Canăda [1]

[614] Canăda, die größte der colonisirten Provinzen (Settled Provinces) des Brititischen NAmerika, grenzt im N. an Labrador, im O. an den Lorenz-Golf u. die britische Provinz Neu-Braunschweig, im SO. u. S. an die Vereinigten Staaten (Maine, New-Hampshire, Vermont, New-York, den Ontario-See, Erie-See, den St. Clair-See, Michigan, den Huron-See, Oberen-See) u. im W. an das Hudsons-Bai-Territorium, erstreckt sich vom 41°47' bis 52°30' nördlicher Breite u. vom 46°15' bis 72° westlicher Länge u. umfaßt einen Flächenraum von ungefähr 16,000 QM.; Gebirge: im SO. der Appalachenzweig, Albanygebirge, die Grenze gegen Maine zu bildend; Vorgebirge: Cap Gaspé, Cap Roziere, Cap D'Espoir; Baien: St. Lorenz-Golf (mit der Des Chaleurs- u. der Mirimachi-Bai); Seen: Oberer See, Huron-, Erie-, St. Clair- u. Ontario-See (vorzugsweise Canadische Seen [s.d.] genannt u. zur Hälfte zu C., zur Hälfte zu den Vereinigten Staaten gehörig), ferner Georgian-Bai (Nebensee des Huron-See), Nipissing- (durch den French-River mit der Georgian-Bai in Verbindung, Weg für Pelzhändler), Simcoe- (durch den Severn mit der Georgian-Bai, durch den Trent mit dem Ontario-See in Verbindung) Temiscamang-, Mud-, Des Chats-, Rice-, St. Johns-, Champlain-, Chaudière-See u.a.; Flüsse: St. Lorenz (unter seinen verschiedenen Namen St. Louis, St. Marys Strait, Strait of Mackinaw, St. Clair, Detroit, Niagara, St. Louis-See, St. Peters-See) mit seinen zahlreichen Nebenflüssen, von denen die bedeutendsten a) von N. Ottawa (die Grenze zwischen Ober- u. Unter-C., u. bei seiner Mündung in den St. Louis-See, den See der beiden Berge [Lake of the Tivo Mountains] bildend), Ouse od. Grand-River (zum Erie), Thames (zum St. Clair), Marquinongé, St. Maurice, Batiscan, St. Anne, Jacques-Quartier, Saguenay; b) von S. Chateauguay (in den St. Louis), Chambly od. Richelieufluß, Yamaska, St. Francis, Nicolet, Becancour, Du Chêne, Chaudière, Etchemin u. Mitis; ferner Ristigouche (in die Chaleurs-Bai) u. St. John (in seinem mittleren u. unteren Laufe in Neu-Braunschweig). Kanäle: der Rideau-Kanal (von Kingston am Ontario-See nach Bytown am Ottawa), Welland-Kanal (vom Erie-See nach dem Ontario-See, um den Niagara zu umgehen), La Chine-Kanal (um den St. Louisfall [Sault of St. Louis] zu umgehen), Greenville-Kanal (am Ottawa). Eisenbahnen (1857 im Betrieb): von Buffalo nach Paris, am Huron-See (19 Meilen), von Rouses Point nach Montreal (10 Meilen), von Cobourg nach Peterborn (6 Meilen), vom Niagara nach Chippewa (31/2 Meile), durch den Montrealdistrict (32 Meilen), von Richmond nach Quebec (22 Meilen), durch die Districte Brockville u. Toronto (72 Meilen), durch die Districte Toronto u. Sarnia (20 Meilen), St. Thomas-Zweigbahn (11 Meilen), Great-Westbahn (vom Niagara nach Detroit 54 Meilen, mit der Guelph-Zweigbahn [31/2 Meile] u. der Toronto-Zweigbahn [von Toronto nach Hamilton] 73/4 Meile), von Montreal nach Mooers (8 Meilen), von Plattsburg nach Mooers (4 Meilen), von Toronto nach Collingwood am Huron-See (22 Meilen), von Prescot nach Bytown am Ottawa (12 Meilen), verschiedene kleine Zweigbahnen (10 Meilen), insgesammt 316 Meilen. Klima: gegen die gleichen Breitengrade in Europa ziemlich kalt, lange, strenge Winter, vom November bis April anhaltend (das Thermometer oft plötzlich von + 2° zu – 20° R. fallend), kurze Frühlinge, heiße Sommer, dabei im Allgemeinen der Himmel verhältnißmäßig klar, SWWinde herrschen vor u. bringen heiteres Wetter, NOWinde bringen fast immer im Sommer Regen, im Winter Schnee. Der