[243] Volkswirtschaftslehre (Nationalökonomie oder politische Ökonomie, franz. Économie politique ou sociale, engl. Political or Social economy), die Wissenschaft, welche die volkswirtschaftlichen Erscheinungen beschreiben, definieren und aus Ursachen erklären sowie als ein zusammenhängendes Ganzes begreifen will. Sie ist die Lehre von der Volkswirtschaft, unter der wir den Inbegriff der in einem Staate vorhandenen, durch Arbeitsteilung und Tauschverkehr miteinander verbundenen Einzel- und Korporationswirtschaften verstehen. Die alte Kameralwissenschaft (s. d.) als Vorläuferin der modernen V. hatte nicht nur volkswirtschaftliche Erscheinungen im heutigen Sinne des Wortes, sondern auch die wirtschaftliche Technik in den Kreis ihrer Erörterungen gezogen. Bald aber mußte sich der enzyklopädische Charakter einer solchen Behandlung als durchaus ungenügend erweisen. Die Technik, welche die wirklichen Herstellungsprozesse zum Gegenstand hat, schied aus dem Kreise der Kameralwissenschaften aus, und die V. beschränkte sich auf das obengenannte Gebiet, dessen Darstellung allerdings auch mit der Zunahme des wirtschaftlichen Verkehrs und dem Auftreten zahlreicher neuer Erscheinungen und Vorgänge um Vieles wichtiger und schwieriger wurde.
Für den Zweck der literarischen Darstellung, insbes. aber im Interesse einer guten Verteilung des Stoffes auf dem Lehrstuhl mit Rücksicht auf die Semestereinteilung, ist es in Deutschland üblich geworden, die V. im weitern Sinne in drei Teile zu scheiden, und zwar in: 1) die theoretische, reine oder allgemeine V. (Grundlagen oder Grundsätze der V.). Ihre Aufgabe ist es, die allgemeinen Ursachen des wirtschaftlichen Lebens und Handelns, die typischen Organe, Bewegungen und Erscheinungen, die wichtigsten Einrichtungen zu schildern, die mehr oder weniger überall bei den modernen Kulturvölkern sich finden. Es war früher allgemein üblich, den Stoff in drei bis vier Abteilungen zu trennen. Nachdem man die Grundbegriffe der Wirtschaft erörtert hatte, wurde die Lehre von der Produktion, die Lehre vom Umlauf, von der Verteilung und von der Konsumtion der Güter vorgetragen. In der erstern wurde freilich nicht gezeigt, wie die Güter hergestellt werden, man überließ dies vielmehr der Technologie oder den Gewerbswissenschaften, sondern beschränkte sich nur auf Erörterung der Produktionsfaktoren Natur, Kapital und Arbeit und ihrer Wirkung im allgemeinen. In der zweiten Abteilung wurden Tausch, Kredit und Tauschmittel besprochen und dargelegt, welchen Gesetzmäßigkeiten die Bildung von Lohn, Zins, Gewinn und Rente unterworfen sei. Die dritte Abteilung fiel meist etwas kurz aus, einmal aus dem Grunde, weil Erzeugung und Verbrauch der Güter sich gegenseitig so bedingen, daß in den vorausgegangenen Lehren schon manches vorausgenommen worden war, was auch unter dem Begriff der Konsumtion hätte vorgetragen werden können, dann weil der Güterverbrauch selbst sich zum großen Teile der Öffentlichkeit entzieht und, wenn auf die Technik nicht eingegangen werden soll, nur wenig Gelegenheit zu Erörterungen allgemeiner Art über Sparsamkeit, Verschwendung u. dgl. bietet. Vielfach ist diese Behandlung der theoretischen V. auch in der Gegenwart beibehalten worden, doch fehlt es nicht an beachtenswerten Versuchen, sie durch Berücksichtigung des Einflusses von Staat, Gesellschaft, Sitte und Recht, Bevölkerungs- und Naturverhältnissen etc. in philosophisch-soziologischer Weise zu vertiefen. 2) Die praktische oder spezielle V. (Volkswirtschaftspflege, Volkswirtschaftspolitik, ökonomische Politik). Derselben wurde die Darstellung der historischen Entwickelung und des heutigen Zustandes der Hauptzweige des Wirtschaftslebens sowie die Erörterung der Maßnahmen und Anstalten zugewiesen, die den Gemeinwirtschaften, insbes. aber der öffentlichen Gewalt, im Interesse der Pflege und Förderung aller wirtschaftlichen Bestrebungen der Staatsangehörigen obliegen. 3) Die Finanzwissenschaft (s. Finanzwesen).
