Gott [1]

[502] Gott (nicht von gut, sondern wahrscheinlich vordem aus dem Zendischen quadâta [der von sich Gegebne, Unerschaffne] verkürzten persischen khodâ herkommend u. den Unabhängigen, Selbständigen, im Gegensatz zu dem abhängigen Geschlechte des Menschen bezeichnend), Name für das höchste Wesen welches Gegenstand der religiösen Verehrung ist; als der Urgrund aller Dinge besitzt er auch das vollkommenste Sein u. die vollste Selbständigkeit, das vollkommenste Leben u. reinste Geistigkeit. Deshalb ist er selbst sinnlich nicht wahrnehmbar, also auch nicht darstellbar, nicht einmal begreiflich, u. daher der Begriff G. überhaupt nicht definirbar. Sinnlich erkennbar ist G. nur aus seinen Werken, der Schöpfung u. Erhaltung der Dinge, u. geistig wahrnehmbar durch Gemüth, Verstand u. Gewissen. Das für Wahrhalten des Seins Gottes aus diesen Erfahrungen u. Gründen, ohne leibliches Schauen, heißt Glaube. Gemeiniglich findet sich geschichtlich auf der ersten Stufe dieser Glaube als Polytheismus, d.i. der Glaube an mehrere Götterwesen, denen die verschiedenen Sorgen u. Wirkungen für Welt u. Menschen im Einzelnen obliegen, wie er sich bes. bei den Ägyptiern, Griechen, Etruskern, Römern, Germanen etc. ausgebildet hatte. Concentrirter wurde dieser Polytheismus in dem Tritheismus, wo man 3 Götter als oberste annahm, deren Diener die andern waren, wie bes. in Indien; dann in dem Dualismus, welcher nach den Schöpfungen u. Schickungen, je nachdem sie dem Menschen ein Gut waren od. einen Schaden brachten, zwei Götter annahm, einen Schöpfer u. Geber des Guten u. einen des Bösen, wie der Glaube der alten Perser; der Monotheismus, d.h. der Glaube, daß alle Wirksamkeit in der Natur u. Menschenwelt von Einem G. ausgehe, tritt schon dunkel in mehreren polytheistischen Religionen des Alterthums hervor, so in der Indischen, wo Brahm das Urwesen ist, aus dem die andern Götter durch Emanation hervorgegangen sind, auch in der alten Griechischen, wo das. Schicksal die höchste Gottesmacht ist, unter deren Willen alle Götterwesen stehend gedacht wurden, u. in dem Altitalischen, in deren Systemen der Eine die außerweltliche Macht ist, während die Götter als die innerweltlichen Mächte gelten. Zu dem Monotheismus neigte sich[502] schon der Pantheismus, welcher Eine Gottheit in der unendlichen Vielheit des Alls als seiend u. wirkend annimmt; den Übergang zu dem reinen Monotheismus aber bildet der Deismus, welcher die Gottheit nicht als die Allheit, sondern als Einheit auffaßt, welche selbständig für sich besteht u. über den Erscheinungen steht, aber überall u. in Allem ihre Wirksamkeit äußert. So erscheint schon der Glaube von G. bei mehreren Philosophen der klassischen Völker neben dem populären Polytheismus, z.B. bei Anaxagoras, Sokrates, Plato, Cicero. Am ausgebildetsten tritt der Glaube an Einen G. bei den Hebräern hervor; aber sowohl bei den Patriarchen, als auch im Mosaismus ist G. nur Familien- u. Stammgott im Gegensatz zu den Göttern der Heiden, aber sie hielten ihn für den höchsten u. mächtigsten G., unter welchem auch die Götter der Heiden standen. Erst durch die Propheten kam der absolute Monotheismus in die Hebräische Religion. Den eigentlichen Namen G-es Jehovah (d.i. der Seiende) sprachen die Juden nicht aus, um sich vor dessen Mißbrauch (der in den Geboten verboten war) zu hüten, sie nannten ihn Elod. Eloah (der Mächtige) od. im Plural Elohim, als den Allmächtigen, den G. der Götter, Adon (Herr), G. Zebaoth (G. der Heerschaaren) etc. Der mosaische Glaube an G. war nicht frei von Anthropomorphismen, d.h. Vorstellung G-es unter menschlicher Gestalt, u. Anthropopathismen, d.h. Vorstellung G-es mit menschlichen Gefühlen. Nach der Auffassung des Prophetenthums war G. ein überweltliches, unsichtbares, unbegreifliches Wesen, Schöpfer u. Herr der Welt, u. nicht blos ihr G., sondern sie hielten sich nur für sein auserwähltes Volk, von deren Mitte aus er die andern Völker regierte. Nach dem Bunde, welchen das Volk mit G. gemacht hatte, sagte das Volk demselben die Haltung einer gewissen Lebenseinrichtung unter seiner Herrschaft (Theokratie) u. die Verehrung seines Wesens zu; G. aber verhieß dem Volk Schutz u. Lebensgüter. Die Verehrung G-es bestand bei ihnen in Opfern u. Ceremonialdienst, ein Bild von ihm zu machen, war nicht erlaubt.

