[281] Niederlande (das Königreich der) bildet die nordwestlichste und am tiefsten, zum Theil unter der Oberfläche des Meeres gelegene Spitze des großen europ. Flachlandes, wird im W. und N. von der Nordsee oder dem deutschen Meere, östl. von den deutschen Staaten Hanover und Preußen, südl. vom Königreiche Belgien begrenzt, welches seit Errichtung des Königreichs der N. im J. 1815, bis zum I. 1830 einen wesentlichen Bestandtheil desselben ausmachte. (S. Belgien.) Als die frühesten Bewohner dieser Gegenden werden von röm. Schriftstellern im nordöstl. Theile die Friesen, im mittlern die Bataver, im südl. die Belgier genannt, sämmtlich von germanischer Abkunft. Letztere wurden 54 v. Chr. von Julius Cäsar den Römern unterworfen, welche später auch die beiden andern besiegten, aber namentlich die Friesen immer nur auf kurze Zeit gehorsam erhalten konnten und die Bataver, welche den Kern der röm. Heere bilden halfen, mehr wie Bundesgenossen ansahen. Vom 3. Jahrh. an beginnen die Einfälle der Franken in diese Gebiete und die Bataver und Belgier mußten im 5. und 6. Jahrh., die Friesen jedoch erst zu Ende des folgenden ihre Oberherrschaft anerkennen, deren sie sich aber, sowie des Christenthums, wiederholt zu erwehren suchten und dabei noch 254 den h. Bonifacius ermordeten (s. Friesen), sodaß erst nach Überwältigung der benachbarten Sachsen die neue Lehre festen Fuß dort fassen konnte. Bei der Theilung des fränk. Reichs durch den Vertrag von Verdun im I. 843 fielen die von Batavern und Friesen bewohnten Gebiete an Deutschland und wurden nun von Statthaltern verwaltet, die aber die erste Gelegenheit benutzten, um sich unabhängig zu machen. Dasselbe Bestreben hatten die großen Vasallen und selbst die ansehnlichen Städte der andern, theils zum fränk., theils zum lothringischen Reiche damals gehörenden Gebiete, und so entstanden denn bis gegen Ende des 11. Jahrh. eine Menge Herzogthümer, Grafschaften, auch Bisthümer und freie Städte, woran die verschiedenen Titel der Provinzen noch erinnern, unter denen aber die mächtigern sich fortwährend [281] auf Kosten anderer zu bereichern suchten, und der Besitz durch Heirathen und Erbschaften fortwährend wechselte. Nach und nach wurden mehre Provinzen vereinigt und seit dem 14. Jahrh. setzten sich die Herzoge von Burgund (s.d.) in den Besitz der meisten niederländ. Gebiete, wo Handel und Schiffahrt, begünstigt von den großen Freiheiten der Bewohner, eine überaus ergiebige Quelle des Wohlstandes, insbesondere für die südl. Provinzen, geworden war, wo Brügge, Gent und Antwerpen blühten. Die Herzoge von Burgund waren die reichsten Fürsten in Europa als Gebieter dieser Länder, welche nach dem Tode (1477) des letzten, Karl's des Kühnen, durch dessen Tochtermann, den nachherigen deutschen Kaiser Maximilian I., an Östreich kamen und von ihm 1512 als burgund. Kreis dem röm. Reiche deutscher Nation einverleibt wurden. Im J. 1494 übergab er seinem Sohne Philipp die Regierung der Niederlande, der durch seine Gemahlin Johanna von Castilien die span. Krone an das Haus Östreich brachte und dessen zu Gent geborener Sohn, der nachherige röm.-deutsche Kaiser Karl V., alle 17 Provinzen der Niederlande, die Herzogthümer Brabant, Limburg, Luxemburg und Geldern, die Grafschaften Flandern, Artois, Hennegau, Namur, Holland, Zeeland, Zütphen, die Herrschaften Friesland, Mecheln, Utrecht, Oberyssel, Gröningen und Drenthe unter seiner Herrschaft vereinigte, von Neuem unter den Schutz des deutschen Reichs stellte und 1549 die ungetheilte Vererbung derselben nach dem Rechte der Erstgeburt festsetzte.
Zu Karl V. Zeit hatten die Niederlande den damaligen höchsten Grad ihres Wohlstandes erreicht und schon singen die Folgen davon an sich geltend zu machen, daß sie nicht mehr von ihren eignen Fürsten regiert, sondern im Verhältniß zu den andern und weit bedeutendern Ländern derselben, mehr als eine Art von Nebenbesitz angesehen wurden. Die verwickelte Verfassung derselben verlangte theils zu große Rücksichten, theils waren die geltenden Herkommen und Rechte den nach Erweiterung von Macht und Gewalt trachtenden Fürsten vielfach hinderlich und daher zunehmenden Beeinträchtigungen ausgesetzt, woraus gegenseitiges Mistrauen und Abneigung entstanden. Schon waren einzelne Volksaufstände dadurch veranlaßt worden, doch herrschte im Allgemeinen noch Ruhe unter Karl V., welcher seiner Muhme, der Erzherzogin Margarethe, bis an ihren 1530 erfolgten Tod die von ihr 18 Jahre lang mit Klugheit und Glück verwaltete Oberstatthalterschaft ließ und ihr in seiner Schwester Maria, Königin von Ungarn und Böhmen, eine umsichtige Nachfolgerin gab. Außerdem begnügte er sich, unter verschiedenen Vorwänden Soldaten und große Summen zu seinen Kriegen aus den Niederlanden zu ziehen; indessen verfuhr die Regierung schon damals oft hart und despotisch zu Ehren Gottes und der Kirche. Die Anhänger der aus Deutschland nach den Niederlanden verbreiteten und dort mit Eifer aufgefaßten Reformation wurden, gleich den vom Fanatismus freilich irre geführten Wiedertäufern, mit Feuer und Schwert verfolgt und bereits unter Karl V. Regierung fanden gegen 100,000 Menschen um religiöser Meinungen willen den Tod in den Niederlanden, wo er auch ein der Inquisition ähnliches Tribunal einführte. Unter seinem Sohne und Nachfolger, dem in Spanien von unduldsamen, abergläubischen Mönchen erzogenen, stolzen und tyrannischen Philipp II., nahm die offen und heimlich betriebene Bedrückung der Niederlande rasch zu und führte endlich den Aufstand des Volks in den nördl. Provinzen herbei. Die Oberstatthalterin Margarethe von Parma, eine natürliche Tochter Karl V., welcher der grausame und hinterlistige Cardinal Granvella beigegeben war, dessen Abberufung 1564 selbst Philipp II. unerläßlich schien, konnte bei ihren gemessenen Verhaltungsbefehlen auf die vielfältigen Vorstellungen und Bitten nur ausweichende Antworten ertheilen und der span. Hochmuth gab den Bittenden noch den Spottnamen Geusen (s.d.) oder Bettler, welcher aber den Spaniern als Parteiname bald furchtbar wurde. Den gemeinen Mann bewegten mehr die religiösen als die politischen Ideen und es kam daher auch zu Bilderstürmerei und Plünderung von Kirchen, was die vom Adel verletzte, welche die Rechte des Landes behaupten, aber auch katholisch bleiben wollten. So entstand wieder ein Zwiespalt, der für die gewaltsamen Maßregeln Philipp II. günstig war, welcher, wie zur