Gegen die Dreiteilung blieb freilich einzuwenden, daß Rechtsordnung, Gesetzgebung und Verwaltung von größtem Einfluß auf die Gestaltung des gesamten wirtschaftlichen Verkehrs und auf die volkswirtschaftliche Verteilung sind, und daß demgemäß die genannte Einteilung zu einer unsachgemäßen Zerreißung zusammengehöriger Stoffe führen kann. In der Wirklichkeit ist auch nie die genannte Scheidung in Lehrbüchern oder auf dem Katheder in aller Strenge durchgeführt worden. In dem Vortrag über die theoretische Nationalökonomie wird jeweilig von einer bestimmten gegebenen Gestaltung der gesellschaftlichen Verfassung, der Staats- und Rechtsordnung ausgegangen und von diesem Gesichtspunkt aus nicht allein die Gestaltung der wirtschaftlichen Begriffe und Erscheinungen betrachtet, wie sie sich tatsächlich ausgebildet haben, sondern auch Ansichten über Zweckmäßigkeit vorhandener Einrichtungen und Zustände[243] und über Möglichkeit und Notwendigkeit von Änderungen geäußert. Dabei werden manche Gegenstände, die bei abstrakter Scheidung der Volkswirtschaftspflege zugewiesen werden müßten, bereits in der theoretischen Nationalökonomie abgehandelt. Die praktische Nationalökonomie ist infolgedessen nichts andres als die spezialisierte Behandlung einzelner Wirtschaftszweige und deren Anstalten, insbes. der drei Hauptgebiete des materiellen Güterlebens: des Ackerbaues, der Gewerbe und des Handels. Oft wird auch nur ein bestimmter Teil dieser drei Gebiete behandelt und zur nähern Bezeichnung das Wort Politik mit dem Namen des betreffenden Gebietes oder Gegenstandes verbunden; so spricht man von einer Bank-, Münz-, Arbeiter-, Lohn- etc. Politik. Vorwiegend denkt man hierbei an Aufgaben des Staates, nimmt jedoch oft auch das Wort Politik in einem weitern Sinne, indem alle Bestrebungen und Maßnahmen besprochen werden, die von allgemeiner Bedeutung sind.
Wenn auch einzelne wirtschaftliche Fragen schon bei Schriftstellern des Altertums (Aristoteles, Platon, Xenophon) und in theologischen und philosophischen Schriften des Mittelalters behandelt werden, so beginnt eine zusammenhängendere Darstellung doch erst Ende des 16. und im 17. Jahrh. (Bodinus, Serra). Um diese Zeit entsteht: 1) das Merkantilsystem (s. d.) oder Handelssystem, das dem Staat eine eingehende Regelung von Wirtschaft und Verkehr zuwies und besonders in der deutschen kameralistischen Literatur Vertretung findet; es folgt im 18. Jahrh. 2) das Physiokratische System (s. d.), das in der Bodenproduktion die Quelle alles Reichtums erblickte und vom Staate verlangte, er solle die Gestaltung von Wirtschaft und Verkehr den freien Bestrebungen der Privaten überlassen; und zu Ende desselben 3) das Adam Smithsche oder Industriesystem (vgl. Smith 2), das vom physiokratischen System den Grundsatz der Verkehrsfreiheit übernahm, von diesem sich aber wesentlich durch die Auffassung über Wertbildung, Werterzeugung (Arbeit als Quelle des Wertes, Arbeitsteilung demgemäß von entscheidender Bedeutung) unterscheidet und infolgedessen auch eine eingehendere Darlegung der Gesetze der Verteilung, der Bildung von Lohn, Gewinn und Rente gibt. Die Lehren des Ad. Smith und seiner Schüler (Ricardo, Mill), der sogen. klassischen Nationalökonomie, fanden bald in der Theorie und dann auch in der Praxis allgemeinere Verbreitung und Anerkennung. So entstand eine liberale ökonomische Schule (bürgerliche Nationalökonomie, Bourgeoisökonomie von Sozialisten genannt, auch als Smithianismus und Freihandelsschule [s. Freihandel] bezeichnet), die freilich in der Bekämpfung bestehender staatlicher Bevormundung und staatlichen Zuvielregierens mit ihren Forderungen über die richtige Grenze hinausging, indem sie von einem vollständigen freien Gewährenlassen nicht allein die beste Entwickelung, sondern auch