Da das Christenthum an den Mosaismus anknüpfte, so ging auch der Gottesglaube, aber veredelter, in dasselbe über, indem G. von Jesu als Herr aller Menschen u. als Vater derselben gedacht u. bezeichnet, der Glaube an die Einheit G-es in einer edeln Erhabenheit, Reinheit u. Einfachheit aufgefaßt u. bei öfterer Hinweisung auf die Erkenntniß G-es aus der Natur u. durch das Gewissen doch von eigentlichen Beweisen für das Dasein Gottes abgesehen wurde. Obgleich Jesus mit den Aposteln G. am liebsten unter dem Bild eines Vaters sich dachte, hob er doch die Idee des allervollkommensten Wesens stets klar hervor u. suchte namentlich die Eigenschaft einer unendlichen Liebe u. Erbarmung gegen alle Geschöpfe, bes. die Menschen, anschaulich zu machen, indem er sie mit der Idee der höchsten Heiligkeit verband. G. ist demnach ein ewiger u. absolut vernünftiger, seiner sich selbst bewußter, absolut freier u. absolut heiliger, in der reinsten moralischen Vollkommenheit sich selbst genügender u. in Allem, was ist, eine moralische Weltordnung erhaltender G. Während die ersten christlichen Kirchenlehrer in ihrem Kampfe gegen den Aberglauben u. Götzendienst auf das unmittelbare Gottesbewußtsein im menschlichen Geiste sich beriefen u. die alexandrinischen Theologen den Anthropopathismus zu vergeistigen suchten, erhob sich über diese Lehre erst dann Streit, als man das Verhältniß G-es zu dem Sohn u. Heiligen Geist näher untersuchte (s.u. Trinität). In der wissenschaftlichen Theologie nimmt in der Dogmatik die Lehre von G., als Theologie im engern Sinne, die erste Stelle ein u. wird hier gewöhnlich nach drei Beziehungen hin, von Gottes Sein, von seinem Wesen u. seinen Eigenschaften, u. von seinen Werken behandelt. Die Bekenntnißschriften der verschiedenen Christlichen Kirchen enthalten indeß über den Artikel von G. sehr wenig, da hierüber unter ihnen keine Differenz statt fand, u. weisen deshalb nur einfach auf die alten Kirchenlehren in den ökumenischen Symbolen zurück.

