[75] Turnier (v. franz, Tournoi, mittelhochdeutsch Turnei, mittellateinisch Torneamentum), ritterliche Kampfspiele im Mittelalter, welche bei höfischen Festlichkeiten od. auch besonders angestellt wurden. Sie sollen ihren Ursprung in Frankreich haben, kommen aber auch schon zeitig in Deutschland vor. Anfangs waren sie als Ritterspiele blos Reiterspiele, doch wurden in der Folge auch Kämpfe zu Fuß u. andere Übungen, wenigstens als Nachspiele, bei den T-en angestellt. Unter Konrad II. od. Heinrich IV. theilten sich die Ritter Deutschlands schon in vier große Turniergesellschaften, die Rheinische, Baierische, Schwäbische u. Fränkische, welche wieder in mehre Abtheilungen zerfielen, die sich nach den Zeichen nannten, welche sie bei T-en u. Festen am Hals od. am Hute trugen. Die Gesellschaften hielten T-e zu bestimmten Zeiten. An der Spitze jeder Turniergesellschaft stand ein Turniervogt (Turnierkönig); diese waren der Pfalzgraf bei Rhein u. die Herzöge von Baiern, Schwaben u. Franken. Die Unterabtheilungen standen unter je einem Unterturniervogt, welche Zeit u. Ort des T-s bestimmten, durch Herolde mittelst offener Briefe dazu einluden, für das Unterkommen der zum T. Geladenen sorgten, die Gekommenen in das Turnierbuch eintrugen, bei der Wappenschau zugegen waren, während des T-s auf Ordnung hielten, wobei sie von den Gesellschaftsvögten, den zwei, vier od.[75] mehren aus ihrer Gesellschaft gewählten Nebenaufsehern, unterstützt wurden; auch stellten sie Turnierbriefe aus u. führten in dem Turniergericht den Vorsitz. T-e konnten nur Turnierfähige, d.h. mannhafte Personen aus altem, ritterbürtigem Geschlecht mit wenigstens vier ebenbürtigen (bei den Franzosen drei) Ahnen, halten, erst später wurde den Neugeadelten von dem Kaiser zugleich das Privilegium ertheilt an T-en Theil zunehmen, wogegen Patricier, Handel u. Gewerbe treibende Adelige, ferner welche eine bürgerliche Frau genommen hatten u. die aus solcher Ehe erzeugt waren, bis auf das dritte Geschlecht, auch alle Uneheliche, Ketzer, Gotteslästerer, Kirchen- u. Straßenräuber, Ungehorsame gegen Kaiser od. Lehnsherren, Wortbrüchige, Meineidige, Mörder, Störer öffentlicher Ruhe, Verletzer des Landfriedens, Ehebrecher etc. ausgenommen waren. Die Turnierfähigkeit wurde untersucht a) durch die Wappen u. Helmschau, wobei die Ritter Schild u. Helm mit Helmzierrathen u. ererbte Kleinodien an einem bestimmten Platze ausstellten; ein Herold rief die Namen der Besitzer von Schild u. Wappen aus, u. wer etwas gegen sie vorzubringen hatte, meldete dieses dem Turnierrichter, damit jener von dem T. zurückgewiesen werde; b) durch die Turnierbücher (Turnierregister; Jeder, welcher an einem T. Theil nehmen wollte, ließ vorher seinen Namen in Gegenwart dreier Herolde bei den Turniervögten in das Turnieradelsbuch einschreiben, u. auf diese Verzeichnung seiner Vorfahren im Turnierbuch konnte man sich berufen, wenn gegen die Turnierfähigkeit Einwendungen gemacht wurden; c) durch Turnierbriefe, von den Turniervögten unterschriebene Bescheinigungen, welche der Kämpfer nach dem T. bekam u. welche für ihn selbst u. seine Nachkommen ein Zeugniß der Turnierfähigkeit waren. Die Turnierfähigkeit ging für ein Geschlecht verloren, wenn dessen Glieder innerhalb 50 Jahren nicht bei einem öffentlichen T. erschienen waren. Die bei einem T. gegenwärtigen Personen außer den Vögten u. Rittern waren: die Herolde, riefen vor dem Beginn des T-s die Gesetze u. Statuten desselben aus u. untersuchten das Turnierzeug der Kämpfer; die Grieswärtel (Stäbler), als Aufseher des Kampfplatzes, waren mit langen Stäben versehen u. hatten das Amt vor dem Nennen die Weite abzumessen, welche die Kämpfer zu halten verbunden waren, während des T-s die Turnierenden, wenn sie sich ernstlich angriffen, aus einander zu bringen u. den Gefährdeten in Schutz zu nehmen. Der Damen hatte jede Turniergesellschaft drei (eine Frau, Wittwe u. Jungfrau); sie waren bei der Wappenschau zugegen, um den Interessen ihres Geschlechts zu dienen, u. überreichten den Siegern die Preise.
