Moldau [2]

[356] Moldau (Moldavia, türk. Bogdan od. Kara Bogdan, die fürstliche M., zum Unterschied von der österreichischen [der Bukowina] u. der russischen [Bessarabien zwischen dem Dniestr u. Pruth] M.), Land zwischen Rußland, Galizien, Siebenbürgen, Walachei u. Bulgarien; erstreckte sich früher östlich bis an den Dniestr (1600 QM.), hatte nach dem Friedensschluß von 1812 den Pruth zur östlichen Grenze u. 735,68 QM. u. umfaßt gegenwärtig mit dem im Frieden von Paris 1856 von Rußland abgetretenen bessarabischen Gebiete (205 QM.) 940,68 QM. mit 1,600,000 Ew. Gebirge: nördlich u. westlich die Karpaten (Pietra de Roß, Spitze: Tschaslov), mehre Pässe nach Galizien u. Siebenbürgen, nach Osten u. Süden ebener. Flüsse: Donau (auf kurze Strecke, doch fällt ihr fast alles Gewässer der M. zu), Pruth, Sereth u. deren Nebenflüsse, so wie mehre Seen (Dorohoe, Bartetsch); Klima, kalte Winter, angenehme Sommer; der Boden ist, namentlich in den niedrigen Gegenden, ungemein fruchtbar, doch nur dürftig angebaut Producte: ansehnliche Waldungen (Schiffsbauholz); reißende Thiere (Wölfe, Bären, Luchse, Füchse) u. Speisewild (Damhirsche, Saiga-Gazellen, Gewesen, Auerochsen, Bienen, Heuschrecken; die Mineralien, an denen das Land reich ist, bes. an Salz, werden verhältnißmäßig wenig benutzt. Die Einwohner, Moldowenen, schön von Gestalt u. Zügen, bes. die Weiber, halten sich für das Urvolk[356] der M., sind aber wohl stammverwandt mit den Wlachen, ferner Griechen, Armenier, Juden, Zigeuner u. Franken. Beschäftigung: Ackerbau (mit Gewinn von Weizen, Gerste, Buchweizen, Mais u.a.), Gartenbau (einiges Gemüse, bes. Melonen), Weinbau (sehr ansehnlich, beste Gewächse: von Odeshescht, Husch, Jassy, Nikoreschi, darunter mehre sehr feurige, von Farbe grünliche, doch auch rothe u. weiße Sorten, der beste der Contuar, dem Tokayer gleich, wird nach Rußland, Polen, Siebenbürgen u. selbst nach Ungarn verfahren), Viehzucht: Pferde (in Gestüten von oft 4–600 Stuten), Rindvieh, Schafe, Geflügel, Bienen (bei manchen Gutsbesitzern viele Tausend Bienenstöcke), Fischfang, Bergbau (nur auf Salz), wenig Industrie. Der Handel vertreibt Wein (nach Rußland u. Polen), Wachs u. Honig, Pferde (20–30,000 Stück nach Österreich, Preußen), Thierhäute, Ochsen (60–70,000 Stück) u.a. Landeserzeugnisse, führt Luxus- u. Fabrikwaaren aller Art ein, u. liegt meist in den Händen der Griechen, Armenier u. Juden. Die Griechische Religion ist die herrschende, ihr Vorsteher ist ein Erzbischof zu Jassy, der zugleich Präsident des Divans ist, Katholiken werden 12,000 gerechnet. Die Sprache ist ein Dialekt der wlachischen, mit slawischen, türkischen u. tatarischen Wörtern gemischt (Romanisch). Die Staatsverfassung ist hervorgegangen aus den Berathungen der Pariser Conferenz, welche dem Friedensschlusse von 1856 folgte, u. ist am 19. August 1858 von den bei jenem Frieden betheiligten Mächten unterzeichnet worden. Nach jener Verfassung führt die M. zusammen mit der Walachei die Benennung: Vereinigte Fürstenthümer der M. u. Walachei u. steht unter der Oberhoheit der Pforte, die Verwaltung der Fürstenthümer ist jedoch ganz selbständig. Der Sultan erhält von der M. jährlich einen Tribut von 11/2 Mill. türkischer Piaster. An der Spitze des Staats steht ein von den Bojaren u. aus ihrer Mitte erwählter Hospodar (gegenwärtig der Oberst Couza unter dem Namen Alexander Johann I. an der Spitze beider Fürstenthümer), welcher vom Sultan bestätigt werden muß. Dem Fürsten zur Seite stehen für jedes Fürstenthum ein Ministerium u. eine Wahlversammlung; das Organ der gemeinsamen Regierung ist eine Centralcommission, die aus 16 Mitgliedern besteht, 8 Moldauern u. 8 Walachen, von denen die Hälfte der Fürst, die Hälfte der Landtag ernennt; diese Commission ist permanent u. entwirft alle Gesetze, welche beiden Fürstenthümern gemeinsame Gegenstände betreffen. Gemeinsam haben beide Staaten ferner einen Gerichts- u. Cassationshof (zu Fok-schani), der zugleich Staatsgerichtshof ist. Der Landtag jedes Landes wird auf 7 Jahre gewählt. Der zum Hospodar Wählbare muß 35 Jahre alt sein, 3000 Ducaten Einkommen von, Grund u. Boden haben u. 10 Jahre öffentliche Ämter verwaltet haben. Die Einwohner der M. theilen sich in vier Klassen: a) Geistlichkeit u. Bojaren (deren man 5000 rechnet) u. Privilegirte; diese