[490] Schwaben (Gesch.). Das alte Herzogthum hieß früher Alemannien von den darin seßhaften germanischen Alemannen (s.d.); seit dem 5. Jahrh. wanderten aus Nordwesten Sueven ein, welche sich nach u. nach mit den Alemannen vereinigten u. nach welchen das Land Suevia (Schwabenland, Schwaben) genannt ward; dieser Name wurde bes. gebräuchlich, nachdem 748 die Herzogswürde von Alemannien abgeschafft u. das Land eine Provinz des Fränkischen Reichs geworden war; damals wurde Elsaß u. Rhätien davon getrennt u. das übrige S. durch Kammerboten (Nuntii camerae) der Frankenkönige verwaltet. Als Karl der Große durch seine Gemahlin Hildegarde der Erbe vieler herzoglicher Allodialgüter wurde, gewann die köngliche Macht in S. eine feste Grundlage u. bildete bei der Theilung des Frankenreichs 843 mit Baiern den Kern des deutschen Erbkönigreichs. Durch die Verwüstungen der Ungarn um 900 litt auch S. sehr. Die königliche Gewalt gerieth mit der Zeit in Verfall u. die Kammerboten bemächtigten sich der höchsten Gewalt. Unter ihnen waren bes. Erchinger u. Berthold, Brüder u. Schwäger des Königs Konrad, mächtig; der Erstere nahm 915 wieder den Titel eines Herzogs von Alemannien an, wurde aber 917 auf der Reichsversammlung zu Altheim, weil er den Bischof Salomo gefangen genommen hatte, hingerichtet.
Das Volk rief nun den Grafen Burkhard I., einen königlichen Kammerboten, zum Herzog von S. aus. Dieser, ein Eidam des Königs von Burgund u. durch dessen Beistand mächtig, wollte sich unabhängig vom Reiche machen, mußte aber die Oberherrlichkeit des Königs Heinrich I. anerkennen. Unter ihm wurde das Elsaß von Heinrich I. 925 wieder zu S. geschlagen. Burkhard blieb 925 gegen die Mailänder, u. seine Gemahlin Reginlinde vermählte sich 926 mit dem Grafen Hermann I. von Ost-Franken, welcher dadurch Herzog von S. wurde. Dessen einzige Tochter Ida (Editha) heirathete 948 Ludolf, Sohn des Kaisers Otto I. Dieser wurde aber, als er sich 952 gegen seinen Vater empörte, 954 des Herzogthums entsetzt u.st. 957, u. Burkhard II. wurde Herzog. Nachdem dieser 973 kinderlos gestorben war, verlieh Kaiser Otto II. das Herzogthum S. seinem Neffen Otto, dem Sohne Ludolfs, welcher auch 976 zugleich das Herzogthum Baiern (s. Baiern S. 190) erhielt, doch behielt Burkhards Wittwe, Hedwig (s.d. 1), bis an ihren Tod großen Einfluß auf die Regierung des Landes. Als Otto 982 in Italien gestorben war, erhielt Konrad I., Sohn des Grafen Udo von Rheingau, Neffe Hermanns I., S.u. nach seinem Tode 977 sein Vetter Hermann II., Sohn des Herzogs Udo von Franconien. Dieser besaß auch das Elsaß u. wohnte in Zürich, er wurde in Aachen als Gegenkönig Heinrichs II. gekrönt, unterwarf sich aber später u.st. 1004; sein Sohn Hermann III. folgte ihm; diesen beerbte nach seinem Tode 1012 seine älteste Schwester Gisela, welche an den Markgrafen Ernst von Österreich vermählt war, nach dessen Tode 1015 sie die Vormundschaft über ihren Sohn Ernst Il. führte. Sie vermählte sich zum zweiten Male mit Graf Bruno von Braunschweig u. zum dritten Mal mit dem nachmaligen Kaiser Konrad II., welcher unter den Herzögen von S. auch als Konrad II. gezählt wird. Ernst II. empörte sich gegen ihn u. verlor 1027 F., welches Konrad nebst Burgund u. Franken dem Bruder Ernsts, Hermann IV., 1030 verlieh, dessen Nachfolger Heinrich I., Sohn des Kaisers Konrad II., war. Als dieser Heinrich als Heinrich III. Kaiser wurde, belehnte er 1045 den Pfalzgrafen Otto mit S., nach dessen Tode 1047 es wiederum an das Königshaus zurückfiel. Die Kaiserin Agnes, Mutter u. Vormünderin Heinrichs IV., verlieh S. 1058 ihrem Eidam, dem Grafen Rudolf von Rheinfelden, welcher seit 1072 öfter mit seinem Schwager dem Kaiser [490] Heinrich IV., in ernste Zerwürfnisse kam u. 1078 von den dem Kaiser feindlichen deutschen Stämmen zum Gegenkaiser gewählt wurde. Aber die meisten Färsten zogen sich allmälig von ihm zurück, Heinrich IV. kam 1077 aus Italien, entsetzte ihn zu Ulm des Herzogthums u. erklärte ihn in die Reichsacht. Man focht mit abwechselndem Glück, Heinrich IV. hinderte 1078 Rudolfs Übergang über den Neckar u. die Verbindung der Schwaben mit den Sachsen, verlor aber die Schlachten 7 August 1078 bei Melrichstadt u. den 27. Jan. 1080 bei Fladenheim, wogegen Rudolf den 15 Octbr. 1080 in der Schlacht bei Mölsen unweit Merseburg schwer verwundet wurde u. am folgenden Tage starb.
