[303] Norwegen (das Königreich) wird östl. von dem mit ihm unter einem Herrscher vereinigten Königreiche Schweden, südl. von der Ostsee, westl. vom atlantischen und deutschen Meere, nördl. vom Eismeere begrenzt und zählt auf 5798 ! M. gegen 1,120,000 Einw., welche sich fast durchgängig zur lutherischen Religion bekennen; unter den Finnen oder Lappen im Norden des Landes befinden sich aber auch noch Heiden.
Die westl. Küste besteht besonders im N. aus steil gegen die See abfallenden Felsen, welche theils überall tief ins Land eindringende Busen und Buchten, Fiorde genannt, theils eine vorliegende, ununterbrochene Reihe von Inseln und Klippen bilden, welche sich an der ganzen Küste entlang bis zum Nordcap (s.d.) hinzieht. Das Klima ist jedoch an der den West- und Südwestwinden offenen Küste gelinder, als man in einem so nördl. Lande erwarten sollte, dagegen in den östl. Theilen wegen der Gebirge sehr rauh, welche dort großentheils die Grenze gegen Schweden bilden, die von der alten Eifersucht dieser Nachbarvölker selbst im höchsten N. und in den wildesten Einöden mit der größten Genauigkeit bezeichnet ist. Das Gebirge beginnt in der südlichsten Spitze N.'s bei dem Cap Lindesnäs mit 3–4000 F. Höhe und erhebt sich bis zum 63° nördl. Br. zu einem 12–14 M. breiten Hochlande, das weiter nördl., wo es Dovrefield heißt, auf seinen Flächen, von denen Spitzen und Gletscher aufsteigen, überall ein zerrissenes, wildes Ansehen hat und im Sneehättan sich bis 7100, im südl. Skagestöl-Tind bis 7600 F. erhebt. Nördl. von diesem Hochlande erstreckt sich das Kjölengebirge, welches sich indeß bald der Westküste nähert und auf die vorliegenden Inseln an derselben übergeht, die im N. von ziemlicher Größe und Theile des höchsten Gebirges selbst sind, welches sich endlich mit dem Nordcap und in östl. Richtung am Grenzflusse Tana endigt. Das Klima macht bei weit geringerer Höhe diese Gebirge rauher, ihre Schneefelder und Gletscher umfänglicher als die der Alpen und auf dem Dovrefield beginnt der ewige Schnee in einer Höhe von 5300, am Nordcap mit 2400 F. über dem Meere. Birkengebüsch kommt bis 2000, die Kiefer bis 3000 F. tiefer fort, wo auch das Korn in günstigen Jahren noch reif wird. In den nördl. Gegenden geht im Winter die Sonne während sieben Wochen gar nicht auf und es gibt um Mittag dann blos eine anderthalbstündige Dämmerung. An Gewässern ist N. überaus reich und von den Seen gehören der Mjösensee und Fämundsee, von den Flüssen der Glaamen oder Glommen, der Drammen, Torridal, Paes, Mamsenels zu den bedeutendern. In den tiefen Querthälern stürzen außerdem überall wilde Gebirgswässer den schroffen Wänden der Westküste zu und bilden zum Theil die höchsten bekannten Wasserfälle der Erde, wie den 1000 F. hohen Sevle Foß und den 2000 F. hohen Keel Foß. Andere berühmte norweg. Wasserfälle sind der vom Glommen nicht weit von seiner Mündung ins Kattegat gebildete, dreifache Sarpenfall und der Fiscum Foß nördl. von Drontheim, wo die Mamsenels über eine 78 Ellen hohe, fast senkrechte Felsenwand herabstürzt; auch das Land ist überhaupt reich an malerischen Eigenthümlichkeiten.