Boden ist fast durchgehends eben u. wegen seiner reichen Bewässerung fruchtbar, aber noch wenig angebaut. Producte des Mineralreiches: Silber u. Kupfer (in Ober-C.), Eisen (in Unter-C. am nördlichen Ufer des St. Lorenz), Gold (in Unter-C. in der Seigneurie von Beauce, südlich von Quebec), Steinkohlen u. Salz; des Pflanzenreiches: Mais, Roggen, Gerste, Hafer, Hanf, Flachs, sowie überhaupt die meisten Getreidearten, Obstsorten u. Culturpflanzen des mittleren Europas (Obst namentlich in Ober-C., dort selbst Apricosen u. Pfirsichen), reiche Waldungen, darunter von Nadelhölzern namentlich die weiße od. Wheymouths-Fichte (Lord Wheymouths Pine, Pinus Strobus, der höchste Baum NAmerikas im Osten der Rocky Mountains, die schönsten Masten liefernd), ferner Pinus canadensis (ebenfalls sehr hoch werdend), P. nigra u. alba, P. Banksiana (kleiner Baum, von den Canadiern als Cypresse bezeichnet, gutes Holz zum Bau kleiner Boote liefernd), Balsamsichte (P. balsamea, von welcher der Canadische Balsam kommt), P. rubra, P. rigida; von Laubhölzern die Canadische Eiche (deren Holz aber zum Schiffsbau nicht so geeignet, wie das der europäischen, weil weniger dauerhaft), Pappeln, Birken, Erlen, Weiden, Ahorn, Zuckerahorn (Acer saccharinum, aus dessen Saft[614] viel Zucker gewonnen wird); von kleineren einheimischen Pflanzen ist noch der Wasserreis (Zizania aquatica) wichtig; des Thierreiches: Elennthiere, Hirsche, Buffalo (im südwestlichen Theile), Bären, Wölfe, Füchse, Hafen, Biber u. Ottern (beide von Jahr zu Jahr seltener werdend), wilde Katzen, Marder, Wiesel, überhaupt viele wegen ihrer kostbaren Pelze geschätzte Thiere, Rindvieh, Schafe, Schweine u. andere von Europa eingeführte Hausthiere, Kolibris, wilde Truthühner, viele Sumpf- u. Wasservögel, Klapperschlangen, viele Fische, Lachse, Störe u.a. Einwohner im N. u. W. noch viele Indianer, Überreste der sogenannten Sechs Nationen, namentlich zu den Stämmen der Mohawks, (im N. des Ontario-See, am Simcor-, Mud- u. Rice-See, an den Flüssen Ouse, Thames u. St. Clair, ungefähr 8000 Köpfe), Salteux (am Huron- u. Oberen See) Algonkins, Mic Macs, Mississagas u. Chippewas, insgesammt 11–12000. Die Eingewanderten sind theils französischen Ursprungs, theils Engländer, Schotten, Irländer u. Deutsche. Die Gesammtzahl der Bevölkerung betrug nach der Zählung von 1856 1,890,108 Ew. Die Indianer sind fast sämmtlich zum Christenthum bekehrt, haben einen gewissen Grad von Civilisation angenommen u. treiben Ackerbau, Viehzucht, Jagd u. selbst einige Handwerke. Die weiße Bevölkerung ist sehr verschieden vertheilt, am dichtesten am Lorenzstrom, weniger dicht im Westen, am wenigsten im Norden. Die ursprünglich Eingewanderten sind Franzosen, deren Abkömmlinge noch jetzt Habitans genannt werden, u. die ungefähr 1/3 der weißen Bevölkerung ausmachen u. mit den Abkömmlingen der englischen u. schottischen Eingewanderten wegen ihrer nationalen u. religiösen Verschiedenheit in einem fast feindseligen Verhältnisse stehen, sich wenigstens von ihnen möglichst fern halten, mit ihnen weder geselligen Umgang pflegen, noch sich gegenseitig verheirathen; nur in der neuesten Zeit hat sich dies Mißverhältniß etwas zum Bessern gewandt. Verfassung: Die Executivgewalt hat ein von der Krone England ernannter u. dieser verantwortlicher Generalgouverneur (1857 Sir Edmund Walker Head), welcher in Quebec residirt, u. zugleich sämmtliche colonisirte Provinzen von Britisch Nordamerika (Canada, Neu-Braunschweig, Neu-Schottland, Prinz Edward's Island