Siam [1]

[942] Siam, 1) Königreich in Hinterindien, von den Siamesen selbst Thai genannt, grenzt im Norden an die chinesische Provinz Yünnan, im Osten an das Reich Anam, im Süden an das Chinesische Meer u. den Golf von Siam, im Westen an Birma u. die britischen Besitzungen, begreift der Hauptsache nach das Flußgebiet des Menam u. besteht bei einem Areal von etwa 12,000 QM. außer dem eigentlichen S. aus einem Theil der Lao-Länder, einem Theil des ehemaligen Cambodscha-Reichs u. dem mittleren Theile der Halbinsel Malacca.[942] Während das eigentliche S. zum allergrößten Theile aus den Niederungen des Menamthales besteht, ist das im nördlichen Hintergrund gelegene Lao mehr od. minder Gebirgsland; zu beiden Seiten der Flußniederung erhebt sich Waldgebirge stufenförmig, das Cambodscha-Land bildet ein abgesondertes Tiefland, das Gebiet auf der Halbinsel Malacca ist Bergland. Von den Gewässern gehören dem Reiche außer dem Hauptstrom, dem Menam (der auf eine große Strecke schiffbar ist u. durch seine jährlichen Überschwemmungen für S. das ist, was der Nil für Ägypten), noch der Maykaung (im Cambodscha-Lande) u. im Westen als Grenzfluß der Salwen an. Das Klima ist ein tropisches, an der Küste u. im Tieflande, wo die Seeluft vorherrscht, auch für Europäer günstig, in den sumpfigen Districten an den Flüssen aber u. in den Wäldern herrscht Fieberluft; vom September bis März herrscht der Nordostmonsun, vom März bis September Südwestmonsun vor; der letztere bringt häufig Regen, jedoch meist nur bei Nacht. Die Fruchtbarkeit des Bodens ist sehr groß. Ungeheuere Waldungen bedecken das Land mit der Fächer-, Sago- u. Cocospalme, dem Theakbaum, dem Yackbaum (gelber Färbestoff), Mangrove-, Gummigutt-, Guttaperchabaum u.a.; es gedeihen die Banane, Ananas, Orangen, Citronen, Granatäpfel, Feigen, Mandeln; angebaut werden bes. Reis, Zuckerrohr, Thee, Baumwolle, Mais, Senf, Melonen, Koriander, Cardamum, Schwarzer Pfeffer, Yamswurzel u.a. Als Bodenschätze finden sich Gold, Silber, Kupfer, Blei, Arsenik, Zinn, Eisen, Topase, Hyacinthe, Granaten, Sapphire, Rubine, Achate, Bergkrystall u.a. Edelsteine. Außer den gewöhnlichen Hausthieren steht im Thierreich obenan der Elephant (auch weiße), ihm zunächst der Tiger, in mehren Arten, das Rhinoceros, der Bär, zahllose Affenarten, Elenn, Hirsche u. Rehe etc. In besonderer Menge erscheint das Geschlecht der Hühner u. Wasservögel; die Flüsse wimmeln von Krokodilen, unter den Insecten treten als giftige der Tausendfuß u. der Scorpion bes. zahlreich auf. Die Bevölkerung wird zu 6 Mill. angegeben, darunter eine bedeutende Anzahl Eingewanderter: Hindus, Araber, Birmanen, Anamiter, vor allen aber Chinesen, deren Zahl auf 11/2 Mill. veranschlagt wird, während die übrigen nur einen geringen Bruchtheil des Ganzen bilden. Auch die eingeborene Bevölkerung besteht aus verschiedenen Stämmen, deren jeder ein bestimmtes Gebiet des Reichs inne hat. Der herrschende Stamm, die Siamesen, 1,900,000, hauptsächlich zwischen 13° bis 20° nördl. Br., zu beiden Seiten des Menam u. an der Westküste des Meerbusens bis 7° hinab; die Lao, etwa 1 Mill., zu beiden Seiten der vorigen zwischen 13° bis 20° nördl. Br.; die Cambodschen an der Ostseite des Meerbusens, 1/2 Mill.; Malaien auf der Halbinsel Malacca, 1 Mill.; außerdem gibt es Mon