[123] Norwegen (Gesch.). N., eins der drei Skandinavischen Reiche, kannten die Alten gar nicht, zuerst führt Plinius dasselbe unter dem Namen Nerigos, u. zwar als eine große Insel, an. Im 4. Jahrh. war N. (Norege) schon als Westtheil Skandinaviens u. im 6. (Norrike) schon bis zum 70° nördl. Breite bekannt; der Name N. od. Nordwegen kommt seit dem 10. u. 11. Jahrh. vor. N. hatte in den ältesten Zeiten einen größeren Umfang als jetzt, denn es gehörten noch Gebiete von Nordwestschweden dazu. Die freien Norweger lebten von Jagd, Fischerei u. Seeraub. Jeder größere Grundbesitzer, welcher Schiffe zu den Kriegszügen ausrüsten konnte, schwang sich zum Jarl od. König auf, u. sein Ansehen wuchs mit der Menge u. dem glücklichen Erfolg seiner Fahrten. Nach der nordischen Sage erstreckte sich die odinsche Wanderung auch nach N.,[123] u. der erste König, welchen Odin einsetzte, war sein Sohn Sämingr; sein Reich begriff Drontheim, Norland u. Halogeland. Über ein Jahrhundert spöter regierte dort Norr, Sohn des Königs Thorri von Jotland (Finnland u. Quenland). Er war nebst seinem Bruder Gorr von dem Vater ansgesandt, um ihre geraubte Schwester Goe zu suchen. Nach vergeblichem Suchen kamen sie in die Landschaft Drontheim u. theilten das Land; Norr behielt das Festland (welches nach ihm N. genannt worden sein soll); Gorr nahm die Inseln. Auf seinen ferneren Fahrten kam Norr nach Hedemarken, wo Hrolf vom Berge herrschte, welcher Goe geraubt hatte. Norr versöhnte sich mit Hrolf u. bekam dessen Schwester Hodda, mußte ihm aber Südnorwegen abtreten. Norrs u. Gorrs Nachkommen theilten ihr Erbe bei jedem Todesfall, u. da dadurch die Erbtheile sehr verkleinert wurden, die Besitzer aber dieselben zu vergrößern strebten, so entstanden fortwährend Kriege unter ihnen. Die Könige, welche im Innern des Landes herrschten, hießen Landkönige (Fylkekonger); die, welche sich auf Seeraub legten, Seekönige (Näskonger u. Wikinger). Von Norrs Nachkommen beherrschte ein Theil Rogaland u. Hordaland bis in das 8. u. 9. Jahrh., unter ihnen ist bes. Augwald Roge u. Hehrleif berühmt. Half, Sohn Hiorleifs u. der Hilda, überließ als minderjährig seinem Stiefvater Asmund die Regierung u. ward, als er dieselbe nachher selbst übernehmen wollte, von Asmund ermordet, aber sein Sohn Hior fand Hilfe bei schwedischen, schonischen u. dänischen Fürsten, stürzte den Asmund u. bekam die väterlichen Besitzungen, welche seine Nachkommen bis auf die Eroberer Halfdan u. Harald behaupteten. Eine andere Familie dieses Stammes besaß Raumarike, Thelemarken, Hringarike u.a. südliche Theile. Unter einem derselben, Eystein, zogen Viele wegen seiner grausamen Regierung aus u. ließen sich in dem, nach ihrem Führer Jamte Katil benannten Jämtrand nieder. Da Eystein von seinen Unterthanen ermordet worden war, züchtigte dessen Vater Gudriod dieselben dadurch, daß er ihnen seinen Hund Saur zum König setzte. Auch Gorrs Nachkommen zogen sich von der Küste ins Innere des Landes u. machten daselbst Eroberungen, bes. Sogn; Bel, verbunden mit Thorstein, eroberte die Orkneyinseln u. belehnte damit den gothländischen Prinzen Angantyr; Thorsteins Sohn war der berühmte Fridthjos (s.d.), der zuletzt König von Sogn u. Hordaland wurde; seine Enkel mußten N. gänzlich verlassen.
