Östreich [1]

Östreich [1]

[370] Östreich (das Kaiserthum) besteht aus sehr verschiedenen, von slaw., deutschen, magyarischen und ital. Völkern bewohnten, mit ungleichen Vorrechten unter der Herrschaft eines Monarchen vereinigten Ländern, welche ein zusammenhängendes Ganzes bilden, das von der europ. Türkei, dem adriat. Meere, dem Kirchenstaate, von Modena, Parma, Sardinien, der Schweiz, von Baiern, Sachsen, Preußen, Krakau, Polen und Rußland begrenzt wird und auf 12,166 ! M. gegen 35 Mill. Einw. hat. Von diesen sind 16 Mill. Slawen, 61/2 Mill Deutsche und gleichviele Italiener und Wlachen, 41/2 Mill. Magyaren, 600,000 Juden und das übrige Zigeuner, Armenier, Albaneser, Bulgaren, Osmanen u.a.m. Dem Flächenraume nach nimmt die östr. Monarchie unter den europ. Reichen die dritte, der Volkszahl nach die zweite Stelle ein und besteht hinsichtlich ihrer politischen Eintheilung aus den deutschen Erbstaaten oder dem Erzherzogthum Östreich, dem Herzogthum Steiermark, der gefürsteten Grafschaft Tirol mit den vorarlberg. Herrschaften, dem Königreiche Böhmen, dem Markgrafthume Mähren mit Schlesien, den Herzogthümern Krain und Kärnten, welche letztere jetzt das Gubernium von Laibach (s. Illyrien) ausmachen. Mit diesen Ländern (3580 ! M. und 111/2 Mill. Einw.) ist Ö. im J. 1815 dem deutschen Bunde beigetreten, führt den Vorsitz beim deutschen Bundestage, hat im Plenum vier Stimmen und stellt 94,822 M. zum Bundesheere. Die nicht deutschen Staaten sind: die Königreiche Illyrien, Dalmatien, Galizien und Lodomerien, Ungarn mit Slawonien und Kroatien, das lombardisch-venetianische Königreich, das Großfürstenthum Siebenbürgen und die Militairgrenze. Jedem dieser Länder ist im vorliegenden Werke ein besonderer Artikel gewidmet, daher aus der ungemein großen Mannichfaltigkeit der Verhältnisse von Boden und Klima, der Landeserzeugnisse, des Gewerbfleißes und Handels der östr. Monarchie, hier blos das Allgemeinste zu einer andeutenden Übersicht vereinigt worden ist.

Die große Mehrzahl jener Länder sind gebirgig und drei Hauptbergketten, die Alpen, Karpaten und Sudeten mit ihren zahllose, Verzweigungen, breiten sich darin aus. Die nördl. Theile des lombard.-venetian. Königreiches, Tirol, Östreich im S. der Donau, Steiermark, Illyrien, Kroatien, Slawonien und Dalmatien werden von den rhätischen, norischen, karnischen, julischen und dinarischen Alpen (s.d.) durchzogen, die von der Grenze von Graubündten bis nach Ungarn und in die europ. Türkei sich ausdehnen und deren höchste Punkte auf östr. Gebiete der Orteles und Großglockner in Tirol sind. Siebenbürgen und den ganzen nördl. Theil von Ungarn begrenzen und durchziehen die Karpaten (s.d.), an welche sich in Mähren und Böhmen die Sudeten (s.d.) anschließen, denen westl. auf der Grenze zwischen Sachsen und Böhmen das Erzgebirge, auf der zwischen Böhmen und Baiern der Böhmer-Wald folgen. Die bedeutendsten Ebenen befinden sich im südl. Theil der Lombardei, in Ungarn und Galizien; Hauptflüsse sind: die Donau (s.d.), welche die ganze Monarchie in eine Nord- und Südhälfte theilt, sodaß der letztern von den Gebirgen alle zu den Alpen gezählten angehören und die von Passau an der bair. bis Orsowa an der türk. Grenze rechts den Inn, die Traun, die Ens, Yps, den Trasen, die Leytha, Raab, Drau und Sau, von der linken Seite die March oder Morawa, die Waag, Gran, Theis, Temes, Aluta oder Alt und andere aufnimmt; die Elbe mit der Moldau in Böhmen; der Po, die Etsch, Brenta und Piave, der Tagliamento in Italien; die Kerka und Narenta in Dalmatien; in östr. Schlesien entspringt die Weichsel, in Galizien der Pruth und Dniestr, in Mähren die Oder, welche aber das östr. Gebiet ziemlich bald verlassen. Von bedeutenden Landseen sind zu erwähnen: in Ungarn der Neusiedler- und Plattensee; in Siebenbürgen der Hodosch oder Tschegersee; in Dalmatien der Jesero und See von Prana; in Ö. der Kammer- oder Attersee, der Hallstädter-, Traun-, Mond- und Zellersee; in Illyrien der Wörth oder klagenfurter See, der Millstädter-, Ossiacher-, Weißen- und Cirknitzer-See; in Böhmen der Teschnitzer- und der Plöckensteiner-See; die Grenze von Tirol berührt der Bodensee und im lombard.-venetian. Königreiche liegen der Comersee, Lago maggiore und Gardasee. [370] Ausgedehnte Sümpfe und Moräste finden sich hauptsächlich im Flachlande von Ungarn an den bedeutenden Flüssen und Seen, desgleichen in Galizien, in Tirol an der Etsch und in der Lombardei am Po. Besonders zahlreich sind in der letztern die theils zur Trockenlegung versumpfter Gegenden, theils zur Erleichterung der Schiffahrt angelegten Kanäle, von denen in den übrigen Landestheilen der östr. Monarchie der zwischen Wien und Neustadt, sowie in Ungarn der Kaiser-Franzkanal und der Begakanal die wichtigsten sind.

