Aargau

[8] Aargau, ein Kanton der nördlichen Schweiz, wird im N. durch den Rhein vom Großherzogtum Baden geschieden, im übrigen von den Kantonen Baselland, Solothurn, Bern, Luzern, Zug und Zürich begrenzt und hat ein Areal von 1404 qkm (25,5 QM.).

Wappen des Kantons Aargau.
Wappen des Kantons Aargau.

Er gehört nördlich der Linie Aarau-Brugg-Baden zum Ketten- und insbes. zum Tafeljura (Wasserfluh 869 m), mit dem fruchtbaren Fricktal südlich derselben zum schweizerischen Mittellande, das hier durch zahlreiche parallele und flache Täler in fruchtbare Landschaften. gegliedert ist (Unteraargau, Frei amt). Der Kanton zählt (1900) 206,659 Einw. (147 auf 1 qkm), darunter (1888) 106,351 Protestanten, 85,835 Katholiken und 1051 Israeliten. Der Muttersprache nach zählte der Kanton 1888: 192,859 Deutsche, 465 Franzosen und 163 Italiener. Der Unteraargau ist vorherrschend protestantisch; dagegen sind Freiamt und Baden sowie das Fricktal überwiegend katholisch. 95,53 Proz. des Areals oder 1341,8 qkm sind Kulturland, davon 882,5 qkm Äcker, Wiesen und Weiden, 27,8 Rebland, 438,0 qkm Wald. Die Weinlagen entfallen auf die Jurabezirke (Fricktal, Schinznach und Wettingen), der Ertrag belief sich 1899 auf 46,423 hl. 1901 zählte man im A. 4939 Pferde, 82,116 Rinder (Berner und Schwyzer Vieh), 26,631 Schweine, 13,546 Ziegen etc.; 1899 wurden 18,656 Doppelztr. Käse produziert. Am Rhein, besonders in Laufenburg und Rheinfelden, ist die Fischerei eine wesentliche Ernährungsquelle; insgesamt bestehen 24 Fischzuchtanstalten. Die Salinen zu Rheinfelden, Ryburg und Kaiseraugst lieferten 1898 zusammen 261,172 Doppelztr. Salz. Berühmte Heilquellen sind zu Baden, Schinznach, Wildegg und Birmenstorf. Die Hauptindustriezweige bilden die Strohflechterei (ca. 10,000 Personen), Tabakfabrikation, Strickerei, Fabrikation von Seidenband und Halbwollenstoffen (Bezirke Wohlen, Muri, Bremgarten). Die gegenwärtige rein demokratische Verfassung, aus der Revision von 1884 hervorgegangen, datiert vom 23. April 1885. Der Große Rat als gesetzgebende Behörde, kreisweise (je ein Mitglied auf 1100 Seelen) gewählt, unterstellt sämtliche von ihm erlassene Gesetze und andre wichtige Erlasse dem Referendum des Volkes, dessen Abstimmung zweimal jährlich, im Frühling und Herbst, stattfindet. Die vollziehende Gewalt ist dem aus fünf Mitgliedern bestehenden Regierungsrat übertragen, dessen Präsident den Titel Landammann führt, während sein Stellvertreter der Landstatthalter ist. Er wird vom Großen Rat gewählt, wie das aus neun Mitgliedern bestehende Obergericht. Organe der Staatsgewalt sind in jedem Bezirk der Bezirksamtmann und das Bezirksgericht, beide durch die Gesamtheit der Bezirkseinwohner gewählt. A. hat 11 Bezirke, 248 politische Gemeinden, bildet den 36., 37. und 38. Nationalratskreis mit 10 Mandaten und gehört militärisch zum 5. Divisionskreis, in katholisch-kirchlicher Hinsicht zum Bistum Basel. Hauptstadt ist Aarau. Außer zahlreichen Gemeinde- und 29 Sekundärschulen hat der Kanton ein Lehrer- und ein Lehrerinnenseminar und eine Kantonsschule, bestehend aus Gymnasium, Gewerbe- und Handelsschule. Das produktive Staatsvermögen betrug Ende 1898 an Aktiven 21,883,030 Frank, an Passiven 2,827,350 Fr., also netto 19,055,680 Fr. Die Staatseinnahmen betrugen 3,403,162 Fr. Die Landesfarben sind Schwarz, Blau.

