[714] Jahr, 1) im Allgemeinen Hauptabschnitt in der Zeiteintheilung, entweder nach der Rückkehr der Sonne auf ihrer Bahn zu einem gewissen Punkt (Sonnenjahr), od. nach der Zahl von völlig beendigten Umläufen des Mondes um die Erde binnen jener Zeit (Mondjahr). Man unterscheidet astronomisches u. bürgerliches J.: A) Astronomisches J., u. zwar: a) Sonnenjahr (Annus solaris), die nach astronomischen Beobachtungen wirklich beendigte Periode des (scheinbaren) Sonnenlaufes in der Ekliptik, eigentlich aber eines wirklichen Umlaufes der Erde um die Sonne. Dieses selbst ist aber aa) das Tropische J., die Zeit, nach deren Ablauf die Erdachse gegen die Sonne wieder den relativen Stand wie früher hat, von welchem Stande der Wechsel der Jahreszeiten abhängt. Zum Anfangspunkt dieses Jahres wird der Zeitpunkt genommen, in welchem der Mittelpunkt. der Sonne scheinbar den Durchschnittspunkt des Äquators u. der Ekliptik von Süd nach Nord passirt, wobei also die Erdachse gegen den Radiusvector nach der Sonne senkrecht steht u. für alle Orte der Erde Tag u. Nacht einander gleich, für die nördliche Hemisphäre aber Frühlingsanfang ist. Dieser Punkt heißt der Frühlingsnachtgleichenpunkt, u. man bezeichnet daher auch das tropische J. als die Periode von einer Frühlingsnachtgleiche zur anderen. In Folge der Störungen der Bewegung der Erde durch die anderen Planeten rückt der Frühlingspunkt gegenwärtig in jedem Jahrh. um die kleine Größe von 16,44 Secunden vorwärts, u. dadurch verlängert sich das tropische I. um 4 Secunden; dieser Einfluß der Störungen ist von der Lage u. Vertheilung der anderen Planetenbahnen gegen die Erdbahn abhängig u. folglich veränderlich. Diese Differenz der tropischen Jahreslänge kann bis auf 38 Secunden wachsen, so daß man genöthigt ist, ein mittleres tropisches J. zu berechnen. Dasselbe ist nach den neuesten Berechnungen 365 Tage 5 Stunden 48 Minuten 46,83 Secunden u. wird diese Länge wirklich haben im J. 2360 n. Chr. Im J. 3040 v. Chr. hatte es seine größte Länge, 365 Tage 5 Stunden 49 Minuten 24,83 Secunden; im J. 7600 n. Chr. wird es seine kleinste Länge haben, nämlich 38 Secunden kürzer, als das mittlere. bb) Das Siderische J. (Sternenjahr) ist die Periode eines wirklich vollendeten einmaligen Umlaufs der Erde um die Sonne; es ist in Mittel um etwas über 20 Minuten 23 Secunden länger als das tropische I. u. beträgt 365 Tage 6 Stunden 9 Minuten 10,7496 Secunden. Der Unterschied beider Jahre beruht auf dem Vorrücken der Nachtgleichen. Dieses aber wieder ist eine Folge der Anziehung der Sonne u. des Mondes auf den abgeplatteten rotirenden Erdkörper. Deshalb geht der Frühlingspunkt in jedem Jahrh. um 5021,13 Secunden rückwärts, od. von Ost nach West u. vollendet also in 25,600 Jahren einen Umlauf. Auf die Länge des siderischen Jahres haben die säcularen Störungen keinen Einfluß, da die Unveränderlichkeit der halben großen Achsen sämmtlicher Planetenbahnen ein nothwendiges Ergebniß des Newtonschen Gravitationsgesetzes ist. Nur temporär u. ohne regelmäßige Periodicität können auch hier Veränderungen eintreten. cc) Das Anomalistische J., die Periode, welche die Erde braucht, um von ihrem Aphelium bis wieder dahin zu gelangen: 365 Tage 6 Stunden 13 Minuten 59 Secunden. b) Das astronomische Mondjahr ist die Periode von 12 mittleren synodischen Monaten, wovon jeder nahe an 29 Tage 12 Stunden 44 Minuten 3 Secunden beträgt, das I. aber 354 Tage 8 Stunden[714] 48 Minuten 38 Secunden befaßt. Der Unterschied zwischen ihm u. dem Sonnenjahr wird als Epakten bezeichnet. B) Das Bürgerliche J. (Annus civilis), eine Zahl von Tagen, die in obiger, nach astronomischen Bestimmungen getroffener Zeitabtheilung ganz abgelaufen sind. Es kann ebenso ein Sonnenjahr (jetzt am gewöhnlichsten), wie ein Mondenjahr, od. ein aus beiden zusammengesetztes sein. Um das bürgerliche J. mit dem astronomischen J. in Übereinstimmung zu bringen, schaltet man von Zeit zu Zeit in ein gemeines J. von 365 Tagen