Erwiederung der auch an ihn gelangten Gesuche um eine mildere Regierung, den unerbittlichen Herzog Alba (s.d.) mit auserlesenen Truppen abschickte, um die zu nachsichtige Statthalterin zu ersetzen. Tausende angesehener und gewerbfleißiger Familien verließen bei seiner Annäherung Heimat und Vaterland und wie sehr ihre Furcht gegründet war, bewies 1567 die Hinrichtung der Grafen Hoorn und Egmont (s.d.) und die grausame Strenge, mit welcher das von ihm niedergesetzte »Gericht der Unruhen«, vom Volke »Blutgericht« genannt, über Leben und Güter der nur verdächtig Scheinenden entschied. Allein vergebens ließ Alba binnen sechs Jahren 18,000 Menschen hinrichten; er brachte dadurch, sowie durch die Erpressungen, welche seine Soldaten verübten, und den wie absichtlich herbeigeführten Ruin von Handel und Gewerbe die Niederlande nicht zur Unterwerfung, sondern vielmehr zur Verzweiflung. Wilhelm von Oranien und sein Bruder Ludwig von Nassau hatten schon viele der Flüchtlinge um sich versammelt und anfangs freilich verunglückte Einfälle in Friesland und Brabant unternommen; mit besserm Erfolg kämpften dagegen die von Bewohnern der nördl. Provinzen ausgerüsteten Kaperschiffe zur See gegen die Spanier, und als ihnen England endlich seine Häfen versperrte, eroberten am 1. Apr. 1572 diese sogenannten Meergeusen die kleine Festung Briel am Ausflusse der Maas und bald darauf Vliessingen. Dies ermuthigte die nördl. Provinzen zu entschiedenern Schritten und ward das Zeichen zum niederländ. Befreiungskriege. Die Stände von Holland versammelten sich in Dordrecht, beriefen den Prinzen Wilhelm von Oranien zu ihrem Statthalter und bewilligten ihm Truppen und Geld. Alba sah alle Versuche zur Unterjochung der empörten Provinzen scheitern und erhielt 1573 Don Zuniga y Requesens zum Nachfolger, einen milder gesinnten umsichtigen Mann, der aber das angerichtete Unheil nicht gut zu machen vermochte. Auch mangelte es ihm und seinem 1576 anlangenden Nachfolger Johann von Östreich, einem natürlichen Sohn Karl V., oft an den erfoderlichen Geldmitteln, wodurch Empörungen der unbezahlten span. Soldaten herbeigeführt wurden, die mehre der größten Städte, so namentlich am 4. Nov. 1576 Antwerpen plünderten, um sich bezahlt zu machen, welche Begebenheit »die spanische Furie« genannt worden ist. Die Folge dieser empörenden Vorgänge war, daß sich auch die noch unterwürfigen südl. Provinzen fast sämmtlich im Nov. 1576 zu Gent mit Holland und Seeland zur Vertreibung [282] der span. Truppen und Erlangung der Zurücknahme der Religionsedicte verbündeten. Indessen gelang es dem nach Johanns von Östreich 1578 erfolgtem Ableben als span. Statthalter folgenden, schlauen und kriegskundigen Herzog Alexander von Parma, durch Benutzung der zwischen den verschiedenen Provinzen, wie unter vielen der eigennützigen Großen bestehenden Uneinigkeit und Eifersucht, sowie der zwischen Katholiken und Protestanten angeregten religiösen Besorgnisse, die südl. im Ganzen katholischen Provinzen wieder zu beruhigen und damit einen großen Theil der Niederlande für Spanien zu erhalten. Durch Trennung hoffte er so die nur durch Einigkeit starken Provinzen einzeln zu unterwerfen, was aber Wilhelm von Oranien bald erkannte und die engere Verbindung der fünf nördl. Provinzen, Geldern, Holland, Utrecht, Seeland, Friesland zu gegenseitiger Vertheidigung ihrer Rechte mittels der utrechter Union 1579 veranlaßte, welcher Gröningen und Oberyssel bald beitraten. Indeß war dabei keine beabsichtigte Trennung von Spanien ausgesprochen, nachdem aber 1580 der Prinz von Oranien durch eine Bekanntmachung des Königs von Spanien für vogelfrei erklärt worden war, kündigten die vereinigten Provinzen am 26. Jul. 1581 Philipp II. »als einem Tyrannen« den Gehorsam auf. Noch herrschte aber die Meinung vor, daß die Landesverfassung überall auch das Vorhandensein eines Landesherrn verlange; mehre nördl. Provinzen mit einigen südl. wählten den Herzog von Anjou zu ihrem Oberherrn; Holland, Seeland und Utrecht aber erkannten Wilhelm von Oranien als solchen an. Indessen verscherzte der Herzog von Anjou sehr bald durch offenbare Begünstigung der katholischen Kirche und durch sein Trachten nach Selbstherrschaft und Beschränkung der niederländ. Freiheit, das vorhanden gewesene Zutrauen zu ihm, zumal auch die verheißene starke Hülfe Frankreichs ausblieb. Der allgemeine Unmuth stieg aber aufs höchste, als er im Jun. 1583 Antwerpen mit einigen tausend Mann Franzosen durch Überfall in seine Gewalt zu bekommen versuchte, aber dabei von den Bürgern mit großem Verlust zurückgetrieben wurde, und er fand es in Folge der hiernach stattgefundenen Verhandlungen mit den Ständen für gerathen, sich mit einer Geldentschädigung baldigst nach Frankreich zurückzuziehen und die von ihm besetzten Städte zu räumen. Allein erst die nach wiederholten Versuchen am 10. Jul. 1584 erfolgte Ermordung Wilhelm's von Oranien durch den Jesuitenzögling Balthasar Gerard drängte die Mitglieder der Union, welche bisher immer nur vom augenblicklichen Bedürfniß und durch den überlegenen Geist des Prinzen zusammengehalten worden war, derselben mehr innere Festigkeit zu geben. Es wurde daher ein Staatsrath aus einer bestimmten Zahl von Beisitzern aus jeder Provinz gebildet, der unter dem Namen der »vereinigten Räthe der Stände von Holland« die allgemeinen und besonders die Kriegsangelegenheiten der Niederlande besorgen sollte. Dieser trug in der Bedrängniß die Souverainetät der Niederlande Heinrich III. von Frankreich und als dieser sie ablehnte, der Königin Elisabeth von England vergebens an, welche sich jedoch bewegen ließ, den Niederlanden seit 1585 nachdrückliche Hülfe gegen gewisse Bürgschaften zu leisten, zu denen auch die Ernennung ihres Günstlings Leicester zum Generalstatthalter gehörte. Noch vor seiner Ankunft hatten jedoch Holland, Seeland und Friesland ihre Statthalterschaft dem Prinzen Moritz von Nassau (s.d.) übertragen, welcher von 1590 an und nachdem der staatskluge Oldenbarneveldt (s.d.) schon 1587 die Abdankung des Grafen Leicester herbeigeführt hatte, als Oberbefehlshaber zu Wasser und zu Lande das Ansehen der Republik so vermehrte und befestigte, daß dieselbe seit 1594 von mehren europ. Höfen anerkannt wurde. Früher schon war aus lebenslänglich von jeder Provinz gewählten Abgesandten die Versammlung der Generalstaaten gebildet worden, von denen nun die allgemeinen Angelegenheiten abhingen.