Die große Ausdehnung des östr. Staates bedingt natürlich eine große Verschiedenheit des Klima, das im S. sehr warm, sodaß Südfrüchte, der Olivenbaum und Reis gedeihen, in den mittlern Landestheilen mild genug zum Wein- und Maisbau im Großen und in den nördl. noch für den Getreide- und Obstbau vortrefflich geeignet ist. In den höhern Gebirgsgegenden ist die Witterung freilich rauher; am adriat. Meere tobt zuweilen die Bora (s.d.) und die ganzen südl. Landschaften sind mitunter Erderschütterungen ausgesetzt. Für die Gesundheit ist das Klima im Allgemeinen zuträglich und nur in einigen Landstrichen nachtheilig, wo die Ausdünstungen von Sümpfen die Luft verunreinigen. Gegen die sonst den östl. und südl. Gegenden vom osman. Reiche aus jährlich drohende Einschleppung der Pest schützen jetzt die Militairgrenze und die musterhaften Contumazanstalten. (S. Quarantaine.) An allen europ. Landeserzeugnissen ist die östr. Monarchie überaus reich und der mit wenig Ausnahmen sehr fruchtbare Boden trägt Wein, Südfrüchte, Obst, Getreide, Farbepflanzen, alle Arten europ. Feldfrüchte und vieles Holz, doch blüht die Landwirthschaft vorzugsweise in den deutschen Erbstaaten und der Lombardei. Die Viehzucht ist für Ungarn, Galizien, Siebenbürgen, Steiermark, Östreich, Tirol und Böhmen ein vorzüglich wichtiger Zweig der Landwirthschaft und liefert viele Pferde, Rinder, Schafe, Büffel (im Banat, in Slawonien und Siebenbürgen), Esel und Maulesel (in der Lombardei); von Federvieh ziehen Galizien und Mähren vornehmlich Gänse und Steiermark Truthühner und Kapaunen. Unter den wilden Thieren kommen in den Hochgebirgen und in den östl. Ländern noch Bäre, Wölfe und Luchse vor; Gemsen werden in Obersteiermark auf Betrieb des Erzherzog Johann gehegt. Hochwild darf in den deutschen Ländern blos in Thiergärten gepflegt werden, unter dem wilden Geflügel aber sind die böhm. Fasanen auszuzeichnen. Die Fischerei wird am adriat. Meere, wie in den meisten Landseen und Flüssen (von denen die Theis der fischreichste in Europa ist) mit großem Erfolge betrieben; der Seidenbau wird vorzüglich in der Lombardei und in den südl. Provinzen gepflegt und die Bienenzucht ist vornehmlich in Ungarn, Galizien, Siebenbürgen, in der Militairgrenze und im Venetianischen in Aufnahme. An Mannichfaltigkeit der Producte des Mineralreiches ist Ö. allen europ. Staaten überlegen und mit der alleinigen Ausnahme von Platina besitzt es alle, einigermaßen verbreitete Metalle. Das in Europa sonst seltene Zinn wird in Böhmen, Quecksilber in ansehnlicher Menge in Illyrien gewonnen; Gold (jährlich gegen 4000 Mark) liefern hauptsächlich Siebenbürgen und Ungarn, Silber (110,000 Mark jährlich) vorzüglich Ungarn und Böhmen; Kupfer wird des Jahres gegen 60000 Ctr. meist in Ungarn, Blei 100,000, Eisen über 2 Mill. Ctr. gewonnen. Höchst wichtig ist ferner der Ertrag der Salzwerke, die jährlich über 3 Mill. Ctr. Steinsalz, mehr als 2 Mill. Ctr. gesottenes und 1/2 Mill. Ctr. Seesalz hergeben. Dazu kommen noch viele und ausgezeichnete Mineralquellen, von denen Ungarn allein 355, Böhmen 160 besitzt. Torf, Braun-und Steinkohlen werden erst jetzt umfänglicher benutzt; Pfeifenerde wird häufig in Ungarn, Porzellanerde in Böhmen, Mähren und Ungarn gefunden. Edle und unedle Steine kommen namentlich in Tirol, Ungarn und Böhmen häufig vor, so z.B. Opale, Granaten, Karneole, Rubine und Smaragde, Topase und Zirkone; Marmor wird von vielerlei Art und Güte, Alabaster, Asbest vornehmlich in Tirol so reichlich gefunden, daß man von dort aus fast ganz Deutschland damit versorgt.

Gewerbfleiß und Industrie sind in den deutschen Erbstaaten und in der Lombardei am größten und die Fabrikation mancher Gegenstände hat einen so hohen Grad der Vollkommenheit erlangt, daß die Einfuhr derselben dadurch fast aufgehoben wird. Mährische Tuche gelten in einem großen Theile von Europa für engl. und franz. Waare, und viele Baumwollenzeuche, Galanterie-, Stahl-, Eisen- und Glaswaaren bestehen jede Wettbewerbung um den Vorzug mit dem Auslande. Böhmen, Mähren, Ö. und Galizien sind der Sitz der Leinenspinnerei und Weberei, wollene Zeuche liefern besonders Mähren und Ö. (darunter Wien schafwollene Shawls und Linz Teppiche); Baumwollenspinnereien und Fabriken sind in Böhmen und Ö. am zahlreichsten, außerdem in allen Theilen der Monarchie verbreitet; seidene und halbseidene Waaren liefern hauptsächlich Ö., Tirol und Lombardei; Leder und Lederwaaren werden in großer Menge verfertigt und die wiener Handschuhe kommen den franz. gleich; wiener Pianoforte, Wagen und Tischlerwaaren sind berühmt; die böhm. Glasfabriken werden von keinem Lande in Ansehung der Güte, Mannichfaltigkeit und Menge ihrer Waaren übertroffen; Eisen-, Stahl- und andere Metallwaaren liefern Böhmen, Steiermark und Kärnten, Mähren und Ö.; für die Raffinirung des Rohrzuckers ist die Errichtung vieler Runkelrübenzuckerfabriken ein nebenbuhlerischer Gewerbzweig geworden; zunehmende Wichtigkeit erlangte die Fabrikation