Bereits 1079 hatte Heinrich IV. das Herzogthum Friedrich I. dem Älteren von Hohenstaufen, welcher sich in den Sächsischen Kriegen ausgezeichnet hatte, verliehen u. ihn mit seiner Tochter Agnes vermählt. Dieser mußte aber nach Rudolfs Tode mit Berthold von Rheinfelden u. Berthold von Zähringen, dem Sohn u. Schwiegersohn Rudolfs, um das Herzogthum kämpfen, bis er endlich 1096 die welfischen Stammgüter an Baiern, den Breisgau u. die Reichskastenvogtei Zürich an Berthold von Zähringen abtrat u. das Übrige, wozu auch ein Theil von Franken gehörte, behielt; seine Hauptstadt war Ulm. Bei seinem Tode, 1105, hinterließ er zwei Söhne, von denen der ältere, Friedrich II. der Einäugige, Herzog von S., der andere, Konrad, Herzog von Franken wurde. Friedrich blieb seinem Oheim, dem Kaiser Heinrich V., bei der Empörung der Fürsten von 1114 treu u. unterwarf demselben die Rheingegenden; nach Heinrichs V. Tode 1125 erbte er u. sein Bruder die reichen fränkischen Stammgüter. Seine Wahl zum Deutschen König war damals im Werke, wurde aber vom Erzbischof Albert von Mainz vereitelt, daher erkannte er u. sein Bruder die Wahl Lothars nicht an, u. dieser verbündete sich mit den Zähringern u. Welfen gegen sie u. zwang sie 1133 u. 1135 ihn anzuerkennen. Nach Lothars Tode 1128 wurde Konrad III. von Hohenstaufen, Herzog von Franken, mit Friedrichs II. Beistand zum König der Deutschen gewählt. Friedrich II. starb 1147; sein Sohn Friedrich III., welcher sich schon für Konrad III. in der Schlacht von Weinsberg hervorgethan hatte, entriß jetzt den Zähringern Zürich u. stritt, während König Konrad 1147 auf einem Kreuzzuge begriffen war, tapfer gegen Welf u. demüthigte ihn. Die lange Fehde zwischen den Welfen u. Hohenstaufen nahm darauf für einige Zeit ein Ende, da nach Konrads Tode Herzog Friedrich III., von seiner Mutter her selbst ein Welfe, 1152 als Friedrich I. (Barbarossa od. der Rothbart) zum Deutschen König gewählt u. nun das Haupt beider so lange verfeindeter Häuser wurde (s. Deutschland, Gesch. S. 35). Da er als Kaiser kein eigenes Herzogthum behalten durfte, so gab er die Herzogthümer S.u. Franken seinem erst siebenjährigen Vetter, Sohn des Kaisers Konrad III., Friedrich IV. von Rothenburg (so nach seiner Residenz genannt) u. seinem Stiefbruder Konrad die Rheinpfalz. Für S. ging unter den Hohenstaufen eine goldene Zeit auf, die Deutsche Sprache vervollkommnete sich von da aus, die Dichtkunst blühte, Handel u. Gewerbe kamen empor, die Künste u. Wissenschaften fanden hier Begünstigung u. die Schwaben waren unter allen Deutschen das reichste, gebildetste u. geehrteste Volk. Friedrich IV. starb auf einem Zuge nach Italien, zugleich mit ihm auch Herzog Welf u. mehre schwäbische Herren u. Grafen; diese alle beerbte der Kaiser Friedrich I. u. behielt diese großen Besitzthümer einige Jahre u. regierte sie im Namen seiner Söhne, dann ertheilte er, da der älteste. Heinrich VI., ihm auf dem deutschen Thron folgen u. auch durch seine Gemahlin Sicilien erhalten sollte, dem zweiten, Friedrich, 1169 das Herzogthum Elsaß u. die welfische Grafschaft Altorf; dem dritten, Konrad, Franken u. dem vierten, Philipp, Burgund. Herzog Friedrich V., der begütertste unter allen deutschen Fürsten, begleitete seinen