Von span. Seite war nach dem 1592 gestorbenen Herzog von Parma der Graf Peter Ernst von Mansfeld, dann der Erzherzog Ernst und 1596 der Cardinal Erzherzog Albrecht zum Statthalter ernannt worden, welcher Letztere 1598 nach vorherigem Austritt aus dem geistlichen Stande und erhaltener päpstlicher Dispensation sich mit der Infantin Isabella Clara Eugenia von Spanien vermählte, an welche Philipp II. die Niederlande als eine selbständige Besitzung abtrat. An die Unterwerfung der nördl. Niederlande war aber nicht mehr zu denken und zunächst war es der fortwährend zunehmende Handel, welcher denselben die Mittel gab, gegen das mächtige Spanien ihre Freiheit zu behaupten. Der ganze Getreidehandel der Ostseeländer war in den Händen der Niederländer, deren Schiffe alle Meere durchsegelten und die in Ostindien Reiche und Inseln und eine span. Besitzung nach der andern eroberten. Der Handel von Cadiz, Antwerpen und Lissabon fiel ihnen zu; sie allein versorgten Europa mit den Erzeugnissen der Gewürzinseln, knüpften Handelsverbindungen mit China und Japan an und sandten 1595–96 Schiffe zur Auffindung eines nordöstl. Weges nach Ostindien aus. Gegen 70,000 Seeleute, rechnete man, wurden jährlich verwendet und 2000 Schiffe neu gebaut, daher die Niederlande bald ausgezeichnete Streiter zur See und im 17. Jahrh. die erste Seemacht und der wichtigste Handelsstaat der Erde wurden. Spanien selbst ließ sich am Ende herab, mit der Republik, gegen die es mehre große Flotten und unermeßliche Summen verloren hatte, wiederholte Friedensunterhandlungen anzuknüpfen, welche endlich 1609 den gegen des kriegslustigen Moritz von Nassau Wunsch von Oldenbarneveldt zu Antwerpen abgeschlossenen Waffenstillstand auf 12 Jahre herbeiführten. Die Vereinigten Niederlande wurden nun von allen europ. Staaten, Spanien ausgenommen, anerkannt.
Nach Ablauf des Waffenstillstandes unternahm Spanien abermals die Eroberung der verlorenen Provinzen, war aber besonders zur See und in Amerika fast immer im Nachtheil. Der Friede zu Münster beendigte 1648 auch diesen Kampf, welcher für die Niederlande die Erwerbung von holl. Brabant, Flandern und des festen Mastricht, der in Ost- und Westindien gemachten Eroberungen und die Anerkennung ihrer Unabhängigkeit durch Spanien zur Folge hatte. So einig aber die Republik nach außen schien, so wenig war sie es oft über innere Verhältnisse; namentlich fanden die Bestrebungen des Hauses Oranien nach Erweiterung seiner Gewalt lebhaften Widerstand von Seiten der an einer republikanischen Verfassung haltenden, staatsgesinnten Partei. Indessen blieb beiden Theilen Eigennutz nicht fremd, sie zogen selbst die Religion in ihre, oft in förmliche Aufstände [283] ausartenden Parteikämpfe und der ehrgeizige Moritz von Nassau befleckte sogar sein Andenken dadurch, daß er kirchliche und politische Streitigkeiten benutzte (s. Remonstranten), um 1619 den edlen Oldenbarneveldt aufs Schaffot zu bringen. Dagegen erhielt 1650, nach dem Tode des wegen seines Strebens nach Willkür verhaßten Statthalters Wilhelm II., dessen Sohn Wilhelm III. erst acht Tage nach des Vaters Tode geboren wurde, die staatsgesinnte Partei die Oberhand und die Generalstaaten führten, den berühmten Joh. de Witt (s.d.) an der Spitze, während 22 Jahren die Regierung. In diese Zeit fällt der mit England um die Navigationsacte (s. Navigation) tapfer geführte, aber unglückliche Kampf, sowie der ungerechte Angriff Ludwig XIV. welcher 1672 die unvorbereitete Republik dem Untergange nahe brachte. Als in dieser Noth das 1667 erlassene sogenannte »ewige Edict«, welches die Statthalterwürde für immer aufhob, abgeschafft und Prinz Wilhelm III. von Oranien von den noch uneroberten Provinzen zum Statthalter ernannt wurde, legte Joh. de Witt sein Amt als Großpensionnair nieder und ward bald darauf mit seinem Bruder Cornelius von dem aufgeregten Pöbel im Haag ermordet. Wilhelm III. Umsicht half mit dem Beistande deutscher Fürsten den Niederlanden aus der Verlegenheit und dankbar ward ihm schon 1674 von fünf Provinzen die Statthalterwürde erblich übertragen. Der Friede von Nimwegen beendigte 1678 den franz. Krieg und die Republik behielt ihre unverletzten Grenzen. Wilhelm III. große militairische Pläne waren indessen den Bedürfnissen der Niederlande wenig angemessen, die er auch, nachdem er durch seine Gemahlin und mit Hülfe niederländ. Truppen auf den engl. Thron gelangt war, in seine Kriege mit Frankreich verwickelte. Bei seinem Tode im J. 1702 war die Theilnahme der Niederlande am span. Erbfolgekriege (s.d.) schon entschieden, welcher nach abermaliger Aufhebung der Oberstatthalterwürde von den Generalstaaten, an deren Spitze der Großpensionnair Heinsius stand, bis zum utrechter Frieden 1714 fortgeführt wurde. Durch diesen fielen die span. Niederlande (von welchen aber Theile der Grafschaft Flandern, Namur, Hennegau und des Hochstifts Lüttich, sowie ganz Artois schon 1659 und 1668 an Frankreich gekommen waren, seitdem die franz. Niederlande sowie das Gouvernement Flandern hießen und jetzt das Departement Norden bilden) an Östreich, die Republik erhielt aber das Recht, um eine Vormauer gegen Frankreich zu haben, eine Reihe von Festungen unter gewissen Bedingungen innerhalb derselben zu besetzen und der deshalb 1715 unter engl. Vermittelung geschlossene Vergleich wurde der Barrièretractat genannt. Die nunmehr östreich. Niederlande, nämlich Luxemburg, Namur, Brabant, Hennegau und Flandern, blieben bei diesem Hause, ungeachtet sie sich namentlich gegen Joseph II. empörten, welcher wichtige Veränderungen der innern Verfassung gewaltsam einführen wollte und durch welchen auch der Barrièretractat aufgehoben und die von den Niederländern besetzt gewesenen festen Plätze meist geschleift wurden. Erst unter Kaiser Leopold II. wurde die östr. Oberherrschaft in den Niederlanden hergestellt, keineswegs aber der Barrièretractat, und auch die Herstellung der Festungen unterblieb. Dadurch ward aber in den Revolutionskriegen den Franzosen die Eroberung dieser Lande sehr erleichtert und Östreich mußte seine niederländ. Besitzungen 1797 im Frieden von Campo Formio ganz an Frankreich abtreten.
