Hohenzollern [2]

[452] Hohenzollern, zwei nach dem Schloß H. benannte ehemals souveräne, seit 1849 dem preußischen Staatsverband einverleibte Fürstentümer (H.-Hechingen und H.-Sigmaringen) auf dem Plateau von Oberschwaben (s. Karte »Württemberg«), bilden vereint einen langen, schmalen Landstrich, der von Württemberg und Baden umgeben ist und in südöstlicher Richtung sich vom Ostabhang des Schwarzwaldes und dem Neckartal bis über die Donau und in die Nähe des Bodensees erstreckt. Außer diesem Hauptteil gehören zu H. noch acht zum Teil weit zerstreute Enklaven in den benachbarten Ländern. Der Flächeninhalt beträgt 1142 qkm (20,74 QM.) mit (1900) 66,780 Einw. (darunter 2897 Evangelische und 532 Juden), 59 auf 1 qkm. Das Ländchen ist gebirgig durch die Münsinger Hardt und Rauhe Alb sowie im NW. durch Ausläufer des Schwarzwaldes (Kornbühl, der höchste Punkt, 905 m hoch) und wird südlich von der Donau, nördlich vom Neckar bewässert. Das Land hat Eisenerz, Gips, Steinsalz, Kohlen, Torf und einige Mineralquellen. Die Haupterwerbsquellen bilden Ackerbau u. Viehzucht. Nach der Ermittelung von 1900 entfallen 45,8 Proz. des Areals auf Acker- und Gartenland, 10,8 auf Wiesen, 5,8 auf Weiden und 34,1 Proz. auf Waldungen. Nach der Viehzählung vom 1. Dez. 1900 hatte H. 5541 Pferde, 47,906 Stück Rindvieh, 7804 Schafe, 27,898 Schweine, 3347 Ziegen und 7866 Bienenstöcke. In industrieller Beziehung sind nur einige Fabriketablissements (Eisenhütten, Baumwollfabriken etc.) zu erwähnen.

Wappen von Hohenzollern.
Wappen von Hohenzollern.

An höhern Bildungsanstalten bestehen ein Gymnasium und eine Realschule. Politisch bildet H. den preußischen Regierungsbezirk Sigmaringen und zerfällt in vier Oberämter: Sigmaringen (Sitz der Regierung und des Provinziallandtags), Gammertingen, Hechingen und Haigerloch. Hinsichtlich der Rechtspflege gehört der Regierungsbezirk mit einem Land gericht zu Hechingen und fünf Amtsgerichten zum Oberlandesgericht Frankfurt a. M.; in katholischen Kirchensachen ist er dem Erzbistum Freiburg unterstellt. In den deutschen Reichstag entsendet H. einen Abgeordneten. Das Wappen ist von Silber und schwarz geviertet (s. Abbildung), die Landesfarben Weiß und Schwarz. Über den Hausorden von H. s. Hohenzollerischer Hausorden. Vgl. Cramer, Die Grafschaft H., ein Bild süddeutscher Volkszustände (Stuttg. 1873); Keßler, Beschreibung der Hohenzollernschen Lande (Sigmar. 1894); Bahrfeldt, Das Münz- und Geldwesen der Fürstentümer H. (Berl. 1900); Zingeler[452] und Laur, Bau- und Kunstdenkmäler in den hohenzollernschen Landen (in den »Mitteilungen des Vereins für Geschichte und Altertumskunde«, Sigmar. 1896).

Geschichte des hohenzollerischen Fürstenhauses.