Mit Olaf Tretelgja beginnt die eigentliche Geschichte zu tagen. Dieser, der Sohn des schwedischen Königs Ingjald Illrådr, mußte wegen des Hasses der Schweden gegen das Haus der Ynglinger auswandern u. gründete in Wermeland ein Reich, wurde aber bei einer Theurung mit seinem Hause verbrannt, weil seine Unterthanen ihn für einen Verächter der Götter hielten. Ihm folgte sein Sohn Halfdan Hvitbeen (Weißbein, 640700), welcher nach u. nach Raumarike, einen Theil von Hedemarken, Hadaland, Thotnien u. einen großen Theil von Westfolden zu seinem Reiche zog; auch sein älterer Sohn Eystein Fretr (Farzer, 700720) gewann nach u. nach dies große Reich, u. da er auf einem Seezuge ertrank, folgte ihm sein Sohn Halfdan der Freigebige (730784); dessen Sohn Gudriod (784841) erhielt durch seine Gemahlin Alfhild noch halb Wingulmarken, u. um nach Alfhlids Tode Asa zu bekommen, tödtete er deren Vater Harald; Asa kiest ihn dagegen ermorden u. nahm für ihren Sohn Halfdan den Schwarzen (841863) ihr vöterliches Reich, u. Olaf, Gudriods Sohn von Alfhild, erhielt das übrige Reich seines Vaters, aber sein Großvater Alfar entriß ihm Wingulmarken wieder u. dazu einen Theil von Raumarike, Haugn nahm Hedemarken, Thotnien u. Hadaland; Wermeland ergab sich an die Schweden, u. Westfolden mußte er mit Halfdan theilen. Olafs Sohn, Rogewald, starb unbeerbt, u. nun kam auch der von diesem beherrschte Theil N-s noch an Halfdan. In glücklichen Kriegen eroberte Halfdan wieder das ganze Reich seines Vaters, bis auf die Besitzungen, welche an die Schweden gekommen waren; durch seine Vermählung mit Ragehild, Tochter Harald Goldbarts, bekam er das Land Sogn u. eroberte Rignarike vom König Sigurd. Halfdan war bei seinen Unterthanen so beliebt, daß sich nach seinem Tode alle Provinzen stritten, in welcher sein Leichnam bestattet werden sollte, u. der Streit konnte nicht anders beigelegt werden, als daß man denselben zerstückelte u. jeder Provinz einen Theil übergab. Auf ihn folgte sein zehnjähriger Sohn Harald Harfagr (Schönhaar), welcher seinen Öheim Guttorm, einen 16jährigen Jüngling, als Reichsgehülfen annahm. Harald unterwarf 865867 alle Könige in den nachmaligen Stiftern Drontheim u. Bergen u. vollendete von 868875 die Unterwerfung des übrigen Theiles von N. Er führte ein strenges Lehnssystem ein; jeder Landschaft setzte er einen Jarl vor, welcher die Rechtspflege verwaltete u. die Abgaben erhob u. dafür 1/3 der Einkünfte erhielt, aber 60 Krieger stellen mußte. Den Jarlen waren die Herfer (eine Art Hauptleute) untergeordnet, von denen jeder 20 Kriegsleute stellte. Viele mit diesen Einrichtungen unzufriedene Häuptlinge wanderten aus.u. bevölkerten die Färöer, die Orkneys u. Island od. zogen nach Jämtland, Herjedalen u. Helsingland, od. ließen sich in England, Irland u. anderen südlichen Ländern, wie Rollo, Rogewalds Sohn, in der Normandie nieder. Harald sorgte für die Sicherheit des Landes, verbot die Befehdungen u. begünstigte den Handel. Auch die Orkneys, Hialtlands (Schetlandsinseln) u. Häbuden brachte er unter seine Herrschaft u. bevölkerte Man mit Norwegern. Von seinen Söhnen wies er jedem ein Fürstenthum an, den ältesten, Erich Blodöx (Blutaxt), machte er zum Oberkönige, trat ihm 930 das Reich ab u. st. 934. Da Erich nach Haralds Tode mehre seiner Brüder ermordete od. vertrieb u. die Rechte der Lehnsleute verletzte, so rief der Jarl Sigurd 939 Hako I. den Guten, Erichs Bruder, welcher bei König Athelstan in England erzogen worden war, nach N., wo er allgemein als Oberkönig anerkannt wurde. Erich floh nach den Orkneys, ging dann nach England u. wurde 941 in der Schlacht bei Brunaburg erschlagen. Hako eroberte Wermeland, Helsingen u. Jämtland; auch versuchte er das Christenthum in N. einzuführen, doch ohne Erfolg, obgleich es einige Christen im Lande gab, die seit 830 durch St. Anschar bekehrt worden waren. Er blieb 950 gegen Harald, den Sohn Erichs, u. nun wurde dieser als Harald II. Graafell (Graufell) Oberkönig, regierte mit seinen Brüdern unter Vermittlung seiner grausamen Mutter Gunhild, ermordete den Jarl Sigurd u. regierte bis 962, wo er erschlagen wurde. Hako II., Sigurds Sohn, Jarl[124] von Thrand, gelangte nun zur Herrschaft, doch Anfangs nur als Vasall des Königs von Dänemark, bis er 975 sich die Selbständigkeit errang. Er verfolgte die Christen u. machte sich durch glückliche Kriege auswärts geachtet, aber durch Härte u. Wollust im Lande verhaßt. Seine Anhänger fielen daher von ihm ab, u. ein Knecht tödtete ihn 996. Olaf I. Trygveson, Urenkel Harald Schönhaars, welcher sich durch seine Seezüge einen großen Ruf erworben hatte, landete in N. u. wurde von dem Volke als König anerkannt. Er führte das Christenthum in N., Island, Grönland u. den Färöern ein u. gründete 997 Nidrosia (Drontheim). Als er 1000 einen Seezug nach der wendischen Küste that, um den Mahlschatz seiner Gemahlin Thyra von dem Fürsten Burisleif zu erzwingen, wurde er von der schwedischen u. dänischen Flotte überfallen u. blieb in der Schlacht.