Erschöpft von vielen Kriegen und durch die wachsende Macht Englands in der Hauptquelle seines Wohlstandes, in Handel und Schiffahrt, fortwährend beeinträchtigt, war die Macht der Republik längst im Sinken begriffen, als sie durch England zur Theilnahme am östr. Erbfolgekriege gegen Frankreich genöthigt, durch den ungestümen Andrang der franz. Heere wieder in die größte Bedrängniß gerieth. Da stellte das aufgestandene Volk von Seeland und Holland Wilhelm IV. von Oranien, Erbstatthalter von Friesland, als Generalstatthalter und Oberfeldherrn an die Spitze der Angelegenheiten und die republikanische Partei konnte nicht verhindern, daß 1747 von allen Provinzen die Statthalterwürde in seinem Hause selbst in weiblicher Linie erblich erklärt wurde. Der fortdauernde Krieg gestaltete sich indeß auch jetzt nicht günstiger für die Niederlande und es lag in äußern Verhältnissen, daß im Frieden von Aachen 1748 von Frankreich doch alle Eroberungen zurückgegeben wurden. Nach Wilhelm IV. frühem Tode (1751) führte seine Witwe Anna, Tochter Georg II. von England, und nach deren Ableben (1759) Herzog Ludwig von Braunschweig, welcher als Feldmarschall im Dienste der Republik stand, die Vormundschaft über den minderjährigen Erbstatthalter Wilhelm V., der 1766 die Regierung selbst zu einer Zeit antrat, wo der Handel der Niederlande einen neuen Aufschwung zu nehmen schien. Er war jedoch nicht der Mann, welcher die keineswegs beseitigte Gegenpartei seines Hauses, ja nicht einmal die uneinigen Anhänger desselben versöhnen oder doch für sein und des Landes wohlverstandenes Interesse zu benutzen verstand. Die großen Verluste, welche der 1780 über den Beitritt der Niederlande zur bewaffneten nord. Neutralität mit England ausbrechende Krieg herbeiführte, von welchem mit großen Opfern der pariser Friede von 1784 erkauft werden mußte, und die oben schon erwähnte einseitige Aufhebung des Barrièretractats mit Östreich, begünstigten die Bestrebungen auswärtiger Mächte, die statthalterische Partei immer mehr um ihr Ansehen beim Volke zu bringen. Die Partei der Patrioten foderte stürmisch die Entfernung des Herzogs von Braunschweig, die Gährungen wurden immer größer, dem Erbstatthalter wurde 1786 der Oberbefehl der Truppen entzogen und der Bürgerkrieg begann. Als jedoch der Gemahlin des Erbstatthalters, einer Schwester Friedrich Wilhelm II., wegen einer erlittenen Beleidigung die von ihrem Bruder gefoderte Genugthuung verweigert wurde, rückten 25,000 M. Preußen 1787 in die Niederlande ein und setzten nach schneller Überwindung des geringen Widerstandes den Erbstatthalter in alle seine Rechte wieder ein. Damit ward aber die Unzufriedenheit keineswegs gehoben und als 1794 die Heere des republikanischen Frankreichs in die Niederlande vordrangen, fanden sie überall blos halben Widerstand. Der Erbstatthalter flüchtete mit seiner Familie nach England und am 16. Mai 1795 ward aus den Niederlanden die batavische Republik errichtet, welche eine nach franz. Muster umgestaltete Verfassung erhielt. Einige südl. Theile mußten an Frankreich abgetreten und 100 Mill. Gulden an dasselbe gezahlt werden. England benutzte diese Verhältnisse, um sich mit leichter Mühe aller niederländ. Colonien zu bemächtigen, die holl. Seemacht zu vernichten und den Seehandel auf bloße Küstenfahrt [284] zu beschränken. Die Verfassung erlitt inzwischen nach Maßgabe der Zustände Frankreichs, in dessen Kriege mit Großbritannien die Republik stets mit verwickelt wurde, mehrmalige Veränderungen und 1806 trug man dem Prinzen Louis Napoleon, dem dritten Bruder des franz. Kaisers, angeblich freiwillig die Republik als Königreich Holland an, dessen Thron er am 5. Jun. einnahm. Als es dieser jedoch unmöglich fand, die Zumuthungen seines Bruders und die dringendsten Erfodernisse zum Besten des Landes zu vereinigen, legte er am 1. Jul. 1810 plötzlich die Krone zu Gunsten seines unmündigen. ältesten Sohnes nieder. (S. Bonaparte, Ludwig.) Dessenungeachtet erfolgte aber sofort die Vereinigung des Königreichs Holland mit dem franz. Reiche, dessen Loos es bis zu Ende des Jahres 1813 theilte. Als jetzt aber die Heere der Verbündeten sich näherten, traten entschlossene Männer zusammen, um das Ihrige zur Befreiung des Vaterlandes beizutragen. Namentlich war es Gijsbert Karl Graf von Hogendorp und der Freiherr van der Duyn von Maasdam, welche das Volk zum Erringen der verlorenen Unabhängigkeit aufriefen und an die Spitze einer provisorischen Regierung gestellt wurden. Diese rief den Erbstatthalter Friedrich Wilhelm, Sohn des 1806 gestorbenen Wilhelm V., zurück, der am 30. Nov. aus England im Haag anlangte und am 1. Dec. in Amsterdam zum souverainen Fürsten von Holland erklärt ward. Nicht ohne Zaudern willigte er in diesen mit Einstimmung des ganzen Volkes gemachten Antrag und während Preußen und Russen die Franzosen vollends aus den festen Plätzen vertrieben, ward durch eine Commission die neue Staatsverfassung der Vereinigten Niederlande entworfen und in einer Versammlung von Notabeln aus allen Landestheilen, zu der 600 Personen berufen, aber nur 475 gekommen waren, mit 449 Stimmen angenommen, obgleich sie mit den Ansichten vieler einsichtsvollen Vaterlandsfreunde nicht ganz übereinstimmte. Ein mit England geschlossener Vertrag brachte sämmtliche, vor 1794 im holländ. Besitze gewesene Colonien zurück, das Cap, Demerary, Essequebo, Berbice und Ceylon jedoch ausgenommen, sicherte aber dafür eine Entschädigung in Europa zu. Diese erfolgte durch Beschluß des wiener Congresses mittels der Vereinigung der südl. Provinzen oder Belgiens mit den Niederlanden, welche nun das Königreich der Niederlande bilden sollten, als dessen König Wilhelm I. (s.d.) allgemein anerkannt wurde. Dazu kam noch das ehemalige Bisthum Lüttich, sowie das Großherzogthum Luxemburg (s.d.), letzteres als besonderes, erbliches, jedoch zum deutschen Bunde gehöriges Land, dem der König daher im Jun. 1815 beitrat. Endlich brachte der zweite pariser Friede vom 20. Nov. 1815, welchen schon kön. niederländ. Truppen mit erfochten halfen, noch einige bei Frankreich gebliebene, werthvolle Landstriche der ehemaligen östr. Niederlande zurück; auch wurden darin große Summen franz. Entschädigungsgelder zur Herstellung der zerstörten Festungen an der franz. Grenze bestimmt.