u. Peguaner an der birmanischen Grenze, Karenen u. Lawa auf der Halbinsel Malacca, Ka im Gebirge zwischen Menam u. Maykaung, Chjong im gebirgigen Nordostwinkel des Meerbusens. Die Siamesen (Thai) gehören zur mongolischen Race, sind von untersetztem Körperbau, schlaffer Haltung, haben hellbraune Hautfarbe u. schwarzes Kopfhaar, welches nach Stirn u. Schläfen sehr weit vorgewachsen ist. Die Kleidung besteht in einem Stück, je nach Vermögen, Seiden- od. Baumwollenzeug, gewöhnlich von dunkler Farbe, welches um die Hüften geschlagen wird u. bei den Vornehmen bis auf die Knie herunterhängt, während die Niedrigeren es zwischen den Beinen durch nach hinten schlagen u. befestigen; ein anderes shawlartiges Stück Zeng, ebenfalls um die Hüften befestigt u. über die Schulter geschlagen, dient als Gürtel, Schweißtuch od. wohl auch als Kopfbedeckung. Von Mitte October bis zum Februar tragen Männer u. Frauen eine enge Jacke; die Reichen legen dazu noch einen seidenen Kaftan an; Alles geht barfuß, nur die Könige u. Fürsten tragen Sandalen; der Kopf wird bis auf einen kleinen Haarbüschel glatt geschoren. Vornehme tragen stets einen Sonnenschirm, Geringere selten; die Vornehmen lassen sich die Fingernägel lang wachsen u. die jungen Leute beiderlei Geschlechts färben die Nägel roth; die Zähne werden von Allen schwarz gebeizt; man liebt es sehr mit Ringen, Spangen u. dgl. sich zu schmücken. Ihre Wohnungen sind durchgängig einstockig u. stehen meist auf Pfählen; bei den Armen sind sie von Bambus, bei den Reichen von Bretern mit Ziegeldächern, bei den großen Kaufleuten wohl auch von Backsteinen aufgeführt. Ein großer Theil der Bevölkerung wohnt in schwimmenden Häusern. Die gewöhnliche Nahrung bildet Reis, Gemüse u. Obst; die Reichen essen aber auch viel Schweinefleisch, Wild, Geflügel, Schildkröten, Fische etc.; man ißt mit den Fingern u. bedient sich eines Perlmutterlöffels zum Nehmen der flüssigen Speisen. Man trinkt viel Thee, auch Arac; allgemein ist Betelkauen u. der Gebrauch des Tabaks, sowie der Genuß des Opiums. Die Siamesen sind von Natur gescheidt, anstellig, dienstfertig, unter ihres Gleichen wahrheitsliebend, zuvorkommend gegen Fremde, dabei aber zeigt sich Faulheit, Feigheit, Eitelkeit u. Hochmuth, Bettelei, Verstellung u. Lügenhaftigkeit nach oben hin; bes. hervorzuheben ist ihre Freundlichkeit gegen die Thierwelt. Bei Heirathen kauft der Bräutigam die Braut; die Ehe ist lediglich bürgerlicher Vertrag. Die Frauen achtet man gering; sie sind mit allen Feld- u. Hausgeschäften beladen, werden aber nicht gemißhandelt, nicht eingesperrt, müssen nicht verschleiert gehen. Vielweiberei ist gestattet, doch nur die erste Frau gilt als rechtmäßig u. nur die Kinder dieser Frau können Erben sein. Sprache: Siuanlo in verschiedenen Dialekten, s. Siamesische Sprache u. Literatur. Landesreligion ist der Buddhaismus (Gautamismus od. Kodamismus genannt, weil der Buddha in S. Gautama od. Kodama heißt), doch ist die Ausübung aller übrigen Culte gestattet; die Malaien sind Muhammedaner; christliche Missionäre, zumeist Katholiken, sind seit lange thätig, haben aber nur eine geringe Anzahl Anhänger. Die buddhistischen Priester (bei den Europäern Talapoinen, bei den Eingeborenen Phra genannt) leben zu Hunderten beisammen, bilden aber keine eigene Klasse, sind gelb