u. Neufundland) verwaltet u. unter welchem die Gouverneure der übrigen Provinzen (Lieutenant-Governors) stehen. Die Gesetzgebende Gewalt liegt nach der Verfassung vom 23. Juli 1840 (An Act 3. and 4. Victoria, to reunite the Provinces of Upper and Lower Canada) in der Hand eines Legislative Concil u. einer Assembly. Für den ersteren ernennt der Generalgouverneur, mit Zustimmung der Krone England, mindestens 20 Mitglieder (zu gleichen Theilen aus Ober- u. aus Unter-C.) auf Lebenszeit u. den Vorsitzenden (Speaker). Die Assembly wird auf 4 Jahre gewählt; um wahlfähig zu sein, muß man einen Grundbesitz von mindestens 5 Pf. Sterl. jährlichen Reinertrag haben, 21 Jahr alt u. Unterthan der englischen Krone durch Geburt od. Naturalisation sein. Wähler sind alle 21 jährige britische Unterthanen, die im Wahldistrict ein Eigenthum (Freehold) von mindestens 40 Schilling jährlichen Reinertrag besitzen. Der Generalgouverneur beruft die Assembly ein u. hat das Recht, sie zu vertagen u. aufzulösen. Den Sprecher wählt dieselbe aus ihrer eigenen Mitte auf die Dauer der constitutionellen Periode. Beide Versammlungen werden jedes Jahr ein Mal einberufen; jedes Mitglied derselben muß zuvor dem Generalgouverneur od. dessen Stellvertreter den Huldigungseid leisten. Der Gouverneur bestätigt die durch die Versammlungen gegangenen u. von denselben angenommenen Bills vorläufig u. sendet sie dann an den britischen Staatssecretär ein; der Krone England steht innerhalb zweier Jahre das absolute Veto zu. Jede von den Versammlungen angenommene Bill, welche die Rechte der Anglicanischen u. der Römisch-Katholischen Kirche, die Ausübung des Gottesdienstes u. die Kronprärogative der Verleihung unbebauten Landes betrifft, muß dem britischen Parlamente vorgelegt werden. Die Bestimmung, daß alle auf die Verhandlungen der beiden Versammlungen Bezug habenden officiellen Documente, Schriften, Berichte u. dergl. nur in englischer Sprache abgefaßt werden dürften, ist durch die englische Parlamentsacte vom 1. August 1848 aufgehoben. Finanzen: Einnahmen (Eingangszölle, Kanalrevenüen u. dergl.) über 700,000 Pf. Sterl.; Ausgaben (Interessen der öffentlichen Schuld, Civilliste, Unterhaltung von Kanälen u. dergl.) über 500,000 Pf. Sterl.; Schuld: 31/2 Million Pf. Sterl., wovon auf Ober-C. allein über 2 Millionen kommen. Münzen, Maße u. Gewichte: Man rechnet nach Pfunden zu 26 Schilling à 12 Pence, entweder wie in England nach der Sterling Valuta od. nach der Halifax Valuta (Halifax Curency, 50 Pence Sterling = 61 Pence Halifax Currency), also 21/2 Pfund Halifax Currency auf die deutsche Vereinsmark fein Silber. Der englische Sovereign gilt 241/2 Schilling, der nordamerikanische Eagle 50 Schilling, das französische Fünffrancsstück 42/3(Schilling. Bei Zahlungen über 50 Pfund treten die Tarifsätze al marco ein, die Troyunze englische Goldmünzen zu 945/6 Schilling Halifax C., mordamerikanische zu 93 Schilling, französische zu 931/2 Schilling. Maße u. Gewichte sind je nach den Umständen die altfranzösischen od. altenglischen. Feldmaß: der Arpent, zu 100 Perches carrées à 324 Pieds carées = 1,339 preußischer Morgen. Wechselcourse werden nur auf London gemacht. Man notirt gewöhnlich ± 9 Procent Prämie, d.h. 100 Silberdollars zu 41/2 Schilling in London = ± 109 Silberdollars in Quebec. Ober- u. Unter-C., durch die Acte vom 23. Juli 1840 in politischer Beziehung zwar zu Einer Provinz vereinigt, besitzen doch, statistisch betrachtet, so viel Eigenthümliches, daß sie in dieser Hinsicht getrennt werden müssen.

