Römisch-katholische Kirche

[123] Römisch-katholische Kirche, die nach der Glaubensspaltung von 1054 (s. Griechische Kirche, S. 320) entstandene Bezeichnung der katholischen Kirche des Abendlandes im Gegensatz zur griechisch-katholischen Kirche, dann die katholische Kirche (s. d.) schlechthin, da sie nicht bloß die Katholiken des Abendlandes, sondern auch alle Gläubigen der griechisch-katholischen oder morgenländischen Kirche, überhaupt die Katholiken aller Länder zu umfassen beansprucht. Sie erachtet sich als die alleinseligmachende (s. Alleinseligmachende Kirche), apostolische, von Christus selbst gestiftete Gemeinschaft der Gläubigen und hält diesen Begriff fest auch nach der weitern Glaubensspaltung im 16. Jahrh., indem sie der evangelischprotestantischen Kirche und andern gegenüber vornehmlich ihren überall gleichen Glauben und die gleiche Verfassung mit der gleichen Souveränität in der ganzen Welt, nicht minder auch die Gemeinschaft mit dem Nachfolger Petri und den Besitz des kirchlichen Lehramtes geltend macht. Die Hauptquellen des römisch-katholischen Lehrbegriffs sind Bibel und Tradition, die Glaubensregel ist die sichtbare Autorität der lehrenden Kirche, die auf Grund der Glaubensquellen ihre Entscheidungen gab und gibt entweder in den allgemeinen Konzilien (s. d.) oder durch lehramtliche Äußerungen des Oberhauptes (s. Primat und Ex cathedra). Symbolische Schriften der Kirche sind die päpstlichen Bullen und Enzykliken (s. d.), die jedoch nicht alle bleibende Entscheidung brachten, und die Katechismen (s. d.), vor allem der auf Anregung und nach den Dekreten des Konzils von Trient als Handbuch für den Klerus ausgearbeitete »Catechismus Romanus«, der die Norm für die andern Katechismen wurde, von denen namentlich die beiden von dem Jesuiten Canisius (s. d.) abgefaßten großes Ansehen gewannen. Einen neuen Katechismus ließ Papst Pius X. ausarbeiten (»Compendio della dottrina cristiana«, Rom 1905).

Gesamtausgaben der symbolischen Bücher der römisch-katholischen Kirche gibt es von Danz (Weim. 1835) und Streitwolf (Götting. 1835–38, 2 Bde.). Einen Auszug bietet Denzinger, Enchiridion symbolorum et definitionum etc. (9. Aufl., Würzb. 1900). Zur Kenntnis der Kirchenlehre sind auch die von der Kirche sanktionierten liturgischen Bücher dienlich, z. B. das »Missale Romanum« (s. Missalen) und das Brevier (s. d.). Unter den Schriften, die römisch-katholische Theologen zur Verteidigung ihres Lehrbegriffs verfaßt haben, genießt das größte Ansehen das Werk des Kardinals Bellarmin: »Disputationes de controversiis christianae fidei adversus hujus temporis haereticos« (am besten Prag 1721, 4 Bde.). Vgl. außerdem Möhler, Symbolik (11. Aufl., Mainz 1891) und dagegen von protestantischer Seite F. C. Baur, Der Gegensatz des Katholizismus und Protestantismus (2. Aufl., Tüb. 1836) und Hase, Handbuch der protestantischen Polemik gegen die r. K. (6. Aufl., Leipz. 1894; Textausgabe, das. 1900).

