[789] Hansa (Hanse), altes deutsches Wort, das ursprünglich »Schar«, dann eine Vereinigung mehrerer Personen zu einem gemeinschaftlichen Zweck, eine Gesellschaft, Gilde bezeichnet, dessen Mitglied ein Hause heißt. Als Verbindung zu gemeinsamen Handelsunternehmungen kommen H. und Hanshus als deren Niederlage zuerst in England in Urkunden aus dem ersten Drittel des 12. Jahrh. vor; Mercatores hansati werden 1204 in Paris genannt. Das Zeitwort hansen findet sich in Köln 1259 für eine gewisse Prozedur, die mit neu aufgenommenen Mitgliedern vorgenommen wurde, woher auch das neuere hänseln abzuleiten ist. H. heißt auch das Recht, in fremden Landen Handel zu treiben, sowie die Abgabe von diesem Handel (wie in dem Freibrief Kaiser Friedrichs I. für Lübeck 1188) und die Summe, für die der einzelne seine Teilnahme an der Genossenschaft erkaufte. Verhanfung heißt Ausstoßung aus dem Bunde der H.
Vorzugsweise wird H. oder Hansebund (hanseatischer Bund, Unio hanseatica) der große Städtebund genannt, der, aus der Vereinigung deutscher Kaufleute im Ausland entstanden, im 13. Jahrh. auch die Heimatstädte näher miteinander verband. Von den im Ausland gebildeten Handelsniederlassungen deutscher Kaufleute ist der von den englischen Königen mit Privilegien reich ausgestattete Stahlhof (Stapelhof) in London die älteste; von Kölner Kaufleuten gegründet, stand der Stahlhof mit den flandrischen und westfälischen Städten, bald auch mit Lübeck in lebhaftem Verkehr und bildete den Mittelpunkt für den westlichen Handel Deutschlands, da die »Hansen« in London den ganzen Ein- und Ausfuhrhandel Englands beherrschten. Eine ähnliche Vereinigung deutscher Kaufleute für den Handel nach Schweden, Livland und Rußland bestand in Wisby auf Gotland, von wo der St. Petershof in Nowgorod gegründet ward. Lübeck und Hamburg gewannen in den Niederlanden, besonders in Brügge, um die Mitte des 13. Jahrh. wichtige Handelsprivilegien, woran sie auch andre Städte Anteil nehmen ließen, und schlossen 1241 einen Bund zur Sicherung ihres Binnenverkehrs zwischen Nord- und Ostsee. Dann ging Lübeck 1285 eine Verbindung mit den wendischen Städten Wismar, Rostock, später Stralsund und Greifswald ein, und die kleinern pommerschen und die märkischen Städte Demmin, Anklam, Stargard, Stendal, Salzwedel, Brandenburg, Berlin-Kölln und Frankfurt a. O. gesellten sich ihnen zu. Die niedersächsischen und niederrheinischen Städte Köln, Dortmund, Soest, Münster, Herford, Minden und die niederländischen schlossen mit Hamburg einen Bund, dem sich auch die entfernt liegenden preußischen Städte Thorn, Kulm, Danzig u. a. anschlossen. Eine besondere Gruppe bildeten die Städte Livlands und Esthlands sowie Gotland. So entstanden drei Drittel: das lübisch-wendische, das westfälisch-preußische und das gotländische. Später taten sich die sächsischen Städte Göttingen, Halle, Halberstadt, Hildesheim, Braunschweig, Hannover und Lüneburg unter der Leitung Bremens zu einer besondern Gruppe zusammen, so daß die H. nun in vier Quartiere zerfiel. Auch Breslau gehörte dem Bund an, und selbst Konstanz hegte im Anfang des 15. Jahrh. den Wunsch, ihm beizutreten. Eine gemeinschaftliche Verfassung erhielt der Reichs- und Fürstenstädte umfassende Bund zuerst 1367 durch die »Kölnische Konföderation«. Erhaltung und Erweiterung der einzeln oder gemeinsam in der Fremde oder von den Landesherren erlangten Freiheiten, Wahrung[789] gesicherter Fahrt zu Lande und zur See, schiedsrichterliche Vermittelung in allen Streitigkeiten zwischen Bundesstädten, um jede fremde Einmischung fernzuhalten, Aufrechterhaltung der Ruhe im Innern der Städte, besonders des alten aristokratischen Regiments: das waren die hauptsächlichsten Ziele des Bundes. Handel und Seefahrt, Strand- und Stapelrecht, Münze und Gewicht wurden gleichmäßig geordnet; eine Bundesabgabe, das Pfundgeld, lieferte der H. die zur Erfüllung ihrer Aufgabe erforderlichen Mittel, und eine Kriegsmatrikel setzte für jede Stadt die ihren Mitteln entsprechende Leistung von Mannschaften und Schiffen fest. Im übrigen wurde jedem Quartier und innerhalb desselben den einzelnen Städten volle Freiheit gelassen, wie sie sich zu ihren Nachbarn halten wollten. In Lübeck, dessen Stadtrecht sich über die meisten hansischen Städte verbreitete, wurden gewöhnlich alle drei Jahre die Tagsatzungen abgehalten, die Lübeck berief. Die Städte waren durch Abgeordnete vertreten; ihre Beschlüsse (Rezesse) betrafen auswärtige und innere Angelegenheiten. Fügte sich eine Bundesstadt den Anordnungen des Hansetages nicht, so traf sie der hanseatische Bann, die »Verhanfung«, die, sehr gefürchtet, gewöhnlich die Unterwerfung zur Folge hatte.
