Praefectus

[453] Praefectus, 1) Vorgesetzter, Chef, Commandeur; 2) in Rom jeder Vorsteher eines Amtskreises, eines Collegiums, einer Truppe etc. Solche Präfecten waren: A) im Civildienst: P. juridicundo, ein Beamter, welcher von Rom aus zur Pflege des Rechts in die Städte Italiens, welche nicht eigene Gerichtsbarkeit hatten, geschickt wurde (s. Praefectura 2). Seit 90 v. Chr., wo durch die Lex Julia alle Städte Italiens mit dem Latinischen Bürgerrecht auch das Recht bekamen, sich ihre Oberrichter selbst zu wählen, behielten auch diese den Namen Praefecti; P. urbi (P. urbis), früher außerordentlicher Magistrat, ernannt vom Könige u. dann von den Consuln; er hatte, wenn diese abwesend waren, den Senat zu versammeln u. die Comitien, nach Einsetzung der Prätoren aber nur die Feriae latinae (daher auch P. feriarum latinarum) zu halten; seit Augustus war der P. u. beständiger Magistrat, meist aus den vornehmsten Bürgern. Ihr Amt begriff die meisten Geschäfte der ehemaligen Prätoren u. Ädilen, u. ihre Gewalt erstreckte sich 100 Meilen in der Runde von Rom. Sie sorgten hier u. in der Stadt für Ruhe u. Ordnung, hatten die Jurisdiction zwischen Herren u. Sklaven, Patronen u. Freigelassenen, untersuchten die Pflichtverletzungen der Vormünder u. Curatoren, beschränkten den Wucher der Banquier u. Geldwechsler, hatten die Oberaufsicht über die Fleischbänke u. die Schauspiele, konnten Personen aus Rom, selbst aus Italien verbannen; P. morum, war seit Augustus der Titel des Kaisers als Censor; P. vigĭlum, seit Augustus, Präfect der sieben die Stadt bewachenden Cohorten (Vigiles); hatte die nächtliche Ruhe zu erhalten, bei ausbrechenden Feuersbrünsten die Oberaufsicht zu führen; P. fisci, in der Kaiserzeit der Verwalter des kaiserlichen Schatzes in Rom u. Constantinopel; P. annōnae, zur Zeit einer Theuerung Gehülfen der Ädilen, welche dafür sorgten, daß genug Lebensmittel in Rom waren, die Preise derselben bestimmten, Getreidemarken unter die Armen austheilten etc. Unter Augustus, welcher diese Präfectur zu einem stehenden Magistrat machte, waren ihrer zwei, später vier mit Prätorenrang; P. aquarum, so v.w. Consularis aquarum. B) Im Militärdienste: Praefecti sociorum, die zwölf Anführer der Bundesgenossentruppen beim römischen Heere, entsprechend den Tribuni (s.d.) bei der Legion; Praefecti alarum, die Commandanten der zur Legion gehörenden römischen Reiterei; P. evocatorum, Anführer der wieder in Dienst getretenen Veteranen (s. Evocati); bei der Flotte war P. navis der Commandant eines Schiffes u. P. classis, Anführer eines Geschwaders, gewöhnlich ein Consul, od. wenn beide beim Landheere waren, ein Prätor; in der Kaiserzeit hatten die beiden Flotten in Misenum u. Ravenna nur einen Präfecten; P. castrorum, Offizier bei jeder Legion, mit der Oberaufsicht über die Absteckung des Lagers, die Zelte, das Feldgepäck, die Kranken u. Ärzte, die Wagen; P. fabrorum (P. opifĭcum), Offizier bei der Legion, im Rang nach dem P. castrorum, sorgte für die Polizei des Lagers u. hatte die Aufsicht über die Schanzgräber, den Troß u. die Belagerungswerkzeuge; P. legiōnis, unter den Kaisern Stellvertreter der höchsten Befehlshaber der Legion, der Legaten, mit Befehl über Tribunen u. Centurionen; gab die Losung im täglichen Dienst, die Befehle zum Aufbruch, verwaltete die Kriegszucht, bestimmte die Strafen, hatte Oberaufsicht über Waffen, Kleidung, Pferde, Proviant u. Sold; P. militaris aerarii, Aufseher über den von Augustus zum Unterhalt der Armee errichteten öffentlichen Fond, welcher durch Abgabe des zwanzigsten Theils der Erbschaften gebildet wurde; P. praetorĭo, ursprünglicher Befehlshaber der von Augustus errichteten Prätorianer, u. zwar waren deren zwei, seit Tiberius nur einer, später bald einer, bald zwei, unter Constantinus vier, je zwei in Rom u. Constantinopel. Ihr Ansehen wuchs immer mehr mit dem der Prätorianer (s.d.), so daß bald die Ab- u. Einsetzung der Kaiser in ihrer Hand lag, u. oft sie selbst sich auf den Thron setzten. Auch über bürgerliche u.a. Angelegenheiten erstreckte sich ihre Macht; man brachte Klagsachen u. Appellationen an sie, u. von ihrem Ausspruch konnte man nur an den Kaiser appelliren. Die Ernennung geschah durch Überreichung eines Schwertes. 3) (Praefectus Aegypti), der Statthalter in Ägypten; 4) im Mittelalter P. civitatis, der Burggraf.[453]

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 453-454.
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