Lutherische Kirche

[875] Lutherische Kirche, im Gegensatz zur reformierten diejenige Kirchengemeinschaft, die sich nach der von Luther begonnenen deutschen Reformation zunächst durch die Augsburgische Konfession (1530) begründet und besonders von Sachsen aus weiter verbreitet hat, so daß sie, außer daselbst, namentlich in dem größten Teil von Hannover, in Braunschweig, Oldenburg und Mecklenburg, in dem größten Teil von Preußen, Württemberg und Baden, in einem Teil von Kurhessen und dem Großherzogtum Hessen, in Dänemark, Schweden und Norwegen, auch in den russischen Ostseeprovinzen herrschend geworden ist. Ihre Bekenner berechnen sich auf wenigstens 30 Millionen. Die Bekenntnisschriften der lutherischen Kirche sind im sogen. Konkordienbuch (s. d.) zusammengestellt. Luther selbst war nicht damit einverstanden, daß sich seine Anhänger und Bekenner nach seinem Namen nannten; doch konnte er es nicht hindern. Vgl. Heppe, Ursprung und Geschichte der Bezeichnungen reformierte und lutherische Kirche (Gotha 1859); Ritschl in der »Zeitschrift für Kirchengeschichte«, 1877. Zumal nachdem die Kryptocalvinisten (s. d.) ausgeschieden waren, wurde die Konkordienformel (s. d.) die Grundlage, auf der die Dogmatiker des 17. Jahrh. das Gebäude einer spezifisch lutherischen Dogmatik ausführten (Leonh. Hutter, Joh. Gerhard, Abr. Calov, Andr. Quenstedt u.a.).

Das Wesentliche dieser neuen Scholastik bestand in peinlich genauer Nachbildung und Wiederholung aller Eigentümlichkeiten, unvermittelten Schroffheiten und sogar Widersprüchen, die das religiöse Bewußtsein Luthers in sich vereinigte. Was aber bei diesem Leben und Wahrheit war, das wurde in der lutherischen Rechtgläubigkeit Karikatur und Maske. Erst seit dem Auftreten des Pietismus erfolgte eine wohltätige Annäherung der lutherischen an die reformierte Theologie, und über beide Formen des protestantischen Scholastizismus gingen seit Lessing die Aufklärung (s. d.) und seit J. S. Semler der Rationalismus (s. d.) mit raschen und großen Schritten hinweg. Erst im Zeitalter der Restauration suchten Twesten vom Schleiermacherschen, Daub und Marheineke vom Hegelschen Standpunkt aus das lutherische Bekenntnis in modernen Formen zu rekonstruieren. Zur eigentlichen Repristination aber gab erst der Widerstand gegen die Union (s. d.) in Preußen, insonderheit gegen die durch königliche Kabinettsorder eingeführte Agende (1817–34), Anlaß, der zur Bildung der Partei der Altlutheraner führte. Zunächst verhielt sich die Staatsgewalt, als der Professor der Theologie, Schei bel (s. d.), in Breslau 1830 eine altlutherische Gemeinde stiftete und damit die Separation einleitete, keineswegs günstig dazu, und seit 1834 erging eine eigentliche Verfolgung gegen die Altlutheraner wie gegen Rebellen. König Friedrich Wilhelm IV. bewilligte den Altlutheranern, um das begangene Unrecht zu sühnen, das Recht zu eigner Kirchenbildung, und demgemäß konstituierte sich auf einer Generalsynode in Breslau (1841) die Evangelisch-lutherische Kirche unter der Leitung eines Oberkirchenkollegiums, und nachdem die königliche Generalkonzession vom 23. Juli 1845 diesen Gemeinden, die bis 1847 auf 21 gestiegen waren, Korporationsrechte erteilt hatte, bildete sich ein lutherisches Oberkirchenkollegium unter der Leitung des Professors Huschke (s. d.), eines Juristen, als oberste Kirchenbehörde (vgl. Th. Hoffmann, Die Einführung der Union in Preußen und die durch die Union veranlaßte Separation der Altlutheraner, Leipz. 1903).