chemischer Waaren; die Tabacksfabrikation gehört, mit Ausnahme von Ungarn, Siebenbürgen und Tirol, zu den Regalien. Der Handel hat bisher selbst im Inlande die Lebhaftigkeit nicht erreicht, welcher er fähig ist, gewinnt jedoch fortwährend an Umfang. Vortreffliche Landstraßen, deren mehre mit großer Kühnheit und noch mehr Aufwand über die hohen und rauhen Gebirge angelegt wurden, die Ö. zum Theil gegen das Ausland, zum Theil auch seine Landestheile gegeneinander begrenzen, erleichtern den Verkehr nebst den vielen schiffbaren Flüssen, von denen die mit Dampfschiffen befahrene Donau der östr. Monarchie eine unschätzbare Wasserverbindung mit Rußland und Asien gewährt und mittels des jetzt in der Ausführung begriffenen Donau-Mainkanales nach der Nordsee eröffnen wird. Gegen das Meer ist die Lage O.'s sonst ungünstig und blos die der ital. Länder zum Seehandel bequem. Eine 26 M. lange Eisenbahn ist zwischen Budweis über Linz und Gmünden seit Jahren vollendet, eine von Wien nach Bochnia in Galizien im Bau und von Wien bis Wagram schon fahrbar; die Ausführung [371] der von Wien nach Triest und zwischen Venedig und Mailand wird noch erwartet. Hemmend für den innern Verkehr ist die Trennung der Provinzen selbst durch Zolllinien, indem die deutschen Erbstaaten mit Ausnahme von Tirol, sowie Galizien und Illyrien, einen Zollverband bilden, welchem Ungarn, Tirol, die Lombardei fremd sind. Außer den Zolllinien liegen die Freihäfen Triest, Fiume und Venedig und die Freistädte Brody und Podgorze. Die Ausfuhr übersteigt jetzt die früher überwiegende Einfuhr und der mit Großbritannien im J. 1838 abgeschlossene neue Handelsvertrag scheint die Erwartung noch nicht zu rechtfertigen, daß Ö. allmälig ein mehr dem preuß. Zollsystem ähnliches annehmen und gegen angemessene Einfuhrzölle seine Grenzen für ausländische Waaren öffnen werde.

Die Verfassung des östr. Staates ist monarchisch und derselbe bildet ein untheilbares, nach dem Rechte der Erstgeburt in männlicher und weiblicher Linie erbliches Kaiserthum; im Fall des Erlöschens der regierenden Familie steht aber den ungar. und böhm. Ständen das Recht der Wahl neuer Regenten zu, während in den übrigen östr. Ländern der letzte Beherrscher seinen Nachfolger bestimmen kann. Außerdem hat jedes der verschiedenen Länder der Monarchie seine eigenthümliche Verfassung, die wenigstens der Form nach ungefähr so ist, wie sie dieselbe zur Zeit der Vereinigung mit Ö. besaßen. Dalmatien und die Militairgrenze ausgenommen gibt es zwar überall Landstände, allein nur in Ungarn und Siebenbürgen theilen sie die gesetzgebende Gewalt mit dem Regenten; in den übrigen Ländern haben sie blos eine berathende, den Willen des Beherrschers in keiner Weise beschränkende Stimme, und nur in Tirol nehmen auch Bauern an ihren Versammlungen Theil. Die Regierung hat sich übrigens hier das Recht der Besteuerung im ganzen Umfange vorbehalten und die Stände haben blos den ihnen auf Postulatlandtagen vorgetragenen Staatsbedürfnissen ihre Zustimmung zu geben und die erfoderlichen Verfügungen zur leichtesten Herbeischaffung derselben zu treffen. Befreit von Steuern und Abgaben ist kein Stand, Ungarn ausgenommen, wo nur Bauern und die Bürger in den kön. Städten steuerpflichtig sind. Was die Religionsverhältnisse anlangt, so ist die katholische Kirche die herrschende und blos in Ungarn, Siebenbürgen und der Lombardei genießen die Protestanten fast gleiche Rechte mit den Katholiken. In den übrigen östr. Ländern sind Nichtkatholische gesetzlich geduldet und haben gleiche Privatrechte mit den Katholiken, allein, die Anhänger der griech.-unirten und der armen. Kirche ausgenommen, keine öffentliche Religionsübung. Die Gemeinden unterhalten ihre Lehrer und Geistlichen, die katholischen Pfarrer aber beziehen die Stolgebühren und vidimiren die Tauf-, Trau- und Todtenlisten, welche vor 1829 von ihnen allein geführt wurden. In allen die Lehre nicht selbst betreffenden Dingen ist der Kaiser kirchliches Oberhaupt und ernennt mit wenig Ausnahmen Erzbischöfe und Bischöfe, welche nach der Erklärung des Kaisers Franz I. von 1816, nicht mehr zur Prüfung und Weihe nach Rom gehen dürfen; auch müssen alle päpstliche Bullen vor ihrer Bekanntmachung die kais. Bestätigung erlangt haben. In Allem zählt die röm.-katholische Kirche in Ö. über 27 Mill. Bekenner und 11 Erzbischöfe, 60 Bischöfe, mehr als 500 Mönchsklöster verschiedener Orden, sowie viele Fräuleinstifter und Nonnenklöster. In Gemeinschaft mit den weltlichen Behörden hat die Geistlichkeit die Leitung des Schulwesens und in neuester Zeit sind auch dem in O. wiederhergestellten Orden der Jesuiten in den meisten Theilen der Monarchie Lehranstalten übertragen worden. Von den weiblichen Orden beschäftigen sich ebenfalls viele mit Erziehung und Unterricht und die barmherzigen Schwestern und Elisabethinerinnen mit Krankenpflege. Für die Reformirten und Lutheraner, etwa 3 Mill., besteht als oberste geistliche Behörde ein Consistorium in Wien.

