Kostenvoranschläge

[637] Kostenvoranschläge für Neubauten (Bauanschläge, Kostenberechnungen, Kostenschätzungen, Taxationen, Voranschläge, Wertanschläge) sind Ermittlungen der zur Herstellung des Bauobjektes nötigen Baustoffe und Arbeiten mit Beisetzung der für beides erforderlichen Preise auf Grund von Preisentwicklungen sowie Ermittlung der Ausgaben für die Vorbereitung des Baues (s. Vorarbeiten), Gütererwerb und Güterentschädigung, Kapitalaufnahme und Bauzinsen, Bauführung und Bauleitung. Sie bilden den Leitfaden für jede Bauausführung, die von ihrer Zuverlässigkeit in erster Linie abhängt; selbstverständlich stützen sie sich auf die Baupläne und Baubeschreibungen (vgl. a. Bauplan, Bauprojekt, Bauvertrag, Bauvorschrift, Bauvollzug). Die Preisentwicklungen umfassen die Gewichte und Preise der Baumaterialien, die Kosten der Transporte und der Arbeitslöhne für die Zubereitung der Baustoffe, Erd- und Felsarbeiten u.s.w. (vgl. [6]–[10]).

Auf dem Gebiete des Bauingenieurwesens handelt es sich hauptsächlich um Brückenbauten, Eisenbahnbauten, Straßenbauten und Wasserbauten aller Art, die nach »Titeln« veranschlagt werden; im Maschineningenieurwesen werden die Preise in der Regel nicht detailliert, sondern nach Gewichten oder summarisch für die einzelnen Baugegenstände angegeben; im Hochbau erscheinen sie im wesentlichen nach den verschiedenen, bei der Ausführung mitwirkenden Handwerken getrennt. Fast ohne Ausnahme sind für die vom Staate auszuführenden Bauarbeiten in den verschiedenen Ländern Formulare gegeben, nach welchen die Baukosten systematisch veranschlagt werden müssen. Man unterscheidet generelle und spezielle Voranschläge, je nachdem nur summarische Abschätzungen oder ganz ins einzelne gehende, auch den kleinsten Teil des Bauobjektes benennende Anschläge vorliegen.

Das Rubrikenschema für die im Bauingenieurwesen vorkommenden Bauherstellungen ist für die verschiedenen Unterabteilungen das folgende:

a) Brückenbauten. 1. Vorarbeiten (Aufnahme von Situation und Nivellement, Profilmessungen Wassermengenbestimmungen, Bohrversuche, Probepfähle, Materialprüfungen, Projektsverfassung). – 2. Geländeerwerb und Geländeentschädigung (für Lagerplätze, Zufahrten, Uferveränderungen u.s.w.). – 3. Gründungsarbeiten (für Pfeiler und Widerlager einschließlich der Rüstungen oder besonderen Vorkehrungen für das Ausheben des Fundamentes, Wasserschöpfen, Pfahlrammen und Rostlegen, Ausmauerungen, Steinwürfe u.s.w.). – 4. Maurer- und Steinhauerarbeiten. – 5. Zimmermannsarbeiten (insbesondere auch Gerüste und Förderbahnen aller Art, provisorische Brücken u.s.w.). – 6. Eisenarbeiten. – 7. Anstricharbeiten. – 8. Verschiedenes (architektonische und künstlerische Ausstattung, Bauaufsicht, Gerätschaften u.s.w.). – 9. Unvorherzusehendes (Reparaturen von Hochwasserbeschädigungen, Kosten der Haftpflicht u.s.w.).

b) Eisenbahnbauten (vgl. Aufteilung, Bd. 3, S. 277).

c) Straßenbauten. 1. Vorarbeiten (Aufnahme von Situation und Nivellement, Abstecken und Ausmessen der Linie u.s.w.). – 2. Geländeerwerb und Geländeentschädigung (hierzu auch die Kosten der Aussteinung u.s.w.). – 3. Herstellung des Straßenkörpers (einschließlich der damit zusammenhängenden Wegverlegungen, Aenderungen von Wasserläufen u.s.w.). – 4. Kunstbauten (Brücken, Dohlen, Viadukte, Stützmauern u.s.w.). – 5. Fundamentierung und Beschotterung (Steinsatz, Schotter, Abwälzen). – 6. Verschiedenes (Ansaat der Böschungen, Baumpflanzungen, Wegweiser, Verbotstöcke, Schutzanstalten, Bauaufsicht, Gerätschaften u.s.w.). – 8. Unvorherzusehendes.

d) Wasserbauten aller Art:

α) Flußbauten und Flußkanalisierung. 1. Vorarbeiten (Aufnahme von Situation, Nivellement und Querprofilen, Wassermengenbestimmungen, Probegruben, Verkehrserhebungen, Projektsverfassung u.s.w.). – 2. Geländeerwerb und Geländeentschädigung (für Lagerplätze, Zufahrten u.s.w.). – 3. Erdarbeiten (Aushub des Profils, Herstellung der Dämme einschließlich Berasung, Dichtung mit Letten u.s.w.). – 4. Ufer- und Sohlenbefestigung (Pflasterung, Faschinate, Sohlschwellen, Ufermauern, Anpflanzungen u.s.w.). – 5. Kunstbauten (Wehre, Schleusen, Brücken, Unterführungen, Aquädukte u.s.w.). – 6. Verschiedenes (Wasserableitung, Ansaat der Böschungen, Parallelwege, Gerätschaften, Bauaufsicht u.s.w.). – 7. Unvorherzusehendes (Hochwasserschaden u.s.w.).