sind von allen Steuern ausgenommen; b) privilegirte Steuerpflichtige, zu denen die akademische Corporation zu Jassy gehört: c) steuerbare Dorfbewohner, d) Zigeuner, die keine bürgerlichen Rechte haben u. vom Staate u. den Bojaren nach Willkür verkauft werden können. Eintheilung in das Oberland (Zara de Suß, mit 5 Zinuten), das Unterland (Zara de Schoß, nach der Abtretung von 1812 noch mit 8 Zinuten) u. den bessarabischen Gebietstheil; jeder der Kreise (Zinute) hat einen Ispraknik (Kreishauptmann), dem ein Steuereinnehmer (Samisch) beigegeben ist; die Zinute sind wieder in Ozolks (Districte) getheilt. Staatsverwaltung: das Ministerium zerfällt in das des Äußeren u. des Innern, die Minister sind verantwortlich; die Finanzeinnahme besorgt der Samuche. Staatseinnahmen (1853): 131/2 Mill. Piaster, Ausgaben: 121/2 Mill. Piaster. Der Volksunterricht steht auf einer sehr niedrigen Stufe. Zu Jassy existirt seit 1814 eine Akademie für den höhern Unterricht in Philosophie, Geschichte, Naturwissenschaften, Sprachen, Mathematik u. Technik, neben ihr das frühere Basilianum für Rechtswissenschaft u. Sprachen, seit 1831 wieder eröffnet. Gerichtsverfassung: In jedem District bildet ein aus drei Richtern bestehendes Civiltribunal die erste Instanz, auch bestehen in einzelnen Städten Handelsgerichte; die zweite Instanz ist das Appellationsgericht. Das Verfahren ist mündlich u. ziemlich summarisch. Der Hospodar muß alle Rechtssprüche bestätigen. Die Richter sind, laut Bojarenbeschluß von 1829, seit 1840 unabsetzbar. Die Gesetzgebung beruht auf den byzantinischen Kaiserrechten, dem Gewohnheitsrechte u. den Gesetzen der Hospodare. Das 1816 erschienene Civilgesetzbuch ist 1833 umgearbeitet, so wie 1835 ein Strafgesetzbuch eingeführt ist; das Handelsrecht gründet sich auf das französische; für die Geistlichkeit besteht das Canonische Recht. Militär, außer einer Leibwache des Hospodars, eine Infanterie- u. ein Cavallerieregiment, zusammen 2280 Mann, 934 Mann Gensdarmen u. 12,730 Mann Milizen, die völlig militärisch organisirt werden. Münzen, Maßen u. Gewichte: inder M. wird gerechnet nach Lee od. türkischen Piastern à 40 Paralle od. Para; die cursirenden Münzen bestehen in österreichischen Ducaten, Conventions-Species u. Zwanzigkreuzern u. russischen Silberrubeln, die türkischen Münzen werden, des schlechten Gehalts wegen, nicht genommen. Längen- u. Flüssigkeitsmaße, s.u. Walachei (Geogr.); Handelsgewicht ist das türkische; Feldmaß: die Praschine zu 36 Quadratklaftern (russisch Saschén) = 1,64 französische Aren; die Faltosche hat 80 Praschinen; Getreidemaß ist das Kilo = 4,35 Hectoliter od. 7,9148 preuß. Scheffel. Hauptstadt: Jassy. Vgl. Soutzo, Notions statistiques sur la Moldavie, Jassy 1849; Neigebauer, Beschreibung der M. u. Walachei, Breslau 1854; Ders., Die Donaufürstenthümer, ebd. 1854 ff.

In der heutigen M., in ältester Zeit dem östlichsten Theil von Dacien, wohnten ursprünglich die Völkerschaften der Kaukoenfer, Jassier u. Kottenser. Durch die Völkerwanderung kamen die Westgothen nach der M.; diese wurden um 374 von den Hunnen verdrängt, u. Attilas Söhne, Hernak u. Dengesik, errichteten nach dessen Tode mit bulgarischen Stämmen in der M. ein neues Reich Hiunwar. Nach Dengesiks Tode bekamen die Bulgaren, bes. die Kutriguren, um 468 die Oberhand, sie mußten sich zwar um 560 den Avaren unterwerfen, verjagten dieselben aber später wieder, u. ihr Fürst Kuvrat erhielt sich unter griechischem Schutz die Unabhängigkeit (s.u. Bulgaren, Gesch.). Als im 9. Jahrh, seine Nachkommen das Reich theilten, wurde dasselbe so geschwächt, daß asiatische Einwanderer, namentlich Chazaren, Petschenegen, Uzen u. Magyaren Einfälle in die M. machten u.[357] einander bekriegten u. vertrieben. Ans den mit Überbleibseln dieser Stämme gemischten Dakern bildete sich das Volk der Wlachen, welche in der Mitte des 11. Jahrh. das Christenthum annahmen. Ihre Kriege gegen die Griechen entvölkerten das Land so, daß die Kumanen sich zwischen 1050 u. 1075 der Oberherrschaft bemächtigten, bis die mongolischen Horden Dschingiskhans 1222 das Kumanische Reich zerstörten u. 1235 die Tataren unter Khan Batu dasselbe besetzten (s.u. Kumanien). Nach dem Abzug der Tataren war das Land ganz verödet, nur in den Bergen u. Wäldern hausten noch einzelne Wlachische Züge.