einen Tag ein, um den Überschuß der Zeit eines jeden tropischen Jahres über die Tagezahl in das bürgerliche J. zu befassen. Vgl. Kalender u. Schalttag. Der Anfang ist willkürlich; nach dem Gregorianischen Kalender hebt es den 11. Tag nach dem Wintersolstitium, od. mit dem 1. Januar an u. ist in 12 Monate, sieben von 31 Tagen, vier von 30 Tagen u. einen von 28 Tagen in einem gemeinen J., von 29 in einem Schaltjahr, getheilt. Das Kirchenjahr, die Anordnung des Jahres nach rein kirchlichen Bestimmungen, unterscheidet sich jetzt vom gemeinen J. nur durch die Verschiedenheit seines Anfanges u. Schlusses; es beginnt mit dem vierten Sonntag vor dem ersten Weihnachtsfeiertag, dem ersten Adventsonntag, u. endigt mit dem Sonnabend vor demselben; da aber der erste Weihnachtsfeiertag stets auf den 25. December fällt, mithin auf jeden Wochentag fallen kann, so ergiebt sich daraus die Verschiedenheit der Länge der Adventszeit u. also auch des Kirchenjahres, die nach unserem Kalender aber nie vor dem 27. Novbr. u. nie nach dem 3. Decbr. beginnen kann, welche beide Tage die Grenze derselben bilden. Die Länge des Kirchenjahres beträgt daher in den meisten Jahren 52 Wochen u. einen Überschuß von Tagen, wegen der einfallenden Schalttage aber öfter (in 28 Jahren dreimal) nach 6 Jahren, seltner (in 28 Jahren zweimal) nach 5 Jahren, noch seltener (zu Anfang eines Jahrh., wegen weggefallener Einschaltung im Säcularjahre) nach 7 Jahren 53 Wochen. Wie bei uns neben dem bürgerlichen J. noch ein Kirchenjahr üblich ist, so war bei den Römern neben dem bürgerlichen J. ein Consularjahr (Annus consularis), d.i. die Zeit vom Antritt der Consuln (n., bei der Unterbrechung der Consulreihe, der Decemvirn u. Kriegstribunen) bis zu ihrer Abdankung; nach Bredow: von 509 v. Chr. bis 493 vom 1. Octbr. an; 493 bis 476 vom 1. Septbr. an; nach mehreren schnell auf einander folgenden Veränderungen von 444 bis 401 vom 13. Decbr. an; 401392 vom 1. Octbr. an; 392366 im Januar; 366334 vom 1. März an; 334222 vom 1. Mai an; 222153 vom 15. März an; von hier an bis zur Aufhörung des Consulats vom 1. Januar an.
Das J. erhielt in früherer Zeit u. erhält noch jetzt bei verschiedenen Nationen, hinsichtlich seiner Länge, des Anfangs u. der Eintheilung, sehr abweichende Bestimmungen. a) Bei den Römern führte Romulus, welcher im 3. J der 6. Olympiade, od. im J. 753 v. Chr. Geb., Rom zu bauen anfing, im folgenden Frühjahr aa) das Romulische (Albanische) J. ein. Dieses war das im ältesten Latium gewöhnliche u. befaßte 10 Monate: Martius, Aprilis, Majus, Junius, Quintilis, Sextilis, September, October, November, December, darunter Martius, Majus, Quintilis, October von 31, die übrigen von 30 Tagen. Sein Anfang fiel bei der Einführung in den Frühling. Allein da dies I. nur 304 Tage hatte, war es nach den Jahreszeiten sehr wandelbar. Schon Romulus hängte daher am Ende noch 56 Tage an u. brachte so sein J. auf 360 Tage. Aus diesen überschüssigen Tagen wurden etwas später zwei namenlose Monate, einer von 33, der andere von 23 Tagen gebildet, u. diesen gab Numa Pompilius die Namen: Januarius u. Februarius. Mit ersterem begann nun das bb) Numasche J.; der zweite aber, vorher dem J. zu Ende angefügt. wurde bald zwischen Januarius u. Martius eingeschoben; ebenfalls bald erhielt er auch noch fünf, also nun 28 Tage. Die Zahl der Tage der übrigen Monate war 29,30 u. 31, so daß überhaupt ein Mondenjahr von 355 Tagen dadurch gebildet wurde. Um dieses aber mit dem Sonnenjahr in Übereinstimmung zu bringen, wurden jedesmal im andern Jahre wechselsweise 22 u. 23 Tage nach dem 23. Febr., unter dem Namen Mensis Mercedonius eingeschaltet. Acht solcher wechselsweise gemeiner Jahre von 12 u. Schaltjahre von 13 Monaten hatten 2930 Tage, also 8 Tage mehr, als eben so viele Sonnenjahre von 3651/4 Tag gehabt haben würden. Diesem sollte dadurch abgeholfen werden, daß man dem 8. J. statt 23 Tage nur 15 zusetzte. Die Pontifices aber, denen diese Einschaltung