Die Verwaltungsstellen des Staates sind theils solche, deren Wirksamkeit sich über die ganze Monarchie erstrecken, theils besondere für einzelne Landestheile. Die ersten sind: der unter des Kaisers Vorsitz an der Spitze aller Geschäfte stehende geheime Staats- und Conferenzrath für das Inland; die geheime Haus-, Hof- und Staatskanzlei in zwei Abtheilungen für auswärtige und innere Geschäfte; der Hofkriegsrath für das ganze Kriegswesen zu Wasser und zu Lande; das Finanzministerium für alle staatswirthschaftliche Geschäfte und das Generalrechnungsdirectorium. Die Civil- und Criminaljustizpflege wird in drei Instanzen von dem obersten Gerichtshofe unter zwei Präsidenten in Wien verwaltet; der Civilproceß ist der gemeine deutsche Anklageproceß und das Verfahren nicht öffentlich; die oberste Policeibehörde ist die »Policei- und Censurhofstelle« in Wien. Für die gelehrte und höhere Bildung sorgen acht Universitäten, viele Lyceen, Gymnasien, klösterliche Lehranstalten und gelehrte Vereine; für die allgemeinen Unterrichtsgegenstände sind zahlreiche Volksschulen aller Art, für besondere Zwecke ebenfalls geeignete Anstalten vorhanden, wie z.B. das polytechnische Institut zu Wien, die ständisch-technischen Lehranstalten zu Prag und Grätz, mehre medicinische und chirurgische Akademien und Specialschulen, Militairschulen, Forstlehranstalten, eine Bergakademie, Akademien und Vereine zur Beförderung des Ackerbaus u.s.w., sowie Taubstummen- und Blindeninstitute in mehren Hauptstädten. Die Staatseinkünfte werden auf 150 Mill. Conv.-Münze, die Staatsschulden auf 680 Mill. angenommen. Die Armee besteht im Frieden aus 270,000 M. und wird in Ungarn nach Reichstagsbeschlüssen, in den übrigen Staaten durch Conscription aus den Altersclassen von 19–30 Jahren recrutirt, wobei jedoch zuerst immer die jüngern Leute zum Dienst gezogen werden, von dem Adel, Geistlichkeit und Lehrstand frei sind. Die Dienstzeit ist 14, in Ungarn 10 Jahre, nach deren Ablauf aber die allgemeine Landwehrpflichtigkeit fortdauert. In Kriegszeiten wird das Heer durch Einberufung der vierten Bataillone der Regimenter, der 80 Landwehrbataillone, der ungar. Insurrection und der Grenzreserve verstärkt. Die Seemacht besteht aus 8 abgetakelten Linienschiffen, 8 Fregatten, 17 kleinen Kriegsfahrzeugen und vielen Kanonenbooten und Wachtschiffen; auch gehört hierher die auf der untern Donau unterhaltene Flotille von 25 bewaffneten Fahrzeugen, Tschaiken genannt, deren Bemannung das Tschaikistenbataillon ausmacht.

Das östr. Kaiserthum hat seinen Namen von dem das »Land unter der Ens« genannten Theile des Erzherzogthums Östreich (s.d.), welcher seit 33 n. Chr. unter röm. Botmäßigkeit stand, während der Völkerwanderung bald von german., bald von slaw. Völkerschaften behauptet wurde und den bei Karl's des Großen Regierungsantritt die Avaren[372] inne hatten welche durch die Ens von den Baiern geschieden wurden, denen das Land »ob der Ens« gehörte. Die Auflehnung des bair. Herzogs Thassilo gegen die Oberherrschaft Karl's des Großen hatte zur Folge, daß Baiern dem fränk. Reiche als Provinz einverleibt wurde und da die Avaren den Frieden desselben oft störten, unterwarf er dieselben von 701–799 gänzlich und errichtete aus dem eroberten Lande zwischen Ens und Raab eine Markgrafschaft. Diese dieß zuerst Avarien, später die östl. Mark und seit dem 10. Jahrh. die Markgrafschaft Östreich, wurde aber im I. 900 von den Ungarn erobert und erst unter Kaiser Otto I. nach der Besiegung der Ungarn am Lech (955) wiederhergestellt. Sie blieb hierauf seit 982, wo Leopold I. von Babenberg (s. Bamberg) zum Markgrafen ernannt wurde, bis. 1246 zum Erlöschen des babenberg. Mannsstammes bei diesem Hause, welches das Gebiet derselben sehr erweiterte. Vom Kaiser Konrad ward, nach erfolgter Achtserklärung Herzog Heinrich's des Stolzen von Baiern, dem östr. Markgrafen Leopold IV. das Herzogthum Baiern zugetheilt, in dessen Besitz aber erst sein Bruder und Nachfolger Heinrich II. Jasomirgott durch seine Vermählung mit der Witwe Heinrich's des Stolzen gelangte. Er gab dasselbe jedoch 1156 an Heinrich den Löwen zurück, ward aber dafür durch das bisher bei Baiern gewesene Land ob der Ens und die Erhebung von Ö. durch den Kaiser Friedrich I. zu einem frei vererblichen Herzogthume mit großen Vorrechten, entschädigt. Sein Sohn und Nachfolger Leopold VI., genannt der Tugendsame (1177–94), wurde vom erbenlosen Herzoge Ottokar VI. von Steiermark mit Zustimmung seiner Landstände 1186 zum Erben dieses für Ö. höchst werthvollen Nachbarlandes bestellt und nach Ottokar VI. Tode 1192 auch vom Kaiser damit belehnt. Ihm folgte 1194 sein ältester Sohn Friedrich I., der Katholische, der aber schon 1198 auf der Rückkehr von einem Kreuzzuge nach Palästina starb und seinen Bruder Leopold VI. genannt der Glorreiche, zum Nachfolger hatte. Dieser berühmteste unter den Babenbergern machte sich in Spanien gegen die Mauren, im Orient gegen die Sarazenen durch die Waffen gefürchtet, war in seinen Ländern weiser Gesetzgeber, beförderte Handel und Gewerbe, begünstigte Wissenschaften und Künste und mehre der berühmtesten Minnesänger lebten am östr. Hofe und feierten Leopold VI. als ihren Beschützer. Die Früchte der wohlthätigen Ruhe und väterlichen Fürsorge seiner Regierung gingen aber unter seinem Nachfolger Friedrich II. dem Streitbaren (1230–46), größtentheils wieder verloren. Sein Ungestüm verwickelte ihn in wiederholte Kämpfe mit den Ungarn und Böhmen, entfremdete ihm selbst die Herzen seiner Unterthanen und als diese beim Kaiser Klage über Bedrückung führten, Friedrich II. aber sich nicht stellte, wurde er in die Reichsacht und sein Land für erledigtes Reichslehn erklärt. Günstige Umstände erlaubten ihm jedoch die Wiedereroberung des von Böhmen und Baiern eingenommenen Landes, von dem er gleich nachher die andringenden Mongolen so tapfer abwehrte, daß sie den Kampf mit den Deutschen nicht mehr suchten. Der Kaiser bestätigte ihn hierauf wieder in allen frühern Rechten, hob die der Stadt Wien ertheilte Reichsfreiheit wieder auf und bot ihm sogar mit der Hand einer seiner Nichten die Königswürde an. Allen diesen Aussichten machte aber Friedrich II. Tod in der Schlacht an der Leytha gegen die Ungarn am 16. Jun. 1246 ein Ende.