In dem ersten Drittheil des 14. Jahrh. siedelte sich ein Wlache, Bogdan I., von Marmarosch in Ungarn mit einer kleinen Colonie in dem Lande an. Er u. sein Sohn Dragosch, nach dem die von ihm abstammenden Fürsten des Landes Dragoschiten heißen, bemächtigten sich in der Mitte des 14. Jahrh. der Oberherrschaft übereinige Nachbarstämme u. nach u. nach über die ganze M., welche nun ihren jetzigen Namen von dem Flusse Moldova erhielt, u. machten sich vom Ungarenkönig, dessen Lehnsleute sie Anfangs waren, nach u. nach abhängig. Die neuen Fürsten führtenden Titel Woiwoden. Unter Bogdans Sohn, Stephan I., u. dessen Söhnen, Peter I. u. Stephan II., von denen Erster, der jüngere, den älteren vertrieb u. die einfallenden Polen schlug, wuchs der Staat; Lezko (1358–65, n.And. 1365–1372) ging von der Griechischen Kirche zur Lateinischen über u. stiftete das Bisthum zu Sireth. Bald jedoch traten seine Unterthanen wieder zur Griechischen Kirche zurück, zu welcher die M-er sich noch jetzt bekennen. Peter II. (1372–88) huldigte dem Polenkönig Wladislaw u. trat mit demselben gegen Ungarn in Bündniß, welches Stephan III. aufzuheben genöthigt wurde. Sein Bruder Roman I. trat 1393 als Gegenwoiwode auf u. blieb dem polnischen Bündniß treu. Bürgerkrieg zerrüttete nun das Land, u. als Stephan III. starb, wählte seine Partei dessen ältesten Sohn, Peter III., u. nach dessen baldigem Ableben dessen Bruder, Stephan IV., zum Woiwoden. Er wurde von dem Usurpator, Georg I., verjagt, allein schon nach Jahresfrist mußte dieser dem Sohne Peters, Roman II. (st. 1411), weichen. Dieser hatte Alexander I., Sohn Romans' I., zum Gegenwoiwoden, welchem die zu Schiedsrichtern berufenen Lithauer 1400 die Woiwodschaft zusprachen. Beide theilten endlich, u. das Land zerfiel nun in einen von Polen u. einen von Lithauen u. Ungarn abhängigen Theil. In ersterem herrschte nach Romans Tode Stephan (V.). 1412 verglichen sich die Könige von Ungarn u. von Polen über die M. u. sprachen dieselbe Alexander zu, welcher sie unter ungarischer Hoheit besitzen, dabei aber Polen tributbar sein sollte. Nach Alexanders Tode 1433 folgte ihm sein ältester Sohn Elias (Iliasch). Gegen diesen stand sein Stiefbruder Stephan V. auf, wurde aber von Elias mit Hülfe der Türken vertrieben. 1435 theilte Elias mit Stephan V. das Land u. beide starben 1443. Stephans V. Sohn, Peter IV., huldigte dem König von Ungarn u. vertrieb seine beiden Neffen, Roman II. u. Alexander II., Söhne des Elias. Roman starb bald nachher, die Anerkennung des Prinzen Alexander aber setzte Polen durch, u. dieser bekam daher seinen Antheil zurück, wurde aber bald von einem natürlichen Bruder, Bogdan II., vertrieben. Peter V. Aaron, gleichfalls Alexanders natürlicher Bruder, verband sich mit diesem u. ermordete Bogdan, gerieth aber bald mit Alexander in Streit u. herrschte nun im Gebirge, Alexander im stachen Lande; Letzter starb 1456. Peter V. wurde nun einziger Woiwode in der Niederung. Als er 1456 starb, folgte Stephan VI. der Große od. Gute, ein Sohn Bogdans II., als Woiwode. Er verjagte gleich den Gebirgsfürsten Peter Aaron, machte einen Einfall in die Walachei, kriegte mit Ungarn, wies einen Angriff der Nogaitataren ab, fiel wieder in die Walachei ein u. wurde dadurch in einen Krieg mit den Türken verwickelt, welche er 17. Januar 1475 in einer großen Schlacht besiegte; aber 1476 vertrieb Sultan Muhammed den Woiwoden Stephan u. verwüstete die M. 20 Jahre dauerte nun der Krieg, endlich warf sich Stephan 1485 dem König von Polen völlig in die Arme, u. dieser sendete ihm 3000 Reiter zu Hülfe. Doch bald änderte Stephan seine Politik u. schloß sich wieder an die Türken an, mit deren Hülfe er 1496 die Polen bei Kotnar besiegte. Darauf schloß Stephan 1499 mit Ungarn u. Polen ein Bündniß gegen die Türken; doch schon 1503 war er wieder in Krieg mit den Polen verwickelt, während dessen er 1504 starb. Sein Sohn, Bogdan III. der Schielende, hatte unglückliche Kriege mit Polen u. Ungarn, u. als die Tataren in die M. einfielen, unterwarf er sich der Pforte als Lehnsmann u. st. 1516. Sein Sohn Stephan VII., starb 1526, der letzte des rechtmäßigen dragoschitischen Stammes.