(Hierzu Textbeilage: »Die Verzweigungen des Hauses Hohenzollern.«

Das Geschlecht der Hohenzollern (abzuleiten von Söller = Höhe), nur in willkürlich konstruierten Sagen mit dem altrömischen Patriziergeschlecht der Colonna oder dem gotisch-lombardischen der Colalto in Verbindung gebracht, ist wohl ein Zweig des schwäbischen Geschlechts der Burchardinger (auch bei den Hohenzollern kehrt der Name Burchard oft wieder), das im 9. Jahrh. die Herzogswürde in Rätien innehatte und im 10. Jahrh. Schwaben zwei Herzoge gab. Der Name Zollern wird in der Chronik Bertolds (gest. 1088) zuerst erwähnt, wo zum Jahr 1061 der Tod Buchards und Wezils (Werner) von Zolorin berichtet wird. Wezels Sohn Adelbert von Zollern-Haigerloch gründete 1095 ein Kloster zu Alpirsbach im Schwarzwald; mit seiner Tochter, der frommen Irmintrud, mag dieser Zweig erloschen sein. Friedrich I., des obigen Burchard Sohn, hatte mehrere Söhne, von denen einer, Burchard II., Stammvater des 1486 ausgestorbenen Geschlechts der Grafen von Hohenberg (s. d.) wurde. Der ältere Sohn, Friedrich II. (gest. um 1139), war bei König Lothar und später bei Konrad III. sehr angesehen, gleichwie sein jüngerer Bruder, Bertold, in der Folge bei Friedrich Barbarossa. Friedrich III. (gest. 1201), entschiedener Anhänger der Staufer und im Rat Friedrich Barbarossas, Heinrichs VI. und Philipps von Schwaben höchst angesehen, wurde nach seiner Vermählung mit der Gräfin Sophie von Raabs, der Erbtochter des Burggrafen Konrad II., 1191 mit der Burggrafschaft Nürnberg belehnt. Wie viele seiner Nachkommen ist er im Kloster Heilsbronn beigesetzt. Seine Söhne Friedrich IV. und Konrad III. regierten zunächst beide Länder gemeinschaftlich und begründeten erst 1227 durch Teilung, Friedrich IV. die schwäbische, Konrad III. die jüngere fränkische Linie. Die wiederholt, neuerdings von Chr. Meyer (1889) verfochtene Ansicht, daß die Burggrafen von Nürnberg von den Grafen von Abenberg abstammten, ist außer von L. Schmidt auch von Soltau widerlegt worden.

Konrad III., der Begründer der fränkischen Linie, diente zuerst Friedrich II., der ihn zum Berater seines Sohnes, des Königs Heinrich, bestellte und ihn später das eingezogene Herzogtum Österreich verwalten ließ. Als aber der Kaiser dem Bann verfiel und die Fürsten ihre Stimmen auf den Landgrafen Heinrich Raspe von Thüringen vereinigten, trat auch Konrad auf diese Seite, widmete aber, als sich Friedrich II. auch über den Tod des Landgrafen hinaus behauptete, seine Dienste wider dem Staufer, dem jungen Konrad IV. Sein Sohn und Nachfolger Friedrich III. (1261–97) nahm an allen wichtigen Taten Rudolfs von Habsburg teil, trug in der entscheidenden Schlacht auf dem Marchfeld die Sturmfahne und half den Sieg entscheiden, trat auch, freilich vergebens, 1290 in Erfurt für die Wahl Albrechts (I.) zum König ein. Ihm folgte sein jüngerer, unmündiger Sohn, Friedrich IV. (der ältere, Johann, starb früh), 1297–1332, der, erst unter Kaiser Heinrich VII. ins öffentliche Leben eintretend, des Kaisers Sohn Johann mit einem Heer nach Böhmen (1310) begleitete und Heinrich auf seinem Römerzug folgte. Bei der Doppelwahl 1314 auf die Seite Ludwigs von Bayern getreten, entschied er zu dessen Gunsten die Schlacht bei Mühldorf; den »Retter des Reichs« nannte ihn Ludwig. Nach Friedrichs Tode hielten seine Söhne Johann II. (gest. 1357) und Albrecht der Schöne auf bayrischer Seite aus, schlossen aber 1347 mit Karl IV. Frieden. Mit Entschiedenheit ergriff Johanns Sohn Friedrich V. (1358–1397) Karls IV. Partei, wurde nach Erwerbung der Lande Ansbach und Bayreuth 1363 Reichsfürst und überließ bei seiner Abdankung 1397 (gest. 1398) die Burggrafschaft seinen Söhnen Johann III. und Friedrich VI. Johann starb ohne Nachkommen 1420; Friedrich IV. mehrte durch die Erwerbung der Mark Brandenburg 1415 seinen Besitz; ihm, als Markgrafen und Kurfürsten von Brandenburg Friedrich I. genannt, folgten elf hohenzollerische Fürsten: der letzte, Friedrich III., setzte sich als Friedrich I. 18. Jan. 1701 die preußische Königskrone aufs Haupt. Der siebente König, Wilhelm I., nahm 1871 an demselben Tage den Titel »deutscher Kaiser« an. Vgl. Brandenburg und Preußen. Von der brandenburgischen Hauptlinie zweigten sich die inzwischen sämtlich erloschenen Nebenlinien Ansbach (s. d.), Bayreuth (s. d.) und Schwedt (s. d.) ab.