Der Lehrbegriff der römisch-katholischen Kirche ist: Es gibt nur einen ewigen Gott in drei Personen, Vater, Sohn und Heiliger Geist, dem höchste Verehrung und Anbetung gebührt; in ihm hat alles, was ist, seinen Ursprung, Bestand und Ende. Die Erkenntnis Gottes ist möglich durch die natürliche Offenbarung, ist aber in höherer Weise geschehen durch die übernatürliche Offenbarung, deren Ergebnis die unter Einwirkung des Heiligen Geistes verfaßte Heilige Schrift und die mündliche Überlieferung (Tradition) enthält. Gott ist das Ziel des von ihm nach seinem Ebenbild erschaffenen Menschen. Der erste Mensch war durch seine natürlichen und übernatürlichen Gaben gottähnlich, bez. heilig und selig, und sollte niemals sterben. Durch den Sündenfall verlor der Mensch die übernatürlichen Gnaden vollständig und die natürlichen zum größten Teil. Es blieb ihm nur die geschwächte Vernunft und Willensfreiheit. In diesem Zustande der Erbsünde kommt jeder Mensch zur Welt aus sich, selbst unfähig zur Wiedererlangung der Versöhnung mit Gott. Diese, schon gleich nach dem Sündenfall verheißen, geschah durch die Erlösung in Jesus Christus, dem Sohne Gottes, der durch seine Menschwerdung und seinen Leidenstod der göttlichen Gerechtigkeit für die Sünden der Welt mehr als ausreichende Genugtuung leistete. Christus brachte aber auch die Vollendung der übernatürlichen Offenbarung und setzte als Zeugin hierfür sowie als Vermittlerin der von ihm geschaffenen Verdienste die Kirche ein, indem er Apostel mit einem Oberhaupt erwählte, die in seinem Auftrag alle lehren und vereinigen sollten, die an ihn glaubten und seiner Gnade teilhaftig werden wollten. Diese Gemeinschaft aller Christgläubigen unter den Nachfolgern der Apostel, den Bischöfen, mit dem gemeinschaftlichen Oberhaupte, dem Bischof von Rom, dem Papst, als Nachfolger Petri und sichtbarem Stellvertreter Christi auf Erden, ist die r. K. Sie hat die Aufgabe, das dreifache Amt Christi: das Lehr-, Priester- und Hirtenamt, fortzusetzen, dadurch alle Menschen der Erlösung teilhaftig zu machen und dem ewigen Leben zuzuführen. Als Trägerin des Lehramts verkündet sie, vom Heiligen Geist geleitet,[123] unverfälscht und unfehlbar die ganze göttliche Heilsoffenbarung, die ihr in der Heiligen Schrift und Tradition als »depositum fidei« anvertraut ist. An das Priesteramt knüpft sich die Vermittelung der Erlösungsgnade für die Menschen, durch die Verwaltung der Gnadenmittel und Darbringung des heiligen Opfers. Die Hauptgnadenmittel sind die sieben Sakramente: Taufe, Firmung, Altarsakrament, Buße, Letzte Ölung, Priesterweihe, Ehe. Durch die Taufe wird der Mensch von der Erbsünde (auch von allen persönlichen Sünden) gereinigt, also gerechtfertigt und in Christi zum übernatürlichen Leben wiedergeboren und der Kirche einverleibt. Die hohen geistigen und körperlichen Vorzüge des Urzustandes bleiben aber verloren, darum erhält der Getaufte in der Firmung Stärkung zur Standhaftigkeit in seinem Glauben, empfängt er im Altarsakrament Leib und Blut Jesu Christi zur Nahrung der Seele, um die Begierlichkeit zur Sünde zu schwächen und den Willen zum Guten zu kräftigen, und ist er dem übernatürlichen Leben durch neue schwere Sünde (Todsünde) wieder gestorben, so kann und soll er in der Buße mit Reue, Sündenbekenntnis (Beichte) und Genugtuung durch den Priester an Gottes Statt Nachlassung der Sünden und Wiedergewinn der heiligmachenden Gnade oder Rechtfertigung erhalten. Die Letzte Ölung gewährt besondere Gnade Gottes zum seligen Ausgang aus diesem Leben, während die Priesterweihe zur rechtmäßigen Fortpflanzung des Priestertums und die Ehe zur geheiligten Fortpflanzung des Menschengeschlechts eingesetzt ist. Die erhabenste Aufgabe des Priesteramts ist die Darbringung des Opfers (s. d. und Messe) als immerwährend unblutige Erneuerung des Erlösungsopfers Christi, um dieses, das am Kreuz einmal vollbracht wurde, in der Kirche allezeit zu vergegenwärtigen und seine Früchte dem Menschen ständig zuzuwenden.