Der Ort, wo das T. von den Turniervögten ausgeschrieben wurde, war meist eine größere Stadt in dem Bereich der vier Turniergesellschaften, doch konnte es auch in anderen Provinzen stattfinden, so in Sachsen (Merseburg, Braunschweig, Göttingen) u. in Holland. Der Turnierplatz (Turnierhof) war länglichrund, an seinen Enden (Schranken, Seile) ritten die Kämpfer ein, rings um die Bahn war ein Gerüst aufgeführt, welches in Bogen u. Stufen abgetheilt, mit Tapeten, Vorhängen, Panieren, Schildereien etc. geschmückt u. für Herren u. Damen zum Zuschauen bestimmt war. Am Abend vor dem Ritterturnier fand das Knappenturnier (Gesellenstechen, in Frankreich Turniervesper) ganz in der Weise der eigentlichen T-e statt, mit Rittern als Schiedsrichtern u. Damen als Preisvertheilern, die Sieger wurden oft zum Ritter geschlagen. Am dritten Tage begann das Ritter- (Haupt-) T.; die Ritter zogen, nachdem sie noch eine Messe gehört hatten, mit Trompetern, jeder seinen Knappen hinter sich, gewaffnet nach dem Turnierplatz u. stellten sich hinter die Schranken, wo sie untersucht wurden, ob sie sich etwa an den Sattel gebunden od. sonst eine Vorkehrung an Waffen u. Zeug getroffen hatten, welche gegen die Turniergesetze verstieß. Die T-e waren verschieden, je nach Anzahl der Kämpfer u. nach Art der Waffen. Entweder kämpften Mehre gegen einander; es zerfiel dieses T. in ein Vor- u. Nachturnier; im Vorturnier wurde, nachdem auf das Zeichen mit der Trompete die Grieswärtel die Schrankenseile abgehauen hatten u. die einzelnen Parteien in die Rennbahn eingeritten waren, mit den Turnierkolben (kurzen, eisernen Stangen, welche an dem Brustharnisch mit Ketten befestigt waren) gekämpft; dieser Kampf dauerte oft einige Stunden, worauf mit der Trompete das Zeichen zum Ende gegeben wurde. Nun begann das Nach'turnier mit den Schwertern (welche 3 bis 31/2 Finger breit, oben stumpf abgeschliffen u. von dem Herold bei der Wappenschau als turniergerecht bezeichnet sein mußten), wobei man sich die Helmkleinodien abzuhauen suchte. Im Kampfplatz waren noch die Knappen, welche ihren Rittern die Waffen reichten u. ihre Herren vor den Kolbenschlägen der Gegner sicherten; sonst durften sie sich nicht in den Kampf mischen. Bei dem gewöhnlichen T Einzelner mit einander diente als Angriffswaffe die Lanze ohne metallene Spitze, mit einem kleinen Halbmond versehen, als Schutzwaffe Schild u. Stechhelm. Die Arten des Lanzenkampfes (Lanzen brechen) waren verschieden: a) das Stechen über Schranken; hierzu war auf der Rennbahn in der Länge eine breterne Wand errichtet, auf deren verschiedenen Seiten die Kämpfer in vollem Pferdelauf gegen einander anrannten; wer mit der Lanze den Andern so auf die Brust traf, daß derselbe vom Pferde fiel (aus dem Sattel gehoben wurde), od. daß wenigstens