Fernsprecher

[441] Fernsprecher (Telephon, hierzu Tafel »Fernsprecher I u. II«), Apparat zur elektrischen Übermittelung von Tönen und Geräuschen, insbes. gesprochenen Worten in die Ferne. Philipp Reis in Friedrichsdorf bei Homburg v. d. Höhe konstruierte 1861 den ersten Fernsprechapparat, der aus einem Geber und einem Empfänger bestand, und den er Telephon nannte. Eine kreisförmige Öffnung im Deckel eines hölzernen Kästchens war durch eine Membran geschlossen, in deren Mitte ein Platinplättchen aufgekittet war; auf diesem ruhte ein Platinstiftchen, das an einem leicht schwingenden Blechstückchen saß. Der Empfänger bestand aus einem mit isoliertem Kupferdraht bewickelten Eisenstäbchen, das auf einem Resonanzboden befestigt war. Die Enden des Kupferdrahtes waren unter Zwischenschaltung einer galvanischen Batterie mit den Platinteilen verbunden. Ein in den Geber gesungener Ton setzte die Membran in Schwingungen, u. diese erzeugten an der Berührungsstelle der beiden Platinteile Stromunterbrechungen; in gleicher Zahl entstanden im Eisenstäbchen Entmagnetisierungen u. Magnetisierungen, so daß das Stäbchen in Longitudinalschwingungen geriet, die, durch den Resonanzboden verstärkt, als Töne, wenn auch mit einer vom ursprünglichen Ton abweichenden Klangfarbe, hörbar wurden. Die Übertragung der gesprochenen Worte gelang nur unvollkommen, eine Besserung wurde erzielt, als Yeates in Dublin das Eisenstäbchen durch einen Elektromagneten mit regulierbarer Ankerplatte ersetzte.

I. Telephon und Mikrophon.

Den ersten praktisch brauchbaren F. stellte 1875 der Amerikaner Bell (s.d. 7) her. Die Hauptteile des Bellschen Apparats (Tafel I, Fig. 1) sind: ein Stabmagnet A mit aufgeschraubtem Polschuh a aus weichem Eisen, eine den Polschuh umgebende Rolle B, die aus vielen Windungen eines mit Seide isolierten seinen Kupferdrahtes besteht, und deren Drahtenden an den Klemmen D D endigen, endlich eine dünne, höchstens 0,5 mm starke Platte p p aus weichem Eisen. Diese Teile sind in einem hölzernen Gehäuse untergebracht, das durch die hölzerne Sprech- oder Hörmuschel J abgeschlossen ist. Von den Klemmen DD führen die Leitungsdrähte nach ebensolchen Klemmen des entfernten gleichartigen Fernsprechers. Der Bellsche Apparat und seine zahlreichen Abarten mit Einschluß der neuesten gebräuchlichen Telephone beruhen auf derselben physikalischen Erscheinung: die Eisenplatte wird durch die Schallwellen, z. B. der menschlichen Stimme, in Schwingungen versetzt, beim Heranschwingen der Platte an den Magnet wird dessen Magnetismus verstärkt, beim Zurückschwingen geschwächt; diese magnetischen Änderungen erzeugen in der Induktionsspule Induktionsströme (Wechselströme), die sich nach der Induktionsspule des fernen Apparats durch die Leitung fortpflanzen und da gleichfalls Änderungen der Stärke des Magnetismus hervorrufen, so daß die Platte des Empfangstelephons abwechselnd angezogen wird und elastisch zurückschwingt, und zwar ebenso, wenn auch schwächer, wie die Platte des Sendertelephons. Die Schwingungen der Platte des Fernhörers übertragen sich auf die Luft und werden hörbar.

Die Zahl der Telephonarten ist fast unübersehbar, doch unterscheiden sich die meisten nur der Form nach von dem Bellschen F. F. mit wesentlichen Neuerungen sind von Thomas A. Edison in Menlo Park, Dolbear in Boston, Thomson u. Houston, Trouvé, Siemens, Gower, Ader, d'Arsonval u. a. konstruiert worden, doch haben Apparate wie das Hydrotelephon, das Elektrophon etc. nur geschichtliche, keine praktische Bedeutung. Einen wirklichen Fortschritt bedeutete der Übergang vom ursprünglich einpoligen Bellschen F. zu dem zweipoligen F., bei dem beide Pole des Magnets, z. B. in Hufeisenform wie bei dem Siemensschen F., auf die Membran wirken und sie dadurch gleichmäßiger magnetisieren, auch den magnetischen Widerstand des ganzen Systems verringern.

