Frankreich [1]

[494] Frankreich (a. Geogr. u. Ant.). F. wurde von den Griechen Keltike, später Galatia u. mit zusammengesetztem Namen auch Keltogalatia, von den Römern aber Gallia, u. zwar im Gegensatz zu Gallia cisalpina, Oberitalien, Gallia transalpina (G. ultima, G. propria) genannt. Daneben waren noch vulgäre Namen: G. braccata für den, von den Römern zuerst eroberten südöstlichen Theil, von der Sitte der Bewohner, Beinkleider (Braccae) zu tragen; u. G. comata für das übrige Land, weil die Bewohner das Haar lang trugen. Die Grenzen waren unter Augustus: in Westen die Pyrenäen, in Süden das Mittelmeer, hier Mare gallicum (Sinus gallicus) genannt, in Osten der Fluß Varus (Var), die Alpen u. der Rhenus (Rhein), in Norden Rhenus, Fretum gallicum (Kanal) u. das Atlantische Meer, welches auch die Westgrenze machte u. dort Oceanus gallicus hieß; so daß also zu dem römischen Gallien auch noch das jetzige Belgien, ein Theil Hollands, Deutschlands u. der Schweiz gehörte. Die Größe wurde verschieden angegeben; nach Strabo betrug die Länge an der Nordküste, zwischen Rhein u. Pyrenäen, gegen 4400 Stadien, an der Südküste, vom Vorgebirg der Pyrenäen bis zum Varus, 2700 Stadien, die Breite nach Plinius auf der Linie von den Alpen über Lugdunum bis zum Hafen der Moriner, 1318 Millen, von den Alpen längs des Rheins bis zu dessen Mündung 1543 Millien; der Umfang nach Suetonius 3200 Millien. Seiner Form nach war es größtentheils wellenförmiges Flachland u. wurde blos von mäßig hohen Gebirgsreihen durchzogen; nur an den Grenzen erhoben sich die höheren Gebirge der Pyrenäen u. Alpen (s. beide); über Theile der letztern, nämlich die Cottischen, Penninischen, Grajischen u. Seealpen, führten Straßen aus Italien nach F. Im Innern waren: Mons Cebenna (Gebenna, Montes Cebennici, Kemmene, j. Cevennen), mit der Lesora (j. Lozère); der Jura u. dessen nördliche Fortsetzung M. Vogesus (Vosegus, j. Vogesen), in Nordosten die Arduenna silva (j. Ardennen). Vorgebirge: an der Südküste Citharistes (j. Cap de l'Aigle od. C. de Mouret), Zao (j. Cap de la Croisette od. Bec de Sormion), Setius mons (j. Landspitze von Cette); an der Westküste: Curianum promontorium (j. Pointe de Grave od. C. Ferret), Santonum prom. (j. Pointe d'Arvert od. P. del Aguillon), Pictonum prom. (j. Pointe de Boisvinet), Gobaeum prom. (j. Cap an der Rhede von Gobestan); auf der Nordküste: Prom. Icium (j. Cap Grisnez). An Flüssen war Gallien reich: die Hauptströme waren: Rhodanus (j. Rhone) mit den Nebenflüssen links: Isara (Isère), Sulgas (Sorgue), Druentia (Durance), u. rechts: Arar (Saone) u. Vardo (Gard); die Garumna (Garonne) mit dem Tarnis (Tarn), Clitis (Lot), Duranius (Dordogne); der Liger (Loire) mit der Meduana (Mayenne) u. dem Elaver od. Elaris (Allier); die Sequana (Seine) mit Matrona (Marne), Esia (Oise), Incaunus (Yonne); die Mosa (Maas) mit Sabis (Sambre); der Rhenus (Rhein) mit der aus Gallien kommenden Mosella (Mosel), Sura (Sour) u.a. Außerdem viel Küstenflüsse, in Süden: Varus (j. Var), Vulpis (Loup), Argenteum flumen (Argens), Ubelca (Huveaune), Cänus (Arc), Classius (Colason), Ledus (Les), Arauris (Herault), Libria (Livron), Orbis (Orbe), Narbo od. Atax (Aude), Vernodubrum (Gly, Agly), Sordus (Tet), Tichis (Tec); an der Westseite: Aturus (Adour), Sigman (Mimisan od. Leyre), Carantonus (Charente), Herius (Auray); an der Nordküste: Titus (Trien), Olina (Orne), Frudis (Bresle), Samara (Somme). Seen gab es im eigentlichen Gallien nur wenige u. kleine u. sie befanden sich meist in der Nähe der Südküste: Mastramela od. Avaticorum stagnum (Etang du Caronte od. E. de Berre od. Mer de Martigues), Latera (E. de Maguelone), Stagna Volcarum (E. de Tau u.a.), Rubresus od. Lacus Narbonitis (E. de Sigean), Sordice (E. de Leucate); im nordöstlichen Theile befanden[494] sich dagegen mehrere Sümpfe, welche theils durch das Eintreten des Meeres, theils durch das Austreten des Rhenus veranlaßt; doch hinderten die Römer durch Anlegung von Deichen die weitere Verbreitung derselben. Wenn die Römer früher das Klima F-s als rauh u. kalt schilderten, so fanden sie es später doch gesund u. in den südlicheren Strichen dem Klima Italiens u. Spaniens nicht nachstehend. Das Land selbst war fruchtbar u., bis auf die Stellen der Wälder u. Sümpfe, angebaut. Producte des Pflanzenreichs waren: Getreide, bes. Weizen, Hirse, Hanf, Wein, Öl, Obst, bes. Kirschen u. Apfel. Mispeln, Spargel, Pastinaken, Wermuth, Narden, Lerchenschwämme u. Arzneipflanzen, Waid- u. andere Farbekräuter; die Waldungen lieferten vorzüglich Eichen, Tannen, Ulmen, Birken, Ahorn, Buchsbaum; an Thieren gab es Pferde, bes. zum Kriegsgebrauch, Rinder, vortreffliche Schafe u. Schweine, Hasen, Hunde, zur Jagd, Gemsen, Steinböcke; von Geflügel viel Gänse, dann Auerhähne, Rebhühner etc.; die Gewässer lieferten Austern, Schnecken, Korallen u. Fische; das Mineralreich bot Gold in den Gebirgen u. im Flußsand, etwas Silber, mehr Kupfer, viel Blei, auch Eisen, Krystall, Bergzinnober, Mergel, Salz etc. Mit ihren Producten trieben die Bewohner einen schwunghaften Handel zur See u. zu Lande u. wurden darin durch die schiffbaren Flüsse u. die in der Römerzeit angelegten zahlreichen Heerstraßen unterstützt. Ei ngetheilt wurde Gallien A) von Cäsar nach den 3 Hauptvölkern der Aquitanen, Celten u. Belgen in 3 große Theile: a) Aquitania, von den Pyrenäen bis zur Garumna; b) Celtica, von da bis zur Sequana od. Matrona; c) Belgica, von da bis zum Rhenus. Nachdem die Römer ganz Gallien sich unterworfen hatten, wurde es B) unter Augustus 27 v. Chr. in 4 große Provinzen getheilt: a) Gallia Narbonensis, der südöstliche Theil, schon früher den Römern als Provincia gehörig; dann b) G. Aquitanica (s.u. Aquitania); c) G. Lugdunensis (s.d.) u. d) G. Belgica (s.d.). Unter den späteren Kaisern bildet Gallien mit Spanien u. Britannien eine der 4 großen Präfecturen des Römischen Reichs (Praefectura Galliarum) u. Gallien selbst war eine Diöces (Dioecesis Galliarum), welche C) im 4. Jahrh. mit Beibehaltung der alten Eintheilung, in 14 u. nachher, mir Hinzuziehung einiger Theile Italiens, in folgende 17 Unterabtheilungen getheilt wurde: a) Gallia Narbonensis mit: aa) Narbonensis prima, j. Languedoc u. Roussillon; bb) Narb. secunda, die j. Provence; cc) Alpes maritimae, die östlichen Theile der Dauphiné u. Provence, nebst Westpiemont; dd) Viennensis, der Rest der Dauphiné u. Westsavoyen; ee) Alpes Grajae et Penninae, Wallis, Nordostsavoyen; b) G. Aquitania mit: ff) Novem populana, Gascogne u. Bearn; gg) Aquitania