[106] Christian (lat. Christianus, »Christ«), Name zahlreicher Fürsten. Bemerkenswert sind:
[Anhalt.] 1) C. 1. oder der ältere, Fürst von Anhalt, Stifter der Linie Anhalt-Bernburg, geb. 11. Mai 1568 in Bernburg als der zweite Sohn Joachims II. Ernst und der Gräfin Agnes von Barby, gest. 17. April 1630 in Bernburg, erhielt eine ausgezeichnete wissenschaftliche Bildung, bereiste die Türkei, die nordischen Staaten, Frankreich und Italien, lebte dann am kursächsischen Hof und kommandierte 1591 als französischer Generalleutnant ein Korps von 16,000 Mann, das deutsche Fürsten dem König Heinrich IV. von Frankreich gegen die Ligue zu Hilfe schickten. Calvinist geworden, trat er als Statthalter der Oberpfalz in den Dienst des Kurfürsten von der Pfalz und blieb es auch, als ihm 1603 durch eine neue Teilung der anhaltischen Lande das Fürstentum Bernburg zufiel. An der Stiftung der evangelischen Union (1608) war er beteiligt, führte ihre Truppen und unterhandelte für sie mehrfach mit Heinrich IV. von Frankreich und mit Kaiser Rudolf II. Als Friedrich V. von der Pfalz 1619 zum König von Böhmen gewählt worden war, zog er diesem zu Hilfe, erhielt 1620 den Oberbefehl über das böhmische Heer, floh aber, 8. Nov. am Weißen Berge geschlagen, nach Dänemark. Nach Aussöhnung mit dem Kaiser (1623) wurde die verhängte Reichsacht aufgehoben. Seine Che mit Anna, Gräfin von Bentheim und Tecklenburg, war mit Kindern reich gesegnet. Vgl. Krebs, C. von Anhalt und die kurpfälzische Politik am Beginn des Dreißigjährigen Krieges (Leipz. 1872).
2) C. H., der jüngere, Fürst von Anhalt, Sohn des vorigen, geb. 11. Aug. 1599, gest. 22. Sept. 1656, geriet 1620 in der Schlacht am Weißen Berg in kaiserliche Gefangenschaft, erwarb die Gunst des Kaisers Ferdinand II. und vermittelte die Versöhnung desselben mit seinem Vater, dem er 1630 im Fürstentum folgte. Über seine zahlreichen Reisen in Deutschland, Italien, Frankreich und den Niederlanden hinterließ er ein Tagebuch (hrsg. von G. Krause, Leipz. 1858).
[Brandenburg.] 3) C. Wilhelm, Markgraf von Brandenburg, Administrator des Erzstifts Magdeburg, geb. 28. Aug. 1587 als Sohn des Kurfürsten Joachim Friedrich von Brandenburg, gest. 1. Jan. 1665, wurde 1598 zum Erzbischof von Magdeburg erwählt und nahm 1614 seiner Verheiratung halber den Titel eines Administrators an. Während des Dreißigjährigen Krieges verband er sich mit Dänemark, kämpfte 1626 beim niedersächsischen Kriegsheer an der Dessauer Brücke mit, wurde von Wallenstein verjagt und 1628 vom Domkapitel abgesetzt. C. flüchtete 1629 zu Gustav Adolf, mit dem er 1630 zugleich den deutschen Boden betrat, erlangte zwar Aufnahme in die Stadt Magdeburg, aber die Eroberung des Erzstifts mißglückte. Er wurde, 1631 bei der Eroberung Magdeburgs verwundet, von Pappenheim gefangen und 1632 von den Jesuiten zum Übertritt zur katholischen Kirche überredet; die in seinem Namen erschienene Schrift »Speculum veritatis« sollte ihn rechtfertigen. C. erhielt, auf freien Fuß gesetzt, im Prager Frieden (1635) aus den Einkünften des Erzstiftes Magdeburg jährlich eine Summe von 12,000 Tlr., 1648 die Ämter Loburg und Zinna angewiesen.
4) Sohn des Kurfürsten Johann Georg, geb. 1581, gest. 30. Mai 1655, wurde nach Erlöschen der ältern fränkischen Hohenzollern gemäß dem Geraer Hausvertrag 1603 Markgraf von Bayreuth. Als Verteidiger des Protestantismus hielt er zu Gustav Adolf, trat aber 1635 dem Prager Frieden bei.