Wenn der F. nur als Empfänger dient, wird er Fernhörer genannt. Bei dem von der Reichspost eingeführten Fernhörer (Modell 1900) mit seitlicher Schallöffnung (Fig. 2) besteht das Magnetsystem aus zwei halbkreisförmigen magnetischen Ringscheiben M, auf welche die in vier Teile gespaltenen Polschuhe P aufgesetzt sind; die Umwindungen aus 0,1 mm starkem Kupferdraht haben 200 Ohm Widerstand. Zum Zwecke der Einstellung auf beste Lautwirkung kann das Magnetsystem durch Drehen einer Schraube der 0,25 mm starken Eisenblechmembrane genähert oder von ihr entfernt werden. Der ganze Fernhörer mit hölzernem Griff und Aufhängeöse wiegt nur 455 g. Der F. wird als eigentlicher Sprechapparat (Geber oder Sender) nur noch vereinzelt benutzt, in dieser Hinsicht ist er durch das 1878 von Hughes erfundene wirksamere Mikrophon ersetzt worden. In seiner ersten Form (Fig. 3) besteht das Mikrophon aus drei Kohlenstückchen; zwei derselben, C, C', sind an dem senkrechten, von zwei rechtwinklig aneinander geleimten Resonanzbrettchen A, B befestigt, während das dritte, an beiden Enden zugespitzte Kohlenstäbchen d derart lose in Vertiefungen von C und C' eingelagert ist, daß die Berührung an den Kontaktstellen zwischen d und C oder d und C' unvollkommen ist und durch Druck mehr oder weniger innig gestaltet werden kann. Der wirksame Bestandteil des Mikrophons ist die Kohlen-Kontaktstelle: wird über diese ein galvanischer Strom, z. B. aus Batterie e, gesandt, so nimmt dessen Stärke zu oder ab, je nachdem der auf die Kontaktstelle ausgeübte Druck ab- oder zunimmt; die Theorie hierüber ist noch nicht völlig abgeschlossen; man kann annehmen, daß bei wachsendem Druck mehr Kohlenteilchen in der Kontaktstelle in Berührung kommen und der elektrische Widerstand sich verringert. Bei abnehmendem Druck tritt die entgegengesetzte Erscheinung auf[441] Durch Sprechen gegen das Resonanzbrettchen B entstehen in den Kontaktstellen den Schallschwingungen entsprechende Widerstandsänderungen und dementsprechend im Stromkreis Änderungen der Stromstärke und in einem eingeschalteten Fernhörer ein An- und Abschwellen des Magnetismus, wodurch schließlich die Membrane des Fernhörers in Schwingungen versetzt wird, die denjenigen des Resonanzbrettchens im mathematischen Sinn ähnlich sind und durch Übergang in die Luft hörbar werden. Das Mikrophon ist außerordentlich empfindlich und überträgt schon ganz geringfügige, z. B. die durch das Streichen mit einer Vogelfeder erzeugten Geräusche. Um die Stromschwankungen im Mikrophonstromkreis zu verstärken und von dem jeweiligen Leitungswiderstand unabhängig zu machen, ist es üblich, selbst wenn es sich um geringe Entfernungen handelt, das Mikrophon in einen Ortsstromkreis zu schalten, der die primäre Windung einer Induktionsrolle enthält, während die sekundäre Windung in der Leitung liegt. Die Stromschwankungen im Ortsstromkreis erzeugen in der Leitung durch Induktion Wechselströme. Die Zahl der Mikrophonarten ist außerordentlich groß: in mannigfachster Weise sind die Kohlen, das Resonanzbrettchen (Membran), dem ein Schalltrichter vorgesetzt wurde, sowie die zur Regulierung des Druckes in den Kontaktstellen dienende Dämpfervorrichtung geformt und angeordnet, auch die Kontaktstellen vermehrt worden. Man unterscheidet Kontakt- und Pulvermikrophone. Zu den letztern gehören das sehr empfindliche Edison- und das Carbonellesche Mikrophon. Zu den ältern Kontaktmikrophonen gehören: das früher viel benutzte Mikrophon von Blake mit einem Kontakt aus einem Platin- und einem Kohlenstückchen, die je an einer Blattfeder sitzen; das gleichfalls einkontaktige Mikrophon von Berliner, bei dem ein pendelartig aufgehängter Kohlenkegel sich auf ein Kohlenscheibchen legt; das Adersche Mikrophon mit drei auf einer hölzernen Sprechplatte befestigten Kohlenbalken, in die fünf parallele Reihen von je zwei Kohlenwalzen eingelagert sind, Gowers Mikrophon mit sternförmig angeordneten Kohlenwalzen, das früher von der Reichspost benutzte Kohlenwalzenmikrophon mit Federdämpfung und das Kohlenscheibenmikrophon mit auf Kohlenwalzen aufgereihten Kohlenscheiben, die sich gegen eine Kohlenmembran legen. Seitdem der Sprechverkehr auf sehr weite Entfernungen ausgedehnt ist, haben die Telephonverwaltungen fast ausnahmslos Kohlenkörner- (Kohlenklein-) Mikrophone eingeführt. Gebräuchliche Typen dieser Art sind: das Kohlenkörnermikrophon von Siemens u. Halske, Mix u. Genest, Stock u. Komp., J. Berliner, Hucning, Deckert u. Homolka, Czeija u. Nissel, Hipp, der American Bell Telephon Comp. und der Solid Back der Western Electric Comp. Die Kohlenkörner sind zur Ausfüllung der kleinsten Poren mit einem Stoff getränkt oder auch noch poliert. Allen Kohlenkörnermikrophonen ist gemeinsam, daß zwischen Kohlenscheiben,-Platten,-Klötzchen oder-Zylindern, die in der mannigfachsten Stärke mit Vertiefungen, Reiselungen oder spitzen kleinen Pyramiden hergestellt werden, Kohlenkörner gelagert sind, die durch einen kleinen Seidenbeutel, Stoff- (z. B. Woll-) ring, Filzring oder durch Band zusammengehalten werden. Seit euer besteht die Membran aus dünnem Platin- oder vergoldetem Messingblech. In Fig. 4 ist als Beispiel eines Kohlenkörnermikrophons das von Mix u. Genest dargestellt. Zwischen der Kohlenmembran m und dem Kohlenklötzchen k werden die Kohlenkörner g durch den Stoffring k zusammengehalten. Die Schraube S wirkt auf die Feder n und drückt den Wollpfropfen p' gegen m, um die Eigenschwingungen der Membran zu dämpfen. Nach Abschrauben des Schalltrichters T kann die Kapsel M mit den wirksamen Teilen leicht ausgewechselt werden. Durch Drehen der Metallkapsel K in der Holzrosette H läßt sich die gegenseitige Lage der Körner ändern, wodurch ein Zusammenbacken derselben verhütet wird und immer wieder neue Kontakte entstehen. Werden an a und a' die Pol e einer Batterie angelegt, so geht der Strom von a über e, den Bolzen o, n', n, k, g, m, M und K nach der Kemme a'. Erwähnenswert ist der »Electrophone Transmitter«, ein Mikrophon, das so eingerichtet ist, daß eine Rede den Journalisten in den Zeitungsredaktionen unmittelbar zu Gehör gebracht wird; der Apparat hat zwischen Sheffield und London auf 240 km den Erwartungen entsprochen.

II. Fernsprechvermittelungsämter, Sprechstellen.

Mit der praktischen Anwendung des Fernsprechers als öffentliches Verkehrsmittel ging zwar die deutsche Reichspost zuerst vor, indem sie ihn als Apparat zur Beförderung von Telegrammen in den Dienst der Allgemeinheit stellte; die geradezu erstaunlich schnelle und umfangreiche Verbreitung des Fernsprechers begann jedoch erst, als ihn die Amerikaner dem großen Publikum zum unmittelbaren Austausch von Gesprächen zur Verfügung stellten. Die Zahl der auf der Erde verbreiteten F. wird auf viele Millionen geschätzt, von denen Hunderttausende auf Deutschland entfallen. Mitte Oktober 1877 wurde der Bellsche F. in Deutschland bekannt und auf Stephans Veranlassung sofort bei solchen kleinern Verkehrsanstalten eingeführt, wo der Ausstellung des Morseapparats technische oder wirtschaftliche Gründe entgegenstanden. Anfang 1902 gab es 11,271 derartige Anstalten. Heute können diese Anstalten auch vom Publikum als öffentliche Sprechstellen meist zum Verkehr mit der nächsten Kreisstadt, häufig auch zu Gesprächen mit Teilnehmern an benachbarten Ortsfernsprecheinrichtungen benutzt werden. Ortsfernsprecheinrichtungen sind in den Vereinigten Staaten von Nordamerika schon 1878 in Betrieb genommen; im September 1877 sollen in Lowell bei Boston die ersten Teilnehmer an einer solchen Einrichtung zusammengebracht worden sein, und 1879 bestanden in mehr als 20 Städten der Union Vermittelungsämter mit Tausenden von Anschlüssen, während das erste deutsche Fernsprechnetz 1881 in Berlin mit 94 Teilnehmern eröffnet wurde. Jeder Teilnehmer an einer Ortsfernsprecheinrichtung erhält mindestens einen Anschluß, d. h. in einem von ihm bezeichneten Raum wird eine Sprechstelle mit den erforderlichen Apparaten eingerichtet und durch eine Anschlußleitung, meist eine Doppelleitung, mit einer Zentrale, dem Vermittelungsamt (engl. telephone exchange), verbunden. Von der Sprechstelle (Hauptanschluß) können weitere Anschlüsse (Nebenanschlüsse), in Deutschland höchstens fünf, abgezweigt werden. Zwischen mehreren in einem Ort befindlichen Vermittelungsämtern befinden sich Verbindungsleitungen, zur Verbindung der Ortsfernsprechnetze verschiedener Orte dienen die Fernleitungen (in England trunk lines, in Amerika toll lines), von denen die Leitungen zwischen benachbarten Orten als Nachbarorts- oder Vorortsleitungen bezeichnet werden. Aus früherer Zeit bestehen noch einige Bezirksfernsprechnetze, die mehrere benachbarte, durch Fernleitungen verbundene Ortsfernsprecheinrichtungen[442] umfassen, und deren Teilnehmer in bezug auf Gebühren Erleichterungen genießen.