N. wurde nun zwischen Dänemark u. Schweden getheilt u. im Namen der Könige dieser Länder von den Jarlen Erich u. Sueno regiert. Diese gestatteten den Götzendienst wieder u. erhielten dadurch u. durch strenge Herrschaft die Mißvergnügten im Zaume. Olaf II. der Heilige od. der Dicke benutzte den Krieg des dänischen Königs Kanut mit England u. machte 1015 der Herrschaft der Fremden in N. ein Ende; darauf stellte er auch die Herrschaft N-s über die Färöer, die Orkneys u. Island wieder her. Er gab das Hof-, Staats- u. Kirchenrecht u. rottete das Heidenthum vollends aus. Als Kanut zur Wiedereroberung N-s (1028) kam, mußte Olaf fliehen. Er ging nach Schweden u. später zu seinem Schwiegersohn Jaroslaw, Großfürsten von Rußland. Von einem schwedischen Heere unterstützt, kehrte er 1030 nach N. zurück, fiel aber in der Schlacht bei Stiklestad. Bald nach seinem Tode wurde er heilig gesprochen u. als der Schutzpatron N-s verehrt. Sein Sohn Magnus I. der Gute od. Fromme, wurde 1036 nach Kanuts Tode von den Norwegern zurückgerufen u. stellte die Unabhängigkeit N-s wieder her; nach Hardkunts Tode, mit welchem er sich dahin vereinigt hatte, daß der den Andern Überlebende dessen Reich erbte, bestieg er 1041 auch den dänischen Thron, zu dessen Behauptung er jedoch schwere Kriege führen mußte, s. Dänemark (Gesch.) II. A). Er ließ 1044 ein neues Gesetzbuch sammeln (Grâgâs). 1046 mußte er das Reich mit Harald III. Hardardr (den Harten), dem Halbbruder seines Vaters, theilen, u. als 1047 Magnus starb, folgte ihm Harald III. in ganz N. Dänemarkerhielt Sueno Estridson. Harald, ein Held, auch Kenner u. Freund der Wissenschaften, widersetzte sich den Übergriffen des Papstes Alexander II. u. des Erzbischofs Adalbert von Bremen, welche nach Willkür über die Bisthümer verfügen wollten, gründete 1054 die Stadt Opslo (Christiania), führte glückliche Kriege mit Dänemark u. blieb 1066 in der Schlacht bei Battelbridge gegen die Engländer. Sein Sohn Magnus II. nahm seinen Bruder Olaf III. Kyrre (den Friedfertigen) zum Mitregenten an u. st. 1069. Letzter regierte friedlich weiter, baute 1070 Bergen u. die Kathedrale in Drontheim u. gab weise Gesetze. Er begünstigte den Handel, stiftete die Gilden, sprach die im Kriege Gefangenen von der Leibeigenschaft frei, errichtete einen glänzenden Hofstaat u. vermehrte die Einkünfte der Geistlichkeit; er unterstützte auch seinen Schwager Kanut IV. von Dänemark gegen Wilhelm I. von England u. st. 1093. Sein Nachfolger war sein natürlicher Sohn Magnus III. Barfot (Barfuß, weil er auf seinem Zuge nach Irland schottische Tracht trug). Die Upländer fanden es indessen ungerecht, daß Hako, Sohn Magnus' II., nicht nach dem Tode seines Oheims Olaf in der Hälfte des Reiches folgen sollte, u. wählten diesen daher zum König. Hako starb zwar bald, allein die Gegner von Magnus III. wählten nun den Dänen Harald Fletterson an Hakos Stelle zum König; aber Magnus vertrieb ihn. 1095 unterwarf Magnus die Hebriden u. Orkaden, die Einwohner vertrieben u. tödteten aber schon 1097 die von ihm eingesetzten Beamten. In einem deshalb gegen sie unternommenen Zugebrachte er die Aufrührer zur Ordnung, setzte seinen achtjährigen Sohn Sigurd zum Inselkönig ein u. nöthigte selbst den irländischen König seine Lehnherrschaft anzuerkennen. Heimgekehrt hand er mit dem Schwedenkönig Ingo an u. siegte 1098 bei Foxerne, wurde aber auf dem nämlichen Schlachtfelde 1099 geschlagen u. schloß nun Frieden zu Konghella. 1102 fiel Magnus in Irland ein u. eroberte Dublin u. Ulster, wurde dann aber heimkehrend von den Irländern überfallen u. 1103 getödtet. Er trug gewöhnlich einen rothseidenen Wappenrock, in welchem vorn u. hinten ein Löwe gestickt war, dies gab Anlaß zu dem norwegischen Wappen. Sein Sohn Sigurd I. der Jerusalemfahrer, welcher von 110710 einen Kreuzzug nach Palästina that, hatte seine Brüder Eystein u. Olaf IV. zu Mitregenten, von denen der Erstere während Sigurds Kreuzzug das ganze Reich verwaltete. Nach dem Tode Olafs (1116) u. Eysteins (1121) wurde Sigurd wieder König von ganz N. Er führte das Wikingergesetz u. den geistlichen Zehnten ein. Ihm folgte sein Sohn Magnus IV. der Blinde; dieser wurde aber durch den Reichstag zu Hauga genöthigt, seinem Vetter, Harald V. Gillichrist, 1134 die Hälfte des Reiches abzutreten, besiegte aber diesen u. verjagte ihn nachher. Harald floh zum König Erich von Dänemark, sammelte bei ihm ein neues Heer, landete 1135 bei Bergen, nahm Magnus gefangen, ließ ihn verstümmeln u. schickte ihn ins Kloster. Nach Haralds V. Ermordung durch seinen Halbbruder Sigurd II., 1136, kam Magnus wieder aus dem Kloster u. trat gegen Sigurd u. Ingo I., Haralds Sohn, als König auf, wurde aber nach mehren Niederlagen 1139 getödtet. Ingo theilte nun den Thron mit seinem Bruder Sigurd III. bis 1155. Gegen Beide erhoben sich aber Magnus u. Eystein II. als Gegenkönige; sie kamen aber bald um; ein anderer Gegenkönig war Hako III. Härdebrad, Sigurds II. Sohn; Ingo fiel 1161 u. Hako 1162. Nun ließ Graf Erling, Schwiegersohn Sigurds I., 1164 seinen Sohn Magnus V. als König vom Erzbischof krönen (die erste Königskrönung in N.), welcher seine Gegenkönige Olaf in Upland u. Eystein Mala, den Anführer der politischen Partei der sogenannten Birkbeiner, schlug, aber 1181 vor dem Prätendenten Swerir weichen mußte. Unter Magnus V. wurde 24. März 1174 die goldene Feder, ein Kirchengesetz, welches der Geistlichkeit große Vorrechte zusicherte u. die Königswahl fast allein in deren Hände legte, eingeführt. 1152 war auch für N. ein Erzbisthum zu Nidaros errichtet worden (welches bis 1548 bestand, wo es in Folge der Reformation aufgehoben wurde).
