Solothurn

[266] Solothurn (franz. Soleure), 1) Canton der Schweiz, liegt zackig zwischen Basel, Aargau u. Bern, hat zwei kleine Enclaven (Klein. Lützel u. Mariastein nach den Hauptortschaften) zwischen den Cantonen Bern u. Basel u. dem französischen Departement Oberrhein; Flächengehalt: 13,73 QM. mit 69,527 Ew. (1860), also 5064 auf die QM. Der Canton ist zu mehr als 2/3 gebirgig durch die Hauptketten des Jura, als die 2697 Fuß hohe Wiesenbergkette, die 3720 Fuß hohe Paßwangkette, die 4008 F. hohe Hauensteinkette u. die 446 F. hohe Weißensteinkette (der zahlreich besuchte Weißenstein bei der Stadt S. hat eine berühmte Fernsicht auf die Hochalpen), außerdem durch die Bergreihe des Born im südöstlichen Theile. Geologisch wichtig sind die sehr zahlreichen erratischen Gneiß- u. Granitblöcke am Fuße des Weißensteines u. die interessanten Versteinerungen in den Marmorbrüchen bei Solothurn u. auf dem Fringeli bei Bärswyl. Flüsse: Aar mit Dünnern u. Emme (mit der Siggern). Thäler: das fruchtbare, korn- u. wiesenreiche Aarethal mit einigen Sumpfstrecken, das romantische Balstalerthal, das Guldenthal, das wildromantische Beinwylerthal u.a. Das Klima ist sehr verschieden u. von der Lage der Ortschaften abhängig, im Norden weit milder als in den südlichen Theilen. Der Boden gehört zu den fruchtbarsten Strecken der Schweiz (bes. der im Südwesten des Cantons liegende Bucheggberg, die Gegenden um Balstal, Olten etc.) u. bringt Getreide, Obst u. Futterkräuter; außerdem gibt es Marmor (bei S.), Mühlsteine, Sandstein, Gyps, Kalk, Bohnerz (im Balstaler- u. Guldenthale, jährlich gegen 40,000 Ctnr. Erz); Mineralbäder: Lostorf, Grenchen, Molkenkuranstalten (die berühmteste auf dem Weißenstein). Die Einwohner (1850_: 69,674, unter denen 61,556 Katholiken, welche unter dem Bischof von Basel stehen, 8097 Reformirte u. 21 Juden) treiben bes. Viehzucht, Alpenwirthschaft u. Landbau u. im Ganzen keine bedeutende Industrie in Kattunfabrikation, Wollenspinnerei, Seidenbandweberei, Eisengewinnung, Kron- u. Flintgläserfabrikation u. Uhrmacherei. Der Handel u. Verkehr wird durch die den Canton durchschneidende Schweizer Centralbahn gefördert. Bildungsanstalten sind die höhere Lehranstalt in S. mit Zeichnungsschule, Modellirwerkstätte, Naturhistorischem u. Physikalischem Cabinet, Chemischem Laboratorium, zwei Bibliotheken etc., ein Lehrerseminar, vier Bezirksschulen, 162 Primärschulen, weibliche Arbeitsschulen. Sprache: die Deutsche. Staatsverfassung: Die Republik S., im Range der zehnte Canton in der schweizerischen Eidgenossenschaft, beruht auf der Staatsverfassung vom 29. Dec. 1830 (Bornhauser, Die Verfassung der Eidgenossenschaft, Trogen 1833, I. 148; Pölitz, Die europäischen Verfassungen, Lpz. 1833, III. 421), welche eine Revision der aristokratischen Verfassung vom 12. Juli 1814 (Pölitz aa. O. III. 250; Usteri, Handbuch des schweizerischen Staatsrechts, Aarau 1821, S. 327) im demokratischen Geiste ist u. in den Jahren 1841 u. 1851 mehre weitere Abänderungen erfuhr. Die höchste Gewalt geht vom Volke aus u. wird durch seine verfassungsmäßig gewählten Vertreter ausgeübt. Gleichheit der Rechte, Freiheit des Handels u. der Gewerbe, der Presse, des Petitionsrechts, allgemeine Milizpflichtigkeit sind gewährleistet. Cantonalbehörden: Der Große Rath, welcher sich Präsident u. Großer Rath der Republik S. nennt, besteht aus 