die Lanze zersplitterte, hatte einen ledigen Fall gewonnen, u. wer die meisten Fälle gewonnen hatte (deren Einer oft 30 bis 40 gewann), dem wurde der Preis zuerkannt. b) Das Stechen im hohen Zeug, wobei die Kämpfer auf hohen Sätteln saßen, deren Knöpfen gegenüber sich an der Pferderüstung vorn über der Brust ein hoher Vorbug erhob. Als Gesetz galt bei diesem Lanzenstechen, daß der Stoß nur auf Kopf, Schild od. Brust (zwischen die vier Glieder) geführt werden durfte; zu hoch, od. zu niedrig war ein Fehler, die Pferde durften nicht verwundet werden, u. wenn einer der Kämpfer das Visir öffnete, so durfte er nicht mehr angegriffen werden. In Frankreich war es gewöhnlich, vor dem Ende des Lanzenspiels noch zu Ehren seiner Dame eine Lanze zu brechen. Nach geendigtem T. kam die Ausrufung der Sieger durch die Herolde u. die Vertheilung der Preise (Danke, Stecherdanke) an dieselben durch die Damen. Diese Danke bestehend in kostbaren Helmen, Schwertern, Wehrgehängen, goldenen Arm- od. Halsketten, goldenen Ringen, Kränzen, gewappneten Pferden etc., wurden unter dem Schalle der Trompeten übergeben; der Empfänger hatte zudem noch das Recht der Überreicherin einen Kuß zu geben[76] u. sie dann zum Tanz zu führen. Außer diesen an die Sieger vertheilten Preisen, gab es noch andere, als den Zierdank, welchen derjenige erhielt, welcher in der besten Rüstung erschienen war; den Ältestendank, für die beim T. anwesenden ältesten Ritter etc. Auch wurden von den französischen Damen an ihre Ritter während u. nach dem T. einzelne Geschenke, wie Schärpen, Armbänder, Haarlocken etc., welche sie zu tapferem Kampf ermuntern od. für gute Wehr belohnen sollten, zugeschickt. Nach dem T. wurden die Ritter von den Damen entwappnet u. zur Tafel geführt; die Sieger hatten die vornehmsten Plätze; nach dem Gastmahl folgte ein Tanz, wo die Sieger vortanzten. Vor der Bildung der Turniergesellschaften mußte sich jeder Ritter beim T. mit seinen Leuten selbst beköstigen, nachher aber geschah es auf gemeinschaftliche Kosten u. die Sorge für Verpflegung der Theilnehmer am T. lag den Turniervögten ob. Bei Privatturnieren, welche nicht die Turniergesellschaften, sondern ein einzelner Turnierfähiger mit Genehmigung der Turniervögte gab, waren die Turnierenden Gäste des Veranstalters. Da das Kriegswesen sich allmälig änderte, wurden auch andere Kampfarten bei dem T., bes. in Frankreich, gewöhnlich, das T. zu Fuß mit Lanzen, Hellebarden, Schwertern; Berennen u. Vertheidigen von Thürmen, Mauern, Thoren, Brücken etc., Ringen, Springen, Rennen, Lanzenwerfen. Das Kübelturnier war eine Belustigung der Knechte u. Troßbuben nach dem T., wobei sich die Kämpfer mit Heu u. Stroh ausstopften, statt der Helme umgestürzte Wasserkübel aufsetzten u. mit langen Stangen gegen einander rannten.
