[849] Persien (n. Geogr., bei den Eingeborenen Iran), westlicher Theil des alten P-s; begrenztim Norden vom Russischen Transkaukasien, dem Kaspischen Meere u. dem Khanat Khiwa, im Osten von Afghanistan u. Beludschistan, im Süden von der Straße von Ormuz, einem dem Imam von Maskat gehörenden Küstenstreifen u. dem Persischen Meerbusen, im Westen von den türkischen Euphrat- u. Tigrisländern; (nach Engelhardt) Flächengehalt 26,450 QM. Das Land bildet ein großes Plateau von 2500.4000 Fuß mittler Höhe, welches vom Meere u. von allen Seiten terrassenförmig aufsteigt u. nur an einigen schmalen Stellen ohne Vorebenen mit steilen Küstenrändern im Süden zum Persischen Golfe u. im Norden zum Kaspischen Meere abfällt. Die aus dieser Hochebene aufsteigenden Gebirge schließen sich im Nordwesten mit der Zagroskette an das Armenische Hochland an, führen in ihrer südlichen Fortsetzung den Namen des Gebirges von Luristan od. Kohe Zerd u. schließen sich, der Südküste in östlicher Richtung folgend, an den Buschkurd in Beludschistan. Östlich, der Südküste des Kaspischen Meeres folgend, setzt sich die Zagroskette in dem Elbursgebirge (auch die Kaspischen Berge genannt) fort, mit dem noch Schwefeldämpfe ausstoßenden Vulkan Demawend (15,000, nach And. 19,000 Pariser Fuß hoch), dessen Zweige durch Khorassan streichen, wo sie allmälig niedriger werden u. sich endlich an den Paropamisus in Afghanistan anschließen. Sämmtliche Gebirge treten so als Randgebirge auf, welche das persische Plateau rings umschließen. Meist schwierige Pässe führen über die Gebirge, so aus Irak nach. Taberistan u. Masenderan die Pässe von Khowar u. Keramli (die alten Pylae caspiae), Kurzan u. Pil Rubar über den Demawend etc.; in Fars der Paß von Sukrab (Porta persica), al Mahmui, Tengi Khurrem, Teugdelan u.a.m., welche nach Schiras, Kerman, Laristan etc. führen. Der Boden des Tafellandes ist ein Gemisch von Thon u. Kies, stark mit Salz geschwängert u. wasserarm; die südlichen Gebirgsglieder bestehen meist aus Kalk, wie auch der Persische Golf ein Bassin in Kalkformation ist. Zwischen Ispahan u. Teheran nehmen die Berge einen primitiveren Charakter an: Thonschiefer, durchbrochen von Basaltdämmen, höher hinauf Granit, Quarz, Glimmerschiefer u. Trappporphyr, die Gipfel Feldspathporphyr, welcher auf Granit ruht; jedes Mittelglied zwischen der Kalk- u. der primären Formation fehlt. Einen großen Theil der Fläche des Tafellandes nimmt eine große Salzwüste ein, welche die Ostränder der Provinzen Irak, Adschemi u. Farsistan, sowie die größten Theile der Provinzen Kuhistan u. Kerman umschließt u. sich auch ostwärts noch über Afghanistan u. Beludschistan ausdehnt. Öde u. dürr, nur für kurze Zeit mit dürftigem Graswuchse versehen, hat die Wüste doch auch fruchtbare, bewässerte Stellen, welche meist gut angebaut sind. Fast eben so unfruchtbar wie diese Wüste, sind die südlichen Theile Farsistans, längs des Persischen Meerbusens, meist steile, kahle, sonnenverbrannte Höhen mit steinigen Thälern. In den einst durch ihren Productenreichthum berühmten Ufergegenden des Tigris ist das Land fruchtbar, aber seit Jahrhunderten verwildert Erst von Schiras an nordwärts beginnt das Lano häufiger u. sorgfältiger bebaut zu werden, bis in den Nordprovinzen Aserbeidschan, Ghilan u. Masenderan, bes. in den am Kaspischen Meere gelegenen Theilen der letzteren eine reiche Natur in aller Üppigkeit sich entfaltet. Wesentlich bedingt ist in P. der Anbau, da es nur wenig, oft auch gar keinen Regen gibt, durch die Möglichkeit der künstlichen Bewässerung aus den Flüssen, deren es im Ganzen nur wenige u. auch keine bedeutenden gibt. Im Norden bildet der Aras, dem hier eine Anzahl kleiner Zuflüsse zugehen, die Grenze gegen das Russische Gebiet, der Kizil Osan od. Sefid-Rud u. einige kleine Gebirgsflüßchen gehen dem Kaspischen Meere, viele kleine Flüßchen im Westen dem Tigris zu, wie der Tab, Kerah, Karun u.a.; der Dere-Mullah, Kischt, Naboa, Khalalon, Ibrahim-Rud u.a. gehen dem Persischen Meerbusen zu; alle übrigen fließenden Gewässer P-s sind Steppenflüsse, welche entweder im Sande