gekleidet, in Kutten von Seide od. Baumwolle, mit einer rothen Tasche für Almosen u. einem Fächer aus Palmenblättern. Das Haupt ist geschoren. Jedermann muß sich vor ihnen verbeugen; jede Beleidigung gegen Priester ist Todesverbrechen, die Tempel sind Asyle. Sie sind frei von allen Staatslasten u. selbst der König kann sie nicht strafen. Frauenklöster gibt es nicht, wohl aber alte Weiber als Dienerinnen der Talapoinen, welche betteln. Auffallende Büßungen werden als Verdienst gerechnet, sind aber selten. Wallfahrten mit Absingen heil. Hymnen, Darbringen von Räucherwerk, [943] Früchten etc. finden Statt. Die Gesammtzahl der Phra wird auf 100,000 geschätzt. Unter ihnen besteht eine Rangordnung. Oberhaupt ist der vom Könige ernannte Sang charat; den zweiten Rang nehmen die ebenfalls vom Könige, welcher überhaupt an der Spitze des Religionswesens steht, ernannten Vorsteher der königlichen Watt, die Somdet-Chjao u. Rachjachana; auf der dritten Stufe stehen die Phra u. unter ihnen die Nen od. Samanen. Alles, was Erziehung heißt, ist in den Händen der Phra; die Unterweisung der Jugend beginnt erst mit der Mannbarkeit derselben. Die Leichen bedeutender Personen werden einbalsamirt, bis 12 Monate aufbewahrt u. endlich verbrannt. Das Verbrennen wird zur Seligkeit der Seele für unumgänglich gehalten. Nur Frauen, welche schwanger, od. an der Entbindung, od. Leute, welche plötzlichen Todes od. an den Blattern sterben, sowie Übelthäter, werden dieser Ehre beraubt, weil ihr Tod eine Sündenstrafe ist. Die Gebeine werden in Urnen aufbewahrt od. beerdigt u. kleine Pyramiden darauf gesetzt. Musik, Gebete, Waschen des Leichnams gehören zur Ceremonie. Ganz Arme wirst man ins Wasser. Freiwillige Verbrennungen von alten Männern finden Statt.

Die Regierungsform ist despotisch; an der Spitze des Reichs stehen zwei Könige, von denen der eine, als eigentlicher Träger der Reichsgewalt, die gesammte Verwaltung in Händen hält, während der andere, von dem ersten ernannt, nur den Oberbefehl über das Heer führt. Der erste König ist unumschränkter Herr über Leben u. Eigenthum aller seiner Unterthanen; in seiner Gegenwart muß Alles auf Knien u. Ellenbogen am Boden liegen; das Abzeichen seiner Würde besteht in dem Sawetrachjat, einem Gestell von 7–9 pyramidalisch über einander angebrachten Sonnenschirmen; der Name des Königs, bei der Krönung von den Brahmanen bestimmt, darf nie ausgesprochen werden. Der Thron vererbt sich meist an den erstgeborenen Sohn der rechtmäßigen Gemahlin. Die Beamten des Königs zerfallen in fünf Rangstufen; den höchsten Rang haben die beiden Oberstatthalter des nördlichen u. südlichen Landestheiles, den zweiten Rang nehmen der Palastverwalter, Großschatzmeister, Ackerbauminister, Oberhaupt der Trabanten u. Oberhaupt der Peguaner ein, dann kommen die Statthalter in den Hauptstädten der einzelnen Landestheile u.s.f. Jede Gemeinde hat einen Vorsteher. Die Ämter sind gewöhnlich erblich; zweimal in jedem Jahre wird der Amtseid erneut. Für die Rechtspflege existirt ein sehr umfangreiches Gesetzbuch, welches in ein Civil-, Straf- u. Handelsgesetzbuch zerfällt. Gerichtshöfe gibt es drei Arten: die der Statthalter, die der Prinzen u. den des Königs, welchem alle Sachen von Bedeutung zur Entscheidung vorgelegt werden müssen. Außer der