Unterdessen waren auch anderwärts Bewegungen zugunsten des Altluthertums hervorgerufen worden, und besonders die lutherischen Konferenzen in Leipzig (seit 1843), erst unter Rudelbach, dann unter Harleß. dienten dazu, die Partei fester zu verknüpfen. Das Jahr 1848 erschien solchen Bestrebungen besonders günstig. Man gedachte alle Rechte, die für eine freie Entwickelung der Kirche in Aussicht standen, alsbald auszuüben und aggressiv gegen die Union vorzugehen. Die verschiedenen Vereine konsolidierten sich auf den [875] Kirchentagen in Wittenberg (10. Sept. 1849 und 1851) zu einem Zentralverein, in dem Göschel als Vorstand fungierte. In der Tat ist infolge der Reaktionsjahre dieses Neuluthertum, wie man es im Gegensatz zu dem bloß defensiv sich verhaltenden Altluthertum der frühern Jahre nannte, in den meisten Landeskirchen Deutschlands zur Herrschaft gelangt: in Sachsen durch Harleß und Luthardt, in Bayern durch Thomasius und Löhe, in Mecklenburg durch Kliefoth und Krabbe, in Hannover durch Petri, Münchmeyer und Uhlhorn. In Kurhessen endlich haben Hassenpflug und Vilmar mit der strengen Verpflichtung auf die Symbole in Kirche und Schule das Luthertum sogar einer ursprünglich reformierten Kirche aufgedrängt. In Preußen wurden der Oberkirchenrat und die Konsistorien durch die königliche Kabinettsorder vom 6. März 1852 in Mitglieder des lutherischen und des reformierten Bekenntnisses zerteilt. Gleichzeitig bildete sich aber auch innerhalb der Partei eine immer größere Differenz heraus. Nicht bloß zeigte es sich, daß die theologischen Häupter der ganzen Richtung selbst von der »Ketzerei« infiziert waren: Hengstenberg im Punkte der Rechtfertigung, Hofmann in dem der Versöhnung, Thomasius in dem der Christologie, Kahnis in dem der Trinität etc., sondern es trat seit 1860 auch in der Generalsynode zu Breslau ein Bruch ein: es gab doppelt separierte Lutheraner, die sich 1864 in der sogen. Immanuel-Synode zu Magdeburg zusammenscharten. Die hierdurch hervorgerufene Schwächung der altlutherischen Kirche hat sich in den letzten Jahren wieder ausgeglichen. Die Kirche zählte 1904: 51,600 Seelen in 64 Pfarrbezirken mit 75 ordinierten Geistlichen. Direktor des Oberkirchenkollegiums ist v. Rheinbaben; offizielles Organ das »Kirchenblatt für die evangelisch-lutherischen Gemeinden in Preußen«, herausgegeben von Kirchenrat Froböß in Breslau. Die Immanuel-Synode umfaßte 1904: 13 Gemeinden mit ebenso vielen Geistlichen und ca. 5300 Mitgliedern.

Weitere Separationen innerhalb der deutschen Landeskirchen sind die folgenden: 1) die selbständige Evangelisch-lutherische Kirche im Großherzogtum Hessen, entstanden durch den Widerstand einiger entschieden lutherischer Pfarrer gegen die am 6. Jan. 1874 eingeführte neue Kirchenverfassung. Die mit einem Teil der kurhessischen Renitenten (sogen. Homberger Konvent; 1904: 5 Gemeinden mit ca. 800 Seelen), mit der hannoverschen Freikirche (s. unter 3) und der evangelisch-lutherischen Kirche in Preußen in Kanzel- und Altargemeinschaft stehende Kirche umfaßte 1904: 7 Gemeinden mit über 1000 Seelen. 2) Die renitente Kirche Niederhessens, entstanden aus dem Widerstand gegen das 1873 unter Verschmelzung der bisherigen drei Landeskonsistorien entstandene Gesamtkonsistorium in Kassel, umfaßt in zwei Konventen (sogen. Sander und Melsunger Konvent) 13 Gemeinden mit etwa 2500 Seelen. 3) Die Evangelisch-lutherische Freikirche in Hannover (s. Hannoversche Evangelisch-lutherische Freikirche), auch Kreuzkirche oder Kreuzgemeinde genannt. 4) Die Hermannsburger Freikirche mit etwa 2000 Seelen. 5) Die Evangelisch-lutherischen Gemeinden in Baden, teilweise (Heidelberg und Lörrach) in Kirchengemeinschaft mit den preußischen Altlutheranern, zählten 1904 in fünf Pfarrbezirken etwa 1100 Seelen. 6) Die Evangelisch-lutherische Freikirche in Sachsen und andern Staaten umfaßte Ende 1901 im Königreich Sachsen 6 Gemeinden u. eine Anzahl Predigtplätze mit etwa 2230 Seelen, außerhalb Sachsens 9 Gemeinden und eine Anzahl Predigtplätze mit etwa 1350 Seelen. Vgl. Froböß in der »Realenzyklopädie für protestantische Theologie und Kirche« (3. Aufl., Bd. 12, S. 1 ff.).

In den Vereinigten Staaten von Nordamerika zählte die deutsche L. K. 1904: 7289 Geistliche, 12,220 Gemeinden und 1,689,238 Kommunikanten. Sie zerfällt hier in eine Anzahl voneinander unabhängiger und sich bekämpfender Synoden: Generalsynode, Missouri-Synode (s. d.), Iowa-Synode, Ohio-Synode und einige kleinere. Besondere Gemeinschaften bilden daneben die skandinavischen, dänischen, isländischen und finnischen Lutheraner. Vgl. E. Wolf, The Lutherans in America (New York 1889); Jacobs, A history of the Evangelical Lutheran Church in the United States (das. 1893; deutsch bearbeitet von Fritschel, Gütersl. 1896–97, 2 Tle.); Neve, Kurzgefaßte Geschichte der lutherischen Kirche Amerikas (Leipz. 1904).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 875-876.
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