5) C. Ernst, Markgraf zu Brandenburg-Bayreuth, Enkel des vorigen, geb. 27. Juli 1641, gest. 10. Mai 1712 in Erlangen, studierte in Straßburg, ging auf Reisen und trat 1661 die Regierung an. Er unterstützte den Großen Kurfürsten 1672 für Holland gegen [106] Frankreich, nahm an dem weitern Kriege bis 1678 teil, ward kaiserlicher Feldmarschall und 1676 auf einige Zeit Oberbefehlshaber der gesamten Reichsarmee, zeichnete sich auch 1683 beim Entsatz von Wien aus. Am Spanischen Erbfolgekrieg nahm er noch 1707 als Reichsfeldherr, wenn auch erfolglos, teil. In seine Lande nahm er viele französische Flüchtlinge auf und wies ihnen Wohnsitze, namentlich in und um Erlangen, an; seine Finanznot trieb ihn eine Zeitlang alchimistischen Abenteurern in die Arme. Vgl. Ebrard, C. Ernst von Brandenburg-Bayreuth (Gütersloh 1885).
[Braunschweig.] 6) C. der ältere, Herzog von Braunschweig und Lüneburg, Bischof von Minden, geb. 9. Nov. 1566, gest. 8. Nov. 1633, zweiter Sohn des Herzogs Wilhelm zu Braunschweig-Lüneburg und der dänischen Prinzessin Dorothea, wurde 1597 zum Koadjutor des Stiftes Minden erwählt und trat 1599 dort die Regierung an. Nach dem Tode seines ältern Bruders, Ernst II. (1611), übernahm er die Regierung Braunschweigs und erwarb 1617 das Fürstentum Grubenhagen. Bei Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges hielt er mit Herzog Friedrich von Holstein zum Kaiser, wurde Oberst der niedersächsischen Kreistruppen, legte aber sein Amt nieder, als die Stände Niedersachsens 1625 gegen Tilly rüsteten. Durch das Restitutionsedikt verlor er 1629 Minden. Er starb unvermählt.
7) C. der jüngere, Herzog von Braunschweig (mittlere Linie, s. Braunschweig, S. 357), lutherischer Bischof von Halberstadt, einer der Kriegsobersten des Dreißigjährigen Krieges (»der tolle Halberstädter« oder »der tolle Bischof«), dritter Sohn des Herzogs Heinrich Julius (gest. 1613) und der Elisabeth, Tochter des Königs Friedrich II. von Dänemark, geb. 20. Sept. 1599 zu Gröningen im Stift Halberstadt, gest. 16. Juni 1626 in Wolfenbüttel. C. wurde 1616 Bischof von Halberstadt, 1617 Propst zu Braunschweig und lernte das Kriegswesen unter Moritz von Oranien in den Niederlanden. Als Friedrich V. von der Pfalz die böhmische Königskrone verlor, trat C. in dessen Dienst: mit einem geworbenen Heer von 15,000 Mann zog er ins Kurmainzische; von da zurückgeschlagen, plünderte er die westfälischen Bistümer und ließ in Paderborn den heil. Liborius und die zwölf silbernen Apostel zu Münzen einschmelzen mit den Inschriften: »Tout avec Dieu« und »Gottes Freund, der Pfaffen Feind«. Plündernd drang er durch das Fuldaische und die Wetterau zum Main vor und eroberte Höchst, wurde aber hier 20. Juni 1622 von Tilly geschlagen. Vereinigt mit Ernst von Mansfeld (s.d.), zog er in das Elsaß und, aus Friedrichs Diensten entlassen, in die Niederlande: bei Fleurus 29. Aug. verlor er den linken Arm, den er durch einen silbernen ersetzen ließ. 1623 fiel C. von den Niederlanden aus in Niedersachsen ein, wo die protestantischen Stände sich vergeblich seiner zu entledigen suchten, und ward von Tilly 6. Aug. 1623 bei Stadtlohn geschlagen. C. entkam mit dem Rest seiner Truppen nach Arnheim und ward nochmals von den Generalstaaten auf drei Monate in Dienst genommen, wegen der Zügellosigkeit seiner Truppen aber bald wieder entlassen. Er zog zu Mansfeld nach Ostfriesland, wurde aber zugleich mit diesem durch Mangel zur Entlassung des Restes seiner Truppen genötigt und ging mit ihm nach England. Von England und Frankreich unterstützt, zogen beide 1625 mit 12,000 Mann nach Niedersachsen und stellten sich unter den Oberbefehl des Königs Christian von Dänemark. C. errang einige Erfolge über Tilly an der Weser, wurde aber im Winter 1625/26 von einem schleichenden Fieber befallen und starb, noch nicht 27 Jahre alt, in Wolfenbüttel.