Obgleich die T-e blos zur Lust gehalten wurden (Schimpfturniere), wobei die Kämpfer nicht Schaden leiden sollten, so geschahen Beschädigungen dennoch nicht selten, u. oft wurden sogar die T-e von Turniergesellschaften als Gelegenheiten gewählt Rache an einander zu nehmen; daher bisweilen mehre Todte od. schwer Verwundete den Turnierplatz bedeckten, wie auf dem T. zu Darmstadt 1403, wo 120 fränkische u. 144 hessische Ritter eingeritten waren, welche zugleich kämpften u. von denen 11 Franken u. 9 Hessen blieben. Deshalb waren Päpste, Erzbischöfe u. Kirchenlehrer, ja sogar oft weltliche Obrigkeiten dawider; Papst Innocenz II. verbot 1130 die im T. Umgekommenen ehrlich zu begraben u. Markgraf Dietrich von Meißen erhielt nicht eher Befreiung von der Excommunication für seinen Sohn, bis er dem Erzbischof Wichmann von Magdeburg eidlich versprochen hatte kein T. mehr zu halten. Da zur Zeit des Papstes Innocenz III. die wegen der Theilnahme an T-en gebannten Ritter von der Betheiligung an den Kreuzzügen ausgeschlossen waren, so wurde die Kirche nachsichtiger. Die T-e endigten nach Erfindung des Schießpulvers u. Einführung neuer Kampfarten, da nun die älteren Übungen ohne Nutzen waren. In Frankreich wurde die Turnierordnung im 11. Jahrh. durch Gottfried v. Preuilly aufgestellt. Die Herolde u. Grieswärtel eröffneten hier das T. mit dem Ruf: largesse! largesse! In Frankreich war der größte Enthusiasmus für die T-e, u. hier wurden auch mehr als anderswo Privatturniere abgehalten. Die Verbote der Kirche konnten auch hier nichts gegen die T-e ausrichten; erst da König Heinrich II. an den Folgen einer beim T. 1559 erhaltenen Wunde starb, erkaltete bei den Franzosen der Eifer dafür. In England waren die T-e unter König Stephan im 12. Jahrh. von Frankreich aus bekannt worden. Heinrich II. verbot sie wegen des Kirchenbannes; erst Richard Löwenherz unterstützte sie u. gab sogar Turniergesetze, aber die Theinehmenden mußten die Erlaubniß nach ihrem Stand theuer bezahlen, so ein Graf mit 20, ein Baron mit 10, Ritter mit 4 bis 2 Mark Silber. Nach Italien wurden die T-e in der Mitte des 12. Jahrh. aus Deutschland gebracht u. Karl von Anjou, König beider Sicilien, wurde ein besonderer Beförderer derselben. Durch Verheirathungen griechischer Fürsten mit abendländischen Prinzessinnen kamen auch T-e in das Byzantinische Reich; so turnierten z.B. 1326 die savoyardischen Ritter bei der Vermählung der Johanna, Tochter des Grafen Amadeus V., mit dem griechischen Kaiser Andronikos III. zu Constantinopel u. seitdem wurden öfterer daselbst solche Spiele gehalten.