β) Stauanlagen einschließlich Talsperren. 1. Vorarbeiten (Terrainstudien, Wassermengenbestimmungen, Erhebungen über Wasserbenutzung, Aufnahme von Situation, Nivellement und Profilen, Probegruben und Probepfähle, Materialuntersuchungen, Projektsverfassung u.s.w.). – 2. Geländeerwerb und Geländeentschädigung (für Lagerplätze, Zufahrten, Wasserableitungskanäle u.s.w.). – 3. Gründungsarbeiten (Ausheben der Baugrube, Fangdämme, Wasserschöpfen, Rammarbeiten u.s.w.). – 4. Maurer- und Steinhauerarbeiten (Betonierung, Fundament- und aufgehendes Mauerwerk, Quadermauerwerk). – 5. Zimmermannsarbeiten (Rostpfähle, Rostschwellen, Spuntwände, Stauschützen, -türen,[637] –balken, -nadeln, Fußstegbretter, Gerüstungen u.s.w.). – 6. Eisenarbeiten (Aufzugsvorrichtungen, Fußstege, Umlegböcke, Stauschützen, Stautore u.s.w.). – 7. Verschiedenes (Wasserableitung, Fahrbahnerstellung, Sicherheitsvorrichtungen, Gerätschaften, Bauaufsicht, Bauzinsen u.s.w.). – 8. Unvorherzusehendes (Hochwasserschaden u.s.w.).

γ) Trajektanstalten (s.d.).

δ) Meliorationsanlagen. 1. Vorarbeiten (Aufnahme von Situations- und Höhenplan, Bodenuntersuchungen, Grundwasseruntersuchungen, Feststellungen über Wassermenge und Wasserbenutzung, Erhebungen über Ertragsfähigkeit des Geländes, Projektsverfassung u.s.w.). – 2. Geländeerwerb und Geländeentschädigung. – 3. Erdarbeiten (Anlage von Kanälen, Gräben und Dämmen zur Ent- und Bewässerung, Umbau und Planierung der Kulturfläche; bei Drainageanlagen Ausheben und Wiedereinfüllen der Rohrgräben). – 4. Rohrleitungen (Liefern von Drain-, Zement-, Steinzeugröhren zur unterirdischen Wasserableitung, Verlegen derselben). – 5. Stau- und Uebergangswerke (Stauwehre und -schleusen, Aquädukte, Unterführungen, Ablaßschleusen, Brücken und Dohlen). – 6. Maschinelle Anlagen (Wasserhebewerke zur Ent- und Bewässerung u.s.w.). – 7. Verschiedenes (Ansaat der Kulturfläche, Schutzvorrichtungen, Wasserableitung, Wegherstellung, Gerätschaften, Bauaufsicht, Bauzinsen u.s.w.). – 8. Unvorherzusehendes.

ε) Wasserversorgung. 1. Vorarbeiten (besonders Bohrlöcher, Schürfungen, Pumpversuche, Projekt u.s.w.). – 2. Geländeerwerb und Geländeentschädigung (Erwerb von Servituten, Entschädigungen wegen entzogenen Ertrags, wasserrechtliche Entschädigungen u.s.w.). – 3. Anlagen zur Wassergewinnung (Quellenfassungen, Sammelkanäle, Brunnen, Saugleitungen u.s.w.). – 4. Pumpstation und Druckrohrleitung (maschinelle Anlage u.s.w.). – 5. Gebäude aller Art (Maschinenhaus, Kesselhaus, Wärterwohnungen u.s.w.). – 6. Röhrennetz. – 7. Hochbehälter. – 8. Verschiedenes (Einfriedigungen, Anpflanzungen, Gerätschaften, Meßapparate u.s.w.). – 9. Unvorherzusehendes.

ζ) Städtekanalisationen. 1. Vorarbeiten. – 2. Geländeerwerb und Geländeentschädigung. – 3. Herstellung der Entwässerungsleitungen samt Zubehör (Einsteigeschachte, Straßensinkkasten u.s.w.). – 4. Spüleinrichtungen. – 5. Notauslässe und Hochwasserableitungen. – 6. Ventilationseinrichtungen. – 7. Künstliche Hebung der Abwasser. – 8. Kläranlagen (chemische Reinigung, Rieselfelder u.s.w.). – 9. Verschiedenes. – 10. Unvorherzusehendes.

Ausführlichere Preisentwicklungen und Ueberschlagsschema s. [10]; vgl. a. [1]–[9].