überlassen wurde, verfuhren dabei so willkürlich, daß das J. dadurch völlig in Unordnung gerieth u. zur Zeit vor Julius Cäsar die Angaben des Kalenders um 79 Tage von dem Stand der, Sonne abwichen, mit dem sie zutreffen sollten. Julius Cäsar berief daher den ägyptischen Mathematiker Sosigenes nach Rom, welcher den Anfang der Reform damit machte, daß er in das 708. J. nach Erbauung Roms (das 45. v. Chr. Geburt) die Tage, um welche man zurück war, in zwei Abtheilungen, die eine von 23 als Mensis Mercedonius nach dem 23. Februar u. die andere von 67 Tagen als einen ungenannten Doppelmonat zwischen November u. December einfügte. Jenes J. also enthielt 445 Tage, bestand aus einem Numaschen J. von 355 Tagen u. 90 zugefügten Tagen u. erhielt daher den Namen Confusionsjahr (Annus confusionis). Die drei ersten Monate von 80 Tagen müssen noch auf das vorherige J. gerechnet werden. Mit dem 1. März dieses Confusionsjahres beginnt eigentlich cc) das erste Julianische J., indem die noch übrigen Tage 365 Tage betragen. Doch wird dasselbe erst von dem 1. Januar des folgenden Jahres an gerechnet, wo die Monate die noch jetzt gewöhnliche Tagezahl bekamen u. dabei die früheren Benennungen behielten, doch so, daß der Quintilis später Julius u. der Sextilis später Augustus genannt wurde. Zugleich wurde festgesetzt, daß, da Aristarchos von Samos das astronomische Sonnenjahr zu 365 Tagen u. 6 Stunden bestimmt hatte, in jedes vierte Jahr nach dem 23. Febr. ein Tag eingeschaltet werden, dieser Monat daher statt 28 Tage 29, ein solches Schaltjahr also 366 Tage bekommen sollte. Dieses, in alle römische Provinzen eingeführte J. wurde auch b) von den Christen angenommen, welche blos ihre Feste an die Stelle der heidnischen darin setzten u. auf den Vorschlag Dionysius' des Kleinen um das J. 532 die Jahreszahl in die jetzt gebräuchliche christliche veränderten. Da jedoch dem Julianischen J. die Voraussetzung zu [715] Grunde lag, daß das astronomische I. gerade 3651/4 Tag betrage, so gab dies in der neu angehobenen Zeitrechnung einen Unterschied von etwa 18 Stunden 20 Minuten auf jedes Jahrh., um so viel es nämlich zurückblieb. Man nahm daher in der Katholischen Kirche gegen Ende des 16. Jahrh. daran ein Ärgerniß, daß die Frühlingsnachtgleiche um 10 Tage früher einfiel, als im. J. 325, in welchem das Concil zu Nicäa das Osterfest nach dem auf diese Nachtgleiche folgenden Vollmond regulirt hatte. Deshalb warf Papst Gregor XIII., nach dem Vorschlag von Al. Lilius, nach eingeholter Zustimmung aller katholischen Fürsten, im J. 1582 aus dem October 10 Tage weg u. ließ gleich auf den 4. den 15. Octbr. folgen; zugleich traf man die Bestimmung, daß immer drei Säcularjahre, welche bisher nach der Julianischen Einrichtung auch Schaltjahre waren, gemeine u. nur jedes vierte Säcularjahr ein Schaltjahr sein sollte. Demnach war das J. 1600 ein Schaltjahr, die Jahre 1700 u. 1800 aber waren keine, wie denn auch das J. 1900 keins, dagegen das J. 2000 wieder ein Schaltjahr sein wird. Durch dieses verbesserte Julianische od. Gregorianische J. ist nun das bürgerliche J. dem astronomischen so nahe gebracht, daß der Unterschied, um den es zu lang ist, in 400 Jahren nur etwa 3 Stunden beträgt, die sich erst nach 3200 Jahren zu einem Tage anhäufen, der dann durch eine unterbleibende Einschaltung ausgeglichen wird. Diese Gregorianischen Jahre sind auch nach dem sogenannten verbesserten Kalender der Protestanten beibehalten. Im protestantischen Deutschland, in der Schweiz, in Holland u. Dänemark, geschah diese Annahme im J. 1700, indem man die letzten 11 Tage des Februar wegließ u. gleich vom 18. Februar auf den 1. März überging, in England im J. 1752, in Schweden aber 1753. Nur in Rußland, wie überhaupt in der Griechischen Kirche, hat man noch Julianische Jahre od. rechnet nach altem u. neuem Styl; die Differenz ist seit 1800 auf 12 Tage gestiegen, um wieviel das J. später anhebt u. alle unbeweglichen Feste später fallen.
