Homöopathie

[523] Homöopathie (griech.), ein von Samuel Hahnemann begründetes Heilverfahren, das in dem von ihm im »Organon der rationellen Heilkunde« (Dresd. 1810) formulierten Heilgesetze gipfelt: »Wähle, um sanft, schnell, gewiß und dauerhaft zu heilen, in jedem Krankheitsfall eine Arznei, die ein ähnliches Leiden (homoion pathos) für sich erregen kann, als sie heilen soll! Similia similibus curantur.« Von Hahnemann stammt auch der Ausdruck Allopathie (oder Allöopathie, von allos oder alloios, andersartig, d. h. nach andern als homöopathischen Grundsätzen verfahrend). Die ersten Grundzüge dieser Heilmethode veröffentlichte Hahnemann bereits 1796 in dem Aufsatze: »Versuch über ein neues Prinzip zur Auffindung der Heilkräfte der Arzneisubstanzen, nebst einigen Blicken auf die bisherigen« (»Hufelands Journal«, u. Bd., 3. Stück). Er beleuchtet hier die verschiedenen Wege, welche die Heilkunde bisher eingeschlagen habe, »um den Beschwerden des menschlichen Körpers Heilmittel anzupassen«. Der »über alle Kritik erhabene« Weg, die »Grundursachen der Übel hinwegzunehmen«, sei leider oft nicht gangbar, da jene Ursachen der menschlichen Schwäche z. T. ewig verborgen bleiben würden. Ein zweites Verfahren, »Beschwerden durch Mittel, die das Gegenteil bewirken«, nach dem Grundsatz »Contraria contrariis« zu bekämpfen, z. B. »Verstopfung des Leibes durch Abführmittel«, »Schmerzen durch Mohnsaft«, hält er allenfalls in Krankheiten für anwendbar, die in einigen Tagen »die Natur größtenteils selbst besiegt«. Im übrigen sei dieses »palliative« Verfahren mit »temporellen« Mitteln, trotz der Möglichkeit, »einige Stunden lindern zu können«, doch insofern bedenklich, als häufig »das Übel unter dieser Tünche tiefere Wurzel faßt«. Die besten Ärzte aller Zeiten hätten stets dahin gestrebt, Mittel zu suchen, »die nicht die Symptome vermänteln sollten, sondern die das Übel aus dem Grunde heben, mit einem Worte nach spezifischen Mitteln«. Die spezifische Wirksamkeit der Arzneien »rationell und geflissentlich« zu erforschen, sei nun leider bis dahin noch nicht gelungen. »Die Beihilfe der Chemie« sei »noch mangelhaft«, die »sinnlichen Eigenschaften der Arzneikörper« lehrten »nur etwas ganz allgemeines«, die Experimente an Tieren seien »ein viel zu rohes Verfahren«, als daß man die feinern Wirkungen der Heilmittel daraus beurteilen könnte. Hahnemann kommt auf Grund jahrelanger Studien, Beobachtungen und Erfahrungen zu dem Schluß, daß die reinen und spezifischen Kräfte der Arzneien am besten aus ihrer systematischen Prüfung am gesunden menschlichen Körper erkannt werden können; es sei, wie er sich im »Organon« ausdrückt, »alles Vermutete, bloß Behauptete, Erdichtete gänzlich ausgeschlossen; es sei alles reine Sprache der sorgfältig und redlich befragten Natur«. Diese Forderung einer experimentalen physiologischen Arzneiprüfung am gesunden Menschen ist bis auf den heutigen Tag ein Grundstein des homöopathischen Lehrgebäudes geblieben. Die Entstehungsgeschichte des homöopathischen Heilgrundsatzes ist folgende. Bei der Übersetzung von Cullens »Materia medica« wurde Hahnemann durch die Frage, ob durch das Wechselfieber oder ihr Heilmittel, die Chinarinde, jene bekannte schwere Nach krankheit, die sogen. Wechselfieberkachexie, erzeugt werde, veranlaßt, Chinarinde einzunehmen. Zu seiner Verwunderung traten bei ihm während dieses Versuches Wechselfiebererscheinungen auf. Diese Selbstbeobachtung und die auffallende Tatsache, daß China rinde nicht jedes Wechselfieber zu heilen vermöge, veranlaßten ihn nach jahrelangen Studien der Arzneiwirkungen an Gesunden und nach aufmerksamen Beobachtungen der Heilvorgänge in der Natur das eingangs erwähnte Heilgesetz aufzustellen, das er ausdrücklich als Naturgesetz anerkannt wissen wollte und an einer Reihe von Beispielen erläuterte. Auf frisch erfrorne Glieder lege man Schnee, bei leichtern Verbrennungen heile jeder erfahrene Koch bald die verbrannte Hautstelle durch Erwärmen am Feuer, wogegen die Kälte schädlich wirke. Die Pocken erzeugten Taubheit und Blindheit, hätten aber auch schon Taubheit und Blindheit geheilt. Die Kuhpockenkrankheit verhüte eine ähnliche Krankheit, die Menschenpocken. Schwere Fieber erzeugten Geistesstörungen und heilten sie auch. »Der Kaffee erregt in großer Gabe Kopfschmerzen, und Kopfschmerzen stillt er daher in mäßiger Gabe«; die Nux vomica habe »Neigung, Krämpfe des Unterleibes und Magenschmerz zu erregen« und heile solche krankhaften Zustände vermöge ihrer Neigung, »in der Nachwirkung die Zusammenziehbarkeit der Muskeln zu verringern«; Arsenik mache, in größern Gaben anhaltend gebraucht, »eine Art etwas langwierigen Hautausschlags«. »Diese Neigung macht ihn hilfreich gegen Hautübel.«[523]