Die erste große Aktion der H. war der Krieg gegen Dänemark, den König Waldemar IV., der 1361 Wisby erobert hatte. Eine Unternehmung der hansischen Flotte unter Johann Wittenborg, Bürgermeister von Lübeck, gegen Kopenhagen 1362, das eingenommen und geplündert wurde, scheiterte an dem Angriff auf Schonen und führte 1363 zu einem Waffenstillstand. Nachdem die der H. feindlichen Könige Hakon und Magnus von Schweden entthront und statt ihrer Albrecht von Mecklenburg eingesetzt worden, beschlossen im November 1367 zu Köln 77 Städte den Krieg gegen Dänemark: 1368 plünderte eine mächtige Flotte die Küste von Norwegen und besetzte Kopenhagen und die dänischen Inseln, so daß der dänische Reichsrat 1370 im Frieden von Stralsund der H. die wichtigsten Plätze am Sund einräumte, zwei Drittel der Einkünfte Schonens auf 15 Jahre verpfändete und versprach, daß fortan kein König, der nicht die Privilegien der H. bestätigt hätte, in Dänemark anerkannt werden solle. Die Union von Kalmar (1397) dehnte die hansischen Vorrechte auch über die andern skandinavischen Reiche aus, und 100 Jahre beherrschte die H. den Handel und den Fischfang in den nordischen Meeren und gestattete nur ihren Schiffen, dort zu verkehren. In allen Städten, besonders auf Schonen, waren deutsche Kaufleute eingebürgert; zu Bergen in Norwegen lebten deutsche Kaufleute, Schiffer und Handwerker in einem besondern Stadtteil; die Kaufleute, junge, kräftige Männer, immer bereit, mit dem Schwert ihre Interessen zu wahren, durften sich im fremden Lande nicht verheiraten oder Bürgerrecht annehmen. Nach dem Falle Wisbys übernahm Danzig die Leitung des östlichen Handels, für den sich die Lateiner (d. h. Westländer) von den russischen Großfürsten wichtige Vorrechte verschafften, und der in Kauen (Kowno) und im St. Petershof in Nowgorod (von den Hansen deutsch »Naugart« genannt) seinen Mittelpunkt hatte; von hier aus gingen die deutschen Kaufleute bis zum Ural und zum Eismeer und holten namentlich kostbare Pelze. In England waren Hansen außer in London in Boston, Hull, York, Norwich etc. tätig, von den Königen besonders durch das Privilegium von 1377 begünstigt, weil die Zölle, die sie für eingeführte Waren entrichteten, eine beträchtliche Einnahmequelle darstellten. In den Niederlanden hatte die H. trotz mancher Privilegien mit einer scharfen Konkurrenz der einheimischen Städte zu kämpfen; dennoch war ihr Umsatz in Brügge, später in Antwerpen sehr bedeutend. Nicht unerheblich war selbst der Handel mit Frankreich, wo in Honfleur, Harfleur, La Rochelle, Rochefort und Bordeaux hansische Faktoreien bestanden, mit Portugal, wo 1452 in Lissabon eine Niederlassung errichtet wurde, und mit Spanien. Von Brügge aus wurden sogar Seefahrten nach Venedig unternommen, und auf dem Landwege wurden mit Berührung der süddeutschen Städte enge Verbindungen mit dieser Sammelstelle des internationalen Handels unterhalten.