Im Maschineningenieurwesen werden in den Lieferungsverträgen neben den allgemeinen oder üblichen Vorschriften noch besondere Bedingungen über die Leistungsfähigkeit, Beschaffenheit, Standhaftigkeit, Handhabung, Gewährleistung, Ablieferung und Bezahlung aufgeteilt. Die Preise werden von den Maschinenfabriken auf Grund der Selbstkostenberechnung im ganzen, ein- oder ausschließlich Fracht, Aufstellung, Fundamenten, Anschlüssen und Abnahme, angegeben. Die Selbstkosten ergeben sich aus dem Materialverbrauch, den Arbeitslöhnen und den Generalkosten. Die Akkordpreise richten sich nach dem erfahrungsmäßigen oder vorausberechneten Zeitbedarf für Haupt- und Nebenarbeit. Die Generalkosten sind teils konstant, teils den Gewichten, teils den Arbeitslöhnen proportional und werden nach Maßgabe der in dem Hauptbuche vom jeweils vorhergegangenen Jahre übersichtlich zusammengestellten Unkosten angesetzt.

Mehr und mehr strebt man dem Verfahren zu, bestimmte Maschinentypen herzustellen und zu festen Handels Preisen zu vertreiben. Die Kosten für grobe einfache Maschinen, z.B. Kollergänge, Dampfkessel, stellen sich im großen und ganzen auf 30–50 ℳ./dz; für Maschinen mit teurerem Material und vielfacher Bearbeitung, z.B. Dampfmaschinen, Turbinen, auf ca. 100 ℳ./dz; für leichte, vielteilige und feinbearbeitete Maschinen auf 200–500 ℳ./dz und darüber.

Ausführlichere Auseinandersetzungen s. [11]–[40].

Im Schiffbau werden die Voranschläge getrennt nach Schiffskörper, Maschinenanlage, Ausrüstung und Inventar aufgestellt, für größere Schiffe werden die Hilfsmaschinen meist besonders veranschlagt. Bei Kriegsschiffen kommen die Kosten für die Panzerung und für die Artillerie und Torpedoarmierung hinzu. Für den Voranschlag des Schiffskörpers dient meist sein Eigengewicht als Grundlage, bei Handelsschiffen wird der Preis desselben nach dem Bruttoregistertonnengehalt bemessen. Die Kosten für die Maschinenanlage werden entweder nach dem Gewicht oder nach der indizierten Pferdestärke, die für die Ausrüstung nach dem Deplacement des vollausgerüsteten Schiffes oder nach dem Bruttotonnengehalt berechnet. Die überschläglichen Baukosten für Kriegs- und Handelsdampfer pro Tonne des Konstruktionsdeplacements sowie die Kosten für den Schiffsrumpf und die Maschinenanlage ergeben sich aus nachstehender Zusammenstellung [41].


Kostenvoranschläge

[638] Die Kosten eines modernen Linienschiffes von rund 19000 t Deplacement setzen sich aus folgenden Porten zusammen:


Kostenvoranschläge

Die speziellen Kostenanschläge werden nach den endgültigen Konstruktionsentwürfen aufgestellt, und zwar vornehmlich für den Bau von Kriegsschiffen sowie erstklassigen Handelsschiffen wie transatlantischen Schnelldampfern und Spezialschiffen. Die Kosten werden sowohl für den Schiffskörper als auch für die Maschinenanlage und die Hilfsmaschinen nach bestimmten Gruppen ermittelt und nach Material, Arbeitslohn und Betriebskosten (meist in Prozentsätzen des Lohns) gegliedert. Als Hauptgruppen für den Schiffskörper kommen in Frage: Steven, Längsspanten, Querspanten, Schotte, Innenboden, Decks, Außenhaut, Masten, Wegerung, Lasten, Entwässerungseinrichtungen, Ventilationseinrichtungen, schiffbauliche Teile der Hilfsmaschinen, Brücken und Treppen, Einrichtungen für die Unterbringung der Besatzung sowie der Passagiere, sonstiger Ausbau, Ablauf, Materialienprüfungen sowie Ausgaben allgemeiner Natur, ferner Tischler- und Malerarbeiten. Die Hauptgruppen der Maschinenanlage zerfallen in Hauptdampfkessel mit Schornsteinen, Hauptbetriebsmaschinen, Rohrleitungen, Wellenleitungen, Propeller, Montage und Anstrich. Die Kosten der Hilfsmaschinen (s.d.) werden einzeln berechnet, ebenso die Kosten der Ausrüstung und des Inventars nach der Größe und dem Typ des Schiffes. Die Vorproben und Probefahrten werden je nach den Lieferungsbedingungen besonders festgesetzt; ebenso werden für die Panzerung und für die Geschütz- und Torpedoarmierung die Preise für jeden Bau besonders ermittelt [41].

Im Hochbauwesen sind die Wege, um die mutmaßlichen Kosten im voraus klarzustellen, davon abhängig, ob der Entwurf in mehr allgemeiner Weise oder in ganz eingehender Durchführung vorliegt.

