[463] Weib (Frau), eine erwachsene Person weiblichen Geschlechts. Über die Unterschiede zwischen Mann und W. hinsichtlich der Körperkonstitution s. Geschlechtseigentümlichkeiten. Die Stellung und Behandlung des Weibes richtet sich bei den verschiedenen Völkern nach den Begriffen des stärkern Geschlechts von ihrem Werte. Bei den üppigen Orientalen wird die Frau meist nur als Luftwerkzeug gefangen gehalten, bei den meisten Naturvölkern ist sie Lasttier, dem die härtesten Arbeiten aufgebürdet werden. Im allgemeinen pflegt die Haltung der Frauen um so unwürdiger zu sein, je unkultivierter ein Volk ist; bei den farbigen Rassen sind sie fast nur Sklavinnen. Dem Neger gelten sie als arbeitende Haustiere, und fast noch schlimmer ist ihr Zustand bei den Australiern, wo sie gewöhnlich schon im unreifen Alter gekauft werden und lebenslang die brutalen Mißhandlungen des Mannes zu erdulden haben. Einige Völker, z. B. die Samojeden, halten das weibliche Geschlecht überhaupt für »unrein«; es nimmt an den religiösen Zeremonien keinen Anteil; die Frauen dürfen nicht mit dem Mann essen, nicht durch dieselbe Tür ein und aus gehen. Bei fast allen Naturvölkern, auch selbst bei vielen halbzivilisierten Völkern, gilt das W. zur Zeit seiner geschlechtlichen Funktionen als »unrein«. Das Recht über Leben und Tod der Frau steht bei erstern meist unbeschränkt dem Manne zu, der seine Herrschaft fast ausnahmslos in härtester Art ausübt. Sehr viele unzivilisierte und halbzivilisierte Völker, z. B. die Eingebornen Australiens, Neuguineas, die Fidschiinsulaner, die Aino auf den Kurilen und die Feuerländer, huldigen dem Frauenraub (s. d.). Wo dagegen das W. durch Kauf (s. Frauenkauf) in das Eigentum des Mannes übergeht, kann es von diesem auf einen Rechtsnachfolger übertragen werden; bei den Karaiben Venezuelas wie im äquatorialen Westafrika erbt der älteste Sohn alle Frauen seines abgeschiedenen Vaters mit einziger Ausnahme der leiblichen Mutter. Die Kaffern befragen beim Brautkauf die Neigung der Erwählten gar nicht; die Abiponen in Südamerika dagegen machen den Kauf rückgängig, wenn das Mädchen nicht einwilligt. Auch die Deutschen hatten ursprünglich die Sitte des Frauenkaufes, durch den das W. unter das Mundium (s. d.), die Vormundschaft des Mannes, geriet; dieser Rechtsakt hieß daher Mundkauf; in islamischen Ländern ist der Kauf noch heute üblich. Wo Sitte und Gesetz Vielweiberei (s. Polygamie) gestatten, befindet sich zumeist die Frau gleichfalls in einer niedern Stellung. Eine besondere Rechtsstellung genießt das W. bei einer Anzahl Völkerschaften dadurch, daß sie alle Familienrechte nicht vom Vater, sondern von der Mutter ableiten; bei den Negern der Goldküste, den Australiern, den Eingebornen von Neuseeland, der Fidschiinseln und auf dem Marshall-Archipel wird Stand, Kaste oder Rang lediglich von der Mutter ererbt; solche Familiensatzung, die auch in Amerika weitverbreitet ist, heißt Mutterrecht (s. d.); eine Gewalt über die Männer ist keineswegs damit verbunden, obwohl sich hier und da Gynäkokratien (s. Frauenherrschaft) entwickelt haben.