Von den Jahreseinrichtungen der übrigen Völker der Vorzeit, welche sich zum Theil auch noch jetzt erhalten haben, sind folgende die merkwürdigsten: e) Das J. der Hebräer, war ursprünglich ein Mondenjahr u. in 12 Monate getheilt, welche in der ältesten Zeit nur der Ordnung u. Zahl nach unterschieden wurden. Nach dem Exil hatten sie folgende Namen: Nisan (sonst Abib), Ijar (sonst Sif), Siwan, Thamuz, Ahb, Elul, Tischri (sonst Ethan), Marcheswan, Kislew, Thebet, Schewat, Adar. Man maß diese Monate nach dem Sichtbarwerden des Neumondes; sie hatten daher, weil dies immer nach etwa 291/2 Tagen wiederkehrt, theils 29 Tage (hohle Monate), theils 30 Tage (volle Monate). Da nun aber gewisse Feste sich nach der Tag- u. Nachtgleiche richteten, od. von der Reise der Früchte u. der Zeitigkeit der jungen Thiere abhingen, so mußte mandiese Mondenjahre mit dem Sonnenjahre in Einklang zu bringen suchen. Dies geschah in jedem dritten J., wo ein Monat nach dem letzten, den man Adar Veadar (doppelter Adar) nannte, eingeschaltet wurde. So hatte man denn Gemeine Jahre (Schanah Meophereth) u. Schaltjahre (Schanah Besutah). deren in 19 Jahren etwa sieben fielen. Ob chon die alten Hebräer ein heiliges od. kirchliches neben dem bürgerlichen gehabt haben, ist streitig; die Juden nach dem Exil begannen, wie noch die heutigen, ihr heiliges J. mit dem Monat Nisan (etwa unserem März), u. nach ihm werden die Feste u. heiligen. Gebräuche geordnet; das bürgerliche J. mit dem Monat Tischri (der Mitte unseres Septbr.), nach demselben wurden Verträge geschlossen, die Obrigkeiten gewählt, die Erlaß- u. Jubeljahre, sowie die Brachjahre berechnet. Ob ein J. ein gemeines od. ein Schaltjahr sein, u. an welchen Tagen die Neumonden gefeiert werden müßten, wurde von einer Commission des Hohen Gerichts zu Jerusalem nach der Erscheinung des Mondes u. den Ursachen, welche ein Schaltjahr nöthig machten, am Ende jedes Monats u. Jahres bestimmt u. öffentlich bekannt gemacht. Die Zahl der Tage eines Jahres war also stets wechselnd, je nachdem viel volle Monate fielen od. nicht. Sie war nie über 354 in einem gemeinen J., nicht über 385 in einem Schaltjahr. d) Das Nabonassarische J. (Babylonische J.), gab dem J. 365 Tage ohne alle Einschaltung. Es blieb gegen das Julianische Sonnenjahr alle 4 I. um einen Tag zurück, so daß 1460 Julianische Jahre = 1461 Narbonassarischen waren. Es wurde von den babylonischen Astronomen, den persischen Magiern u. den Griechen unter König Philipp von Macedonien angenommen; Ptolemäos bediente sich dessen in seinem Almagest u. die Ägypter unter der persischen Herrschaft. Das Nabonassarische J. bestand aus 12 Monaten von 30 Tagen u. 5 angehängten Tagen. Es wird vom 6. Febr. 747. J. v. Chr. Geb. (Nabonassars Thronbesteigung) zu zählen angefangen. e) Die Ägyptier sollen in den ältesten Zeiten blos nach Monaten gerechnet haben; dann sollen von ihnen dreimonatliche, in der Folge viermonatliche Jahre, später sechsmonatliche, endlich 360tägige Jahre gebildet worden sein, denen König Aseth noch die ermangelnden 5 Tage beifügte. Das 25jährige Leben des heiligen Stiers Apis (s.d.) gab Veranlassung zu der 25jährigen astronomischen Periode, welche dieselben Phasen des Monats auf die selben Tage zurückführte (Apisperiode). Jene Jahre kommen also sehr mit dem Julianischen überein, weichen aber hauptsächlich durch den Abgang der Schaltjahre von ihnen ab. Als die Ägyptier unter persischer Hoheit standen, nahmen sie das Nabonassarische J. an (u. nannten die Monate Thot, Paophi, Athyr, Chojac, Tybi, Mecheir, Phamenith, Pharmuthi, Pachon, Pauni, Epiphi, Mesori), nach