1. Für die Entwurfsskizzen, welche nur in 1 : 200 bis 1 : 500 ausgeführt sind, wird der summarische Kostenanschlag einen genügenden Anhalt geben; für einen solchen sind die Preisansätze nach schon ausgeführten, dem Entwürfe ähnlichen Gebäuden zu entnehmen. Diese Berechnung erfolgt entweder a) nach dem Flächengehalt der überbauten Fläche in Quadratmetern und nach Anzahl der Stockwerke oder besser b) nach dem Rauminhalt des Gebäudes, wobei jedoch verschiedene Arten in bezug auf die Höhenabmessungen am Gebäude bestehen: Nach der einen Art wird der wirklich umbaute Raum mit Keller und Dachstock ausgemessen und hierfür ein Einheitspreis festgelegt, oder aber es kommt nur die Höhe von Straßen- bis Gesimsoberkante in Rechnung, so daß Keller und Grundmauern sowie das Dachwerk unberücksichtigt bleiben. Diese Berechnungsweisen sind besonders bei den Wettbewerbungsarbeiten üblich.

2. Der spezielle Kostenvoranschlag wird aufgeteilt auf Grund eines endgültig festgestellten Entwurfs, welcher in allen Grund- und Aufrissen und Durchschnitten aufgezeichnet ist. Es sind die einzelnen Arbeiten und Lieferungen, wie diese sich während des Baues folgen, aufzuführen und eingehend zu beschreiben. Hierbei sind die meßbaren Teile, nach den Stockwerken geordnet, in Einzelmaßen klar und übersichtlich zu berechnen und in ihren Gesamtmaßen zusammenzustellen, so daß eine Prüfung und Durchsicht leicht fällt, wie auch die Vergebung der Arbeiten unter Zugrundelegung der sonstigen Vertragsbedingungen und später die Aufstellung der Abrechnungen hiernach erfolgen kann. Bei den staatlichen und städtischen Bauverwaltungen sowie den Privatbaugeschäften haben sich landesübliche Berechnungsweisen herausgebildet, die unter sich verschieden sind, je nachdem die Anschaffung der Baustoffe von dem Bauherrn erfolgen soll oder nicht. In ersterem Falle sind zunächst die Massenberechnungen der zu beschaffenden Steine, des Holzes, Sandes, Kalks, Zements u.s.w. einzeln aufgeteilt und hierauf die nötigen Arbeitslöhne berechnet. Bei der zweiten Art sind Lieferung und Arbeit des Unternehmers gemeinsam in Ansatz gebracht. Ergänzend kommt bei beiden ein Erläuterungsbericht der einzelnen Arbeiten und die Berechnung der Festigkeit einzelner Konstruktionen von Säulen oder Pfeilern, Unterzügen, Gewölben u.s.w. hinzu. Das erste Verfahren, über welches eine eingehende Literatur (s.u.) vorhanden, ist das der preußischen Bauverwaltung, das zweite ist das in den süddeutschen Landen übliche. Die einzelnen Bauarbeiten sind folgende:

I. Erdarbeiten (Grabarbeit), umfassen das Ausheben oder Ausschachten der Baugrube, der tiefer liegenden Fundamentsohlen, Senkgruben u.s.w., wobei das Fortschaffen des Grundes, Hinterfüllen und Feststampfen, Ausebnen einzubegreifen ist. Bei Vorkommen von Wasser ist die Beseitigung desselben besonders zu berechnen.

II. Maurerarbeiten begreifen in sich: 1. Fundamentmauerwerk mit Sohlen und Eckverstärkungen. 2. Senkgruben mit Isolierung in Backstein und Zement, Lettenschichten. 3. Isolierschichten in Asphalt u. dergl. 4. Kellergewölbe samt Einrüstung. 5. Sockelgemäuer samt Versetzen der Quadern u.s.w. 6. Stockmauerwerk aus Bruch- oder Backsteinen, jedes Stockwerk für sich berechnet; die inneren Türöffnungen werden immer abgezogen, bei den äußeren Tor-, Tür- und Fensteröffnungen wird entweder a) hohl für voll gemessen und hierbei das Versetzen der zugehörigen Hausteine nicht berechnet oder b) die Oeffnungen im Lichten abgezogen unter Berechnung des Versetzens. Die Stellung der Gerüste und Geräte ist in den Preisen inbegriffen. 7. Aufbesserung a) für Backsteinverblendung der Außenseiten pro Quadratmeter, b) für schichtenweises Mauern und Zurichten der Quäderchen, c) für Herstellen von Gurten oder Hauptgesimsen[639] aus Formsteinen nach laufendem oder Quadratmeter. 8. Backsteinmauerwerk im Innern, Gurtbogen und Ausmauern der Riegelfache, mit oder ohne Abzug des Holzes. 9. Gewölbe samt Einschalung u.s.w. 10. Kamine a) im Mauerwerk liegend, b) freistehend, einfach, doppelt, dreifach u.s.w., c) über Dach aus sauberen, hartgebrannten Backsteinen, mit Kopf u.s.w. 11. Eindeckung des Daches mit Ziegeln, Falzziegeln u.s.w. 12. Stücken und Wickeln der Balkenfache mit Strohlehm oder Uebertragen der Streifböden, Auffüllen mit trockenem Sand u.s.w. 13. Versetzarbeiten. a) Sind die Oeffnungen abgezogen, so sind sämtliche Steinhauerarbeiten nach Kubikmeter oder laufendem Meter zu berechnen, ausgenommen Sockel und Verkleidungsquader, wenn deren Inhalt im Mauerwerk nicht abgezogen ist; b) ist hohl für voll berechnet, so sind aufzunehmen: Tritte jeder Art, frei stehende Säulen und Pfeiler, Gesimsdeckplatten, Balkonträger und -platten, Einfassungen von Senkgruben, Kaminen u.s.w.; c) das Versetzen von Eisenteilen, als Säulen, Deckenschienen u.s.w., pro laufenden Meter. 14. Verlegen von Fußböden verschiedener Art, Sandsteinplatten, Backstein- oder Steinzeugplättchen, von Wandbelagen. 15. Rauher Besuch, Fugenbestich und Wandputz, mit der Kelle geglättet, in Keller- und Speicherräumen; die übrigen Putzarbeiten sind in den Gipserarbeiten zu berechnen.