Swerir, ein Sohn Sueno's II., mußte seine besten Kräfte im Kampfe mit den Aufrührern, bes. aber mit der Geistlichkeit u. deren Partei den Baglern,[125] verwenden; er wurde in den Bann gethan, vertrieb aber die aufrührerischen Bischöfe u. st. 1202. Sein Sohn u. Nachfolger, Hako IV., wurde 1204 von seiner Stiefmutter vergiftet. Nun ward Hakons vierjähriger Neffe, Gutthorm, u. nach seinem Tode 1205 sein Bruder Ingo II. zum König gewählt, obgleich die Bagler u. viele Birkbeiner Erling Steinweg, einen Sohn Magnus' V., wollten, welcher auch von Waldemar von Dänemark unterstützt wurde. Ingo hatte bes. mit dem Baglerkönig Philipp zu kämpfen u. st. 1217. Nun wurde Hako V. Gamla (der Alte), ein Enkel Swerirs, als König gewählt u. auf dem Reichstage zu Bergen 1223 allgemein anerkannt. Auf diesem Reichstage führte er auch das Erbfolgegesetz ein, stellte das Ansehen der Krone wieder her u. beruhigte das Reich, beförderte Ackerbau u. Handel, legte neue Dörfer, Städte u. Festungen an, schloß mit Kaiser Friedrich II. u. den Hansestädten Bündnisse u. unterwarf sich die Könige der Inseln, bes. der Insel Man; Grönland u. Island begaben sich 1261 freiwillig unter seine Herrschaft. Unter seiner Regierung entstand 1219 eine neue Partei, die Ribbunger, u. wurde 1251 das Comptoir der deutschen Kaufleute (der ehemaligen Hansa) in Bergen gegründet (nach And. geschah dies erst 1271 unter seinem Nachfolger); erst. 1262. Sein Sohn Magnus VI. Lagbättrare (der Gesetzverbesserer) führte mit Schottland 1264 über die Insel Manu. 1265 über die Hebriden Krieg, trat sie aber 1266 beide ab; er ließ von 12671279 ein neues Gesetzbuch zusammentragen, vereinigte die vier verschiedenen Gerichtsverfassungen in eine, brachte die Thronsokge u. die Lehnsverhältnisse in Ordnung, bewilligte der Geistlichkeit um 1277 neue Vorrechte u. st. 1280. Sein Sohn Erich II. Presihalare (der Priesterhasser), war während seiner ganzen Regierung mit der Geistlichkeit in Streitigkeiten verwickelt, führte wegen des Malschatzes seiner Mutter, Ingiborg, einen langen Krieg mit Dänemark u. gerieth 1284 mit der Hansa in einen Kampf, welcher zu seinem Nachtheil endigte, daß er 1285 im Frieden zu Kalmar den Hanseatenunbeschränkte Rechte in seinem Reiche einräumen u. selbst dem Bunde beitreten mußte. Als Erich 1299 starb, folgte ihm sein Bruder Hako VII.; er führte mit den Dänen u. Schweden Krieg u. hatte 1313 u. 1316 wiederholte Einbrüche der Russen zurückzuweisen. Mit ihm erlosch 1319 die männliche Linie des norwegischen Königsstammes. Die Krone N. kam an seinen minder jährigen Enkel Magnus VII. Smet, den König von Schweden, welcher. erst 1330 gekrönt wurde.
Magnus' VII. Regierung war unglücklich für N.; die Russen verheerten das Land, der Adel empörte sich 1340, die Hansa führte Krieg gegen N. u. die Pest wüthete 1348 im Lande. Magnus, der schon 1343 seinen Sohn Hako VIII. zum Mitregenten angenommen hatte, trat demselben 1350 die Krone von N. ganz ab u. behielt sich nur noch Güter u. hoheitliche Rechte vor. Hako ergriff die Waffen gegen seinen eigenen Vater u. wurde 1362 zum König von Schweden ernannt u. N. mit Schweden vereinigt; doch, nachdem er sich 1363 mit Margarethe, der Erbin von Dänemark, vermählt hatte, 1365 in Schweden wieder abgesetzt, so daß ihm nur N. blieb. Hako räumte den Hansestädten große Vorrechte ein, um sich dieselben geneigt zu machen; dennoch verbündeten sie sich mit Albrecht von Mecklenburg zur Bekriegung N-s; der Friede mit ihm kam 1370, der mit der Hansa 1369 zu Stande. Der minderjährige Sohn Hako's VIII., Olaf V., der bereits 1375 seinem Großvater unter der Vormundschaft seiner Mutter Margarethe, der Tochter des Königs Waldemar III. von Dänemark, in Dänemark gefolgt war, folgt 1380 seinem Vater auch in N., u. so wurde Dänemark u. N. vereinigt. Nach seinem Tode (1387) wurde seine Mutter, Margarethe, nicht blos als Königin von Dänemark u. N. anerkannt, sondern sie brachte es auch bei den Ständen dahin, daß diese ihren Neffen, den Herzog Erich von Pommern, zum eventuellen Thronfolger erklärten. Sie eroberte 1388 auch Schweden u. vereinigte 1397 durch die Kalmarische Union die drei nordischen Reiche unter Ein Scepter (s.u. Dänemark, Gesch. II. B) u. st. 1412.