Mit ihm erlosch der Mannsstamm der Babenberger und es trat von 1246–82 eine Zeit der Verwirrung ein, welche in der Geschichte »das östr. Zwischenreich« heißt. Der Kaiser erklärte Ö. und Steiermark als erledigte Reichslehen, indem er die rechtlich geltende weibliche Erbfolge durch eine künstliche Auslegung der betreffenden Bestimmungen umging. Zwei Schwestern Herzog Friedrich II. und eine Nichte desselben ließen aber ihre Ansprüche hauptsächlich auf Anregung Papst Innocenz IV. nicht ruhen und die Nachbarn suchten ebenfalls aus den schwankenden Verhältnissen Nutzen zu ziehen. Endlich beschlossen die östr. Stände 1251, einen Sohn der an Markgraf Heinrich den Erlauchten von Meißen vermählten zweiten Schwester Friedrich's des Streitbaren zu ihrem Herzoge zu berufen, unterwegs aber ließen sich in Prag die deshalb Abgeordneten vom König Wenzeslaw von Böhmen durch Drohungen und Geschenke bewegen, heimzukehren und dessen Sohn Ottokar zum Herzoge zu empfehlen. Dieser folgte ihnen mit. einem Heere und reichen Geldmitteln auf dem Fuße, gewann die östr. Stände für sich und vermählte sich sogar zur bessern Begründung seiner Ansprüche mit der bejahrten ältesten Schwester des Herzogs Friedrich II. Der mit Ungarn wegen des in Anspruch genommenen Steiermark begonnene Krieg brachte zwar nur einen Theil dieses Landes in Ottokar's Besitz, allein 1259 vertrieben die Bewohner des übrigen die Ungarn selbst und übertrugen ihm die Regierung. Dazu erwarb Ottokar, der inzwischen seinem Vater als König von Böhmen gefolgt war, durch Beerbung des kinderlosen Herzogs Ulrich 1269 noch Kärnten und Krain. Der Übermuth aber, mit welchem er dem 1273 zum deutschen Kaiser erwählten Rudolf von Habsburg die Anerkennung verweigerte, zog ihm die Reichsacht zu und da er im Kampfe wider das zur Vollstreckung derselben gekommene Reichsheer unterlag, mußte er allen östr. Besitzungen entsagen, und blieb bei dem Versuche, sie wieder zu erobern, 1278 in der Schlacht auf dem Marchfelde. Kaiser Rudolf's Bemühungen, die östr. Lande seinem Hause zuzuwenden, erhielten in den folgenden Jahren die Zustimmung der Kurfürsten und am 27. Dec. 1282 konnte er auf dem Reichstage zu Augsburg seine beiden Söhne Albrecht I. und Rudolf II. feierlich mit Ö., Steiermark und Kärnten belehnen, das jedoch 1286 mit Beding des Rückfalls an den Grafen Mainhard von Tirol für den gegen Ottokar geleisteten Beistand, versprochenermaßen abgetreten wurde. Von nun an wurde Ö. der Geschlechtsname von Rudolf's Nachkommen und seiner Söhne, von denen Rudolf II. die Regierung seinem Bruder Albrecht I. ganz überlassen zu haben scheint, dessen willkürliches und herrisches Verfahren aber wiederholte Aufstände der Unterthanen veranlaßte. Auch mit Ungarn und Baiern hatte er Krieg zu führen, bei Gelnheim aber erfocht er sich als Gegenkaiser Adolf's von Nassau im J. 1298 die deutsche Krone. Hierauf übergab er die östr. Länder seinen Söhnen Rudolf III., Friedrich III. und Leopold als Lehn, von denen aber der Erste von 1298–1306 die Regierung eigentlich führte und sich durch ein versöhnendes Verfahren auszeichnete. Ihm folgte 1306–30 Friedrich III., der Schöne genannt, der in Ö. regierte, während sein Bruder Leopold die Verwaltung der habsburg. Stammgüter in Elsaß, Schwaben und Helvetien führte. Der Letzte versuchte umsonst die unter seinem von Johann von Schwaben am 1. Mai 1308 [373] ermordeten Vater abgefallenen helvetischen Waldstädte wieder zu erobern und nicht glücklicher war Friedrich der Schöne, der als Gegenkaiser Ludwig's des Baiern (s. Deutschland) in der Schlacht bei Mühldorf 1322 sogar gefangen wurde. Ein Vergleich beendigte zuletzt den Kampf und nach dem kinderlosen Tode Leopold's und Friedrich III. trat ihr Bruder Albrecht II. (1330–58), der eine Zeit lang seinen, jedoch vor ihm kinderlos sterbenden Bruder Otto zum Mitregenten hatte, die Regierung an. Das zunehmend gute Vernehmen mit Kaiser Ludwig brachte ihm 1335 beim Tode des letzten Herzogs von Kärnten und Grafen von Tirol die Belehnung mit diesen Ländern ein, von denen aber nach einem Kriege mit Böhmen, indem des Verstorbenen Tochter Margarethe Maultasch sich mit einem böhm. Prinzen vermählte, nur Kärnten erworben wurde. Außerdem vergrößerte Albrecht II. durch Kauf und Heirath seine Besitzungen, ordnete die Verwaltung und bestätigte das Familiengesetz der Untheilbarkeit der östr. Lande. Sein ältester Sohn Rudolf IV., ein unerschrockener und aufgeklärter Fürst, der auch den