In Bezug A) auf die Lehre von dem Sein G-es wurden bes. die Beweise für das Dasein G-es, welche meist in der Scholastischen Zeit mit großem Scharfsinn entwickelt worden waren, in den Vordergrund gestellt. Hierbei sind zu unterscheiden: a) der historische Beweis (Argumentum historicum), indem man sich, wie schon Plato, Aristoteles u. Cicero, auf die Übereinstimmung aller Völker über das Dasein eines G-es berief; b) der Offenbarungsbeweis (Argumentum supernaturale), wo man aus der Übernatürlichkeit einer erhaltnen Offenbarung auf die Existenz eines Wesens schließt, welches diese Offenbarung gegeben hat. Beide Beweise hielten viele Theologen für unzulänglich, weil die Völker oft auch in Irrthümern übereinstimmten u. weil der Beweis von dem Dasein G-es aus der Offenbarung erst einen Beweis der Offenbarung voraussetze; c) der ontologische Beweis (Argumentum ontologicum), wobei man schloß: nach den Gesetzen der Denkbarkeit muß G. als dem allerrealsten (wirklichsten) Wesen jede Realität, folglich auch das absolut-nothwendige Dasein zukommen. Dieses Beweises, welcher auch der metaphysische, od. aprioristische, gewöhnlich der Anselmsche Beweis genannt wird, bedienten sich Plato, die Stoiker, Augustin, Anselm u.a.; Cartesius suchte ihn tiefer zu begründen u. Moses Mendelssohn gab ihm die möglichste Ausbildung. Von Kant ist bes. gegen diesen Beweis eingewendet worden, daß, weil wir uns G. nicht anders als nothwendig existirend denken können, durch diesen Begriff ein solches Dasein noch nicht wirklich sei, sondern vielmehr vorausgesetzt werde (vgl. Walte, De ontologico argumento, Brem. 1856); d) der kosmologische Beweis (Argum. cosmologicum), man schließt hier: da Alles in dem Gebiete der erkennbaren Wirklichkeit bedingt ist, d.h. den Grund seines Daseins nicht in sich selbst, sondern in früher vorhandenen Ursachen hat, u. sich die Vernunft überhaupt etwas Bedingtes ohne Bedingung nicht denken kann, so ist sie genöthigt, ein Wesen anzunehmen, welches unbedingt den Grund seines Daseins in sich selbst trägt u. die Ursache des Daseins der Erscheinungswelt ist. Diesen Beweis verfolgten schon Aristoteles, Cicero, Gregorius von Nazianz; nach ihm bemühten sich Johannes Damascenus u. die Wolfische Schule denselben tiefer zu begründen. Kant bemerkt dagegen, daß dieser Schluß irrig, statt von G., als dem höchsten Grunde, zu seinen Folgen (Schöpfung) fortzugehen, von diesem zurück[503] argumentire u. so die zu beweisende höchste Realität voraussetze; e) der physiko-theologische od. teleologische Beweis (Argumentum teleologicum s. physico-theologicum); man schließt nämlich auf das Dasein G-es, als des weisesten u. mächtigsten Urhebers aller Dinge, aus der in der Natur wahrzunehmenden Ordnung u. Zweckmäßigkeit. Dieser Beweis fand schon in älterer Zeit die meisten Anhänger, so die Bibel (Psalm 8. 19. 104. Hiob 37–41. Jes. 40. Matth. 6, 25. Apostelgesch. 14, 15. 17, 24. Röm. 1, 19. 20); Xenophon, Plato, Aristoteles, Kleanthes, Cicero, Seneca, Antoninus, unter den Kirchenvätern Theophilus, Gregor von Nazianz, Gregor von Nyssa, Basilius, Lactantius suchten denselben zu vervollständigen, noch mehr thaten in neuerer Zeit Theologen, Philosophen u. Naturkundige, diesen Beweis durchzuführen, u. in England machte Boyle sogar eine Stiftung, nach welcher er acht jährliche Preise zu je 100 Pfd. Sterl. für Predigten aussetzte, worin von dem berühmtesten Gottesgelehrten der physiko-theologische Beweis für das Dasein G-es behandelt werden sollte. Viele Theologen gingen hinsichtlich dieses Beweises noch weiter u. suchten das Dasein G-es aus einzelnen Theilen u. Erscheinungen der Natur zu erweisen u. stellten so eine Hydro-, Pyro-, Bronto-, Astro-, Minero-, Litho-, Phyto-Ichthyotheologie (s.d. a.) etc. auf. Gegen