Osmanisches Reich

[420] Osmanisches Reich, Türkei, Reich der Hohen Pforte, begreift in Europa außer den mittelbar abhängigen Fürstenthümern Moldau, Walachei und Serbien die Provinzen Rumelien, Bosnien, Herzegowina, Albanien, Bulgarien, Macedonien, Thessalien, die meisten Inseln des alten Griechenlands; in Asien: Kleinasien oder Anatolien, Armenien, Kurdistan, Mesopotamien, Irak Arabi, Syrien mit Palästina, die hl. Städte in Arabien; in Afrika: Aegypten mit Nubien, Tunis, Fezzan u. Tripoli, im Ganzen eine Ländermasse von 64000 QM. mit vielleicht 35 Mill. E. (Ueber diese verschiedene Länder vgl. die einzelnen Artikel.) Die Bevölkerung besteht aus etwa: 12–13 Mill. Osmanen od. Türken, 90000 stammverwandten Turkomanen, gegen 5 Mill. Araber, Drusen und Maroniten, 150000 Juden, 240000 Armeniern, 2 Mill. Griechen, 11/2 Mill. Albanesen, 4 Mill. Wlachen, 7 Mill. bulgar. und serb. Slaven. Herrschende Religion ist der sunnitische Islam mit etwa 21 Mill. Bekennern; die Zahl der Christen beläuft sich auf beinahe 14 Mill., die mit Ausnahme von 640000 lat. Katholiken, 75000 unirten Armeniern, 25000 unirten Griechen, 20000 unirten Syrern u. Chaldäern, 140000 Maroniten, 150000 Kopten u. 40000 Nestorianern, der sogen. orthodoxen griech. Kirche angehören. Die sich in der Türkei aufhaltenden Europäer heißen Franken. Der Sultan (Padischah) aus dem Geschlechte Osmans vereinigt alle weltliche und geistliche Macht in sich und ist Herr über Leben und Eigenthum aller seiner Unterthanen. Haupt der Reichsverwaltung [420] ist der Großvezier od. sein Stellvertreter (Kaimakan); den Staatsrath od. Divan bilden mit ihm die Minister verschiedener Verwaltungszweige; im außerordentlichen Divan haben auch der Mufti (Scheich al Islam) u. andere Notabeln Sitz. An der Spitze des Justizwesens steht als Stellvertreter des Sultans der Mufti, der Ausleger des Korans, welch letzterer auch das Gesetzbuch der Moslemin ist; das höchste Gericht hält der Großvezier, in der betreffenden Provinz der Pascha; die niederen Gerichte verwalten in den größeren Städten die Mollahs, in den kleineren die Kadis. Der Stand der Rechtsgelehrten, Ulemas, fällt wegen der doppelten Bedeutung des Koran als Religions- u. Gesetzbuch mit dem der Geistlichen zusammen; den Gottesdienst in den Moscheen verrichten aber die Imams, in den Klöstern die Derwische. Die eigentlichen Provinzen sind in Ejalets od. Paschaliks getheilt, diese in Livas, letztere in Kazas; militärisch sind die Ejalete in Sandschaks eingetheilt. Die Nichtmoslemin, Rajahs, können kein öffentliches Amt begleiten u. sind außerdem einer Kopf- u. Grundsteuer unterworfen. Was seit dem Hatischerif von Gülhane für sie geschehen ist, hat kaum einen andern Werth, als daß es geschrieben steht, denn nach wie vor sind die Rajahs gelegentlich jeder Erpressung u. Mißhandlung ausgesetzt. Indessen sind auch die höchsten Beamten vor plötzlicher Absetzung u. Plünderung nicht sicher, obwohl jetzt nicht mehr wie ehedem die Hinrichtung das Ende der meisten politischen Größen ist. Auf den Gang der Regierung übt nämlich der Hofstaat (das Serail) einen großen Einfluß aus. Der innere Hofstaat besteht aus den Weibern des Harem, Sultaninen, die einen Sohn geboren haben, der Sultanin Mutter, den Odalisken, Sklavinen, dem Aga der schwarzen und weißen Verschnittenen (Kislar- u. Kapi-Aga); der äußere Hofstaat hat weniger Einfluß und dient mehr zum Pompe u. zur Sicherheit des Sultans. Die jährlichen Einnahmen des Reichs werden zu 731 Mill. Piaster (1 Piaster à 40 Paras, 1 Para à 3 Asper, sonst = 1 Thlr. 10 Sgr. = 1 fl. 562/3 kr. C.