[Könige von Dänemark.] 8) C. I., Sohn Dietrichs des Glücklichen, Grafen von Oldenburg und Delmenhorst, und seiner Gemahlin Hedwig von Holstein, geb. 1426, gest. 21. Mai 1481, ward 1448 nach dem Tode König Christophs III. (s.d.), dessen Witwe Dorothea von Brandenburg er 1449 heiratete, zum König von Dänemark und Norwegen gewählt und erlangte nach mehrjährigem Kampf gegen Karl VIII. (s.d.) 1457 auch die schwedische Krone. Nach dem Tode seines Oheims Adolf VIII. von Schleswig-Holstein von den Ständen zum Herzog von Schleswig und Grafen von Holstein erwählt, gründete er die Verbindung Schleswig-Holsteins mit Dänemark, wobei jedoch die Ungeteiltheit der beiden Länder und die Privilegien der Stände ausdrücklich festgesetzt wurden. Schweden ging ihm durch die Schlacht am Brunkeberg (1471) wieder verloren. 1479 gründete er die Universität Kopenhagen. Vgl. Molbech, Danmarks Historie under C. I. (Kopenh. 1845); Daae, Kong C. I's norske Historie 14181458 (Christ. 1879).
9) C. II., geb. 1. Juli 1481 in Nyborg (Fünen), gest. 25. Jan. 1559 ohne männliche Nachkommen, bestieg nach dem Tode seines Vaters Johann, in dessen Auftrag er schon 1508 als Statthalter einen Aufstand in Norwegen mit großer Strenge unterdrückt hatte, 1513 den Thron von Norwegen und Dänemark. Nach dreijährigem erbitterten Kampf mit dem schwedischen Reichsverweser Sten Sture dem jüngern (s.d.) 1520 auch in Schweden als König anerkannt, ließ er 600 Häupter der Gegenpartei in Stockholm (Stockholmer Blutbad 8. Nov. 1520) und in den Provinzen hinrichten. Die Folge hiervon war ein Aufruhr, der ihn schon 1521 der schwedischen Krone wieder beraubte. Auch in Dänemark, wo C. den Bürger- und Bauernstand auf Kosten des Adels begünstigt hatte, brach ein von Lübeck und Herzog Friedrich von Holstein unterstützter Aufstand aus, der C. im April 1523 zur Flucht nach den Niederlanden nötigte. Bei seinem Versuch, durch eine Landung in Norwegen (Ende 1531) mit Hilfe der katholischen Partei seine Krone wiederzugewinnen, geriet er 1532 in Gefangenschaft und ward anfangs auf Sonderburg in strenger, nach seinem Verzicht auf die Krone (1546) auf Kallundborg (Seeland) in milder Hast gehalten. Mit Elisabeth, einer Schwester Kaiser Karls V., seit 1515 vermählt, wurde er von seiner Geliebten Dyveke (s.d.), noch mehr aber von deren Mutter Sigbrit beherrscht, die auch nach dem Tode Dyvekes (1517) ihren Einfluß auf die Regierungsgeschäfte behauptete. Vgl. Behrmann, C. II., König von Dänemark (Kopenh. 1805; dän., das. 1815, 2 Bde.); Sick, Bidrag til C. II.'s Historie under Landflygtigheden (das. 1860); A. Heise, C. II. i Norge og hans Fängsling (das. 1887); Ekdahl, C. II.'s arkiv (Stockh. 183536, 3 Bde.); mehrere Arbeiten von K. F. Allen (s.d. 3).