versiegen od. in Binnenseen münden, so im Nordosten der Murghab mit dem Herirud u. Tedschen, im Süden der Bend-Emir u.a. Von den Seen sind die bedeutendsten der Urmia, der Bächteghan od. Kiesse, Deriar Nemet u. Famur sämmtlich mit salzigem Wasser. Der Wassermangel in mehren Provinzen wird durch ein künstliches Bewässerungssystem ersetzt. Dies besteht in einer großen Anzahl von Brunnen, welche das Wasser der Quellen aufnehmen; diese hängen am Grunde durch Kanäle zusammen, welche so breit sind, daß ein Mann darin gehen kann, um sie zu reinigen; durch diese Kanäle wird das Wasser nach den einzelnen Grundstücken zur Befruchtung derselben geleitet. Diese Wasserleitungen werden von der Regierung auf eigene Kosten angelegt, u. schon die ältesten Könige der Sage sollen deren angelegt haben; über sie ist ein eigener Beamter gesetzt; die Privaten, welche sie benutzen, zahlen dafür einen Wasserzins. Doch legen sich auch Privatleute selbst solche Bewässerungsbrunnen an. Quellen finden sich nicht viel; einige sind mineralisch u. mit heißem Wasser, doch werden nur wenige als Heilquellen benutzt. Das Klima P-s ist sehr verschieden; die Perser selbst unterscheiden das Gurmasir u. Sirhat, od. die warme u. kalte Region.[849] Das Hochland im Innern hat eine mäßige Temperatur u. die nördlichen, hochgelegenen Theile haben einen strengen u. langen Winter, so daß selbst der Weinstock gegen das Erfrieren geschützt werden muß. Das Tiefland längs der Meeresküsten leidet dagegen während des langen trockenen Sommers von übermäßiger Hitze, wozu nicht selten der Samum kommt, u. auch im Hochlande ist der Sommer sehr heiß, die Luft dabei überaus klar u. rein; die Nächte sind sehr kühl. Im Ganzen ist das persische Klima gesund. Was die Producte anlangt, so gedeihen in P. die meisten europäischen Feldfrüchte, bes. aber Mais, Weizen, Reis u. Bohnen, welche die Hauptnahrungsmittel der Bevölkerung bilden; die Gärten, welche alle Ortschaften umschließen, sind reich an Gemüsen u. Obstsorten; es wird sehr viel Tabak (50 Mill. Pfd.) erbaut, der Maulbeerbaum ist über ganz P. verbreitet, wird aber bes. im Norden cultivirt, Wein wird bes. in den Nordprovinzen u. um Schiras in großer Menge gewonnen; es gedeihen Mandeln, Zuckerrohr, alle Südfrüchte, im Süden auch die Dattelpalme, die Baumwollenstaude u. Indigopflanze, so wie verschiedene Handels- u. Medicinalpflanzen, welche im europäischen Verkehr eine Rolle spielen, Mohn, Sesam, Assa foetida, außerordentlich duftreiche Rosen u.v.a. Wälder sind aber äußerst selten, so daß in den meisten Gegenden der Holzmangel sehr empfindlich ist. Auch die Viehzucht ist in P. eine reiche Quelle des Wohlstandes. Die weiten Salzwüsten, deren Wassermangel keine andere Benutzung zuläßt, ernähren zahlreiche Schafheerden, vortreffliche Pferde, Kameele, Esel u. Maulthiere; in den gebirgigen Gegenden werden viele feinhaarige Ziegen gezogen, Rindvieh ist wenig vorhanden. An wilden Thieren gibt es den ungemähnten Löwen, die gestreifte Hyäne, wilde Esel, Bären, Wölfe, Schakals, Stachelschweine u.a.; Pelzwerk wird davon nur wenig gewonnen. Heuschrecken u. weiße Ameisen, Taranteln u. giftige Skorpione, giftige Wanzen u. Schlangen gehören zu den Landplagen. Von den Mineralien sind die edlen Metalle u. die Edelsteine nur selten, dagegen gibt es Eisen in Menge, bes. im Berglande von Aserbeidschan, Kupfer findet sich ebendaselbst u. in Khorassan, auch Blei kommt oft vor, es wird Antimonium gewonnen, Steinkohlen sind an mehren Punkten gefunden, Salz in Überfluß, an den Vulkanen des Elburs viel Schwefel, ebenso findet sich viel Naphta u. der kostbare Bergbalsam od. Bergnaphtha (Mumia nativa, auch wohl Mumie von Schiras genannt, obwohl hauptsächlich in Khorassan vorkommend).