In Ausübung des Hirtenamtes entfaltet die Kirche die Gesetzgebungs-, Richter- und Strafgewalt, der sich alte Mitglieder zu unterwerfen haben (Kirchengebote). Im rechtmäßigen Erbbesitz des dreifachen Amtes Christi ist die r. K. die alleinseligmachende, weshalb jeder Kind dieser Kirche sein muß, um auf ordentlichem Wege zur Seligkeit zu gelangen. Die Mitgliedschaft (Einverleibung) wird erworben durch die Taufe und bleibt einigermaßen bestehen, selbst nach Austritt (Abfall, Häresie, Schisma) oder Ausschluß (Exkommunikation) aus der Kirche. Vereinigt mit den Christgläubigen auf Erden sind auch die bereits zur Seligkeit im Himmel gelangten Heiligen und die noch im Fegfeuer büßenden Abgestorbenen (Gemeinschaft der Heiligen; streitende, leidende, triumphierende Kirche). Es ist recht und heilsam, die Heiligen, besonders die Mutter Gottes Maria, zu verehren und anzurufen und den armen Seelen im Fegfeuer durch Meßopfer, Gebet etc. zu Hilfe zu kommen. Aus der Unendlichkeit von Christi Genugtuung und dem unerschöpflichen Opfersegen der Messe sowie dem Übermaß von Verdiensten der Heiligen bildet sich der gemeinsame Kirchenschatz (thesaurus ecclesiae), aus dem den Einzelnen Ablässe zur Erleichterung ihrer Genugtuung (Tilgung von Sündenstrafen) zugewendet werden können. Zur Fortführung seines Mittleramtes hat Christus ein stellvertretendes Priestertum eingesetzt, dessen Angehörige gegenüber den andern Gläubigen (Laien) einen eignen, höhern Stand (Klerus) bilden, der wieder in sich gegliedert ist (Hierarchie) und im Papste die höchste Spitze hat. Wer im Glauben und werktätiger Liebe lebt und in der heiligmachenden Gnade stirbt, kommt zur ewigen Seligkeit in den Himmel, auch wenn er vorübergehend im Reinigungsort noch büßen muß, sonst aber zur ewigen Verdammnis in die Hölle. Das Urteil fällt Gott im besondern Gericht beim Tod und nach der allgemeinen Auferstehung des Fleisches beim allgemeinen Weltgericht. Vgl. die einschlägigen Spezialartikel, die »Praelectiones theologicae« von Perrone (s. d.) und die Lehrbücher der Dogmatik von Scheeben (Freib. 1873 bis 1887, 3 Bde., fortgesetzt von Atzberger, Bd. 4, das. 1898–1901), Heinrich (2. Aufl., Mainz 1881–1888, Bd. 1–6; fortgesetzt von Gutberlet, Bd. 7–10, 1895–1904) und Schell (Paderb. 1889–93, 3 Bde.).

Der Kultus äußert sich in den reichsten sinnfälligen Formen, die ihre Ordnung durch die Liturgie in Ritus und Zeremonien erhalten. Mittelpunkt ist das heilige Meßopfer, das täglich von jedem Priester dargebracht werden kann und dessen Feier von der einfachen stillen Messe bis zum prunkvollsten Pontifikalamt mit zahlreichen Dienern, kostbaren Paramenten und Gefäßen, rauschender Kirchenmusik, bei Lichterglanz und Weihrauch die reichhaltigsten und erhebendsten Zeremonien umfaßt. Dieselbe Ausstattung des Ritus mit vielfältigen Zeremonien zeigt sich auch bei der Sakramentespendung (besonders Priester- und Bischofsweihe) und den sonstigen Kultakten, wie Predigten, öffentliche Volksandachten (Vespern, Litaneien, Betstunden), Prozessionen (besonders Fronleichnamsprozession), Weihungen (wie Kirchweihe, Friedhof-, Glocken-, Kerzenweihe zu Lichtmeß, Palmweihe am Palmsonntag, Ölweihe am Gründonnerstag, Feuer- und Taufwasserweihe am Karsamstag u.a.) und Segnungen (darunter auch Königskrönung), sowie bei den Begräbnisfeierlichkeiten. Als symbolische Kultusgegenstände erscheinen vornehmlich Brot und Wein (ungesäuerte Weizenoblaten und purum vinum de vite: Meßopfermaterien), Wasser (Weihwasser), Öle, Licht (Wachskerzen), Salz, Asche, Weihrauch. Als Kultusrequisiten die