Die Fernsprechanlagen müssen hauptsächlich folgenden Anforderungen genügen: jeder Anschluß muß mit jedem andern Anschluß, gleichviel, ob die Anschlüsse-zu ein und demselben Amt oder zu verschiedenen Ämtern gehören, schnell, bequem, durch möglichst wenig Beamte und gesichert gegen Blitz- und Hochspannungsgefahr verbunden, und verbundene Anschlüsse müssen ebenso getrennt werden können; auch muß es möglich sein, zu kontrollieren, ob sich die Teilnehmer verstehen und wie lange sie sprechen (s. Calculagraph). Bei jedem Teilnehmer ist erforderlich: mindestens ein Mikrophon, ein Telephon und ein Wecker, außerdem, wenn nicht eine für alle Anschlüsse gemeinsame Mikrophon- und Weckbatterie auf dem Vermittelungsamt (Zentralbatteriesystem) benutzt wird, eine Mikrophonbatterie und zum Wecken eine Stromquelle, die jetzt allgemein aus einer kleinen magnetelektrischen Maschine, dem mit der Hand zu betätigenden Kurbelinduktor, besteht. Auf dem Amte sind notwendig: Klinken (Fig. 5), das sind in oder an die Leitungen geschaltete federnde Messingbleche, um durch Einführung eines Stöpsels in das Stöpselloch der Klinke mit der Leitung in metallischen Kontakt treten zu können; Rufzeichen, z. B. Klappen, Springzeichen, Glühlampen, die der Teilnehmer, um das Amt zu rufen, durch Stromentsendung entweder unmittelbar oder durch die den Rufzeichen vorgeschalteten Relais betätigt; Abfrageapparate, bestehend z. B. aus einem auf der Brust getragenen Mikrophon und einem mittels Bügel gegen das Ohr gelegten Kopffernhörer; Verbindungsapparate, z. B. Schnüre mit metallischen Leitern im Innern und Stöpseln (Fig. 6) an den Enden, die in die Klinken eingesetzt werden; Schlußzeichenapparate, z. B. Klappen, Galvanoskope, Glühlampen, die das Ende eines Gesprächs anzeigen und eine von den Rufzeichen abweichende Bauart erhalten; Blitzschutzvorrichtungen, z. B. Kohlen-, Spitzen-, Plattenblitzableiter; Schmelzsicherungen, die beim Durchgang stärkerer Ströme die Leitung sofort unterbrechen, z. B. Grobsicherungen aus dünnen Rheotandrähten u. Feinsicherungen aus Woodschem Metall; Wecktasten oder Sprechschlüssel, an denen Stromquellen (galvanische Batterien oder Sammler) liegen, um die Teilnehmer oder andre Ämter zu wecken; Hebelumschalter zum Ein- und Ausschalten der Abfrageapparate in die Leitung und zum Mithören; Prüfdrähte, bei deren Berührung mit einem Stöpsel eine eingeschaltete Prüfbatterie (Kontrollelement) ein Knacken im Kopffernhörer verursacht, was anzeigt, daß die gewünschte Leitung schon anderweit besetzt ist; Stromquellen (galvanische Batterien oder Sammler) zum Betrieb der Mikrophone; Induktionsüberträger, um namentlich im Fernverkehr Gespräche aus einer Einzelleitung in eine Doppelleitung und umgekehrt zu übertragen. Von den zahlreichen selbsttätigen Gesprächszählern hat sich keiner ausreichend bewährt.

Die beim Teilnehmer erforderlichen Apparate werden zu einem Fernsprechgehäuse vereinigt, und zwar zu Wandgehäusen in Schrank- oder Pultform und zu Tischgehäusen (Fig. 7, 8 u. 9); auf letzterm liegt ein Mikrotelephon, eine Verbindung von F. und Mikrophon derart, daß, wenn das letztere vor den Mund gehalten wird, der Fernhörer am Ohr liegt; auch die Fernsprechautomaten, bei denen noch eine Kassiervorrichtung hinzutritt, gehören zu den Gehäusen. Das Umschaltesystem, d. h. die Gesamtheit der Apparate des Vermittelungsamtes, besteht bei wenigen Anschlüssen aus Einfachumschaltern, bei hundert und mehr Anschlüssen aus Vielfachumschaltern. Im erstern Falle führt jede Anschlußleitung nur an einen Schrank, wo in jede Doppelleitung eine Klappe und mindestens eine Klinke, in Tafel II, Fig. 10, zwei Klinken eingeschaltet sind. Der Weckstrom des Teilnehmers wirft die Klappe ab, der Beamte bringt den Abfrageapparat durch Stöpselung mit der Klinke in Verbindung, fragt ab u. setzt den einen Stöpsel einer Verbindungsschnur in eine Klinke des rufenden und den andern Stöpsel in eine Klinke des verlangten Teilnehmers, so daß nur eine Klappe als Schlußzeichen in der Leitung bleibt.

Fig. 11. Zwei Klinken mit Unterbrechung.
Fig. 11. Zwei Klinken mit Unterbrechung.

Je 5, 10, 20, 40 und 50 Klappen werden zu einem Klappenschrank vereinigt. Die kleinern Schränke dienen auch zur Verbindung der Nebenanschlüsse mit den Hauptanschlüssen. Statt der Schnüre werden in manche Schränke feste Drähte gelegt, so daß die Verbindungen durch schnurlose Stöpsel erfolgen. Bei zahlreichen Anschlüssen würden Verbindungen zwischen weit voneinander entfernten Schränken nur umständlich, z. B. unter Benutzung sehr langer Schnüre und unter Inanspruchnahme mehrerer Beamten, erfolgen können. Deshalb ist beim Vielfachumschaltesystem jede Anschlußleitung in jedem Schrank auf einer Verbindungsklinke, jedoch nur in einem Schrank auf Abfrageklinke und Rufzeichen geschaltet, damit die Anschlußleitung an dem Schrank, wo sie auf Rufzeichen liegt, mit allen übrigen Anschlußleitungen des Amtes an diesem Schrank verbunden werden kann.

Fig. 12. Prinzip der Vielfachschaltung. Schrank II und IV sind weggelassen.
Fig. 12. Prinzip der Vielfachschaltung. Schrank II und IV sind weggelassen.