Die ältere, schwäbische Linie, von Friedrich IV. (gest. 1251) begründet, zerfiel durch die Teilung seiner Enkel, Friedrich den Ritter (gest. 1298) und Friedrich von Merkenberg (gest. 1302), 1288 in die Hohenzollerische und die Schalksburger Linie. Letztere starb schon 1408 aus. Der Hauptzweig spaltete sich 1344 nochmals durch die Teilung, die Friedrich der alte Schwarzgraf (1333–73 oder 1379) mit seinem jüngern Bruder, Friedrich, genannt der Straßburger (gest. zwischen 1365 und 1367), einging. Während der schwarzgräfliche Stamm schon mit des alten Schwarzgrafen gleichnamigem Sohn, dem tapfern Kämpfer von Sempach, 1412 erlosch, blühte der 1401 nochmals geteilte Straßburger weiter, obwohl die teilenden Brüder, Friedrich, der Öttinger, und Eitelfriedrich I., sich heftig befehdeten. Schließlich blieb Eitelfriedrich Sieger, da seines Bruders Burg Zollern 15. Mai 1423 von dem Schwäbischen Städtebund zerstört wurde. Er selbst entkam, brachte aber später längere Jahre in württembergischer Gefangenschaft zu, pilgerte nach seiner Befreiung (um 1440) zum Heiligen Land und fand dort seinen Tod (1443). Mit ihm erlosch sein Geschlecht, und Eitelfriedrichs I. (gest. 1439) Sohn Jost Niklaus (gest. 1488) vereinigte die zollerischen Lande wieder, trat seinen brandenburgischen Verwandten näher, besonders dem fränkischen Albrecht Achilles. Mit vereinten Kräften begann man 1454 den Neubau der Stammburg und vollendete ihn in wenigen Jahren. Auch Josts Söhne, den Brandenburgern zugetan, einigten sich dahin, daß sie einander beerben, im Falle des Aussterbens ihres Geschlechts aber die brandenburgischen Vettern ihnen folgen sollten. Dies ist die erste Erbverbrüderung Hohenzollerns mit Brandenburg. Eitelfriedrich II., 1495 von dem ihm wohlwollenden Kaiser Maximilian I. zum Kammerrichter an dem eben errichteten Reichskammergericht ernannt, vererbte diese Würde in seinem Geschlecht, er (oder schon sein Vater) erließ die hohenzollerische Landesordnung. Sein Enkel Karl I. (Haupt des Geschlechts 1558–76) wurde 1534 von Karl V. mit den Grafschaften Sigmaringen und Vehringen belehnt, und bei seinem Tode stifteten seine Söhne Eitelfriedrich IV. und Karl II. 1576 die Linien H.-Hechingen und H.-Sigmaringen.