A) Ober-C. (West-C., Upper-C., C. West, früher York), grenzt im N. u. O. an Nieder-C., im S. an die Vereinigten Staaten u. im W. an das Hudsonsbai-Territorium, erstreckt sich vom 41° 47' bis 43°31' nördl. Breite u. vom 58° (Mündung des Ottawaflusses in den St. Louis-See [Lorenzstrom] die Grenze gegen Nieder-C. zu bildend) bis 72° westl. Länge (nach Ferro) u. umfaßt einen Flächenraum von ungefähr 6700 QM., wovon etwas über den vierten Theil (19 Millionen Acres, à Acre 1,339 preußische Morgen) amtlich vermessen, theilweis angebaut u. in Districte vertheilt ist, die das Land zwischen dem Ottawa u. Lorenzstrom u. die Halbinsel zwischen dem Huron- u. Erie-See einnehmen. Hiervon ist etwas über die Hälfte (gegen[615] 10 Millionen Acres) gegen Jahresrenten an die Indianer abgetreten worden. Hauptbeschäftigung ist Ackerbau, Viehzucht, Jagd, Fischerei u. Holzschlag. Industrie ziemlich gering, beschränkt sich auf die Fabrikation von Wollen- u. Eisenwaaren u. Pottaschesiederei. Handel bedeutend; Ausfuhr: Holz, Pelze, Fische, Thran, Getreide, Steinkohlen, Salz, Pottasche, im Betrag von nahe an 1/2 Million Pf. Sterl.; Einfuhr: Colonialwaaren, Wein, Branntwein, Baumöl, Eisen-, Thon- u. Glasmanufacturwaaren, getrocknete Früchte, im Betrag von über 700,000 Pf. Sterl. Die Gesammtzahl der Bevölkerung beläuft sich nach der Zählung von 1856 auf 999,847 Ew., unter welchen die Abkömmlinge der englischen u. schottischen Eingewanderten bei weitem überwiegen (The Family compact), u. in deren Händen sich auch vorzugsweise der Besitz der öffentlichen Ämter u. des Grund u. Bodens befindet; in den gesetzgebenden Versammlungen bilden sie die aristokratische Opposition. Die Einkünfte von Ober-C. bestehen aus dem Eingangszoll auf die, aus den Vereinigten Staaten u. Europa eingeführten Waaren u. der Grundsteuer (1 Pence vom Pf. Sterl. des Ländereiwerthes, das cultivirte Land pro Acre 1 Pf., das uncultivirte pro Acre 4 Schilling gerechnet); sie belaufen sich auf nicht ganz 100,000 Pf. Sterl. Es gibt englisches Criminal- u. Civilrecht; ebenso ist das Gerichtsverfahren u. die Municipalverwaltung der englischen nachgebildet. Die Milizen sind gegen 80,000 M. stark, außerdem einige Regimenter als Garnisonen. Religion: Unbedingte Glaubensfreiheit; es finden sich die Anglikanische Kirche (gegen 200,000 Seelen), die Schottische Kirche (gegen 70,000), Römisch-Katholische Kirche (130,000), freie Presbyterianische Kirche von C. (70,000), andere Presbyterianer (20,000), Wesleyanische Methodisten (90,000), Episkopale Methodisten (37,000), andere Methodisten (16,000), Baptisten (30,000), Lutheraner (8000), Independenten (6000), Quäker (6000), Universalisten (3000), Mennoniten (5000), Unitarier (700), Juden (200), ferner Mährische Brüder, Holländische Reformirte, Tunkers u. v. a. u. eine große Anzahl (70 bis 100,000) ohne alle Confession (no creed or de nomination). Die Anglikanische, Schottische, einige andere Protestantische u. die Römisch-Katholische Kirche erhalten vom Staate Unterstützung. Der öffentliche Unterricht wird von Seiten der Regierung sehr befördert. In Toronto besteht eine hohe Schule (King's College) mit 226,000 Acres Kronländereien dotirt, in Kingston das Queen's College der Presbyterianer, in Coburg eine Akademie (Victoria College) mit einer jährlichen Staatsunterstützung von 500 Pf. Sterl., ferner in jeder Districtsstadt eine Districtsschule, deren Lehrer vom Gouvernement besoldet werden (nicht unter 100 Pf. Sterl. jährlich); außerdem sind die Townships in Schuldistricte