligen Pferden entlehnt, und von denen gebraucht, welche sich nicht in die gegebenen Schranken und Verhältnisse fügen wollen. (Stosch, Kleine Beiträge, II, 180.)
*19. Wenn alle Stränge reissen.
In. Schwaben: Wenn älle Sträng brecha. (Michel, 281; Nefflen, 469.) Im äussersten Falle, wenn alle Mittel fehlschlagen.
20. Bei kurzen Strängen fährt sich's besser.
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