Geschichte. Der A. war eine alte alemannische Grafschaft, die ursprünglich das ganze Gebiet zwischen Reuß und Aare umfaßte, aber durch die Lostrennung kleinerer Territorien allmählich geschmälert wurde. Nach dem Erlöschen des Grafenhauses von Lenzburg (1173) gehörte der A. den Habsburgern, bis ihn die Eidgenossen auf Antrieb des Kaisers Siegmund und des Konstanzer Konzils 1415 dem geächteten Herzog Friedrich entrissen. Bern nahm den westlichen Teil (Zofingen, Aarburg, Aarau, Lenzburg), Luzern den Süden (Sursee) und Zürich den Osten (Knonauer Amt); das übrige, die Freiämter und die Grafschaft Baden, wurde als gemeine Herrschaften von sieben, resp. acht Kantonen regiert. In der Reformation wurde der bernische A. reformiert, die Grafschaft Baden paritätisch; die Freiämter blieben katholisch. Die Revolution erlöste 1798 den A. aus seiner Untertanenstellung und wandelte den bernischen Teil in einen Kanton A., die gemeinen Vogteien in einen Kanton Baden um; der heutige Kanton, mit dem das im Lüneviller Frieden (1801) von Österreich abgetretene Fricktal vereinigt wurde, entstand 1803 durch die Mediationsakte und blühte trotz der konfessionellen Verschiedenheit der einzelnen Landesteile auf. 1814 rettete der junge Kanton sein Dasein gegen die Herrschaftsgelüste Berns; dagegen wurde die repräsentative Verfassung durch hohen Zensus, lange Amtsdauern u. dgl. in oligarchischem Sinn abgeändert, nach der Julirevolution aber infolge des unblutigen Aufstands vom 5.–10. Dez. 1830 demokratisiert (15. April 1831). Als durch eine am 5. Jan. 1841 vom Volke sanktionierte Verfassungsrevision der bisherige Grundsatz der Parität der Konfessionen, der den an Zahl schwächern Katholiken die gleiche Zahl Vertreter im Großen Rate wie den Reformierten sicherte, aufgehoben und die Vertretung nach der Kopfzahl eingeführt wurde, erhob sich in den Freiämtern ein Aufruhr, der indes von den Regierungstruppen nach dem Gefecht bei Villmergen (11. Jan.) rasch unterdrückt wurde. Infolge dieses Aufstandes beschloß der Große Rat, die acht Klöster des Kantons als Herde des konfessionellen Haders aufzuheben und ihr 61/2 Mill. Fr. betragendes Vermögen für Schul- und Armenzwecke zu verwenden (13. Jan.). Die hierin liegende Verletzung der im Bundesvertrag von 1815 ausgesprochenen Klostergarantie gab zu großer Aufregung in der Eidgenossenschaft und langwierigen Verhandlungen in der Tagsatzung Anlaß, deren Mehrheit sich 31. Aug. 1843 mit der Wiederherstellung der vier Frauenklöster zufrieden gab, während die nachmaligen Sonderbundskantone[8] nach wie vor auf der Herstellung sämtlicher Klöster bestanden. Von da an stand der A. an der Spitze der antiklerikalen Bewegung in der Schweiz und stellte 1844 auf der Tagsatzung den Antrag auf Ausweisung der Jesuiten. Durch die Verfassungsrevision vom 22. Febr. 1852 wurde dem Volk das Recht der Abberufung des Großen Rates gegeben, wovon es 1863 bei Anlaß der von der Behörde geplanten Emanzipation der Juden Gebrauch machte; ferner ward durch zwei Partialrevisionen vom 20. Juni 1869 und 24. April 1870 die obligatorische Volksabstimmung nicht nur über Gesetze, sondern auch über die Steueranlage und das Budget auf je vier Jahre eingeführt. Da die Regierung nicht nur an allen Schritten der Solothurner Diözesanstände gegen den Bischof Lachat teilnahm (s. Schweiz), sondern auch die Aufhebung der Klöster Hermetschwu und Gnadenthal sowie des Verenastiftes Zurzach (16. Mai 1876) veranlaßte, verweigerten die Ultramontanen mit Hilfe einer reformierten Minderheit 1877 und 1878 konsequent jede Staatssteuer. Die Verwirrung, in die der kantonale Haushalt dadurch geriet, zwang die Parteien zur Annäherung, und durch einen Kompromiß zwischen den Ultramontanen und Liberalen kam eine Verfassungsrevision zu stande (23. April 1885), durch welche den Behörden der Bezug von Steuern bis auf eine gewisse Höhe ohne Referendum bewilligt wurde. Vgl. Bronner, Der Kanton A., historisch, geographisch, statistisch geschildert (St. Gallen 1844–45, 2 Bde.); Müller, Der A., seine politische Rechts-, Kultur- und Sittengeschichte (Zürich 1870, 2 Bde.); Rochholz, Aargauer Weistümer (das. 1877); »Die Rechtsquellen des Kantons A.« (das. 1898 ff.); »Argovia, Jahresschrift der Histor. Gesellschaft des Kantons A.« (Aarau, seit 1860); »Taschenbuch der Histor. Gesellschaft des Kantons A.« (das. 1896 ff.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 8-9.
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