III. Steinhauerarbeiten, nach Kubikmeter oder Stückzahl berechnet, und zwar: 1. Sockelquader, Kellerlichtgestelle, Eck- und Verkleidungsquader oder Quäderchen. 2. Kellertritte, rauhgeflächt, Treppentritte mit Kopf und Wulstprofil, mit Schalung u.s.w., Podestplatten. 3. Tür- und Fenstergestelle, Binder doppelt gerechnet, mit Verdachungen u.s.w.; nach Stockwerken und Arten geordnet. 4. Säulen und Pfeiler mit Fuß und Kapitalen u.s.w.; 5. Gurtgesimse, Hauptgesimse, Tragsteine. 6. Balkone, Erker, Träger u.s.w. 7. Gurtbogen, Bogenanfänger, Schlußsteine u. dergl. 8. Plattenbelag. 9. Kamindeckplatten, Senkgrubeneinfassungen u.s.w. 10. Tor- und Geländerpfosten. – In den Preisen ist die Beifuhr, Beihilfe beim Versetzen und Nacharbeiten inbegriffen. Das Abladen an der Baustelle und Versetzen ist Sache des Maurers.

IV. Zimmermannsarbeiten, das Bauholz nach Kubikmetern, Flächen nach Quadratmetern berechnet. A. Eichenholz, als Mauerlatten, Mauerklötzchen für Lambris, Türen u.s.w., Bodenrippen und Wandschwellen, Pfosten u. dergl. B. Tannenholz: 1. Balken, Stiche und Wechsel, Durchzüge. 2. Wandholz, als Schwellen, Pfetten und Pfosten, Riegel u.s.w. 3. Türgestelle-(Zargen), Ueberlaghölzer u. dergl. aus Föhrenholz. 4. Dachholz, Dachschwellen, Pfetten, Pfosten und Streben, Spannriegel und Kehlbalken, Zangen und Büge, Sparren und Schifter, Grat- und Kehlsparren u.s.w. 5. Aufbesserung für Hobeln von Balken, Pfetten und Sparren, für Profilieren von Köpfen, Herstellung von Holzgesimsen, Trauf- und Ortgangbrettern, First- und Endblumen u.s.w. 6. Verschalungen, a) rauhe für Schieferdeckung, Dachgauben, gesprengte Wände, b) für Streifböden in den Balkenfachen, Blindböden, Speicherböden, c) gehobelte an den Dachvorsprüngen, Balkonen und Giebeln mit Fugenlattung u. dergl. 7. Einlattung des Daches für Ziegeldeckung. 8. Holztreppen, a) gestemmte oder aufgesattelte, aus Eichen- oder Föhrenholz mit Podest und Geländer nach laufendem Meter Tritt gerechnet; b) eingeschobene im Speicher u.s.w.

V. Zementarbeiten unter Angabe der Mischung von Sand u.s.w. Stärken: 1. Fundamentsohlen pro Kubikmeter. 2. Rauher Zementbeton zwischen Eisenträgern als Zwischendecke. Unterlage von Plattenbelag u.s.w. 3. Schlackenbeton als Zwischenfüllung auf Gewölben. 4. Glatte Zementfußböden, einfach oder mit Friesen. 5. Terrazzoböden. 6. Wandputz in Zement an Sockeln, in Senkgrube, an Außenflächen. 7. Zementröhren, Tragsteine, Platten u.s.w. 8. Ornamentguß.

VI. Gipserarbeiten, nach Quadratmetern berechnet, samt Stellung der Gerüste: 1. Decken- und Wandputz mit Schalung und Verrohrung oder auf Lattung. 2. Wandputz auf Steinwand in Gips oder in Kalkmörtel. 3. Steinwandputz mit Besenwurf in Schwarzkalkmörtel. 4. Wandputz mit Sgraffitozeichnung. 5. Gipsgesimse an Decken und Wänden, nach laufendem Meter und in Zentimetern der Breite gemessen. 6. Deckenrosetten, Friese in Gipsguß u.s.w.

