Hessen [4]

[307] Hessen. I. Älteste Geschichte Hessens bis 1263. Den nördlich gelegenen Theil des jetzigen Hessen bewohnten vormals die Katten (s.d.), ein deutscher Volksstamm, von denen auch der Name H. herkommt. Ihr Hauptort Mattium wurde 15 n. Chr. von den Römern unter Germanicus zerstört, u. seitdem machten die Römer Ansiedlungen[307] in den südlichen Theilen H-s, wie denn der Pfahlgraben durch die Gegend, wo jetzt Butzbach, Grüningen u. Arnsburg stehen, geführt war; nördlich von diesen Verschanzungen findet sich keine sichere Spur einer römischen Niederlassung. In der Folge, als die Franken ihre Herrschaft weiter ausbreiteten u. sich das Volk der Katten im 5. Jahrh. in dem Frankenbunde verlor, wurde das Land eine Provinz des Ostfränkischen Reichs, doch wurde es durch den Zug der Franken nach Westen entvölkert u. bildete nun kleine Gaue, Oberlahngau, Fränkischer Hessengau u.a.; in einen Theil (Sächsischer Hessengau) waren Sachsen gezogen. St. Bonifacius predigte um 724 in H. das Christenthum, u. 738 kommt in seinem Briefe an den Papst der Name H. zuerst vor. Das Bisthum auf dem Burgberge bei Fritzlar, die Klöster Amöneburg u. Fritzlar u. die Abtei Fulda erhielten durch Bonifacius ihren Ursprung. Die Abtei Hersfeld wurde später durch den Erzbischof Lullus gegründet. Karl der Große benutzte H. als Grenzprovinz gegen die Sachsen; das Land war in Gaue getheilt u. wurde von Grafen regiert, die unter den Herzögen von Franken standen, u. unter welchen, als das Land an die deutschen Könige gekommen war, die vier Brüder Eberhard, Gebhardt, Rudolf, Bischof zu Würzburg, u. Konrad I. der Ältere, der durch Adelbert von Bamberg in einem Treffen fiel (905), bes. merkwürdig sind. Der Sohn des Letztern, Konrad II., Graf im Hessengau, wurde selbst Herzog von Franken u. später als Konrad I. deutscher Kaiser, seine Brüder Eberhard u. Otto traten als Grafen im Oberlahngau auf. Nach Eberhard's Tode hörte die herzogliche Gewalt in H. auf, u. an Stelle einzelner Herzöge erscheinen mehrere Dynastengeschlechter neben einander, so Werner I., II., III., IV. (982 bis 1121) als Grafen in Niederhessen, fast gleichzeitig (1008–1127) die Grafen Geiso I., II., III., IV., welcher Letztere nach Werners IV. Tode als Graf von Gudensberg in Niederhessen auftritt, vor. Außer ihnen waren die mächtigsten Grundherrn in Niederhessen u. im Oberlahngau die Grasen von Ziegenhain (u. Reichenbach), ferner die Grafen von Felsberg, von Schauenburg (in Niederhessen), von Waldenstein, von Bilstein, von Gleyberg, von Battenberg, von Dassel u. von Rheinhausen. Mit Geiso IV. starb der Mannesstamm der Grafen von Gudensberg aus u. durch dessen Erbtochter Hedwig kam die Grafschaft Gudensberg um 1130 an deren Gemahl, den Landgrafen Ludwig von Thüringen, welchen dann die andern Grafen von H. als ihren Landesoberherrn anerkannten. Als 1247 die Landgrafen von Thüringen mit Heinrich Raspe im Mannsstamme ausstarben, machte seine Nichte Sophie, Tochter des Landgrafen Ludwig u. der Sta. Elisabeth, Gemahlin des Herzogs Heinrich von Brabant, Ansprüche auf Thüringen u. H., nahm auch H. u. die thüringischen Allodiallande Anfangs in ungehinderten Besitz u. nannte sich selbst Landgräfin, fand aber in ihrem Verwandten, dem Markgrafen Heinrich dem Erlauchten von Meißen, einen mächtigen Gegner, welcher in der Eigenschaft als Ludwigs IV. u. Heinrich Raspes Schwestersohn, ebenfalls die Verlassenschaft in Thüringen beanspruchte u. auf die Landgrafschaft Thüringen, die Pfalz Sachsen u. andere Reichslehen vom Kaiser Friedrich II. mit einer Anwartschaft versehen war; ihm unterwarfen sich auch die thüringischen Grafen. In dem hieraus entstandenen Thüringischen Erbfolgekrieg (1255 bis 1263) leistete bes. der Herzog Albrecht der Große von Braunschweig seiner Schwiegermutter Sophie solchen Beistand, daß