Die Einwohner, deren Zahl von 10.-.13 Millionen angegeben wird, sind theils seßhafte, theils nomadische Völker. Erstere, etwa 4 Mill., bestehen der Hauptmasse nach aus Persern od. Tadschiks (obgleich Letztere eigentlich ein Mischlingsvolk od. Abkömmlinge von Parsen, Arabern, Juden u. Turkmanen sind), dann aus Afghanen, Parsen od. Guebern (welche von den alten Persern herstammen) u. Armeniern. Die Nomaden (Ihliauten od. Ilyats), etwa 34 Mill., zerfallen nach den Hauptsprachen in Turkmanen (41 Stämme), Araber (9 Stämme), Luren (8 Stämme) u. Kurden (9 Stämme); außerdem leben noch zerstreut im Lande Bucharen, Zigeuner, Hindus (Banianen), Juden u. Russen. Die Perser wohnen in meist niedrigen, außen unansehnlichen, bei den Vornehmeren inwendig reich mit Teppichen geschmückten Häusern, an welchen ein Wasserteich (in dem Hauptzimmer ist bei den Vornehmen ein Springbrunnen) u. ein mit Bäumen bepflanzter Hof ist. Die Bauern wohnen in schlechten Hütten mit ihrem Vieh beisammen. Die Städte sind mit einem Erdwall od. einer bethürmten Backsteinmauer umgeben u. haben enge, schmutzige Straßen. Die Kleidung besteht in einem Turban, engem, auf der Brust geöffnetem, bis auf die Füße reichendem, von einem Gürtel (Kemer) zusammengehaltenem Unterkleid (Pitahahn), weiten Hosen (Zir Dschuma), bis an die Kniee reichendem Oberkleid, zuweilen darunter noch eine enge Weste (Alkalok), an den Füßen Pantoffeln (meist grün), im Winter Schuhen. Socken, auch noch warme Oberkleider. In dem Gürtel steckt der Dolch. Die Kleidung der Armen u. Reichen unterscheidet sich blos durch den Stoff. Vergnügungen sind Feuerwerke, Illuminationen, Ringspiele, Taschenspieler, Possenreißer, Puppenspieler, Tänzer, Musikanten, auch reiten sie, machen Besuche, gehen in den Gärten spazieren, hören Erzählern zu etc. Heirathen darf der Perser vier Weiber u. daneben so viele Frauen halten, als er ernähren kann; doch haben nur die Reichen mehre Weiber, die Männer der mittlern u. niedern Klasse, so wie die Nomaden, haben nur Eine Frau. Die Frau wird entweder förmlich geheirathet, od. gekauft (nur bei Sklavinnen), auch blos gemiethet. Im erstern Falle wird durch zwei Männer um das Mädchen bei den Eltern geworben, Geschenke, Mahlschatz u. Mitgift ausgemacht u. die Ehe in dem Hause der Eltern vor wenigstens zwei Zeugen durch einen Contract geschlossen, welchen die Braut erhält. Über die Hochzeitsfeierlichkeiten, s. Hochzeit S. 432. Ehescheidungen sind selten. Ehebruch wird bei den Ilyats mit dem Tode gestraft. Die Kinder, mögen sie von einer geheiratheten od. gekauften Frau sein, haben gleiche Rechte; sie bekommen bei der (gewöhnlich 10. Tage nach der Geburt vorgenommenen) Beschneidung den Namen, bleiben im Harem, so lange sie der weiblichen Pflege bedürfen, u. werden dann zunächst zum äußern Anstand erzogen; vom 78. Jahre an lernen sie arabisch, lesen den Koran u. vaterländische Dichter, bes. den Sadi, u. lernen dann die andern Wissenschaften, entweder bei einem Privatlehrer od. sie besuchen die Medresses (s.d.). Auch körperliche Übungen, bes. Reiten, gehört zur Erziehung. Leichen werden gewöhnlich am Todestage einfach bestattet; sie werden in ausgemauerte, durch Stufen zugängige Gräber gelegt, mit dem Kopf nach Norden. Alle Häuptlinge der Ilyats werden mit besondern Ceremonienbegraben, u. man ehrt den Todten dadurch, daß man ein Pferd mit seinen Waffen, aber ohne Reiter, zum Trauerzuge sendet. Die Sprache ist verschieden, außer dem Neu-Persischen (s. Persische Sprache) in mehren Dialekten spricht man noch Kurdisch, Arabisch, Armenisch u. andere Sprachen. Gelehrsamkeit ist auch jetzt noch in Ansehn, man treibt mehre Sprachen, auch Grammatik, ästhetische Wissenschaften, Philosophie (nach Aristoteles), Astronomie u. Astrologie, Dichtkunst, Mathematik, weniger die schönen u. bildenden Künste. Der Religion nach sind die Perser Muhammedaner (meist Schiiten), doch finden sich auch Parsen, Armenier, Sabäer, Juden u. Christ-Katholiken. An der Spitze der muhammedanischen Priesterschaft steht der Müdschtehid (Hohepriester), dann folgt der Scheik el Islam; dann die Muftis, Mollahs etc.