VII. Blechnerarbeiten. Die Blechstärken sind in Nummern vorzuschreiben. 1. Dachrinnen und Abfallrohren aus Zinkblech mit Kanaleisen und Rohrschellen. 2. Dachverwahrung an Giebeln, Dachgauben, Kaminen, an Kehlen und Geräten u.s.w. 3. Aussteigladen und Dachfenster. 4. Dacheindeckung im Leistensystem, in Rautenziegeln u.s.w. 5. Ornamente von Zink, Kupfer u.s.w., gepreßt oder gegossen. 6. Ofenröhren, Wandfutter, Vorsätze u. dergl.

VIII. Schmiedearbeiten. Eisenlieferung, nach Kilogramm oder Stückzahl berechnet: 1. Dübel, Klammern, Dollen, Maueranker. 2. Schraubenbolzen und Muttern. 3. Winkelschienen für Eckverwahrungen, Dachhaken und Schneefangeisen. 4. Reifeisen als Einlage in das Mauerwerk. 5. Walzeisen: Tragbalken in Kostenvoranschläge- und Kostenvoranschläge-Form von verschiedener Stärke, Unterzüge samt Verbohrungen und Montierung. 6. Gußeiserne Säulen und Träger u.s.w. 7. Genietete Blechträger, Gitterträger u. dergl. 8. Böden aus Trägerwellblech u.a.m. 9. Treppenkonstruktionen. 10. Gußeiserne Oefen u.s.w.

IX. Dachdeckerarbeiten, in Schiefer, Dachpappe u. dergl. nach dem Quadratmeter gedeckter Fläche zu berechnen. 1. Eindeckung des Daches mit rheinischen, englischen oder belgischen Schiefern. 2. Deckung von Kehlen, Dachgauben und Holzwänden u.s.w. 3. Befestigen und Eindecken von Dachhaken, Schneefangeisen u.s.w.

X. Schreinerarbeiten. In den Preisen ist die Befestigung mit geschmiedeten Nägeln, mit Schrauben oder Bankeisen sowie Beihilfe beim Anschlagen der Beschläge einzubegreifen. Böden und Täferungen sind nach Quadratmetern, Türen nach Stück, Sockel, Verkleidungen, Verdachungen nach laufenden Metern zu berechnen; besonders aufzuführen sind: 1. Haustor oder Haustüre, gestemmt oder verdoppelt, mit Kämpfer und Oberlicht u.s.w. 2. Gestemmte Zimmertüren, zwei- oder einflügelig mit Futter und Verkleidung, nach Lichtmaß zu bestimmen. 3. Glatte und verdoppelte Türen. 4. Innere und äußere Läden. 5. Fußböden: a) Parkettfußböden[640] in Tafeln oder Stabfußboden aus Eichen- oder andern Holzarten; b) Tafel- oder Riemenboden aus Tannenholz. 6. Fußleisten, Eckverkleidungen u. dergl. 12–15 cm. 7. Fußlambris mit Setzleiste. 8. Brüstungstäferung, gestemmt mit Füllungen, Leisten oder Verdachungen u.s.w. 9. Wandkarten, Schaufenster mit Einrichtung. 10. Scheidewände, gestemmt zweiseitig. 11. Glaswände, auf Brüstungshöhe mit gestemmten Füllungen oben mit Sprossenwerk. 12. Rolladen, Zugjalousien u.s.w. 13. Aborteinrichtungen, Sitze, Treppengeländer, Handleisten u.s.w.

XI. Glaserarbeiten, nach Quadratmetern gerechnet: 1. Fenster aus astlosem Eichen- oder Föhrenholz samt Futter, Verglasen und Einstellen, oft auch Befestigen. 2. Verglasen mit doppeltem, einfachem oder Musselinglas von Glaswänden, Türfüllungen, eisernen Fensterrahmen u. dergl. 3. Glasmalerei mit Teppichmusterung oder dergl. in Bleifassung. 4. Belegen von Glasdächern in Rohglas u.s.w.

XII. Schlosserarbeiten. Die Beschlägteile der Türen, Fenster und Läden sind in ihren einzelnen Teilen zu bezeichnen und die verschiedenen Arten getrennt aufzuführen: 1. Türbeschläge: a) Haustore oder -türen; b) zweiflügelige Zimmertüren; c) einflügelige desgl.; d) Keller- und Speichertüren; e) Aborttüren; f) Tapeten- und Wandkastentüren; g) Glastüren u.s.w. 2. Fensterbeschläge von zwei-, drei- oder vierflügeligen Fenstern samt Beteiligung mit Steinschrauben. 3. Ladenbeschläge, innere und äußere. 4. Fensterrahmen aus Walzeisen u.s.w. mit Beschlägen. 5. Treppen- und Balkongeländer pro laufenden Meter. 6. Fenstergitter aus Flach- oder Rundeisen u.s.w. 7. Firstbekrönungen nach Kilogramm, Wetterfahnen, Turmspitzen nach Stück. 8. Blitzableitung: Auffangstangen pro laufenden Meter mit vergoldeter Kupferspitze, Leitungsstangen, First-, Grat- und Wandkloben, Bodenteilung. 9. Einfriedigungsgitter nach laufenden Metern.

