Wiedertäufer

[172] Wiedertäufer (Anabaptisten), Secte, welche die an unmündigen Kindern vollzogene Taufe als eine schriftwidrige u. somit ungültig sacramentliche Handlung erkennt, weshalb die zu ihr Übertretenden als nichtgetauft angesehen u. nochmals gültig getauft werden. I. Erste Periode des Fanatismus der W. bis auf Menno Simonis, bis 1537. Schon lange vor der Reformation bestritten Mehre die Gültigkeit u. Wirksamkeit der Kindertaufe (daher Antipädobaptisten), weil den Kindern der nothwendige Glaube fehle, so die Katharer, Petrobrusianer, Henricianer. Nach der Reformation zeigten sich deren bes. in der Schweiz, Deutschland u. Holland; sie waren meist religiöse u. politische Schwärmer, sie verbanden mit der Forderung der Wiedertaufe auch die Aufrichtung eines Reiches Christi auf Erden, Einführung der Gütergemeinschaft, Glauben an ihre Offenbarungen u. dgl., u. widersetzten sich mit Macht der bürgerlichen Ordnung. Zuerst traten die W. in Deutschland auf u. ihr eigentlicher Stifter war der Tuchmacher Niclas Storch in Zwickau (daher Zwickauer Propheten), welcher seit 1521 mit Marcus Stübner u. Thomas Münzer (s.d.) seine schwärmerischen Lehren verbreitete. Münzer erwarb sich von Waldshut aus Anhänger in der Schweiz, unter ihnen Konrad Grebel, Simon Stumpf, Balth. Hubmeier, Ludw. Hetzer, welche nun von hier aus die schwärmerischen Ideen der W. in der Schweiz verbreiteten. Namentlich in Deutschland unterstützte sie der Bauernkrieg (s.d.), 1525, bes. in Sachsen, Franken u. Thüringen, doch wurde hier ihrem Unwesen durch ihre Niederlage bei Frankenhausen am 15. Mai 1525 gesteuert. Aber überall erhielten sich Anhänger der Secte u. die Reiseprediger derselben bildeten neue Sammelplätze in Zürich, St. Gallen u. Appenzell, bis die Obrigkeit, wegen ihrer aufrührerischen Predigten u. Lehren, Leibesstrafen, Verbannungen u. wohl auch Todesstrafe über sie verhängte. In Baiern traten gegen 1527 als W. Joh. Hutter, Jac. Kürsner, Sigismund Sallin in Augsburg auf u. sie fanden ungeachtet der Verfolgungen viel Anhänger. In den Niederlanden wurde auch seit 1527 streng gegen sie verfahren. Hier wirkte bes. David Joris (s. David 27), welcher die vier damaligen Parteien der W. zu vereinigen suchte u. nach welchem sie sich die David-Georgisten (Davidisten, Joristen) nannten. In Westfalen u. Holstein breiteten bes. Melchior Hoffmann u. Melchior Ring (s. b.) die Lehre der W. aus. In Friesland bildeten die Brüder Ubbo u. Dirk Philipps eine Wiedertäufersecte, die Ubboniten, welche jedoch weniger schwärmerisch waren, indem sie das Reich Christi nicht als ein weltliches Reich lehrten, in welchem die Gottlosen von den Frommen ausgerottet werden müßten, sondern behaupteten, daß. es durch, von der Kirche ordentlich berufene Apostel erneuert werden müßte Ubbo Philipps selbst sagte sich noch vor seinem Tode (er st. 1568) von der Wiedertäuferei als einem Irrthume los. Kaiser Karl V. gab zwar 1528 den Befehl, daß alle W. mit Gewalt unterdrückt werden sollten, u. auf allen Reichstagen bis 1530 wurde jene Bestimmung erneuert, allein es half kein Verbot. Damals nannte man die W. mit dem Spottnamen Stäbler (Baculares, Stablarii), weil sie meinten, ein Christ dürfe keine Waffen, fodern nur einen Stab tragen, sich nie mit Gewalt vertheidigen u. andere Christen nicht verklagen; Heftler od. Knöpfler, bes. die in Galizien, indem sie zum Theil selbst die Knöpfe als Luxusartikel verwarfen u. nur Heftel an ihren Kleidern trugen; Clancularii, weil sie ihr Glaubensbekenntniß