Erichs Regierung (14121439) war voll Unruhen, desto ruhiger die Christophs III., seines Schwestersohns, gebornen Herzogs von Baiern, den die Dänen bereits gewählt hatten (144148). Christoph III. hinterließ keine Kinder, u. die Union löste sich daher wieder auf. In Schweden wurde Karl Knutson zum König gewählt, in Dänemark aber bestieg mit Christian I. das Haus Oldenburg den Thron, u. die Norweger vereinigten sich wieder mit Dänemark (1450); als aber Christians Nachfolger, Johann, gegen die Ditmarsen unglücklich war, rissen sie sich von ihm los, wurden jedoch 1502 nach der Niederlage bei Opslo zur Unterwerfung gezwungen. Bergen war damals eine der vier großen Stapelstädte der Deutschen Hansa mit republikanischer Verfassung. Als Christian II. ihre Handelsfreiheiten u. die Vorrechte des Adels u. der Geistlichkeit angriff, verlor er 1523 Dänemark u. N., u. Friedrich I., sein Oheim u. Nachfolger, erklärte N. für ein Wahlreich; aber schon 1532 wurde N. wieder mit Dänemark vereinigt. Unter Friedrich I. hatte 1528 die Reformation begonnen u. fand um so mehr Anhänger, als N. der Geistlichkeit u. dem Päpstlichen Stuhl seit 1152 große Abgaben zu entrichten gehabt hatte. N. litt, seitdem es ein Nebenland von Dänemark geworden war, viel durch die großen Rechte der Hansa, welche beinahe allen Handel u. auch die einträglichsten Gewerbe an sich gerissen u. chie Eingeborenen völlig abhängig von sich gemacht hatte Unter Christian III. (1536) verlor N. auf dem Reichstag zu Kopenhagen durch ein Reichsgrundgesetz seinen Reichsrath u. wurde von nun an als Provinz betrachtet u. durch Statthalter regiert. Die Ungleichheit zwischen beiden Reichen suchte Christian IV. (1646) dadurch einigermaßen zu heben, daß er dem norwegischen Adel gleiche Privilegien mit dem dänischen gab. Unter Friedrich III. (1660) bekam N. sein höchstes Gericht wieder, nachmals aber ein Oberhofgericht, an welches alle Wachen von den Stiftsgerichten u. von ihm an das höchste Gericht nach Kopenhagen gelangten. In äußeren Verhältnissen war es nur bei Kriegen zwischen Dänemark u. Schweden interessirt, s. Dänemark (Gesch.) IV. A). Die Vereinigung N-s mit Dänemark dauerte bis 1814. Nämlich bereits 1912 hatten die Alliirten dem König von Schweden versprochen, daß sie, wenn er ihrem Bunde gegen Frankreich beitrete, dem mit Frankreich verbundenen König von Dänemark N. nehmen u. ihm geben wollten. Daher verband sich nach der Schlacht bei Leipzig 1813 der damalige Kronprinz Bernadotte mit den Alliirten gegen Dänemark u.[126] König Friedrich IV. von Dänemark trat im Frieden zu Kiel den 14. Jan. 1814 N. an Schweden ab. Aber die Norweger wollten ihre Selbständigkeit vertheidigen u. die Stände erhoben den Statthalter, Prinzen Christian von Dänemark, zum Könige von N. u. gaben sich selbst am 17. Mai 1814 zu Eidswold eine freie Verfassung. Indeß die Übermacht des Kronprinzen von Schweden, welcher in einem 14tägigen Feldzug im Juli die Norweger zurückdrängte u. die Festungen des Landes nahm, sowie die Abreise Christians nach Dänemark, nöthigten sie zum Waffenstillstand u. Vereinbarung von Moß am 14. August 1814, worin die Vereinigung mit Schweden in der Weise beschlossen wurde, daß N. ein besonderes Königreich mit eigner Verfassung, diese Verfassung aber die vom 17. Mai sein sollte. Zwar brachen an mehren Orten des Landes Unruhendeahalb aus, aber auch der Storthing zu Christiania bestätigte am 20. Octbr. 1814 den Moßer Vertrag. Das modificirte Grundgesetz vom 4. Novbr. 1814 bestimmte u.a., daß N. ein selbständiges Königreich sein u. in keiner andern, als einer Personalunion des Monarchen mit Schweden stehen sollte.