eingetheilt, deren jeder eine öffentliche Schule hat, welche ebenfalls Unterstützung vom Staate genießt. Gelehrte Gesellschaften: Die Polytechnical Society u. die Temperance Society in Kingston. Wohlthätigkeitsanstalten: Hospital, Irrenhaus u. Auswanderungsbureau in Toronto; Hôtel Dieu der Barmherzigen Schwestern in Kingston. Für Anlegung von Eisenbahnen, Kanälen u. sonstigen Wasserbauten, Chausseen (Plank Roads), Dampfschiffverbindungen, Posten (Personen-Briefbeförderung) u. dergl. thut die Regierung ebenfalls sehr viel. Eintheilung in 20 Districte: Bathurst, Brock, Colborne, Dalhousie, Eastern, Gore, Home, Huron, Johnstown, London, Midland, Newcastle, Niagara, Ottawa, Prince Edward, Simcor. Talbot, Victoria, Wellington, Western. Diese sind der Größe u. Einwohnerzahl nach sehr verschieden, zerfallen in Counties (od. Ridingsgrafschaften) u. diese wiederum in Townships (Städtische Bezirke), diese letzteren werden in Quadratform angelegt (von 20,000 bis zu 90,000 Acres) u. in Concessions eingetheilt, diese in Lots (200 Acres) u. halbe Lots (100 Acres). Der Durchschnittswerth des cultivirten Landes (Cleared Land, gegen 3,000,000 Acres) ist 31/2 P. Sterl., des uncultivirten (wild Land) 11/2 Pf. Sterl., wonach sich der Gesammtwerth des ersteren auf über 9 Millionen, des letzteren auf 81/2 Millionen Pf. Sterl. berechnet. Hauptstadt: Toronto (indian. Name für York, wie sie früher hieß) am Ontario-See; 30,000 Ew.

B) Unter-C. (Nieder-C., Ost-C., Lower C., C. East), grenzt im N. an Labrador, im O. an den Lorenz Golf u. Neu-Braunschweig, im S. an die Vereinigten Staaten u. im W. an Ober-C., erstreckt sich vom 45° 31' bis 52°30' nördlicher Breite u. vom 46°15' bis 58° westlicher Länge u. umfaßt einen Flächenraum von 9,600 QM., wovon etwas über den sechsten Theil (ungefähr 19 Millionen Acres) amtlich vermessen u. in Districte eingetheilt ist, die zu beiden Seiten des oberen Laufes des Lorenzstromes liegen, u. von welchem wiederum nur etwa der dritte Theil wirklich angebaut ist. Hauptbeschäftigung ist Ackerbau, Viehzucht, Schiffsbau, Seefischerei u. Fertigung von Wollen-, Baumwollen- u. Leinengeweben, so daß namentlich die französische Bevölkerung fast nur selbstgefertigte Stoffe trägt, außerdem noch etwas Bergbau (namentlich Eisen). Ein großer Theil des Grundbesitzes beruht auf einer Art von Feudalsystem, die noch aus der französischen Zeit stammt. Der König übertrug als Lehnsherr einzelnen adligen Familien Ländereien (Seigneuries), od. kleine Lehngüter (Tiefs), welche dann von den Seigneurs in Parcellen an die Bauern (Tenanciers od. Censitaires) überlassen (concédé) wurden. Diese letzteren hatten den ersteren Renten, Naturalabgaben u. Landemien zu entrichten, die Seigneurs dagegen Procente an die Krone. Diese Einrichtung ist bei den in Seigneuries eingetheilten Districten auch noch unter englischer Herrschaft beibehalten worden. In den in Townships eingetheilten Districten findet Verkauf durch Auction statt (Free and common socage). In Folge davon hat der Ackerbau in jenen Theilen sich weniger rasch u. weniger günstig entwickelt als in diesen. Der Gesammtbetrag der in den Seigneurien vermessenen Ländereien beläuft sich auf etwas über 10 Millionen Acres (wovon jedoch nur die Hälfte in den wirklich colonisirten Districten), der in den Townships über 8 Millionen Acres. Handel sehr bedeutend; Ausfuhr: Holz (über 1 Mill. Pfund Sterling), Fische, Pelze, Getreide, Mehl, fertige Schiffe, insgesammt über 3 Mill. Pfd. Sterl.; Einfuhr: Manufacturwaaren (über 1 