XIII. Anstreicher- und Tüncherarbeiten. In einfacher und glatter Arbeit nach Anzahl und Quadratmetern einschließlich Farbe und Einrüstung, bei seiner Arbeit nach Stück. 1. Oelfarbanstrich auf Holzwerk oder Wänden, glatt oder mit Maserierung, in einem oder mehreren Tönen. 2. Firnisanstrich auf sichtbarem Holzwerk. 3. Geschliffener Oelfarbenanstrich mit Marmorierung und Lackieren. 4. Diamantfarbenanstrich mit Eisenwerk samt Aufblicken mit Bronze. 5. Leimfarbenanstrich. 6. Käsfarbenanstrich. 7. Kalkfarbenanstrich und Weißem an Decken oder Wänden. 8. Malen von Gesimsen und Zimmerdecken. 9. Dekoration von Wandflächen. 10. Vergoldungen. – Die Flächen werden verstreckt gemessen; bei den Fenstern wird des Glases wegen die Hälfte bis ein Drittel der Fläche in Abzug gebracht (vgl. Anstreicherarbeiten, Bd. 1, S. 228).

XIV. Tapezierarbeiten. Aufziehen von Tapeten, einschließlich vorherigen Leimens der Fläche, Aufnageln von Band an den Ecken und Enden, Aufkleben von Unterpapier und der dazu gehörigen Bordüren. Das Stück Tapete wird zu 3,5 qm gerechnet.

XV. Hafnerarbeiten. 1. Lieferung von Kachelöfen, einfach oder in verschiedenen Farben glasiert, samt Aufsetzen. 2. Marmorkamine mit Vorlagen samt Aufsetzen. 3. Aufsetzen von eisernen Oefen samt Ausmauerung. 4. Lieferung von gebrannten Formsteinen für Gesimse, Friese, von Tragsteinen, Reliefplatten u.s.w.

XVI. Zentralheizung als Luft-, Warmwasser- oder Dampfniederdruckheizung nach verschiedenen Systemen samt Dampfkessel und Einmauerung. Legen der Röhren, Aufstellen der Heizkörper verschiedenster Art.

XVII. Gas- und Wasserleitung samt Badeeinrichtung. Zu den Leitungsröhren in Gebäuden dürfen nur solche aus Eisen verwendet werden. Mauerhaken und Muffen sowie alle kalten Biegungen sind im Preise inbegriffen. Die Röhren dürfen nicht zu eng bemessen werden. 1. Leitungsröhren, nach den verschiedenen Größen geordnet. 2. Bogen, Winkel, Nippel, Muffen. 3. Rohrschellen, Deckscheiben und Flanschen. 4. Haupthahn, Zapfhähne, Ventilabschlußhähne, Feuerhähne. 5. Durchbrechen von Mauern, Decken und Wänden. 6. Aufstellen der Gas- und Wasseruhren. 7. Badeofen mit Badewannen aus Kupfer u.s.w. 8. Wasserklosetts mit Spülapparat, Regulierhahn u.s.w. 9. Wasserableitung aus Gußröhren mit Siphons u.s.w.

XVIII. Entwässerungen. 1. Liefern und Legen der Röhren aus Steinzeug, Zement, Eisen u.s.w. 2. Einfall- und Kontrollschächte, Schlammfänger samt allen Grab- und Schachtarbeiten, Dichten der Rohrleitung pro laufenden Meter und Stückzahl.

XIX. Pflästererarbeiten. 1. Pflastern der Umgebung des Gebäudes, der Zufahrt und des Hofraumes aus gerichteten Steinen samt Unterlage. 2. Stückung mit Ueberkiesen.

XX. Verschiedenes. Hierunter sind zu rechnen: 1. Arbeiten des Bildhauers oder Bildschnitzers. 2. Modellkosten für Gußarbeiten oder dergl. 3. Klingeleinrichtung, elektrisch oder mit Luftdruck. 4. Aufstellen einer Uhr u. dergl. 5. Waschküchenherd u. dergl. 6. Klärkasten für Senkgrube u.s.w.

XXI. Allgemeine Kosten umfassen: 1. Honorar des Architekten (s. Normen), für Bauaufsicht, d.h. den Bauführer, Wächter, für Trinkgelder, Richtfest. Abgaben für Prüfung der Pläne, der Kamine u.s.w. 3. Für unvorherzusehende Fälle ein Betrag, welcher beim Hochbau mit 3–5% der ermittelten Bausumme zuzuschlagen und auf einen runden Betrag zu bringen ist. Am Schlusse des Kostenanschlages werden die Summen der einzeln aufgestellten Abschnitte nochmals in Rubriken untereinander gesetzt und der Gesamtkostenbetrag hierdurch festgestellt.

Kosten der im vorstehenden nicht angeführten Baugegenstände sind zum Teil in den Einzelartikeln angegeben, worauf wir verweisen.