Vater 1189 auf dem Kreuzzuge, wurde nach dessen Tode vom Kreuzheer zum Heerführer gewählt, starb aber auch, nachdem er fast sein ganzes Heer verloren hatte, 1191 in Akkon. Nun erbte S. sein Bruder Konrad III., Herzog von Franken, welcher 1196 im Kriege gegen die Zähringer in Durlach erschlagen wurde. Kaiser Heinrich VI. verlieh nun S. seinem jüngsten Bruder Philipp, Markgrafen von Toscana, ernannte ihn zum Reichsverweser u. vermählte ihn mit der griechischen Prinzessin Irene. Nach dem Tode des Kaisers Heinrich VI. wurde Philipp zunächst Vormund von dessen Sohn Friedrich, trat aber nachher mit Otto IV. als Bewerber um die Krone Deutschlands auf u. behielt 1204 die Oberhand über seinen Nebenbuhler (s.u. Deutschland S. 37), wurde aber 1208 auf der Altenburg bei Bamberg von Otto von Wittelsbach ermordet. Er hinterließ nur eine noch minderjährige Tochter, Beatrix, mit welcher sich nun der Gegenkönig Otto IV. von Braunschweig vermählte. Sie brachte ihrem Gemahl das Herzogthum S.u. 350 Burgen als Allode zu. Als sie schon drei Tage nach der Vermählung starb, fiel ihr Erbe dem Sohn des Kaisers Heinrich VI., Friedrich VI., dem Erben von Sicilien, zu. Dieser ward vom Papst Innocenz III. 1212 als Otto's IV. Gegenkönig aufgestellt, u. als er in Deutschland erschien, unterstützten ihn die Reichsfürsten, so eroberte er das Herzogthum S.u. wurde auch als Friedrich II. Deutscher Kaiser (s. Deutschland S. 37 f.). Er brachte viele verlorene Lehnsgüter durch Kauf, Tausch u. Einziehung wieder an sein Haus, dessen Besitzungen 1218 durch das Aussterben des Zähringer. Stammes vermehrt wurden. Bereits 1219 ernannte Friedrich seinen dreijährigen Sohn Heinrich II. zum Herzog von S.u. ließ ihm auch die Thronfolge in Deutschland zusichern; da sich Heinrich aber gegen seinen Vater empörte, setzte ihn dieser 1235 ab u. gab S. seinem Sohne Konrad IV. Nach Friedrichs II. Tode 1250 wurde Konrads Lage, welcher nun als Konrad IV. Kaiser wurde, in Deutschland höchst gefährdet, u. um sich in Sicilien behaupten zu können, mußte er Vieles von seinen schwäbischen Erbgütern verpfänden, s. Deutschland S. 39. Als er 1254 starb, fiel das Herzogthum S. an seinen zweijährigen Sohn Konrad V. od. Konradin, aber der König Wilhelm setzte diesen nicht zum alleinigen Herzog ein, sondern zersplitterte das Herzogthum; die Lehnsleute machten sich unabhängig u. zogen viele herzogliche Rechte an sich; von den schwäbischen Städten aber traten mehre in den 1254 gestifteten Rheinischen Bund. Vergeblich suchten die Vormünder Konradins ihrem Mündel durch Aufopferung mancher Allode das Herzogthum zu erhalten; die noch übrigen herzoglichen Ämter wurden 1259 an Ulrich von Württemberg[491] verliehen u. dieser 1280 zum Großmarschall des Herzogthums S. ernannt. Vieles was noch übrig geblieben war, vergab König Richard von Cornwall. Konradin wurde 1266 von den Anhängern seines Hauses nach Italien berufen, um sein Erdreich Sicilien in Besitz zu nehmen, u. verpfändete, um die Kosten dieses Zugs zu bestreiten, den Rest seiner schwäbischen Besitzungen Ihn begleitete sein Freund Friedrich von Baden-Österreich, doch beide wurden von Karl von Anjou am 23. Aug. 1268 bei Tagliacozzo geschlagen, gefangen u. am 29. Oct. 1268 in Neapel enthauptet.
