[433] Tessin (Ticino), der südlichste Kanton der Schweiz, im N. von Wallis, Uri und Graubünden, im O. von Graubünden und Italien, im S. und W. von Italien begrenzt, hat eine Fläche von 2800,9 qkm (50,8 QM.).
Er zerfällt in zwei Hauptgebiete: 1) der Sopraceneri nördlich des von der Gotthardbahn in einem 1,673 km langen Tunnel durchbohrten Monte Ceneri (Paßhöhe 553 m) mit dem dreistufigen Haupttal der Tessiner Alpen (Val Bedretto, Val Leventina und Riviera), dem Val Blegno, der Magadiner Ebene und der großen Valle Maggia bei Locarno,[433] die alle in Gneis ausgearbeitet sind. 2) Der Sottoceneri innerhalb des Seegebirges um den Lago di Lugano, abwärts bis Chiasso. Durch diese reiche topographische Gliederung vom St. Gotthard bis zum Langensee werden große klimatische Gegensätze geschaffen, vor allem das außerordentlich milde Klima des insubrischen Seengebiets mit Januarmittel von 1,3° (Lugano) und nahezu 2° in Muralto (-Locarno) sowie Jahresmitteln von 11,4 und 11,8°. Dazu kommt eine lange jährliche Sonnenscheindauer von 2247 Stunden (Lugano) und eine im Gebirge sich über 250 cm steigernde Niederschlagsmenge, eine wesentliche Ursache der vielen kahlen, abgetragenen Bergflächen. Von der 1870,3 qkm betragenden produktiven Fläche sind 605,71 qkm Wald, 56,8 Rebland, 1207,8 Ackerland und Alpen. Geringer Privatbesitz, Brände und Naturgewalten fördern die Zerstörung der Waldfläche. Dagegen wurden von 1872 bis Ende 1905: 17 qkm neu aufgeforstet, hierfür sowie für die zahlreichen Wildbach- und Lawinenverbauungen wurden 1,659 Mill. Fr. verausgabt, mit über 878,000 Fr. Bundessubvention. Scharf zeichnen sich die Höhengrenzen ab. Die echte Kastanie tritt als Hochwald bis 900 m auf, als Niederwald ist sie besonders im Sottoceneri verbreitet. Der Wein gedeiht noch in 700 m, die tiefern Lagen produzieren neben Weizen, Roggen, Gemüsen auch Mais, und unter den Obstbäumen sind Pfirsich-, Feigen-, Walnuß- und Maulbeerbäume besonders vertreten. Die Bevölkerung zählt (1900) 138,548 vorherrschend Italienisch sprechende Einwohner katholischer Konfession; sie weist eine große periodische Auswanderung auf und beschäftigt sich hauptsächlich mit Land- und Alpenwirtschaft. Charakteristisch sind die relativ hohen Zahlen der 1906 vorhandenen Schweine (13,154), Schafe (9950) und Ziegen (52,819), die geringen für Rinder (43,626); Pferde zählte man 2492, Bienenstöcke (1901) 6658. Seidenraupen- und Schneckenzucht sind in Abnahme begriffen. In Arzo wird roter Marmor ausgebeutet, und um Osogna an der Gotthardbahn ist ein großartiger Tagebau auf Gneis entwickelt. Die Strohflechterei ist bezeichnend für das Val Onsernone; Tabakfabrikation besteht in Brissago; daneben Herstellung von Parketten, Möbeln, Papier, Konserven etc. Ein wichtiger Erwerbszweig ist die Fremdenindustrie um Lugano und Locarno, die mit Bellinzona Handelszentren darstellen. 1901 zählte man 147 größere industrielle Etablissements mit 4982 Arbeitern. Dem Verkehr dienen neben der Gotthardbahn und der Dampfschiffahrt die elektrischen Straßenbahnen in die Valle Maggia und nach Mesocco; ferner wird unmittelbarer Anschluß zur Simplonlinie angestrebt von Locarno über Pallanza nach Fondo Toce. Das Volksschulwesen steht relativ auf mäßiger Höhe. Realgymnasien sind in Locarno und Bellinzona, ein kantonales Lyzeum in Lugano, Lehrerseminare in Locarno, eine kantonale Handelsschule in Bellinzona etc. Der Kanton zerfällt in 8 Bezirke mit 265 politischen Gemeinden, worin die einzelnen Siedelungen vorherrschend italienische Bauart zeigen mit Campanile, Kapellen etc. Kirchlich gehört der Kanton seit 1888 zum Bistum Lugano. Bellinzona ist seit 1878 Hauptort. Die demokratische Verfassung (mit fakultativem Referendum) ist 1892 revidiert worden. Die gesetzgebende Behörde ist der Große Rat, der auf je vier Jahre durch das Volk erwählt wird. Die Exekutive übt ein aus direkter Volkswahl hervorgehender Staatsrat von fünf Mitgliedern, die der Große Rat auf je vier Jahre erwählt. Die höchste richterliche Gewalt ist einem Obergericht übergeben, das ebenfalls durch den Großen Rat auf vier Jahre ernannt wird. In den acht Bezirken des Kantons ist die Exekutive durch einen Commissario der Regierung vertreten; jeder Bezirk hat sein Bezirksgericht, die Gemeinden je eine Municipalita mit einem Sindaco an der Spitze. Nach der Staatsrechnung von 1906 betrugen die Einnahmen des Kantons 5,793,528 Fr., die Ausgaben 5,607,020 Fr.