Es ist heutzutage möglich, in jedem Vielfachschrank, der in der Regel drei Arbeitsplätze umfaßt, bis zu 20,000 Verbindungsklinken, zu einer Klinkentafel oder einem Klinkenfeld vereinigt, unterzubringen und von jedem der drei Beamten bis zu 240 Teilnehmer bedienen zu lassen. Sind z. B. in ein Amt 4500 Teilnehmerleitungen eingeführt und sollen an jedem Arbeitsplatz 150, am Schrank also 450 Teilnehmer bedient werden, so sind 10 Schränke u. an jedem Schrank eine Klinkentafel mit 4500 Verbindungsklinken erforderlich.[443] Die Klinken sind entweder auf Unterbrechung geschaltet (Textfig. 11, S. 443) oder in Brücke gelegt (K1 in Textfig. 12). Das Prinzip der Vielfachschaltung ist in dem Schema (Textfig. 12) am durchsichtigsten. Die Anschlußdoppelleitung 2100 liegt in jedem Schrank auf Klinke K1, jedoch in Schrank V auch auf der Abfrageklinke K2 und auf Rufzeichen, das, wie alle sonst erforderlichen Apparate, der Übersichtlichkeit halber weggelassen ist; der Anschluß 30 liegt im Schrank I auf Abfrageklinke K4 und außerdem in jedem Schrank auf K3. Soll Anschluß 30 im Schrank I mit Anschluß 2100 verbunden werden, so wird der eine Stöpsel einer zweidrähtigen Schnur in K4 und der andre in die Klinke K1 des Schrankes I gesetzt. Außer in Schrankform werden die Vielfachumschalter auch in Tischform (Tafel II, Fig. 13) hergestellt, um Klinken zu ersparen, da dasselbe Klinkenfeld von beiden Seiten benutzt werden kann.

Fig. 14. Stromlauf des Zentralbatteriesystems von Petsch, Zwietuch u. Komp. Vermittelungsamt.
Fig. 14. Stromlauf des Zentralbatteriesystems von Petsch, Zwietuch u. Komp. Vermittelungsamt.

An der Ausbildung der Vielfachumschalter, die zuerst von den Amerikanern als Einschnur- und Zweischnursystem entworfen worden sind, haben viele große elektrotechnische Firmen gearbeitet. Es gibt Systeme von Mix u. Genest, namentlich für kleine und mittlere Ämter, von Stock u. Komp. in Tischform, Siemens u. Halske, von der Western Electric Co., Kellog in Chicago etc. Neuerdings wird besonders folgendes angestrebt: Verwendung von Glühlampen als Anruf- und Schlußzeichen, die selbsttätig arbeiten, d. h. beim Abnehmen oder Anhängen des Teilnehmerfernhörers aufleuchten; Benutzung einer einzigen Zentralbatterie auf dem Amt, welche die Mikrophon- und Weckbatterien der Teilnehmer ersetzt; ferner wird angestrebt, die Kapazität der Klinkenfelder zu steigern, um die Ämter für eine möglichst große Zahl von Anschlüssen aufnahmefähig zu machen; endlich die Zahl der Handgriffe der Beamten zu vereinfachen, damit sie möglichst viel Anschlüsse bedienen können.

Die Textfig. 14 stellt das neueste Zentralbatteriesystem der Western Electric Co., wie es von Petsch, Zwietusch u. Komp. in Berlin gebaut wird und in zahlreichen Städten Amerikas sowie in London, Brüssel, Budapest, Mannheim etc. eingeführt ist, schematisch dar. Hängt H4 an U3 (Stelle B), so ist nur G3 und C3 beim Teilnehmer eingeschaltet. C3 läßt Wechselströme aus D2 durch, verhütet aber einen Kurzschluß von B2. Wird H3 (Stelle A) abgenommen, so fließt Strom aus B2 durch R3, dessen Anker r33 angezogen wird. Die Lampe L2, die in Wirklichkeit unmittelbar über K3 liegt, leuchtet auf, desgleichen die für einen Arbeitsplatz gemeinschaftliche Lampe L3. Nach Einführungy[444] von S2 in K3 und bei Stellung T3 wird mit H2 und M2 abgefragt, während gleichzeitig das Relais R2 seinen Anker anzieht, R3 und B2 von der Teilnehmerleitung abgeschaltet werden und B2 über w82, R5, Stöpsel, Anschlußleitung, w84 eingeschaltet wird. L2 und L3 erlöschen, auch L4 wegen des Nebenschlusses W2. Ist beim Berühren von P2 mit der Spitze von S3 in H2 kein Knacken hörbar, so ist die gewünschte Teilnehmerleitung frei, und S3 wird in K4 gesteckt, und der Teilnehmer durch Umlegen von T2 nach T4 geweckt, L5 leuchtet auf und erlischt erst, wenn bei Stelle B der Hörer H4 abgenommen wird. Nach beendetem Gespräch, wenn beide Hörer H3 und H4 wieder angehängt sind, leuchten L4 und L5 als Schlußzeichen auf. Der Beamte erkennt also aus dem Aufleuchten und Erlöschen der Lampen genau den Stand des Gesprächs.

Ein ähnliches System ist von Mix u. Genest in Ludwigshafen (Rhein) und von Siemens u. Halske für Berlin-Charlottenburg, jedoch ohne gemeinsame Anrufbatterie, gebaut worden. In den automatischen oder elektromechanischen Vermittelungsämtern, von denen nach dem System Strowger seit 1893 in Amerika etwa 40 und seit 1900 eins in Berlin bestehen, sind Beamte zur Herstellung der Verbindungen nicht erforderlich. Der Teilnehmer schickt mittels einer Nummernscheibe (Tafel II, Fig. 15) eine der verlangten Teilnehmernummer entsprechende Anzahl Stromstöße in die Doppelleitung, wodurch sich das im Amt ihm zugeteilte Schaltwerk (Wähler) und bei mehr als 100 Anschlüssen mehrere Wähler auf die gewünschte Nummer einstellen. Spricht beim Wecken der eigne Wecker an, so ist die Verbindung hergestellt, andernfalls wird im Hörer ein Summen vernehmbar. In Chicago ist 1903 ein derartiges Amt für 10,000 Teilnehmer mit 1000 primären und 280 sekundären Wählern, 100,000 Elektromagneten und Relais in drei je 250 qm großen Sälen errichtet. Zur Herstellung eines unmittelbaren und ungestörten Verkehrs zwischen einem Nebenanschluß und dem Amt ohne Vermittelung einer Person am Hauptanschluß und ohne Störung der übrigen Nebenanschlüsse dient der automatische Nebenstellenumschalter von J. H. West und das automatische Nebenstellensystem von Mix u. Genest, während die Janusschaltung von Mix u. Genest die Mitbenutzung der Apparate eines Privatfernsprechnetzes zum Verkehr mit dem öffentlichen Netz vorschriftsmäßig sicherstellt.

Die Apparatsysteme zur Verbindung der Anschlüsse mit den Fernleitungen werden in die Klappenschränke eingebaut oder zu besondern Fernschränken vereinigt. In Städten mit zahlreichen Fernleitungen werden Fernämter mit Fernschränken oder-Tischen und Meldetischen eingerichtet. An den letztern werden die Gesprächsanmeldungen der Teilnehmer behufs späterer Ausführung der Verbindung entgegengenommen. Eine bessere Ausnutzung der Fernleitungen wird durch die Doppelsprechschaltung erzielt, indem zwei Doppelleitungen zu einer dritten Leitung derart kombiniert werden, daß gleichzeitig drei Gespräche ohne gegenseitige Störung geführt werden können. Auch kann auf einer Doppelleitung gleichzeitig gesprochen und duplex oder diplex telegraphiert (Simultanbetrieb) werden. Dieser Betrieb ist besonders nach dem Prinzip der Wheatstoneschen Brücken vielfach in Anwendung. Auch sind Telegraphen-Einzelleitungen (z. B. Turin-Vercelli) nach dem System Brune-Turchi, das sich an das Rysselberghesche Verfahren anlehnt, für gleichzeitiges Telegraphieren und Telephonieren mit Hilfe einer Differentialspule hergerichtet.