[850] Das Land ist getheilt in Staats- u. Privateigenthum. Die Privatländereien, welche nicht abgabefrei sind, geben theils einen (geringen) Erbzins, theils sind sie Lehngüter, deren Lehn alle 99 Jahr erneuert wird. Der Ackerbau ist beschwerlich u. nur mit künstlicher Bewässerung möglich, ergibt aber reichlich Getreide u. andere Feldfrüchte, bes. wird im Norden viel Weizen erbaut u. sehr viel Tabak u. Seide gewonnen; ferner Mohn, Sesam, Safran, Färberröthe, Zucker, Manna, Baumwolle, Assa foetida, Balsam etc. Der Obst- u. Weinbau ist nicht sehr ausgedehnt, liefert jedoch sehr gute Producte, die Viehzucht liefert bes. Pferde von vorzüglicher Race, Kameele, Esel u. Schafe. Die Industrie erstreckt sich bes. auf Wollenweberei (Teppiche u. Shawls), weniger Seiden- u. Baumwollenweberei, Färbereien, Erzeugung von Gold- u. Silberstoffen, Irdenwaaren, Porzellan, Chagrin u. Safran, Kupferwaaren, Säbelklingen, Leder, Farben, Rosenwasser u.m. dgl. Der Handel ist durch den verwilderten Zustand des Landes sehr zurückgekommen, doch immer noch bedeutend. Man führt bes. Rohseide aus, Salz, Weizen, Pferde, Leder, Saffian, Chagrin, Waffen, seidene u. wollene Stoffe, Essenzen, Gewürze etc. Perser sind nur Großhändler; sonst treiben den Handel die im Lande lebenden Juden, Armenier u. Banianen. Den bedeutendsten Absatz hat die Ausfuhr nach Osten, nach der Tatarei, Bucharei u. Ostindien, sehr viel auch nach Rußland u. erst in dritter Linie steht die Ausfuhr über Trapezunt u. nach Kleinasien. Die Einfuhr besteht bes. in Baumwollen-, Wollen- u. Seidenzeugen, in Colonialwaaren u. Droguen, Porzellan, Glaswaaren u. Quincaillerien. Die Ausfuhr beträgt etwa 21 Mill. Thlr., die Einfuhr etwas weniger. Der Handel ist ausschließlich Landhandel, den Seehandel am Persischen Golfe vermitteln zumeist Araber. Haupthandelsplätze sind im Norden Täbris (bes. nach dem Schwarzen Meer), dann Rescht, Teheran, Kaschan u. Ispahan, in den westlichen Provinzen Hamadan u. Kermanschah, Schiras, am Persischen Golfe Abuschähr u. Bender-Abassi, für den Landhandel mit Indien Yezd u. im Nordosten für den Handel mit Turan Mesched. Die bei dem Handel P-s am meisten betheiligten europäischen Staaten sind England u. dann die Schweiz. Münzen: In P. wird im Allgemeinen gerechnet nach Toman's zu 50 Abassis, 100 Mamudis, 200 Kaejies (Zaejies, Schahis od. Chayis), 1000 Dinarsbisti, 2000 Kabeskis (Kasbekis, Kos, Coz od. Käsch) u. zu 10,000 Dinars simples; andere Eintheilungen des Toman sind: in 41/6 Bovello, 10 Or, 80 Laris od. in 10 Minaltue, 20 Nadiris (Nadris), 100 Uzaltun (Mamudis), 2000 Pouls; außerdem rechnet man in Abuschähr nach Mamudis zu 10 Danimes od. 100 Flusch, in Gamron nach Mamudis zu 20 Gassas, in Farsistan (Schiras, Yezd u. Lar) zu persischen Rupien à 7 Mamudi, ben Toman zu 161/7 Rupchen od. 113 Mamudi à 8 Puls; doch ist die erste Eintheilung des Toman die allgemeinste. Der Werth des Toman selbst, als Hauptrechnungsmünze ist von 22 Thlr. auf 1516, dann auf 8, dann auf 4 u. nach den neusten Angaben auf nur 3 Thlr. 33/4 Sgr. herabgekommen. Wirklich geprägte Münzen: In Gold u. Silber werden häufig bei Thronveränderungen blose Schau- od. Denkmünzen geschlagen, von denen die in Gold Tela (Goldstücke) od. Cherrafi (edle Goldmünzen, wegen des Werthes) genannt werden u. zu 11/2, 41/3, 89, u. über 10 Thlr. vorkommen. Zu den regelmäßigen Münzen gehören in Gold: der Toman u. die Goldrupie od. Mohur, letztere zu 9101/3 Thlr., auch 1/4 Rupien u. doppelte; in Silber nächst den Schaumünzen, von 11/3 Thlr. bis 19 Sgr. Werth, Silberrupien (15 auf den Toman) von 201/4161/2Sgr., Hasaer-Denarie zu 10, u. Daezajie zu 5 Mamudi, Reals (8 auf den Toman) zu 121/2 Mamudi; Abassi, 56 auf den Real, Mamudi, früher im Werth von 67 Sgr., Schahis, die kleinste persische Silbermünze zu 10 Kos u. Bisti zu 4 Kasbeki. Außer diesen cursiren bes. am Persischen Meerbusen eigenthümliche Münzen, die Larins (Paenszajie), aus geprägten, in 2 Theilen zusammengebogenen Silberdraht, zu 21/2 u. 11/4 Mamudi, s. Larin; in Kupfer: Kos od. Käsch, 20 auf den Mamudi gerechnet, u. Pul od. Pullo, 5 auf den Kasbeki. Maße. Längenmaße: die Parasange (Meile) ist 31/15 englische Meilen, 1/3 deutsche Meile, 221/2 auf den Grad des Äquators; der Farsang (die neuste persische Meile) dagegen 7,46 Kilometer, also fast genau 1 deutsche Meile, der Gam ist 3 Schritt, der Arich od. Arisch = 971,6 Millimeter; ein sehr