-M., jetzt nur mehr = 1 Sgr. 94/9 Pfg. – 5 kr. C.-M.) oder 45 Mill. Thlr. – 78750000 fl. C.-M. veranschlagt; sie bestehen in der Kopf- und Grundsteuer der Rajahs, dem Zehnten von den Moslemin, den Ein- und Ausgangszöllen, den Steuern der Kaffehäuser, Provinzialtaxen. Die Ausgaben sind gegenwärtig bedeutend höher; die Staatsschuld mag 100 Mill. Thlr., das in Curs gesetzte Papiergeld 10 Mill. Thlr. betragen. Die Landmacht besteht aus etwa 100000 Mann regulärer Truppen und 1700000 Redifs, d.h. Milizen; die Seemacht aus 1 brauchbaren Linienschiffe, 10 Segelfregatten, 6 Dampffregatten u. kleinern Schiffen, im Ganzen aus ungefähr 60 Fahrzeugen mit 3000 Kanonen. – Das Wappen des Reichs ist ein silberner Halbmond in grünem Felde; der einzige Orden der 1852 gestiftete Medschidieh; der regierende Sultan ist Abdul Medschid, geb. 6. Mai 1822, regiert seit 1. Juli 1839. – Die Osmanen sind ein oghusisch-türk. Stamm, der um 1224 vor den Mongolen aus seiner Heimath Khorasan nach Westen floh; etwa 400 Familien traten unter Ertoghrul in die Dienste des feldschukisch-türk. Sultans von Iconium und machten sich unter Osman (geb. 1259) unabhängig, der seit 1289 sich in Phrygien und Mysien auf Kosten der Byzantiner vergrößerte. Als er 1326 starb, hatte er durch Zuzug von Stammverwandten, durch die Aufnahme von Sklaven u. Gefangenen bereits die stärkste Kriegsmacht Vorderasiens errichtet und diesem folgten in beispielloser Reihe 200 Jahre kriegerische Regenten, die für ihre Eroberungspolitik zugleich die zweckmäßigsten Mittel wählten. Orchan I. nahm 1326 Brussa, rückte an den Hellespont vor und sein Sohn Solyman setzte sich 1357 in Sestos und Gallipoli fest. Orchan errichtete auch das Corps der Janitscharen (s. d.), eine disciplinirte Truppe, welche der abendländischen Lehenmiliz um so mehr überlegen war, weil der Sultan (Padischah) bei seiner unumschränkten Gewalt eine consequentere Politik verfolgen konnte, als die von mächtigen und meistens ungehorsamen Vasallen umgebenen abendländischen[421] Monarchen. Murad I. vervollkommnete die Janitscharen u. schuf in den Timarioten (von Timar d.h. Lehen, weil sie eroberte Landgüter zu Lehen, aber nicht als Erblehen bekamen) eine treffliche, kampfbegierige Reiterei, weil der junge Reiter nur durch Krieg u. Sieg in den Besitz eines Lehens kommen konnte. Murad I. schlug seinen Sitz in dem 1362 eroberten Adrianopel auf u. besiegte 1389 auf dem Amselfelde die Albanesen und Serben. Bajazet umspannte bereits Konstantinopel von allen Seiten mit seinem Gebiete, besiegte 1396 das große abendländische Heer des Königs Sigismund von Ungarn u. Böhmen bei Nikopolis, u. obwohl der Sturm des Mongolen Timur u. Streitigkeiten um die Nachfolge nach 1402 die türk. Herrschaft erschütterten, so vereinigte doch schon 1413 Mohammed, Bajazets 4. Sohn, das Reich wieder. Murad II. vernichtete 1444 bei Varna ein poln.