Werth der Ansprüche des Verdienstes gegenüber der Geburt zu beurtheilen verstand, erwarb mit Zustimmung der Stände auch Tirol von der Erbgräfin Margarethe Maultasch, vollendete die Stephanskirche zu Wien stiftete nach dem Muster von Prag die wiener Universität, die erste in Deutschland, und legte sich den erzherzoglichen Titel bei, den aber erst Kaiser Friedrich III. bestätigte. Sein früher Tod berief seine Brüder Albrecht III. und Leopold III. zur Regierung, die aber gegen das Familiengesetz und unter großen Zwistigkeiten die von Kaiser Karl IV. gern gestattete Theilung der Länder vornahmen, sodaß Albrecht blos Ö., Leopold alle übrigen Lande bekam und auf diese Art eine östr. und eine tiroler Linie entstand. Leopold III. vergrößerte seine Länder durch zahlreiche Erwerbungen, z.B. den Kauf der Grafschaft Feldkirch oder Montfort, des Breisgau, der Grafschaft Pludenz in Vorarlberg, der Grafschaft Hohenberg, und Freiburg im Breisgau sowie Triest unterwarfen sich ihm freiwillig. Dagegen hatte der mit den ihm verhaßten Schweizern 1386 begonnene Krieg, in welchem er in der Schlacht bei Sempach blieb, den Verlust mehrer Herrschaften im Aargau und später des größern Theils der habsburg. Stammgüter in Helvetien zur Folge. Seine Söhne nahmen eine neue Theilung vor und bildeten (Friedrich IV., mit der leeren Tasche) eine tiroler, Ernst der Eiserne eine steiermärk. Linie. Der Letztere starb 1424 mit Hinterlassung von drei Söhnen, Friedrich V., Albrecht VI. und Ernst II., der schon 1432 starb und von denen die beiden andern ihr Erbe so theilten, daß Friedrich V. Steiermark, Kärnten und Krain, der andere den Breisgau bekam.

In der von Albrecht III., gest. 1395, gestifteten ältern östr. Linie war inzwischen Albrecht IV. gefolgt, den seine Zeitgenossen wegen seiner Pilgerfahrt nach Palästina das Weltwunder nannten und dem das Brevier lieber war als die Geschäfte. Indessen befestigte er doch die alten Erbverträge seines Hauses mit Böhmen und Ungarn und sein Sohn Albrecht Y., der ihn 1404 beerbte, allein erst 1411 mündig gesprochen wurde, trug durch seine Vermählung mit der Tochter des Kaisers Sigismund (1422) noch mehr dazu bei und erhielt sogleich Mähren als Brautschatz. Einer der ersten Feldherren seiner Zeit und eifriger Katholik, nahm er an Bekämpfung der Hussiten, wie der Osmanen den thätigsten Antheil und bewies auch seinen rechtgläubigen Eifer bei einer großen Judenverfolgung in Ö. Er wurde 1438 Sigismund's Nachfolger in Ungarn, Böhmen und als Albrecht II. in der deutschen Kaiserwürde, welche die Wahl der Kurfürsten seitdem bei seinem Hause ließ, starb aber schon 1439 und erst nach seinem Tode wurde sein Sohn Ladislaus geboren. Friedrich V. von Steiermark, der zu Albrecht II. Nachfolger als Kaiser (Friedrich III., 1440–93) erwählt wurde, übernahm die Vormundschaft über den Erben von Böhmen, Ungarn und Ö., der aber 1457 als ein hoffnungsvoller Jüngling starb und die ältere östr. Linie beschloß. Ö.'s Erbe wäre nun eigentlich Friedrich V. gewesen, allein sein Bruder Albrecht VI. und sein Vetter Sigismund von Tirol zwangen ihn nach den ärgerlichsten Auftritten 1458 zur Abtretung von Oberöstreich und eines Theils von Kärnten, auch blieb Wien allen Dreien gemeinschaftlich. Der plötzliche Tod Albrecht VI. setzte Friedrich V. jedoch 1463 in den Besitz von ganz Ö., von dem zwar ein Theil später durch Matthias Corvinus von Ungarn erobert, nach dessen Tode (1490) aber vom nachherigen Kaiser Maximilian I. wieder gewonnen wurde, der nach dem Erlöschen der tiroler Linie im J. 1496 alle östr. Länder wieder vereinigte. Schon vorher hatte er die Niederlande (s. Maximilian I.) für Ö. erworben, die er aber an seinen Sohn, Philipp den Schönen, abtrat, welcher durch seine Vermählung mit Johanna von Spanien die Throne von Spanien und Indien an Habsburg brachte. Sein Sohn Karl I. von Spanien vereinigte nach Maximilian I. Tode (1519), als Karl V. zum deutschen Kaiser gewählt, die span. und östr. Lande unter seiner Herrschaft, trat aber 1522 alle deutsche Länder, mit Ausnahme der Niederlande, an seinen Bruder Ferdinand I. ab, der nun Stifter der deutschen Linie seines Hauses wurde, während Karl V. Nachkommen Spanien behaupteten. Als Gemahl der Tochter des letzten Königs Ludwig II. von Ungarn und Böhmen fielen nach dessen Tode 1526 Ferdinand I. diese Länder nebst Mähren, Schlesien und Lausitz zu und so fing ein östr. Staat an sich zu bilden, der zu einer der europ. Großmächte anwuchs.