Unter den Landeserzeugnissen nimmt das Holz eine wichtige Stelle ein, von dem jährlich für mehr als eine Mill. Thaler ausgeführt wird; doch ist auch hier wegen unvorsichtiger Benutzung der Waldungen an der Westseite schon in mehren Gegenden fühlbarer Mangel daran eingetreten. Getreide wird nicht genug erzeugt; Kartoffeln werden seit 1762 gebaut, außerdem Hanf, Flachs, Buchweizen, Kaffeewicken und nur im S. etwas Obst. Überall gedeihen aber treffliche Waldbeeren, auf den Felsen nützliche Färbe- sowie eßbare Moose, welche mit getrockneten Fischen, die das Meer in Menge liefert und aus dem gemahlenen, mittlern weißen Theil der Kiefernrinde und wenig beigemengtem Getreidemehl bereiteten Rinden- oder Barkbrot, in ungewöhnlichen Hunger- oder Kriegsjahren oft die einzigen Nahrungsmittel der Bevölkerung einiger entlegenen, rauhen Gegenden sind. Rindviehzucht wird nur in wenigen Gegenden umfänglich betrieben, welche hinreichende Weideplätze darbieten; im N. hält man meist Rennthiere, deren es auch viel wilde gibt; Pferde werden in Finnmarken auch als Nahrungsmittel benutzt. Bären, Wölfe, Luchse, Elenthiere, die kleinern Pelzthiere des N., wildes Land-und Wassergeflügel, worunter die berühmten Eidervögel, sind viel vorhanden. Das Mineralreich liefert Silber, viel Eisen, Kupfer, Alaun, schönen Marmor, Kobalt, Magnet, Asbest; Salz wird unter Zusatz von engl. Steinsalz zu Wallö nur aus Seewasser bereitet, weil Salzquellen gänzlich fehlen. Der Bergbau gibt eine vorzügliche Quelle des Gewerbfleißes ab; allein auch die Bearbeitung des Holzes zur Ausfuhr, in Form von Bretern, Balken, Masten, ja selbst in völlig zugerichteten Gebäuden, [303] beschäftigt viele Hände, desgleichen die Bereitung von Potasche, Thran und Theer, sowie die Schifffahrt mit etwa 800 Handelsfahrzeugen, doch befindet sich weder die letztere noch der Handel überhaupt in einem gedeihlichen Zustande. In den kleinen Städten und auf dem Lande, wo es aber fast keine Dörfer, sondern nur zerstreut liegende Höfe gibt, sind die meisten Häuser aus Balken erbaut und haben Schindel- oder Rasendächer; Strohdächer kommen blos in den südlichsten Landestheilen vor. – Die aus staatswirthschaftlichen Gründen beibehaltene Staatsschuld beläuft sich auf mehr als 8 Mill., die Einnahme auf 11/2 Mill. Thaler und übersteigt die Ausgabe. Das Landheer beträgt 12,000 M., von dem im Frieden aber blos 2000 M. beisammen sind und wozu noch eine Landwehr und ein Landsturm kommt. Eine besondere Abtheilung geübter Schützen ist mit den landesüblichen Schneeschuhen für den Winter versehen, welche aus schmalen, vorn aufwärts gekrümmten, unten rinnenartig ausgehöhlten Stücken Tannenholz bestehen, von denen das am linken Fuß wol drei Ellen, das am rechten aber den dritten Theil kürzer ist. Diese Truppen, von denen hier eine Abtheilung vorgestellt ist, führen Büchsen. Seitengewehre und einen langen, mit Eisen zugespitzten Stab, der zur Unterstützung ihrer Bewegungen dient, welche denen geübter Schlittschuhläufer auf dem Eise nicht nachstehen. Die Seemacht besteht aus einigen Briggs und einer großen Anzahl von Kanonenbooten zur Küstenvertheidigung.