Das neugebildete Königreich zählte in seinen Landestheilen Bewohner von so verschiedenen Gewohnheiten, Neigungen und Religionsansichten, indem z.B. die nördl. Provinzen protestantisch und dem Handel zugewendet, die südl. katholisch und mehr dem Ackerbau und Fabrikwesen hingegeben waren, außerdem hier die franz. Sprache vorherrschend, dort das Holländische Landessprache war, daß es keine leichte Aufgabe sein konnte, eine gemeinsame Verfassung aufzustellen, welche den einander zum Theil widersprechenden Interessen Genüge thue. Dies glaubte die Regierung jedoch schon 1815 erreicht zu haben, nachdem der von einer aus Holländern und Belgiern gebildeten Commission verfaßte und vom Könige gebilligte Verfassungsentwurf den diesmal aus den südl. Provinzen berufenen Notabeln vorgelegt, von den versammelten 1323 zwar mit 796 gegen 527 verworfen, dennoch aber vom Könige erklärt worden war, daß der Entwurf angenommen sei, weil mehre Stimmen blos bedingt, was nicht gestattet war, 126 blos aus religiösen Gründen dagegen gegeben worden, diese aber sowie die der 280 bei der Versammlung Ausgebliebenen als zustimmend zu betrachten wären. Indessen wurde sie im folgenden Jahre doch von der Mehrzahl der Notabeln beschworen und vielleicht mislangen die Bestrebungen der Regierung, eine Verschmelzung der nördl. (ungefähr 3 Mill) und südl. Bevölkerung (etwa 31/2 Mill.) herbeizuführen, nur darum, weil man dieselbe zu sehr beschleunigen wollte und die katholische Geistlichkeit beharrlich ihren großen Einfluß auf die Gemüther anwendete, um den aufgeklärten Maßregeln der Regierung entgegen zu wirken. Anfangs zwar zeigte sie nach dem Beispiele des päpstlichen Hofes versöhnlichere Gesinnungen, allein bald nöthigten ihre Anmaßungen die Regierung zu wiederholtem gerichtlichen Einschreiten. Ihre Festigkeit drang auch durch und bewog sogar den Papst 1827 zur Abschließung eines Concordats, wodurch das Verhältniß der katholischen Kirche im Königreich der Niederlande geordnet schien, dessen Ausführung aber neue Irrungen herbeiführte. Obgleich nun mit Umsicht und Erfolg für die Beförderung des Handels und der Schiffahrt, in denen namentlich Antwerpen und Gent den nördl. Provinzen nacheiferten, sowie des Fabrik- und Gewerbwesens und der Landwirthschaft von der Regierung im Innern wie nach außen gewirkt wurde, wo die Herstellung des Colonialhandels, die Stiftung einer niederländ. Handelsgesellschaft, welche von 1824–50 privilegirt wurde, und die 1825 eröffneten Verbindungen mit den südamerik. Freistaaten die vortheilhaftesten Aussichten eröffneten, beseitigte doch dies Alles nicht die von andern Seiten her wiederholt gereizte Verstimmung der südl. Landestheile. Diese fühlten sich schwer verletzt durch die seit 1819 eifrig betriebene Verdrängung der hier allgemein üblichen franz. Sprache durch die holländische, wovon die Regierung 1830 doch wieder abgehen mußte. Ebenso glaubte man in den öffentlichen Ämtern überall die Holländer bevorzugt und fühlte schmerzlich den Druck der zunehmenden Abgaben, welche von der Unzulänglichkeit der Staatseinkünfte und der großen Schuldenlast, welche Belgien mittragen mußte, sowie mit durch die Kosten herbeigeführt ward, welche die Bekämpfung zahlreicher, wol nicht ohne Schuld der Verwaltung entstandener Empörungen in den Colonien veranlaßte, wo namentlich auf Java bis auf die Gegenwart ein blutiger Krieg geführt ward. Unter diesen Umständen bewirkte zunächst persönlicher Haß wider den strengen Justizminister van Maanen und die von der franz. Juliusrevolution gegebene Anregung am 25. Aug. 1830 einen Volksaufstand zu Brüssel, dessen Nachwirkung sich über die ganzen südl. Provinzen verbreitete und wobei geistlicher Fanatismus keineswegs aus dem Spiele blieb. Die nicht zahlreichen kön. Truppen mußten [285] von der Unterdrückung des Aufstandes abstehen und vergebens wurde den empörten Provinzen eine besondere Verwaltung angeboten. Sie bestanden auf gänzlicher Trennung, worauf nach den unter Belgien (s.d.) erzählten Vorgängen die zu London versammelten Bevollmächtigten von Großbritannien, Frankreich, Östreich, Rußland und Preußen (als londoner Conferenz) beiden Parteien Friede geboten und durch das Conferenzprotokoll vom 4. Nov. 1830 die Unabhängigkeit Belgiens anerkannten. Vergeblich protestirte König Wilhelm I. wider die ihm von London aus gemachten Vorschläge und da auch der 1831 gemachte Versuch, sich mit den Waffen Recht gegen Belgien zu verschaffen, durch Einschreiten eines franz. Heers abgewiesen wurde, nahm der König die Haltung Jemandes an, der nur der Gewalt weicht. Die Räumung der Citadelle von Antwerpen mußte ein franz. Corps 1832 erzwingen und die Blockade der holländ. Küsten durch England führte im Mai 1833 endlich doch nur zu einer Vereinigung zwischen Holland, England und Frankreich, welche einstweilen die Feindseligkeiten aufhob, aber keine Anerkennung Belgiens und keinen Frieden mit demselben zuwegebrachte. Beide Staaten unterhielten daher mit großem Aufwande schlagfertige Heere, was namentlich für das Königreich der Niederlande, von dem auch die Zinsen der gesammten frühern Staatsschuld fortgezahlt werden, die außerordentlichsten Aufopferungen mit sich brachte. Die niederländ. Stände machten deshalb wiederholte dringende Vorstellungen, die unvermeidliche Ausgleichung mit Belgien und damit die Aufhebung des drückenden Zustandes nicht länger zu verschieben und König Wilhelm I. erklärte endlich 1838, daß er dem von der londoner Conferenz 1831 vorgelegten, von den fünf Mächten verbürgten und am 15. Nov. von Belgien angenommenen Friedensvertrage nun beitreten wolle. Die Einwilligung des deutschen Hauses Nassau und des deutschen Bundes in die darin ausgesprochene Abtretung des größern Theils von Luxemburg an Belgien scheint demnach erfolgt zu sein, indem nur unter dieser Bedingung die Verhandlungen in London wieder aufgenommen werden sollten, dies aber im Aug. durch die Bevollmächtigten der fünf Mächte geschehen ist. Inzwischen wurde aber in den kraft jener 24 Artikel an Holland kommenden, einstweilen von Belgien verwalteten Landestheilen vielfach der dringende Wunsch laut, das zeitherige Verhältniß in ein dauerndes verwandelt zu sehen. Belgien begünstigte diese Äußerungen der öffentlichen Meinung und erhob außerdem, mit Frankreichs und Englands Beistimmung, Einsprache wider die früher mit Vorbehalt etwaigen Irrthums getroffene Theilung der Staatsschuld, zu deren Zinsen es jährlich 8,400,000 Gulden beitragen sollte. Die Beitrittserklärung des Königs der Niederlande hat daher bisher blos die Wiederaufnahme der Verhandlungen wegen dieser langwierigen Angelegenheit zur Folge gehabt.