10) C. III., geb. 12. Aug. 1503, gest. 1. Jan. 1559, folgte 1533 seinem Vater Friedrich I. (s.d.) als König von Dänemark und Norwegen, konnte aber erst nach mehrjährigem Kampf mit der Hansa (s. Grafenfehde) und dem katholisch gesinnten Teil seiner Untertanen zum ruhigen Besitz seines Erbes gelangen. Durch Einführung (1536) und eifrige Durchführung der Reformation, Förderung des Schulwesens sowie Unterstützung von Handel und Industrie wirkte er erfolgreich für die kulturelle und wirtschaftliche Entwickelung seiner Lande. Als verhängnisvoll erwies[107] sich dagegen seine Nachgiebigkeit gegen den dänischen Adel, der die meisten Güter der aufgehobenen Klöster an sich zu bringen und sich auf Kosten des Königtums fortan die Vorherrschaft zu sichern wußte. Mit den protestantischen Fürsten Europas sowie mit Frankreich stand er in engem Bündnis und bekämpfte Kaiser Karl V. bis zum Frieden von Speyer (1541) teils an der flandrischen Küste, teils durch Sperrung des Sundes. Gleich seinem Vater war er ausgesprochen deutsch gesinnt. Vgl. Krag und Stephanius, Kong C. III.'s Historie (Kopenh. 177679, 3 Bde.); Clauß, C. III., König von Dänemark (Dessau 1859).
11) C. IV., geb. 12. April 1577 auf Frederiksborg (Seeland), gest. 28. Febr. 1648 in Kopenhagen, folgte 1588 seinem Vater König Friedrich II. (s.d.), zunächst unter einer Vormundschaftsregierung. 1593 in Schleswig-Holstein, 1596 in Dänemark und Norwegen für volljährig erklärt, führte er mit Schweden (s.d., Geschichte) zwei Kriege, von denen der erste (161113) glücklich, der zweite (164345) aber sehr unglücklich verlief. In der Seeschlacht bei Fehmarn (1641) zeichnete sich C. angeblich durch seinen Heldenmut aus, so daß das Lied »König C. stand am hohen Mast« zur dänischen Volkshymne geworden ist. 1625 bis 1629 beteiligte er sich auch am Dreißigjährigen Krieg (s.d.), ohne jedoch einen greifbaren Erfolg damit zu erzielen. Trotz alledem war C. infolge seiner segensreichen Reformtätigkeit im Innern bei seinen Untertanen sehr beliebt. Er besuchte fast alljährlich Norwegen und umsegelte 1599 sogar das Nordkap, rüstete mehrere Entdeckungsexpeditionen nach Grönland aus, legte den Grund zur dänischen Handels- und Kriegsflotte, förderte den inländischen und überseeischen Handel, schuf durch Erwerbung von Trankebar (s.d.) einen kolonialen Stützpunkt in Ostindien, verbesserte die Gesetzgebung und Finanzverwaltung und gründete zahlreiche Städte. Sein Versuch, die Leibeigenschaft des Bauernstandes aufzuheben, scheiterte am Widerstande des Adels. Betreffs der Regierung von Schleswig-Holstein geriet er mit seinem Mitregenten, Herzog Friedrich III. von Holstein-Gottorp, mehrfach in Konflikt; doch ward 1616 zwischen ihnen die Aufhebung des ständischen Wahlrechts und Einführung der Primogenitur vereinbart. 15971612 war er mit Anna Katharina von Brandenburg, später morganatisch mit Christine Munk vermählt. Vgl. Slange, C. IV.'s Historie (Kopenh. 1749, 4 Bde.; deutsch v. Schlegel, Kopenh. u. Leipz. 175771, 3 Bde.); Molbech, C. IV.'s egenhändige Breve 15961631 (das. 1848); Bricka und Fridericia, Kong C. IV.'s egenhändige Breve (das. 187891, 7 Bde.); Nyerup, Kong C. IV.'s Dagböger (das. 1825); H. D. Lind, Kong C. IV. og hans Mänd paa Bremerholm (das. 1889); Troels Lund, C. IV.'s Skib paa Skanderborg Sö (das. 1893, 2 Bde.); Ch. Erslev, Aktstykker og Oplysninger til Rigsraadets og Ständermödernes Historie i C. IV.'s Tid (das. 188390, 3 Bde.).