III. Fernsprechlinien und -Leitungen.

Der zur Herstellung oberirdischer Leitungen verwendete Bronzedraht (Eisen ist wegen seiner magnetischen Eigenschaften für Fernsprechzwecke ungeeignet) besteht aus fast metallisch reinem, hartgezogenem Kupfer, das nur geringe Mengen von Silicium etc. enthält. Der Draht für Anschlußleitungen ist 1,5 mm, der für Verbindungs- und Fernleitungen 2, 3, 4, 4,5 und 5 mm stark. Als Isolatoren dienen die auf eiserne Stützen aufgedrehten Porzellandoppelglocken verschiedener Größe. Die Isolatoren werden entweder unmittelbar in Holzstangen oder zu 2, 4, 6 und mehr Stück in eiserne, seltener hölzerne Querträger geschraubt, von denen die kürzern an Einzelstangen, die längern an mehreren nebeneinander gestellten Stangen mittels Schellen und Vorlegeplatten befestigt werden. Namentlich in Städten mit zahlreichen Anschlußleitungen werden auf den Dächern Doppel- und Mehrfachgestänge aus schmiedeeisernen Rohren mit Querträgern für 20 und 30 Isolatoren errichtet, so daß sich mehrere hundert Leitungen in einem Linienzüge führen lassen. Die Stangen mit ihren Verstärkungs- und Sicherungsmitteln, die Isolatoren und die Leitungen bilden zusammen die Fernsprechlinie. Auch an Telegraphenlinien werden Fernsprechdoppelleitungen angebracht, deren beide Zweige so eng nebeneinander verlaufen, daß induktorische Störung ausgeschlossen ist (s. Elektrische Leitung).

Die ungeheure Zunahme der Anschlüsse in den großen Städten, die aus den Fahrdrähten der elektrischen Bahnen etc. drohenden Starkstromgefahren und die Notwendigkeit, die Leitungen als Doppelleitungen herzustellen, machten es unmöglich, dauernd mit oberirdischen Leitungen allein auszukommen. Mit der Verwendung von unterirdischen Kabeln konnte durchgreifend erst vorgegangen werden, als in den Sprechkabeln mit Luftraumisolation, zu deren Herstellung der 0,8 mm starke Kupferdraht mit gefalteten Papierstreifen hohl umwickelt wird, unterirdische Leitungen mit genügend geringer Kapazität (unter 0,06 Mikrofarad für 1 km) bei vorzüglicher Isolation (500 Megohm für 1 km) gefunden waren, so daß unterirdisch wenigstens auf kürzere Entfernungen (etwa 20 km) gute Verständigung erzielt wurde und die Leitungen ganzer Stadtnetze mit Einschluß der Einführungen in die Häuser unterirdisch angelegt werden konnten.

Fig. 16. Zementblock für Fernsprechleitungen.
Fig. 16. Zementblock für Fernsprechleitungen.

Je eine Hin- und Rückleitung bilden im Kabel ein Adernpaar, die Paare sind gruppen- oder lagenweise verseilt. Sie erhalten nur einen Bleimantel, wenn jedes Kabel in ein besonderes Rohr eingezogen werden soll, sonst noch eiserne Schutzdrähte. Zur Herstellung der Rohre werden meist 1 ml ange Zementplatten mit 2–4 Stück 10 cm weiten Öffnungen voneinander gefalzt, auch übereinander gelegt (Textfig. 16). Vom Vermittelungsamt laufen 200–250paarige Hauptkabel nach einem Häuserblock, wo sie an dem Schaltbrett eines Hauptverteilers (Tafel II, Fig. 17) mit den um den Block herumgeführten 50-, 20-, 10- und 5paarigen Verteilungskabeln verbunden werden. Entweder werden letztere ganz oder nur Abzweigungen derselben an den im [445] Haus aufgestellten Einzelverteiler (Taf. I, Fig. 18) gelegt, wo ihre Verbindung mit den nach den Sprechapparaten führenden Bleikabeln erfolgt. Bei oberirdischer Herstellung der Zuführungsleitungen zu den Sprechstellen verbindet man die an den Kabelaufführungspunkten hoch geführten Hauptkabel in den unter oder über Dach angebrachten Überführungskasten mit den oberirdischen Leitungen. Längere Kabelleitungen lassen sich nach dem Pupinschen Verfahren für den Sprechverkehr herrichten, indem die Intensität der die Sprechverständigung beeinträchtigenden Ladungsströme durch Vergrößerung der Selbstinduktion, d. h. durch Einschaltung von Draht- (Induktanz-) Rollen in mathematisch ermittelten Abmessungen und Abständen vermindert wird, wodurch auf einer Kabelleitung über eine etwa viermal so weite Entfernung gesprochen werden kann als ohne Induktanzrollen. Durch Anwendung des Pupinschen Verfahrens auf eine 5 mm starke oberirdische Bronzeleitung würde sich eine Verständigung auf 5000 km erreichen lassen. Von den wenigen unterseeischen Fernsprechkabeln ist das vieraderige Kabel St. Margaret's Bay (Engl and) bis La Panne (Belgien) in der Linie London-Brüssel das längste (88 km). (Schwerverständliche Wörter buchstabiert man telephonisch am besten, indem man die einzelnen Buchstaben durch Eigennamen ersetzt, z. B. B. von Berta.)