Mit Konradins Tode erlosch der Stamm der Hohenstaufen u. das Herzogthum S. wurde nun nicht wieder besetzt. Die Bestandtheile desselben waren nämlich von einer Menge Reichsständen, größtentheils Grafen, in Besitz genommen worden, welche sich weder zur Herausgabe derselben verstehen, noch die errungene Reichsunmittelbarkeit aufgeben wollten. Die Größeren derselben wollten die Kleineren sich unterwerfen, u. hieraus entstand während des Zwischenreichs ein Krieg Aller gegen Alle. Alfons von Castilien machte als Verwandter der Hohenstaufen auf das Herzogthum S. wie auf die Kaiserkrone Anspruch, doch beredete ihn der Papst zu verzichten. Kaiser Rudolf von Habsburg suchte dem inneren Kriege zu steuern u. ernannte seinen zweiten Sohn Rudolf zum Herzog über S. Bald sah aber der Kaiser, daß die Herstellung des alten Herzogthums unmöglich sei, daher wurde nach des Herzogs Tode die herzogliche Würde als für erloschen betrachtet u. ihre Gerechtsame dem Reiche vorbehalten. Die größeren Stände blieben reichsunmittelbar, den kleineren wurde zwar auch Reichsunmittelbarkeit zugestanden, doch ihnen die Reichslandvögte vorgesetzt, welche die Obergerichtsbarkeit ausübten u. die Reichs- u. Krongüter verwalteten. Rudolf stellte endlich durch die Unterwerfung des Grafen Eberhard von Württemberg 1286 die Ruhe her u. errichtete das kaiserliche Hofgericht zu Rottweil, durch welches der 1290 in S. eingeführte Landfriede gegründet wurde. Nach des Kaisers Rudolf Tode, 1291, begannen die Fehden von Neuem; die schwäbischen Stände vereinigten sich, um der wachsenden Macht des Hauses Österreich Grenzen zu setzen, sie kriegten bes. gegen Albrechte von Österreich, Rudolfs ältesten Sohn u. nachmaligen Kaiser. Albrecht kam selbst nach S.u. züchtigte die ihm feindlichen Stände, bewirkte aber dadurch nur, daß diese sich auf die Seite seines Gegners, Adolf von Nassau, schlugen, welcher die deutsche Krone erhalten hatte. Schon 1298 unterstützte aber die schwäbische Ritterschaft Albrechten u. verhalf ihm zum Sieg über Adolf bei Göllheim. Für diese Hülfe zeigte er sich zwar Anfangs erkenntlich, aber bald zog er viele, obschon längst verjährte Reichslehen wieder ein; er hatte die Absicht in S.u. in der Schweiz ein großes Erbfürstenthum zu errichten, wurde aller vor Ausführung derselben 1308 von seinem Neffen Johann von Schwaben ermordet. König Heinrich VII. von Luxemburg suchte die Ruhe in S. aufrecht zu erhalten, da sich aber einige Reichsstände, bes. Graf letzberhard von Württemburg u. Graf Konrad vom Öttingen, nicht fügen wollten, so wurde 1311 die Reichsacht über sie verhängt u. die Städ u. mit deren Vollziehung beauftragt, sie hatten aber den Auftrag noch nicht vollzogen, als Heinrich VII. 1313 starb. Bei der zwiespältigen Wahl Friedrichs von Österreich u. Ludwigs von Baiern zu deutschen Königen zerfiel S. in zwei Parteien; die eine, die stärkere, bes. der Adel, hielt es mit Friedrich, die andere, die Städte u. auch die Schweizer, mit Ludwig, welchem seit 1322 u. 1326 ganz S. zufiel. Rach Friedrichs von Österreich Tode, 1330, vermittelte Johann von Böhmen einen Frieden zwischen Baiern u. Österreich, wobei mehre schwäbische Reichsstädte vom König Ludwig verpfändet wurden. Auf seinen Antrieb kam 1331 zu Ulm ein allgemeiner Landfriedensbund zwischen den Landherren u. Städten in S.u. Baiern zu Stande u. Stephan, Ludwigs Sohn, wurde zum Haupt desselben ernannt. Der Landfriedensbund löste sich aber wieder auf, u. da, durch die Umtriebe des Papstes, Karl von Luxemburg (später Karl IV.) als Gegenkönig aufgestellt wurde, trat 1347 der größte Theil des schwäbischen Adels auf dessen Seite, welche dafür sehr begünstigt wurde, aber auch den Städten gab Karl IV. die Freiheit. Inzwischen begannen die Wegelagerungen wieder u. die Raubkriege zwischen Städten u. Landherren mehrten sich. Zwar bemühte sich Karl den Landfrieden in S. herzustellen, doch kaum hatte er eine Versöhnung zwischen den Landberren u. den Städten vermittelt, als letztere 1349 in einen Bund gegen den Grafen Eberhard von Württemberg zusammentraten, indem Herzog Albrecht von Österreich, von dem