der Schlacht bei Actium, wodurch Ägypten unter die Herrschaft der Römer kam, das Neuägyptische (Aktische) J. Der Anfang desselben ist der 29. Aug. 30 v. Chr.: die 12 dreißigtägigen Monate u. die angehängten Tage (Pagomen) blieben; nur wurde aller 4 Jahre ein Schalttag, u. zwar zu Ende des Jahres, u. ein J. früher als nach der Julianischen Jahreinrichtung eingeschoben. Diesem entspricht f) das Äthiopische od. Mohrische J.; nur daß die Monate andere Namen führen, z.B. Jacatit (der 6., beginnt den 26 Januar) Magabt (der 7., beginnt den 25. Februar), Magazia (der 8., beginnt den 27. März im Julianischen Jahre), der letzte Nahase; es ist auch von den äthiopischen u. koptischen Christen angenommen; eben so das Syrische J., das blos dadurch abweicht, daß sein Anfang der 1. Oct. ist. g) Das Persische J. wurde in ältester Zeit von Dschemschid, König der Meder, eingeführt; es enthielt ebenfalls 365 Tage; aber aller 120 Jahre[716] wurde ein ganzer Monat von 30 Tagen eingeschaltet, so daß das 121 J. 13 Monate hatte. Dieser sollte, so oft die Zeit wiederkehrte, immer zwischen andere Monate in der Folgereihe eingeschaltet werden. Der letzte persische König Yezdegerd schaffte dies ab u. ordnete einen aller 4 Jahre wiederkehrenden Schalttag an. Als nach dessen Tod 632 n. Chr. die Perser unter die Herrschaft der Khalifen kamen, mußten sie das Ägyptische J. annehmen, nämlich ein J. von 12 dreißigtägigen Monaten u. 5 angehängten Tagen (Musteraka). Dies dauerte bis 1079 n. Chr., wo sich die Perser von den Khalifen wieder frei machten. Nun hoben die Neupersischen od. Gelateischen Jahre an, welche, von Malek Schah im J. 1079, den 14. März, als auf welchen damals die Frühlingsnachtgleiche fiel, eingeführt wurden; sie kommen dem Gregorianischen J. sehr nahe, übertreffen dasselbe aber hinsichtlich der Einschaltung noch an Richtigkeit, indem sieben Mal hinter einander das vierte J., das achte Mal aber das fünfte J. ein Schaltjahr ist. h) In Griechenland theilte man in ältester Zeit das J. in zwei Theile: Sommer (Erntezeit) u. Winter (Ackerzeit); nachher wurde der Frühling, dann die Regenzeit (Frühherbst, od. Spätsommer), nach der Zeit des Hesiodos der Herbst hinzugefügt. Später theilte man das I. noch genauer in 7 Theile: ἔαρ (Frühling), ϑέρος (Sommer), ὀπώρα (Spätsommer od. Frühherbst, vom Aufgang des Sirios bis zum Aufgang des Arkturos), φϑινόπωρον (Spätherbst, vom Aufgang des Arkturos bis zum Aufgang der Plejaden), σπορητός (Saatzeit), χειμών (Winter), φυταλία (Zeit der Baumpflanzung). Eine geregelte Eintheilung bekam in Griechenland das J. erst aa) in Athen durch Meton; das Altgriechische od. Attische I. enthielt 12 Monate, jeder Monat 30 Tage. Die Namen der Monate waren: Hekatombaion, Metageitnion, Boëdromion, Maimakterion, Pyanepsion, Posideon, Gamelion, Anthesterion, Elaphebolion, Munychion, Thargelion, Skirrhophorion. Später wurden den 360 Tagen dieses Jahres, noch 5 Tage (ἐναγόμεναι) zugegeben, so daß dasselbe 365 Tage hatte. Über die Art der Einschaltung ist nichts bekannt; den Anfang des Jahres aber bestimmte die Zeit, wenn derjenige Neumond am Himmel sichtbar wurde, dessen Vollmond zunächst nach dem Sommersolstitium eintrat. 