So zutreffend im ganzen die hier erwähnten Erfahrungstatsachen sind, so unhaltbar war der von Hahnemann unternommene Versuch, jene Tatsachen nun auch wissenschaftlich zu erklären, besonders seine Auffassung von dem Wesen der Krankheiten, die er als nur dynamische Verstimmungsreize der Lebenskraft erklärt. Diese mißlungene theoretische Begründung ist angesichts des damaligen Standes naturwissenschaftlicher Erkenntnis leicht begreiflich. Es darf auch nicht unerwähnt bleiben, daß Hahnemann selbst die Unzulänglichkeit seiner Beweisführung deutlich fühlte, wenn er im § 28 des »Organon« unter anderm sagt: »Da dieses Naturheilgesetz sich in allen reinen Versuchen und allen echten Erfahrungen der Welt als nie zu bezweifelnde Tatsache beurkundet, so kommt auf die szientifische Erklärung, wie dieses zugehe, wenig an.« Jedenfalls bildet aber das sogen. Simile- oder Ähnlichkeitsgesetz auch noch für das heute als Homöotherapie ausgebaute Heilverfahren eine zweite und zwar die wichtigste, weil naturgesetzlich fundierte, Grundlage. Von den neuern Vertretern der H. haben erst v. Grauvogl und v. Bakody, von denjenigen der herrschenden Wissenschaft besonders R. Arndt und H. Schulz das Ähnlichkeitsgesetz wissenschaftlich begründet. Arndt insbes. formuliert dasselbe anknüpfend an das sogen. Pflügersche Zuckungsgesetz als »biologisches Grundgesetz« folgendermaßen: »Kleine Reize sachen die Lebenstätigkeit an, mittelstarke fördern sie und stärkste heben sie auf.« Schulz hat die Gültigkeit dieses Gesetzes auch für die Arzneimittelbehandlung erwiesen und auf seine Erweiterung, das sogen. Ritter-Vallische Gesetz, bei tranken Organen aufmerksam gemacht.

Für die moderne H. und ihre therapeutischen Bestrebungen sind ferner noch folgende Auffassungen charakteristisch: Die Kräfte der Arzneistoffe und ihre Affinitäten zu den organischen Gebilden einerseits und die normalen physiologischen Funktionen sowie ihre gegenseitigen Wechselbeziehungen anderseits sind konstant. Die menschlichen Organisationen aber sind einmal je nach den verschiedenen Konstitutionen voneinander verschieden, das andre Mal auch innerhalb der sogen. physiologischen Breite unter veränderten Bedingungen der Außenwelt variabel. Stoffe, die eine Wirkung auf Organe oder Gewebesysteme ausüben sollen, werden zu diesen Gebilden Affinitätsbeziehungen besitzen müssen und unter geeigneten experimentalen Bedingungen angesichts der Gleichartigkeit der organischen Funktionen der Form nach ähnliche, dem Wesen nach aber differente, Wechselwirkungen auszulösen imstande sein, wie sie bei den natürlichen Krankheiten zutage treten. Die Erfahrung lehrt, daß es möglich ist, allen diesen Umständen in der Therapie durch eingehendes Individualisieren, d. h. durch ein genaues allseitiges Vergleichen und Unterscheiden der natürlichen pathologischen Veränderungen und Krankheitsäußerungen mit den künstlich durch das Experiment am Gesunden erzeugten, praktisch Rechnung zu tragen. Durch Erfüllung dieser Aufgabe wird die H. zur vergleichenden Therapie. Insbesondere ermöglicht diese Methodik eine zuverlässige Organ- und Gewebetherapie (Leber-, Nieren-, Haut-, Knochen-, Nerven-, Gefäßmittel etc.).