IV. Gesetzgebung und Verwaltung.

Das Recht, Fernsprechanlagen, insbes. Ortsfernsprechnetze und Verbindungsleitungen herzustellen und zu betreiben, steht in den meisten Ländern ausschließlich dem Staate zu und bildet da, wo unter Telegraphenanlagen die Fernsprechanlagen mitbegriffen werden, einen Teil des Telegraphenregals. Von dem Staate wird dieses Recht entweder selbst ausgeübt und dessen Ausübung an Private nur vereinzelt für kürzere Strecken verliehen, oder der Staat verleiht in großem Umfange die Ausübung des Regals an Private, und zwar gegen eine bestimmte Abgabe und mit dem Vorbehalte, die Anlagen jederzeit oder nach bestimmter Frist gegen Entschädigung selbst zu übernehmen; dem Staat bleibt indes unbenommen, gleichzeitig neben den Privatnetzen auch Staatsnetze zu errichten. Die Privatnetze sind in mehreren Ländern, wie in England, unter Aufwendung großer Opfer vom Staat angekauft worden. In Ländern ohne Fernsprechregal besorgt die Privatindustrie den Bau und Betrieb der Fernsprechanlagen. Im Deutschen Reich ist das öffentliche Fernsprechwesen von vornherein als staatliche Verkehrsanstalt eingerichtet und das Regal durch das Gesetz über das Telegraphenwesen des Deutschen Reiches vom 6. April 1892 endgültig gesichert worden. In Österreich wurde das Fernsprechregal durch die Telephonverordnung vom 7. Okt. 1887 und in Ungarn durch Gesetz vom 8. Aug. 1888 festgestellt. Außer in diesen Ländern übt der Staat das Fernsprechregal allein aus in: Belgien, Bulgarien, Frankreich, Luxemburg, Rumänien, Schweiz, Kotschinchina, Japan, Senegal, Natal und im australischen Staatenbund. Private und staatliche Anlagen bestehen in Großbritannien, Rußland, Spanien und Schweden nebeneinander. In Dänemark, Italien, Niederlande und Norwegen betreibt der Staat nur Verbindungsanlagen, während die Ortsfernsprechnetze sich in Händen von Privatgesellschaften befinden. In Spanien stellt der Staat nur für seine eignen Zwecke Fernsprechanlagen her. Ausschließlich Privatbetrieb herrscht in Brasilien, Niederländisch-Indien und Nordamerika. Wo der Staat das Fernsprechwesen verwaltet, ist es, wie in Deutschland, gewöhnlich der Telegraphenverwaltung mit unterstellt. Um sich die Benutzung der öffentlichen Straßen und Wege, der Eisenbahnen und Flüsse, insbes. aber des Privateigentums zur Herstellung ober- und unterirdischer Fernsprechlinien zu sichern, sind in den meisten Staaten besondere Gesetze, für das Deutsche Reich das Telegraphenwegegesetz vom 18. Dez. 1899, erlassen worden. Während ein Privater die Überschreitung seines Grundstücks mit Leitungen in der Luftlinie gestatten muß, wenn er in der Benutzung des Grundstücks dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird, ist die Anbringung von Leitungsstützen von einer Vereinbarung mit dem Eigentümer abhängig. In dieser Weise sind z. B. im Deutschen Reich und der Schweiz die Verhältnisse geregelt, während in Ungarn der Staat ohne weiteres zur Anbringung von Leitungen an Privathäusern, unter Umständen gegen Entschädigung, berechtigt ist.

Zur Bedienung der Teilnehmer in den Vermittelungsämtern werden fast allgemein weibliche Personen verwendet, teils aus finanziellen, wohl auch aus sozialpolitischen Gründen, teils weil die höhere Stimme weiblicher Personen durch den F. deutlicher übertragen wird. Auch die Aussicht wird von weiblichen Personen, in letzter Linie jedoch von männlichem Personal geführt, dem außerdem die Vornahme der elektrischen Messungen, die Eingrenzung und Beseitigung von Störungen obliegt.

Ein Fernsprechanschluß ist die künstliche Erweiterung des natürlichen Sprech- und Hörbereichs und kann demgemäß auf fast allen Gebieten menschlichen Wirkens mit Nutzen verwendet werden. Dabei liegt der Kulturwert des Fernsprechers weniger in der Bequemlichkeit der Gesprächsübermittelung, als hauptsächlich darin, daß die Nachrichteneinziehung und die darauf aufgebaute Entschließung, selbst im Vergleich mit der Post- und Telegrammbeförderung, ganz erheblich beschleunigt wird, wodurch der Fernsprechteilnehmer dem Nichtangeschlossenen gegenüber zu einer überlegeneren Ausnutzung seiner Kräfte gelangt. In der Erkenntnis dieser Tatsache sind die Kulturstaaten mit Fernsprechregal bestrebt gewesen, auch den wirtschaftlich Schwächern die Benutzung des Fernsprechers auf alle technisch erreichbaren Entfernungen zu ermöglichen. Wo lediglich auf Erwerb gerichtete Gesellschaften das Fernsprechwesen in der Hand haben, regelt sich die Höhe der Gebührensätze durch den Wettbewerb der Gesellschaften untereinander. In Nordamerika gibt es keine bestimmten Einheitssätze für die Gebühren; die Teilnehmer werden nach Leitungslänge und Gesprächsumfang eingeschätzt. In New York schwanken die Sätze für einen Anschluß zwischen 25 und 500 Doll. für das Jahr. Eine weitgehende Herabsetzung der Gebühren fand namentlich statt, als das von der Bell-Gesellschaft erworbene Hauptpatent, das die ganze Kunst der Übermittelung der menschlichen Sprache durch Elektrizität zum Gegenstand hatte, im Frühjahr 1893 abgelaufen und damit das einzig dastehende Monopol dieser Gesellschaft gebrochen war. In der ersten Entwickelungsperiode des Fernsprechwesens ist, namentlich in Schweden, verschiedentlich versucht worden, die durch den Bau und Betrieb einer Ortsfernsprecheinrichtung entstandenen Kosten anteilmäßig auf die Interessenten zu verteilen. Schon wegen der Schwierigkeit der Kostenverteilung beim Hinzutritt neuer Teilnehmer hat dieses System keine Verbreitung gefunden. Jetzt werden in allen Ländern für Fernsprechanschlüsse und[446] für die Benutzung der Fernleitungen teils einmalige, teils fortlaufende Gebühren erhoben, die hauptsächlich aus folgenden Elementen in der verschiedenartigsten Weise zusammengesetzt werden: 1) feststehende, in bestimmten Fristen zu zahlende Bauschgebühr für einen Anschluß, deren Höhe abhängig ist von der Größe der Stadt und des Sprechbereichs, der Länge und Art der Leitung (ober- oder unterirdisch, Doppelleitung), der Art des Anschlusses (Geschäfts-, Hotel- oder Klub-, Wohnungsanschluß) mit Ermäßigung für weitere Anschlüsse desselben Teilnehmers und für Behördenanschlüsse, sowie mit oder ohne Recht der freien Benutzung der öffentlichen Sprechstellen, ferner abhängig von der Vertragsdauer, der Gesprächszahl mit Nachzahlung für überschießende Gespräche; 2) Grundgebühr für die Überlassung der Apparate und der Anschlußleitung; 3) Ortsgesprächsgebühr für Gespräche mit begrenzter oder unbegrenzter Dauer; 4) Ferngesprächsgebühr für die Benutzung der Fernleitungen, deren Höhe abhängig ist von der Entfernung, der Dauer und Dringlichkeit der Gespräche mit Ermäßigungen an Sonn- und Feiertagen sowie im Bezirksverkehr; 5) Bauschgebühr für Benutzung der Fernleitungen in bestimmten Nachtstunden oder von der Börse aus mit Ermäßigungen wie unter 4); außerdem 6) einmalige Zuschüsse zu den Kosten für die Herstellung, mitunter auch die Unterhaltung der Sprechstelle u. Leitung; 7) laufende Zuschläge zur Anschlußbauschgebühr für die in derselben nicht berücksichtigte Leitungslänge und 8) Erstattung sämtlicher Baukosten für die Anschlußleitung oder für die Apparate.

Im allgemeinen wird danach gestrebt, Leistung und Gegenleistung in Einklang zu bringen, was nur durch eine Abstufung der festen Gebührensätze oder durch Bezahlung jedes einzelnen Gesprächs, nicht aber durch allgemein gültige Abonnementssätze zu erreichen ist.