593 v. Chr. (Ol. 6, 4) wurde mit dem Griechischen J. eine Veränderung vorgenommen: 12 Mondmonate behielten die alten Namen u. hatten wechselsweise 30 u. 29 Tage; diesen wurde nach u. nach, in verschiedenen Cykeln (Diëtris, Cyclus von 2, Tetrakierls, von 4, Oktaëteris, von 8, Hexkaidekaëteris, von 16 Jahren) ein Schaltmonat, erst von 22 u. 23, endlich von 30 Tagen am Ende des Jahrs, das nun vom Wintersolstitium, also mit dem Gamelion, anfing u. mit dem Posideon endigte, unter dem Namen ein Posideon deuteros (zweiter Posideon) zugesetzt. Nach der Hexkaidekaëtris, die zuletzt gewöhnlich wurde, ward in den ersten 8 Jahren im 3., 5. u. 8. Jahre ein zweiter Posideon von 30 Tagen, in den folgenden 8 Jahren auch im 3., 5. u. 8. Jahre ein solcher von 31 Tagen eingeschoben, am Ende, in der 10. Hexkaidekaeteride aber wurde ein Schaltmonat von 30 Tagen ausgelassen. Obgleich nun Meton 432, Kalippos 330 u. Hipparchos 128 v. Chr. bessere Einschaltungscyklen vorschlugen, so kamen diese doch nicht zu öffentlicher Einführung. Von diesem Attischen J. unterschieden sich die Jahre andrer griechischer od. hellenisirter Landschaften wenig, meist waren nur die Monatsnamen andere, so bb) die Böotischen, die jedoch nicht alle bekannt sind, den oben angegebnen Attischen nach der Reihe entsprechend: 1. Hippodromios, 2. Panemos, 4. Damatrios, 5. Alalkomenios, 7. Bukatios (früher Lenäon), 8. Hermoos, 9. Prostaterios, 12. Theiluthios. Nachdem die Griechen unter römische Botmäßigkeit gekommen waren, wurde cc) das Julianische J. eingeführt, s. oben a) cc) u. die jetzigen Griechen bedienen sich immer noch desselben, fangen aber das bürgerliche J. mit dem September, das kirchliche mit Kreuzeserhöhung an. Das i) Macedonische J. ist ein beständiges Mondjahr u. von dem Attischen (griechischen) Jahre blos hinsichtlich der Benennung u. Aufeinanderfolge der einzelnen Monate verschieden gewesen, nämlich: Audynäos, Peritios, Dystros, Xanthikos, Artemisios, Daisios, Panemos, Loos, Gorpiäos, Hyperberetäos, Dios, Appelláos, Erst als die Macedonier in Asien bedeutende Eroberungen gemacht hatten, führten sie das Julianische Sonnenjahr in den Gebrauch ein, behielten jedoch die obigen Namen ihrer Monate. k) Das Etruskische J. war eine Verbindung der Mondmonate mit dem Sonnenjahre; wie sie dies bewirkten, ist unbekannt, man hat aus der Angabe jenes alten 10monatlichen, 304tägigen Jahres u. des Säcularcyklus von 105123 Jahren (s.u. Säculum) eine Rechnung bilden zu können geglaubt, durch welche wenigstens die Einschaltung des gewöhnlichen Mondenjahres geleitet werden konnte. Da jährlich in dem Tempel der Nortia zu Volsinii der Jahresnagel eingeschlagen wurde u. dies in Rom, wohin jene Sitte verpflanzt worden war, an den September-Iden (13. Septbr.) geschah, so kann man annehmen, daß das Jahr der Etrusker mit diesem Tage begann. l) Das Arabische u. Türkische J. ist ein Mondenjahr von 354 Tagen. Es hob in dem J. 622 n. Chr. den 15. Julius an, auf welchen Tag Muhammeds Flucht (Hedschra) gesetzt wurde. Der Überschuß des astronomischen Mondenjahres über 354 Tage wurde durch Einschaltung von Tagen bewirkt (s. Hedschra). Die Monate, abwechselnd von 30 u. 29 Tagen sind: Moharrem, Safar, Rebi el awwel, Rebi el accher, Dschemadi el awwel, Dschemadi el accher, Redsheb, Schaban, Ramadan, Schewwal, Dsu'l-kade, Dsulhedsche. Den von den alten Arabern alle 3 Jahre eingeschalteten Monat Nessa, um ihr Mondjahr mit dem Sonnenjahr in Übereinstimmung zu bringen, verbot Muhammed. m) Bei den Germanen war in ältester Zeit das J. nach Tacitus in 3 Theile getheilt, Winter, Lenz, Sommer; außerdem in 12 Monate, deren Namen aber nicht vollständig bekannt sind, sie nannten sie aber wahrscheinlich nach ländlichen Beschäftigungen, Festen u. dgl., so nannten die Gothen den November fruma jiuleis (erster Julmonat), den December afar jiuleis (Nachjulmonat), nach der Feier des Julfestes. Bei den Angelsachsen hießen die beiden letzten Monate æra geola u. æftera