1. Ausgegangen (ausgehen) war nie so gut, daheimgeblieben (bleiben) war besser. – Agricola, 720; Tappius, 174a.
Lat.: Domi manere oportet, belle fortunatum. (Tappius, 174a.) – Esse domi praestat, quia damnosum foris esse. (Hesiod.)
2. Besser nicht ausgegangen als auf halbem Wege stehen geblieben.
3. Es geht selten wol aus, was on radt wirt angefangen. – Agricola, 728; Latendorf, 109.
Holl.: Het gaat zelden wel, wat zonder raad wordt aangevangen. (Campen, 86.)
4. Gehe aus, gehe ein, der Tod wartet dein.
Lat.: Tempora longa tibi vitae promittere noli, quocunque ingrederis, sequitur mors corpus ut umbra. (Cato.)
5. Mancher geht nach Wolle aus und kommt geschoren nach Haus.
6. Wenn du ausgehst, vergiss den Stock nicht. (Altgr.)
Sei nie waffenlos, habe stets etwas zur Hand, um Beleidigungen u.s.w. abzuwehren. Entstanden von Kleomenes, einem Feldherrn der Athener, der in Wahnsinn gefallen, alle Menschen für seine Feinde hielt, stets mit einem Stocke umherging, um die auf ihn Eindringenden abzuwehren.
Lat.: Absque baculo ne ingreditor. (Horaz.) (Erasm., 623.)
7. Wenn ick utgoae, dann teie (ziehe) ick 't Hûs upp'n Balken (Boden). (Bielefeld.) – Firmenich, I, 281.
8. Wer nie ausgeht, kommt nie heim. – Günther, 31.
9. Wer weit geht aus, hat weit nach Haus.
10. Wer zu spät ausgeht, kommt zu spät heim.
It.: Chi esce tardi, tardi ritorna.
[190] *11. Du kannst ausgehen von Misrach (Osten) bis zu Máarev (Westen). – Tendlau, 53.
So etwas ist nicht zu finden, in gutem wie in bösem Sinne.
*12. Es geht aus wie das hornberger Schiessen. (Schwäb.)
Von einem Schiessen zu Hornberg im Kinzigthale liefen Anfang des 18. Jahrhunderts die Schützen, weil ihnen manches dabei nicht gefiel, einer nach dem andern weg, sodass es sich in nichts auflöste. So erzählt Freiherr von Lassberg. In Hornberg selbst herrscht die Sage, dass ihnen das Pulver ausgegangen sei, als sie einem würtembergischen Herzog schiessen wollten, indem sie schon vorher alles Pulver verschossen hatten. Nach andern hatten die Hornberger für alles bei einem Schiessen Erforderliche gesorgt, nur das Pulver war vergessen. Die Redensart ist in Schwaben und Franken verbreitet, auch Schiller bedient sich derselben. (Grimm, I, 871; Eiselein, 321; E. Meier. Die Sagen u.s.w. aus Schwaben, II, 364; Frommann, VI, 169.)
*13. Es geht aus wie ein Talglicht.
*14. Es geht endlich auf Lami (auf ein lahmes I) aus. (S. ⇒ Auslaufen 2.) – Olear.
Nämlich das lateinische I, Imperativ von ire, pack dich, scher dich fort!
*15. Es wird über mich ausgehen. – Sailer, 78.
Der Unfall, die Strafe, das Uebel wird mich treffen.
zu8.
Birlinger (41) bemerkt zu dem Sprichwort: »Alte Zunftsprache in Rotenburg, um zu sagen: Wer nicht in die Fremde geht u.s.w. in dem Sinne: Ein unversucht Kind ist bei den Leuten ein Rind.«
Holl.: Die niet nit gant, komt niet t' huis. (Harrebomée, I, 340.)
zu12.