Adel begünstigt, die Schweizer bekriegen wollte, während die Städte sich den Schweizern geneigt zeigten. Dieser 1351 ausbrechende Krieg endigte unglücklich, obschon Reichskrieg geworden, durch die mißlungene Belagerung von Zürich 1354. Neue Streitigkeiten entspannen sich zwischen Städten u. Adel, zwischen Zünften u. Rath in ersteren, u. dem Grafen Eberhard von Württemberg wurde wegen Empörung einer derselben, Eßlingens, die Bestrafung aufgetragen, dieser verfuhr aber so eigennützig, daß die Eßlinger, von mehren Städten unterstützt, die Waffen gegen ihn ergriffen. Eberhard hatte bei dieser Gelegenheit die Landvogtei von Nieder-S. erhalten, die von Ober-S. besaß Herzog Rudolf IV. von Österreich, welcher deshalb auch den Titel eines Herzogs von S. annahm. Eberhard u. Rudolf hatten sich gegen die Städte verbündet, der Kaiser gebot aber Frieden u. erzwang diesen durch den Sieg bei Schorndorf 1360 über Eberhard. Die Städte lösten die Landvogtei von Württemberg ein, welche der Kaiser nunmehr dem Pfalzgrafen Rudolf verlieh, u. der Herzog Rudolf mußte den Titel eines Herzogs von S. ablegen. Österreich mehrte nun seine Macht in S., es erwarb 1368 Freiburg, 1370 Breisgau u. erkaufte in Ober-S. Kernberg, Drieberg u. Feldkirch, wodurch Tyrol u. Österreich mit S. in Zusammenhang gebracht wurde, s. Österreich (Gesch.) S. 442. Um diese Zeit. unterstützte ein Sprößling mütterlicher Seite von Österreich, Enguerrand von Coucy, seine Ansprüche auf die oberschwäbischen Herrschaften als Erbtheil seiner Mutter durch 6000 soldlose englische Krieger (Gugler), schloß aber, als er keinen Unterhalt mehr in Ober-S. fand, 1375 in Breisach Frieden. Um diese Zeit entstand der Schläglerbund zwischen den kleinen Landherren u. Öesterreich gegen Eberhard von Württemberg, dagegen verbündete sich Eberhard mit den Städten 1367. Baden u. Pfalz traten auf die Seite des Adels, der Kaiser dagegen erklärte sich für Württemberg u. setzte den Grafen Ulrich von [492] Helfenstein zum Hauptmann der städtischen Kriegsmacht ein. Das verdroß nun wieder den Grafen Eberhard, welcher sich deshalb mit den Städten verfeindete. Endlich mußte der Kaiser persönlich in S. erscheinen, um den Frieden herzustellen. Doch begann der Kampf bald wieder, da Eberhard Steuern, welche der Kaiser eigenmächtig aufgelegt hatte, eintreiben wollte. 1376 u. 1378 trat der Kaiser als Vermittler auf, doch mußte am Ende Graf Eberhard auf die Landvogtei, deren er sich wieder bemächtigt hatte, wieder verzichten, welche nun Pfalzgraf Friedrich erhielt. König Wenzel erlaubte sich noch größere Bedrückungen gegen die schwäbischen Stände u. Städte. Es entstanden daher mehre Rittergesellschaften (s.d.); auch die Städte stifteten 1376 den Schwäbischen Bund, welcher sich auch über die Rheinlande, Baiern u. Franken ausdehnte u. mit welchem sich 1383 drei Rittergesellschaften verbanden. Herzog Leopold erweiterte zu Ehingen diesen Bund, u. als König Wenzel gegen diesen Bund ein Gegenbündniß zu Nürnberg stiftete, traten Fürsten, Ritterschaft u. Städte 1384 in Heidelberg zu der großen Einung zusammen, zu welcher das ganze westliche Deutschland von Mainz bis Basel gehörte. In der Schlacht bei Sempach am 9. Juli 1386 gegen die Schweizer fiel Herzog Leopold u. mit ihm die Blüthe des schwäbischen Adels. Nun kam König Wenzel, um die Schweizer zum Frieden zu bestimmen, nach S., brachte die Städte auf seine Seite u. erneute darauf 1386 zu Mergentheim das Heidelberger Bündniß. Es traten demselben Böhmen, Sachsen u. Brandenburg bei, u. der Bund wurde in vier Tyeile getheilt, von denen jeder Theil besonders zu einander halten sollte. Dieses war die erste Idee der späteren Kreisverfassung. Der Mergentheimer Bund zerfiel aber bald nach seiner Stiftung, als Herzog Friedrich von Baiern den Erzbischof von Salzburg gefangen nahm. Ein Theil der schwäbischen Städte bekriegte, um diesen Landesfriedensbruch zu rächen, Baiern, ein anderer die Pfalz, Württemberg aber die nächsten Städte u. schlug ihre Truppen 1288 bei Döffingen. Wenzel befahl die Auflösung aller Bündnisse, stiftete aber dagegen 1389 den Landfrieden zu