prima, Berry, Bourbonnois, Auvergne, Velay, Gevaudan, Rovergue, Guercy u. Limosin; hh) Aquit. secunda, ein Theil von Guyenne, Bourdelois, Saintogne, Angoumois u. Poitou; c) G. Lugdunensis mit: ii) Lugdunensis prima, Lyonnais, Bourgogne, Nivernois u. Süd-Champagne; kk) Lugdun. secunda, Normandie; ll) Lugdun. tertia, Touraine, Maine, Anjou, Bretagne; mm) Lugdun. quarta, Theile von Champagne u. Isle de France, dann Chartrain, Perche u. Orleanois; d) G. Belgica mit: nn) Belgica prima. Lothringen, ein Theil von Luxemburg u. die südliche Hälfte von der preußischen Rheinprovinz; oo) Belgica secunda, Nord-Champagne, der Rest von Isle de France, Picardie, Artois u. die französischen Niederlande; pp) Germania secunda, die österreichischen Niederlande u. der nördliche Theil der Rheinprovinz; qq) Germania prima, das westliche Rheinufer von Bingen bis Schlettstadt; rr) Maxima Sequanorum, Elsaß, West-Helvetien u. Franche Comte. Das Ganze stand unter dem Vicarius dioeceseos Galliarum, die einzelnen Provinzen wurden theils von Consularen, theils von Präsidenten verwaltet.

Die ältesten Bewohner F-s waren Celten (s.d.), sie wurden von Griechen u. Römern Celtä, Galatä, Galli genannt, u. namentlich beschränkte sich dieser, früher mehrere Länderbevölkerungen begreifende Name seit der Kaiserzeit auf die F. bewohnenden Celten; zum Unterschied von den Celten in Oberitalien nannte man die in F. auch Galli transalpini. Sie waren von Gestalt groß u. kräftig; hatten weiße Hautfarbe u. blondes od. röthliches Haar, bes. die Frauen wurden als schön gerühmt; sie zeichneten sich durch Kriegsliebe, Kühnheit, Tapferkeit u., trotz ihrer Rohheit, durch Gastfreiheit u. Artigkeit gegen Fremde aus; gegen Kälte u. Nässe waren sie abgehärtet, aber gegen Hitze empfindlich; sie scheuten anhaltende Strapatzen, waren unbesonnen, zwar offen, gerade, gelehrig u. erfinderisch, aber auch stolz, anmaßend, reizbar, leidenschaftlich, neugierig, unzuverlässig, zu Revolutionen geneigt, habgierig, putzsüchtig, daher sie sich später dem römischen Luxus leicht hingaben u. durch Verweichlichung feig wurden. Sie redeten eine zum Indogermanischen Sprachstamm gehörende Sprache (s. Celtische Sprache), später wurde die Römische Sprache in F. herrschend; ihre Schrift beim bürgerlichen Gebrauch war eine der griechischen ähnliche. Die politische Verfassung des Landes anlangend, so bestanden mehrere, von einander unabhängige Völkerschaften u. Staaten. Die größeren Stämme waren in Gaue getheilt. Zwischen größeren u. kleineren Staaten bestanden Schutzverbindungen. An der Spitze der Staaten standen Häuptlinge aus dem Adel, welche von den Fremden Könige genannt werden (weil sich die Namen vieler Häuptlinge der nördlichen u. östlichen Stämme auf das von den Römern mißverstandene -rix endigten), aber deren Würde nicht erblich war, sondern ihnen durch Wahl übertragen wurde. Die Verfassung war aristokratisch; die bevorzugten Stände waren der Adel, welcher durch kriegerische Macht das Ansehen erhielt, u. die Druiden (s.d.), welche die Inhaber aller Wissenschaften u. die Träger des geistigen Elementes waren, selbst die Macht des Adels beschränkten, in manchen Staaten den Häuptling ernannten, Rechtssachen entschieden, die öffentlichen Beschlüsse leiteten