Das Königreich der Niederlande mit dem Großherzogthume Luxemburg bestand von 1815–30 fast ganz aus den unter Karl V. vereinigten 17 Provinzen, von denen jedoch Artois 1659 an Frankreich gekommen, Zütphen mit Geldern, sowie Mecheln mit Antwerpen verschmolzen, Brabant in eine nördl. und südl., Flandern in eine östl. und westl. Hälfte getheilt worden war, und zählte auf ungefähr 1150 ! M. zuletzt über 61/2 Mill. Einw. Nach den 24 Artikeln der londoner Conferenz von 1831 verblieben ihm davon über 600 ! M. mit nahe an 3 Mill. Einw., von denen zwei Drittel Protestanten, 280,000 Katholiken, 50,000 Juden, die übrigen Bekenner der verschiedensten Glaubenslehren sind. Das Land zerfällt seitdem in die neun Provinzen: Holland, Nordbrabant, Geldern, Seeland, Utrecht, Friesland, Oberyssel, Gröningen, Drenthe nebst Theilen von Limburg und der kleinern Hälfte von Luxemburg. Letzteres ausgenommen, ist der Boden durchaus eben und namentlich in den Provinzen Seeland, Holland, Gröningen, Friesland, Drenthe und Oberyssel ein ununterbrochenes Tiefland ohne Höhen, Steine, Wald und Quellen. Zum Theil unter der Oberfläche des Meeres gelegen, wird es an der Nordwestküste durch Dünen (s.d.), an andern Theilen der Küste blos mit großer Kunst durch kostbar zu unterhaltende Deiche gegen das stets drohende Meer geschützt, welches aber dessenungeachtet bei heftigen Nordweststürmen zuweilen darüberwegströmt oder stellenweise durchbricht. Zahllose Kanäle durchschneiden das Land nach allen Richtungen und nehmen das Wasser des moorigen Bodens auf, der dadurch und mit Hülfe von Windmühlen bewegter Schöpfräder, wo es angeht, in üppige Wiesen und fruchtbare Felder verwandelt wird. Sind solche Landstrecken auch noch von Dämmen umgeben, so werden sie Polder genannt. Wo die Kanäle in Flüsse oder ins Meer münden, befinden sich starke Schleusen, um das Eindringen des Wassers während der Flut zu verhindern und bei niedrigem Wasser das überflüssige aus den Kanälen fortzuschaffen. Diese werden sorgfältig unterhalten, sind mit Linden eingefaßt, mit ansehnlichen Fahrzeugen zu beschissen und gewähren nicht nur ein wohlfeiles Transportmittel für Waaren, sondern vertreten in manchen Gegenden völlig die Stelle der Landstraßen. Es gehen darauf regelmäßig und täglich mehre Mal sogenannte Trekschuiten (Ziehkähne) von den größern Städten ab, welche von Pferden gezogen werden, ganz für Reisende eingerichtet sind und ihre Fahrt pünktlicher als Landfuhrwerk zurücklegen. Weite Strecken sind aber auch ganz mit Morästen bedeckt, von denen das Bourtangermoor zwischen der Yssel und Ems, und der Peelin Nordbrabant die bedeutendsten sind. Die Luft ist daher meist überaus feucht, sodaß z.B. nur die höchste Sorgfalt Metallgegenstände vor dem Anlaufen und Rosten sichert, deshalb aber auch besonders in warmen Sommern und für Fremde das Klima oft ungesund. Die durchs Land strömenden Hauptflüsse sind der Rhein und die Maas; von der Schelde sind nur die Mündungen unter niederländ. Botmäßigkeit geblieben und in Luxemburg ist die Mosel Grenzfluß gegen Preußen. Der Rhein theilt sich gleich nach seinem Eintritte ins Land, wo er 2300 F. breit ist, in einen Hauptarm, die zur Maas fließende Waal, und den kleinern, welcher den Namen Rhein behält, der auch einem bei Arnheim abermals links abgehenden Arme verbleibt, bis derselbe in den Leck, krummen Rhein und Vecht gespalten ins Meer fällt. Der von Arnheim rechts abgehende Arm strömt unter dem Namen Yssel nördl. und in fünf Mündungen in die Südersee, jenen 57 ! M. bedeckenden Meerbusen, welcher im 13. Jahrh. durch einen gewaltigen Einbruch des Meers entstand. Die Maas theilt sich nach Vereinigung mit der Waal in die Westkil und Merwede, fällt aber erst nach weitern Spaltungen in mehren Mündungen ins Meer; namentlich bildet die Westkil durch zahlreiche[286] Trennung und Wiedervereinigung eine Menge sumpfiger Inseln, zusammen der Biesbosch (Binsenbusch) genannt, welcher 1421 entstand, wo eine gewaltige Flut hier 72 Dörfer und über 100,000 Menschen verschlang. Als Küstenflüsse gehen die Hunse in die Lauwersee, einen Busen zwischen Friesland und Gröningen, und die aus Deutschland kommende Vecht in die Südersee, welche westl. durch den Meerbusen des Y., dessen Ausfluß Pampus heißt, mit dem harlemer Meer, einem Landsee, verbunden ist. Auch dieser entstand erst im 16. Jahrh. aus einigen kleinen Seen, ist nicht über 8 F. tief und soll jetzt ganz trocken gelegt werden. Die Nordostgrenze von Gröningen wird auch vom Dollart (s.d.) bespült. Von den Kanälen ist auszuzeichnen der über 12 M. lange, erst 1826 vollendete große nordholländ. Kanal, welcher bei 120 F. Breite und 24 F. Tiefe die größten Schiffe trägt und Amsterdam nördl. über Alkmaar mit Helder und dem Hafen Nieuwe Diep (neues Tief) verbindet.
Unter den Landesproducten nehmen die Erzeugnisse der Viehzucht die erste Stelle ein und es werden jährlich für viele Mill. Gulden Käse und Butter ausgeführt. Getreidebau gestattet der Boden nur in wenigen Gegenden, dagegen gedeihen Wiesenwachs und Futterkräuter desto besser; auch Hülsenfrüchte, Flachs und Hanf, Krapp, Taback werden viel und von besonderer Güte erbaut und die holländ. Gärtner ziehen Pflanzen aller Art zum auswärtigen Handel. (S. Harlem.) Von den sonst gewöhnlichen Hausthieren wird besonders viel Wassergeflügel gehalten, Fische liefern die Gewässer, und Schalthiere das Meer an den Küsten. An nutzbaren Mineralien ist (die bei Belgien erwähnten Producte Luxemburgs ausgenommen) das Land dagegen arm und hat beinahe blos Thon, Pfeifenerde und einen Reichthum an Torf aufzuweisen, welcher bei dem gänzlichen Mangel an Holz, nebst den aus England eingeführten Steinkohlen zur Feuerung dient. Auch Salz fehlt und wird als See- oder Steinsalz aus Spanien, Portugal und England gebracht und durch Auflösen und Versieden erst zum Gebrauch gereinigt. Wichtige Erwerbszweige sind die Heringsfischerei (s. Hering), der Kabliau- und Walfischfang; die Fabrikation von Tuch und Wollzeuchen, von Leinwand, welche gleich dem holländ. Papier von jeher berühmt war; die Bereitung von Leder und Pergament; die Fabrikation thönerner Pfeifen; es werden Schiffbau, wozu freilich alles Material aus dem Auslande kommt, Branntweinbrennereien, Zuckersiedereien, Tabacksfabrikation und viele andere Gewerbzweige gewinnreich betrieben, die wichtigste Quelle des Wohlstandes bleibt jedoch der alle übrigen erst recht belebende Handel, welcher sich aus seinem tiefen Verfall während der franz. Besitznahme des Landes schon wieder zu hoher Bedeutung gehoben hat. Fleiß, Ausdauer, Ordnungsliebe (an die sich auch die berühmte holländ. Reinlichkeit anschließt) und Sparsamkeit, welche mit dem zu einer gewissen geistigen und körperlichen Ruhe sich neigenden Temperamente der Holländer häufig vereinigt sind, haben sie von jeher zu ausgezeichneten Kaufleuten gemacht.