Die Schriftsprache der Norweger oder Normänner ist die dänische, die Umgangssprache nur wenig davon verschieden und gleich jener mit der deutschen verwandt, wie die normänn. Bevölkerung selbst in Gestalt und Charakter; die Lappen reden eine Mundart des Finnischen. Die Universität zu Christiania, fünf gelehrte Schulen und zahlreiche andere höhere und niedere Bildungsanstalten, wozu auch ein Institut zum Unterricht junger Lappen in Drontheim kommt, und viele gemeinnützige Vereine befördern die allgemeine Bildung. Was die Landesverfassung anlangt, so ist diese nach dem am 4. Nov. 1814 zu Christiania gegebenen Grundgesetze viel freier geordnet, als die des Schwesterlandes Schweden. Norwegen ist danach ein selbständiges, unabhängiges, mit Schweden unter einem Könige vereinigtes Reich mit erblicher, eingeschränkt monarchischer Regierung; die lutherische Religion, welche auch der König bekennen soll, ist Staatsreligion und Mönchsorden und Juden werden nicht geduldet. Die vollziehende Gewalt ist beim Könige, der auch den Oberbefehl über Land- und Seemacht führt, welche aber ohne Bewilligung des Storthing oder der Versammlung aller erwählten Abgeordneten der Städte und des Landes, weder vermehrt noch vermindert und nicht zum Dienste fremder Mächte verwendet werden darf. Durch das Storthing (von »Thing«, dem uralten Namen der über Gesetze, Krieg und Frieden und Königswahlen entscheidenden Volksversammlungen und »Stor«, d.h. groß und erhaben) übt das Volk die gesetzgebende Gewalt mit dem Könige und die Versammlungen desselben finden für gewöhnlich alle drei Jahre im Febr. statt; außerordentliche Storthinge beruft der König. Die Zahl der Mitglieder des Storthing darf nicht unter 75 sowie nicht über 100 betragen und sie müssen 30 Jahr alt und 10 Jahre in N. gewesen sein; ihre Wirksamkeit dauert drei Jahre und Mitglieder des Staatsrathes und dabei angestellte, desgleichen Hofbeamte und von Hofe mit Jahrgeldern versehene Personen sind ausgeschlossen. Zur Abstimmung berechtigt ist jeder norweg. Bürger von 25 Jahren, der fünf Jahre im [304] Lande gewohnt hat, Beamter war oder ist, das Bürgerrecht in einer Handelsstadt oder ein Grundeigenthum von 300 Thlrn. Werth besitzt. Die sämmtlichen Gewählten bilden das Storthing und es müssen zu gültigen Verhandlungen wenigstens zwei Drittel derselben beisammen sein. Aus seiner Mitte wählt derselbe ein Viertel der Mitglieder, welche das Lagthing, eine Art erster Kammer und sodann die andere, das Odelsthing oder die berathende Kammer, bilden und die abgesondert ihre Geschäfte führen, gewisse unvorhergesehene Fälle ausgenommen, wo die ganze Versammlung zur Abstimmung zusammentritt. Die vom Storthing angenommenen Gesetzvorschläge werden dem König oder dessen Stellvertreter zur Genehmigung vorgelegt und durch dieselbe gesetzlich gültig, was jedoch auch dann ohne dieselbe der Fall ist, wenn ein Gesetzvorschlag von drei ordentlichen Storthings dreimal unverändert angenommen wird, wie das mit der 1821 erfolgten Abschaffung des Adels geschah, von dem blos die damals lebenden Mitglieder noch bis an ihren Tod die Vorrechte desselben genießen sollen, daher das Volk nur in Geistliche, Bürger und Landleute sich theilt. Das Auflegen von Abgaben und die Bewilligung aller Staatsausgaben sowie Beaufsichtigung aller Regierungsmaßregeln stehen dem Storthing zu, der nur ausnahmsweise seine Sitzungen nicht öffentlich hält; auch findet Preßfreiheit statt und Eigenthum und Grundbesitz können nie verwirkt werden. Das Lagthing mit dem höchsten Gericht zusammen bildet das Reichsgericht. Der König ernennt einen norweg. Staatsminister und sieben Mitglieder des Staatsraths, von dem in seiner Abwesenheit fünf mit dem Vicekönige oder dem Statthalter die Verwaltung führen, während der Minister und die beiden übrigen stets beim Könige in Schweden bleiben, der nur in ihrem Beisein norweg. Sachen entscheiden soll. – Die neuere Literatur besteht meist aus Zeit- und Flugschriften, welche letztere besonders Landesangelegenheiten verhandeln, hat aber auch dichterische Werke aufzuweisen; wegen der älteren s. Skandinavien.