[Geschichte.] Das Gebiet des Kantons T., ursprünglich zum Herzogtum Mailand gehörig, wurde von den Eidgenossen im 15. und Anfang des 16. Jahrh. erworben. Das Tal Leventina (Livinen) gehörte den Urnern (seit 1440) und erfreute sich ausgedehnter Freiheiten, die ihm erst 1755 infolge eines Aufstandes entrissen wurden. Bellenz, Riviera und Bollenz (Blegnotal), von Ludwig XII. von Frankreich 1503 abgetreten, waren »gemeine« Vogteien von Ury, Schwyz und Nidwalden, Lugano, Locarno, Mendrisio und Maggiatal, ein Geschenk Maximilian Sforzas für seine Wiedereinsetzung im Herzogtum Mailand 1512, dagegen solche sämtlicher eidgenössischer Orte ohne Appenzell. Die Verwaltung dieser italienischen Vogteien war ein Schandfleck der alten Eidgenossenschaft, und das Land fiel einer trostlosen Verwilderung anheim; dennoch zog es 1798 vor, bei der Helvetischen Republik zu verbleiben, die ihm Gleichberechtigung mit den ehemaligen Herren brachte, statt sich dem Wunsche Bonapartes gemäß der Zisalpinischen Republik anzuschließen. Die Mediationsakte schuf daraus 1803 den heutigen Kanton T. mit einer Repräsentativverfassung, die 1814 in oligarchischem Sinne modifiziert wurde. Im T. begann noch vor der Julirevolution in Frankreich mit einer unter der Führung des nachmaligen Bundesrats Franscini ins Werk gesetzten Verfassungsrevision vom 30. Juni 1830 die liberale Bewegung in der Schweiz. Die innere Geschichte des Kantons blieb jedoch immer eine leidenschaftlich bewegte infolge des Gegensatzes zwischen den Klerikalen, die in den nördlich vom Monte Ceneri gelegenen Alpentälern (Sopraceneri), und den Liberalen, die im südlichen Landesteil (Sottoceneri) die Mehrheit besaßen. Am 6. Dez. 1839 stürzten die Liberalen eine sie mit Verfolgungen bedrohende ultramontane Regierung mit Gewalt, während ein ähnlicher Versuch der Ultramontanen 1841 mit der Hinrichtung ihres Führers Nessi endete. Nachdem die Liberalen ihr Übergewicht dazu benutzt hatten, die Klöster aufzuheben oder doch in der Novizenaufnahme zu beschränken, die Geistlichen von der Schule auszuschließen und den kirchlichen Verband mit den Bistümern Como und Mailand seitens des Staates zu lösen (1858), entbrannte 1870 über die Frage, ob Bellinzona oder Lugano alleinige Hauptstadt des Kantons sein sollte, aufs neue ein leidenschaftlicher Parteikampf zwischen den Sopra- und Sottocenerinern. Der Gegensatz verschärfte sich, als 1875 die Ultramontanen die Mehrheit im Großen Rat erhielten, so daß es 22. Okt. 1876 in Stabio zu einem blutigen Zusammenstoß zwischen Klerikalen und Liberalen kam. Die nunmehr ausschließlich aus Klerikalen bestellte Regierung brachte durch den Versuch, den Prozeß wegen der Vorgänge in Stabio zur Vernichtung des Obersten Mola, eines Führers der Liberalen, zu benutzen, die ganze Schweiz in Aufregung, bis die in ihrer Mehrheit klerikale Jury den Prozeß durch eine allgemeine Freisprechung endigte (14. Mai 1880). 1883 wurde das Referendum eingeführt und 1886 das Kirchengesetz in ultramontanem Sinn umgeändert, wogegen der Papst durch Verträge[434] mit der Eidgenossenschaft (1884 und 1888) in den formellen Anschluß des T. an das Bistum Basel willigte, unter der Bedingung, daß ein von der Kurie im Einverständnis mit dem Bischof aus der tessinischen Geistlichkeit zu ernennender apostolischer Administrator in Lugano die bischöfliche Gewalt im Kanton ausübe. Die rücksichtslose Parteiherrschaft der Ultramontanen bewirkte. daß bei den Neuwahlen zum Großen Rat im März 1889 nur durch militärisches Einschreiten der Bundesbehörden der Ausbruch des Bürgerkriegs verhindert werden konnte. Dank der künstlichen Wahlkreiseinteilung fielen den Ultramontanen 75 und den ungefähr gleichstarken Liberalen nur 37 Sitze zu. Ein von den Liberalen 1890 mit 10,000 Unterschriften gestelltes Begehren um Verfassungsrevision, das nach der Verfassung innerhalb Monatsfrist dem Volke zur Bejahung oder Verneinung hätte vorgelegt