Nach dem Grundgesetze vom 24. Aug. 1815 bildet das Königreich der Niederlande eine beschränkte Monarchie, deren Krone im Hause Nassau-Oranien in männlicher und weiblicher Nachkommenschaft nach deshalb gemachten nähern Bestimmungen erblich ist. Der König bezieht gegenwärtig aus der Staatskasse ein jährliches Einkommen von 1,425,000 Gulden und übt alle Handlungen der Souverainetät aus, nachdem die Angelegenheiten dem aus den Prinzen vom Geblüte und 19 ordentlichen Mitgliedern bestehenden Staatsrathe. zur Berathung vorgelegen haben, welchem er seine Entscheidungen mittheilt; die höchste Leitung der Colonien und überhaupt der außereurop. Besitzungen steht ihm ausschließlich zu. Er hat die oberste Leitung der Finanzen des Königreichs, verfügt über die Land- und Seemacht und erklärt Krieg und Frieden, muß aber davon die ihm zur Seite stehenden Generalstaaten in Kenntniß setzen, welche eine allgemeine Repräsentation des niederländ. Volkes bilden und sich im Haag versammeln. Diese zerfallen in zwei Kammern, welche den Titel »edel- und hochmögende Herren« führen und von denen die zweite 55 Mitglieder zählt, welche durch die Provinzialstaaten gewählt werden, die aus Abgeordneten des Adels, der Städte und des Landes bestehen und den innern Haushalt der Provinzen, soweit er ihnen zugewiesen, zu führen haben. Jährlich scheidet der dritte Theil der zweiten Kammer aus, bleibt aber deshalb von Neuem wählbar, wozu ein Alter von 30 Jahren, die Ansässigkeit in der wählenden Provinz und außerdem erfoderlich ist, daß man mit keinem Mitgliede der Versammlung näher als im dritten Grade verwandt sei. Die erste Kammer darf weder unter 40 noch über 60 Mitglieder zählen, die vom König auf Lebenszeit ernannt werden und 40 Jahre alt sein müssen. In beiden Kammern haben die Minister entweder als solche und dann nur mit berathender Stimme, oder als gewählte Mitglieder Sitz. Die kön. Vorschläge kommen zuerst an die zweite Kammer, von der auch die etwa von den Generalstaaten zu machenden Anträge ausgehen. Der älteste Sohn des Königs führt als muthmaßlicher Thronerbe den Titel: Prinz von Oranien. Seit Errichtung des Königreichs sind zwei Orden gestiftet worden, von denen der militairische Wilhelmsorden zur Belohnung der Verdienste der Land- und Seemacht, der niederländ. Löwenorden für bürgerliche Verdienste bestimmt ist. Die Seemacht besteht aus 12 Linienschiffen, einigen 40 Fregatten, einigen Dampfbooten, einer entsprechenden Anzahl kleinerer Kriegsschiffe und Kanonenboote; die Landmacht zählt auf dem Kriegsfuße ungefähr 70,000 M., welche durch Werbung und Conscription zusammengebracht werden und wozu noch 25,000 M. Schutters oder Nationalmilizen kommen, welche durch kön. Aufgebot bis auf 80,000 M. gebracht werden können. Die Truppen in den Colonien, unter denen viele Neger dienen, belaufen sich auf 10,000 M. Die gesammte Staatsschuld beträgt ungefähr 2000 Mill. Francs, wovon etwa ein Drittel active oder wirkliche Schuld heißt und Zinsen trägt, das Übrige aber aufgeschobene Schuld genannt worden ist und von jenen durch Napoleon bei Einverleibung Hollands in das franz. Kaiserthum 1809 durch Herabsetzung der dermaligen Staatsschulden auf den dritten Theil für ungültig erklärten zwei Dritteln derselben herrührt, welche 1815 wieder anerkannt wurden und nach Verhältniß der jährlichen Abzahlung des activen Theils derselben zu diesem übergehen. Der König der Niederlande führt als Großherzog von Luxemburg im engern Rathe der deutschen Bundesversammlung eine, im Plenum aber drei Stimmen, und soll ungefähr 2800 M. zum Bundesheere stellen.
Das Königreich der Niederlande umschließt viel große [287] Städte und ansehnliche Ortschaften, welche sich besonders in den nördl. Landestheilen durch von örtlichen Verhältnissen herbeigeführte, eigenthümliche Bauart auszeichnen. Der Grund für die Gebäude muß hier in dem morastigen Boden erst durch Einrammen von Pfählen, zu welchen mitunter die größten Baumstämme kaum hinreichen, gesichert werden. Auf diese kommen dann Querbalken und auf diese das meist aus Backsteinen, da Bruchsteine erst weit herbeigeführt werden müssen, aufgeführte Mauerwerk. Dies pflegt äußerlich nicht beworfen oder mit einem Putz bekleidet zu werden, sondern man verklebt nur die Fugen der Steine sauber mit dem hier gleichfalls seltenen, nur durch Brennen der vom Meere ausgeworfenen Muscheln erhaltenen Kalk. Den Kanälen und Flüssen wenden die Häuser gewöhnlich die Giebelseite zu, weil Jedermann gern in möglichst naher Berührung mit diesen Beförderungsmitteln von Handel und Verkehr zu sein wünscht, daher die Gebäude die mangelnde Breite durch Tiefe zu ersetzen suchen, aber häufig wenig Licht haben. In der Provinz Holland, welche eine der am niedrigsten gelegenen ist, aber doch die meisten und bedeutendsten Städte enthält, sowie schon zur Zeit der republikanischen Landesverfassung so sehr als die wohlhabendste anerkannt war, daß sie von 100 Gulden zu gemeinschaftlichen Staatsausgaben allein 57 aufbringen mußte, liegt auch die Hauptstadt Amsterdam (s.d.) und die kön. Residenz Haag (s.d.). Andere wichtige Orte sind: Harlem (s.d.) mit seinen berühmten Leinwandbleichen; Alkmaar mit 9500, Hoorn mit 10,000 Einw., welche nach Edam (s.d.) den wichtigsten Käsehandel treiben; das aus Peter's des Großen Leben bekannte Zaandam (s. Amsterdam), in dessen Nähe sich hunderte von Windmühlen zu den verschiedenartigsten Zwecken befinden; das von Lootsen bewohnte Dorf Helder mit dem 1787 vollendeten, trefflichen Hafen, das neue Tief, welchen der Nordkanal mit Amsterdam verbindet; Delft, wo 1584 Wilhelm von Oranien, der Befreier der Niederlande, ermordet wurde, mit 15,000 Einw. und einer kön. Militairschule; die Universitätsstadt Leyden (s.d.); Gouda mit 13,000 Einw., 125 Pfeifenfabriken und bedeutenden Ziegelbrennereien; Rotterdam (s.d.); Schiedam mit 11,000 Einw., welche vorzüglich Branntweinbrennerei und Schweinemast betreiben; die wichtige, auf einer Insel an der Merwe gelegene Handelsstadt Dordrecht mit 99,000 Einw. hat einen guten Hafen und ist der Stapelplatz alles auf Maas und Rhein hinabgeflößten Holzes; Vlaardingen mit 6500 Einw., welche den wichtigsten Heringsfang betreiben. Von Inseln gehören hierher: Texel mit seinem berühmten Hafen, von der Nordspitze Hollands durch das Marsdiep getrennt; Eierland (s. Möven); Ter Schelling; Land Voorne mit der aus dem niederländ. Befreiungskriege her merkwürdigen Festung Briel; Helvoetsluys, der gewöhnliche Überfahrtspunkt nach England; Ysselmonde, Over Flakke u.a. – Die Provinz Seeland wird von den Maas- und Scheldemündungen großentheils in Inseln getheilt; diese sind: Walcheren mit der festen Hafenstadt Middelburg, die 15,000 Einw. und höchst wichtigen Handel hat und wo in der Abteikirche das Denkmal des 1256 gestorbenen deutschen Königs Wilhelm sich befindet, und der wichtigen Festung Vliessingen mit 8000 Einw. und einem großen und vortrefflichen Kriegshafen an der Westerschelde; die Inseln Nord- und Süd-Beveland, Wolfersdyk, Schouwen, S.