1. Beiss drein so fressen der Jurist, der solcher Kunst ein Lehrer ist, des langer brauch soll heissen recht, so allzeit ist gewest vnrecht. – Petri, II, 32.
2. Böse Juristen nemen hell Küchlein vnd verkehren armer Leut Sach, dass sie zu keinem Recht können kommen. – Petri, II, 49.
3. Der beste Jurist, der schlimmste Christ. – Eiselein, 354; Körte, 3240.
Vielleicht die Ansicht derer, denen Jurist gleichbedeutend mit Wortklauber und Gesetzverdreher ist.
Holl.: Hoe grooter jurist, hoe boozer Christ. (Harrebomée, I, 368b.)
4. Der ist ein starker Jurist, so das Recht unter den Füssen hat. – Eiselein, 354.
5. Der Jurist mit seinem Buche, der Jud mit seinem Gesuche, die Fraw mit ihrem weissen Tuche, dieselben drei Geschirre machen die ganze Welt irre. – Petri, II, 97; Henisch, 1197, 14; Körte, 3288.
6. Der Juristen Lehre ist nichts denn ein Nisi. – Luther's Tischr., 514a.
Dagegen behauptet Luther a.a.O.: »Theologiam gehet nicht mit dem Nisi um; sie ist gewiss und hat einen beständigen und festen Grund, der nicht fehlet noch betreugt.«
7. Der Juristen Spruch bringt Segen und Fluch.
8. Die Juristen im Range vor den Medicinern gehn, quia fur praecedit, carnifere sequitur. – Pauli, Schimpff, XLVII; Eiselein, 354.
9. Die Juristen können den Bapst nicht verderwen, sie hangen sehr am Bäpstlichen Recht. – Petri, II, 835.
10. Die Juristen können eine Küchen und Schmeisshaus auffbawen und auffrichten, schmecket es wol in der Küchen, so schmeckts desto übler im unehrlichen Ort des Hauses. – Luthers Tischr., 480a.
11. Die Juristen müssen lassen die Theologiam obenan sitzen. – Petri, II, 835; Luther's Tischr., 464a.
Nach Helvetius scheint es gleichgültig, wer von beiden obenan sitzt; er behauptet: hätte die Pest Orden und Pensionen zu vergeben, so würden sich Theologen und Juristen finden, zu lehren oder zu beweisen, dass die Herrschaft der Pest von Rechts wegen bestehe, und dass sich, ihr zu widersetzen und ihren bösen Einflüssen zu entziehen, Hochverrath sei.
12. Die Juristen purgiren den Seckel, die Aerzte den Leib (Magen) und die Theologen die Seele. – Einfälle, 327.
13. Die meisten Juristen beugen an des Papstes Recht wie dem Teufel im Hindern. – Luther's Tischr., Append. 567a.
14. Ein frommer Jurist ist ein Engel im Reich, ein Apostel des Kaisers, ein Eckstein des Friedens. – Luther's Werke, V, 178a.
15. Ein frommer Jurist sein ist fehrlich. – Petri, II, 186.
16. Ein jeglicher Jurist ist entweder ein Schalck oder ein Esel. – Petri, II, 204.
So ausnahmslos wol nicht. Azzo führte den Titel: »die Leuchte des Rechts«, »die Quelle der Gesetze«; Irnerius hiess: die »Fackel des Rechts«; Bartholomäus von Capua die »Thür der Gesetze«; Joh. Andreä die »Trompete des kanonischen Rechts«, der »Rabbi der Juristen«; Alberius Rosata die »Arche der Gesetze«, der »grosse Mogul der Praktiker«; Bartolus der »Leiter der Blinden« und der »sicherste Fuhrmann des Rechts«; Baldus der »Monarch beider Rechte«; Joh. von Tegnano der »Obristlieutenant beider Rechte«; Castellioneus der »Fürst der Subtilitäten«; Bosianus der »Spiegel der Welt«. (Breslauer Erzähler, 1802, S. 300.)
17. Ein junger Jurist wil haben das scharffste Recht; ein junger Theolog die grösseste Heiligkeit vnd ein junger Regent den grössesten gehorsam vnd fehlt immer doch allen weit. – Petri, II, 205.
[1081] 18. Ein Jurist ist ein Balckenträger, ein Theologus ein Splitterträger. – Luther's Tischr., 464b.
19. Ein Jurist kann wol ein Schalck sein, aber zu einem Theologen gehört ein frommer Mann. – Luther's Tischr., 25a.
Die Theologie hat sich indess bis auf unsere Tage so weit entwickelt, dass auch ein Theolog kein Schalk sein, aber wol ein Schalk Theolog sein kann.
20. Ein Jurist ohne Geschichte ist ein Blinder ohne Krücke.
21. Ein Jurist soll nicht reden in die Theologie, es furze denn eine Sau, da, er sagen mag: Dank, liebe Grossmutter, ich habe lange keine Predigt angehört. – Luther's Tischr., Bl. 406; Eiselein, 355.
22. Ein Jurist will haben summum jus, ein junger Theolog summam sanctitatem und ein junger Regent summam obedientiam. – Luther; Einfälle, 268.
23. Ein neuer Jurist ist im ersten Jahre ein Justinian, dünkt sich über alle Doctoren und hat alles Recht in seinem Kopfe, das andere Jahr ist er Doctor, das dritte Licentiat, das vierte Baccalaureus und das fünfte wieder ein Student. – Zinkgref, I, 203; Einfälle, 271.
Joh. Rechlin sagte in ähnlichem Sinne: »Im ersten Jahr können die Rechtsbeflissenen stracks alle Rechtshändel schlichten, im zweiten fangen sie an zu zweifeln, im dritten sehen sie, dass sie nichts wissen, und dann fangen sie an zu lernen.« (Einfälle, 389.)