Ueber den Ursprung der Redensart vom hornberger Schiessen sind viel Erklärungsversuche vorhanden; aber in Hornberg selbst weiss man ihn nicht einmal zuverlässig nachzuweisen, so oft es versucht worden ist. In neuerer Zeit ist nun der Badischen Landeszeitung eine, wie sie sich nennt, authentische Quelle zugegangen, welche folgendermassen lautet: »Zwischen Hornberg und Villingen bestand in der ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts eine Eifersucht, die ihren Ausdruck vorzugsweise in der Anmassung eines Hoheitsrechtes von Seiten der letztgenannten Stadt über das damals gut würtembergische Hornberg hatte. Aus Anlass eines Tödtungsfalles fielen nun die Villinger mit 50 Mann Bewaffneter in das hornberger Gebiet ein, angeblich, um nach dem Thäter zu fahnden, in Wahrheit aber, wie der Bericht glaubwürdig versichert, um an der unbotmässigen Nachbargemeinde einmal ihren Groll auszulassen. Als sich die sonst friedliebenden[862] hornberger Bürger von dem ersten Schrecken über diesen unverhofften Besuch erholt hatten, verfügte sich zunächst eine Abordnung nach Villingen, um dem dortigen Bürgermeister eine schriftlich abgefasste Rechtsverwahrung zu behändigen und wol auch Genugthuung zu verlangen. Nach anfänglichem Weigern nahm zwar der Bürgermeister das Dokument ›aus schuldigem Respekt vor der fürstlichen Herrschaft‹ zu Handen, erklärte aber, die Entscheidung in der Sache selbst dem Gemeinderath anheimstellen zu müssen. Da diese, wie es scheint, ad acta lautete, so wurde nun andererseits beschlossen, den Einfall und der darin nach Ansicht der beleidigten Stadt gelegenen Besitzstammung einen ebenbürtigen ›actum contrarium‹ in der Weise entgegenzustellen, dass man mit Aufbietung einer dreifachen Macht, verstärkt durch 50 Pferde sowie eine Anzahl Kinder (letztere als lebendige Beweisstücke in perpetuam memoriam dessen, was nun geschah), in das Villinger Gebiet rückte und hierselbst mit drei ›Salven‹ sein entrüstetes Rechtsbewusstsein zum sprechendsten Ausdruck brachte. Ueber den ganzen Hergang wurde dann an die herzogliche Regierung umständlich berichtet und am Schlusse unter Berechnung der Kosten des Auszugs und des verschossenen Pulvers die Anfrage gestellt, ›ob nicht aus der Kellerei des Ober-Amtmanns an die betheiligten Mannschaften ein den damaligen Zeitverhältnissen entsprechendes Quantum Wein nebst Brot auf ärarische Kosten verabreicht werden soll?‹ Auf diese Anfrage warten die Bürger Hornbergs bis heut noch auf Antwort; sie sind indess dadurch viel berühmter geworden, als es bei einer Kneiperei in der Kellerei des Oberamtmanns möglich gewesen wäre.« (Frankfurter Zeitung, 1872, Nr. 122, 2. Bl.)
zu13.
Holl.: Hij gaat uit als eindge nacht kaars. (Harrebomée, I, 370b.)
16. Ein wenig ausgehen könntest du, sagte die Frau, als ihr Mann sie fragte, was er zu ihrer Zerstreuung thun könne, weil sie sich langweile.
17. Es will niemand gerne aussgehen, vnd einen anderen lassen eingehen. – Henisch, 1429, 42; Petri, II, 304.
18. So kahl geht's aus, wenn sich der Frosch rauft mit der Maus.
19. Wär ûtgeit te borgen, die schafft sek mant sorgen. – Schambach, II, 576.
20. Wenn du ausgehst, bete einmal; wenn du zur See gehst, bete zweimal, und, gehst du zum Traualtar, dreimal. – Heimat 618.
21. Wenn ich ausgehe, ist bei mir Geld zu Hause; wenn mein Geld ausgeht, bin ich zu Hause, sagte Schnabel, als man ihn fragte, warum er an einem so schönen Tage nicht ausgehe.
22. Wer nicht ausgehen will, den drücken die Schuhe. – Altmann VI, 483.
23. Wer nit ausgeht, soll auch nicht heim kommen.
Holl.: Daar je me uitgaat, moet je ook meît' huis komen. (Harrebomée, I, 339.)
*24. I gang aus, und wenn's Krotte (auch Schmiedeknechte) haglet.
*25. Leer ausgehen.
*26. Utgahn to snurren. – Eichwald, 1777.
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