-ungar. Heer, schlug 1448 den Helden Hunyad durch die Schlacht von Kossowa nach Ungarn zurück, schuf eine Seemacht u. nahm so Konstantinopel jede Hoffnung auf abendländische Hilfe. Mohammed II. eroberte es 1453, deßgleichen Morea, Trapezunt, Epirus, ganz Bosnien, Negroponte, Lemnos, Kaffa u. machte den Khan der krimmʼschen Tartaren abhängig; nur der Tod hinderte seinen nachdrücklichen Angriff auf Italien, wo er bereits Otranto genommen hatte. Selim I., sein Enkel, warf die Perser über den Tigris zurück, eroberte 1517 Syrien und Aegypten, und nahm die heiligen Städte unter seine Schutzherrlichkeit. Den größten Glanz erlangte das Reich unter Soliman II.; dieser eroberte Mesopotamien u. Georgien, mehr als die Hälfte von Ungarn, erwarb durch Haireddin Barbarossa die Oberherrschaft über die Barbareskenstaaten und eine Seemacht im mittelländ. Meere, mit der er Rhodus eroberte; zugleich zeigte ihm aber die vergebliche Belagerung Wiens und Lavalettas, daß er gegen Westen nicht weiter vordringen könne. Unter ihm wurde die Einrichtung des Reichs, die Mohammed II. begonnen hatte, vollendet: unumschränkte Despotie des Sultans; Hausgesetze, welche den Sultan und die Thronfolge sicherten (Hinrichtung der Brüder des Sultans; Erdrosselung der von den Töchtern des Sultans gebornen Kinder etc.); unumschränkte Gewalt der Beamten, gezügelt durch den Schrecken vor der Strafe des Sultans im Falle des Mißbrauchs. An eine innere Vereinigung der Theile des Reichs war schon bei der despotischen Einrichtung, die jede Bewegung hemmte, nicht zu denken, um so weniger, als der Gegensatz zwischen den herrschenden Moslemin und den unterworfenen Christen, so lange der Koran gilt, ein nie zu beseitigender bleiben muß. Die großen Sultane ließen zwar den unterworfenen Rajahs die meisten ihrer Einrichtungen, ja sogar eine gewisse Selbstregierung, aber diese war durch kein Gesetz gesichert und wurde durch brutale Unterdrückung vielmal unterbrochen. Nach Soliman II. (gest. 1566) begann der Zerfall mit der Haremsregierung; unter Selim II. wurde zwar noch Cypern erobert, aber die Seeschlacht von Lepanto verloren; unter Murad III. (1574–95), Mohammed III. (1595–96), Achmed I. (1596–1617), Osman II. (1617–1619), Murad IV. (1623–1640), wurde ohne Glück gegen Oesterreich, Venedig u. Persien gekämpft und begann en die Janitscharen ihnen mißfällige Sultane abzusetzen u. zu ermorden. Dem raschen Sinken des Reichs durch innere Verderbniß thaten im 17. Jahrh. die Köprilis (s. d.) Einhalt, aber der Sieg Montecuculis bei St. Gotthard (1664), die Niederlagen vor Wien (1683), bei Mohacz (1687), bei Salankemen (1691), bei Zentha (1797), bei Peterwardein (1716), bei Belgrad (1717), brachen den Siegesmuth der Osmanen, u. im Frieden von Passarowitz 1718 mußte die hohe Pforte an Oesterreich beträchtliche Gebiete abtreten. Zwar gab Peter I. nach seinem unglücklichen Feldzuge 1711 Asow wieder heraus, verloren die Venetianer Morea wieder und mußte Oesterreich 1739 Eugens Eroberungen zurückgeben; dafür trat aber Rußland um so furchtbarer auf u. erschütterte durch die Kriege von 1768–74 u. 1787–92 das osman. Reich in seinen Grundfesten. Die Oberhoheit über die Krim, das Land vom [422] Dniepr bis zum Dniestr ging verloren, deßgleichen die Bukowina, u. außerdem nahm Rußland seit 1774, dem Frieden von Turkmantschai, eine Art Schutzrecht über die griech. Rajahs in Anspruch. Seitdem arbeitete Rußland unaufhörlich u. mit allen Mitteln an der Zerstörung der Türkei, die sich nur darum bisher erhalten hat, weil sie zur Bedingung des europäischen Gleichgewichts geworden ist. Seit 1792 wechselten Aufstände der Paschas, der Rajahs u. russ. Kriege regelmäßig ab und das Bestreben