Wegen Ungarn hatte Ferdinand I. wiederholte Kriege mit den Osmanen zu führen, denen er am Ende einen Theil des Landes und einen jährlichen Tribut von 30,000 Dukaten zugestehen mußte, weil die von der Reformation herrührende Spaltung Deutschlands in Parteien ihm von daher wenig Hülfe zufließen ließ. In Ferdinand I., der nach Karl V. Abdankung auch Kaiser wurde (1558–64), fanden die Religionsneuerungen nämlich einen entschiedenen Gegner und in Ö., wo er auch die Jesuiten aufnahm, gelang es ihm auch, die öffentliche Ausübung der neuen Lehre zu hindern, so viele Freunde sie im Stillen zählte. Seinem Willen gemäß theilten seine drei Söhne die östr. Länder so, daß Maximilian II., der auch Kaiser (1564–76) wurde. das Erzherzogthum Ö. und Ungarn und Böhmen, Ferdinand Tirol und die vorderöstr. Lande, Karl aber Steiermark, Kärnten, Krain und Görz erhielt; der Antheil Ferdinand's fiel aber 1595 mit seinem Ableben an O. zurück, weil die aus seiner Ehe mit der schönen Bürgerstochter Philippine Welser von Augsburg hervorgegangenen Söhne nicht als successionsfähig anerkannt wurden. Maximilian II. Regierung war friedliebend, in Religionssachen duldsam und [374] gerecht; seine Weisheit verstand die von ihm in Ungarn bergestellte Ruhe auch zu erhalten und er hinterließ seinem Sohne Rudolf, der als Rudolf II. 1576–1612 deutscher Kaiser wurde, alle Länder in einem ruhigen und blühenden Zustande, der aber bei der Nachlässigkeit und religiösen Verfolgungssucht des neuen Regenten bald gestört wurde. Seine Bedrückung der Protestanten führte Unruhen in O. und in Ungarn herbei, deren Bekämpfung nebst den Kriegen mit den Osmanen die Geldmittel des Kaisers erschöpften. Endlich veranlaßte seine klägliche Regierung die Mitglieder des östr. Hauses, in einem geheimen Familienvertrage den Erzherzog Matthias zum Haupt ihrer Familie zu erklären, welchem Rudolf II. im J. 1608 Ungarn, nachher Böhmen und die östr. Erblande gezwungen abtreten mußte und der 1612 sein Nachfolger auch als Kaiser wurde. Den von Rudolf den Böhmen in der Absicht ertheilten Majestätsbrief (s. Böhmen), ihren Beistand gegen seine Familie zu gewinnen, bestätigte zwar Matthias, nachdem er schon in Ungarn und Ö., bevor ihm gehuldigt wurde, den Protestanten alle unter Maximilian II. genossene Vorrechte hatte gewährleisten müssen, allein hinterher suchte er doch ihren Gottesdienst überall zu beschränken. Zur Eroberung von Siebenbürgen und gegen die Türken vermochte er die Hülfe des Reichs nicht zu erlangen, daher er 1615 den Waffenstillstand auf 20 Jahre erneuerte, und da Matthias, wie seine zwei Brüder bejahrt und kinderlos war, wurde nicht ohne Widerwillen des Kaisers durch Übereinkunft die Thronfolge ihrem Vetter Ferdinand von Steiermark übertragen, der 1619 auch als Ferdinand II. zum Kaiser gewählt ward. Bei seiner bekannten Unduldsamkeit in Religionssachen fand er jedoch in Böhmen, Ungarn und Ö. große Schwierigkeiten zur Regierung zu gelangen und der Dreißigjährige Krieg (s.d.) brachte unter ihm und seinem Nachfolger Ferdinand III. (1637–57) über Ö. und ganz Deutschland die größten Drangsale. Letzterer trat 1635 die Lausitz an Sachsen, das Elsaß 1648 an Frankreich ab. Sein Nachfolger Leopold I. (1657–1705) ward in langwierige Kriege wegen Ungarn (s.d.), das er aber 1687 auf gewaltsame Art in ein Erbreich verwandelte, wegen Siebenbürgen und mit den Osmanen verwickelt, die 1683 sogar Wien belagerten, durch Joh. Sobieski aber zurückgeschlagen wurden. Siebenbürgen ward 1697 mit Ungarn vereinigt und im Frieden zu Karlowitz mußten die Türken auf das ganze Land zwischen Donau und Theis verzichten und Slawonien abtreten. Leopold I. starb während des span. Erbfolgekrieges (s. Erbfolgekriege), dessen Ende auch sein Nachfolger Joseph I. (1705–11) nicht erlebte, nach dessen kinderlosen Tode sein auf den span. Thron bestimmter Bruder die Regierung der Erbstaaten antrat und als Karl VI. (1711–40) auch deutscher Kaiser wurde. Wegen der span. Sache trat er den von seinen Verbündeten im utrechter Frieden aufgestellten Bedingungen 1714 bei und Ö. erhielt dadurch von der span. Monarchie die Niederlande, Neapel, Mailand, Mantua und Sardinien, welches 1720 gegen Sicilien vertauscht wurde. In Folge eines wegen der poln. Königswahl mit Frankreich, Spanien und Sardinien ausgebrochenen Krieges mußte er jedoch 1735 Neapel und Sicilien an Don Carlos von Spanien, einen Theil von Mailand an Sardinien abtreten und erhielt dafür blos die Herzogthümer Parma und Piacenza. Endlich zog auch seine Theilnahme an dem Kriege Rußlands gegen die Türken seit 1737 den Verlust von Serbien und des östr. Theils der Walachei nach sich, die im Frieden von Belgrad 1739 zurückgegeben wurden.