In H.-Hechingen ordnete Eitelfriedrich IV. die unter seinen Vorgängern verwahrloste Verwaltung von neuem, erregte, und nicht anders seine Nachfolger,[453] durch eine strenge Jagd- und Waldordnung den Unwillen der Bauern, so daß wir von 1584–1796 nicht weniger als 15 Aufstände der Bauern von H. zu verzeichnen haben. Eitelfriedrichs Sohn Johann Georg (1605–23), wie sein ganzes Haus katholisch geblieben, ward 1623 von Kaiser Friedrich II. in den erblichen Reichsfürstenstand erhoben. Im Dreißigjährigen Kriege nahmen 1634 die Württemberger die Stammburg ein, das Ländchen blieb fast ein Jahr lang von ihnen besetzt, bis 1635 die Bayern von der Burg Besitz nahmen. 1650 lösten die Kaiserlichen jene ab, und Kaiser Ferdinand III. nahm das Land unter seine Verwaltung. Erst Philipp Christoph Friedrich (1661–71) erhielt sein Erbe zurück, doch behielt sich der Kaiser (Leopold I.) vor, die Burg erforderlichenfalls besetzen zu dürfen, und dies Vorrecht verblieb seinen Nachkommen bis 1798. Fürst Friedrich Wilhelm (1671–1735) schloß, zunächst unter Vormundschaft, 1695 die denkwürdige Erbeinigung mit dem kurfürstlichen Hause Brandenburg, der auch H.-Sigmaringen beitrat und der Kaiser beistimmte: danach sollte im Falle des Aussterbens der schwäbischen Linie das ganze Land an Brandenburg fallen. Friedrich Wilhelms Großneffe Hermann Friedrich Otto (1798 bis 1810) trat 1806 dem Rheinbund bei; sein Sohn Friedrich Hermann Otto ging 1813 zu den Verbündeten über und schloß sich 1815 dem Deutschen Bund an. Schon 1798 ward in dem sogen. Landvergleich die Leibeigenschaft aufgehoben, 1833 kam eine Gemeindeordnung, 1835 eine Stadtordnung hinzu. Die Unruhen des Jahres 1848 führten auch hier zu der Verfassung vom 16. Mai 1848: eine Landesdeputation von 15 Mitgliedern war fortan »das einzige gesetzliche Organ des Landes, um die Wünsche desselben an den Regenten gelangen zu lassen und mit der Regierung zu verhandeln«. Aber Zerwürfnisse zwischen Regierung und Volksvertretung führten 6. Aug. zum Einrücken preußischer Truppen, die H. wie Sigmaringen besetzten. Der Fürst Friedrich Wilhelm Konstantin (1838–50, s. Friedrich 29) trat 7. Dez. 1849 in einem Vertrag sein Land an Preußen ab, behielt seine Güter und Zehnten in H. und wurde mit einer lebenslänglichen Jahresrente von 10,000 Tlr. bedacht. Am 20. Febr. 1850 wurde der von den preußischen Kammern genehmigte Vertrag in Berlin ratifiziert. Schon 3. Febr. hatte der Fürst das Hechinger Haus-Fideikommißvermögen an Karl Anton von H.-Sigmaringen gegen eine lebenslängliche Zahlung von 40,000 Gulden jährlich abgetreten. König Friedrich Wilhelm IV. nahm 12. März das Land in Besitz und 23. Aug. 1851 die Erbhuldigung in beiden Teilen entgegen. Mit dem Fürsten Friedrich Wilhelm Konstantin starb 3. Sept. 1869 die Linie H.-Hechingen im Mannesstamm aus.