Kaum war Friede u. Ordnung einigermaßen hergestellt, so begann auch der Kampf zwischen den beiden Staatsgewalten, zwischen dem Storthing, welcher fest an jedem seiner alten Rechte hielt, u. dem König Karl I. (in Schweden Karl XIII.). Mehrmals versuchte Letzter einzelne Bestimmungen der Constitution zu modificiren, es gelang ihm aber nicht einmal, den Adel zu halten. Der Storthing erkannte zwar die, welche sich als Adelige legitimiren konnten, als solche für ihre Person an, gestattete aber die Vererbung des Adels nicht. König Karl II. (seit 1818) trug auf Modification des Grundgesetzes an, namentlich Verwandlung des suspensiven königlichen Veto in ein absolutes, aber die Opposition der Majorität im Storthing wurde nur heftiger, u. als diese Proposition aufs Neue wiederholt wurde, so wurde sie endlich 1836 gar keinem Comité mehr vorgelegt, sondern ohne Weiteres verworfen. Dies u. die enthusiastische Feier des Constitutionsfestes benutzte der König, um am 8. Juli d.i. den Storthing aufzulösen. Dieser protestirte aber, u. der Odelsthing verklagte den Staatsminister Löwenskjold vor dem Reichsgericht, das ihn zu 1000 Speciesthalern verurtheilte. Am 20. Octbr. rief der König den Storthing wieder zusammen. Der Constitutionstag von 1837 schien ein Versöhnungsfest zwischen König u. Volk; ein Norweger, Graf Wedel-Jarlaberg, trat an die Spitze der Regierung, u. die königlichen Botschafter sprachen sich nicht mehr gegen das Grundgesetz aus. Am 11. April 1838 gestattete der König, der Unionsacte gemäß, den norwegischen Handelsschiffen die Nationalflagge zu führen. Am 9. Febr. 1839 eröffnete er in Person den Storthing. Alle Propositionen zur Abänderung des Grundgesetzes, welche noch von früher vorlagen, wurden verworfen, die Zünfte abgeschafft u. das Criminalgesetzbuch vollendet, doch erhielt letzteres die königl. Sanction nicht, weil darin die Unverletzlichkeit der Majestät nicht auch auf die königlichen Prinzen u. Prinzessinnen ausgedehnt war. 1840 wurde ein Handelstractat mit Sardinien geschlossen u. nach dem Tode des Statthalters Wedel-Jarlsberg 1841 der nicht beliebte Löwenskjold zum Statthalter ernannt. Der Storthing 1842 verwarf wieder alle vorgeschlagenen Verfassungsänderungen u. setzte fest, daß zur Naturalisation von Fremden in N. die königliche Sanction nicht nöthig sei u. das Verbot wegen des Eintritts von Juden in N. nicht aufgehoben werden solle. Dem neuen König Oskar, 1844, wurde enthusiastisch gehuldigt, da erin seiner Proclamation die Selbständigkeit N-s aufrecht erhalten zu wollen versprach; er eröffnete auch persönlich 10. Febr. 1845 den Storthing, aber die königlichen Vorlagen zur Abänderung der Verfassung, z.B. die verlangte Theilnahme des Staatsraths an den Berathungen der Volksvertretung u. eine Abänderung des Wahlgesetzes, wurden abgelehnt. In jener Zeit bewegte auch ein Staatsproceß das Land. Noch unter der vorigen Regierung hatte der Finanzminister Voigt am 4. Decbr. 1843 eine königliche Verordnung gegengezeichnet, wodurch eine neue Zollgebühr geschaffen wurde. Der Odelsthing sah hierin eine Verletzung der Verfassung, weil keine Steuer ohne Zustimmung der Kammern eingeführt werden kann, u. hatte Klage erhoben. Der Staatsgerichtshof, vor welchem die Sache vom 5. bis 8. Novbr. 1844 verhandelt wurde, entschied dahin, daß die Einführung dieser Steuer zwar verfassungswidrig sei, jedoch in der Annahme, daß der Beklagte dabei in gutem Glauben an die Rechtmäßigkeit der Verordnung gehandelt habe, sprach er denselben frei. Das Jahr. 1645 zeichnete sich durch einen ärgerlichen Kirchenstreit aus, indem der Bischof von Drontheim die Krönung der Königin, als dem Herkommen zuwider, verweigerte. Bei dem Streit, in welchen Schleswig u. Holstein mit ihrem König geriethen, war zwar die Mehrzahl des Volkes mit der russisch-dänischen Politik des Cabinets in Stockholm nicht einverstanden, zumal auch N. 1848 wegen der von Schweden zu Gunsten Dänemarks angeordneten Rüstungen eine Anleihe aufnehmen mußte; da jedoch die Verweigerung der geforderten Kriegshülfe einen offenen Bruch mit der Krone zur Folge gehabt haben würde, so wurde dieselbe geleistet. Bei der Eröffnung des Storthings am 11. Febr. 1851 sprach der König Besorgnisse über die im Lande herrschende communistische Gährung, sowie die Erwartung aus, diese umwälzerischen Grundsätze durch möglichste Förderung der geistigen u. materiellen Wohlfahrt der ärmeren Klassen beseitigt zu sehen. Der Agitator Thrane u. sein Gehülfe, der Maurergeselle Michelsen, bereisten nämlich im Auftrage der Arbeitervereine das Land u. regten das Proletariat im Amte Drontheim auf. In Levanger kam es am 10. Febr. zu bes. heftigen Auftritten, als die Bürger diesen Aussendiiug verhafteten u. der Pöbel ihn zu befreien versuchte. Es mußte Militär