Mit Karl VI. erlosch 1740 der Mannsstamm von Habsburg-Ostreich und zufolge des von ihm gegebenen neuen Erbfolgegesetzes, der sogenannten pragmatischen Sanction, wurde seine Tochter Maria Theresia (s.d.) in allen östr. Ländern seine Nachfolgerin. Allein erst nach Beendigung des östr. Erbfolgekriegs (s. Deutschland) durch den aachener Frieden von 1748, in dem sie Schlesien und die Grafschaft Glatz an Preußen, die Herzogthümer Parma, Piacenza und Guastalla an den Infanten Don Philipp und einige Landstriche an Sardinien abtrat, wurde sie von allen europ. Staaten anerkannt. Der ungeheure Aufwand des siebenjährigen Krieges brachte Schlesien nicht wieder zurück, für das jedoch die Erwerbung von Galizien und Lodomerien bei der ersten Theilung von Polen 1772, sowie die Abtretung der Bukowina von der Türkei 1777 einen Ersatz abgaben, wozu noch einige Erwerbungen in Schwaben und das Rentamt Burghausen im Innviertel kamen. Nach dem Tode ihres Gemahls, Kaiser Franz I., nahm sie 1765 ihren ältesten Sohn zum Mitregenten, der auch des Vaters Nachfolger als Joseph II. in der Kaiserwürde und 1780 der seiner Mutter wurde. Die aufgeklärten Bestrebungen dieses berühmten Fürsten eilten dem Standpunkte seiner meisten Unterthanen zu sehr voraus, um nicht auf vielen und hartnäckigen Widerstand zu stoßen und wurden schon 1790 durch seinen Tod unterbrochen. (S. Joseph II.) Auch in dem 1788 gegen die Türken begonnenen Kriege war er nicht glücklich gewesen und so fand sein Bruder und Nachfolger Leopold II., zeither Großherzog von Toscana, überall zu versöhnen und zu beruhigen, was ihm auch meist gelang. Mit der Türkei kam der Friede 1791 zu Stande, nur in den empörten Niederlanden, welche zwar im Ganzen durch ein ansehnliches Heer unterworfen wurden, dauerten die Gährungen bis nach seinem schon 1792 erfolgten Tode fort. Er hatte bereits gegen die Umgriffe der franz. Revolution und zur Herstellung der Rechte Ludwig XVI. und seiner mit demselben vermählten Schwester ein Bündniß mit Preußen geschlossen, und kaum war daher sein Sohn Franz II. zur Regierung gelangt, als ihm noch vor seiner Erwählung zum deutschen Kaiser von Frankreich der Krieg erklärt wurde. In seine lange Regierung (1792–1835) fallen alle jene der franz. Revolution folgenden gewaltsamen Umgestaltungen der europ. Staatenverhältnisse und durch ihn wurden 1804 die östr. Länder zum erblichen Kaiserthum erklärt; die länger als 500 Jahre bei seinem Hause gewesene deutsche Kaiserwürde legte er 1806 nieder. So große Verluste auch vier blutige Kriege mit Frankreich in den Friedensschlüssen von Campo Formio (s.d.) im J. 1797, von Luneville 1801, von Presburg 1805 und von Wien 1809 für Ö. zur Folge hatten, es blieb mächtig genug, um durch seinen Beitritt zu dem von England, Rußland, Preußen und Schweden wider den franz. Kaiser Napoleon errichteten Bündnisse im Aug. 1813, den Ausgang des Krieges außer Zweifel zu setzen, bei dem es 1814 im Frieden von Paris die während der frühern Kämpfe abgetretenen Theile seiner Erbländer und Dalmatien zurückerhielt sowie die zum lombard.-venetian. Königreiche vereinigten [375] Länder erwarb. Dadurch und in Folge der auf dem wiener Congresse, sowie zwischen Ö. und Baiern 1816 besonders getroffenen Übereinkünfte, erhielt die östr. Monarchie ihre dermalige zusammenhängende, durch den Besitz eines ansehnlichen Küstenlandes auch dem Handel günstigere Gestalt und als europ. Großmacht, sowie durch ihr Verhältniß zum deutschen Bunde, eine bei allen politischen Fragen der europ. Staaten höchst einflußreiche Stellung. Ö. machte dieselbe, übereinstimmend mit seinen entschiedenen Bestrebungen für die Aufrechterhaltung legitimer Staatsverhältnisse, wiederholt in den Angelegenheiten der Staaten Italiens (s.d.), auf dem Congresse zu Verona (s. Congreß) im Betreff Spaniens, sowie bei allen in den Zusammenkünften europ. Monarchen verhandelten Fragen, bei den Verhandlungen des deutschen Bundes und den damit in Verbindung stehenden, zu Karlsbad und Wien gehaltenen Ministerconferenzen (s. Deutschland) geltend und auch der Freiheitskampf der Griechen fand an Ö. keineswegs einen Gönner. Die Erschütterung Europas durch die franz. Juliusrevolution von 1830, deren Folgen nur in Frankreich von O. alsbald anerkannt wurden, veränderten den gemessenen Gang seiner Politik ebenso wenig, wie der Aufstand Polens an seinen nördl. Grenzen, welche, wie gegen S. und W., durch schnell zusammengezogene Truppen für jeden Fall gedeckt wurden. Die nähere Verbindung von Frankreich und England bewog Ö., sich eng an Preußen und Rußland anzuschließen, allein durch seine nahe Berührung mit dem osman. Reiche für die Erhaltung desselben lebhaft interessirt, daher schon früher in den Irrungen desselben mit dem immer weiter um sich greifenden Rußland als Vermittler und Freund der Pforte wiederholt thätig, blieb es dieser Rolle auch in der neuesten Zeit und vorzüglich im Verein mit England treu, das in der Annäherung an Ö. einen Ersatz für s. in lockerer werdendes Verhältniß zu Frankreich zu suchen scheint. Erst zu Ende 1838 rief O. seine zur Erhaltung der Ruhe und alten Ordnung zuletzt in den Kirchenstaat gesandten Truppen zurück und als Mitglied der londoner Conferenz hat es noch zu der völligen Beendigung der belg.-niederländ. Angelegenheiten mitzuwirken. Die innern Hülfsquellen der östr. Monarchie haben inzwischen in ihrer fortschreitenden Entwickelung von Friedenszeiten begünstigt, den Wohlstand des Reichs schnell gehoben, sodaß Kaiser Franz I. (s.d.) dasselbe seinem ältesten Sohn und Nachfolger Ferdinand I. (s.d.) 1835 in vollkommen geordneten und blühenden Zustande vererben konnte, den dieser ganz im Geiste seines Vorgängers regierende Herrscher, von dessen versöhnlichen Gesinnungen die 1838, bei Gelegenheit seiner Krönung in Mailand den wegen politischer Vergehen dort Verurtheilten ertheilte Amnestie ein in allen civilisirten europ. Staaten gefeiertes Beispiel ist, immer noch mehr zu heben sucht.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 370-376.
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