etc. Wer sich ihren Anordnungen widersetzte, wurde gebannt u. in Folge davon ehr- u. rechtlos. In manchen Staaten gab es einen aus dem hohen Adel bestehenden Staatsrath. Die Unedeln galten als Sklaven u. zählten nicht. Jeder, welcher ein äußeres Gerücht in Beziehung auf den Staat vernommen hatte, war gesetzlich verpflichtet, ungesäumt davon der Behörde Anzeige zu[495] machen u. sonst Niemand davon etwas zu sagen. Bei Entscheidung über allgemeine Angelegenheiten wurden Versammlungen det Edeln mehrerer Staaten berufen; die Theilnehmer erschienen bewaffnet; die Entscheidung folgte nach Stimmenmehrheit; die Beredsamkeit u. Stimmen der Druiden war von großem Einfluß dabei. Das Gericht wurde von den Druiden gehalten, u. jährlich war ein großer Gerichtstag auf einem heiligen Platze bei den Caruntern (im j. Pays Chartrain, Departement Eure u. Loire), welcher für den Mittelpunkt des ganzen Landes galt; dahin kamen die streitenden Parteien aus allen Theilen des Landes u. nahmen Recht. Ihre Religion war polytheistisch, s.u. Celtische Religion; die Religionslehre war im Besitz der Druiden u. galt als Mysterium; Orte der Verehrung der Götter waren heilige Haine, Seen, Quellen, Inseln u. andere Plätze, eigentliche Tempel wurden wohl erst in der römischen Zeit gebaut (s. Druidendenkmäler); Menschenopfer waren gewöhnlich, es wurden dazu Verbrecher genommen, doch gaben sich auch Freiwillige aus dem Volke dazu her; auch die Kriegsbeute gehörte den Göttern. Zu den heiligen Geschäften der Druiden gehörte auch die Weissage, wobei auch Druidinnen vorkommen; dazu dienten die Eingeweide der Opferthiere, der Gesang u. Flug der Vögel, Lufterscheinungen, Träume, Geistererscheinungen etc. Die Zeitrechnung bestimmten sie nach Nächten. Im Kriege, welcher häufig zwischen den einzelnen Stämmen geführt wurde, bestand ihre Macht im Fußvolk, doch hatten sie auch Reiter, dann eine besondere Truppe, wo Reiter mit Fußgängern gemischt waren; sie kämpften auch auf Wagen (Essedae) u. brauchten selbst große Hunde, welche dazu abgerichtet waren. Als Waffen führten sie den Celt, einen ehernen Steinkeil; ein an der rechten Seite herabhängendes, nur zum Hieb brauchbares Schwert, welches sich aber bei jedem Hiebe bog u. jedesmal wieder gerade gerichtet werden mußte; außerdem Lanzen, große u. kleine Wurfspieße, Bogen u. Pfeile, letztere zuweilen vergiftet, u. Schleudern; an Schutzwaffen trugen sie eherne Helme, mit Insignien, Harnische u. Panzerhemden, u. zweierlei Arten von Schildern: lange, welche den ganzen Mann deckten, u. kleinere, beide mit Emblemen bemalt. Die Aufstellung geschah in großen Mengen, welche im Rücken von einer Wagenburg umgeben waren, hinter dieser standen während des Kampfes Weiber u. Kinder. Nur der erste Angriff war furchtbar, da die Gallier keine Ausdauer besaßen u. ihre Angriffe nicht mit Anstrengung fortzusetzen wußten, wenn sie festen Widerstand fanden. Gewöhnlich war auch das Hervortreten Einzelner, welche den Feind zum Einzelkampf ausforderten. Auch Druiden zogen in den Krieg u. fangen Schlachtgesänge u. die Loblieder auf die gefallenen Heiden. Die Bewohner der Küste am Atlantischen Ocean waren auch zum Seekrieg geschickt; ihre Schiffe hatten flachere Kiele, eiserne Ketten statt Ankertaue u. lederne Segel.