herbeigezogen werden, u. mehre Wochen vergingen, ehe die Aufregung gestillt wurde. Sie brach aufs Neue aus, als im Juni zu Christiania eine aus allen Theilen des Landes beschickte Arbeiterversammlung zusammentrat u. durch eine Deputation am 16. Juni an den Storthing ihre Forderungen stellte, welche eine völlige Umgestaltung der Verfassung u. Verwaltung, sowie die Entlassung aller Beamten, u. zwar unter beigefügter Drohung des Aufstandes bezweckten. Der Storthing ging gar nicht auf die abenteuerliche Forderung ein, die Regierung aber bemächtigte sich der Unruhigen u. stellte den inneren Frieden wieder her. Der Opposition im Storthing stand eine der Regierung ergebene Mehrheit gegenüber u. diese nahm am 6. Mai einen Zusatz zu §. 62 des Grundgesetzes an, demzufolge den[127] Mitgliedern des Staatsraths der Zutritt zu den Verhandlungen des Storthings, wiewohl ohne Stimmrecht, gestattet sein, doch jedem folgenden Storthing das Recht vorbehalten bleiben soll, über die Ausdehnung dieser Zulassung Beschluß zu fassen. Diese Beschränkung der königlichen Vorlage veranlaßte jedoch den Monarchen, dem Gesetze seine Zustimmung zu versagen. Außerdem wurde die Civilliste nach den Wünschen der Krone bemessen u. den Juden der Zutritt in das Reich eröffnet. Hatte sich die sociale u. politische Aufregung gelegt, so trat dagegen eine religiöse an ihre Stelle. Fanatiker, meist aus Schweden kommend, durchwanderten das Land u. versetzten durch ihre Bußpredigten das Volk in einen überspannten Zustand. Das Volk versäumte darüber die Arbeit, gerieth in die äußerste Noth u. schritt, von dieser getrieben, zu Gewaltthätigkeiten. Die von der Regierung dagegen gethanen Schritte blieben fruchtlos, doch legte sich die Schwärmerei bald von selbst wieder.
Während der längeren Reise des Königs nach Deutschland im Jahre 1852 war N. in der verfassungsmäßig eingesetzten Regentschaft durch zehn Reichsräthe vertreten, deren einer, wöchentlich mit einem schwedischen abwechselnd, den Vorsitz darin führte. Christiania wurde durch eine Eisenbahn mit dem Mjössee verbunden, zur Beförderung des Holzhandels mit England, Frankreich u. Holland. Der 14. Storthing tagte vom 8. Febr. bis 5. Septbr. 1854. Der Bericht der Regierung über die öffentlichen Zustände wies wesentliche Fortschritte im Schulwesen, in der Landwirthschaft, in der Rhederei, in der Verwaltung wohlthätiger Anstalten, in der Errichtung neuer Postverbindungen auch durch Packetboote, in den Arbeiten des statistischen Bureaus u. der Vollendung der topographischen Karte nach, sowie eine Vermehrung der Zolleinkünfte. Die Staatsschuld des vorigen Jahres betrug 4,580,700 Species. Ein nationaler Aufschwung zeigte sich bes. auf dem Sprachgebiet, auf welchem man sich bemühte, die Identität der Altnorwegischen Sprache mit der Altnordischen nachzuweisen, zu welchem Zwecke eine Übereinkunft mit Dänemark wegen Übermittelung der alten norwegischen Archive stattfand. Dabei gab das Erscheinen von 45 Zeitschriften unter einem Volke von noch nicht 11/2 Mill. Seelen, das größtentheils aus Landleuten bestand, ein günstiges Zeugniß für den Stand der Volksbildung. Mit Schweden wurde eine Verbindung durch Linien elektrischer Telegraphen hergestellt; überhaupt blieb die innigere Verbindung zwischen beiden Ländern, welcher noch immer der Mangel an Straßen u. die Zollgesetzgebung hindernd im Wege stand, ein Gegenstand unausgesetzter Aufmerksamkeit für die Regierung. Der König setzte im Jahre 1854 eine eigene, aus Norwegern u. Schweden gebildete Commission zur Berathung u. Begutachtung dieser Angelegenheit nieder, u. der Aufenthalt des zum Vicekönig von N. ernannten Kronprinzen Karl in N. sollte jedenfalls zur leichteren Lösung dieser Aufgabe beitragen. An der Versammlung dänischer u. schwedischer Studenten in Upsala im Juni 1856, welche dem Streben des Skandinaventhums nach engster Verbrüderung Ausdruck geben sollte, nahmen auch norwegische Studenten aus Christiania Theil. Am 2. Febr. 1857 trat der 15. Storthing zusammen, genehmigte auch seinerseits die vertragsmäßige Ablösung des Sundzolles, verwarf dagegen den Vorschlag der Regierung, daß bei Abwesenheit des Königs ein Prinz die Regentschaft führen solle, während die Verfassung für diesen Fall die Einsetzung einer Regentschaft von Reichsräthen vorschrieb, u. lehnte ebenso den von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf ab, wonach die Verfassungsbestimmung betreffs der Aufrechthaltung der Adelsrechte aufgehoben werden sollte. Der Kronprinz wurde am 22. Juni seiner Stellung als Vicekönig von N. durch den König enthoben, da er berufen war, in der vom König für die Zeit seiner aus Gesundheitsrücksichten unternommenen Reise eingesetzten interimistischen Regierung das Präsidium zu führen. Da die zunehmende Krankheit des Königs