Für das Deutsche Reich, mit Ausschluß des innern Verkehrs von Bayern und Württemberg, ist das Gebührenwesen durch die vom 1. April 1900 in Kraft getretene Fernsprechgebührenordnung vom 20. Dez. 1899 gesetzlich geregelt. Für jeden Anschluß bis zu 5 km Länge wird nach der am Anfang eines Kalenderjahres vorhandenen Anzahl Anschlüsse entweder eine Bauschgebühr oder auf Antrag, jedoch nur in Netzen mit über 50 Anschlüssen, eine Grundgebühr für Apparate und Leitung sowie Gesprächsgebühren für mindestens 400 Drei-Minutengespräche zu 5 Ps. erhoben. Die jährliche Bauschgebühr beträgt in Netzen von nicht über 50 Anschlüssen 80 Mk.; bei 51–100 Anschlüssen 100 Mk.; bis 200: 120 Mk.; bis 500: 140 Mk.; bis 1000: 150 Mk.; bis 5000: 160 Mk.; bis 20,000: 170 Mk.; bei mehr als 20,000 Anschlüssen 180 Mk. und für Anschlüsse an Postanstalten ohne Fernsprechnetz 80 Mk. Die Grundgebühr beträgt in Netzen von nicht über 1000 Anschlüssen 60 Mk.; bei 1001–5000 Anschlüssen 75 Mk.; bis 20,000: 90 Mk.; darüber 100 Mk. jährlich bis 5 km Anschlußlänge. Anschlüsse gegen Bauschgebühr dürfen innerhalb desselben Netzes von Dritten unentgeltlich benutzt werden; überhaupt aber darf sich ein Teilnehmer die für Gespräche eines Dritten fälligen Einzelgebühren erstatten lassen. Im Fernverkehr werden bis 25 km Entfernung 20 Pf., bis 50 km 25 Pf., bis 100 km 50 Pf., bis 500 km 100 Pf., bis 1000 km 150 Pf. und über 1000 km 200 Pf. für ein Drei-Minutengespräch erhoben. Die Entfernungen werden nach § 2 des Gesetzes über das Posttaxwesen vom 28. Okt. 1871 unter Zugrundelegung von Taxquadraten berechnet. Dringende Gespräche kosten das Dreifache. Die sonstigen Gebühren für Nebenanschlüsse, für Aufnehmen und Zusprechen von Telegrammen, Nachtverbindungen, Benutzung öffentlicher Sprechstellen und Fernsprechautomaten (im Ortsverkehr 10 Pf. für das Gespräch), Verbindungen im Vororts-, Nachbarorts- u. Bezirksverkehr sowie nach dem Auslande, für besondere u. Nebentelegraphen sind durch die Ausführungsbestimmungen zur Fernsprechgebührenordnung vom 26. März 1900 vom Reichskanzler festgesetzt.

Die Neuregelung der Gebühren hat namentlich aus dem Bestreben, Anschluß an die Fernleitungen zu erhalten, eine starke Zunahme der Ortsfernsprechnetze auf dem flachen Lande sowie eine Vermehrung der Nebenanschlüsse zur Folge gehabt. Die im ersten Jahr nach der Neuregelung eingetretene Mindereinnahme von 4,7 Mill. Mk. ist hauptsächlich durch die billigen Anschlüsse gegen Grund- und Gesprächsgebühren entstanden. Trotz der Zunahme der Ferngespräche müßten die Fernleitungen noch stärker ausgenutzt werden, wenn die auf 1 km entfallende Einnahme nicht noch weiter sinken soll.

In Wien werden für einen Anschluß auf 2 km jährlich 200 Kr., für jedes weitere Kilometer 50 Kr. mehr erhoben; im übrigen Österreich ist für einen Anschluß jährlich zu zahlen: eine Baugebühr (bis 500 m 100 Kr.) als Zuschlag zu den Selbstbaukosten der Verwaltung, eine Stationsgebühr (60 Kr.) für die Hergabe und Unterhaltung der Apparate und eine Umschattegebühr (40 Kr.) für die Bedienung des Anschlusses im Amt. In Budapest kostet ein Stadtanschluß 300 Kr. Entsprechend den billigen Lebensbedingungen in Skandinavien sind daselbst auch die Gebühren für Anschlüsse am niedrigsten, in Norwegen gibt es schon Anschlüsse für 25 Mk. jährlich. In Paris hat der Teilnehmer für einen Anschluß innerhalb der Enceinte 400 Fr. jährlich zu zahlen und außerdem die Apparate selbst zu beschaffen, in London 17 Pfd. Sterl. für einen Anschluß mit unbeschränkter Benutzung, indes werden in Frankreich und Engl and auch Anschlüsse gegen Grund- und Gesprächsgebühr überlassen.

Nach dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch, § 147, gilt eine durch den F. gemachte Offerte als ein dem Anwesenden gemachter Antrag, und ein solcher kann nur sofort angenommen werden; der Offerent ist also nicht länger gebunden (vgl. Meili in der »Deutschen Juristenzeitung«, 1898, S. 457). Bei Geschäftsabschlüssen mittels Fernsprechers soll sich die Auslegung im Zweifelsfalle gegen denjenigen richten, der diese Verkehrsform gewählt hat. Die Folgen einer verstümmelt eingegangenen Antwort können nicht auf den Antwortenden abgewälzt werden. Der Auffordernde erklärt stillschweigend, daß er die Antwort auch dann als verbindlich gelten lassen wolle, wenn er sie nur teilweise oder verstümmelt erhalten hat. Die öffentlichen Zwecken dienenden Fernsprechanlagen (Ämter, Linien und Sprechstellen) stehen unter dem Schutze der § 317ff. des Reichsstrafgesetzbuches.

V. Statistisches.

Die Fernsprechverwaltungen sind fortgesetzt bemüht, den Sprechbereich jedes Teilnehmers im eignen Lande durch Herstellung neuer Fernsprechverbindungsleitungen und durch Vertragschließung auch auf das Ausland, namentlich die Nachbarländer, auszudehnen. In der Ausführungsübereinkunft zum internationalen Telegraphenvertrag ist die Herstellung internationaler Fernsprechverbindungen nur im allgemeinen vorgesehen und die Gesprächseinheit auf 3 Minuten festgesetzt. In der Londoner Revision (1903) sind auch einige Betriebsvorschriften allgemein[447] geregelt, namentlich daß die Gesprächszeit von dem Augenblick an gerechnet werden soll, wo die Verbindung zwischen dem Rufen den und dem Verlangten hergestellt ist, nachdem letzterer geantwortet hat, wobei die Anrufzeit, tags 1 Minute, nachts 3 Minuten, nicht berechnet wird. Mit 5 mm starken Bronzedrähten kann man Entfernungen bis gegen 2000 km telephonisch gut überbrücken. Die Gesamtzahl der Teilnehmeranschlüsse auf der ganzen Erde beträgt (1902) gegen 4 Millionen. Der Stand des Fernsprechwesens in den wichtigsten Ländern und dessen Entwickelung im Reichspostgebiet ist aus Tabelle I u. II ersichtlich.

Tabelle

Deutschlands internationaler Fernsprechverkehr erstreckt sich zurzeit (1903) auf Österreich-Ungarn, die Schweiz, Belgien, die Niederlande, Dänemark, Schweden, Frankreich und Luxemburg. Von Berlin kann mit über 1730 deutschen und über 430 ausländischen Orten gesprochen werden. Über die in den verschiedenen Ländern und Orten zugelassenen Sprechbeziehungen, von denen einige in der Tabelle III ausgeführt sind, geben die für die einzelnen Städte und Bezirke herausgegebenen Teilnehmerverzeichnisse Auskunft.