gewöhnliches Längenmaß ist die Guerze (Gueze, Guese od. Guz), die große od. königliche = 952,5, die kleine für den Kleinhandel 2/3 derselben, also = 635, in Bender-Abassi aber = 983,2 Millimeter; hier kommt auch der Covid zu 961 Millimeter vor. Fruchtmaße: die Artaba od. Artabad hält 65,7 Liter, sie ist getheilt in 25 Capichas à 2 Chenikas à 4 Sextarios. Gewichte: Handelsgewicht ist der Batman, Maun, Man od. Maund, von verschiedener Schwere; der Batman von Tauris = 23/4, der von Cherray 51/2 Kilogramm; er ist au beiden Orten getheilt in 6 Rottel od. Rattel à 50 Derham od. Derhem á 2 Miscal; 100 Batman = 1 Kalvar od. Karward (Khurwars, Eselsladung, nach welchen große Quantitäten auch von Früchten gerechnet werden); in Bender-Abassi gibt es 3 verschiedene Maunds: der Maund Tabri für Zucker, Kaffee, Kupfer u. Droguen ist in der englischen Factorei = 63/4 engl. Pfd. Avdps. od. 3,062 Kilogr., im Bazar nur 63/4 engl. Pfd.; der Maund Schah (Shahu, Shaw) doppelt so schwer; der Maund Copra, für Victualien, Reis, Mandeln, Rosinen etc. in der englischen Factorei 73/4 engl. Pfd. Avdps. od. 3,52 Kilogr., im Bazar 71/471/2 engl. Pfd. Gold- u. Silbergewicht ist in Bender-Abassi der Miskal (Mitikal) 0,1458 Gramm, in Abuschähr zu 0,1862 Gramm. Die Europäer, bes. die Engländer, bedienen sich, bei den so verschiedenen persischen Maßen u. Gewichten, wo es sich thun läßt, im Großhandel ihrer eignen Maße u. Gewichte.
Verfassung: Stände gibt es eigentlich in P. nicht, sondern blos den König (Schah) u. Sklaven, nur daß Letztere sich in höhere, niedere u. gemeine theilen; eigentliche gekaufte Sklaven gibt es in P. wenige, sie sind meist Georgier u. Afrikaner. Bei den Ilyats gibt es eine Art Adel, der aus denjenigen Familien besteht, aus welchen der Häuptling (Khan) dieser Stämme von dem König gewählt wird. Die Söhne eines Khans heißen Agas, doch kann der König auch sie zu Khans ernennen, es geschieht durch einen Ferman u. durch Überschickung eines Ehrenkleids (Kalaat). Dem Khane zunächst stehn die Mirzas, durch Stellung u. Bildung hervorragende Männer. Bei den königlichen Prinzen[851] wird der Titel Mirza hinter den Namen, den Übrigen vor den Namen gesetzt. Die Geistlichkeit begreift zugleich die Rechtsgelehrten in sich; die höhere Geistlichkeit besteht aus Abkömmlingen des Propheten (Synds); die niedern Geistlichen treiben verschiedene Beschäftigungen, zu ihnen gehören die Mollahs, welche theils die Lehrer in den Medresses, theils die gelehrten Unterhalter u. Lehrer in vornehmen Häusern sind. Die Regierung ist eine völlige Despotie; der Schah hält die gesetzgebende u. die vollziehende Macht in Händen u. bildet die oberste geistliche u. weltliche Macht, er kann thun, was er will, jedoch stehn die Oberhäupter der Nomaden theilweise mit ihm nur in Lehnsverbindung; er führt den Titel Schah von Iran; die Residenz ist in Teheran, doch hält sich der Schah auch in andern Orten, z.B. in Sultanie, im Palast Kullei, zu Tacht Kadschar etc. auf. Die jetzt regierende Dynastie gehört zum turkomanischen Stamm der Kadscharen u. besitzt seit 1794 den Thron. Der jetzt regierende Schah (seit 1848) ist Nasr-ed Dini. Die Thronfolge ist in der männlichen Linie erblich, doch wird der Thronerbe vom Schah ernannt. Das persische Wappen ist seit 1236 eine aufgehende Sonne hinter einem Löwen. Als Ehrenzeichen besitzt P. den Sonnen- od. Löwenorden in dreifacher Abstufung, gestiftet (1800) von Feth Ali Schah für tapfere Krieger; auf der Ordensmedaille steht das persische Wappen. Der Hofstaat ist sehr bedeutend; der Marschall (Nassak Tschibaschi) ist zugleich Minister der vollstreckenden Gewalt; der Oberceremonienmeister (Ischik Agassi), hat die Oberaufsicht über die Hofbedienten u. über die Leibwache, nimmt die Bittschriften an u. führt die Audienz Suchenden ein; der Großstallmeister (Miraker od. Mirakhour), Oberjägermeister (Tschikkias-Baschi), Leibarzt (Hakim-Baschi), Hofpoet u. Hofastrolog (Monadschi Baschi). Die Hofdienerschaft: der Oberlampenträger (Mescheldar-Baschi) für die Erleuchtung des Palastes, Oberkammerherr (Mehder, ein weißer