diesen Beweis wurde hauptsächlich bemerkt, daß man dabei nicht sowohl auf einen Weltschöpfer, als auf einen Weltordner komme, u. daß unsere Vorstellung von der sichtbaren Welt u. ihrer Zweckmäßigkeit nur subjective Geltung habe. f) Der moralisch-praktische Beweis (Argum. morale practicum). Dieser Beweis ist gewissermaßen ein dreifacher, denn er stützt sich auf die Idee der Wahrheit, der Tugend u. der Glückseligkeit. Wir sind, schließt er, gewisser nothwendiger Gesetze des Denkens uns bewußt, denen sich selbst der uncultivirte Mensch nicht entziehen kann, u. tragen so die Idee eines Reiches der Wahrheit in uns. Dieselben Gesetze, die zugleich praktische Vorschriften für Gesinnung u. Leben enthalten u. mit einer Unbedingtheit das Rechte u. Gute gebieten, daß wir sie nicht ohne schmerzliche Verletzungen unsers Gewissens verletzen können, deuten auf ein Reich der Tugend, auf die Idee einer ins Unendliche fortschreitenden sittlichen Vervollkommnung u. einer vollkommnen Übereinstimmung zwischen Tugend u. Glückseligkeit. Je weniger wir aber diese moralischen Ideen, ohne unsere höhere Bestimmung aufzugeben, für Täuschung u. Wahn halten können, um so mehr weisen sie uns, mit dem Glauben an Unsterblichkeit, auf den Glauben an G., welcher die menschliche Natur so eingerichtet hat, daß sie der Idee des Wahren u. Guten mit Hoffnung auf eine entsprechende Glückseligkeit huldigen muß. Dieser Beweis für das Dasein G. es, von welchem sich in der Bibel, bes. im N. T., unverkennbare Spuren finden (Matth. 5, 48. Joh. 4, 24. Petr. 1, 1, 15. Matth. 5, 8. Röm. 2, 14–16 u.a.), welcher auch den älteren Philosophen, z.B. Plato, Xenophon, Isokrates, Antoninus, Cicero, Seneca, Lactantius nicht fremd war, wurde in neuerer Zeit vornehmlich von Crusius hervorgehoben u. von Kant u. den Kantianern mit besonderem Fleiß fortgebildet. Die neuere Theologie hat sich mit den Beweisen für das Dasein G-es, bes. nachdem Strauß in seiner Glaubenslehre die Gültigkeit dieser Beweise welche bes. von der Leibnitz-Wolfschen Schule u. später von dem Rationalismus sehr hervorgehoben wurden, bekämpft hatte, weniger beschäftigt. Statt dessen hat sie vom Standpunkt der Offenbarung u. an der Hand der Bibel gegen diejenigen Richtungen sich erklärt, welche den Glauben un einen persönlichen G. in Frage stellten, namentlich gegen den Idealismus (s.d.), welcher an die Stelle des persönlichen G-es eine subjective moralische Weltordnung setzt; gegen den Materialismus (s.d.), welcher die sichtbare Welt nicht an einen unsichtbaren Urheber, sondern von mechanisch wirkenden Naturkräften ableitet; gegen den Pantheismus (s.d.), welcher G. u. Welt für Eins ansieht; gegen den Atheismus (s.d.), welcher jede Existenz eines höheren Wesens leugnet; aber auch gegen den Mysticismus (s.d.), welcher, gestützt auf eine poetisch-theosophische Gefühlsphilosophie, G. im Dunkel überschwenglicher Gefühle anzuschauen u. mit demselben in eine wesentliche Gemeinschaft zu treten sucht. Vgl. Fricke, Argumenta pro dei existentia, Lpz. 1846.

B) Aus dem Begriff G-es, als des höchsten u. vollkommensten Wesens u. der letzten Ursache aller Dinge, folgt zugleich die Einheit, d.h. der Zahl nach, u. Einigkeit, d.h. seinen Eigenschaften nach allerhöchste, mit keinem anderen Geiste vergleichbare Wesenheit G-es. Denn ist G. das vollkommenste Wesen, so kann er auch blos Eins sein. Dieser Glaube findet seine Gewährleistung außerdem in der Wahrnehmung der Übereinstimmung aller Theile der Welt, in dem gänzlichen Mangel eines Grundes, der uns mehrere göttliche Wesen anzunehmen nöthigte, um den Ursprung u. die Erhaltung der Welt zu erklären, in dem sichtbaren Streben aller gebildetern Völker vom Polytheismus zum Monotheismus. Über die Dreieinigkeit G-es s.u. Trinität.