Peter VI. Raresch, ein natürlicher Sohn Stephans VII., wurde nun Woiwode. Als Sultan Solyman nach Wien vordrang, unterwarf sich Peter demselben u. erhielt gegen das Versprechen, einen Tribut von 4000 Goldgulden, 40 Pferden u. 24 Falken zu entrichten, von demselben königliche Ehren u. völlige souveräne Gewalt über seine Unterthanen, sowie auch das Recht, daß kein Türke fest in der M. wohnen sollte. Seitdem wurde die M. als türkisches Lehen u. als Provinz des Osmanischen Reichs betrachtet. 1531 kriegte Peter VI. gegen Polen, erlitt jedoch eine Niederlage u. huldigte nun dem König von Polen. Deshalb u. weil er den unter türkischem Schutz stehenden siebenbürgischen Bojaren, Gritti, seinen Gegnern ausgeliefert hatte, setzte ihn der Sultan 1538 ab u. ernannte einen Bruder desselben, Stephan VIII., zum Woiwoden, zugleich vereinigte er das Land zwischen dem Meere u. Pruth, das spätere Bessarabien, als Sandschakat mit der Türkei. Später kam dies mehrmals an die moldauischen Woiwoden zurück, wurde in den Kriegen aber nach u. nach mit Tataren bevölkert u. endlich dem Tatarkhan der Krim überlassen. Als Stephan VIII. wegen seiner Grausamkeiten von seinen Unterthanen ermordet worden war, wählten die Bojaren Alexander III., einen Abkömmling des alten dragoschitischen Woiwodengeschlechts, welcher bisher in Polen gelebt hatte, zum Herrscher. Der Sultan aber setzte den früheren Woiwoden, Peter VI., wieder ein, Alexander ward hingerichtet, um 1546 auch Peter VI. ermordet. Sein Sohn, Elias II., folgte ihm; als er aber um 1554 den Islam annahm, nöthigten ihn die Bojaren die Herrscherwürde niederzulegen u. übertrugen dieselbe seinem Bruder Stephan IX. Nachdem dieser um 1558 ermordet worden war, erhielt der Stolnick Peter, welcher schon eine Zeit lang Gegenwoiwode gewesen[358] war, als Alexander IV. die Herrschaft u. heirathete Roxanda, Schwester Stephans VII. Ein Gegenwoiwode, Aaron, welchen die Ungarn aufstellten, wurde überwunden; ein. anderer, Jakob, ein griechischer Matrose, der sich für einen dragoschitischen Abkömmling ausgab, an den Hof Alexanders kam u. von da, als seine Absichten kund wurden, vertrieben wurde, fiel 1561 mit einem Heer polnischer Miethlinge in die M. ein, schlug das Heer des gehaßten Alexander, verjagte ihn, wurde von dem Sultan anerkannt u. ließ sich unter dem Namen Johann I. zum König (Despoten) der M. krönen. Er wollte das Beste des Landes; allein da seine Maßregeln Geld erheischten, erbitterte er durch Auflage von Steuern die Unterthanen u. durch Vergreisung an den Kirchengütern die Priesterschaft; bald fand eine Empörung Statt, u. Johann wurde 1563 erschlagen. Stephan X. Tomsche, sein Hauptfeind, wurde an seiner Stelle Woiwode, allein der Sultan bestätigte ihn nicht, sondern setzte Alexander IV. wieder ein u. gab ihm auch Bessarabien wieder. Alexander st. 1566; sein Sohn, Bogdan IV., regierte Anfangs unter Leitung seiner Mutter Roxanda gut, allein nach deren Tode zeigte er sich geizig u. grausam u. erbitterte bes. durch seine Vorliebe für Polen die Bojaren u. das Volk. Als er bei einem Besuche in Polen in der M. für todt gesagt wurde, baten die Bojaren den Sultan um einen andern Fürsten. Dies war das erste Mal, daß sie ihr, seit Untergang des dragoschitischen Mannsstammes geübtes Wahlrecht dem Sultan freiwillig übertrugen. Der Sultan gab Johann II., einem Masovier, um 1572 die Regierung. Unter ihm kam Bogdan IV. wieder nach M., konnte aber nicht wieder zur Herrschaft kommen. Da die Türken übertriebenen Tribut forderten, widersetzte sich der Fürst, schlug die Türken, nahm Braila, Bender u. Akjermann, wurde aber 1574 überwunden u. von dem Pascha, welchem er sich überlieferte, niedergehauen. Peter III., der Lahme, erhielt nun die Regierung. Gegen ihn erhob sich 1578 Johann Podkova, der sich für einen Dragoschiten ausgab, dann dessen Bruder Alexander V.; der Sultan erkannte keinen von Beiden an, sondern setzte 1580 Jankola, einen Siebenbürgen, welcher sich ebenfalls für einen Dragoschiten ausgab, als Woiwoden ein. Er ward von den Polen 1582 gefangen u. enthauptet, u. nun erhielt Peter VII. die Regierung wieder, wurde jedoch bald darauf Mönch. Aaron folgte ihm, wurde aber schon 1591 von den Bojaren vertrieben. Zwar setzte ihn der Sultan wieder ein, verlangte aber die Abtretung der Festung Bender dafür; da verband sich Aaron mit den Siebenbürgen u. dem Kaiser gegen den Sultan; dieser ließ ihn durch die Tataren bekriegen, welche ihn so in die Enge trieben, daß Aaron sich u. die M. in den Schutz des Fürsten von Siebenbürgen begab. Bald darauf setzte der neue Schutzherr den Woiwoden Aaron ab u. Stephan XI. Rezwan an seiner Stelle ein. Unterdessen hatte der Sultan dem Khan der perekopischen Tataren, Kazigerai, einen Theil der M. geschenkt u. den andern Theil, die Obermoldau, einem Pascha als Sandschak gegeben; zugleich wurde durch polnischen Einfluß Jeremias Movila, ein edler Moldauer, zum Woiwoden ernannt. Die drei einander feindlichen Parteien verwüsteten nun die M., endlich behielt Movila die Oberhand u. wurde in einem Friedensschluß Polens mit dem Sultan 1595 anerkannt. So stand denn das Land unter türkischer u. polnischer Hoheit zugleich. 