eine vollständige Harmonie aller Interessen erwartete und dementsprechend freien Verkehr im Innern des Landes wie nach außen verlangte. Der Staat solle sich darauf beschränken, nur den bestehenden wohlerworbenen Rechten den nötigen Schutz zu verleihen. Diese liberale Schule, die, namentlich in der radikalen Form der Manchesterschule (s. d.), allerdings keineswegs bei allen Volkswirten Vertretung fand, wurde von Fr. List (s. d.), der dem Freihandelssystem sein System der nationalen Wirtschaft mit Zollschutz (Protektionssystem) gegenüberstellte, dem Amerikaner Carey (s. d. 3) und andern Nationalökonomen politisch-konservativer Richtung, dann insbes. später von den Sozialisten entschieden bekämpft. Die einfache Tatsache, daß bei jeder wirtschaftlichen Umwälzung ganze Klassen der Bevölkerung zu leiden haben, daß dies Leiden aber durch eine kluge Wirtschaftspolitik gemildert werden kann, daß je nach der gesellschaftlichen Verfassung wirtschaftliche Fortschritte mit dem Elend eines Teiles der Bevölkerung erkauft werden müssen, daß die bestehende Rechtsordnung keineswegs lediglich ein Ergebnis freier naturgesetzlicher Entwickelung ist, sondern daß dieselbe wesentlich durch das Eingreifen der öffentlichen Gewalt in ihrer ganzen geschichtlichen Entwickelung mit bedingt wurde, dann die veränderte Auffassung vom Wesen des Staates gaben bald bei vielen Nationalökonomen zu einem Umschwung der Ansichten Veranlassung. Hierzu trugen insbes. die Kritik und die Bestrebungen der Sozialisten bei. Der Freihandelsschule, die im volkswirtschaftlichen Kongreß (s. d.) Vertretung gefunden hatte, erwuchs eine Gegnerschaft in dem Verein für Sozialpolitik (s. Sozialpolitik), dessen Mitglieder eine sogen. Realpolitik auf Grundlage historischer Forschung zu pflegen befürworteten. Die liberale Schule wurde als abstrakte Schule insofern bezeichnet, als sie ohne Rücksicht auf praktische Bedürfnisse und Tatsachen auf dem Wege einfacher Deduktion aus allgemeinen Prinzipien, wie dem Triebe des Egoismus und dem Grundsatz der wirtschaftlichen Freiheit, das ganze Gebäude der Volkswirtschaft errichten und Verhaltungsmaßregeln für die Staatsgewalt ableiten wolle. Es wurde verlangt, daß die Nationalökonomie den Weg der induktiven Methode und damit der historischen Forschung beschreite. Bahnbrechend wirkten in dieser Hinsicht die Arbeiten von Roscher, Hildebrand, Knies, Schmoller u. a. Diese historische oder ethische Richtung ist namentlich durch die deutsche Wissenschaft vertreten, der sich in mancher Beziehung die italienische und jüngst auch die englische genähert hat. Dagegen hat in der neuesten Zeit bei österreichischen Volkswirten (K. Menger, Böhm v. Bawerk u. a.) die deduktive Methode wieder warme Vertretung gefunden. Ein schroffer Gegensatz zwischen einer historischen und einer abstrakten Schule in dem Sinne, als ob jene nur induktiv, diese nur deduktiv verfahre, hat übrigens nie bestanden. Alle volkswirtschaftlichen Sätze können in letzter Linie nur auf die Erfahrung und Beobachtung zurückgeführt werden. Auf der andern Seite aber ist man, weil die volkswirtschaftlichen Erscheinungen außerordentlich verwickelt sind, in vielen Fällen zur Deduktion genötigt. Insbesondere ist dies auch dann erforderlich, wenn es sich nicht lediglich um Erklärung gegebener Erscheinungen, sondern um das handelt, was werden soll. Auf dem Standpunkt eines radikalen »laissez aller« (s. d.) steht heute kein Theoretiker. Wie dies die Praxis immer getan, so wird auch jetzt ganz allgemein in der Theorie anerkannt, daß dem Staate nicht allein die negative Aufgabe zufalle, Schutz zu gewähren und die bestehende Rechtsordnung aufrecht zu erhalten, sondern daß er auch im Interesse der allgemeinen Wohlfahrt positiv in die Gestaltung der Wirtschaftsordnung eingreifen müsse. Verschiedener Ansicht ist man nur über Art und Grenze eines solchen Einschreitens, über die Gebiete, die der freien Tätigkeit der Privaten zu überlassen und auf welchen Beschränkungen derselben erforderlich seien. Demgemäß können wir heute verschiedene Richtungen unterscheiden, von der Richtung, die mehr dem Individualismus (s. d.) huldigt, bis zu der, die sich mehr an den Sozialismus (s. d.) anlehnt.