der Sultane, den Staat und vor allem das Heerwesen nach europäischer Weise zu reorganisiren, hat offenbar nur zur schnelleren Auflösung beigetragen. Sultan Selim III. wurde deßwegen 1807 von den Janitscharen abgesetzt und ermordet, Sultan Mahmud vernichtete zwar 1826 die Janitscharen, aber damit auch den besten Theil der türk. Wehrkraft. Ueberdies führte er lauter unglückliche Kriege; nach dem Kriege von 1806 bis 1812 gegen Rußland wurde im Frieden zu Bukarest Bessarabien abgetreten; 1801–14 erkämpften die Serben eine gewisse Unabhängigkeit; der griech. Aufstand endlich, 1821–29, der durch die Einmischung Rußlands, Englands und Frankreichs gelang, entriß der Pforte nicht nur die südl. Provinzen, sondern schadete ihrem Ansehen unheilbar in den Augen der Rajahs, während das Königreich Griechenland seine Bestimmung darin suchen muß, sich auf Kosten der Türkei zu vergrößern. Außerdem vernichtete Rußland durch den Krieg von 1828–29 das kaum errichtete neue türk. Heer, gewann einen wahrhaft beherrschenden Einfluß auf Montenegro, Serbien, die Moldau u. Walachei, die Herrschaft über die Donaumündungen, in Asien Anapa und Achalzik, wodurch es die kaukas. Bergvölker vollends umzingelte. Die Empörung des Vicekönigs von Aegypten (s. Aegypten u. Mehemet Ali) war 1832–33 ebenfalls gegen die Waffen des Sultans glücklich, der sich durch russ. Hilfe in Konstantinopel vor seinem Vasallen sichern mußte, und 1839 wies allein das Bündniß Rußlands, Oesterreichs, Preußens u. Frankreichs den Aegyptier in seine Gränzen zurück, was Mahmud II. (gest. 1. Juli 1839) nicht mehr erlebte. Sein 16jähriger Sohn u. Nachfolger Abdul Medschid bemühte sich bisher vergebens, eine geordnete Verwaltung herzustellen, ebensowenig hat der Hatischerif von Gülhane, der allen Unterthanen Sicherheit der Personen und des Eigenthums, geordnete Steuererhebung, Gleichheit vor dem Gesetz zwischen Rajahs u. Türken, und letzteren statt der willkürlichen Aushebungen eine geordnete Conscription versprach, Erfüllung gefunden u. finden können. Theils hinderten dies Aufstände, die indessen glücklich gedämpft wurden, theils die Natur der Dinge selbst, indem sich Türke u. Grieche niemals als gleichberechtigt ansehen werden u. können. Endlich wollte sich Rußland 1853 seinen entscheidenden Einfluß in Konstantinopel gegenüber den Anstrengungen Frankreichs und Englands neu sichern, und brachte durch Menschikows Sendung die Krisis zum Ausbruche, indem sich die Türken nicht einschüchtern ließen und im Vertrauen auf abendländische Hilfe die fortdauernde Besetzung der Moldau und Walachei als Kriegsfall erklärten. Der im Nov. 1853 durch das Gefecht von Oltenitza eröffnete Krieg hat zwar den kriegerischen Geist der Türken aufʼs Neue bewährt, aber auch bewiesen, daß sie den Russen keine Hauptschlacht mehr zu liefern im Stande sind. Im Januar 1856 hat Rußland die Forderungen Oesterreichs, welches diese vorher mit den Westmächten vereinbarte, unbedingt annehmen müssen; mag aber der Friede ausfallen wie er will, jedenfalls steht die Türkei schwächer u. erschöpfter als je da. (Ueber die Geschichte des Osmanischen Reichs vergl. die class. Schriften von Hammer (s. d.); Poujoulat »Histoire de Constantinople, comprenant le Bas-Empire et lʼempire ottoman« Paris 1853.)

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 420-423.
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