1600 wurde Jeremias vom Fürsten Michael von der Walachei verdrängt u. Michaels Sohn, Peter VIII. (Petrasko) zum Fürsten eingesetzt. Bald wurde derselbe jedoch von Jeremias u. den Polen wieder vertrieben. Nach blutigen Kämpfen mit den Walachen, wobei die Walachei auf kurze Zeit von den Moldauern erobert wurde, starb Jeremias 1608. Seine Wittwe, Elisabeth, wußte unter dem Schutz des Kaisers u. mit polnischer Hülfe die Anerkennung ihrer Söhne, des 13 jährigen Constantin I. u. der jüngeren Bogdan V. u. Alexander VI., 1616 als Woiwoden zu erlangen, wurde aber durch ihren Tochtermann, Stephan Potocki, zu feindseligen Maßregeln gegen den Sultan verleitet, welcher dann einen neuen Woiwoden, Stephan XII. Tomschewitsch, einsetzte; von den jungen Woiwoden starb Constantin in der Sklaverei, Bogdan u. Alexander nahmen den Islam an, 1619 wurde Stephan XII. entsetzt u. der griechische Dolmetscher bei der Pforte, Kaspar Gratiani, zum Woiwoden ernannt. Dieser entzweite sich bald mit den Türken, warf sich den Polen in die Arme, wurde aber 1620 geschlagen u. auf der Flucht getödtet. Radul der Lange, ehemaliger Woiwode der Walachei, erhielt nun die M.; er starb, nachdem er den Frieden zwischen Polen u. der Pforte vermittelt hatte, u. Alexander VII. Elias (Iliasch) folgte ihm. Seine Unterthanen verjagten ihn jedoch u. setzten Miran (Drogomir) Barrowsky als Fürsten ein. Als aber dieser nach Constantinopel ging, um seine Bestätigung zu holen, u. Alexander ihn dort als Verräther anklagte, wurde er enthauptet. Der Sultan, an welchen indessen die Bojaren auch den letzten Rest ihres Wahlrechts überlassen hatten, machte 1634 Moses Movila zum Woiwoden u. ernannte ihn zum Pascha von drei Roßschweifen, während in der letzten Zeit der Woiwode nur Pascha von zwei Roßschweifen gewesen war u. jedem Pascha von drei Roßschweifen, welcher nach der M. kam, den Oberbefehl hatte abtreten müssen. Nach Mosis baldigem Tode folgte Basilius Lupulo, ein Epirot; er führte eine väterliche Regierung, begünstigte Künste u. Wissenschaften u. wußte sich immer klug zu halten, bis er endlich 1650, in einen Streit zwischen den Kosacken u. Polen verwickelt, von Ersteren der Pforte verdächtig gemacht wurde. Der Fürst von Siebenbürgen, Ragotzky, vertrieb ihn auf türkische Veranlassung.

Sein Nachfolger, Stephan XIII. Bürdüsä, früher Logoset (Kanzler) der M, wurde, da ihn Ragotzky im Verdacht hatte, bei einem Feldzuge gegen die Polen heimlich auf der Seite dieser gewesen zu sein, 1658 abgesetzt, u. der Grieche, Georg II. Ghika, trat an seine Stelle. Dies war das erste Beispiel, daß ein Fanariote Woiwode wurde, was bald Regel ward; diese führten den Namen Hospodare. Georg hielt sich durch Hülfe der Tataren gegen seinen Feind Ragotzky; er wurde 1660 Hospodar der Walachei u. in der M. folgte ihm Stephan XIV., Sohn des Basilius Lupulo, u., als dieser 1662 starb, Eustathius Dabisa, welcher wegen Feigheit in der Schlacht bei St. Gotthard 1666 von den Türken entsetzt wurde. An dessen Stelle trat der Grieche Dukas, welchen aber die Bojaren 1671 zur Abdankung zwangen; sie ernannten Elias, den Sohn Alexanders V., der schon früher einmal 6 Monate lang Dukas von der [359] Regierung verdrängt hatte, zum Nachfolger. Zwar kehrte Dukas nit türkischer Hülfe wieder, wurde aber schon 1672 von dem Sultan Muhammed entsetzt. Sein Nachfolger, Stephan XV., wohnte der Belagerung von Kaminiek u. dem Feldzug von 1673 bei; in offener Schlacht ging er aber mit den Seinigen zu den Polen über u. war so Ursache von der gänzlichen Niederlage der Türken. Mit ihm stritten sich nun Demetrius Kantakuzeno, Anton Rozetta u. Dukas um die Hospodarwürde. Als der Letzte mit einem Heere bei der Belagerung von Wien 1683 war, bemächtigte sich Stephan. XV. Bessarabiens u. verwüstete die M.; doch wurde er von den Anhängern des Dukas geschlagen u. nach Polen gejagt. Nachdem Dukas gefangen nach Polen geführt worden u. dort in Warschau gestorben war, setzte ein türkisches Heer den Demetrius Kantakuzeno 1684 wieder ein, Stephan XV. aber entwich nach Podolien, wo er bald starb. Nach Demetrius wurde Constantin II. Kantemir Hospodar; Kriege der Polen, mit denen Constantin sich vereinigt hatte, u. des Kaisers gegen die Türken verwüsteten nun bis zu seinem Tode 1693 das Land. Constantin III. Dukas, Sohn des Dukas, wurde 1695 wieder entsetzt; an dessen Stelle kam Antiochus Kantemir, Sohn Constantins, zur Regierung. Unter diesem erfolgte der Karlowitzer Frieden, nach dessen Bestimmungen die Polen ihre moldauischen Eroberungen gegen Kaminiek herausgaben. Ihm folgten 1700 wieder Constantin III. Dukas u. 1703 Michael Rakovitza, welcher 1709 seines Amtes wieder beraubt wurde, weil er im Russisch-türkischen Kriege eine schwedische Abtheilung den Russen verrathen hatte. Gleiches Schicksal hatte sein Nachfolger, Nikolas Maurokordatos, wegen vorgeblichen Einverständnisses mit den Russen. Demetrius II. Kantemir, welcher insgeheim auch mit der Walachei belehnt worden war, warf sich dem Czar Peter dem Großen in die Arme, lud ihn ein, die M. mit Krieg zu überziehen, u. erhielt dafür das Versprechen, als unabhängiger Fürst der M. anerkannt zu werden. Als Peter 1711 sich mit Mühe aus der Gefahr am Pruth gerettet hatte, nahm er Demetrius Kantemir mit, u. an dessen Stelle kam Nikolas Maurokordatos, erhielt 1716 aber die Walachei u. Michael Rakovitza wurde wieder bis 1718 Hospodar der M., wo er entlassen wurde u. Nikolas Maurokordatos wieder eintrat; 1719 kam aber dieser schon wieder nach der Walachei. 1726 erhielt Gregor Ghikas die Hospodarwürde, u. da er 1733 nach der Walachei versetzt wurde, so folgte ihm Constantin IV. Maurokordatos; allein schon 1736 tauschten Beide ihre Posten. Kurz zuvor hatten Rußland u. Österreich den Krieg gegen die Pforte erklärt, u. der. Feldmarschall Münnich fiel 1737 u. 38 in die M. ein u. erfocht 1739 den Sieg von Stawutschany. Nach dem Frieden wurde Ghikas entsetzt, aber schon 1747 wieder Hospodar; doch vertauschte er die M. bald mit der Walachei, u. der Hospodar von dieser, Constantin V. Rakovitza, kam an seine Stelle.