In H.-Sigmaringen wurde Johann, der Sohn Karls II., des Stifters dieser Linie, 1623 in den Reichsfürstenstand erhoben; sein Enkel Maximilian I. (1681 bis 1689) erwarb Besitzungen in den Niederlanden. Hier gründete 1712 einer seiner Enkel, Franz Wilhelm (gest. 1737), die Nebenlinien der Grafen von Bergh, die jedoch schon 1781 mit dem Tode seines Sohnes Johann Baptist Oswald Franz erlosch. Sein Vetter, Fürst Karl Friedrich (1769–85), vereinigte diese mit dem Stammland (1785), und wenn sie auch der Sohn des eben Genannten, Anton Aloys (gest. 1831), im Lüneviller Frieden (1801) verlor, so wurde er schon 1803 im Reichsdeputationshauptschluß, noch mehr, als er 1806 dem Rheinbund beitrat, durch zahlreiche Herrschaften und Klöster in Schwaben entschädigt. Das Land wurde 1815 in den Deutschen Bund aufgenommen. Fürst Karl (s. d.) gab 11. Juli 1833 eine landständische Verfassung, infolge deren eine Versammlung von 2 Standesherren, einem Geistlichen und 14 Gemeindeabgeordneten alle drei Jahre das Budget beraten sollte. Die drückenden Steuern (sie waren von 1818–48 um das Sechsfache gewachsen 1) und das Beispiel der benachbarten Lande riefen auch hier 1848 eine Revolution hervor, in deren Verlauf Fürst Karl zugunsten seines Sohnes Karl Anton (s. Karl) 27. Aug. 1848 abdankte. Im folgenden Jahre steigerten sich die Differenzen zwischen Regierung und Volksvertretung, deshalb rückten auch hier im August preußische Truppen ein. Karl Anton trat 7. Dez. 1819 sein Land an Preußen ab (s. oben) und starb 2. Juni 1885 in Sigmaringen. Sein ältester Sohn, Fürst Leopold (geb. 22. Sept. 1835), das Haupt der fürstlichen Linie H., war 1870 von den Cortes zum spanischen König ausersehen und wurde dadurch die unschuldige Ursache des deutsch-französischen Krieges. Sein ältester Sohn, der Erbprinz Wilhelm, geb. 7. März 1864, Oberstleutnant beim Stabe des 1. Garderegiments zu Fuß, verzichtete 1886 auf die Thronfolge in Rumänien und ist mit der Prinzessin Maria Theresia von Sizilien vermählt. Der zweite Sohn Karl Antons, Karl (geb. 20. April 1839), ist seit 20. April 1866 Fürst, seit 26. März 1881 König von Rumänien, vermählte sich 15. Nov. 1869 mit des Fürsten Hermann zu Wied Tochter Elisabeth und ließ den zweiten Sohn seines Bruders Leopold, den Prinzen Ferdinand (s. Ferdinand 24), 18. März 1889 zum rumänischen Thronfolger erheben. Der dritte Sohn, Anton (geb. 7. Okt. 1841), wurde als Leutnant im preußischen 1. Garderegiment bei Königgrätz 3. Juli 1866 schwer verwundet und starb 5. Aug. Der vierte Sohn, Friedrich (geb. 25. Juni 1843), preußischer General der Kavallerie (s. Friedrich 30), starb 2. Dez. 1904. Die älteste Tochter Karl Antons, Stephanie (geb. 15. Juli 1837), starb als Gemahlin des Königs Pedro von Portugal 17. Juli 1859; die andre, Maria (geb. 17. Nov. 1845), ist seit 25. April 1867 mit Philipp, Graf von Flandern, vermählt. Über die verschiedenen Verzweigungen des fürstlichen Hauses H. unterrichten die beigehefteten Stammtafeln.

Vgl. v. Stillfried und Märcker, Monumenta Zollerana (Berl. 1852–90, 8 Bde.) und Hohenzollersche Forschungen (das. 1847, Bd. 1); v. Stillfried, Altertümer und Kunstdenkmale des Erlauchten Hauses von H. (Heft 1–5, Stuttg. 1831–52; neue Folge, Berl. 1852–67, 12 Hefte); Riedel, Die Ahnherren des preußischen Königshauses (das. 1854) und Geschichte des preußischen Königshauses, bis 1440 (das. 1861, 2 Bde.); Schaeffer, Histoire de H. an moyenâge (Par. 1859); L. Schmid, Die älteste Geschichte des erlauchten Gesamthauses der königlichen und fürstlichen Hohenzollern (Tübing. 1884–88, 3 Bde.); Graf Stillfried, Stammtafel des Gesamthauses Hohenzollern (Berl. 1879, 6 Blatt); E. Schwartz, Stammtafel des preußischen Königshauses (Bresl. 1898; sehr zuverlässig); Zingeler, Das Wappen des fürstlichen Hauses H. (Görlitz 1889); Graf Stillfried und Kugler, Die Hohenzollern und das deutsche Vaterland (6. Aufl., fortgesetzt von Helmolt, Leipz. 1901); »Hohenzollerische Forschungen«, Jahrbuch für die Geschichte der Hohenzollern, insbes. des fränkischen Zweiges derselben (hrsg. von Chr. Meyer, Bd. 1–7, Berl. u. Münch. 1891–1902; fortgesetzt als »Quellen und Forschungen zur deutschen, insbesondere hohenzollerischen Geschichte«); »Hohenzollern-Jahrbuch,[454] Forschungen und Abbildungen zur Geschichte der Hohenzollern in Brandenburg-Preußen«, herausgegeben von Seidel (bisher 7 Bde., Leipz. 1897–1903); »Quellen und Untersuchungen zur Geschichte des Hauses H.« (hrsg. von Berner, Berl. 1901 ff.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 452-455.
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