Die H. besitzt eine eigne, ebenfalls auf Hahnemann zurückzuführende Methode der Herstellung und Anwendung der Arzneien. Von pflanzlichen Stoffen wird möglichst der frisch ausgepreßte Saft verwendet, mit gleichen Teilen (bei stark schleimhaltigem mit 2 Teilen) Weingeist versetzt, filtriert u. später nach der Dezimalskala in der Weise verdünnt, daß die sogen. Urtinktur den Arzneistoff mit dem Weingeist im Mischungsverhältnis von 1: 10 enthält (Hahnemann benutzte ausschließlich die Zentesimalskala). Aus der Urtinktur, bez. ersten Dilution oder sogen. ersten Potenz erhält man die zweite Dilution in derselben Weise, indem man 1 Teil der ersten Dilution mit 9 Teilen Weingeist mischt u. s. s. bis zur gewünschten Verteilungsstufe. Von nicht löslichen Stoffen werden in derselben Weise Verreibungen mit Milchzucker hergestellt. Dieses Verfahren ermöglicht es, daß die homöopathischen Präparate stets zum Gebrauch fertig gehalten werden können und verbürgt neben ihrer gleichartigen Beschaffenheit auch eine Haltbarkeit von z. T. unbegrenzter Dauer.

So einwandfrei und sinnreich Hahnemanns Arzneiherstellungsverfahren war, so unhaltbar war seine Vorstellung von der erhöhten Wirksamkeit sogen. potenzierter Arzneistoffe; er nahm nämlich an, daß die zum Verschütteln und Verreiben benötigte Armkraft sich den Arzneipräparaten mitteile und ihre Wirksamkeit erhöhe. Diese sogen. Potenziertheorie hat der H. sehr geschadet und ist ihrer Ausbreitung und Anerkennung sehr hinderlich gewesen. Etwas Wahresenthielt auch diese Theorie insofern, als bei fortgesetzter Verteilung schwer löslicher und fester Arzneikörper ihre Oberflächenvergrößerung wächst, und beispielsweise alle Metalle, Kalk, Kieselerde u. a. erst in einem sehr seinen Verteilungsgrade für den Organismus aufnahmefähig werden. Der wissenschaftlich vorgehende Teil homöopathischer Ärzte arbeitet seit Jahrzehnten in der Regel mit den ersten sechs Dezimalstufen, an deren Wirksamkeit heute wohl niemand. mehr zweifelt, der beispielsweise von der spezifischen Wirkung des Arsens in einer Levicoquelle überzeugt ist, die in 10 Lit. 0,00095 g Arsenige Säure enthält. Vor allem aber erkennen auch alle heutigen homöopathischen Ärzte die Notwendigkeit an, daß Arzneien, die nicht zu Palliativzwecken, sondern im Sinne des biologischen Grundgesetzes in kurativer Absicht gewählt werden, in relativ kleinen Gaben zu verordnen sind; denn das ist einfach eine logische Forderung des gedachten Gesetzes. Die H. erblickt eben in der Mehrzahl krankhafter Erscheinungen Selbstheilungsbestrebungen des Organismus, die sie mit. ähnlich gerichteten Naturkräften zu unterstützen sucht.