verheimlichten, od. Hortularii, weil sie in Gärten zusammen zu kommen pflegten. Am tollsten trieben ihr Wesen die aus Holland vertriebenen W. seit 1533 in Münster, wo bes. der protestantische Geistliche Rothmann u. die Bürger Knipperdolling u. Knechting, zu denen dann noch der Schneider Bockold aus Leyden, Gerrit Kippenbroek aus Amsterdam u. Matthiesen sich gesellten, ein neues Staatswesen mit einem Zionskönig an der Spitze, mit Gütergemeinschaft, Vielweiberei u. dgl. Abenteuerlichkeiten einführen u. ein blutiges Regiment handhabten, bis dasselbe 1535 ebenso blutig für sie endigte (s. Münster S. 542). In Mähren breiteten sich die W. durch die Begünstigung des Adels u. durch ihren inneren Zusammenhang weit aus, erlagen aber zuletzt der Verfolgung der katholischen Regierung. Auch in Schweden, wohin 1524 W. gekommen waren u. wo ihre Predigten von dem wahren Christenstum mit der Zerstörung von Bildern, Orgeln u.a. Kirchengeräthen begleitet waren, mußten[172] sie nach kurzem Aufenthalt das Land verlassen. Die Hauptlehren dieser älteren W. waren: der Glaube muß der Taufe vorangehen, darum ist die Kindertaufe verwerflich; im Abendmahl wird Brod u. Wein nicht in den Leib u. das Blut Christi verwandelt, Christus brachte einen von Gottes unvergänglichem Samen geschaffenen Leib mit auf die Erde; in der Trinität ist der Ausdruck Person verwerflich; zur Rechtfertigung ist der Glaube nicht hinlänglich; der Christ darf nicht schwören, kein obrigkeitliches Amt bekleiden, nicht Waffen führen u. in den Krieg ziehen etc. Gott offenbart sich fortwährend noch Einzelnen etc.

II. Zweite Periode: Von Menno Simons bis auf unsere Zeiten. Die W. in den Niederlanden hießen Mennoniten, als Anhänger des Menno Simons (s.d.). Sie bestanden in den Niederlanden schon vor dem Auftreten der W. in Münster u. standen eine Zeit lang mit diesen in Verbindung, brachen aber durch Menno seit 1537 gänzlich mit ihnen. Einige (wie I. H. Halbertsma, De doopsgezinden en hunne herkomst, u. Blaupotten Cate, Geschiedkundig onderzoek naar den Waldensischen oorsprong der Nederl. doopsgezinden, Amsterd. 1844) leiten ihren Ursprung von den Waldensern her, wenigstens findet eine große Ähnlichkeit der Grundsätze u. Sitten beider Kirchengemeinschaften statt. Menno gründete erst die kirchlichen Gemeinschaften der niederländischen W.; er machte neben dem formellen u. materiellen Princip der Reformation noch ein moralisch-praktisches geltend, indem er die Christliche Kirche in ihrer ursprünglichen Gestalt wiederherzustellen bemüht war; deshalb stellte er die Kindertaufe als aus der Heiligen Schrift nicht beweisbar für durchaus unzureichend, die Taufe der Bejahrten aber als unerläßlich auf, führte eine strenge Kirchenzucht (Bann) ein, stellte den Gehorsam gegen die Obrigkeit her, verwarf Eid, Kriegs- u. Staatsdienst, Processe u. Ehescheidung, außer wegen Ehebruch, u. hielt die Fußwaschung beim Abendmahl für eine heilige Handlung. Von Christus glaubte er, der Heilige Geist habe seinen Leib in der Maria geschaffen, eine Meinung, welche die W. 1555 auf einer Synode zu Strasburg mit der vertauschten, daß Christus sein Fleisch von der Maria empfangen habe. Durch Menno wurde also die Partei der W. gänzlich umgestaltet u. von aller einseitigen Schwärmerei befreit, u. da es ihm durch viele Reisen gelang alle für seine Ansichten zu gewinnen, so nannten sich die W. von jetzt an nach ihm Mennoniten od. Taufgesinnte. Sie wurden vielfach mit den Schwärmern in Münster verwechselt u. hatten deshalb viele Verfolgungen zu