Tabelle

VI. Fernsprecher für besondere Zwecke.

Der F. findet für zahlreiche besondere Zwecke in Haus- und Privattelephonanlagen Verwendung. Er bewährt sich als ein vorzügliches Hilfsmittel zur Beschleunigung des Geschäftsganges innerhalb industrieller Anlagen, der Handelshäuser, der Hotels, der Bureaus von Behörden, der Schiffe etc. Bei solchen Anlagen, namentlich nicht zu umfangreichen, kann[448] man die Zentralstelle und das durch eine besondere Person zu bedienende Umschaltesystem durch Verwendung von Linienwählern entbehrlich machen; das sind bei den einzelnen Sprechstellen aufzustellende Stöpselumschalter, die so durch Leitungen miteinander verbunden sind, daß der Rufende sich selbst mit der gewünschten Stelle verbinden kann. Lautsprechende F. werden in Verbindung mit dem sogen. Kommando-Stentor-Mikrophon im Seewesen und bei der Artillerie für Kommandoverteilungen benutzt. Der F. steht dem Bergmann im Schachte, dem Taucher in der Taucherkappe, dem beobachtenden Offizier im Fesselballon zur Verfügung; er dient zur Verbindung der Polizei- und der Feuerwehrstationen, der Gutsgebäude und Vorwerke, der Förstereien, der wissenschaft lichen Institute auf Bergspitzen mit den Ansiedelungen im Tale; das Mikrophon überträgt den Gesang aus den Opernhäusern und die Predigten aus den Kirchen in die Privatwohnungen etc. Fernsprechanlagen zur Verbindung von privaten Geschäftsstellen, sogen. besondere Anlagen, stellt auch die Reichspost her; z. B. beträgt die Gebühr für zwei Sprechstellen, die durch eine einfache, 5 km lange Leitung am Holzgestänge verbunden sind, nach den Ausführungsbestimmungen zur Fernsprechgebührenordnung jährlich (2 x 20 + 5 x 30) = 190 Mk. Nebenanlagen mit Anschluß an eine Telegraphenanstalt zur Übermittelung von Telegrammen dürfen nur in Orten ohne Ortsfernsprecheinrichtung mit F. betrieben werden. Zur Sicherung des Eisenbahnbetriebes dienen Streckenfernsprecher in den Wärterbuden und in den Zügen tragbare Fernsprechsysteme; letztere können in die Leitungen, durch welche die Streckenfernsprecher verbunden sind, überall leicht eingeschaltet werden. Selbst zur Ermöglichung des Sprechverkehrs zwischen zwei fahrenden Eisenbahnzügen sind Schaltungen praktisch erprobt worden, namentlich in Verbindung mit Weckereinrichtungen zur Verhütung von Eisenbahnzusammenstoßen. Außer zum Verkehr innerhalb der Eisenbahnzüge führen diese (z. B. zwischen Chicago und San Francisco) Fernsprechgehäuse mit, die während des Aufenthalts auf den wichtigsten Stationen an die Ortsfernsprecheinrichtung angeschlossen werden und von den Reisenden gegen Entgelt benutzt werden dürfen; auch Schiffe, die im Hafen liegen, werden in dieser Weise angeschlossen. Zur Einschaltung in Klingelanlagen der Privatwohnungen sind ganz einfache Sprechsysteme im Handel zu haben.

In Deutschland besteht seit 1887 zugunsten der Bewohner kleiner Landorte, die bei Unglücksfällen meist auf die Hilfe aus benachbarten Orten angewiesen sind, ein besonderer Unfallmeldedienst (s.d.).

Eine eigenartige Einrichtung ist die Telephon-Zeitung (Telephon Hirmondó) in Budapest. Den an eine Zentralstelle angeschlossenen 8000 Teilnehmern werden interessante Tagesneuigkeiten, Börsennachrichten, Konzertaufführungen etc. von morgens bis abends nach einem bestimmten Programm telephonisch zu Gehör gebracht; auf besonders wichtige Nachrichten, den Beginn der Vorstellungen und Akte macht ein laut tönender Alarmapparat aufmerksam.

Die drahtlose Telephonie (Lichttelephonie, Phototelephonie) hat für die Verständigung auf kürzere Entfernungen, namentlich im Festungs- und Küstenbeobachtungsdienst, praktische Bedeutung gewonnen, seitdem E. Ruhmer in Berlin an Stelle des Bellschen Photophons (s.d.), das höchstens auf 200 m wirkte, die sprechende Bogenlampe von Simon (Göttingen) verwendet und die Selenzelle sowie die Schaltung wesentlich verbessert hat, so daß ein Gespräch bis über 10 km drahtlos geführt werden kann. Die hiernach von Siemens-Schuckert 1903 konstruierten Apparate für Lichttelephonie sind derart mit Einrichtungen für Lichttelegraphie (s.d.) vereinigt, daß gleichzeitig das Geben und Abhören von Telegrammen nach Morsezeichen möglich ist. Das System der drahtlosen Telephonie von F. A. Collins kommt darauf zurück, die Erde und das Wasser als Leiter für lange elektrische Wellen zu benutzen; bei Versuchen in Rockland Lake N. Y. 1902 soll auf 5 km eine laute und deutliche Verständigung erzielt worden sein.

Vgl. »Geschichte und Entwickelung des elektrischen Fernsprechwesens« (Berl. 1880); Schenk, Philipp Reis, der Erfinder des Telephons (Frankf. a. M. 1878); du Moncel, Le Téléphone (5. Aufl., Par. 1886); Prescott, Bell's electric speaking telephone (New York 1884); Wietlisbach, Handbuch der Telephonie (bearb. von Weber, Wien 1899); Mix u. Genest, Anleitung zum Bau elektrischer Haustelegraphen und Telephonanlagen (5. Aufl., Berl. 1899); »Beschreibung der in der Reichstelegraphenverwaltung gebräuchlichen Apparate« (das., Reichspostamt 1899, mit Nachträgen bis 1903); Canter, Technik des Fernsprechwesens (3. Aufl., Bresl. 1901); Herbert, Telephone system of the British Post Office (2. Aufl., Lond. 1901); Hopkins, Telephone lines and their properties (6. Aufl., New York 1901); Schwaighofer, Grundlagen der Preisbildung im elektrischen Nachrichtenverkehr (Münch. 1902); Ruhmer, Das Selen etc. mit Berücksichtigung der drahtlosen Telephonie (Berl. 1902); Meili, Das Telephonrecht (Leipz. 1885). Zeitschriften: »Elektrotechnische Zeitschrift« (Berlin, seit 1880, redigiert von Kapp); »Archiv für Post und Telegraphie« (das., Reichspostamt); »Zeitschrift für Elektrotechnik« (Wien, seit 1883, redigiert von Zinner); »Journal Télégraphique« (Bern); »Electrician« (London); Strecker, Fortschritte der Elektrotechnik (Telephonie), ein fortlaufender Quellennachweis (Berlin, seit 1888).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 441-449.
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