Seit 1815 wird N. in vier kirchliche Stifter und das Nordland mit Finnmarken eingetheilt, von dem das Stift Aggerhuus oder Christiania (1600 ! M. mit 506,000 Einw.) den fruchtbarsten und bevölkertsten Theil des Landes mit der Hauptstadt Christiania (s.d.) begreift. Andere bemerkenswerthe Orte sind: Moß mit 3000 Einw., einer Kanonengießerei, Eisenwerken und vielen Sägemühlen; die Festungen Friedrichshall mit 5000 Einw. und Friedrichstein an der schwed. Grenze, vor welcher erstern 1718 Karl XII. blieb; Wallö mit dem einzigen Salzwerke; die kön. Bergstadt Kongsberg mit 4000 Einw. und 1623 entdeckten, berühmten Silbergruben, deren eine Zeit lang gesunkene Ergiebigkeit wieder im Zunehmen ist; der Handels-, Fabrik- und Hafenplatz Drammen mit 7000 Einw., der eigentlich drei Ortschaften umfaßt. – Das Stift Christiansand mit der gleichnamigen Hauptstadt, die 7500 Einw. zählt, Sitz eines Bischofs ist, einen Hafen und vielen Holzhandel hat; die Hafenstadt Arendal mit 2000 Einw. ist auf Pfählen erbaut und ganz von Kanälen durchschnitten; Stavanger mit 3800 Einw. – Das Stift Bergen mit der von Alters her wichtigen, meist von Stein erbauten Stadt Bergen am Meerbusen Waag, die 21,000 Einw. hat, Sitz eines Bischofs, einer Schiffahrtsschule und der Haupthandelsplatz des Landes ist. Nirgend regnet es mehr an dieser überhaupt häufig von Regen betroffenen Küste, als hier, wo das Klima im Verhältniß zu der nördl. Lage auffallend mild ist. Die übrige Bevölkerung dieses Stiftes besteht ganz aus Landleuten. – Das Stift Drontheim mit der gleichnamigen Hauptstadt, die am Flusse Nid und einem großen Meerbusen liegt, 12,000 Einw. hat, der Sitz eines Bischofs, der Unterrichtsanstalt für junge Lappen und eines lebhaften Handels ist, dem sie ihren Wohlstand verdankt. Die Stadt besitzt nur zwei steinerne Gebäude, deren eins, die alte Domkirche aus dem 11. Jahrh., das größte Gebäude in ganz N. ist, obgleich nur das Chor noch davon steht, und vormals das Ziel aller nord. Wallfahrer war, die das dort befindliche Grab des h. Olaf besuchten; auch werden hier die 1818 auf kön. Kosten angeschafften Reichsinsignien verwahrt. In der rauhesten und höchsten Gegend des Landes, wo fast das ganze Jahr Winter ist, liegt Röeräs mit 3000 Einw., welche nur von den hier seit 1646 bearbeiteten, reichsten Kupfergruben des Landes leben. Auf drei Inseln gebaut ist Christiansund mit 1600 Einw., einem Hafen, lebhafter Schiffahrt, Fischerei und einer sehr um die Beförderung des Ackerbaus verdienten Landhaushaltungsgesellschaft. – Die Nordlande mit Finnmarken, ein langer Küstenstrich von 2000 ! M. mit 80000 Einw., der von 65° Br. bis zur russ. Grenze reicht und wovon Finnmarken den nördl. Theil ausmacht. Hauptnahrungszweige der Bewohner, welche an der Küste Normänner, im Innern und N. zum Theil Lappen sind, ist die zwischen den Inseln an der Küste, und besonders bei den Losodeninseln, überaus reiche Fischerei und der Handel mit dem Ertrage derselben, mit Häuten, Pelzwerk und einigen andern Landesproducten. Alle jene Inseln, von denen Moskoe, Wagen, Hindöe, Langoe, Hwaloe und Mageroe, die nördlichste mit dem Nordcap (s.d.), die bekanntesten sind, bestehen aus kahlen Bergen, auf denen die Gewalt der beständigen Stürme und das rauhe Klima keinen Baum aufkommen läßt, und sind von einem fast beständig tobenden Meere umgeben, das an mehren Stellen gefährliche Strudel bildet, unter denen der Mosköe- oder Malstrom der berühmteste ist. Der wichtigste Ort in diesen Provinzen ist Hammerfest mit 200 Einw. auf der Insel Hwaloe, welche zu Finnmarken gehört und wo im Sommer besonders mit den Russen ein lebhafter Verkehr betrieben wird, welche für Mehl, Hanf, Flachs etc. Fische eintauschen. Andere Handelsorte sind Hundholm, Tromsoe und Kielvig; die auf der Insel Wardöe früher unterhaltene kleine Festung Wardöchuns, welche die nördlichste auf der Erde war, ist jetzt aufgegeben worden.