24. Eines frommen Juristen Werck ist besser, denn aller Pfaffen, Mönche und Nonnen Heiligkeit. – Luther's Werke, V, 128a.
25. Es muss ein armer Jurist seyn, der nicht kann einer bösen Sach helffen. – Petri, III, 6.
Engl.: A good lawyer, an evil neighbour. (Bohn II, 12.)
26. Falsche Juristen reden ein loch durch einen brieff, daran siben sigel hangen. – Henisch, 508, 41; Petri, II, 308.
27. Garstige Juristen haben keine Conscientz. – Luther's Tischr., Append. 568a.
28. Gelerte Juristen, Theologi vnd medici stimmen bei lehren vnd raten zusamen wie die Calendermacher im wetter. – Lehmann, 813, 4.
29. Gute Juristen sind schlimme Nachbarn.
Die schlechten jedenfalls noch schlimmere.
30. Je mehr Juristen, je mehr Vnrechts in der Statt. – Petri, II, 394.
31. Juristen, Aerzte und Pfaffen sind alle drei, die Leute zu purgiren an Seckel, Leib, Gewissen.
32. Juristen – gute Christen. –Joh. Phil. Schmidii Schediasma: Juristen, gute Christen (1699) in Nopitsch, S. 51; desselben Tractat über dies Sprichwort (Rostock 1730) in Nopitsch, S. 59.
33. Juristen haben grosse bücher, sie leutern vnd deuteln bis armuth oder spott folget. – Petri, II, 411.
34. Juristen han Odem warm vnd kalt, können reden, was jhnen wohlgefalt. – Petri, II, 311; Körte, 3241 u. 4039.
35. Juristen helfen in jeder Noth, sie geben oder nehmen das tägliche Brot.
36. Juristen können mit jhren Gesetzen nur Mücken vnd Fliegen fangen, grosse Wespen vnd Hummeln reissen hindurch. – Petri, II, 845.
37. Juristen, Prediger vnd Ertzten sol man recht berichten, so können sie recht raten vnd helffen. – Petri, II, 411.
38. Juristen sehen in der Practia alle durch ein gemahlet Glass. – Luther's Tischr., 512b.
39. Juristen sind böse Christen. – Petri, II, 411; Luther, 472; Meisner, 131; Pistor., VII, 27; Eiselein, 354; Körte, 3238 u. 4036; Simrock, 5347; Braun, I, 1710.
Vgl. Leonh. Schritsmeier's Juristenspiegel, durch Anleitung des Sprichworts: Juristen sind böse Christen (Hamburg 1701), in Nopitsch, S. 51; ferner; Jo. G. de Meiern, Epistola ad paroemiam: Juristen sind böse Christen, bei Jo. Ad. Steinii Diss. von eben diesem Sprichwort [1082] (Giessen 1719) in Nopitsch, S. 258. Und ferner A.L. Rryscher in seiner Abhandlung Die Ueberlieferung der Rechte durch Sprichwörter in dessen Zeitschrift für deutsches Recht (Leipzig 1841), Bd. 5, Hft. 2, S. 189 fg. Luther (Tischr., 513b) sagt: »Juristen sind des mehrentheils Christi Feinde, wie man saget: Ein rechter Jurist ist ein böser Christ; denn er rühmet und preiset die Gerechtigkeit der Werck. Ist er aber erleuchtet und neugeboren und ein Christ, so ist er wie ein Monstrum, Wunderthier unter den Juristen.«
Frz.: L'advocat moissonne (vendange) et le médecin glane (grappe).
Holl.: Hoe grooter jurist, hoe boozer Christ. (Bohn I, 328.)
Lat.: Jurista nequiata. – Justiniani sunt mali Christiani.
40. Juristen sind Zungendrescher und haben die Silbersucht und das gülden Fieber. – Luther's Werke, VIII, 98.
41. Juristen spenden Fluch und Segen und stets Rechtes wegen.
42. Juristen treffen nicht das punctum Mathematicum. – Luther's Tischr., 201b.
43. Juristen und Aerzte sind gabengierig.
44. Juristen und Maler können aus weiss schwarz machen.
Dän.: Lovkiøn og maler kau snart giøre hvidt til sort. (Bohn I, 315.)
45. Juristen vnd Aerzte reiten auff Gaulen, Priester in koth vnd armuth verfaulen. – Henisch, 1375, 1.
46. Juristen zehlen nicht am finger. – Henisch, 1103, 12; Petri, II, 411.
47. Man muss den Juristen güldene Liechter anzünden, wenn sie das Recht finden sollen. – Lehmann, 627, 18.
48. Newer Jurist muss einen newen Galgen haben. – Gruter, III, 72; Lehmann, II, 432, 46; Simrock, 5348.
49. So ein Jurist, wollte von der Heiligen Schrift reden, das stände ihm an, als wenn er jägerisch oder weidisch spräch: Ich will einen Hasen schinden, so er doch sprechen sollte: den Hasen streifen. – Eiselein, 355.
50. Wer zu den Juristen in die Schule und zu den Aerzten in die Küche geht, muss einen guten Beutel haben. – Meisner, 132.
51. Die Juristen zerren das Recht, die Schuster das Leder. – Wirth, I, 260.
52. Wo viel Juristen, da sind viel Händel.
Lat.: Ubi multi juristae, ibi multae rixae. (Schola curiositatis.)
*53. Ein Jurist aus einem eisernen verstandt, bleyern hindern und güldenen Seckel haben. – Zinkgref, IV, 111.
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