1. Besser frey straffen, denn heimlich Hass tragen. – Henisch, 1204, 49; Petri, II, 37.
2. Es lässt sich niemand gern strafen. – Grubb, 824.
3. Es strafft an dir ein andrer viel, das er doch selbst nicht lassen will.
4. Ick straf' min Fru mit gauden Wührden, seggt jener Bur, un schmitt ehr dei Bibel an'n Kopp. (Mecklenburg.) – Hoefer, 472.
5. Man mus straffen, dass immer der Apffel bei der Ruthen sey. – Petri, II, 458; Einfälle, 268; Luther's Tischr., 115a; Sailer, 335.
Lat.: Est modus in rebus: pomum, pater, adjice virgis. (Binder II, 984; Seybold, 509; Schonheim, E, 8.)
Schwed.: Straff wil haa nådemål. (Grubb, 765.)
6. Man soll strafen, die Böses stiften.
Bei Tunnicius: Men sal straffen de quât stoken. (Verbere tundendus qui flammis addit olivum.)
7. Man strafft offt das Gesind, dass die Kinder mercken, woran sie misshandelt haben. – Lehmann, 726, 6.
8. Man straft gern am Gesind', was gefrevelt das Kind. – Steiger, 108.
9. Man straft keinen (niemand) mit doppelten Ruthen. (S. ⇒ Hängen 14.) – Pistor., IV, 50; Simrock, 9947; Graf, 315, 223.
10. Mancher strafft an einem andern, da er doch diess selbst nit lasst.
Lat.: Multi corripiunt crimen quod linquere nolunt. (Loci comm., 65; Sutor, 201.)
[888] 11. Strafe den Guten, und er wird besser; strafe den Bösen, und er wird schlimmer.
12. Strafen ist leicht, bessern schwer.
Frz.: Reprendre est bien-aisé mal-aisé de mieux faire. (Kritzinger, 606a.)
13. Straff dich vor selbst, ehe du andere vrtheilest. – Petri, II, 542.
14. Straffen macht auss vnwilligen vnd vngehorsamen willige vnd gehorsame Leut. – Lehmann, 734, 81.
15. Straft die Tochter, meint die Schnur.
16. Was einer am andern straffet, das hat er offt selbst. – Henisch, 847, 54; Petri, II, 593.
17. Was niemand straft, straft Gott.
18. Wen man empfindlich strafen will, dem geb' man ein Weib, das brav ihn drill'.
19. Wen straffet die Gottes handt, deme nimbt sie Witz vnd verstandt. – Lehmann, 831, 44; Sprichwörterschatz, 177; Gaal, 798.
Was der Rathschluss Gottes über uns beschlossen, werden wir mit unserm Verstande nicht ändern.
20. Wenn man einen straft, schreckt man (oder: so spiegeln sich) die andern.
Lat.: Poena unius est multorum metus. (Philippi, II, 100; Seybold, 448; Sutor, 338.)
21. Wer andere strafen will, muss bei sich selbst anfangen. – Simrock, 9946.
Mhd.: Wie sol der straffen weib und man, der sich selb nit straffen kan. (Wolkenstein.) (Zingerle, 143.)
22. Wer andere strafen will, muss selbst ohne Fehler sein.
Lat.: Turpe est doctori, cum culpa redarguit ipsum. (Gaal, 1491.)
23. Wer andere strafet ohne Scheu, schau', dass er selbst ohn' Tadel sei. – Seybold, 559.
24. Wer andere will straffen, soll sein Laster vor abschaffen.
Lat.: Si culpare velis, culpabilis esse cavebis. (Sutor, 201.)
25. Wer da wyll straffen mich vnd die meynnen, der pruffe erst, was do mangelt ihme vnd den seinnen; findt er kein mangel an yhme odder den seinnen, so straff er alsdann mich vnd die meynnen. – Latendorf, Jahrbuch, 263.
26. Wer einen straft, droht (straft) hundert. – Simrock, 9945; Körte, 5755; Graf, 340, 330.
Grundsatz der Abschreckungstheorie im Strafrecht.
Frz.: Qui un punit, cent menace. (Bohn I, 53.)
It.: Chi castiga uno, mette paura a cento. – Chi uno nè castiga molti altri nè minaccia. (Pazzaglia, 48, 1 u. 6; Bohn I, 86.)
27. Wer nicht strafen kann, der kann auch nicht belohnen (begnadigen, verzeihen).
Frz.: Ne sait point pardonnér, que ne sait pas punir. (Cahier, 1247.)
28. Wer nicht straft die Missethat, selber schuldig ist der That. – Simrock, 9943.
29. Willst du strafen mich und Meine, sieh vorher auf dich und Deine; wenn kein Fehler findet sich, alsdann komm und strafe mich. – Simrock, 7012; Körte, 4195; Gaal, 1491; Braun, I, 2654.
Schwed.: Den som wil straffa mig och mitt, han gånge först heem till sitt; finner han intet feel med sig, så komme igen och straffe mig. (Grubb, 154.)
30. Wilt du straffen ander lewt, biss von sünden selbst gefreyt. – Werdea, Ciiij.
31. Wiltu ander leut straffen vnd lehren, so thu dich zum ersten bekeren.
Lat.: Tunc alios culpa, cum tu fueris sine culpa. (Loci comm., 66.)
32. Wo man nicht straft, sündigt man ohne Scheu.
*33. Damöt straf Gott keinen Judejung'! (Dönhofstädt.)
It.: Chi castiga i mal fattori, à che gl' altri sian migliori. (Pazzaglia, 51, 4.)
*34. Einen straffen, dass es jm in der solen wehe thut. – Mathesius, Postilla, I, LIXb.
35. Ich straffe euch, segnet jener Han die Füchse auss, der Jäger streiff euch, der Kürschner tauf euch, Amen; in der peisse (Beize) kommt jr alle zusamen. – Mathesius, Postilla, CCLXb.
36. Straf' mich nicht in deinem Zorn, betete jener Mann, als seine Frau sang: O dass ich tausend Zungen hätte!
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