Ueber die Preise der einzelnen Baugegenstände und Arbeiten, welche je nach den örtlichen und sonstigen Verhältnissen äußerst verschieden sind, kann hier Näheres nicht erörtert werden. Es bestehen für die Baustoffe und die einzelnen Gewerke Preislisten, die im allgemeinen stabil sind, in größeren Städten aber jährlich neu aufgestellt und durch Druck bekanntgemacht werden; zu gleichem Zwecke dienen auch die jährlich erscheinenden Baukalender, Taschenbücher, vgl. a. [1]–[10].[641]


Literatur: [1] Handbuch der Baukunde, Berlin 1885, Hilfswissenschaften, Abt. I, Bd. 1, S. 48 ff. – [2] Bankwitz, Das Veranschlagen von Hochbauten nach der im preußischen Ministerium u.s.w. erlassenen Anweisung, Berlin 1883. – [3] Manger, Hilfsbuch zur Anfertigung von Bauanschlägen, Berlin 1879. – [4] Schwatlo, Handbuch zur Beurteilung und Anfertigung von Bauanschlägen, Leipzig 1883. – [5] Busch, Die Bauführung, Berlin. – [6] Lang, R., und Habicht, J., Deutsches Baujahrbuch für Veranschlagung und Verdingung, Berlin. – [7] Deutscher Baukalender, Berlin. – [8] Sapper, Taschenbuch süddeutscher Baupreise, Stuttgart und Zürich. – [9] Koch, Schweizerische Baupreise, Zürich. – [10] Osthoff, G., Hilfsbuch zur Anfertigung von Kostenrechnungen im Gebiete des gesamten Ingenieurwesens, 7. Aufl., Leipzig 1896. – [11] Preisbücher der Maschinenfabriken und technischen Geschäfte. – [12] Joly, Technisches Auskunftsbuch, Wittenberg (erscheint jährlich). – [13] Ballewski, Der Fabrikbetrieb, Berlin 1905. – [14] Beck, Th., Kosten- und Gewichtsberechnung sowie Berechnung von Akkordlöhnen, Darmstadt. – [15] Bergmann, Die Preisberechnung für Handel, Gewerbe und Industrie, Leipzig 1905. – [16] Calmes, Der Fabrikbetrieb, St. Gallen 1906. – [17] Cremer, Durchschnittspreise für Akkordarbeiten in Maschinenfabriken, Duisburg 1889. – [18] Emele, Die einfache Buchführung und das Kostenberechnen für Gewerbetreibende, Karlsruhe 1891. – [19] Erlacher, Briefe eines Betriebsleiters über Organisation technischer Betriebe, Hannover 1906. – [20] Faludi, Die Theorie des Hauptbuches der doppelten Buchführung, Wien 1903. – [21] Feuerstein, Das Ganze der Fabrikbuchhaltung, Leipzig. – [22] Grimshaw, Werkstattbetrieb und -organisation, Hannover 1905. – [23] Haeder, Kalkulieren von Maschinen und Maschinenteilen, Duisburg 1901. – [24] Haushofer, Der Industriebetrieb, München 1904. – [25] Herrmann und Trott, Die Einrichtung, Instandhaltung und Oekonomie der Fabrik- und Gewerbebetriebe, Nürnberg. – [26] Hiemann, Leitfaden für einen Geschäftsgang der Fabrikgeschäftsbuchführung, Fabrikverwaltung und Organisation, Leipzig 1906. – [27] Johanning, Die Organisation der Fabrikbetriebe, Braunschweig 1906. – [28] Leitner, Die Selbstkostenberechnung industrieller Betriebe, Frankfurt a.M. 1906. – [29] Lewin, Werkstättenbuchführung für moderne Fabrikbetriebe, Berlin 1906. – [30] Messerschmitt, Die Kalkulation im Maschinenwesen, Essen 1904. – [31] Ders., Die Kalkulation in der Eisengießerei, Essen 1886. – [32] Ders., Die Kalkulation der Eisenkonstruktionen, Essen 1884. – [33] Rudolphi, Die kaufmännische Fabrikbetriebsbuchführung und Verwaltung, Hannover. – [34] Schleh, Die Kalkulation der Dampfkessel, Köln 1890. – [35] Schmelzer, Die Werkstättenbuchführung für den Maschinenbau, Leipzig 1900. – [36] Schulze, Richard, Bestimmung der Arbeitszeiten bei der mechanischen Bearbeitung der Metalle, Berlin 1890. – [37] Ders., Grundlage für das Veranschlagen der Löhne bei Bearbeitung der Maschinenteile, Berlin 1892. – [38] Sperlich, Unkostenkalkulation, Hannover 1906. – [39] Winkler, Die kaufmännische Verwaltung einer Eisengießerei, Berlin 1906. – [40] Vgl. a. Zeitschr. d. Ver. deutsch. Ing.; Zeitschr. f. Werkzeugmaschinen; Gießereiztg.; »Stahl und Eisen« u.a. – [41] Neudeck, Leitfaden s.d. Unterricht im Schiffbau, Berlin 1902.

Drach, Lindner, T. Schwarz, Weinbrenner.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 5 Stuttgart, Leipzig 1907., S. 637-642.
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