12) C. V., geb. 15. April 1646, gest. 25. Aug. 1699, folgte 1670 seinem Vater Friedrich III. (s.d.) als König von Dänemark und Norwegen, kämpfte 167579 im Bunde mit dem Großen Kurfürsten und dem Kaiser gegen Schweden (s.d., Geschichte), erwarb 1676 die Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst, vermochte aber weder Schleswig noch Hamburg seiner Botmäßigkeit zu unterwerfen. Unter seinem Reichskanzler Griffenfeld (s.d.) wurden Handel und Gewerbe gefördert, die westindischen Inseln St. Thomas und St. John für Dänemark gewonnen sowie innere Reformen angebahnt. Später gerieten durch die Verschwendungssucht des übrigens ausgesprochen deutschen Hofes die Finanzen in Zerrüttung. Auf dem Gebiete der Rechtspflege erwarb sich C. durch Einführung des »Dänischen Gesetzes« (1683) und des »Norwegischen Gesetzes« (1687) bleibende Verdienste. Ferner war er Stifter des Danebrog- und Elefantenordens sowie der dänischen Lehnsgrafen- und Freiherrenwürde. Seine Tagebücher hat Molbech (Kopenh. 1848), sein Testamem Worsaae (das. 1860) herausgegeben. Vgl. Riegels, Versuch einer Geschichte Christians V. (Kopenh. 1795; dän. 1792); Friedenreich, C. V.'s Krigs-Historie 16751679 (das. 175865, 2 Bde.); R. Mejborg, Billeder af Livet ved C. V's Hof (das. 1882); Secher u. Stöchel, Forarbejderne till C. V.'s danske Lov (das. 18911894, 2 Bde.).
13) C. VI., geb. 30. Nov. 1699, gest. 6. Aug. 1746, folgte 1730 seinem Vater Friedrich IV. (s.d.) als König von Dänemark und Norwegen, stand unter dem Einflusse seiner Gemahlin Sophie Magdalene von Brandenburg-Kulmbach und seines Hofpredigers Bluhme, was die Vorherrschaft des Deutschtums am Hofe, strenge Verordnungen zur Hebung der Frömmigkeit und Kirchenzucht sowie eine scharfe literarische Zensur zur Folge hatte. Besonders unheilvoll aber erwies sich seine Regierung für die Bauern, deren Freizügigkeitsrecht 1731, bez. 1733 aus militärischen Gründen wesentlich beschränkt ward. Vgl. L. Koch, Kong C. VI. 's Historie (Kopenh. 1886); H. L. Möller, C. VI. og Grev C. E. af Stolberg-Wernigerode (das. 1889); E. Holm, Danmark-Norges Historie under C. VI. (das. 189394, 2 Bde.).
14) C. VII., geb. 29. Jan. 1749, gest. 13. März 1808 in Rendsburg, folgte 1766 seinem Vater Friedrich V. (s.d.) als König von Dänemark und Norwegen, führte ein ausschweifendes Leben, das ihn bald sinnesschwach und regierungsunfähig machte, ward nach J. H. E. Bernstorffs (s.d.) Entfernung ein Spielball in der Hand seiner Günstlinge Brandt (s.d. 2) und Struensee (s.d.) sowie seiner Gemahlin Karoline Mathilde (s. Karoline), der Geliebten Struensees. Nachdem letzterer Anfang 1772 durch eine Palastverschwörung gestürzt und der König von seiner Gattin geschieden worden, führten Christians Stiefbruder, Erbprinz Friedrich, und die Königin-Mutter Juliane Marie von Braunschweig mit dem Minister Guldberg (s.d.) die Staatsgeschäfte, bis sich im April 1784 Christians Sohn, Kronprinz Friedrich VI. (s.d.), gleichfalls durch eine Palastrevolution der Regierung bemächtigte. Vgl. J. K. Höft, Geschichte der dänischen Monarchie unter der Regierung Christians VII. (Kopenh. 181316, 4 Bde.); G. L. Baden, C. VII.'s Regjerings-Aarbog 17661784 (das. 1833); Blangstrup, C. VII. og Caroline Mathilde (das. 1890); E. Holm, D anmark-Norges Historie under C. VII. (das. 1902ff.).