105 Mitgliedern, welche jetzt sämmtlich unmittelbar vom Volke je auf sechs Jahre ernannt werden. Derselbe versammelt sich jährlich zwei Mal, erläßt die Gesetze, bestimmt das Budget. nimmt Rechenschaft über die Verwaltung ab, übt das Begnadigungsrecht, ernennt u. instruirt die Tagsatzungsgesandten, schließt die Verträge ab etc. Die executive Gewalt befindet sich in den Händen eines Regierungsrathes, welcher aus 17 Mitgliedern zusammengesetzt ist, die vom Großen Rath aus seiner Mitte gewählt werden u. von denen je ein Drittheil alle zwei Jahre wieder ausscheidet. Der Regierungsrath hat den Vorschlag u. die Vollziehung der Gesetze, verfügt über die bewaffnete Macht u. übt die Verwaltungsgerichtsbarkeit in letzter Instanz. Der Canton ist in neun Oberämter getheilt: S., Läbern, Bucheggberg, Kriegstetten, Balstal, Olken, Gösgen, Dorneck u. Thierstein; von denselben haben S. u. Läbern, Bucheggberg u. Kriegstetten, Olten u. Gösgen, Dorneck u. Thierstein das Oberamt u. Amtsgericht gemeinschaftlich. Die Bezirksbehörden sind die vom Großen Rathe erwählten Oberamtmänner, welche Stellvertreter des Kleinen Raths u. die erste Instanz für Verwaltungsrechtsstreite sind. Gerichtsverfassung: Das Begnadigungsrecht übt der Große Rath aus. Die Verhandlungen sind in der Regel öffentlich. Letzte Instanz ist das vom Großen Rathe gewählte aus neun Richtern bestehende Appellationsgericht, welches alle recursfähigen Sprüche in bürgerlichen Streitsachen, in Polizei- u. Frevel- u. in Criminalfällen beurtheilt; von seinen Mitgliedern tritt alle fünf Jahre die Hälfte aus. In den Oberämtern besteht für Civil-, Polizei- u. Frevelgerichtsfälle ein Amtsgericht, als erstinstanzliche Behörde, welchem ein eigens dazu ernannter Präsident vorsteht. Zur Beurtheilung der Criminalfälle besteht für den ganzen Canton ein Criminalgericht. In den Schweizer Nationalrath sendet der Canton drei, in den Ständerath zwei Mitglieder. Zum Bundesheere stellt der Canton an Infanterie 21 Compagnien an 2588 Mann, an Cavallerie 137 Dragoner, an Artillerie 350 Mann bei den Compagnien, 10 Sechspfünderkanonen, 4 Zwölfpfünderhaubitzen, 206 Trainpferde. Das Geldcontingent beträgt 40 Rappen per Kopf. Die Einkünfte betrugen 1853_: 955,394 Frcs., die Ausgaben 995,758 Fr. Der Vermögensbestand ergab Activa 4,951,389 Fr., Passiva: 704,287; reines Vermögen: 4,144,713 Fr. Wappen: ein Roth u. Silber quergetheiltes Schild. Münzen, Maße u. Gewichte. S. rechnet gegenwärtig wie die ganze Schweiz (s.d. S. 629) nach Franken des französischen Münzfußes (8 Sgr.), früher wie Bern nach Schweizerfranken (11 Sgr. 9,58 Pf. preußisch) zu 100 Rappen od. 19 Batzen à 10 Rappen. Geprägte Solothurner Münzen waren: a) in Gold: Doppel-, einfache, 1/2 u. 1/4 Pistolen od. Dublonen gleich den französischen neuen Lonisd'or, Ducaten u. 1/2 Ducaten; b) in Silber: Stücke zu 20 (bis 1798 u. 1800), 10, 5, 21/2 u. 1 Batzen, u. Silberscheidemünze zu 1/2 Batzen u. 1 Kreuzer. Maße u. Gewichte sind die neuen Schweizerischen Concordatsmaße u. Gewichte (s. Schweiz S. 629). Die früheren, jetzt bisweilen noch im bürgerlichen Leben gebräuchlichen waren: Längenmaße: der Fuß = 130 alte Pariser Linien[266] (293,20 Millimeter) = =00,9775 neue schweizerische Fuß, die Elle ist 545,9 Millimeter = 0,9099 neue schweizerische Elle, der Stab hält 1182,05 Millimeter = 0, 9850 neue schweizerische Stab. Fruchtmaß: der Mütt hat 11/2 Viertel od. 12 Mäß à 4 Immi à 4 Batzendingli, das Viertel hält 105,952 Liter od. 7,0627) neue schweizerische Viertel. Flüssigkeitsmaß: der Saum hat 4 Brenten à 5 Stützen à 5 Maß, die Maß zu 1,5)418 Liter – 1,06279 neue schweizerische Maß. Medicinalgewicht: das Nürnberger mit der gewöhnlichen Eintheilung; 2) (das römische Solodurum), Hauptstadt darin an der Aar, mit zwei Brücken u. an der Schweizer Centralbahn, eine Stunde vom südlichen Fuße des Jura; Sitz des Bischofs von Basel; hat vier Kirchen, darunter das prächtige St. Ursusmünster (mit Chorherrnstift) mit Kuppel u. korinthischer Säuleusaçade, zu welcher breite Treppen in drei Abtheilungen führen, bis 1773 von Pisoni aus Ancona erbaut, die Jesuitenkirche (jetzt Professorenkirche) u. Franciscanerkirche, mehre Klöster, Gymnasium, Lyceum, Theologische Lehranstalt, Stadtbibliothek u. Sammlung römischer Alterthümer u. Münzen, Stiftsbibliothek, Museum im Waisenhaus mit mineralogischem Kabinet von Professor Hugi, Botanischer Garten, Rathhaus mit römischen Inschriften, Zeitglockenthurm am Markte (das älteste, vielleicht aus dem 5. Jahrh. stammende Gebäude der Stadt), schöne Brunnen (bes. der auf dem Markte), Zeughaus mit der größten Rüstungensammlung der Schweiz, Spital, Irrenhaus, Armenanstalt, Theater, Literarische, Naturwissenschaftliche u. Medicinische Gesellschaften, Kamm- u. Uhrenfabrikation; 5400 Ew. (darunter 200 Protestanten). Die Festungswerke sind 1835 theilweise abgetragen, nur die Ringmauern stehen noch, auf den Wällen schöner Spaziergang. In S. erscheint der Postheiri (Postbote Heinrich), der Schweizer Kladderadatsch. Vgl. Strohmeier, S. mit seinen Umgebungen, Solothurn 1840.

Die Stadt S., welche dem Cantone den Namen gab, gehört zu den ältesten der Schweiz. Der Name Solodurum, sowie zahlreiche Denkmäler in verschiedenen Gegenden des Cantons zeugen von frühem Dasein u. Wirken der Römer hier. Im Mittelalter war S. einer der bedeutenderen Orte des Kleinburgundischen Reichs u. der Zähringer Herrschaft u. zeichnete sich namentlich durch seinen Handel aus. Während des Interregnums 1250–1273 erhielt S. Ringmauern u. theilte seine Bürgerschaft nach dem Beispiel anderer umliegender helvetischer Reichsstädte in 11 Zünfte ab. 1272 bestätigte Kaiser Rudolf I. alle Rechte u. Freiheiten dieser Stadt u. fügte denselben auch noch das zu, daß ihre Bürger nie vor ein fremdes Gericht geladen, sondern ihnen das Recht in der Stadt selbst gesprochen werden solle, u. vier Jahre später ertheilte er ihr die Macht alle freien Leute ohne fernere kaiserliche Erlaubniß zu Bürgern aufzunehmen. Seitdem vorzüglich mit Bern in freundlichem Verhältniß, behauptete sich S. nicht nur gegen die benachbarten Herren, sondern erwarb sich auch Angehörige nach verschiedenen Seiten hin. Als 1314 nach dem Tode des Kaisers Heinrich VII. bei der damals erfolgenden Doppelwahl S. den Herzog Ludwig von Baiern gegen Friedrich von Österreich als rechtmäßigen Kaiser anerkannte, wurde sie von des Letzteren Bruder, dem Herzog Leopold, 1218 belagert; als aber dabei die Schiffsbrücke unter der Last der österreichischen Truppen zusammenstürzte u. die Besatzung die mit dem Tode ringenden Feinde aus dem Fluß errettete, bewog diese Großmuth den Herzog die Belagerung aufzuheben. Über die glückliche Entdeckung des verrätherischen Anschlags (Solothurnische