[781] Günther, 1) Cyriakus, geb. 1649 in Goldbach bei Gotha, war Lehrer am Gymnasium in Gotha u. st. daselbst 1704. Er ist Verfasser des Kirchenliedes: Halt im Gedächtniß Jesum Christ. 2) Joh. Christian, geb. 8. April 1695 zu Striegau in Schlesien, studirte 1715 in Wittenberg u. 1717 in Leipzig; gerieth durch Ausschweifungen in drückende Armuth u. st. 15. März 1723 in Jena, wohin er 1722 gegangen war, um Medicin zu studiren. Er war der letzte Dichter der Schlesischen Schule. Seine Gedichte (Bresl. 1735, 6. Aufl. ebd. 1764), größtentheils Gelegenheitspoesien, sind frei von den Fesseln des Zeitgeschmacks; Lebensbeschreibung, Schweidnitz 1732, von K. E. Siebrandt, ebd. 1738; Günther, Ein literarisch-historischer Versuch von H. Hoffmann, Bresl. 1832. 3) Anton, geb. 1785 in Lindenau (Böhmen), studirte in Prag Philosophie u. Jurisprudenz, wurde Erzieher des Prinzen von Bretzenheim, studirte dann 18181819 Theologie in Raab, wurde 1820 zum Priester geweiht, ging dann ins Jesuitennoviziatenhaus nach Starowicz, wo er 2 Jahre blieb, u. kehrte dann nach Wien zurück, wo er bis 1848 das Amt eines Censor versah u. später schriftstellerisch thätig wirkte. Er ist der geistreiche Hauptrepräsentant derjenigen Richtung des deutschen Neokatholicismus, welche die sinnlichen Aufstellungen des gemeinen Katholicismus in deren vergeistigender Deutung geben u. die Speculation mit dem katholischen Dogma in Einklang bringen will. Seine Polemik ist bes. gegen die Versuche der Verklärung des Pantheismus durch die Idee eines persönlichen Gottes gerichtet, wie sie der jüngere Fichte u. Weiße gemacht haben. Als er zuletzt auch die Kirchenväter u. die Scholastiker des Mittelalters deshalb tadelte, daß sie das Christenthum durch heidnische Ideen zu stützen versucht hätten, u. die Schriften der neuesten katholischen Theologen seiner Kritik unterzog: so verklagten ihn, während er sich, bes. in Preußen u. Österreich, einer großen Jüngerschaft (Güntherianer) erfreute, seine Gegner, namentlich die Jesuiten, bei der Curie, u. zunächst verbot 1852 der Bischof Arnold von Trier das fernere Halten von Vorträgen über die Günthersche Philosophie am Seminar in Trier; nach Rom beschieden, konnte G. wegen Krankheit nicht persönlich dort erscheinen, für ihn gingen seine Freunde Gangauf u. Balzer, aber dort wurde nach dreijährigen Verhandlungen im Januar 1857 G-s Lehre als eine von dem Wege der orthodoxen Wahrheit gänzlich abweichende u. darum der Katholischen Kirche u. dem theologischen Unterricht junger Theologen nicht unschädliche verurtheilt u. von der Congregation des Index alle Bücher G-s durch Decret vom 20. Febr. 1857 als unkirchlich auf den Index gesetzt. Er u. seine Anhänger, als treue Söhne der Katholischen Kirche, unterwarfen sich diesem in einer so milden Form abgefaßten Urtheile Roms. Er schr.: Vorschule zur speculativen Theologie, Wien 1828, 2 Bde., 2. A. 184648; Peregrins Gastmahl (ein Idyll in 11 Octaven), ebd. 1830; Süd- u. Nordlichter am Horizonte speculativer Theologie, ebd. 1832; Der letzte Symboliker, ebd. 1834; gemeinschaftlich mit seinem Freunde Joh. Heinrich Papst (st. 1838 in Wien): Janusköpfe für Philosophie u. Theologie, ebd. 1834; Thomas a Scrupulis, zur Transfiguration der Persönlichkeitspantheismen neuester Zeit, ebd. 1835; Die Justes- Milieux in der deutschen Philosophie gegenwärtiger Zeit, ebd. 1838; Eurystheus u. Herakles, ebd. 1843; mit Veith gibt er seit 1848 Lydia, ein philosophisches Journal, heraus. Eine Zusammenstellung seiner philosophischen Anschauungen findet sich in Merten, Grundriß der Metaphysik, Trier 1846. 4) Karl Friedrich, geb. 1786 in Leipzig, prakticirte erst als Advocat, wurde dann Mitglied der Universität, 1829 Ordinarius der Juristenfacultät u. erster ordentlicher Professor des Rechts, 1846 Präsident des Spruchcollegiums; war auch öfter Mitglied der sächsischen ersten Kammer. Er schr.: De furti notione per leges constituta accuratius definienda, Lpz. 1806; De expeditoribus mercium per varia emporia transportandarum, ebd. 1808; Die neuen Criminalgesetze für das Königreich Sachsen, ebd. 1838; Über das Gesetz im Staate, 1842; Der Concurs der Gläubiger, 1852; auch gab er eine Umarbeitung von Haubolds Lehrbuch des sächsischen Rechts, Lpz. 1829, heraus. 5) Ernst Friedrich, des Vorigen Bruder, geb. 1789 in Leipziz, war erst Advocat, wurde 1830 [781] Professor der Rechte, 1846 Justizrath beim Spruchcollegium u. st. am 30. August 1850; übersetzte des Horatius Oden, Lpz. 1822; des Horatius Briefe u. auserwählte Epoden, ebd. 1824; Tibulls Elegien, ebd. 1825; Des Horatius sämmtliche Werke, ebd. 1830. 6) Karl Friedrich, geb. 1790 in Gießen, wurde 1811 an der Hofkammer daselbst angestellt, 1821 Mitglied der neuerrichteten Oberfinanzkammer in Darmstadt u. 1849 der Oberforst- u. Domänendirection, seit 1853 Geheimer Oberdomänenrath; er schr. u.a.: Anekdoten, Charakterschilderungen u. Denkwürdigkeiten aus der hessischen Geschichte, Darmst. 1843; Die Wappen der Städte des Großherzogthums Hessen, ebd. 1843; Bilder aus der hessischen Vorzeit, ebd. 1853. 7) Gustav Biedermann, geb. 1801 in Schandau bei Dresden, wurde 1825 chirurgischer Assistent am allgemeinen Krankenhause in Hamburg, prakticirte hier seit 1829, errichtete auch ein orthopädisches Institut, wurde 1837 Professor der Chirurgie u. Director des Friedrichshospitals zu Kiel u. 1841 Professor der Chirurgie u. Director der chirurgischen Abtheilung des Jakobshospitals, sowie der chirurgischen Klinik daselbst; er schr.: Die chirurgische Anatomie in Abbildungen, 3 Thle.; Die chirurgische Muskellehre, Hamb. 1838 ff.; Über Verkrümmungen des Rückgrats, ebd. 1839; Das Handgelenk in mechanischer, anatomischer u. chirurgischer Beziehung, ebd. 1841. 8) Karl Friedrich, geb. 1807 in Altenburg, wurde 1834 geistlicher Collaborator, dann Diakonus daselbst u. 1849 Oberpfarrer u. Superintendent in Ronneburg; er schr.: Romanzen u. Balladen, Lpz. 1842.