[244] Die Literatur der V. im ganzen und der einzelnen Gebiete von ihr ist außerordentlich umfangreich. Von den deutschen Lehr- und Handbüchern sind die wichtigsten die von K. H. Rau, Adolf Wagner, W. Roscher, Schäffle, E. v. Philippovich, J. Conrad, Schmoller, G. Cohn u. a. (s. die betreffenden Artikel); dann Schönbergs »Handbuch der politischen Ökonomie« (4. Aufl., Tübing. 1896, 3 Bde.) und das auf ca. 30 Bände berechnete »Hand- und Lehrbuch der Staatswissenschaften« (Leipz., seit 1893, begründet von K. Frankenstein, hrsg. von M. v. Heckel; darin das »Lehrbuch der Nationalökonomie« von Kleinwächter, 1902). Lexikalische Werke: das von Conrad, Elster, Lexis und Löning herausgegebene »Handwörterbuch der Staatswissenschaften« (2. Aufl., Jena 18981901, 7 Bde.; 3. Aufl. 1908 ff.); das zugleich auf weitere Kreise berechnete »Wörterbuch der Volkswirtschaft« (hrsg. von L. Elster, 2. Aufl., Jena 1907); »Nouveau dictionnaire d'économie politique« (hrsg. von L. Say u. Chailley-Bert, Par. 189194, 2 Bde.; neue Ausg. mit Supplement 1904); J. Palgrave, Dictionary of political economy (Lond. 18941900, 3 Bde.). Empfehlenswerte kleinere Leitfäden sind: Richter, Allgemeine Wirtschaftslehre (Freiberg 1881); Cossa, Einleitung in das Studium der Wirtschaftslehre (deutsch, Freiburg 1880) und Die ersten Elemente der Wirtschaftslehre (deutsch, 4. Aufl., das. 1903); Schmidberger, Die V. (Innsbr. 1881); Neurath, Elemente der V. (4. Aufl., Leipz. 1903); Schober, Grundriß der V. (6. Aufl. von E. O. Schulze, Leipz. 1905); Jentsch, Grundbegriffe und Grundsätze der Volkswirtschaft (2. Aufl., Leipz. 1907); Fuchs, Volkswirtschaftslehre (2. Aufl., das. 1907). Bemerkenswerte Zeitschriften sind: »Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft« (Tübing., seit 1844); »Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik«, begründet von B. Hildebrand (Jena. seit 1863); »Vierteljahrsschrift für V., Politik und Kulturgeschichte«, begründet von J. Faucher (Berl. 186393); »Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft« (Leipz., seit 1877; seit 1881 hrsg. von Schmoller); »Zeitschrift für Volkswirtschaft, Sozialpolitik und Verwaltung« (hrsg. von Böhm-Bawerk u. a., Wien, seit 1892); »Zeitschrift für Sozialwissenschaft« (hrsg. von J. Wolf, Berl. 1898 ff.; Leipz., seit 1907); »Journal des Economistes« (hrsg. von J. Garnier, Par., seit 1841); »Économiste français« (das., seit 1873) und die Londoner Wochenschrift »The Economist«.
Über die Geschichte der V. vgl. R. v. Mohl, Geschichte und Literatur der Staatswissenschaften (Erlang. 1855 bis 1858, 3 Bde.); Blanqui, Histoire de l'économie politique (4. Aufl., Par. 1860; deutsch von Buß, Karlsr. 1840); Kautz, Die geschichtliche Entwickelung der Nationalökenomik (Wien 1860); Roscher, Geschichte der Nationalökonomik in Deutschland (Münch. 1874); E. Dühring, Kritische Geschichte der Nationalökonomie und des Sozialismus (4. Aufl., Leipz. 1900); Eisenhart, Geschichte der Nationalökonomik (2. Aufl., Jena 1891; 2. Abdruck 1901); Mor. Meyer, Die neuere Nationalökonomie (4. Aufl., Beil. 1885); Ingram, History of political economy (Edinb. 1888; deutsch von Roschlau, 2. Aufl., Tübing. 1905); Oncken, Geschichte der Nationalökonomie (1. Teil, Leipz. 1902); Béchaux, Nationalökonomische Schulen des 20. Jahrhunderts (deutsch, Berl. 1903).
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