eigentümliche Kleidung und die besondern Gefäße und Geräte, wie Meßgewänder, Kelch u. dgl. (Paramente, s. d.), auch Bilder (Kruzifix, Kreuzwegstationen), insbes. auch die Reliquien. Haupterfordernis ist der Altar, der als heilige Opferstätte eine eigne Weihe (Konsekration) und Ausstattung (Steinbau, Reliquien etc.), nebenbei auch prächtige und kostbare Ausgestaltung erhält. In seinem Mittelaufbau befindet sich gewöhnlich der Tabernakel zur Aufbewahrung des Allerheiligsten, vor dem ständig Licht (ewiges Licht) brennt. Nicht minder wird die Kirche als Haus Gottes nach besondern Vorschriften (Kreuzesform, Chor, Schiff etc.) und als vornehmster Bau hergestellt und feierlichst eingeweiht (Kirchweih). Andre Kultusstätten sind Kapellen, Oratorien, Krypten, Taufkapellen, Friedhöfe. In den Kirchen findet sich unter anderm ein Taufstein, Beichtstuhl, Kommunionbank, Kanzel, Sakrarium etc. Die Kultussprache ist die lateinische (latina vulgaris), ihrem historischen Ursprung nach verfolgt sie den Zweck der Einheit der Liturgie, ist streng obligat und leidet nur Ausnahmen beim Tauf- und Trauungsritus, soweit Bedürfnis besteht, auf die Volkssprache zur Belehrung und Erbauung Rücksicht zu nehmen. Auch die öffentlichen Gebete (wozu auch das Breviergebet der Geistlichen selbst bei Privatrezitation zählt) und die liturgische Musik (Kirchenmusik: Choral und Mensuralgesang), soweit sie Vokalmusik ist, haben die lateinische Sprache, die Privatandachten benutzen die Landessprache. Die üblichsten Gebete sind das Kreuzzeichen mit Doxologie, Vaterunser, Ave Maria, apostolisches Glaubensbekenntnis, Angelus, Rosenkranz, [124] Litaneien, Kreuzwegandacht. Da der Kultus als Vermittelung des Erlösungswerkes Christi gilt, das in seiner Menschwerdung, seinem Leiden, Sterben, Auferstehen und der Sendung des Heiligen Geistes geschah, vollzieht er sich in einer eignen Zeiteinteilung (Kirchenjahr), die drei Festkreise umfaßt: Weihnachtsfestkreis mit Advent und Epiphaniefeier; Osterfestkreis mit Fastenzeit (Bußzeit), Karwoche, Auferstehung, Himmelfahrt; Pfingstfestkreis mit Pfingsten, Dreifaltigkeitsfest und den übrigen Sonntagen bis Advent. Dazwischen hinein verteilen sich die Feste der Heiligen (namentlich Marienfeste) und andre Feste. Der Ritus nimmt in seiner Form Rücksicht auf die wechselnden Kirchenzeiten, und die Paramente haben verschiedene Farben. Die bestimmte Ordnung für das Kirchenjahr gibt der Kirchenkalender (Direktorium). S. die Spezialartikel. Vgl. Wappler, Kultus der katholischen Kirche (7. Aufl., Wien 1883).

Zur Verfassung sind die Artikel: »Katholizismus, Episkopalsystem, Hierarchie, Papst, Päpstlicher Stuhl, Primat, Kardinal, Legaten, Bischof, Kapitel, Kongregation, Konsistorium, Konzil« zu vergleichen. Was die Organisation betrifft, so zerfällt das Kirchengebiet in Provinciae Sedis Apostolicae, d.h. die vom Papst durch die gewöhnlichen Primatialbehörden nach dem ausgebildeten kirchlichen Rechtssystem regierten Gebiete, und in Terrae missionis, d.h. sowohl die neu zu gewinnenden als die wieder zu erobernden Gebiete, die in ihrer Verwaltung der Propaganda (s. d.) unterstehen. Zu den Provinciae Sedis Apostolicae gehören die europäischen Länder mit Ausnahme von England (ohne Malta), Schottland, Irland, Luxemburg (trotz der in diesen beiden Ländern durchgeführten Kirchenverfassung), Norwegen, Schweden, Dänemark, deutscher Schweiz, Türkei mit Tributstaaten und in Deutschland Anhalt, Sachsen, Lausitz, Schleswig-Holstein, der beiden Mecklenburg und der Freien Städte; ferner die südamerikanischen