aber eine mindestens zeitweilige Zurückziehung desselben von allen Regierungsgeschäften erforderlich machte, trat bald die weitere Frage in den Vordergrund, ob inzwischen eine aus schwedischen u. norwegischen Staatsräthen gebildete Regierung den König vertreten, od. ob der Kronprinz allein im Namen des Königs regieren solle. Zunächst wurde allerdings eine in genannter Weise zusammengesetzte Interimsregierung am 15. Sept. eingesetzt, zu welcher aus N. zehn Staatsräthe zugezogen wurden, indessen wurde, wie dies auch im schwedischen Reichstag geschah, schon am 16. Sept. im Storthing der Antrag angenommen, daß während der Krankheit des Königs der Kronprinz die Regierung des Landes zu führen habe, wonach die Interimsregierung bereits am 25. Septbr. wieder aufgelöst wurde u. der Kronprinz-Regent, für N. in der norwegischen Staatsrathsabtheilung, den verfassungsmäßigen Eid leistete. Der im Odetsthinge angenommene Antrag auf Einführung von Schwurgerichten wurde im September vom Lagthinge verworfen, demselben aber auch die Zustimmung des Kronprinzen versagt. Ebenso wurde der Antrag auf Beibehaltung der Prügelstrafe im Lagthinge zurückgewiesen. Genehmigt wurden vom Storthing mehre Eisenbahnlinien, darunter eine bis zur schwedischen Grenze, die Ertheilung von Theuerungszulagen, die Normirung der Beitragssumme zu den Staatsausgaben auf 4,566,000 Species u. die Aufnahme einer Anleihe von 2 Mill. zu den beschlossenen Eisenbahnbauten; dagegen wurden die von der Regierung verlangten außerordentlichen Bewilligungen für unvorhergesehene nothwendige Kriegsrüstungen nicht ertheilt. Im Juli war die Auslegung eines unterseeischen Telegraphendrahtes zwischen Stavanger u. Bergen vollendet worden. Die außerordentliche Storthingsitzung vom Jahre 1858 beschäftigte sich vorzugsweise mit der, schließlich auch genehmigten Regierungsvorlage, wonach eine Anleihe von 3,600,000 Species aufgenommen werden sollte, theils zur Tilgung der in London gemachten Anleihe, theils zur Anlegung der projectirten Eisenbahnen, theils zum Ankauf von Hypothekenscheinen behufs der Hebung des Landescredites. Bemerkenswerth war die in diesem Jahre wieder zunehmende eifersüchtige Spannung zwischen N. u. Schweden u. das erstmalige Erscheinen einer Zeitung in der Norwegischen Volkssprache, welche es sich zur. Aufgabe stellte, das bisher in der officiellen u. Umgangssprache gebräuchliche Dänisch zu verdrängen.
Nachdem der König Oskar am 8. Juli 1859 verschieden war u. der Kronprinz als König Karl III. (in Schweden Karl XII.) den Thron bestiegen hatte, traf derselbe Ende September in Christiania ein u.[128] eröffnete den Storthing am 6. Octbr. mit einer Thronrede, in welcher er zugleich den Eid auf die norwegische Verfassung ablegte. Unter den Storthingverhandlungen waren die wichtigsten die über die königlichen Propositionen, wonach künftig statt einer Interimsregierung, wie die Verfassung vorschrieb, eine Prinz-Regentschaft bestehen u. in Christiania ein eigenes Staatsministerium errichtet werden sollte. Beide wurden genehmigt, dagegen aber wurde die gänzliche Abschaffung des Statthalterpostens beantragt. Grund zu der nachhaltigsten Aufregung gab der im schwedischen Reichstage von Graf Anckarsvärd gestellte Antrag auf Revision der Unionsverhältnisse mit N., zumal derselbe ein erweitertes Heranziehen von N. zur Deckung der Staatsausgaben für Militär, für den königlichen Hof etc. verlangte. Nachdem der Reichstag im März 1860 den Antrag angenommen hatte, gewannen die beiderseitigen Anfeindungen die höchste Bitterkeit. Noch mehr aber wuchs die im Lande herrschende Aufregung, als der König am 4. April dem Antrage auf Abschaffung des Statthalterpostens die Sanction versagte. Der Storthing beschloß danach am 22. den Erlaß einer Adresse an den König, worin er sich gegen jede Ausführung der schwedischen Unionsvorschläge, als einen Eingriff in die norwegische Verfassung, verwahrte. Als ein versöhnendes Ereigniß konnte es unter diesen Umständen gelten, daß am 5. August die Krönung des Königs u. seiner Gemahlin als Königs u. Königin von N. im Dome zu Drontheim unter großer Feierlichkeit stattfand. Vgl. J. Ramus, Nori regnum, Christiania 1689; Derselbe, Norriges Kongers Historie, Kopenh. 1719; Thormod Thorlak, Historia rerum Norvegicarum, ebd. 1711, 4 Bde., Fol.; G. Schöning, Norges Riiges Historie, Soröe 17711787, 4 Bde.; Actenstücke u. Aufsätze der neuesten Geschichte von N. betreffend, Altona 1814; Münter, Kirchengeschichte von Dänemark u. N., Lpz. 182333, 3 Thle.; Faye, Geschichte von N., ebd. 1851; Munch, Det norske Folks Historie, Christiania 1852 f.; Konr. Maurer, Die Bekehrung des norwegischen Stammes zum Christenthum, München 1855 f., 2 Bde. u.a., s.u. Norwegische Literatur.
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