Heinrich der Erlauchte aus Thüringen weichen mußte. Als aber Albrecht selbst einen Einfall in Meißen that, wurde er bei Wettin 1263 geschlagen u. gefangen, u. der Vergleich dahin geschlossen, daß Sophie u. ihr Sohn, Heinrich das Kind, allen Ansprüchen auf Thüringen entsagen, hingegen die Grafschaft Gudensburg in H. behalten u. mit acht von Braunschweig abgetretenen Orten an der Werra (der Landschaft an der Werra) entschädigt werden sollten. Diese 1251 von den Braunschweigern in Besitz genommenen befestigten Ortschaften waren: Eschwege, Allendorf, Witzenhausen, Fürstenstein u. höchstwahrscheinlich Wanfried, Sontra, Arnstein u. Bilstein. Heinrich I. nannte sich nun Landgraf zu H. Als solcher u. zugleich als Reichsfürst wurde er 1292 vom Kaiser Adolf von Nassau anerkannt u. zugleich mit dem reichsunmittelbaren Schlosse Boineburg beliehen, während er dagegen die allodiale Stadt Eschwege zu Reichslehen auftrug. Erst 1373 wurde ganz H. als Reichslehen zu einer Landgrafschaft erhoben u. die Erbverbrüderung der Häuser Meißen von Kaiser Karl IV. bestätigt.

II. H. als eigene Landgrafschaft bis zur Entstehung der Linien H.-Kassel u. H.-Marburg 1292–1458. Heinrich I. das Kind, mit dem die Reihe der Landgrafen von H. anfängt, nahm Kassel zur Residenz, baute daselbst ein Schloß, hatte manche Händel mit dem Adel u. mit den Bischöfen von Paderborn u. Mainz, die er glücklich bestand, u. st. 1309. Sein Sohn Otto I. vereinigte, nach einer kurzen Theilung des Landes mit seinem Bruder Johann, der in Marburg residirte, nach dessen Tode 1311 Ober- u. Niederhessen wieder u. war einer der weisesten Fürsten seiner Zeit; nur machte ihm der Bischof von Mainz wegen Lehen u. geistlicher Gerechtsame viel zu schaffen; er st. 1328. Heinrich II. der Eiserne, Ottos Sohn, fand sich mit seinem Bruder Ludwig so ab, daß er demselben Grebenstein gab, das jedoch, da dieser 1343 starb, an Heinrich zurückfiel. Er vermehrte ungeachtet der vielen Kriege mit seinen Nachbarn (Mainz, Nassau, Braunschweig) u. mit seinen Lehnsleuten, das hessische Gebiet; das Schloß u. Gebiet Spangenberg, die Hälfte von Schmalkalden, ein Theil der Herrschaft Itter u.a. kamen durch Kauf, der Mitbesitz von Treffurt durch die Waffen an H. Er st. 1376. Voll Unruhe u. Fehden war die Regierungszeit seines Neffen, Hermann I. des Gelehrten, der dem ohne männlichen Erben gestorbenen Heinrich II. folgte, denn die Adligen verbanden sich gegen ihn u. gegen die aufblühenden Städte, u. der Sterner-, Falkner-, Hörner-, Löwen-, Benglerbund verheerten das Land, während Adolf von Nassau, Erzbischof von Mainz, mit andern Benachbarten Partei nahm u. ihn angriff. Unter andern nahm der Landgraf von Thüringen 1385 Eschwege u. Sontra. Hermann I. schützte Kassel gegen mehrere Angriffe seiner Nachbarn u. war die Hauptstütze des Königs Ruprecht von der Pfalz; aus allen Kämpfen ging er siegreich hervor u. erwarb die Schirmherrschaft über die Abtei Hersfeld, kaufte auch die halbe Herrschaft Lisberg u. die Herrschaft Wolkersdorf; er st. 1413. Die mit Mühe hergestellte Ruhe wurde unter seinem[308] Sohne Ludwig I. dem Friedsamen durch seine Theilnahme an einer fuldaischen Streitsache u. an dem Hussitenkrieg unterbrochen. Er erwarb die Grafschaften Ziegenhain u. Nidda durch Vertrag, wodurch diese als aufgetragenes Lehen nach Aussterben der Grafen an H. fallen sollten, welches nicht lange darauf (1450) erfolgte, wiewohl ihm die Grafen von Hohenlohe die Succession streitig machten, die aber vom Kaiser Maximilian dem Hause H. später (1495) zuerkannt wurde. Über Korvey erhielt er die Vogtei u. die Lehnsherrschaft über Waldeck. Ludwig I. hatte schon im Deutschen Reiche solches Ansehen gewonnen, daß er zur Kaiserwahl im Vorschlag kam. Er vermochte auch Brandenburg, zur sächsisch-hessischen Erbverbrüderung beizutreten, u. st. 1458.