-Philippsland, Duiveland und ter Tholen, wo das feinste Flachsgarn in Kellern gesponnen und das Pfund mit mehren 100 Gulden bezahlt wird; im hierher gehörigen nördl. Theile von Flandern liegen die festen Plätze Sas van Gent mit 1000, Sluys mit 1200 Einw., der Hafenort Hulst mit 2000 Einw. und das Fischerdorf Biervliet mit W. Bökel's (s.d.) Denkmal. – In der Provinz Utrecht ist der einzige wichtige Ort die Stadt Utrecht mit 43,000 Einw. am Rhein, von dem sich hier ein Arm, die Vecht, trennt. Die Stadt ist gut gebaut und hochgelegen, ist der Sitz einer 1636 gestifteten Universität, vieler damit verbundener wissenschaftlicher Anstalten und eines katholischen, aber in Rom nicht anerkannten jansenistischen Bischofs. (S. Jansenisten.) Alles holländ. Geld wird hier gemünzt, wo auch wichtige Tuch- und andere Fabriken bestehen und 1579 die Union der sieben vereinigten Provinzen, 1713 aber ein den span. Erbfolgekrieg beendigender Friede geschlossen wurde. – Overyssel hat viel Torf- und Moorboden und gehört zu den ärmsten Landestheilen. Hauptorte sind die Festungen Zwoll mit 16,000 und Deventer mit 14,000 Einw., wo von 9 Bäckern die geheim gehaltene Bereitung des Deventerkuchens, einer Art Honigkuchen, betrieben und davon für 50,000 Gulden jährlich ausgeführt wird; in der Südersee gehört hierher die Insel Schoolland mit dem Dorfe Ens. – In Friesland, das in der Landesbeschaffenheit Holland sehr ähnlich, an seinen Küsten aber noch mehr vom Meere bedroht ist, wird Rindvieh-, Schaf- und Pferdezucht mit vorzüglichem Erfolg betrieben und die Ländereien in den Poldern sind außerordentlich fruchtbar. Noch findet man hier viele jener von Menschen aufgeführten Hügel, welche in früherer Zeit, wo das Land nicht durch Dämme geschützt war, bei Überschwemmungen die Zufluchtsorte der Bewohner und ihrer Heerden waren. Wichtige Orte dieser wohlhabenden Landschaft sind: Leeuwarden mit 90,000, die Hafenstadt Harlingen mit 7500 und Franecker mit 4000 Einw., wo bis zu Anfang dieses Jahrh. eine längst unbedeutende, 1585 gestiftete Universität bestand, welche seitdem in eine Schule mit dem Namen Athenäum umgeschmolzen wurde. – Die Provinz Gröningen hat das Eigenthümliche, daß man hier dem Meere fortwährend Boden abgewinnt, daher es dort mehre Reihen Dämme hintereinander gibt, wovon die innern längst unnütz geworden sind. Der Hauptort Gröningen liegt an der Hunse und Aa, zählt 30,000 Einw. und hat eine seit 1615 bestehende, allein sehr zurückgekommene Universität. – In der Provinz Drenthe sind die ansehnlichsten der im Ganzen unbeträchtlichen Orte der Flecken Meppel mit 6000 und die Festung Coevorden mit 3000 Einw. an der deutschen Grenze; an der nördl. Grenze der Provinz befinden sich die seit 1818 von einem Verein niederländ. Menschenfreunde angelegten Armencolonien (s. Arme nwesen), von denen Frederiksoord bei Ashen die bedeutendste ist und in denen arbeitsfähige Arme auf dazu angekauften Ländereien zu Feld- und Gartenbau streng angehalten, die Kinder auch in dazu gestifteten Schulen unterrichtet werden. – Nordbrabant war zur Zeit der Republik der Niederlande unter dem Namen der »Generalitätslande« die Grenzprovinz gegen die span. Niederlande und hat daher noch viel kleine feste Plätze, wie Grave mit 3000, Bergen op Zoom mit 7000, Willemstadt mit 1800, Steenbergen mit 4000 Einw. Die wichtigsten Orte sind: Herzogenbusch, [288] Im Bosch oder franz. Bois le duc mit 20,000 Einw. und ebenfalls befestigt; die Festung Breda mit 13,000 Einw. und die Fabrikstadt Tilborg mit 12,000 Einw. Die Bewohner des Dorfes Valkenswaard beschäftigen sich viel mit Abrichten der Falken zur Jagd. – In dem weniger fruchtbaren Geldern ist das befestigte Nimwegen mit 17,000 Einw., auf einigen Hügeln an der Waal, als Handelsstadt und eine der ältesten in den Niederlanden, sowie wegen des 1679 zwischen Frankreich, Spanien und den Niederlanden hier geschlossenen Friedens merkwürdig. An der Ostseite der Stadt liegen auf einer Höhe die Trümmer der Burg Falkenhof, welche Karl der Große erbaut haben soll. Die Gegend zwischen Waal und Maas heißt das »Reich von Nimwegen«. Arnhem am Rhein hat 15,000, Zütphen 10,000 Einw.; in der Nähe liegt mitten in einer wüsten Haide das kön. Lustschloß Loo mit weitläufigen Parkanlagen. – Hierzu kommt in der den Niederlanden zugetheilten östl. Hälfte von Limburg die wichtige Festung Mastricht (s.d.), die noch von Belgiern besetzte Festung Venloo an der Maas mit 5000 Einw. und die wegen ihrer Tuchfabriken wichtigen Orte Roeremonde, Sittard und Vaels. Ferner der östl. Theil vom Großherzogthume Luxemburg mit der deutschen Bundesfestung Luxemburg (s.d.) und den Städten und Ortschaften Echternach, Remich, Grevemachern, Vianden, Wilz u.a. – Die außereurop. Besitzungen des Königreichs der Niederlande sind in Asien die Gewürzinseln (s.d.) oder die Gouvernements von Amboina, Banda und Ternate; die Gouvernements Benkulen auf Sumatra, Batavia auf Java (s.d.), Macassar (s.d.) auf Celebes und mehre Handelscomptoire in Ostindien und Japan; in Afrika 13 feste Plätze auf der Guineaküste; in Amerika die Colonie Surinam, die westind. Inseln Curassao, St.-Eustache, Saba, St.-Martin (s. Antillen), und in Australien die 1828 gegründete Niederlassung an der Tritonbai auf Neuguinea.
Brockhaus-1809: Vereinigte Niederlande · Die vereinigten Niederlande · Die Niederlande
DamenConvLex-1834: Niederlande (Geschichte) · Niederlande (Geographie)
Pierer-1857: Österreichische Niederlande · Spanisches Niederlande · Vereinigte Niederlande · Niederlande [3] · Katholische Niederlande · Niederlande [1] · Niederlande [2]
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