Todes- u. Gefängnißstrafe werden auch beschimpfende Strafen verhängt, z.B. Futterschneiden für die Elephanten, od. das Ta-Wen, d.h. der zu Bestrafende wird mit Ketten belastet durch die Straßen geleitet u. muß unter Musikbegleitung sein Vergehen ausrufen. Die Sorge für die öffentliche Sicherheit ist gering, allein wenn ein Mord vorfällt, so sind die Bewohner der Häuser eines gewissen Umkreises für die Habhaftwerdung des Thäters verantwortlich; in Streit Gerathende werden ebenfalls von den Bewohnern der Nachbarhäuser sogleich getrennt. Die jährlichen Einkünfte des Königs werden auf 21–22 Mill. Thlr. geschätzt u. entspringen aus sechs Quellen: Zins der unterworfenen Fürsten; Steuern von Ackerboden, Gärten u. Baumpflanzungen; Abgabe für Gewährung der Alleinberechtigung zur Betreibung des Handels mit bestimmten Gegenständen; Binnen-, Durchgangs-, Ein- u. Ausfuhrzölle; Schiffsabgaben; Strafgelder u. Vermögensconfiscationen. Die Streitmacht zu Lande besteht in einem durch englische Offiziere eingeübten stehenden Heere von 10,000 Mann Infanterie u. Artillerie; im Kriege ist die gesammte waffenfähige männliche Bevölkerung dienstpflichtig, dabei muß jeder Mann sich selbst mit Waffen ausrüsten u. auf einen Monat mit Lebensmitteln versehen. Die Seemacht besteht aus 20 Kriegsschiffen: 4 Fregatten u. 16 Corvetten, nach europäischer Weise ausgerüstet, u. außerdem 500 Dschunken. Wie die Beamten sind auch alle übrigen Einwohner in fünf Klassen getheilt: die Soldaten; die Handwerker, welche in jedem Jahre 3 Monate lang für den König arbeiten müssen; Unterthanen, welche einen Tribut an Geld od. Naturalien zu zahlen haben; ebenso die vierte Klasse, welche zugleich den Prinzen u. hohen Beamten dient, u. die Sklaven, fast 1/3 der Bevölkerung, meist Kriegsgefangene od. von den Eltern verkaufte Kinder. In geistiger Beziehung sind die Siamesen von den unter ihrer Herrschaft lebenden Völkern abhängig. Ihre besten Schiffer sind Malaien; ihre Musiker, Tänzer u. Sänger gehören meist den Lao an; der Handel ruht ausschließlich in den Händen der Chinesen, auch den Bergbau leiten die Chinesen. Die einheimischen Gewebe, Färbereien u. Töpfereien stehen auf sehr niedriger Stufe, Baumwollen-, Seidenzeuge u. Porzellan werden aus China bezogen; Baukunst, Malerei u. Bildnerei befinden sich in den allerersten Anfängen, am besten sind noch Holzschneidekunst, Vergolden, Silber- u. Goldarbeiten vertreten. Der Stand des Handelsverkehrs entspricht nicht entfernt dem natürlichen Reichthum des Landes, obgleich unter dem jetzigen Könige (durch Handelsverträge, Zollerleichterungen etc.) die größten Anstrengungen gemacht werden ihn zu beleben. Die hauptsächlichsten Handelsartikel, welche S. aus Europa bezieht, sind Waffen, Munition, Kurzwaaren, Uhren, Glas u. Porzellan, Baumwoll- u. Wollwebereien, Regen- u. Sonnenschirme, Stahlwaaren etc. Die Ausfuhr besteht in Zucker, Zinn, Elfenbein, Eisen, Kokosnußöl, Bauholz, seinen Hölzern, Farbeholz, Reis u. Mais. Der Handel mit S. ist meist in den Händen der Engländer u. Amerikaner. Der Einfuhrzoll beträgt 3 Procent des Werthes. Als Verkehrsmittel bedient man sich der Münze. Scheidemünze bilden die Kauri (hier Bia genannt); die übrigen Münzen sind ringförmig in Kupfer, Silber u. Gold geprägt, auch gestempelte Glas- u. Schmelzstücke kommen vor u. die