Matthias Ghikas, Sohn Gregors, kam 1752 von dem moldauischen zu dem walachischen Fürstenth me, überließ aber 1753 die Walachei an Constantin u. ging wieder nach der M. Nach einigen Jahren wurde Constantin wieder nach der M. u. 1758 abermals in die Walachei versetzt. 1769 erregten die polnischen Unruhen einen neuen Krieg zwischen Rußland u. der Pforte; der Krieg hatte die moldauischen Grenzen zum Schauplatz u. der Hospodar, Gregor II., wurde, als einverstanden mit dem Feind, gefangen u. in Constantinopel enthauptet, u. durch Constantin IV. Maurokordatos ersetzt, welcher jedoch bei der Besetzung der M. durch die Russen gefangen wurde u. bald darauf in Jassy starb. Unter Romanzow u. Panin besetzten die Russen die ganze M. u. schlugen die Türken mehrmals, worauf sich nicht nur die christlichen Moldauer, sondern auch mehre Tatarenstämme der russischen Herrschaft unterwarfen. Die M. wurde nun ganz europäisch organisirt, aber dennoch 1774 nach dem Frieden von Kudschuk Kainardschi den Türken wieder überliefert. Gregor III. Ghikas, vormaliger Hospodar der Walachei, wurde nun durch russischen Einfluß, da sich Rußland eine Art Schutz über die M. vorbehalten hatte, Fürst dieses Landes, u. dieser legte Colonien fremder Einwanderer, eine deutsche Uhrmachercolonie in Philippopel bei Jassy etc. an. Auch das ganze Gebiet der M. suchte er wieder unter seine Herrschaft zu bringen. Diese hatte nämlich schon bedeutend an ihrem Umfange verloren. Ehedem hatte nämlich die M. zu Grenzen gehabt: den Dniester, das Schwarze Meer, die Donau, den Sireth u. die Missova, die Provinzen Czernovitz, Sireth u. Sutschewa. Von diesem Gebiet rissen die Türken in den verschiedenen Kriegen seit dem 16. Jahrh. Stücke ab. So wurden Chotin, Akjerman, Kilia u. Ismail zu türkischen Grenzfestungen (Rajen) mit verhältnißmäßigem Gebiet gemacht; Bessarabien, als Sitz verschiedener Tatarenstämme, stand seit dem Frieden von Kudschuk Kainardschi 1774 größtentheils unter dem Khan der Krim; statt aber diese Gebiete wieder zu erhalten, verlor Gregor Ghikas noch mehr Land. Die Kaiserin Maria Theresia verlangte nämlich 1774 plötzlich die Bukowina als integrirenden Theil Galiziens u. erhielt die Abtretung derselben durch die türkische Regierung auch 1777 bewilligt. Dies von Österreich neu erworbene Gebiet enthielt auf 178 QM. 70,000 Seelen in 253 Städten u. Dörfern. Vergebens widersetzte sich Gregor III. Ghikas; er wurde abgesetzt u. ermordet. Constantin V. Murusi kam an seine Stelle. Von nun an wechselten die Hospodarstellen oft u. wenigstens blieb keiner über 6 Jahre auf seinem Posten. Gewöhnlich wurde die Stelle dem am meisten bietenden sanariollschen Griechen zugeschlagen u. die Unterthanen dann von dem neuen Hospodar möglichst gedrückt, Der Krieg der Osmanen gegen Rußland u. Österreich, welcher sich 1787 entspann, hatte die M. seit 1789, wo sie der Prinz Josias von Koburg eroberte, zum Schauplatz. Mehre Plätze wurden hierauf von den Russen erobert u. belagert, der Hospodar Maurojeni, welcher eine Zeit lang das türkische Heer bei Schumla befehligte, 1790 hingerichtet, bis endlich 1791 der Friede. zu Sistowa die freundschaftlichen Verhältnisse zwischen der Türkei u. Österreich, u. am 19. Januar 1792 der zu Jassy die mit Rußland wieder herstellte, die russische Grenze aber bis zum Dniester rückte. Nun kehrte das alte drückende Verhältniß der M. zur Türkei zurück, neue Hospodare wurden eingesetzt, bis 1806 wieder ein Krieg mit Rußland ausbrach, indem diese Macht die M. u. Walachei besetzte; bei Ausbruch desselben war ein Fürst Ypsilanti, Hospodar, fiel aber in Ungnade u. mußte nach Rußland entweichen. Zwar kam schon am 24. August 1807 durch Napoleons Vermittelung der Frieden[360] von Slobosia zu Stande, in welchem Rußland versprach, die beiden Fürstenthümer zu räumen, als es dies aber nicht that u. endlich sogar deren Abtretung verlangte, brach 1809 ein neuer Krieg aus, während dessen die M. in den Händen der Russen blieb, bis der Friede von Bukarest 1812 die Abtretung Bessarabiens an Rußland aussprach. Nach demselben wurde Janki Karadschea Hospodar u. das alte Verhältniß blieb so, bis 1820 der Ausbruch des Aufstandes der Griechen die M. in neues Elend stürzte. Der Hospodar Michael Suzzo nahm die Verschworenen, welche