werden sollen, wurde von der Regierung absichtlich verschleppt, worauf die radikalen Elemente der Opposition zur Gewalt griffen. Am 11. Sept. wurde in Bellinzona Zeughaus und Regierungsgebäude überrumpelt, der Staatsrat Rossi erschossen und die übrigen Mitglieder der Regierung von den Aufständischen verhaftet. Eine Volksversammlung in Bellinzona proklamierte die Absetzung der bisherigen Behörden, und eine provisorische Regierung von Radikalen bemächtigte sich der Geschäfte. Auf die telegraphische Nachricht von dem Putsche sandte aber der Bundesrat einen eidgenössischen Kommissar mit Truppen nach Bellinzona, der die provisorische Regierung auflöste, die Gefangenen befreite und einstweilen die Leitung des Kantons übernahm. Nachdem 5. Okt. die Revisionsabstimmung vorgenommen worden war und das Tessiner Volk mit 11,899 gegen 11,810 Stimmen die Revision im Sinne der Liberalen beschlossen hatte, setzte der Bundesrat die legale Regierung wieder ein, veranlaßte aber, um die Quelle der ewigen Unruhen zu verstopfen, den Rücktritt zweier klerikalen Mitglieder derselben und ihre Ersetzung durch Liberale. Dank diesem System der gemischten Regierung und dem durch ein Verfassungsgesetz vom 9. Febr. 1891 eingeführten Proportionalwahlverfahren kehrte allmählich die Ruhe in dem tief zerrütteten Kanton zurück, so daß der Bundesrat 13. April 1891 den eidgenössischen Kommissar abberufen konnte. Der Bundesrat, der schon 1889 eine eidgenössische Strafuntersuchung wegen Wahlbetrugs, die hauptsächlich Klerikale betraf, und jetzt eine zweite gegen die Urheber des Putsches eröffnet hatte, schlug im Interesse der raschen Beruhigung des Kantons der Bundesversammlung eine Amnestie vor, von der nur der an Rossi verübte Totschlag ausgenommen sein sollte. Da jedoch der Ständerat die Amnestie verwarf, fand im Sommer 1891 der Prozeß gegen die »Septembristen« vor den eidgenössischen Assisen in Zürich statt, gestaltete sich aber zu einer moralischen Verurteilung des gestürzten klerikalen Regiments, indem die Geschwornen unter dem Eindruck der für die übrige Schweiz unerhörten Zustände, welche die Zeugenverhöre enthüllten, 24. Juli sämtliche Angeklagten freisprachen; einzig der Mörder Rossis, ein Bildhauer Castioni, der sich nach England geflüchtet hatte, wurde in contumaciam verurteilt. Ein vom Volke mit 11,115 gegen 2746 Stimmen genehmigtes Verfassungsgesetz vom 2. Juli 1892 führte die Volkswahl der Ständeräte, des Staatsrats und der Gerichte sowie die Volksinitiative für Gesetze ein; weitere Verfassungsgesetze vom 16. Juni 1893,18. Jan. und 8. Nov. 1894, vom 12. Nov. 1897 und 18. Juli 1904 brachten Neuordnungen des Stimmrechts, des Gerichts- und Gemeindewesens und bauten das System des proportionalen Wahlverfahrens weiter aus. Seit 1893 besitzen die Liberalen die entschiedene Mehrheit in den Behörden, aber dank dem System der rechtlich geschützten Minderheitsvertretung hat das früher von beiden Seiten geübte Parteiregiment eine für das Gedeihen des Kantons wohltätige Milderung erfahren. Vgl. Franscini, Der Kanton T., historisch, geographisch und statistisch (deutsch, St. Gallen 1835); Pasqualigo, Compendio storico della Repubblica e Cantone Ticino (Lugano 1857); Baroffio, Storia del Cantone Ticino 18031830 (das. 1882); Respini und Tartini, Storia politica del Cantone Ticino (ultramontan, Locarno 1904, Bd. 1); Gubler, Geschichte des Kantons T. von 18301841 (Zürich 1906); Täuber, Aus den Tessiner Bergen (das. 1907); Motta, Bibliografia storica ticinese (dass. 1879); »Bolletino storico della Svizzera italiana« (Bellinzona 1879 ff.); »Rechtsquellen des Kantons T.« (hrsg. von Heusler, Basel 1892); Ziegler, Karte des Kantons T., 1:150,000 (Zürich 1906).
Brockhaus-1911: Tessin [3] · Tessin [2] · Tessin
Herder-1854: Tessin [3] · Tessin [2] · Tessin [1]
Meyers-1905: Tessin, Karl Gustaf · Tessin [3] · Tessin [1]
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