Bei den Hebräern bewohnte die Frau im patriarchalischen Zeitalter zwar eine besondere Abteilung des Nomadenzeltes, besorgte aber unverschleiert alle häuslichen Geschäfte und war auch den Fremden sichtbar. Erst später, als man in größern Gesellschaften lebte, deren Glieder nicht alle zu einer Verwandtschaft gehörten, änderte sich das Verhältnis des Weibes zum Haus. Allerdings lebten auch damals die Weiber der niedern Stände mit den Männern vermischt und nahmen an allem teil; vornehmere dagegen bewohnten einen besondern Harem, wurden von Eunuchen streng bewacht und durften bloß bei Gastmählern und an Volksfesten im Kreise der Männer erscheinen. Übrigens ehrte die Frauen Kinderreichtum, und die Mutter, die ihrem Gatten einen Sohn geboren hatte, hielt sich für eine Bevorzugte des Himmels. Nach Herodot verrichteten die ägyptischen Weiber auch Geschäfte außer dem Hause, besorgten Kauf und Verkauf, mußten den Acker bebauen u. dgl., während die Männer daheim spannen, webten etc. Vermutlich war dies jedoch nur bei den niedern Ständen der Fall, wogegen die Frauen der Vornehmen nach orientalischer Sitte nur des Willens der Männer gewärtig waren, da das Hauswesen durch [463] Sklaven versehen wurde. Die Mohammedaner halten ihre Frauen allerdings wie Gefangene, aber sie erfreuen sich einer guten Pflege und sind rechtlich, wenigstens in der Türkei, gegen Vergewaltigung und Verstoßung (Scheidung) besser geschützt als in manchen andern Ländern, sofern sie sich im Heiratskontrakt bedeutende Abfindungssummen ausbedingen. In Griechenland waren die Weiber in der ältesten Zeit fast nicht besser gestellt als Sklavinnen, denn sie wurden durch Kauf oder durch Raub erlangt, weshalb auch mehrere die Gunst ihres Gebieters teilten. Zu Haus waren sie in die engen Grenzen des Frauenhauses (Gynäkeion) eingeschlossen, dessen Anlage sich bereits in den ältesten Palästen (Mykenä, Troja etc.) nachweisen ließ, und wenn sie ausgingen, mußten sie verschleiert sein und einen treuen Diener des Herrn als Begleiter mitnehmen. Noch strenger wurden die Jungfrauen in ihrer Hausabteilung (Parthenon) und die Witwen gehalten. Zu Homers Zeit hatten die Weiber zwar ihre besondere Wohnung, aber gleich hinter dem Mannessaal, von wo aus sie diesen übersehen konnten; auch teilten sie mit dem Hausherrn den Tisch, außer wenn Gäste bei dem Mann speisten. Ebenso nahmen sie an Opfern teil, hielten Prozessionen, verschönerten die Feste durch Tänze und durften sogar in den Versammlungen der Ältesten des Volkes erscheinen. Doch gab es Kulte, wo Frauen, und andre, wo Männer ausgeschlossen waren. Ihre gewöhnlichen Beschäftigungen bezogen sich auf die Verwaltung des Hauswesens; ferner waren ihre Aufgaben die Erziehung der Kinder, das Weben, Spinnen und Wirken, während die häusliche Arbeit den Mägden anheimfiel. Freier und besser wurde die Lage der Weiber, als sie dem Manne von den Eltern mit einem Brautschatz übergeben wurden. Dennoch war der Frau fast nie die Wahl nach ihrem Herzen vergönnt, sondern sie folgte dem Willen des Vaters. In Athen namentlich galt der Mann als Herr und gebietendes Oberhaupt des Hauses; allmählich erlangten die Frauen aber auch hier größere Freiheit, und zur Zeit des Peloponnesischen Krieges singen einzelne sogar an, in der Politik eine Rolle zu spielen (vgl. Hetären). Von allen übrigen Griechinnen unterschieden sich, vornehmlich seit Lykurgs Verfassung, die Spartanerinnen. Gleich den Jünglingen, mußten sie sich im Laufen, Wurfspieß- und Diskoswerfen üben, auf die Jagd gehen und bei Festen tanzen, und dieser Erziehung mag es zuzuschreiben sein, daß die spartanischen Weiber für rauh, stolz und anmaßend galten, obgleich dadurch auch ihr Hang zu unregelmäßigen Begierden geschwächt wurde, indem das frühzeitig ihnen eingeflößte Ehrgefühl ihren Geist über die Sinnlichkeit erhob. Später riß auch unter ihnen große Sittenlosigkeit ein. Bei den Römern war die Lage der Frauen im ganzen besser als bei den Griechen; sie lebten nicht eingeschlossen, waren nicht von den Männergesellschaften abgesondert, konnten frei gehen, wohin sie wollten, u. dgl.; aber ihr eignes Gefühl ließ sie, solange Sitteneinfalt in Rom herrschte, eingezogen leben und manche Einschränkungen (z. B. das Wein verbot) leicht ertragen. Ihr stark patriotisches Empfinden und ihre Sittenstrenge