15) C. VIII., Sohn des Erbprinzen Friedrich (s. oben), geb. 18. Sept. 1786, gest. 20. Jan. 1848, seit 1813 Statthalter in Norwegen, ward, als dieses Reich 14. Jan. 1814 durch den Kieler Frieden an Schweden fiel, von den Norwegern zum Regenten proklamiert und 17. Mai von der Eidsvolder Reichsversammlung als Christian Friedrich zum König von Norwegen (s.d., Geschichte) gewählt, mußte aber schon 10. Okt. auf Verlangen Schwedens und der Großmächte seiner Krone entsagen und nach Dänemark zurückkehren. Er widmete sich nun naturwissenschaftlichen Studien, die ihn auch wiederholt zu ausgedehnten Reisen veranlaßten. Ende 1839 durch den Tod[108] seines Halbvetters Friedrich VI. auf den dänischen Königsthron gelangt, erregte er nicht nur durch seinen Absolutismus die Unzufriedenheit der dänischen Liberalen, sondern geriet auch durch seine schleswig-holsteinische Politik mit den Herzogtümern in Kampf. Gegen seinen »offenen Brief« vom 8. Juli 1846, worin er die Integrität des »dänischen Gesamtstaats« durch Einführung der Erbfolge auch in Schleswig-Holstein (s.d., Geschichte) zu sichern versprach, ward von den Ständen der Herzogtümer, den Agnaten und dem Deutschen Bunde Einspruch erhoben, weshalb C. (18. Sept.) eine Beruhigungsproklamation erließ, die jedoch ihren Zweck verfehlte, da sie an der Integrität Dänemarks festhielt. In seinen letzten Lebenstagen plante er die Bewilligung einer konstitutionellen Verfassung für den Gesamtstaat, wodurch er die Herzogtümer der Vereinigung mit Dänemark geneigter zu machen hoffte. Vgl. Gießing, Kong C. VIII.'s Regjeringshistorie (Kopenh. 1852); Jenßen-Tusch, Zur Lebens- und Regierungsgeschichte Christians VIII. (Altona 185253, 2 Bde.); Ahnfelt, Kong C. VIII. 's Dagbog fra Regenttiden i Norge (Kopenh. 1883).
16) C. IX., Sohn Herzog Wilhelms von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg, geb. 8. April 1818 zu Gottorp, in Kopenhagen erzogen, später dänischer Offizier, unterzeichnete den Protest des schleswig-holsteinischen Gesamthauses aus Anlaß des »Offenen Briefs« von 1846 nicht, war der einzige schleswig-holsteinische Prinz, der 181850 in dänischem Kriegsdienst blieb, und schien somit die geeignete Persönlichkeit, bei dem bevorstehenden Erlöschen des dänischen Mannesstammes in dessen Erbe einzutreten. Zuerst (5. Juni 1851) von Rußland, dann (8. Mai 1852) von allen Großmächten als Thronfolger in der gesamten dänischen Monarchie anerkannt, ward er durch das Thronfolgegesetz vom 31. Juli 1853, das für das eigentliche Königreich nach Verzicht der Agnaten und Zustimmung des Reichstags sofort Gültigkeit erhielt, Erbprinz von Dänemark. Aber in den Herzogtümern Schleswig, Holstein und Lauenburg, wo das Gesetz gleichfalls proklamiert ward, fehlte ihm die verfassungsmäßige Zustimmung der Stände, der Agnaten und des Deutschen Bundes. Gleichwohl trat C. 15. Nov. 1863, nach dem Tode König Friedrichs VII. (s.d.), die Regierung in der ganzen Monarchie an und bestätigte, von der Bevölkerung Kopenhagens gedrängt, 18. Nov. die sogen. eiderdänische Verfassung, durch die Schleswig dem Königreich völlig einverleibt werden sollte. Dies führte 1864 zum Deutsch-dänischen Krieg (s. Schleswig-Holstein, Geschichte), dessen Verlauf C. zur Abtretung der drei Herzogtümer an Preußen und Österreich nötigte. Die dadurch gegenstandslose eiderdänische Verfassung ward 1866 durch eine neue ersetzt. Mit der Folkethingsmehrheit geriet C. wegen Berufung der Ministerien Holstein-Holsteinborg (s.d.), Fonnesbech (s.d.) und Estrup (s.d.) seit 1870 in einen immer heftigern Verfassungskonflikt. Auf das konservative Landsthing gestützt, führte er jedoch die vom Folkething scharf befehdete Befestigung Kopenhagens durch. Nachdem seit 1894 die gemäßigten Kabinette Reedtz-Thott, Hörring und Sehested gefolgt waren, sah sich C. 1901 zur Ernennung eines radikalen Ministeriums Deuntzer genötigt (s. Dänemark, Geschichte). Aus seiner Che mit Luise von Hessen-Kassel (181798) stammen: Kronprinz Friedrich (s.d.), mit Prinzessin Luise von Schweden vermählt, König Georg I. (s.d.) von Griechenland, Waldemar, Gemahl der Prinzessin Marie von Orléans, Alexandra, Gemahlin König Eduards VII. (s.d.) von England, Dagmar, Witwe Kaiser Alexanders III. (s.d.) von Rußland, Thyra, Gattin des hannöverschen Prätendenten, Herzog Ernst August von Cumberland Durch diese verwandtschaftlichen Beziehungen nimmt C. unter den Monarchen Europas eine hervorragende Stellung ein. Vgl. Barfod, Kong C. IX.'s Regerings-Dagbog (Kopenh. 1876); Derselbe, Hans Majestet Kong C. IX. (das. 1888).