geola, letzter wird jedoch auch für den Januar angegeben, also wohl mit seiner letzten Hälfte in denselben übergreifend; der Februar hieß solmonad (der Sonnen- od. Opferkuchenmonat). Ihre Monate theilten die Germanen[717] schon früh in Wochen (s.d.) zu 7 Tagen. Das J. begann mit der längsten Nacht, daher sie auch zuweilen nach Wintern, statt nach Jahren zählten. Mit der Einführung des Christenthums bekamen die Germanen die Einrichtung des Julianischen Jahres, doch erhielten sich die alten Monatsnamen noch lange im Munde des Volks, u. Karl der Große gab allen Monaten deutsche Namen, deren jedoch mehrere schon vorher in Gebrauch gewesen waren. Diese waren: Wintermonat (Januar), Hornung (Februar), Lenzmonat (März), Ostermonat (April), Wonnemonat (Mai), Brachmonat (Juni), Heumonat (Juli), Erntemonat (August), Herbstmonat (September), Weinmonat (October), Windmonat (November), Heiliger (Christ-) monat (December). n) Das Französisch-Republikanische J. hob vom 22. September 1792 an, an welchem Tage die Herbstnachtgleiche um 9 Uhr, 18 Minuten, 30 Secunden Vormittags nach dem Pariser Meridian einfiel. Es war in 12 Monate, jeder von 30 Tagen befaßt, welche dann 10 Dekaden statt der Wochen bildeten, denen die Ergänzungstage (Jours complementaires) für ein gemeines J., mit einem 6. Tag für ein Schaltjahr, das in der Regel aller 4 Jahre eintrat, beigegeben wurden. Die Monate erhielten Eigennamen, die nach ihrer Ableitung auf die Jahreszeit hindeuteten u. in ihren Endungen zu drei u. drei Übereinstimmungen hatten, nämlich: Vendémiaire (Weinmonat, vom 22. Sept. bis 21. Oct.), Brumaire (Nebelmonat, vom 22. Oct. bis 20. Nov.), Frimaire (Reifmonat, vom 21. Nov. bis 20. Dec.), Nivôse (Schneemonat, vom 21. Dec. bis 19. Jan.), Ventôse (Windmonat, vom 20. Jan. bis 18 Febr.), Pluviôse (Regenmonat, vom 19. Febr. bis 19. März), Germinal (Keim- od. Sprossenmonat, vom 20. März bis 18. April), Floréal (Blüthenmonat, vom 19. April bis 18. Mai), Prairial (Wiesenmonat, vom 19. Mai bis 17. Juni), Messidor (Erntemonat, vom 18. Juni bis 17. Juli), Thermidor (Hitzmonat, vom 18. Juli dis 16. Aug.), Fructidor (Fruchtmonat, vom 17. August bis 15. Sept.). Diese Jahre wurden zu Folge des Staatsdecrets vom 9. Sept. 1805 wieder aufgehoben, u. es trat von da an die alte Ordnung wieder ein. o) Das Chinesische J. ist ein Mondenjahr von abwechselnd 30 u. 29 Tagen. In einer Periode von 19 Jahren sind 7 Schaltjahre von 13 Monaten befaßt; doch wird der Schaltmonat nicht immer zwischen denselben Monaten eingefügt. Die Monate haben keine Eigennamen, sondern werden nach der Reihenfolge gezählt, der Schaltmonat aber nicht in die Zahlenreihe aufgenommen. Den Anfang des Jahres macht der Neumond, welcher dem Tage am nächsten ist, an welchem die Sonne im 13. Grade des Wassermanns steht, den die Chinesen für ihren Frühlingspunkt erkennen, also um den 1. Febr. herum. Ihre Jahrrechnung bewegt sich in einem Cyklus von 10 Zeichen u. von 12 Zeichen; jedes einzelne J. hat 2 Namen, den eines Zeichens aus dem einen u. den eines aus dem andern, z.B. das erste Zeichen des 10jährigen Cyklus heißt Kia, das des 12jährigen heißt Tse, also das erste I. des großen Cyklus heißt Kia-Tse. Wenn das erste Zeichen des zweiten 10jährigen Cyklus wiederkehrt, kommt das 11. des ersten 12jährigen, zum wiederkehrenden ersten des zweiten 12jährigen kommt das dritte des zweiten 10jährigen etc. p) Ähnlich ist es bei den Japanern wo so die Namen der 12 himmlischen Zeichen (Tiger, Hase, Drache, Schlange, Pferd, Schaf, Affe, Hahn, Hund, Schwein, Maus, Ochs; Andere fangen mit der Maus an), mit dem Namen der 5 Elemente (Holz, Feuer, Erde, Metall, Wasser), die man durch den Vorsatz männlich u. weiblich zu zehn macht, ebenfalls einen Cyklus von 60 Jahren geben. Ihr J. ist übrigens ein Mondjahr, das mit Febr. od. März anfängt u. 12 od. 13 Monate hat, die in Abschnitte von 14 Tagen eingetheilt werden, alle 19 Jahre sind 7 Schaltjahre. 