standen gleichhoch. Es war dies offenbar die Folge ihrer sozialen Anerkennung als alleinige und ebenbürtige Genossin des Mannes, die sich im Altertum erst bei den Römern verwirklicht hatte (s. Ehe, S. 397). Zur Erinnerung an Taten einzelner Weiber, wie die Vermittelung zwischen Römern und Sabinern, die Tat der Clölia, die Errettung Roms durch Veturia, die Aufopferung der Kleinodien bei der Eroberung Roms durch die Gallier etc., wurden mehrere die Frauen ehrende Anordnungen vom Senat getroffen. Eigentümlich war dem römischen Leben die hohe Achtung der Frauenwürde, deren Verletzung durch übermütige Gewalthaber wiederholt zu deren Vertreibung führte (s. Lucretia und Virginius 1), als auch eine besondere Erhöhung des jungfräulichen Standes in den Vestalinnen, denen die höchsten, fast königlichen Vorrechte eingeräumt wurden, und ebenso in der Familie, wo sie zuerst als Erzieherinnen der Söhne und Töchter auftreten und in glänzenden Beispielen, wie die Mutter Coriolans, der Gracchen u. a., eine große Macht über ihre Söhne offenbaren, und endlich als Matronen, deren gesellschaftliche Stellung viele Vorzüge einschloß. Dennoch war das W. im Grunde rechtlich unselbständig und blieb es auch. Es konnte niemals, selbst nicht in Privatangelegenheiten, ohne Kurator handeln, und als Ehefrau trat die Frau zu ihrem Mann ganz in das Verhältnis, in dem sie früher zu ihrem Vater gestanden hatte. Der nach Karthagos und Korinths Zerstörung einreißende Luxus änderte das Verhältnis der Weiber sehr zu ihren Gunsten, noch mehr die Zeit der Kaiser; je weibischer die Männer wurden, desto selbständiger und von den Männern unabhängiger wurden die Frauen. Schon gegen das Ende der Republik begann völlige Sittenverderbnis; sie überließen sich nicht nur der schamlosesten Frechheit, sondern es wurden auch die unnatürlichsten Mordtaten, die blutigsten Entwürfe gegen das Vaterland oft von Weibern geleitet, wie die berüchtigten Namen einer Livia, Julia, Agrippina, Poppäa, Messalina, Faustina beweisen. In größter Achtung standen die Weiber bei den Galliern. Sie versöhnten oft Heere, die miteinander den Kampf beginnen wollten, und schlichteten Privatstreitigkeiten, obgleich, wie bei den Römern, der Mann volle Gewalt über die Frau hatte. Auch bei den Germanen standen die Frauen in besonderer Schätzung; das Volk legte ihnen, wie Tacitus sagt, »etwas Göttliches« bei. Sie wohnten nach patriarchalischer Weise mit Männern vermischt. Ihre Keuschheit betrachteten sie als ihren höchsten Schmuck. Im Hause waren sie Herrinnen; ihnen lag die Leitung der ganzen Wirtschaft ob, sie verteilten die Arbeiten unter Knechte und Mägde und sorgten mit denselben für den Tisch und die Kleidung der Männer. Im Kriege begleiteten die Weiber mit ihren Kindern die Männer, feuerten, auf der Wagenburg stehend, die Männer zur Tapferkeit an, pflegten die Verwundeten, erfrischten die Streiter, fochten auch wohl selbst an ihrer Seite mit, und wenn alle Hoffnung auf Rettung verloren war, so töteten sie sich häufig selbst, nachdem sie ihre Kinder erwürgt hatten, um sie nicht in fremde Sklaverei geraten zu lassen. Deshalb hielt der deutsche Mann auch sein W. hoch; nur selten hatte er zwei oder mehrere, und zwar war dies meist nur der Fall bei Fürsten, die sich mit andern mächtigen Stämmen verbinden wollten. Demgemäß war-das Wergeld bei dem Mord einer Frau verhältnismäßig sehr groß. Auch nahmen die Frauen an allen öffentlichen Ergötzlichkeiten teil, wurden bei den wichtigsten öffentlichen Angelegenheiten zu Rate gezogen und standen überhaupt in dem Rufe, die Gabe des tiefern Erkennens und der Weissagung zu besitzen (s. Veleda). Ihre rechtliche Stellung entsprach ihrer Unterordnung unter die Geschlechtsvormundschaft: ihrem Vater oder, nach Eingehung der Ehe, ihrem Manne stand ein Tötungs-, Züchtigungs- und Verkaufsrecht zu. Später erlosch das Recht, die Mündel in die[464] Knechtschaft zu verkaufen, sowie das Tötungsrecht (bei Unkeuschheit); die Frau trat in die Vermögensfähigkeit ein, doch nur, solange sie unverheiratet war. Vor der Ehe fand zwischen Bewerber und Vater (als Vormund) der Brautkauf statt, bei dem ein Handgeld (später ein Ring) zum Zeichen des gültigen Vertragsschlusses gezahlt wurde (Verlobung); die Erfüllung dieses Vertrags ist die Trauung (später die kirchliche).