Ein unparteiisches Urteil über die Bedeutung Hahnemanns und der H. ist heute noch kaum möglich, wenigstens nicht für denjenigen, der die Wandelbarkeit der Grundsätze und Anschauungen in der Heilkunde und die Kämpfe kennt, die um sie seit jeher geführt wurden. Am häufigsten vernimmt man das summarische Urteil: die H. sei unwissenschaftlich, und es sei deshalb recht, wenn sie von der Mehrzahl der Vertreter der heutigen medizinischen Wissenschaft nicht beachtet werde; wer aber weiß, daß die praktischen Leistungen in der Heilkunde mit der wissenschaftlichen Erkenntnis leider selten Schritt gehalten haben, der wird notgedrungen mit seinem Urteil noch zurückhalten müssen, zumal, wenn er erwägt, daß es zu allen Zeiten anerkannte Vertreter der medizinischen Wissenschaft gegeben hat, die auf Grund eingehender Studien und vor allem auch auf Grund praktischer Erfahrungen zu Ergebnissen gekommen sind, die sehr zugunsten der H. ausfielen. Eine Reihe von Äußerungen namhafter Vertreter der medizinischen Wissenschaft möge das Gesagte begreiflich machen. Von Hufeland wird Hahnemann einer der »ausgezeichnetsten, geistvollsten und originellsten Ärzte« genannt (»Hufelands Journal«, Bd. 6, S. 2).[524] C. A. Eschenmayer sagt von ihm und seiner Schöpfung: »Was aber bis jetzt geschehen ist, ist so viel, daß wir nur mit Bewunderung vor diesem riesenhaften Geiste stehen können, der den Plan zur Reformation der Heilkunde faßte und die Bahn sich brach« (»Die Allöopathie und H.«, Tübing. 1834). In dem großen modernen »Lehrbuch der allgemeinen Therapie« von Eulenburg und Samuel meint Samuel: »Unglaublich kritiklos ist die Methode, die Hahnemann zur Erforschung der Wirksamkeit der Arzneimittel angewandt hat«. –»Wenn es wahr wäre, daß die Lächerlichkeit tötet, so hätte diese Doktrin nur ein kurzes Leben haben können, doch hat sie in der Alten wie in der Neuen Welt Verbreitung gefunden.« In demselben Werke sagt v. Behring: »Hahnemanns Grundsatz war nach unsern jetzigen Kenntnissen gar nicht so übel«, aber die »praktische H.« bezeichnet er »bei aller Anerkennung des ihr zugrunde liegenden gesunden Gedankenkeimes als Charlatanerie«. So ziemlich das Gegenteil von dem eben Behaupteten sucht in eben diesem Jahrbuch H. Schulz zu beweisen. Er spricht von »geradezu frappierenden Erfolgen« von Mitteln, die in der H. lange bekannt waren, ehe andre Ärzte sie versuchten, und meint, »gerade unsre Zeit hat es gelehrt, daß auch das scheinbar Unerhörte möglich werden kann«. Der Kampf der beiden Schulen sei der alte Kampf der Theorie gegen die Praxis. »Versuche, beide zu vereinen ... müssen auch heute unsre Aufgabe sein«. Schulz macht den Standpunkt des Hippokrates zu dem seinen: »Je nach ihrer Art und den zugrunde liegenden Umständen muß im einen Falle die Behandlung durch gegensätzlich wirkende Mittel eintreten, im andern Falle, unter Berücksichtigung derselben Momente, zur Behandlung mit ähnlich wirkenden Mitteln geschritten werden. Der Grund dafür liegt in der Schwäche des menschlichen Organismus

In Preußen kann jeder praktische Arzt das Recht erlangen, nach homöopathischen Grundsätzen bereitete Arzneien selbst zu dispensieren, und zwar auf Grund einer nach dem Reglement vom 20. Juni 1843 und der Instruktionen vom 23. Sept. 1844, vom 28. Febr. 1846 und vom 30. Mai 1856 abzulegenden Prüfung. Das Zeugnis ist den Bezirksregierungen vorzulegen. Homöopathische Hausapotheken unterliegen den allgemeinen für Hausapotheken erlassenen (Revisions-) Bestimmungen. Der Handel mit homöopathischen Arzneien ist Unbefugten verboten (Oberlandesgerichtserkenntnis vom 13. Okt. 1881). Die Beilegung des Titels Homöopath seitens eines Nichtarztes ist von manchen Gerichten (z. B. Landgericht Aachen 28. Mai 1900) für zulässig erachtet, von andern als unberechtigte Annahme eines arztähnlichen Titels bestraft (z. B. Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 15. Mai 1893).