Wie aber bei der Erörterung der Lehre von G. der religiöse Vernunftglaube nicht nur zu wecken u. zu beleben, sondern vor Irrthümern u. Mißverständnissen zu bewahren ist, so muß die Idee G-es näher bestimmt werden durch Darlegung der C) Eigenschaften (Attributa), welche wir G. beilegen. Hierbei ist aber vor Allem an der Bibel um so mehr festzuhalten, da die Idee G-es von Christo in der erhabensten u. reinsten Weise aufgefaßt u. dargestellt worden ist. Nach dem Vorgang der Scholastiker schlägt man bei der Darstellung der Eigenschaften G-es einen dreifachen Weg ein: den der Causalität (Via causalitatis), wo man alle Vollkommenheiten, welche an den verschiedenen Geschöpfen, bes. dem vorzüglichsten, dem Menschen, wahrzunehmen sind, auf G., als den Schöpfer derselben, überträgt; ferner den der Negation (Via negationis), daß man die Unvollkommenheiten in den geschaffenen u. endlichen Dingen aus der Vorstellung G-es entfernt; endlich den der höchsten Vollkommenheit (Via eminentiae s. Via analogiae), indem man die Vollkommenheiten der endlichen Geschöpfe G. in unendlicher Fülle beilegt. Jede dieser Methoden führt zu demselben Ziel, welche derselben man aber auch befolgen möge, immer ist dahin zu sehen, daß man nicht in die Irrthümer des Anthropomorphismus od. des Anthropopathismus (s. oben) verfalle. Denn obschon jede menschliche Vorstellung von G. anthropomorphisch[504] sein muß, so darf man doch nie vergessen, daß unsere Vorstellung nur eine menschliche (symbolische, analogische) bleibt u. die Idee G-es nicht erschöpft. Alle Versuche, seit Albertus dem Großen, die Eigenschaften G-es zu classificiren, sind unzureichend; man hat sie in negative u. positive, absolute (die ihm als selbständigem Wesen) u. relative (die ihm in seiner Beziehung zur Welt), in metaphysische od. physische u. moralische getheilt. Nach dem letzten Theilungsgrund werden G. zugeschrieben: a) als metaphysische od. physische Eigenschaften, sofern er als unendliches Wesen nicht durch die Grenzen der Zeit u. des Raumes eingeschlossen ist: Ewigkeit, Unveränderlichkeit, Unabhängigkeit (Aseïtät, metaphysische Freiheit, Allgenugsamkeit), Einfachheit (Immaterialität), Allgegenwart, s.d. a.; bb) als moralische Eigenschaften, sofern er das vollkommenst denkende u. wollende Wesen ist: Allwissenheit, Allweisheit, moralische Freiheit, Allmacht, Heiligkeit, Gerechtigkeit, Güte (Liebe, Gnade, Barmherzigkeit, Geduld, Langmuth, Lindigkeit), Wahrheit, Treue (Standhaftigkeit, moralische Unveränderlichkeit), Seligkeit, u. als der Inbegriff dieser erhabenen Eigenschaften u. sofern er deshalb von dem Menschen verehrt werden muß, Majestät, s.d. a. Vgl. Böhme, Die Lehre von den göttlichen Eigenschaften, Altenb. 1821, 2. Aufl. 1826; Blasche, Die göttlichen Eigenschaften, Erf. 1831; Bruch, Die Lehre von den göttlichen Eigenschaften, Strasb. 1842.

D) Als die Werke G-es betrachtet die Christliche Kirche: a) die Schöpfung der Welt (s.u. Schöpfung) u. der Menschen (s.d.), sofern der Grund des Entstehens von Allem, was ist, Leblosem u. Lebendem, in ihm liegt; b) die Erhaltung derselben, sofern der Grund der Fortdauer von Allem, was geschaffen ist, in ihm liegt; c) die Regierung derselben, sofern Alles, was in der Natur u. in der Menschenwelt geschieht u. alle Veränderungen von seinem vollkommnen Willen abhängen. Erhaltung u. Regierung zusammen nennt man Vorsehung (s.d.). Was endlich E) die Pflichten gegen G. anlangt, so gehören diese in die christliche Ethik u. werden hier als Religionspflichten bezeichnet. Ammon unterscheidet die vorbereitenden od. propädeutischen Religionspflichten, indem man G. als Gegenstand der Pflicht hinstellt, u. die Unsittlichkeit des Indifferentismus, Atheismus, Pantheismus u. Fanatismus, dagegen die Sittlichkeit des christlichen Deismus nachzuweisen sucht u. die unmittelbaren Religionspflichten, welche eine bestimmte Richtung des Gemüths auf G. aussprechen. Zu den letztern rechnet man die Pflicht des Andenkens an G., die Ehrfurcht, die Liebe, das Vertrauen, die Ergebenheit, den Gehorsam etc. Vgl. Meiners, Historia doctrinae de vero Deo, Lemgo 1760, 2 Bde.; Sengler, Die Idee G-es, Heidelb. 1845; Wolf, Der persönliche lebendige G., Dinkelsbühl 1856; H. Schwarz, G., Natur u. Mensch, Hannover 1857.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 502-505.
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