Regierung gibt auch Anweisungen aus. 200 Bia = 1 Phainung (etwa 3/4 Sgr); 2 Phainung = 1 Songphai, 2 Songphai = 1 Fuang, 2 Fuang = 1 Salung, 4 Salung = 1 Tikal (17 Tikal auf die Vereinsmark seines Silber, also 1 Tikal = 24 Sgr. 8 Pf. preuß.). Längenmaß. Die Einheit ist der Wa, Faden, Klafter) = 1,98 Mètres = 878 Par. Linien = 6,3 rheinl. Fuß; 1 Wa = 4 Sols (Cubits) à 2 Kab à 12 Niu à 4 Kabit (1 Kabit = 0,16 Zoll rheinl.); 20 Wa = 1 Sen, 100 Sen = 1 Juta (Jool, Yut, Roe-ning, Meile) = 12,600 rheinl. Fuß = 0,518 geographische Meile; 28,95 Juta auf[944] 1 Äquatorialgrad. Feldmaß. Der Quadrat-Sen hat 400 Quadrat-Wa. Für trockene Waare ist das Hohlmaß das Kojan = 20 Pikul = 100 Tang = 80 Sat; 1 Tang = 20 Chanan, 1 Sat = 25 Chanan, 1 Chanan = 1 Kokosnußschale, etwa 1/2 Quart. Gewicht. Das Catty = 1,209 Kilogramms = 2,418 deutsche Zollpfund; es zerfällt in 20 Tael à 4 Ticals à 16 Songphais, 50 Cattirs = 1 Pikul (Centner) = 60,48 Kilogramms = 120,9 Zollpfund, der Tical für Gold u. Silber = 15,29 Grammes = 236 englische Troygräns. Die Zeitrechnung rechnet in zwei Epochen, der heiligen (vom Tode Gautamas 543 v. Chr. an) u. gemeinen (beginnt 638 n.Chr.) u. theilt nach zwei Cyclen, dem großen von 60, dem kleinen von 12 Jahren; die Jahre haben Thiernamen, sind Mondjahre aus 12 Monaten, von 29 u. 30 Tagen, je nach 3 Jahren mit einem Schaltmonat von 30 Tagen; der Monat hat eine helle u. dunkle Hälfte nach den Phasen, in welchen die Tage bes. gezählt werden. Das Reichssiegel hat einen fliegenden Drachen; die Flagge ist roth mit goldener Sonne. Eingetheilt ist das Reich in vier Theile: das eigentliche S.; Cambodscha; die Laostaaten Chjeng-Mai, Lophyn, Lachon, Müang-Phre, Müang. Nan, Müang-Lom u. Lüang-Phrabang; die Malaienstaaten Königreich Ligor u. die Fürstenthümer Keddah, Patani, Kalantan u. Tringano. S. mit Cambodscha ist in 41 große Verwaltungsgebiete zerlegt, jedes unter einem Phaja; daneben gibt es noch etwa 20 Gebiete geringeren Umfanges unter niederen Beamten. Hauptstadt ist S. od. Siyothiya (s.d.) Vgl. De la Loubère, Beschreibung des Königreichs S., Nürnb. 1800; Finlayson, The mission to Siam and Hué, Lond. 1826; Crawford, Journal of an embassy to the courts of Siam etc., ebd. 1828; Gützlaff, Ausführlicher Bericht eines dreijährigen Aufenthaltes in S., Elberfeld 1834; von Middendorf, Reise in den äußersten Norden u. Osten von S., Petersb. u. Lpz. 1844 ff., 2 Bde.; Cottrell, S. nach seiner natürlichen Beschaffenheit etc. als Strafcolonie geschildert (aus dem Englischen von Lindau), Lpz. 1846; Syzama, Revelations of S., Lond. 1852, 2 Bde.; Neale, Narrative of a residence in Siam, ebd. 1852: Pallegoix, Description du royaume Thai ou Siam, Paris 1855, 2 Bde.; Bowring, The kingdon and people of S., Lond. 1857. 2) Meerbusen von S., Theil des Indischen Meeres, zwischen Malacca u. dem Reiche S., vom Cap Cambodscha im Osten bis zum Cap Patani im Westen, leidet wenig an Stürmen, Mai bis Juli aber an Windstillen, hat an der Küste 50 bis 60 Fuß Tiefe; eine Strömung in dem Busen geht October bis März von Norden nach Süden, in den übrigen Monaten entgegengesetzt; in dem Busen die Inseln Way (Pulo Way), Cambodschainseln u. Lorchin.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 942-945.
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