Eunuch), der Truchseß der Fremden (Mihmandar-Baschi); eine Menge Diener, welche dem Schah die Pfeife stopfen u. anrauchen, die Tassen einschenken, Hinrichtungen sogleich auf seinen Befehl ausführen etc. Das Ministerium bilden der Homab-u-Doulah (Vertrauter des Staats) od. Sudder (Sadder) e-Azim, der Premierminister, welcher den Vorsitz in allen Abtheilungen der Regierung u. die Correspondenz mit den Beglerbegs führt u. die fremden Gesandten einführt; ihm zur Seite stehen der Großsiegelbewahrer, der zugleich Chef des königlichen Haushalts u. Minister des Innern ist, u. die Minister für das Äußere (Motemin ossoltan), die Finanzen (Motenid ossoltan), den Krieg (Emir-ol-Omran), die Justiz (zugleich Chef des obersten Gerichtshofes), Handel u. Ackerbau. Nach diesen kommen die Munschiul-Mumalik, die Staatssecretäre in den Departements, dann die Mustuffis (Mestufis), Staatsräthe, welche den einzelnen Kammern präsidiren. Beamtete in den Provinzen sind Beglerbegs, welche die Verwaltung u. das Militär leiten; die Beglerbegs theilen sich wieder in Balaks, denen ein Khan, Zabit od. Hakim vorsteht; in den größern Städten ist die oberste Behörde der Hakim (Haukim), in kleinern der Zabit (Sabit) od. Thobet. Noch haben größere Städte Kalanter (Bürgermeister), welche bei der obern Behörde die Angelegenheiten der Gemeinde vortragen, die Steuern vertheilen etc. u. mehre Kutkhodahs (Viertelsmeister); in kleinern Städten u. Dörfern sind Letztere die Bürgermeister od. Schulzen. Sie werden auch vom König, aber meist nach der Volksstimme, gewählt. Die Nomadenstämme stehen unter Khans; sie theilen sich in Zweige (Tiras), welche wieder besondere Führer haben. Diese sind eigentlich selbständig, u. nur dadurch erwirbt der Schah einigen Einfluß auf sie, daß er die Häuptlinge an seinen Hof zieht u., wenn diese zu ihren Stämmen zurückkehren, einen Theil ihrer Familie gleichsam als Geißeln zurückbehält. Die Justiz wird verwaltet durch die Scherrah- u. durch die Urfgerichte. Die Scherrahgerichte richten nach dem geschriebenen Recht (dem Koran); vor sie gehören Streitigkeiten über den Cultus, Erbschaften, Ehen, Contracte u. überhaupt alle bürgerlichen Angelegenheiten; der Präsident ist hier der Scheikul-Islam, deren einer in jeder größern persischen Stadt ist u. welcher von dem König nach der Stimme des Volks gewählt wird; nach ihm folgt der Kadi (Richter), welcher Letztere in kleinern Städten die einzige Justizbehörde ist; in Dörfern sind es Mollahs. Wichtigere Fälle werden an die nächste höhere Behörde verwiesen. Die Urfgerichte richten nach dem in den Provinzen verschiedenen Herkommen, vor sie gehören Raub, Mord, Diebstahl, Betrug u. alle Verbrechen, wodurch die öffentliche Ruhe u. Sicherheit gefährdet wird, doch verweisen sie Todschläge meist an die Scherrahgerichte. Sie werden gebildet von dem König, dem Statthalter u. der ganzen Behörde eines Districts od. einer Stadt; das Anbringen geschieht bei dem Unterbeamten; bei größern Verbrechen untersucht der Zabit, welcher in wichtigen Fällen an den Gouverneur berichtet. Ihre Sitzungen sind öffentlich. In beiden erfolgt die Entscheidung schnell, aber theuer werden die Processe durch das in P. gewöhnliche Bestechungssystem der Richter. Strafen sind bei kleinern Vergehn Geldbußen, Staupbesen, Bastonade, seltner die Tortur, häufiger Güterconfiscationen, bes. bei Reichen; Blenden seltner, meist nur bei Majestätsverbrechen; Todesstrafen sind Erdrosseln, Köpfen, Erstechen, seltner Pfählen, Zerschneiden, Ausreißen der Glieder etc. Das Rechtswesen bei den Nomadenstämmen ist ganz verschieden; gewöhnliche Sachen entscheidet der Häuptling (od. sein Stellvertreter in seiner Abwesenheit) u. die Behörden in den Städten. Streitsachen Vornehmer, u. mit Erlaubniß der Khans auch Niederer, werden in einem Ältestenrathe (Jaunkhu) entschieden. Dieser Rath besteht, je nachdem die Rechtssache ist, bei Streitigkeiten um Landbesitz aus Landbesitzern, bei Schuldsachen aus den Hauptältesten u. Freunden der Parteien, bei Mord noch aus den Verwandten des Erschlagnen, u. ist aus einer unbestimmten Zahl