Eine höhere Stellung in der Familie und dann auch in der Gesellschaft und im Staate kam in Wirklichkeit erst mit dem Christentum zum Durchbruch, indem namentlich unter dem Einfluß des Marienkultus Vorurteile und Mißachtung schwanden und einer gerechtern Wertschätzung des Weibes als Trägerin milder Sitten Platz machten. Zwar hatten schon, wie oben gesagt, die Germanen im W. etwas Höheres anerkannt, allein erst das Christentum gab dem W. in der menschlichen Gesellschaft seinen vollen Wert und stellte überall die Frau wenigstens vor Gott dem Manne gleich. So blieb denn auch noch im Mittelalter hohe Achtung der Frauen ein hervorstechender Charakterzug der Völker germanischen Stammes. Sie zu schützen, war ein nicht geringer Teil der Ritterpflicht, und Beleidigung gegen Frauen zog Unehre und Verlust der ritterlichen Würde nach sich. Die romanischen Völker achteten ursprünglich das W. nur gering; später wurde es in ritterlicher Sentimentalität bei ihnen wieder fast unsittlich vergöttert. Der durch die Mauren und Franzosen verbreitete chevalereske Minnedienst (Chevalerie), der nur zu oft die Grenzen des Erlaubten verrückte, fand in Deutschland und England einen wenig empfänglichen Boden. Mit dem Emporblühen des gesunden Bürgertums trat alsdann das W. von der Prunkhöhe des Rittertums in die ihm angemessene Häuslichkeit zurück. Daher fand die von Frankreich aus im 17. und 18. Jahrh. sich verbreitende Galanterie (s. d.), als ein unwahres Gemisch von Eitelkeit und Frivolität, in Deutschland keinen Anklang. Die vornehmern deutschen Frauen erreichten denn auch im 18. Jahrh. ihre französischen Vorbilder weder in ihren geistigen Koketterien noch in Intrigen und in sittlicher Verdorbenheit. In sozialer Hinsicht ist den Frauen bei allen zivilisierten Nationen gegenwärtig eine Gleichberechtigung mit dem männlichen Geschlechte zugestanden, und nur ihre Rechtsmündigkeit sowie ihre Stellung im Staate pflegt in den Gesetzen noch beschränkt zu sein (s. Frauenfrage). Vgl. Ploß, Das W. in der Natur- und Völkerkunde (9. Aufl. von Bartels, Leipz. 1908, 2 Bde.); Thulié, La femme (Par. 1885); Virchow, Über die Erziehung des Weibes für seinen Beruf (Berl. 1865); Runge, Das W. in seiner geschlechtlichen Eigenart (5. Aufl., das. 1904); Kisch, Das Geschlechtsleben des Weibes (2. Aufl., Wien 1907); O. Schultze, Das W. in anthropologischer Betrachtung (Würzb. 1906); Stratz, Die Rassenschönheit des Weibes (6. Aufl., Stuttg. 1907); Weinhold, Die deutschen Frauen in dem Mittelalter (3. Aufl., Wien 1897, 2 Bde.); Klemm, Die Frauen, kulturgeschichtliche Schilderungen (Dresd. 185459,6Bde.); Scherr, Geschichte der deutschen Frauenwelt (5. Aufl., Leipz. 1898, 2 Bde.); Bauer, Die deutsche Frau in der Vergangenheit (Berl. 1907); Schweiger-Lerchenfeld, Das Frauenleben der Erde (Wien 1880); Henne am Rhyn, Die Frau in der Kulturgeschichte (Berl. 1892); N. R. Lazarus, Das jüdische W. (3. Aufl., das. 1896); Garnett, The women of Turkey and their folklore (2. Aufl., Lond. 1893).
Meyers-1905: Mann und Weib sind ein Leib · Altes Weib
Pierer-1857: Weib [3] · Weib-Kunig · Armes Weib · Altes Weib · Weib [1] · Weib [2]
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