Als die T-e nach u. nach aufhörten (das letzte öffentliche u. wirkliche T. in Deutschland soll 1487 in Worms gewesen sein), so trat bes. in Frankreich das Carroussel an ihre Stelle. Um dieselben den T-en ähnlich zu machen, wurden statt des eigentlichen T-s, wo ganze Rotten gegen einander kämpften, hier auch dem ähnliche Aufzüge (Quadrillen) aufgeführt. Solcher Rotten, welche gegen einander ritten, waren nach der Regel, damit zwei Rennen gemacht werden konnten, wenigstens 4 u. höchstens 12; jede einzelne Rotte bestand wieder aus 4, 6, 8, 10 bis 12 Rittern, die Anführer abgerechnet, welche durch das Loos gewählt od. auch fürstliche Personen waren. Je zwei Rotten machten ein Rennen; von diesen hießen die Ritter der einen Partei die Platzhalter (Tenans, d.h. die sich verbindlich machten sich in dem Besitz von Etwas zu behaupten), welche das Carroussel eröffneten u. die Ausforderung ergehen ließen; die der anderen Gegenrenner (Assaillans), welche die Ausforderung annahmen. Große vollständige Carroussels waren oft allegorische Spiele aus der Geschichte od. Mythologie, daher auch außer den Rittern noch allerhand Personen dabei agirten, u. die Theilnehmer nicht in Rittercostüm, sondern in allerhand Verkleidungen erschienen. Neben den Quadrillen wurden auch den Rennen in den alten T-en ähnliche Übungen vorgenommen, u. zwar waren deren gewöhnlich drei: a) das Quintanrennen; Kämpfer rannten hier gegen Bäume od. Pfeiler, an denen ein Punkt bemerkt war, welchen sie treffen mußten; theils dadurch, theils daß die Lanze zersplitterte u. sich der Ritter fest im Sattel erhielt, bewährte er seine Kunst. Statt der unbeweglichen Gegenstände wurden später hölzerne Figuren auf Zapfen so gestellt, daß sie sich drehen konnten; traf der Ritter die Figur auf die Stirn, zwischen die Augen od. auf die Nase, so blieb sie stehen u. die Lanze brach; wurde sie aber an andern Stellen getroffen, so drehte sie sich schnell u. versetzte dem ungeschickten Kämpfer einen Schlag mit einem Mehlsack, hölzernen Hammer, Schwert u. dgl. b) Das Kopfrennen, wobei man sich im Stechen nach Figuren von Türken- u. Mohrenköpfen übte; dazu brauchte man als Waffen die Wurfspiese, Lanzen, Pistolen, auch Degen, womit man auf der Erde liegende Köpfe aufhob, während mit jenen Waffen nach aufgesteckten Köpfen geworfen od. geschossen wurde. c) Das Ringrennen (Ringelquinten); an einem Schnellgalgen wurden die [77] Ringe befestigt, welche der vorbeireitende Ritter mit seiner Lanze abstechen mußte. Preise wurden auch hier zuweilen wie bei den T-en von den Damen ausgetheilt. Solche Carroussels waren auch die Spiele, welche in der späteren Zeit (17. Jahrh.) nach dem Aufhören der öffentlichen T-e bei feierlichen Gelegenheiten gegeben wurden, so die bis 1616 zu Prag bei Krönungen, in Frankreich unter Heinrich IV., das 1719 unter August dem Starken in Dresden, 1717 zu Stockholm gehaltenen. Der Zeit des Aufhörens der eigentlichen T-e gehören auch die Frauenturniere an, d.h. T-e, in welchen wirklich Frauen kämpften; sie fanden nur außerhalb Deutschland statt, z.B. 1615 in Udine, 1606 in Boulogne. Die Rüstungen, welche die Turnierenden dabei trugen (Frauenharnische), glichen den männlichen Harnischen u. verbargen das zartere Geschlecht, ohne es zu verrathen. Vgl. Abhandlungen von den T-en, bes. den deutschen, Bresl. 1772; Rüxners Turnierbuch Herzog Wilhelm IV. von Baiern von 151045, herausgeg. von Schlichtegroll, Münch. 181821, 4 Hefte, Fol.; Die 36 T-e, welche seit 9381487 in Deutschland gehalten worden etc., ebd. 1824; Fr. Modius, Pandectae triumphales, Frankf. 1586, Fol.; G. Schubarth, De ludis equestribus, Jena 1689; J. Chr. Ludwig, Historische Untersuchung der ehemaligen Kampf-, Renn- u. Ritterspiele, Nordh. 1750. Noch gehören hierher die Turnierordnungen, in welchen Regeln u. Vorschriften für die T-e gegeben wurden; ihre Abfassung ging von den Turniervögten aus; die ältesten sind die sogenannten Zwölf alten Turnierartikel aus unbestimmter Zeit, dann die Heidelberger Turnierordnung von 1481, die Heilbronner von 1484, vor denen schon früher in Würzburg u. in Mainz solche Gesetze gegeben worden sein sollen.
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