Das Privatleben der alten, F. bewohnenden Völker betreffend, so war die Erziehung der Kinder inden Händen der Frauen; Söhne durften erst, wenn sie waffenfähig geworden waren, vor ihren Vätern u. mit denselben öffentlich erscheinen. Die Schule machten sie bei den Druiden (s.d.). Bei Verheirathungen wurde eine gleiche Summe Geld, wie die Frau zur Mitgift erhalten hatte, von dem Manne zugelegt u. zu diesem Capital die Zinsen davon geschlagen, bis eins von den beiden Ehegatten starb, worauf der überlebende das Ganze erhielt. Die Männer hatten das Recht über Leben u. Tod der Weiber u. Kinder; wenn ein Mann gestorben war, u. es lag ein Verdacht vor, die Frau möchte an des Mannes Tode Schuld haben, so kamen des Mannes Verwandte zusammen, um eine Untersuchung darüber anzustellen (dabei konnte die Folter angewendet werden), u. wenn die Frau in der Schuld befunden wurde, so wurde sie grausam umgebracht. Einige Schriftsteller berichten auch von einem leidenschaftlichen Hange der Gallier zur Knabenliebe. Die Wohnungen bestanden aus Holz u. Flechtwerk, mit Stroh u. Bretern bedeckt; sie lagen einzeln in Wäldern od. an Flüssen, od. waren zu Dörfern u. Städten vereinigt, welche mitunter auch befestigt waren, das Hausgeräth war sehr einfach: ihre Sitze bei Tisch waren Strohkissen od. auch blos untergebreitetes Gras od. Thierfelle; sie schliefen auf der Erde. Ihre Kleidung bestand in Beinkleidern, die bald enger, bald weiter waren, ein bis auf die Lenden herabreichendes Wamms u. ein kurzer, im Sommer leichter, im Winter dichter Mantel. Die Kleider der Vornehmen waren verziert u. mit Gold gestickt. Das Haar trugen sie von der Stirn nach dem Scheitel hinaufgezogen u. von da lang herabhängend; der Bart war, bis auf einen kleinen Knebelbart, geschoren; um den Hals trugen sie Ketten, um die Arme Spangen, an den Fingern Ringe von Gold u. Bronze; die Frauen trugen auch Ketten von Bernstein u. Korallen als Schmuck. Als Nahrungsmittel diente bes. Fleisch, namentlich Schweinefleisch, u. Milch; auch Brod, welches leicht u. gut war u. zu dessen Bereitung man sich der Bierhefen bediente; getrunken wurde von Vornehmen Wein, oft sehr unmäßig, von Gemeinen Bier aus Weizen u. Honig od. aus Gerste (Kurmi); ihre Trinkgeräthe waren gewöhnlich irden, doch auch silbern. Ihre Hauptbeschäftigung war Acker- u. Weinbau u. Viehzucht; doch trieben einzelne Städte auch lebhaften Handel, sowohl als Zwischenhändler mit Britannien, als auch mit ihren Landesproducten u. den Erzeugnissen ihrer Industrie. Namentlich waren die Gallier geschickte Metallarbeiter, sie fertigten treffliche Waffen, zierliche Schmucksachen u. gute Münzen; sie verstanden die Kunst des Vergoldens, Versilberns u. Verzinnens, verfertigten Glasarbeiten, Kleidungsstücke, Sitzpolster, Seife zum Färben der Haare, Haarsiebe etc. Das gesellige Leben des Adels bestand in der Sammlung der Kleineren um die Mächtigeren, an deren Höfen sie, außer den Kriegszügen, lebten. Etwas gewöhnliches waren Zweikämpfe. zu welchen meist die geringsten Wortwechsel führten. Die Bestattung der Todten war sehr ceremoniös; die Leichen wurden verbrannt u. mit den Männern Alles, was ihnen im Leben lieb gewesen war, selbst Thiere u. bis zur römischen Zeit waren sogar Sklaven u. Clienten, welche der Herr bes. geliebt hatte, mit dessen Leiche verbrannt worden. Vgl. Ukert, Geographie der Griechen u. Römer, 2. Bd. 2. Abtheilung; Cäsar, De bello gall. 6, 13–20.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 494-496.
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