III. Geschichte Hessens bis zur neuen Theilung 1458–1567. Mit Ludwigs I. beiden Söhnen, Ludwig II. u. Heinrich III. bildeten sich, nach langer Fehde über die Erbschaft, zwei Linien von H.-Kassel u. H.-Marburg, während beider jüngerer Bruder, Hermann, Kurfürst von Köln wurde. A) Die jüngere Linie, H.-Marburg, war durch den Bruder Ludwigs II. Heinrich III. den Reichen gegründet; dieser erhielt Oberhessen mit Marburg u. dann noch zur definitiven Ausgleichung Ziegenhain u. erwarb durch seine Gemahlin die Grafschaft Katzenelnbogen, wurde Vormund seiner Neffen Wilhelm I. u. Wilhelm II., erwarb ebenfalls durch die Mainzer Fehde mehrere Gebietstheile u. hinterließ bei seinem Tode 1483 seine Länder Wilhelm III., mit dessen Ableben dieselben. 1500 wieder an die ältere Linie fielen. B) Die Ältere Linie H.-Kassel. Ludwig II. der Freimüthige erhielt Niederhessen mit Kassel, zog aus den Mainzer Fehden Landgewinn u. st. 1471. Seine Söhne, Wilhelm I. der Ältere u. Wilhelm II. der Mittlere, standen Anfangs unter der Vormundschaft ihres Oheims Heinrichs III., während Wilhelm I. 1483, nach seines Oheims Tode, Wilhelm II. 1485, bei seiner Mündigwerdung, die Regierung in ihren Antheilen antraten; sie regierten dann gemeinschaftlich, bis jener, auf seiner Reise nach Palästina blödsinnig geworden, 1493 die Alleinregierung seinem jüngern Bruder übergab, der auch nach dem unbeerbten Abgang von seines Oheims Wilhelm III. (s. oben A) den Anfall des marburgischen, durch Katzenelnbogen, Dietz, die Hälfte von Epstein u. Klingenberg vermehrten Antheils erlebte, so daß Wilhelm II. H. wieder vereinigte u. außerdem noch mit verschiednen, dem Kurfürst Philipp von der Pfalz im Landshuter Erbfolgekrieg entrissenen Orten (wie Homburg an der Höhe) vergrößerte u. das ganze ansehnliche Fürstenthum bei seinem Tode 1509 auf seinen Sohn, Philipp den Großmüthigen (Magnanimus), vererbte. Die Regierungszeit Philipps begann, als dieser noch unmündig war. Anfangs führte eine Vormundschaft, aus den Ständen gebildet, später nach vergeblichen Versuchen Wilhelms I. u. der Herzöge von Sachsen, welche die bisherige Regentschaft unterstützten, Philipps Mutter, Anna von Mecklenburg, die Regierung, Philipp wurde jedoch, 1518, 14 Jahre alt, mündig gesprochen. Er überwand 1523 Franz von Sickingen u. trieb im Bauernkriege 1525, wo er den größten Antheil an dem Siege bei Frankenhausen hatte, die Aufrührer zu Paaren. Dabei war er eifriger Beförderer der Reformation. Schon 1524 hatte er sich für Luthers Lehre erklärt u. 1525 die Kirchenverbesserung in seinem Lande begünstigt, obschon er Schwiegersohn des Herzogs Georg von Sachsen, ihres eifrigsten Gegners, war. Er schloß im Mai 1526 zu Torgau ein Schutz- u. Trutzbündniß mit dem Kurfürsten Johann von Sachsen gegen gewaltsame Angriffe von Seiten der Katholiken, veranstaltete eine Synode zu Homberg (1526), auf welcher im Beisein des Landgrafen selbst der Übertrit zur Kirchenreformation beschlossen wurde, u. zu Marburg (1527), wo auch in demselben Jahre eine Universität errichtet wurde, zog die Klöster ein u. verwendete deren Einkommen