erleiden; schon bei Lebzeiten Mennos in Folge ausgebrochener Streitigkeiten über den Bann in eine mildere u. strengere Partei getheilt, trennten sie sich nach dessen Tode (1561) noch mehr; u. die wiederholten Versuche (1591, 1630, 1644, 1649) die Parteien zu einigen hatten keinen erwünschten Erfolg. Im 17. Jahrh. waren die Mennoniten den übrigen Dissenters vollkommen gleichgestellt, genossen aber in der einen Provinz mehr Vorrechte als in der anderen u. erhielten allmälig einen größeren moralischen Einfluß. Sie verbreiteten sich in Friesland, Holland, Brabant, u. es gab zu Anfang des 18. Jahrh. gegen 160,000 Mennoniten, während 1837 nur 32,700 gezählt wurden. In den Provinzen Nord- u. Südholland waren von 1660–1772 allein 44 Gemeinden zerstört worden; aus den Provinzen Nordbrabant u. Limburg sind die Mennoniten fast ganz verschwunden, auch in Friesland, Gröningen u. Oberyssel litten sie sehr. Veranlaßt wurden diese Verminderungen bes. durch Übergang zu den Reformirten, durch überwiegenden Einfluß der Katholiken im Süden, durch Mangel an Predigern, durch Auswanderungen etc. Die mildere Partei hat mit dem alten rohen Anabaptismus fast gar nichts mehr gemein u. erhält von der holländischen Regierung mit Freiheit von Eidesleistung u. Soldatendienst Anerkennung. Die beiden Hauptparteien der W. hießen die Feinen u. die Groben. A) Die Feinen od. Sonnisten od. Zonisten (weil ihre Kirche das Zeichen der Sonne hatte), auch alte Flaminger, behielten die strenge Kirchenzucht, bes. in Hinsicht auf den Bann (daher Excommunicantes genannt) bei, bildeten aber die Minderzahl. Unter ihnen traten wieder einige kleinere Parteien auf, wie a) die Huiskooper, welche es nicht für sündlich hielten ein Haus zu besitzen, wie die andern, die Contra-Huiskooper, welche sich aber 1630 vereinigten; b) die Gröningschen Taufgesinnten od. die Ukewallisten, Anhänger eines Bauern Uke Walles aus Gröningen in Friesland (st. 1655), welche um 1637 entstanden, den Feinden Jesu die Seligkeit zusprachen, weil sie den Rathschluß Gottes erfüllt hätten, lehrten, daß Christus von der Maria nicht sein Fleisch angenommen habe, u. dabei die größte Strenge übten; zu ihnen gehören die Dompelers (Onderdompelings, Untertaucher, Immergenten), seit der Mitte des 17. Jahrh., welche das gänzliche Untertauchen des Täuflings für nothwendig hielten. 1644 mußten sie wegen eines Verbotes des Magistrates von Gröningen auswandern u. erhielten sich in Danzig u. Lithauen. Man unterscheidet unter ihnen noch die Danziger u. die Allerfeinsten, welche mit anderen Gemeinden in gar keiner Verbindung stehen, die Janjakobschriften, genannt nach Johann Jakob, welcher eine noch strengere Kirchenzucht einführen wollte, u. die Schweizer. Es gibt ein christliches Glaubensbekenntniß der waffenlosen Christen (1664), welches eine Wiederholung desjenigen ist, worauf sich die meisten Flaminger im Jahre 1632 in Dordrecht vereinigten; ein neueres ist: Confessio illorum Mennonistarum in Borussia, qui Clarici vocantur 1678, von einer Gattung der Danziger, welche Clercheu od. Clarchen hieß. Diese seinen Taufgesinnten sind ihrer alten Lehre, Sitte u. Zucht bis auf die neueste Zeit am treuesten geblieben, u. ihr Glaubensbekenntniß von 1735, welches noch jetzt gültig ist, enthält, bis auf die Lehre von der Taufe, den Glauben der strengen Reformirten Kirche. Sie bilden aber nur noch wenige Gemeinden in Holland. B) Die Groben od. Gelinden, od. die Lammisten (weil sie sich in einer alten das Lamm genannten Kirche versammelten), auch