Die Blütezeit des Bundes fällt in das 14. und einen Teil des 15. Jahrh. Durch eigne Kraft und durch Verträge mit mächtigern Fürsten verstand es die H., ihren Gliedern einen gewissen Schutz zu verschaffen, wie er sonst bei der Schwäche der Reichsgewalt fehlte, aber mit dem Erstarken der Fürstenmacht in Norddeutschland mußten die meisten Fürstenstädte ihre Verbindung mit der H. lösen, die ihrerseits bemüht war, in den Städten das aristokratische Element gegenüber dem demokratischen der Zünfte zu behaupten. Die Einigkeit in der H. störte schon früh die Verschiedenheit der Interessen; besonders die westlichen Städte fanden sich durch das Übergewicht Lübecks und des wendischen Viertels in der Ostsee beschwert, und als auf deren Betrieb die H. die Getreideausfuhr aus andern als hansischen Häfen an der Ostsee verbot, fielen die holländischen Städte vom Bund ab, traten in dessen Fehde mit Erich XI. von Dänemark auf des letztern Seite und vereinigten sich 1423 mit ihm zu einem Überfall auf die hansischen Schiffe bei Schonen, worauf die H. alle baltischen Fahrten holländischer Schiffe verbot. Auch die preußischen und livländischen Städte beklagten sich über den Eigennutz Lübecks, das fremde Flaggen und nichthansische Kaufleute auf seinen Märkten nicht zuließ und allen Verkehr nur den hansischen Schiffen vorbehielt.
Zäh hielt die H. und besonders Lübeck an den alten Einrichtungen fest und paßte sich nicht rechtzeitig den neuen Bedingungen an, und als nach Entdeckung des Seewegs nach Ostindien die Portugiesen Antwerpen zu ihrer Niederlage machten, verharrte die H. in Brügge. Als sie dann endlich doch 1540 ihren Stapel von Brügge auch nach Antwerpen verlegte, war sie nicht mehr imstande, diesen Handel unter ihre Herrschaft zu bringen. Aktiv nahm sie auch nicht an den überseeischen Unternehmungen teil, verlor ihr Übergewicht auch in der Ostsee, und auch die Skandinavier suchten sich von dem hansischen Handelsmonopol zu befreien. Gustav Wasa hatte, als er mit Hilfe der Lübecker den schwedischen Thron bestieg, der H. das Privileg erteilt, daß ausländische Nationen auf ewige Zeiten von der Fahrt durch den Sund und die Belte ausgeschlossen sein sollten. Das gleiche forderte nun der Bürgermeister von Lübeck, Jürgen Wullenweber (s. d.), auch von Friedrich I. von Dänemark, als der von ihm 1523 entthronte Christian II. seine Krone wiedererobern wollte. Da die Niederländer ganz vom Sund ausgeschlossen sein sollten, kam es zu einem Kriege zwischen ihnen und den wendischen Städten unter Lübeck. Dänemark zögerte erst und verband sich mit Schweden. Wullenweber suchte 1534 bei der demokratischen Partei in Dänemark und bei Christian II. von Dänemark Hilfe, um Friedrichs I. Sohn Christian III. zu stürzen, und sah sich auch nach einem Prätendenten für den schwedischen Thron um.[790] Doch im Krieg unglücklich, wurde Wullenweber 1535 durch die aristokratische Partei gestürzt, und so scheiterte sein ganzes Unternehmen. Von da an war die Handelsherrschaft der H. in Skandinavien gebrochen. Dänemark beutete den Sundzoll für sich aus; ein langwieriger Krieg mit Schweden endete damit, daß diese Krone die Oberherrschaft im Baltischen Meere gewann. Ein besonders harter Schlag traf die H von England aus, wo sie noch 1551 ein solches Übergewicht besaß, daß sie 44,000 Stück englische Tücher, die Engländer selbst nur 1100 ausführten. Einzelnen Versuchen der englischen Herrscher, diesem Mißverhältnis ein Ende zu machen, war die H. im 15. Jahrh. mit blutigem Kampf begegnet. Königin Elisabeth forderte nun entschieden, daß dieselben Vergünstigungen, welche die H. in England vor andern Völkern genoß, auch den englischen Untertanen in den Hansestädten zu gewähren seien. Als die H. dies zurückwies, beschränkte die Königin die Erlaubnis zur Ausfuhr ungefärbter Tücher, selbst gegen Entrichtung höhern Zolles, auf 5000 Stück. Der Hansetag beantragte beim Reichstag, den Engländern allen Verkehr mit Deutschland und den Verkauf englischer Güter in Deutschland zu untersagen, allein vergebens. Während Lübeck immer noch die Aufrechterhaltung der alten Privilegien vertrat, schloß Hamburg bei der veränderten Weltlage einen Separatvertrag mit England und nahm die englische Kompanie der Adventurers bei sich auf. Lübeck erlangte zwar 1582 vom Reichstag ein Gutachten, das den Adventurers den Handel im Reiche verbot, und 1597 auch ein kaiserliches Mandat darüber; aber Elisabeth hatte 1589 im Tajo 60 hansische Schiffe kapern lassen, nahm nach dem Erlaß des kaiserlichen Mandats den Stahlhof weg und hob die Privilegien der H. in England gänzlich auf.