zusammengesetzt. Dazu kommt ein Mollah, um das heilige Recht zu erklären. Bei Schuldforderungen wird entweder auf Bemächtigung des Vermögens des Schuldners, damit sich der Gläubiger bezahlt macht, erkannt, od. der Schuldner erhält Frist zum Bezahlen; bei Mord wird der Mörder, wenn er 12 Jahre alt ist, dem Erben des Ermordeten übergeben, welcher ihm dann vergeben, od. sich von ihm ein Wehrgeld geben lassen od. ihn wieder erschlagen kann. Das Wehrgeld ist, nach dem Koran, bis 100 Kameele u. Loskaufung eines Moslem. Was die Finanzen anlangt, so bestehen die Einkünfte in den Einnahmen des geistlichen Schatzes (Beit-ul-Mal), 21/2 Mill. Toman u. in denen des[852] Kronschatzes, 7 Mill. Toman. Die ersteren bestehen in dem Ertrag der Verkaufgüter, der Abgabe vom Grundbesitz der Rajahs, einer Abgabe von allem Gewinnst (20 Proc.), Brücken- u. Weggeldern, dem Ertrag der Bergwerke etc. u. werden verwendet zur Unterhaltung der Moscheen, zur Besoldung der Richter, Unterstützung armer Moslems, Unterhaltung von Bädern, Schulen, Brücken, so wie zu allen Ausgaben zum Wohl des Islams. Aus dem Kronschatz, welcher seine Einnahme bes. aus den Krondomänen u. Kronlehen, der Einkommensteuer (Zekat), den Steuern auf Gewerben u. Waaren, dem Tribut der Nomaden, der Kopfsteuer der Rajahs u. früher den zum Neujahr für den Schah erhobenen Geschenken hat, werden die Privatausgaben des Schahs u. seines Hofs u. alle übrigen öffentlichen Ausgaben bestritten. Eine Staatsschuld ist nicht vorhanden, da etwaige Mehrausgaben durch außerordentliche Contributionen gedeckt werden. Die Abgaben der Unterthanen bestehen in Malieh (Grundzinsen in Geld- u. Naturallieferungen), Sadir (willkürlichen, unbestimmten Erhebungen) u. Peischkisch (Geschenken für den Schah; laut einer Verordnung des Schah vom Herbst 1858 sollen jedoch solche Geschenke nicht mehr erhoben werden). Das Unterrichtswesen in P. ist dem in der Türkei ähnlich, aber viel ausgebreiteter u. besser. Fast jeder größere Ort, wenigstens aber jede Stadt, hat Schulen; die vornehmste Hochschule ist die in Ispahan, u. zu den seit 1851 gegründeten Anstalten für das Medicinal- u. Bergwerkswesen ist auch eine Militärbildungsanstalt zu Teheran hinzugekommen. Die Polizei ist sehr streng, sie wird in größern Städten geleitet von dem Darogha, welchem ein Mohtessib (Marktmeister) u. Mir Adas (Vorsteher der Nachtwächter) zur Seite steht.
Die Armee P-s besteht aus regulären u. irregulären Truppen. Die reguläre Infanterie (Serbaz) zählte im Jahr 1858 92 Regimenter, von denen die 3 Garderegimenter die ersten sind. Die Organisation dieser Regimenter ähnelt sehr der englischen, indem das Regiment (Foudsch) die taktische Einheit bildet u. sich nicht in Bataillone, sondern in 10 Compagnien (Dusteh) theilt. Die erste Compagnie sind Grenadiere, die zweite leichte Infanterie, die 8 übrigen Compagnien bilden das Centrum. Jede Compagnie zählt einschließlich des Hauptmanns (Sultan) u. 2 Lieutenants (Naib-i-Awal u. Naib-i-Duwum) zusammen 125 Combattanten, ein Regiment mithin 1250 Köpfe ohne den Stab, welcher aus 1 Oberst (Serdschung), einem Obristlieutenant (Yawar-Awal), einem Major (Yawar-Duwum), 2 Adjutanten, einem Arzt (Dscherah), einem Chirurgen u. 2 Verwaltungsoffizieren besteht. Den Ersatz an Offizieren liefert die Militärschule zu Teheran u. das Unteroffiziercorps. Die Rekrutirung erfolgt theils durch Aushebung, theils durch freiwillige Anwerbung, stets auf Lebenszeit. Die Soldaten genießen dagegen Steuerfreiheit u. die Vergünstigung sich verheirathen zu können. Die Bekleidung besteht im Winter aus einem eng anschließenden Tuch-, im Sommer einem baumwollenen Waffenrock, die Beinkleider sind theils nach europäischem, theils nach orientalischem Muster, die Kopfbedeckung ist eine niedrige Pelzmütze, die Bewaffnung ein bajonettirtes Gewehr. Von den 3 Garderegimentern ist das erste das Grenadier-, das zweite u. dritte das alte u. neue Garderegiment; das erste besteht zumeist aus Christen u. Flüchtlingen. Die irreguläre Infanterie (Tusunghis) besteht theils aus einer Art Milizen, theils aus den an den