Waterländer, genannt nach ihren Wohnsitzen, einem ganz von Kanälen durchschnittenen Theile Hollands, übten eine mildere Kirchenzucht u. verwarfen das Weltliche nicht so unbedingt, sie bildeten die überwiegende Mehrzahl, erhielten aber von den Feinen den Spottnamen Dreckwagen (Hamaxarii), weil sie die von ihnen als Dreck ausgestoßenen Glieder noch aufnähmen. Unter dem Einflusse des Arminianismus zerfielen diese Groben seit 1664[173] wieder in zwei Parteien: a) die Einen, welche Mennos Lehre von der absoluten Prädestination beibehielten, hießen von ihrem Parteihaupte Samuel Apostool (Prediger in Amsterdam, st. 1644), Apostoolen, auch mennonische Taufgesinnte, weil sie Mennos Lehrbegriff treu blieben; b) die Anderen, welche mit den Remonstranten jedes feste Glaubensbekenntniß als Menschensatzung verwarfen u. immer mehr arminianische Grundsätze annahmen, hießen von ihrem Haupte Galenus Abraham de Haen (Prediger in Amsterdam, st. 1706), Galenisten od. remonstrantische Taufgesinnte. Diese waren die zahlreicheren u. auch gebildeteren, da sie seit 1735 ein eigenes Predigerseminar zur mehr wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrer hatten (denn ursprünglich waren die Prediger, Ermahner od. Liebesprediger genannt, entweder sehr gering od. gar nicht besoldet u. trieben neben ihrem Amte eine andere Beschäftigung), 1801 vereinigten sich beide Parteien wieder, so daß daß die Ansichten der Galenisten die allgemeinen wurden. Seit Anfang des 19. Jahrh. haben die Mennoniten an Zahl einigermaßen zugenommen, sowie sich überhaupt ihre Verhältnisse günstiger gestaltet haben; die alten Streitigkeiten wurden beigelegt u. ihre Gemeinden auf Befehl Napoleons I. durch Professor A. Koopmans so viel als möglich kirchlich organisirt. Nach dem Ende der französischen Herrschaft wurden sie mit anderen protestantischen Gemeinschaften gleichgestellt, vereinigten sich mit letzteren auf den Gebieten der Mission u. der Bibelverbreitung u. übten mehr Duldung aus. 1811 wurde die Allgemeine Mennoniten-Societät zur Beförderung des Predigtamtes errichtet u. 1827 die Leitung der studirenden Jugend, anstatt einem, zwei Professoren anvertraut. 1835 wurde das dritte Säcularfest zur Erinnerung des Austrittes Menno's aus dem Papstthum öffentlich u. feierlich begangen. Gegenwärtig weicht der äußere Zustand u. innere Charakter des Mennonismus allerdings bedeutend von der alten Strenge ab u. das mennonitische Princip offenbart sich bei den Meisten nur in dem Festhalten an der eigenthümlichen Auffassung der Taufe u. des Eides, aber das Verhält niß der Mennoniten unter einander, zu Staat u. Kirche ist ein viel besseres als früher. Auf praktisch-philanthropischem Gebiete ist ihr Einfluß in der letzten Zeit bedeutend gewesen, u. die Maatschappy tot nut van het algemeen, die Kweekschool voor de Zeevaart, ein Missionsverein (mit drei Arbeitern auf Java), Teylers theologische Gesellschaft zu Haarlem u.a. Stiftungen sind ihr Werk. In den Niederlanden betrug 1850 die Anzahl ihrer Gemeinden 127 mit ungefähr 140 Predigern; am zahlreichsten sind sie in Nordholland, Friesland, Gröningen u. Oberyssel. In Südholland sind in Rotterdam u. Leyden Mennonitengemeinden, in der Provinz Utrecht eine, in Geldern vier, in Seeland besteht eine zu Middelburg, in Staatsflandern eine zu Aardenburg. Auf ihre Glaubensbekenntnisse (De Waterlandsche Belydenis van 1581; das Concept von Köln, 1591; De Friesche Belydenis van 1617; Het Olyftakje van 1627 u.a.) legen die Mennoniten nur einen sehr relativen Werth.