Die veränderten Weltverhältnisse, das Entstehen kräftiger nationaler Staaten und der unzweifelhafte Sieg der fürstlichen Gewalt in Deutschland führten zuerst die Niederländer, dann eine Stadt nach der andern zum Abfall von der H., deren Bund zu Anfang des 17. Jahrh. aus nicht mehr als 14 Städten bestand. Dennoch wurde das Bündnis der H. und besonders Lübecks in kritischen Zeiten, namentlich wenn sich die Mächte über die Herrschaft in der Ostsee stritten, noch immer gesucht, so 1612 von den Niederlanden und Schweden gegen Dänemark und Spanien, später von Frankreich. Als Kaiser Ferdinand 1627 Norddeutschland unterworfen, das Festland von Dänemark erobert und den Plan gefaßt hatte, in Gemeinschaft mit Spanien den Krieg gegen die protestantischen Staaten auch zur See zu führen, suchte er auch die H. für diesen Plan zu gewinnen und veranlaßte einen Hansetag in Lübeck (1627). Hier erbot sich Spanien, das Monopol des ganzen Kolonialhandels mit den Hansestädten zu teilen; doch wiesen diese namentlich aus Mißtrauen gegen die kirchliche Reaktion der Habsburger den kaiserlichen Vorschlag ab. Nach dem Westfälischen Frieden war die Zeit der H. vorüber; die Versuche, sie zu erneuern, waren vergebens, umsonst erteilte Leibniz 1670 den Rat, »die Kommerzien durch Restabilierung der Hansestädte wieder auszurichten«. Da der Bund den frühern Schutz nicht mehr gewähren konnte, fielen nun auch die letzten Städte unter dem Einfluß der Fürsten ab, nur Lübeck, Bremen und Hamburg behaupteten ihre Unabhängigkeit und repräsentierten noch den alten Hansebund. Auch erlangten sie durch altererbtes Kapital, Geschäftskunde und Umsicht wieder Bedeutung als Handelsstädte, Hamburg aber überflügelte Lübeck bei weitem. In den Napoleonischen Kriegen wurden die Hansestädte 1806 durch die Kontinentalsperre schwer getroffen und 1810 dem französischen Kaiserreich einverleibt; der Handel schwankte zwischen völliger Vernichtung durch die Sperre und zwischen fabelhaftem, aber segenlosem Schmuggelgewinn. Als die Wiener Kongreßakte den Hansestädten in Anerkennung ihrer hervorragenden Beteiligung am Befreiungskampf 1815 ihre Unabhängigkeit garantiert hatte, erneuerten sie ihr Bündnis; doch hat dasselbe wenig mehr als den Namen mit dem alten Bunde der H. gemein. Vgl. Sartorius, Geschichte des hanseatischen Bundes (Götting. 18021808, 3 Bde.) und Urkundliche Geschichte des Ursprungs der deutschen H. (hrsg. von Lappenberg, Hamb. 1830, 2 Bde.); Barthold, Geschichte der deutschen H. (Leipz. 1862); Winckler, Die deutsche H. in Rußland (Berl. 1886); Daenell, Die Kölner Konföderation vom Jahre 1367 und die schonischen Pfandschaften (Leipz. 1894) und Geschichte der deutschen H. in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts (das. 1897); Lindner, Die deutsche H., ihre Geschichte und ihre Bedeutung (2. Aufl., das. 1901); D. Schäfer, Die H. (Bielef. 1903); das von Koppmann, v. d. Ropp und Schäfer in drei Abteilungen herausgegebene Urkundenwerk, »Hanserezesse«: I: 12561430 (Leipz. 187097, Bd. 18), II: 143176 (das. 187692, 7 Bde., vollständig), III: 14771530 (das. 188199, Bd. 16); »Hansesches Urkundenbuch« (hrsg. von Höhlbaum, Halle, bez. Leipz. 18761903, 9 Bde.); »Hansische Geschichtsquellen« (Halle 1888 ff.) und die Zeitschrift »Hansische Geschichtsblätter« (Leipz. 1872 ff.); letztere Werke gibt der 1870 gegründete Verein für hansische Geschichte heraus.
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