Eger, an welchem außer S. auch die Rheinlande, Baiern, Franken, Hessen, Thüringen u. Meißen Theil nehmen sollten. Zum Bundeshauptmann für S. wurde der Graf von Öttingen ernannt, alle Zwistigkeiten sollten vor dem Landfriedensgerichte entschieden werden. Dennoch währten bis 1395 die Fehden der Städte am Bodensee u. eben so der Schlägler gegen Württemberg fort, welches, von mehren Fürsten unterstützt, die Schlägler zur Auflösung ihres Bundes zwang. Die Bundesglieder traten nun heimlich in den Sold des Königs Wenzel, u. die Fürsten beabsichtigten auf dem Reichstage zu Frankfurt 1397 die Schließung eines neuen Landfriedens, setzten auch Wenzeln 1430 ab. Der neue König Ruprecht gab den Städten zwar das Versprechen, daß sie nie verpfändet od. in ihren Gerechtsamen gekürzt werden sollten, auch bestätigte er den übrigen Ständen ihre Privilegien; allein da er sein Wort nicht hielt, so schlossen Württemberg, Baden u. 17 schwäbische Städte unter Leitung des Erzbischofs von Mainz 1405 den Marbacher Bund. Dieser bekriegte 1409 den Herzog Friedrich von Österreich u. zwang ihn den schwäbischen Kaufleuten den ihnen in seinen Landen durch Wegelagerung erwachsenen Schaden zu vergüten. Der rechtlose Zustand im Reiche mehrte die Bündnisse; selbst die Bauern im Aargau traten 1406 gegen Memmingen u. den Bischof von Augsburg in einen Bund zusammen; die Appenzeller schlossen 1408 den Schweizerbund, als der Kaiser die Auflösung ihres Bundes gegen den Adel gebot; die Stadt Basel schloß 1409 mit 127 Herren u. Städten ein Bündniß gegen Österreich; die Städte u. Herren in Thurgau, Aargau, Hegau am Rhein u. im Schwarzwalde schlossen die Hauensteiner Einung. Von Bedeutung für S. war die allgemeine Kirchenversammlung zu Kostnitz von 141418, bes. weil die schwäbischen u. schweizer Stände die Reichsexecution gegen den mit Acht u. Bann belegten Herzog Friedrich IV. von Österreich übernahmen u. zuletzt beim Frieden vieles von dessen Besitzungen als Pfand od. Lehn erhielten. Kaiser Sigismund, von Geldnoth getrieben, verkaufte od. verpfändete die Vogteien, kaiserliche Einkünfte u. sonstige Reichsrechte in S., viele Städte erwarben sich wichtige Rechte u. die vier an Österreich verpfändeten Städte kauften ihre Reichsfreiheit zurück. Da inzwischen die Befehdungen immer fortdauerten, so wurden neue Bündnisse geschlossen, so 1436 die St. Georgengesellschaft, deren Mitglieder den Kaiser Albrecht II. in seinen Plänen zu einer dauernden Friedensverfassung ernstlich unterstützten. Als das Fehdeunwesen unter König Friedrich III. wieder begann, schlossen die fränkischen u. schwäbischen Städte. 1440 ein neues Schutzbündniß, die Landherren in Nieder-S.u. Franken dagegen mit Brandenburg, Mainz u. anderen Fürsten einen Bund. Als der Kaiser mit den Zürichern u. dem St. Georgenbunde gegen die Schweizer zog, schickte ihm der König von Frankreich 1444 noch die 50,000 Armagnaken zu Hülfe; diese verwüsteten das südliche S., bis 1446 der Stillstandsvertrag zu Kostnitz den Krieg endigte. Die Städte errichteten nun 1449 einen immerwährenden Kriegsrath zu Ulm u. ein stehendes Heer u. nahmen die Schweizer in Sold. Auf diese Weise erwehrten sie sich ihrer Feinde, zu welchen der Georgenbund u. 1450 auch Herzog Sigismund von Österreich traten Der Städtebund löste sich bald nachher wegen innerer Zwistigkeiten auf u. die Glieder desselben schlossen sich bald diesem od. jenem Fürsten an. In den Reichskriegen gegen Pfalz u. Burgund brauchte der Kaiser die schwäbischen Stände u. in der Fehde mit Baiern wegen Donauwörth verbündete sich derselbe mit diesen; sie wurden aber vom Pfalzgrafen Friedrich 1461 bei Seckenheim geschlagen. Erzherzog Albrecht stiftete 1460 die Universität Freiburg u. sein Nachfolger, Sigismund, vereinigte den Breisgau mit dem Elsaß. Als 1486 auf dem Reichstage zu Frankfurt der Antrag zu einem Landfrieden erneuert wurde, vereinigten sich die Stände dahin, daß erst mit einem deutschen Lande, u. zwar mit S., der Anfang dazu gemacht werden möchte. Dieser Landfriede (der große Schwäbische Bund), 1488 zu Eßlingen geschlossen, wurde von allen Ständen beschworen, es wurden Hauptleute u. Bundesräthe ernannt, eine Verfassung entworfen, eine Polizei eingerichtet u. ein Anschlag zu den Leistungen u. Kosten festgesetzt, auch mehre nicht zu S. gehörige Reichsstände traten ihm bei. Dieser Bund bildete die Grundlage zum Ewigen Landfrieden, welchen Kaiser Maximilian I. auf dem Reichstage in Worms 1495 zu Stande brachte.[493]