sich unter seinem Sohn Alexander Ypsilanti in die M. begaben u. sie insurgirten, auf u. gab so das Zeichen zum Ausbruch der Insurrection auch in andern Provinzen der Türkei. Bald rückten türkische Heere nach der M., schlugen Ypsilanti beim Kloster Dragaschan u. verwüsteten, nachdem Georgakis, Anastasios u. And. noch in der M. einige Monate lang den Kleinen Krieg fortgeführt hatten, das Land. Die Türken setzten zwar einen neuen Hospodar, den moldauischen Bojaren Stourdza, ein, allein ihm zur Seite einen türkischen Divan, u. die Janitscharen verheerten das Land. Vergebens verlangte Rußland die Räumung der M. u. Walachei von türkischen Truppen; sie wurde hartnäckig verweigert u. war eine der Hauptveranlassungen, weshalb der russische Gesandte von Constantinopel abreiste. Endlich 1824 kehrte derselbe auf das bloße Versprechen der Türken, die M. u. Walachei räumen zu wollen, zurück; dies geschah aber erst 1825 u. 26 nach u. nach.

Im letzteren Jahre wurde ein Zusatzartikel zu dem Akjermaner Vertrage bekannt gemacht, nach welchem der Hospodar der M. künftig aus u. von den Bojaren, u. zwar von einem Divan derselben gewählt, dem Sultan aber zur Bestätigung präsentirt werden sollte, welcher aber den Gewählten, ohne Rußland seine Gründe mitzutheilen, nicht verwerfen dürfe. Die Wahl sollte stets auf sieben Jahre erfolgen, nach deren Ablauf der Hospodar, wenn es die Bojaren wünschten, aufs Neue auf sieben Jahre bestätigt od. entlassen werden könne. Eine Absetzung sollte nicht ohne Bewilligung Rußlands, eine freiwillige Abdankung nicht ohne Bewilligung beider Höfe erfolgen. Die Steuern bestimmten die Hospodare, jedoch mit Genehmigung Rußlands u. des Divans. 1828 wurde bei dem neu ausbrechenden Kriege Rußlands mit der Türkei die M. ohne Widerstand von den Russen besetzt u. der Hospodar Stourdza in Gefangenschaft abgeführt. Der Friede von Adrianopel 1829 hatte mehre Verbesserungen in dem Schicksal der M. zur Folge; das staatsrechtliche Verhältniß wurde so aufgefaßt, als habe sich die M. freiwillig der Pforte unterworfen, Rußland aber ihre Wohlfahrt garantirt. Alle Türken mußten die M. verlassen u. sollten sich nie wieder dort niederlassen dürfen. Die Hospodare wurden seitdem lebenslang ernannt, mit Vorbehalt der Absetzung od. Abdankung, u. außer dem Tribut sollten keine Lieferungen von der Pforte mehr verlangt werden. Bis zur Erfüllung aller eingegangenen Verpflichtungen der Pforte gegen Rußland, namentlich zur Zahlung der Entschädigungsgelder für die Kriegskosten, blieb ein russisches Occupationscorps unter General Kisselew in der M. Das inzwischen von einer Commission von Bojaren entworfene organische Statut für die M. u. Walachei erkannte die Pforte durch den Vertrag von Petersburg vom 28. Jan. 1834 an, u. im April 1834 wurde der Bojar Mich. Stourdza zum Hospodar gewählt. Seine Regierung kräftigte das Volk wieder, bes. durch Begünstigung der materiellen Interessen. 1834 hörte auch die russische Militärverwaltung auf, jedoch behielt Rußland noch großen Einfluß. In den Streitigkeiten mit den Bojaren, bes. 1836, nahm Rußland Stourdza's Partei u. vertrat ihn. 1841 kam eine Verschwörung, an deren Spitze die Bojaren Bischkany u. Cousa standen, welche den Hospodar, den Metropoliten u. den Justizminister Kantakuzenos starker Mißbräuche beschuldigten, zum Ausbruch, wurde aber unterdrückt, doch dankten beide Letztere 1842 ab. Der Fürst Stourdza trat aber eine sechsmonatliche Reise an, wo er auch Wien berührte. Im Nov. 1842 traf er wieder in Jassy ein, hatte aber dort viel zu schlichten, indem sein Minister des Innern, Const. Stourdza, sich viele Gewaltthätigkeiten u. Eigenmächtigkeiten hatte zu Schulden kommen lassen. Obgleich es eine Zeit lang schien, als hätte seit der Wiener Reise das gute Einverständniß des Hospodars Stourdza mit Rußland etwas gelitten, so wurde dasselbe doch bald wieder hergestellt; Stourdza ließ sich ausschließlich von russischen Interessen leiten u. war nur auf Vermehrung seines Privatschatzes bedacht, daher er auch gegen die Bestechlichkeit der Beamten nicht einschritt. Adel u. Volk haßten den Hospodar, u. die Idee einer Wiederherstellung des alten Dacischen Reiches durch Vereinigung aller Romanen der Donauländer griff mehr u. mehr um sich.