Grenzen stehenden Contingenten; sie kann im Falle der Noth bis auf 80100,000 Mann gebracht werden, hat aber nur Steinschloßgewehre zur Bewaffnung, ist nicht uniformirt u. wird auch nicht regelmäßig zu Übungen verwendet; im Übrigen wird sie, wenn eingezogen, der regulären Infanterie gleich verpflegt. Die reguläre Cavallerie gehört zur Garde des Schah u. zählt nur 2000 Lanzenreiter u. Karabiniere. Die allgemeinen Bemerkungen über die Infanterie gelten auch für die Cavallerie. Die Kopfbedeckung ist die schwarze Astrachanmütze mit rother Flamme, die Bewaffnung Säbel u. Pistolen, nur haben die Lanzenreiter noch Lanzen, die Karabiniere noch Karabiner. Die irreguläre Cavallerie bildet 2 Klassen, wovon die eine in der Stärke von 2500 Mann beständig im Dienst u. auf Staatskosten equipirt u. verpflegt ist, während die andere erst im Falle des Bedarfs einberufen wird. Diese Letztere trägt das jeder Provinz eigenthümliche Kostüm, ist mit Lanzen, Säbeln, Flinten u. Pistolen ausgerüstet, behält ihre eigenthümliche Formation u. steht unter selbstgewählten Führern; zu den Übungen wird sie nicht eingezogen, im Kriegsfalle soll sie Verpflegung u. Sold wie die regulären Truppen erhalten, wird aber meist durch Anweisung zum Plündern abgefunden. Die Gesammtmasse der Reiter, welche die einzelnen Provinzen (namentlich Khorassan, Kerman, Irak-Adschemi, Kurdistan u. Aserbeidschan) stellen, wird auf 180,000 Mann angegeben. Die Artillerie ist nicht in Regimenter, sondern nur in Batterien formirt, deren Zahl nicht genau bekannt ist, doch soll die Anzahl der Geschütze nahe an 1000 betragen u. die Artilleriemannschaft 8000 Köpfe zählen; jede Batterie hat 5 Kanonen u. 1 Haubitze. Die verwendeten Kaliber sind 12-, 9-, 6- u. 3pfündige Kanonen, 24- u. 12pfündige Haubitzen; die schweren Geschütze sind mit 8, die leichten mit 6 Pferden bespannt. Eine besondere Abtheilung der Artillerie bildet die Kameelartillerie (Zumburschis), welche ein Regiment zu 6 Compagnien mit etwa 100 kleinen Gebirgshaubitzen, denen der Rücken des Kameels sowohl zum Transport als beim Feuern als Laffete dient; die Bewaffnung der Artilleriemannschaft ist der Säbel u. Pistolen. Die Genietruppen sind in einem Regiment Sappeure u. Mineure nach französischem Muster organisirt. Zu Teheran befindet sich ein Arsenal, Waffenfabrik, Kanonengießerei u. Pulvermühle, doch auch an andern Orten befinden sich derartige Etablissements. Die Formation der Armee ist, daß 2 Regimenter eine Brigade, befehligt von einem General (Sertip) bilden; 5 Regimenter befehligt ein General mit dem Titel Mil-pendschek, 12 Regimenter befehligt ein Emir-tuman, eine Armee wird von einem Serdar commandirt. Einen Generalstab u. ein Adjutantencorps gibt es nicht, nur der Schah hat besondere Adjutanten. Seemacht besitzt P., außer einigen kleinen Fahrzeugen, nicht. Flagge: roth, mit dem goldnen halben Mond in der Mitte, rings herum läuft eine goldene, nach innen ausgezackte Einfassung (u. Andern roth, in der Mitte mit einem weißen verticalen Streifen u. einer goldnen Sonne).
Eintheilung des Landes in 11 Provinzen od.[853] Beglerbegschaften: Aserbeidschan, Kurdistan, Ghilan (mit Dilem), Masenderan (mit Dahistan), Taberistan (mit Kumiß), Khorassan, Kuhistan, Irak, Kerman (mit Moghistan), Fars od. Farsistan (mit Luristan), Khusistan (mit Ahwas). Die Provinzen werden wieder getheilt in Districte od. Ballucks. Haupt- u. Residenzstadt ist Teheran. Vgl. Fraser, Historische u. beschreibende Darstellung von P., deutsch von Sporschill, Pesth. u. Lpz. 1836; Wagner, Reise nach P., Lpz. 1852; Flandin u. Coste, Voyage en Perse, herausgeg. von Burnouf, Lebas u. Ach. Leclere, Par. 1854, 8 Bde.; Ferriers Reise in P., Afghanistan etc., englisch von Jesse, Lond. 1856, 2. A. 1857; Lady Sheil, Glimpses of life and manners in Persia, Lond. 1856; Binning, A journal of two years' travels in Persia, ebd. 1857, 2 Bde.; Sandreczki, Reise nach Urmia, Stuttg. 1857; Hommaire de Hell, Voyage en Turquie et en Perse, Par. 1857; Blau, Commerzielle Zustände P-s, Berl. 1858.
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