2) Periode von Jahren u. dann so v.w. ein Cyklus von J., s. Platonisches J., Sothisches J. u.a. 3) Umlaufszeit eines Planeten überhaupt, so, im Gegensatz von Erdenjahren: Mercuriusjahr, Venusjahr, Marsjahr, Jupiterjahr, Saturnjahr, Uranusjahr; 3) (Rechtsw.), eine Jahresfrist, von irgend einem bestimmten Monatstag bis zu demselben des folgenden Jahres. Man unterscheidet hier das natürliche J., welches Mittags um 12 Uhr anhebt u. endigt, von dem bürgerlichen, bei welchem der angefangene letzte Tag schon als geendigt angenommen wird; eben so ein vollzähliges J., ein nützliches od. Gerichtsjahr, bei dem 365 Tage, wo man vor Gericht erscheinen kann, gerechnet werden, wie bei der prätorischen Bonorum possessio u. ehemals. bei der Rechtswohlthat der Wiederherstellung in den vorigen Stand. Hierher gehört auch die Bestimmung der alten deutschen Rechte: J. u. Tag, wörtlich ein vollzähliges J. mit Überschuß von einem Tag, doch auch so viel als ein J. nebst eine Sächsischen Frist (s.d.); 4) Jahr des Lichts (Freim.), die gewöhnliche christliche Jahrzahl, mit Zurechnung von 4000, unter der Voraussetzung, daß Christus im Jahr der Welt 4000 geboren sei; 5) (Jahrringe, Forstw.), die auf dem Querschnitte eines Holzstammes sichtbaren ringförmigen Streifen, sie entstehen in Folge der Unterbrechung des Wachsthums der Bäume im Winter; der Zwischenraum zwischen je zwei gibt die Holzzunahme im Laufe eines Jahres. Je poröser der innere Umfang jedes Ringes seinem äußern Umfange gegenüber ist, desto mehr treten die J. hervor; bei den Hölzern, die in heißen Gegenden gewachsen sind, sind sie oft nicht deutlich zu unterscheiden; am Kern sind sie breiter als am Splint, an der Südseite des Stammes breiter, als an der Nordseite.
Adelung-1793: Sabbath-Jahr, das · Planeten-Jahr, das · Jahr, das
Brockhaus-1911: Platonisches Jahr · Jahr
Meyers-1905: Platonisches Jahr · Julianisches Jahr · Tropisches Jahr · Sächsisches Jahr · Heiliges Jahr · Astronomisches Jahr · Jahr und Tag · Jahr
Pierer-1857: Neuägyptisches Jahr · Neupersisches Jahr · Natürliches Jahr · Makedonisches Jahr · Mohrisches Jahr · Platonisches Jahr · Türkisches Jahr · Gelaleisches Jahr · Syrisches Jahr · Republikanisches Jahr · Romulisches Jahr · Jahr u. Tag · Arabisches Jahr · Astronomisches Jahr · Anomalistisches Jahr · Ägyptisches Jahr · Alexandrinisches Jahr · Äthiopisches Jahr · Gemeines Jahr · Gregorianisches Jahr · Bürgerliches Jahr · Attisches Jahr · Babylonisches Jahr
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Biedermeier - das klingt in heutigen Ohren nach langweiligem Spießertum, nach geschmacklosen rosa Teetässchen in Wohnzimmern, die aussehen wie Puppenstuben und in denen es irgendwie nach »Omma« riecht. Zu Recht. Aber nicht nur. Biedermeier ist auch die Zeit einer zarten Literatur der Flucht ins Idyll, des Rückzuges ins private Glück und der Tugenden. Die Menschen im Europa nach Napoleon hatten die Nase voll von großen neuen Ideen, das aufstrebende Bürgertum forderte und entwickelte eine eigene Kunst und Kultur für sich, die unabhängig von feudaler Großmannssucht bestehen sollte. Dass das gelungen ist, zeigt Michael Holzingers Auswahl von neun Meistererzählungen aus der sogenannten Biedermeierzeit.
434 Seiten, 19.80 Euro