zum Besten des Unterrichts od. machte sie zu Spitälern. Die Packischen Händel bestimmten ihn, ein Heer zusammenzuziehen; er nahm an den Verhandlungen auf den Reichstagen zu Speier (1529) u. zu Augsburg (1530) den lebhaftesten Antheil u. unterstützte nachdrücklich den Vorschlag, ein Bündniß mit den Reformirten einzugehen, wenn es ihm gleich nicht gelang, seine Meinung gegen die sächsischen Theologen zu behaupten. Er selbst vereinigte sich auf sechs Jahre in einem Defensivtractat mit Zürich, Bern, Basel u. Strasburg. An Errichtung des Schmalkaldischen Bundes, 1531, hatte er wesentlichen Antheil, half 1534 dem, seit 1519 aus seinen Landen vertriebenen Herzog Ulrich von Württemberg die Kaiserlichen bei Laufen besiegen u. war so Ursache, daß derselbe wieder in seine Staaten eingesetzt wurde, focht 1535 in dem Münsterschen Kriege gegen die Wiedertäufer, dann gegen den Herzog Heinrich von Braunschweig u. nahm ihn 1545 bei Kloster Höckelheim gefangen, doch war er u. der Kurfürst Johann von Sachsen durch Unentschlossenheit Schuld, daß die Angelegenheiten des Schmalkaldischen Bundes im August u. im September in Süddeutschland so schlecht gingen. Er war 1547 zwar nicht bei der Schlacht von Mühlberg, begab sich aber darauf nach Halle, wo er von den Kaiserlichen überlistet u. als Gefangener fünf Jahre lang in den Niederlanden in Gewahrsam gehalten wurde, bis er im Passauer Vertrage 1552 seine Freiheit u. sein Land wieder erhielt; er st. 1567. Zufolge Testaments theilten seine vier Söhne von seiner rechtmäßigen Gemahlin, Christine von Sachsen, u. erhielten: Wilhelm IV. Kassel u. die Hälfte des Ganzen als Erstgeborner; Ludwig III. Marburg u. 1/4 des Ganzen, Philipp II. Rheinfels u. Georg (I.) Darmstadt, letztere jeder. 1/8 des Ganzen, außerdem vermachte er mehrere Ämter den sieben Söhnen seiner Nebengemahlin, Margarethe von der Saale, die den Titel Grafen v. Dietz u. Herren zu Lisberg führten, welche aber, nachdem auch der Letzte 1603 kinderlos gestorben war, mit den beiden Hauptlinien vereinigt wurden. Die (ältere) ächte Linie zu Rheinfels schloß sich aber schon mit Philipps Tode 1583, u. da auch Ludwig III. Testator (wegen seines verhängnißvollen Testaments s. Hessen-Kassel, Gesch. II.) in Marburg unbeerbt starb, so blieben die beiden noch jetzt regierenden Häuser allein übrig. Die Geschichte derselben s.u. H.-Kassel u. H.-Darmstadt. Vgl. I. P. Kuchenbecker, Analecta Hassiaca, Marb. 1728–35, 10 Bde.; I. F. T. Retter, Hessische Nachrichten, Frankf. 1738–89, 2 Bde.; W. Scheffer, genannt Dillich, Hessische Chronica, Kaff. 1617; J. A. Hartmann, Historia Hassiaca, Marb. 1741–46, 3 Bde; P. H. Mallet, Histoire [309] de Hesse, Kopenh. 1765, 3 Bde.; G. F. Teuthorn, Ausführliche Geschichte der Hessen, Frankf. 1777 bis 1780, 11 Bde.; C. Rommel, Geschichte von H., Marb. 1820–27, 3 Bde.; K. W. Justi u. I. M. Hartmann, Hessische Denkwürdigkeiten, Marb. 1799–1806, 4 Bde.; Simon, Die Geschichte von H. in Biographien, Frankf. 1856.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 307-310.
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