Nach Willmar Schwabe gibt es in Deutschland und Frankreich etwa je 500, in Östereich-Ungarn und England etwa je 400, in Spanien 300, in Italien 250, in Belgien 60 homöopathische Ärzte. Homöopathische Lehrstühle befinden sich in Paris, London, Madrid; Krankenhäuser unter andern in Großlichterfelde bei Berlin, Köthen, München, Budapest, Wien (im 6. Bezirk), Paris und Madrid. Homöopathische Lehrstühle wurden im Laufe der letzten Jahrzehnte z. T. wiederholt von den Volksvertretungen in Baden, Württemberg u. Bayern verlangt und von den Regierungen auch befürwortet, aber regelmäßig von den medizinischen Fakultäten der Landesuniversitäten abgelehnt. Die homöopathischen Ärzte Deutschlands haben sich in verschiedenen Landesvereinen sowie dem Homöopathischen Zentralverein Deutschlands (eingetragene Genossenschaft, Leipzig) korporativ zusammengeschlossen. Außerdem bestehen etwa 300 homöopathische Laienvereine, mehrfach zu Landesverbänden vereinigt. In Amerika hat fast jede größere Stadt ihr homöopathisches Krankenhaus. Auch befinden sich dort homöopathische Akademien in Chicago, Jowa, Boston, New York, Cleveland, Philadelphia, St. Louis, Cincinnati, Ann Arbor. Seit 1903 besteht die Homöopathische Liga, ihr Organ ist die »Homöopathische Rundschau«, ein Zentralblatt für die Interessen der H. (Berlin).

Vgl. v. Grauvogl, Lehrbuch der H. (Nürnb. 1866) und Die Grundgesetze der Physiologie, Pathologie und homöopathischen Therapie (das. 1860); Kafka, Die homöopathische Therapie (Sondersh. 1865–69, 2 Bde.); »Die H. in Theorie und Praxis«, herausgegeben vom Homöopathischen Zentralverein Deutschlands (Berl. 1897); Hirschel, Der homöopathische Arzneischatz in seiner Anwendung am Krankenbett (16. Aufl., Leipz. 1895); Konst. Hering, Homöopathischer Hausarzt (19. Aufl., Stuttg. 1904); C. Hering, Kurzgefaßte Arzneimittellehre (3. Ausg. übersetzt von Gisevius, Berl. 1893, 2 Bde.); Groß u. Hering, Vergleichende Arzneiwirkungslehre (Leipz. 1892); Farrington, Klinische Arzneimittellehre (deutsch von Fischer, das. 1891); Faulwasser und Windelband, Deutsche homöopathische Arzneimittellehre (Berl. 1900 ff.); Puhlmann, Handbuch der homöopathischen Praxis (Leipz. 1894); »Lehrbuch der homöopathischen Heillehre«, herausgegeben vom Berliner Verein homöopathischer Ärzte (Berl. 1900 ff.); Bakody, Hahnemann redivivus (Leipz. 1883); Fellenberg-Ziegler, Kleine homöopathische Arzneimittellehre (7. Aufl., das. 1898); »Lehrbuch der homöopathischen Therapie« (5. Aufl. von W. Schwabe, das. 1891, 2 Bde.); Vogel, Homöopathischer Hausarzt (22. Aufl., das. 1900). Pharmakopöen: Schwabe, Pharmacopoea homoeopathica polyglotta (Leipz. 1901) und Deutsches homöopathisches Arzneibuch (das. 1901); Gruner, Homöopathische Pharmakopoe (6. Aufl., das. 1890); Baehr, Die Therapie nach den Grundsätzen der H. (das. 1862–66, 2 Bde.). Geschichte: Ameke, Entstehung und Bekämpfung der H. (Berl. 1884); Köppe, Die H. Hahnemanns und der Neuzeit (das. 1880). Zeitschriften: »Allgemeine homöopathische Zeitung« (Leipz., seit 1832); »Populäre Zeitschrift für H.« (Organ fast sämtlicher homöopathischer Vereine Deutschlands, das., seit 1870); »Zeitschrift des Vereins Berliner homöopathischer Ärzte« (Berl., seit 1881). Tierheilkunde: Schwabe, Großer illustrierter Haustierarzt (Leipz. 1888).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 523-525.
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