Mill. Pfd. Sterl.), Colonial-, Eisen-, u. Glaswaaren, Wein, fertige Kleidungsstücke, Hüte, Papier, Seife, Malerfarben; insgesammt gegen 3 Mill. Pfd. Sterl. Kaffee u. Thee werden viel aus den Vereinigten [616] Staaten geschmuggelt. Für den Seehandel sind Quebec u. Montreal die beiden Hauptplätze; in ersterer Stadt laufen jährlich über 1000 Schiffe ein u. ebensoviel aus, in letzterer etwa der fünfte Theil soviel. Die Gesammtzahl der Bevölkerung beläuft sich nach der Zählung von 1856 auf 890,261 Ew., von welchen der größte Theil französischer Abstammung ist (namentlich aus der Normandie). Dieser Theil der Bevölkerung steht in dem Rufe der Ehrlichkeit, Gewerbethätigkeit, Arbeitsamkeit, Nüchternheit u. Gastfreundschaft. Nur eine geringe Anzahl davon gehört den Seigneurfamilien an, die meisten sind fleißige Bauern (Habitans), unter denen fast durchgehends eine große Gleichheit der Verhältnisse herrscht; ohne reich zu sein, haben sie bei ihrer Anspruchslosigkeit, ein hinreichendes Auskommen u. führen ein sorgenfreies, heiteres Leben. Sie leben in Dörfern u. Weilern zusammen, bewohnen einfache, aber durch Reinlichkeit u. Nettigkeit ausgezeichnete, aus Fachwerk bestehende, durchgängig weiß getünchte, meist mit Gärten umgebene Häuser. Bettelei u. Diebstahl kommen fast nie unter ihnen vor; eben so fremd ist ihnen aber auch andrerseits selbst der geringste Grad von Schulbildung, u. in dieser Hinsicht unterscheiden sie sich namentlich von den Abkömmlingen der englischen Eingewanderten, mit welchen sie fast ängstlich jede Berührung vermeiden. Rechtswesen: In den in Seigneuries eingetheilten Districten gilt das alte französische Civilgesetzbuch (Coutume de Paris) u. französisches Verfahren, in den in Townships eingetheilten Districten das englische Civilrecht u. englisches Verfahren, dagegen in der ganzen Provinz das englische Criminalrecht u. Geschwornengericht. Das Oberappellationsgericht (High Court of Appeal) ist in Quebec, drei Obergerichte (Courts of Queen's Bench) in Quebec, Montreal u. Three Rivers, Provinzialgerichte in Gaspé u. St. Francis. Municipalverfassungen haben nur die Städte Quebec u. Montreal. Die Milizen sind gegen 90,000 Mann stark, wovon ungefähr 10,000 mit Musketen bewaffnet; außerdem noch einige englische Regimenter als Garnisonen. Religion: in kirchlicher Beziehung bei weitem weniger gemischt als in Ober-C. Der französische Theil der Bevölkerung ist römisch-katholisch u. hat einen Bischof in Quebec; der niedere Klerus zeichnet sich zwar nicht durch Gelehrsamkeit, wohl aber durch Berufstreue u. einen hohen Grad von Moralität aus. Die Priester erhalten neben ihrer fixen Besoldung noch Landzehnten (4 Procent des Getreideertrags); auch existiren einige geistliche Orden u. Klöster. Die Anglikanische Kirche hat Bischöfe in Quebec u. Montreal (zu dessen letzteren Diöcese auch Ober-C. u. die Hudsonsvailänder gehören), einen Archidiakonus in Quebec u. unter ihnen Pfarrer für die einzelnen Kirchspiele. Die Anglikanische u. die Schottische Kirche erhalten Staatsunterstützung. Der öffentliche Unterricht ist noch sehr wenig gefördert; namentlich von der französischen Bevölkerung genießen sehr viele nicht einmal Elementarunterricht u. lernen daher weder lesen noch schreiben. Von höheren Schulen (Seminare u. Colleges) gibt es das M'Gills College (protestantisch) u. das Seminar von St. Sulpice (katholisch), in Montreal, ein Seminar (katholisch) in Stanstead, ein College (katholisch) in St. Nicolet, eine Akademie (protestantisch) in Sherbrooke, ein Seminar (katholisch, einer