Obgleich N. schon unter dem Namen Nerigos den Alten bekannt war, fängt seine Geschichte doch erst von dem Zeitpunkte an sich aufzuhellen, wo das ganze Land 875 n. Chr. vom König Harald Haarfagri, d.i. Schönhaar, vereinigt wurde, der sich auch die Hebriden und Orkneyinseln unterwarf. Über die frühere Zeit sind nur Sagen vorhanden und in der »Heimskringla« d.h. Weltkreis, einer Sammlung von Sagen nord. Könige, enthalten. Harald's Urenkel Olaf I. legte zu Ende des 10. Jahrh. nicht ohne Gewaltthätigkeiten den Grund zur Einführung des Christenthums, das mit seiner allmäligen Verbreitung auch hier die[305] Milderung der rohen, kriegerischen Sitten und die Einführung von Ackerbau, Handel und mancherlei Kenntnissen zur Folge hatte. Im J. 1028 wurde N. von Knut I. oder Großen, König von Dänemark, erobert, hatte jedoch nach dessen Tode wieder eigne Könige, von denen Hakon V., 4217–62, Island erwarb und einige selbst Dänemark mit beherrschten, bis beide Reiche 1387 unter der Königin Margaretha (s.d.) verbunden wurden und bis 1814 blieben, wobei Norwegen jedoch seine besondere Verfassung fast beständig behielt. Damals erfolgte aber die Abtretung von N. (s. Dänemark) an Schweden, welches sich der Verbindung gegen den Kaiser Napoleon angeschlossen und dafür schon seit 1812 den Besitz seines Nachbarlandes zugesichert erhalten hatte. Die norweg. Stände wollten jedoch diese Abtretung nicht anerkennen, erklärten N. für unabhängig, erwählten den Prinzen Christian Friedrich von Holstein, seit 1813 Statthalter des Landes, am 17. Mai auf dem Reichstage zu Eidswold zum Erbkönige und entwarfen zugleich eine neue Landesverfassung. Dieser Schritt fand aber im Auslande keine Billigung und den im Jul. eindringenden schwed. Truppen gelang es unter Anführung des damaligen Kronprinzen und jetzigen Königs Karl XIV. Johann (s.d.) nach einigen kleinen Gefechten das Land zu unterwerfen. Nachdem schon am 14. Aug. 1814 eine Übereinkunft zu Moß geschlossen worden war, welche die Feindseligkeiten beendigte und vermöge der N. als ein selbständiges Reich mit Schweden vereinigt werden sollte, der König von Schweden auch die zu Eidswold entworfene norweg. Verfassung angenommen, Prinz Christian aber der norweg. Krone entsagt hatte, beschloß auch das im Oct. zu Christiania versammelte Storthing die Vereinigung mit Schweden. Beide Reiche werden seit 1818 von König Karl XIV. Johann mit großer Umsicht regiert, der es bei der Vereinigung zweier, seit Jahrhunderten von Eifersucht und Haß gegeneinander eingenommenen Bevölkerungen in hohem Grade bedurfte. Dazu kam noch, daß in N. durch die Trennung von Dänemark unzählige gewohnte und liebgewonnene Verhältnisse zerrissen wurden, für die sich nur allmälig eine Ausgleichung finden konnte. Die Vorschläge der Regierung fanden daher besonders in den ersten Versammlungen des Storthings oft beharrlichen Widerspruch und alle Vortheile und alle Anerkennung, welche besonders die zweckmäßige Anordnung des Staatshaushalts unter dem regierenden Könige zur Folge gehabt hat, verminderten die eifersüchtige Wachsamkeit der Normänner auf alle die Verhältnisse nicht, wo die Selbständigkeit N.'s und seiner Verfassung irgend beeinträchtigt werden könnte.
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