[353] Eck, 1) Leonhard von, bayr. Kanzler, geb. um 1475 in Kelheim, gest. 17. März 1550, studierte in Ingolstadt und Siena die Rechte, ward erst Lehrer, 1519 Kanzler des Herzogs Wilhem IV. von Bayern und beherrschte 30 Jahre lang die bayrische Politik. Klug, gewandt und unterrichtet, aber ränkevoll und bestechlich, arbeitete er unablässig für Stärkung der landesherrlichen Gewalt und die äußere Machtstellung des bayrischen Hauses im Reich, im Innern alle protestantischen Regungen unterdrückend. Namentlich betrieb er, obwohl ohne Erfolg, den Plan, seinem Herzog die römische Königswürde zu verschaffen. E. hinterließ ein großes Vermögen. Vgl. W. Vogt, Die bayrische Politik im Bauernkrieg und der Kanzler Dr. L. v. E. (Nördling. 1883).
2) Johann Mayr von, einer der heftigsten Gegner der Reformation, geb. 13. Nov. 1486 zu Eck in Schwaben, gest. 10. Febr. 1543 in Ingolstadt, studierte seit seinem zwölften Jahr in Heidelberg Philosophie und die alten Sprachen, in Tübingen Theologie und Philosophie, zu Freiburg i. Br. Rechte und Mathematik. 1510 Professor der Theologie in Ingolstadt, erwarb sich E. durch seine scholastische Gelehrsamkeit, hauptsächlich aber durch seine Disputierfertigkeit, einen ausgebreiteten Ruf. Durch seine gegen Luthers Thesen gerichteten »Obelisci« in einen Streit mit Karlstadt, dann auch mit Luther verwickelt, verteidigte er auf der Disputation zu Leipzig vom 27. Juni bis 16. Juli 1519 seine Sätze und veranlaßte später die Bannbulle gegen Luther. 1520 erschien sein Hauptwerk: »De primatu Petri«. Sein ganzes Leben blieb von nun an der Bekämpfung der Reformation gewidmet. Er reiste in diesem Interesse 1521 und 1523 nach Rom, nahm 1524 an dem Konvent zu Regensburg teil, begab sich 1525 nach Holland und England und suchte 1526 in der Schweiz durch das Religionsgespräch zu Baden als Gegner des Ökolampadius die Reformation zu hindern. Auf dem Reichstag zu Augsburg 1530 half er zur Widerlegung der Augsburger Konfession die Konfutation abfassen und wohnte 1540 und 1541 dem zu Worms angefangenen und zu Regensburg fortgesetzten Religionsgespräch bei. Eine Sammlung seiner theologischen Streitschriften hat er selbst veranstaltet unter dem Titel: »Operum Jo. Eckii contra Lutherum tom. I-IV« (Augsb. 153035); kosmographische und geographische Arbeiten ruhen in der Universitätsbibliothek zu München. Vgl. Wiedemann, Dr. Johann E. (Regensb. 1865); Albert in der »Zeitschrift für historische Theologie« (Gotha 1873); Günther, Eck als Geograph (1894).
3) Heinrich, Geolog und Paläontolog, geb. 13. Jan. 1837 auf Gleiwitzer Hütte in Oberschlesien, widmete sich 1855 dem Bergfach, studierte seit 1858 in Breslau, wurde 1862 bei der preußischen geologischen Landesaufnahme in Thüringen und Schlesien beschäftigt, habilitierte sich 1866 als Dozent an der Berliner Bergakademie und wurde 1871 Professor der Mineralogie und Geologie an der Technischen Hochschule in Stuttgart. Er schrieb: »Über die Formationen des Bunten Sandsteins und Muschelkalks in Oberschlesien und ihre Versteinerungen« (Berl. 1865); »Rüdersdorf und Umgebung« (das. 1872); »Das Erdbeben in der Gegend zwischen Straßburg, Forbach etc. am 11. Juni 1887« (Stuttg. 1892); »Verzeichnis der mineralogischen, geognostischen, vorgeschichtlichen und balneographischen Literatur von Baden, Württemberg, Hohenzollern etc.« (Heidelb. 1890 mit drei Fortsetzungen bis 1901); »Geognostische Beschreibung der Gegend von Baden-Baden, Rotenfels, Gernsbach und Herrenalb« (Berl. 1892). Auch lieferte er mehrere geognostische Karten, besonders eine des Schwarzwaldes in 2 Blättern (Lahr 1886 und 1887).[353]
4) Ernst Wilhelm Eberhard, Jurist, geb. 21. Aug. 1838 in Berlin, gest. das. 6. Jan. 1901, habilitierte sich 1866 in Berlin für römisches Recht, wurde 1871 außerordentlicher Professor, 1872 ordentlicher Professor in Gießen, 1873 in Halle, 1877 in Breslau und 1881 in Berlin. 188892 war er Schriftführer des deutschen Juristentags. Seine wichtigsten Schriften sind: »Die sogenannten doppelseitigen Klagen des römischen u. gemeinen deutschen Rechts« (Berl. 1870); »Die Verpflichtung des Verkäufers zur Gewährung des Eigentums nach römischem und gemeinem deutschen Recht« (Halle 1874); »Beitrag zur Lehre von den ädilicischen Klagen« (in den »Juristischen Abhandlungen für Beseler«, Leipz. 1885); »Das gesetzliche Pfand- und Vorzugsrecht des Vermieters in seiner Anwendung auf die unpfändbaren Sachen« (in der Festgabe für Gneist, Berl. 1888); »Die Stellung des Erben, dessen Rechte und Verpflichtungen in dem Entwurf eines bürgerlichen Gesetzbuches für das Deutsche Reich« (das. 1890, in Bekker und Fischers »Beiträgen zur Beurteilung des Entwurfs etc.«); »Vorträge über das Recht des bürgerlichen Gesetzbuches« (Berl. 1898 ff., fortgeführt von Leonhard).