Universität ähnlich eingerichtet, Unterricht unentgeldlich) u. die Royal Institution for the advencement of learning in Quebec. Gelehrte Gesellschaften: die Society of Natural History (mit Bibliothek u. naturhistorischen Sammlungen) in Montreal u. die Literary and Historical Society in Quebec. Wohlthätigkeitsanstalten: das Allgemeine Hospital der Soeurs Grises u. die Lady's Benevolent Society in Montreal, das Hôtel Dieu u. das Auswandererhospital in Quebec, das Fieberhospital in Point Levi u. an mehreren Orten am untern Lorenzstrom Depots zur Unterstützung gescheiterter Schiffer. Eintheilung in 3 Hauptdistricte (Montreal, Trois Rivières [Three Rivers] u. Quebec) u. 2 kleine Districte (Gaspé u. St. Francis) von denen Montreal in 17 Counties zerfällt: Beauharnois, Berthier, Chambly, La Chesnaye (mit L'Assomption, zur County Leinster vereinigt), La Prairie (mit L'Acadie zur County Huntingdon vereinigt), Missisquoi, Montreal, Ottawa, Richelieu, Rouville, St. Hyacinthe, Shefford, Stanstead (in neuster Zeit mit Shefford zum District St. Francis vereinigt), Terrebonne, Two Mountains, Vaudreil, Verchères. Trois Rivières in 6 Counties: Champlain, Drummond, Nicolet, St. Maurice, Sheerbroke, Yamaska; Quebec in 11 Counties: Bellechasse, Dorchester (mit Beauce vereinigt), Kamouraska, L'Islet, Lothinière, Megantic, Montmorency (mit Orleans vereinigt), Portneuf, Quebec, Rimouski, Saguenay; Gaspé in 2 Counties: Gaspé u. Bonaventure. St. Francis hat keine eigenen Counties, seine Townships sind theils in Montreal, theils in Trois Rivières eingeschlossen. Die Counties mit vorwiegend französischer Bevölkerung zerfallen wiederum in Seigneuries, die mit vorwiegend englischer in Townships. Hauptstadt: Quebec, zugleich Hauptstadt des ganzen Britischen Nordamerikas.

Vgl.: De Charlevoix, Histoire et description de la Nouvelle France, Mémoires des Commissaires de S. M. trés-chrétienne et de ceux de S. M. Britannique sur les possesions et les droits respectifs de deux couronnes en Amérique etc., Amsterd. u. Lpz. 1755, 3 Bde.; R. Gourlay, Statistical Account of Upper Canada, 3 Bde, Lond. 1795, 2. A. 1821; Wild, Travels through the Prov. of Canada, Lond. 1799; J. Arrowsmith, Lower C., Lond.; derselbe Upper C., Lond.; J. Mac Gregor, British America, 2 Bde., Edinb. u. Lond. 1832; J. Lebrun, Tableau stat. et pol. des deux C., Lond. 1832; H. Murray, An historical and descriptive account of British America, Edinb. 1839, 3 Bde; Taylor, Journal of a tour from Montreal to Port St. Francis, Quebec 1840; J. Mactaggart, Three years in C., 2 Bde., Lond. 1829; E. A. Talbot, Five years residence in the Canadas, Lond. 1824, 2 Bde.; T. Bromme, NAmerikas Schönheiten, Bewohner u. Naturschätze im Allgemeinen u. der Britischen Besitzungen insbesondere, Stuttg. 1839; Views of C. and the Colonists by a five years' resident, Edinb. 1844; G. W. War, C. asitis, or the Emigrants' friend and guide to Upper C., Lond. 1847; Smith, Canadian Gazetteer, Toronto 1849; Bigsby, The shoe and canoe or pictures of travels in the C-s, 2 Bde., Lond. 1850; Mann, Emigrant's complete guide to C., Lond. 1857; R. Russel, North America, Observations of [617] the Agriculture and Climate of C. the U.S. and Cuba, Edinb. 1857. Karten: J. Bouchette, Map of the provinces of Upper and Lower C., 2 Bl., Lond; H. Darion Rogers u. A. Keith Johnston, Atlas of the U.S., Canada, New Brunswick etc., 63 Bl. Fol., Lond. 1857.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 614-618.
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