Damals gehören zu S. an geistlichen Reichsständen die Bisthümer Augsburg, Constanz, Basel, Strasburg, der Deutsche Orden wegen des Meisterthums Morgentheim, der Johanniterorden, die gefürsteten Abteien Kempten u. Elwangen u. außerdem noch einige Klöster u. Stifter; weltliche Fürsten waren: Österreich (im Besitz des Elsasses, Breisgaues etc.), Württemberg, Baden, die Pfalzgrafen von Tübingen, die Grafen von Hohenzollern, Fürstenberg, Öttingen, Waldburg, Rechberg, Löwenstein, Ederstein, Helfenstein, Schenken von Limburg, Gerowseck, Kirchberg, Landau, Sulz, Zimmern, Aichelberg, Tenegen, 37 freie Reichsstädte (s. dieselben unter Reichsstädte S. 955), sehr viele reichsunmittelbare Adelige u. selbst Reichsfreibauern; auch gehörte die Schweizerische Eidgenossenschaft wenigstens dem Namen nach noch zu S. Kaiser Maximilian I. bestätigte 1497 zu Freiburg den Schwäbischen Bund aufs Neue u. benutzte dessen Strenkräfte 1499 in seinem Hauskrieg gegen die Schweiz. Nach dem Friedensschluß wurde der Bund 1500 auf 4 Jahre verlängert. Bei der Einrichtung der Kreisverfassung Deutschlands auf dem Reichstage zu Köln 1512 wurde S. fest abgegrenzt u. als Schwäbischer Kreis bezeichnet. Doch weder diese Einrichtung, noch der Ewige Landfriede vermochten Anfangs die Ruhe in S. zu erhalten, sondern verursachten vielmehr zahlreiche Fehden, so die Ulrichs von Württemberg gegen Reutlingen, welche die zeitweilige Acht gegen Württemberg u. die Fehden der Ritter Ulrich von Hutten, Götz von Berschingen, Franz von Sickingen (s.d.a.) 15131517 gegen die Fürsten u. Städte zur Folge hatten. Der Schwäbische Bund unter Georg Truchseß von Waldburg trat dagegen auf u. brach 1523 innerhalb zwei Monaten 23 adelige Burgen. 1525 beunruhigte der Bauernkrieg (s.d.) S. aufs Neue, wurde aber durch die Bundestruppen unter Truchseß u. Georg von Frundsberg beendigt. Um dieselbe Zeit verbreitete sich die Reformation in S.u. fand dort, namentlich in den Städten, entschieden günstigen Eingang. Melanchthon u. Reuchlin waren in S. geboren, Blaarer, Brenz, Schnepf u. Alber waren gleichfalls Schwaben. Dem Schmalkaldischen Bunde traten auch mehre schwäbische Reichsstände, namentlich die württembergischen, bei, welche zur Lutherischen Lehre übergetreten waren. Nach Auflösung des Schwäbischen Bundes 1547 wurden die Mitglieder desselben um große Summen gestraft u. zur Annahme des Interims gezwungen, die Reichsstädte verloren die demokratische Verfassung u. die alte aristokratische wurde wieder eingeführt; die Reichsstadt Kostnitz wurde erobert u. dem Hause Österreich als erbliches Eigenthum unterworfen. Der Passauer Vertrag 1552 u. der Augsburger Religionsfriede 1555 schafften den Protestanten in S. wieder Ruhe, doch hatten die Reichsstädte u. kleinern Reichsstände bereits ihren Wohlstand eingebüßt. Österreich u. Württemberg wetteiferten nun mit einander um den überwiegenden Einfluß in S.; Ersteres hatte die katholischen, Württemberg die protestantischen Stände auf seiner Seite. Zu vielen Irrungen kam auch die Weigerung der Reichsritterschaft in den Kreisverband zu treten; sie setzte ihre Weigerung durch u. bildete fortan eine besondere Körperschaft im Reiche. Endlich kam die Kreisverfassung 1563 in Ulm zu. Stande, dennoch herrschten in S. zwischen den Kreisständen mehr Hader u. Zwistigkleiten, als in anderen Kreisen, wovon die österreichische Landvogtei u. die Weiterungen zwischen protestanischen u. katholischen Ständen Hauptursachen waren. Der Dreißigjährige Krieg (sd.) machte S. fast zu einer Wüste, u. im Westfälischen Frieden verlor S. durch den nun definitiv ausgesprochenen Austritt Basels u. der Schweizer Eidgenossenschaft, so wie durch das, was an Frankreich abgetreten wurde, beträchtlich an Umfang u. hatte zur