Die Mennoniten verbreiteten sich aus Holland durch ganz Deutschland, namentlich nach der Pfalz u. Ostfriesland, u. hielten auch hier, obgleich die Strenge der Flaminger mißbilligend, doch fest an den Einführungen der Stifter ihrer Secte. Seit der Mitte des 16. Jahrh. wendeten sich auch viele W. nach Holstein; in Preußen, bes. in Westpreußen, wo sich deren über 18,000 fanden, u. wo sie sehr wohlhabend geworden sind, auch gern geduldet werden, sind sie seit 1827 von dem Zeugen- u. Amtseid gegen Einreichung eines Attestates, daß sie wenigstens ein Jahr der Partei angehören, entbunden. Deutsche Gemeinden sind in Emden, Leer, Norden, Kleef, Emmerich, Goch, Crefeld, Hamburg, Altona, Friedrichsstadt an der Eider. Auch in Rußland (in dessen südlichen Ländern seit dem Anfang des 19. Jahrh. sich mehre Colonien niederlassen durften), Ungarn, Siebenbürgen, in der Schweiz, in Ostfrankreich sind sie geduldet; nur in Österreich wurden sie unter Kaiser Ferdinand ausgewiesen. Ihre Versicherungen auf Mannen Wort od. Mannen Treue gelten als Eidschwur; sie sind fast allenthalben von der Conscription frei u. selbst Napoleon nahm auf sie in dieser Hinsicht Rücksicht, indem er mehr durch Lieferungen u. Vorspann Kriegsleistungen von ihnen forderte. Übrigens gelten die W. überall als gute Unterthanen. Ihre Kircheneinrichtung ist nach dem Muster der. ältesten Kirche; sie haben Bischöfe, Älteste u. Lehrer, welche keine Besoldung bekommen. Ihre Kleidung ist einfach, altväterisch u. meist schwarz. Die deutschen W. taufen in den Bethäufen, die englischen in den Flüssen; Namen geben sie den Kindern bei der Geburt. Die Glaubenslehre der W. kann man aus Jac. Cats Katechismus, Amst. 1736, kennen lernen, so wie aus Konr. Ris Glaubenslehre der wahren Mennoniten (aus dem Holländischen übersetzt, Hamb. 1776). Die W. in England u. Amerika heißen Baptisten, s.d. Vgl. Bullinger, Von der W. Ursprung, Secten u. Wesen, Zür. 1560; Martyrerspiegel der wehrlosen Christenheit seit 1524, Haarlem 1615, 2. A. 1631; Bragcht, Het bloedigh Tooneel der doopsgezinde en weerlooze Christexon, Dortrecht 1660, Amsterd. 1685; Ott, Annales reachantismi, 1671; I. C. Jehring, Gründliche Historie von den Taufgesinnten bis 1615, aus dem Holländischen von C. van Gent, Jena 1720; H. Schyn, Historia Mennonitarum, Amst. 1723; Plenior deductio historiae Mennonitarum (aus dem Lateinischen von Maatschoen), Amsterd. 1729; Stark, Geschichte der Taufe u. Taufgesinnten, Lpz. 1789; G. L. von Reisewitz u. F. Wadzeck, Beiträge zur Kenntniß der Taufgesinnten Gemeinden, Bresl. 1821 ff., 2 Bde.; A. Hunzinger, Kirchen- u. Schulwesen der Mennoniten, Speyer 1831; Hast, Geschichte der W., Münst. 1836; Gorter, Onderzoek naar het kenmerkend beginsel der Nederl. Doopsgezinden, Sneek 1850; Jaarboekje voor de Doopsgezinde gemeenten, Amst. 1837, 1839, 1850.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 172-174.
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