[Sachsen.] 17) C. I., Kurfürst von Sachsen, geb. 29. Okt. 1560, gest. 25. Sept. 1591, ward als einziger überlebender Sohn seines Vaters August 1588 Kurfürst. Schwächlich, sanft und wenig begabt, vom kryptokalvinistischen Kanzler Crell (s.d.) durchaus abhängig, verließ er das starre Luthertum, begünstigte die Einigungsbestrebungen der Evangelischen in Deutschland und unterstützte, auch von seinem Schwager Pfalzgraf Johann Kasimir veranlaßt, die französischen und niederländischen Glaubensgenossen. Er schmückte Dresden mit Bauten, sorgte für die Wohlfahrt der Stadt und schuf den Königstein zu einer Festung um. Unter seinem Sohne, Kurfürst Christian II., geb. 23. Sept. 1583, gest. 23. Juli 1611, der 1601 selbst die Regierung antrat, siegte die lutherische Orthodoxie wieder; Crell wurde hingerichtet, und C. brach mit der evangelischen Partei im Reich, ohne vom Kaiser Dank dafür zu ernten.
[Schleswig:Holstein.] 18) C. Karl Friedrich August, Herzog von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Augustenburg, geb. 19. Juli 1798 in Kopenhagen, gest. 11. März 1869 in Primkenau, Sohn des Herzogs Friedrich Christian und der Prinzessin Luise Auguste von Dänemark, der einzigen Tochter Christians VII. (s. Christian 14) und der Karoline Mathilde, machte 181720 mit seinem jüngern Bruder, Friedrich, Prinzen von Noer, ausgedehnte Reisen und vermählte sich 1820 mit der Gräfin Daneskjold-Samsöe. Als Haupt der jüngern königlichen Linie des Hauses Oldenburg stand ihm im Fall des Aussterbens des Mannesstammes der ältern regierenden königlichen Linie des dänischen Regentenhauses die Erbfolge in Schleswig-Holstein zu. Dies Recht wahrte er sich als sichersten Schutz der Herzogtümer gegen die dänischen Einverleibungsgelüste und trat nach dem »Offenen Brief« Christians VIII. und nach Ausbruch des Krieges 1843 mit seiner ganzen Familie in die Bewegung ein: sein Bruder, Prinz Friedrich von Noer, stellte sich an die Spitze der provisorischen Regierung, und seine Söhne traten in die schleswig-holsteinische Armee ein. Nach der Herstellung der dänischen Herrschaft in den Herzogtümern 185152 ward der Herzog mit seiner Familie aus der dänischen Monarchie verbannt. Als das Kopenhagener Kabinett mit der Konfiskation seiner sequestrierten Güter drohte, trat er, von Rußland und Preußen gedrängt, 30. Dez. 1852 seine Stammgüter für 2,250,000 Tlr. an Dänemark ab, versprach in seinem und seiner Familie Namen, der neuen Erbfolgeordnung in Dänemark in keiner Weise entgegenzutreten, und ließ sich in der angekauften Herrschaft Primkenau in Niederschlesien nieder. 1863 entsagte C. seinen Ansprüchen auf die Erbfolge in Schleswig-Holstein zugunsten seines Sohnes Friedrich.
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