Entschädigung der Schweden noch 984,705 Gulden zu zahlen. Darauf wurde S. bis 1783 der Hauptschauplatz der Reichskriege (s.u. Deutschland, Gesch., S. 57 ff.) u. seit 1792 wurde es von Neuem durch den Französischen Revolutionskrieg verwüstet, bis 1796 erst Württemberg, dann Baden u. der ganze Kreis Waffenstillstand mit Frankreich schloß. Württemberg mußte 4, Baden 2, der ganze Kreis 12 u. die geistlichen Stände überdies noch 7 Millionen Franken bezahlen u. außerdem beträchtliche Naturallieferungen leisten, das Kreismilitär aber wurde von Österreich entwaffnet. Am Friedenscongreß in Rastadt vom Dec. 1797 bis April 1799 nahm S. durch eine Deputation Theil, währenddem ein österreichisches Heer in S. stand. Da der Friede nicht zu Stande kam, wurde S. aufs Reue der Kriegsschauplatz, bis endlich 1801 der Friede zu Luneville geschlossen wurde. Das auf dem linken Rheinufer gelegene Gebiet des Schwäbischen Kreises mußte an Frankreich abgetreten werden u. den weltlichen Staaten, welche dadurch verloren, wurden zur Entschädigung die geistlichen Stifter u. Reichsstädte des Kreises gegeben; der Herzog von Modena erhielt für sein italienisches Land den Breisgau. Ein abermaliger Wechsel der Landgebiete fand mach dem Frieden zu Presburg 1805 Statt, s. Österreichischer Krieg von 1805 S. 487 u. Deutschland (Gesch.) S. 61. Durch die Bildung des Rheinbundes den 12. Jan. 1806 wurde das Deutsche Reich u. mit ihm die Verfassung des Schwäbischen Kreises aufgehoben u. alle Reichsstädte, kleinen Fürsten, Reichsgralen u. Reichsritter, welche nicht sammt den geistlichen Stiftern schon ihre Unmittelbarkeit verloren hatten, wurden nun unter Baden, Württemberg, Baiern, Hessen-Darmstadt u. Hohenzollern vertheilt, welche nebst Liechtenstein u. Leyen, also somit ganz S., Souveräne des Rheinbundes wurden. 1813 fiel ganz S. mit dem übrigen Deutschland von Napoleon ab u. trat 1815 mit Ausnahme Leyens, welches mediatisirt war, dem Deutschen Bunde bei, s. Schwaben (Geogr.) l). Vgl. Wegelin, Thesaurus rerum suevicarum, Lind. 175660, 4 Bde., Fol.; Wagenseil, Magazin von u. für S., Memming. 1788, 2 Bde.; Hausleutner, Schwäbisches Archiv, Stuttg. 178890, 2 Bde.; C. G. Elben, Schwäbischer Merkur, ebd. 1785; Dessen Schwäbische Chronik, ebd 1786 f.; Dessen Sammlung neuer Gesetze, Verträge etc. zur Geschichte S-s, ebd. 1791; I. Chr. Pfister, Pragmatische Geschichte von S., Heilbr. 180327, 5 Bde.; Dessen Übersicht der Geschichte von S. von der ältesten bis in die neueste Zeit, Stuttg. 1814; Dessen Denkwürdigkeiten der württembergischen u. schwäbischen Reformationsgeschichte, Tüb. 1817; Leichtlen, S. unter den Römern, Freib. 1825; I. G. Pahl, Materialien zur Geschichte des Kriegs in S. im J. 1796, Nördl. 1797; Beiträge zur Geschichte S-s, Nürnb. 1797; Osann, Zur Geschichte des'Schwäbischen Bundes, Gießen 1851; Vischer Geschichte des Schwäbischen Städtebundes, Gött.[494] 1861 Jäger, Geschichte der Stadt Heilbronn, Heilbr. 1828, 2 Bde. (überhaupt von Wichtigkeit für das Städtewesen in S.).
Brockhaus-1809: Schwaben · Schwaben · Conradin von Schwaben
Brockhaus-1837: Schwaben · Rudolf von Schwaben
Brockhaus-1911: Schwaben [2] · Schwaben
DamenConvLex-1834: Schwaben · Konradin von Schwaben
Herder-1854: Schwaben und Neuburg · Schwaben
Meyers-1905: Schwaben [2] · Schwaben [1] · Schwaben und Neuburg
Pierer-1857: Schwaben [1] · Schwaben mit Neuburg
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Romantik! Das ist auch – aber eben nicht nur – eine Epoche. Wenn wir heute etwas romantisch finden oder nennen, schwingt darin die Sehnsucht und die Leidenschaft der jungen Autoren, die seit dem Ausklang des 18. Jahrhundert ihre Gefühlswelt gegen die von der Aufklärung geforderte Vernunft verteidigt haben. So sind vor 200 Jahren wundervolle Erzählungen entstanden. Sie handeln von der Suche nach einer verlorengegangenen Welt des Wunderbaren, sind melancholisch oder mythisch oder märchenhaft, jedenfalls aber romantisch - damals wie heute. Michael Holzinger hat für diese preiswerte Leseausgabe elf der schönsten romantischen Erzählungen ausgewählt.
442 Seiten, 16.80 Euro