Staaten, Zentralamerika, Mexiko, Algerien, die Philippinen und Goa; endlich die orientalischen Patriarchate aller Riten (s. Ritus). Betreffs der einzelnen hierarchischen Titel vgl. »Hierarchie« und die Sonderartikel. Für Deutschland (5 Erzbistümer, 20 Bistümer, darunter 6 unmittelbar, 3 apostolische Vikariate, 2 apostolische Präfekturen) vgl. den Artikel »Deutschland«, S. 775. Italien zählt ein Patriarchat, 49 Erzbistümer, 217 Bistümer (darunter 62 unmittelbar) und 10 exemte Prälaturen; Malta und Monaco je ein Bistum; Frankreich 17 Erzbistümer, 67 Bistümer; Spanien 9 und 46, dazu ein Vikariat und eine Prälatur; Portugal ein Patriarchat, 2 Erzbistümer, 9 Bistümer; Großbritannien 7 und 43 (England 1 und 15, Schottland 2 und 4, Irland 4 und 24); Belgien 1 und 5; Holland 1 und 4; Luxemburg ein Bistum; Skandinavien 3 Vikariate; Schweiz 5 Bistümer, 2 Vikariate, 2 exemte Abteien; Österreich-Ungarn 11 Erzbistümer, 41 Bistümer (ein unmittelbares), 2 Prälaturen des lateinischen, 2 und 8 des griechischen, ein Erzbistum des armenischen Ritus; Bosnien und Herzegowina 1 und 3; Montenegro ein Erzbistum; Serbien ein Bistum; Rumänien 1 und 1; Bulgarien ein Bistum, ein Vikariat; europäische Türkei ein Patriarchat, 3 Erzbistümer, 4 Bistümer des lateinischen, 2 Vikariate des griechischen Ritus; Griechenland 3 und 4; Rußland 2 und 10 des lateinischen, 2 Bistümer des griechischen und eins des armenischen Ritus. In Amerika werden 47 Erzbistümer, 191 Bistümer (3 unmittelbare), 18 Vikariate und 10 Präfekturen gezählt; in Afrika ein Patriarchat, 2 Erzbistümer, 14 Bistümer (2 unmittelbare), 34 Vikariate, 24 Präfekturen, eine exemte Prälatur des lateinischen, ein Bistum des armenischen, ein Patriarchat und 2 Bistümer des koptischen Ritus; in Asien 2 Patriarchate, 11 Erzbistümer, 31 Bistümer (ein unmittelbares), 59 Vikariate, 10 Präfekturen des lateinischen, ein Patriarchat, 3 Erzbistümer, 9 Bistümer des griechischen, 3 Patriarchate, 11 Erzbistümer, 16 Bistümer, 3 Vikariate des syrischen, ein Patriarchat, 3 Erzbistümer, 12 Bistümer des armenischen Ritus; in Australien und Polynesien 6 Erzbistümer, 17 Bistümer, 15 Vikariate, 5 Präfekturen, eine Prälatur des lateinischen Ritus. Insgesamt in 159 Kirchenprovinzen 8 Patriarchate, 179 Erzbistümer, 738 Bistümer, 134 Vikariate, 55 Präfekturen, 17 Prälaturen des lateinischen, 4 Patriarchate, 3 Erzbistümer, 18 Bistümer, 2 Vikariate des griechischen, 3 Patriarchate, 11 Erzbistümer, 16 Bistümer, 3 Vikariate des syrischen, ein Patriarchat, 4 Erzbistümer, 14 Bistümer des armenischen, ein Patriarchat, 2 Erzbistümer des koptischen Ritus. Über die Zahl der katholischen Christen vgl. die der »Religions- und Missionskarte der Erde« (Bd. 16, S. 788) beigegebene Statistik. Aus der allgemeinen Literatur vgl. Wetzer und Weltes »Kirchenlexikon« (2. Aufl., hrsg. von Hergenröther und Kaulen, Freib. 1882–1903, 12 Bde. und Registerband); »Die katholische Kirche unsrer Zeit und ihre Diener in Wort und Bild« (hrsg. von der Leo-Gesellschaft, Münch. 1899–1902, 3 Bde.; der 1. Bd. von Baumgarten neu bearbeitet u. d. T.: »Der Papst, die Regierung und Verwaltung der heutigen Kirche in Rom«, Münch. 1905; verkürzt u. d. T.: »Verfassung und Organisation der Kirche«, Kempten 1906) und das u. d. T.: »La Gerarchia cattolica« jährlich erscheinende päpstliche Hof- und Staatshandbuch (bis 1904 lateinisch, jetzt italienisch), sowie die beim Artikel »Päpstlicher Stuhl« angegebenen Werke.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 17. Leipzig 1909, S. 123-125.
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