Mordnacht) des Grafen von Kyburg-Burgdorf auf die Stadt 1392 f. Schweiz S. 637, u. über die Erwerbung der Herrschaft Palm u. der Jurapässe Anfang des 15. Jahrh. s. ebd. 1464 gab S. zuerst unter den Schweizern Soldkrieger an Frankreich. Die Aufnahme S-s in die Eidgenossenschaft erfolgte den 22. Dec. 1481; doch hätten die Verhandlungen darüber fast zu einem Krieg mit den älteren Cantonen geführt, wenn nicht der Einsiedler Nikolaus von der Flue von Unterwalden durch seine Friedensermahnungen den Zwist noch glücklich beschworen hätte. Im Schwabenkriege trug S. 1499 zu dem großen Siege bei Dornach wesentlich mit bei. Große Bewegung u. blutige Kämpfe verursachte kurz darauf in S. die Reformation, u. die neue Lehre konnte sich nicht lange daselbst erhalten. Schon 1531 wurde die Stadt S. mit 44 Landgemeinden wieder katholisch, in Folge dessen die Reformirten 1533 zu den Waffen griffen, u. nur dem Schultheißen von Wenge, welcher sich vermittelnd zwischen die Alt- u. Neugläubigen stellte, war es zu danken, daß nicht wieder Bürgerblut floß. Doch mußte seitdem die reformirte Partei der stärkeren katholischen Platz machen. Der Aufstand der Bauern 1653 war für S. nicht weniger gefahrdrohend, als für die übrigen Schweizer, da sich der größte Theil der Landvogteien auf die Seite der Rebellen geschlagen hatte; doch ging S. aus dem Aufstande unbeschädigt hervor. Als beim Ausbruche der Französischen Revolution sich auch in der Schweiz der Geist der Unzufriedenheit regte, zeigte S. mit Zürich, Bern u. Freiburg bei Unterdrückung der Empörungen zwar viele Festigkeit, doch war die Beruhigung von nicht langer Dauer u. der 1798 versuchte Widerstand gegen Frankreich von sehr geringem Erfolge. Und obgleich S. 1813 mit Bern, Freiburg u. Luzern zuerst ihre Verbindung mit Frankreich auflösten, so konnte doch 1814 die Aristokratie in S. ihr voriges Ansehn nur mit Anstrengung u. Berns Mitwirkung wieder gewinnen. Dagegen war die Regierung S-s 1829, als dieselbe, wie die in Bern, Basel u. Freiburg, sich durch verschärfte Polizeimaßregeln u. Preßgesetze, sowie durch Verweigerung aller von dem Volke begehrten Verwilligungen aufrecht zu erhalten suchte, nicht im Stande dem Strome der Zeit langen Widerstand zu leisten. Schon im Herbst 1830 mußte sie dem sich versammelnden Landvolke mancherlei Zugeständnisse machen, u. bereits am 29. Dec. desselben Jahres erhielt S. eine neue Verfassung, seit welcher Zeit sich ein liberaleres System entwickelte, welches aber durch die zahlreichen Anhänger des Alten oft in seinem Wirken gehemmt wurde. Über seine Theilnahme an der Conferenz zu Baden im Canton Aargau den 26. bis 27. Jan. 1834 f. Schweiz S. 652, über sein radicales Auftreten gegen die Berufung der Jesuiten 1844 u. seine Theilnahme an dem Freischaarenzuge 1845 f. ebd. S. 654. Im Sonderbundskriege (s. ebd. S. 655) stand S. auf Seiten der Eidgenossenschaft. Verfassungsrevisionen fanden 1841 u. 1851 statt. Vgl. außer der allgemeinen Lit. über die Schweiz bes. Walker, Geographie[267] des Cantons S., Solothurn 1833; Strohmeier, Der Canton S., historisch, geographisch, statistisch geschildert, St. Gallen 1836 (10. Bd. der Gemälde der Schweiz); Walker, Karte des Cantons S. (1_: 60,000), Zürich 1832, (1_: 180,000) Solothurn 1841.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 266-268.
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