Die Bewegung der Völker im Westen 1848 setzte auch die M. in die, lebhafteste Aufregung. Schon Anfang April 1848 versammelten sich Unzufriedene aus allen Theilen des Landes in Jassy u. vereinigten sich dahin, dem Hospodar durch eine Petition die Bedürfnisse u. Wünsche des Volkes kund zu thun. Man verlangte nicht sowohl neue Institutionen, als Beobachtung der bestehenden, von den Behörden jedoch verletzten Gesetze; ferner Ablösung der Robot od. wenigstens eine diese anbahnende Erleichterung des Landbauers, Erleichterung des Verkehrs durch. Errichtung zweier Banken, Verbesserung des verwahrlosten Schulwesens, Preßfreiheit u. Auflösung der nur aus Werkzeugen des Hospodars bestehenden Generalversammlung. Aber der Hospodar ging mit energischen Maßregeln gegen die Bojaren vor, u. das Volk blieb gegen die Bewegung gleichgültig. Am 12. April kam der russische Generalconsul von Kotzebue in Jassy an, welchem am 24. der General von Duhamel folgte; beide erklärten, daß sowohl der Kaiser als der Sultan weder Anarchie, noch constitutionelle Formen in den Donauländern dulden würden, u. kurz darauf, am 27. Juli, besetzte eine russische Truppenmacht die M. Nach dem Vertrag zwischen Rußland u. der Türkei über die künftige Gestaltung der politischen Verhältnisse in den Donaufürstenthümern, der am 1. Mai 1849 unterzeichneten Acte von Balta-Liman, sollten in Zukunft folgende Bestimmungen gelten: Die Hospodare werden künftig nur auf sieben Jahre ernannt; das Staatsgrundgesetz von 1831 bleibt in Kraft, unter der Beschränkung jedoch, daß die bisherigen Versammlungen der Bojaren suspendirt sind, an deren Stelle einstweilen ein Divan, bestehend aus Bojaren u. Mitgliedern der hohen Geistlichkeit, tritt, vorzugsweise zu Prüfung des Budgets u. Steuerbewilligungen; zwei Revisionscommissionen haben das Reglement organique zum Zwecke wünschenswerther Reformen zu revidiren,[361] deren Vorschläge dem Ministerium in Constantinopel zur Prüfung vorgelegt werden sollen; die von demselben im Einvernehmen mit Rußland genehmigten sollen Gesetzeskraft erlangen; eine Occupationsarmee aus russischen u. türkischen Truppen (Anfangs bis zu 35,000 Mann stark, später vermindert) soll in den Fürstenthümern bleiben, bis die Ruhe vollständig wieder hergestellt ist; so lange sollen außerordentliche Commissäre beider Mächte den Hospodaren berathend zur Seite stehen; der gegenwärtige Vertrag soll nur auf die nächsten sieben Jahre in Kraft bestehen, dann sollen je nach den eingetretenen Verhältnissen weitere Maßregeln ergriffen werden. Der Fürst Stourdza gab in Folge dieses Vertrages seine Entlassung. An seine Stelle ernannte die Pforte am 16. Juni 1849 den Bojaren Gregor Alexander Ghika zum Hospodaren, dessen Investitur am 14. Juli erfolgte. Der Abzug der russischen Occupationstruppen wurde erst im April 1851 vollständig bewerkstelligt. Mit dem Beginn des Türkisch-Russischen Kriegs 1853 wurden die Donaufürstenthümer im Juli unter das Gouvernement Mentschikows gestellt, worauf der Hospodar am 30. Octbr. seine Würde niederlegte u. das Land verließ. Erst 16. Septbr. 1854 verließen die Russen Jassy, an deren Stelle nun Österreicher einrückten, worauf auch 9. Novbr. Fürst Ghika zurückkehrte, die Regierung wieder übernahm u. sich mit einem neuen Ministerium umgab, welches ohne russischen Einfluß war. Über diese Zeit s.u. Russisch-Türkischer Krieg 1853–55. Im Pariser Frieden 30. März 1856 wurden die Bestimmungen der Wiener Conferenzen für die Donaufürstenthümer wiederholt: nationale Verwaltung, Freiheit des Cultus u. der Gesetzgebung unter der Oberherrschaft der Pforte. Bei Annäherung der Neuwahl des Hospodaren gab Ghika seine Entlassung vor der Zeit, u. die Pforte ließ die Regierung bis zur definitiven Regelung der staatlichen Verhältnisse durch einen Kaimakam, Theodoritza Balsch, verwalten. Die österreichische Besetzung der M. verzögerte sich wegen der Verhandlungen über die Abtretungen Seitens Rußlands; als diese im Decbr. 1856 beendigt waren, wobei das Streitobject Bolgrad (s.d.) an die M. kam, verließen die Österreicher das Land. Der Staatsschatz hatte damals ein Deficit von 13 Mill. Piaster u. alle Fonds waren erschöpft. Anfangs 1857 starb der Kaimakam Balsch, u. an seine Stelle trat Fürst Vogorides. Die von Frankreich u. Rußland befürwortete Union der M. u. Walachei war nun der Gegenstand der Verhandlungen u. des Parteitreibens im Jahre 1857; das Nähere darüber u. wie endlich diese Union durchgesetzt wurde, nach welcher durch Übereinkunft vom 19. August 1858 beide Fürstenthümer unter Einem Fürsten (seit Januar 1859 Fürst Johann I.), mit zwei Ministerien u. zwei Wahlversammlungen u. einer Centralversammlung stehen, s.u. Walachei.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 356-362.
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