[527] Zauberei, ist die Art des Aberglaubens, bei welcher der Versuch zur Beschränkung des göttlichen Waltens durch positives Eingreifen des menschlichen Thuns gemacht wird, unter der Voraussetzung der Mitwirkung übernatürlicher Mächte u. Kräfte, überirdischer Geister u. übermenschlicher Wunderhülfe, welche sich der Mensch unterthänig machen will. Ihr Zweck beschränkt sich immer auf irdisches u. individuelles Interesse, wie Reichthum, Glück, Gesundheit etc., erstreckt sich aber nie auf geistiges u. sittliches Wohlsein od. auf eine sittliche Gesammtheit; ihre Mittel sind immer bestimmte sinnliche Gegenstände, nie wird sie in rein geistiger Weise vollbracht durch einen bloßen bewußten Willensact. Man theilt die Z. in schauende (Wahrsagerei, Mantik) u. wirkende Z. (eigentliche Magie). Hegel hält die Z. für die erste Grundform der Religion selbst, es liege ihr die Voraussetzung zu Grunde, daß das Geistige die Macht über die! Natur ist, nur trete dieses Geistige noch nicht in! seiner Allgemeinheit, sondern als einzelnes, zufälliges, empirisches Selbstbewußtsein der Natur entgegen. Andere, wie Lange, meinen dagegen, daß sich sofort nach dem Verfall der Urreligion ins Heidenthum auch die Z. entbunden habe, u. unterscheiden als bestimmte Stufen der Entwickelung der Z. folgende: Die Z. in ihrer innigen Verschmelzung! mit der Religion od. die uralte Grundform, wie sie in dem medisch-persischen Magismus u. dem Dämonendienst auftritt; dann die Z. an der Religion od. die Cultusmagie der heidnischen Welt, wie sie sich in den heiteren Lustopfern u. blutigen Gräuelopfern zeigt; ferner die Z. neben der Religion, bestehend in den Zaubermysterien der Theurgie u. Kabbalistik, des Goëtenthums u. der Geisterbeschwörung; weiter die Z. als Niederschlag u. Verderbniß der Religion, wie sie sich bes. in dem Hexenwesen zeigt, indem die Hexen als die vor dem christlichen Bewußtsein zu Dämonen gewordenen alten Götter des deutschen Heidenthums angenommen werden; endlich die Z. als mittelalterliche u. moderne Geheimlehre od. als Zaubertheorie (Weiße u. Schwarze Magie). Dieser Periode folgte eine Zeit der immer seichter werdenden Aufklärung, welche alles Geisterhafte der diesseitigen Welt läugnete; sie fand ihre Reaction in neuerer u. neuester Zeit theils in einer unbefangenen Würdigung der Geheimnisse des Lebens, theils in der Verirrung der Tischklopferei, der Psychographen etc.
Das ganze Wirken der F. befaßt man mit dem Namen Zauberkunst. Die Z. findet sich bei allen Völkern des Alterthums u. hing gewöhnlich mit der: Religion zusammen, deren Diener sie auch übten.[527] Einige meinten, sie sei vor der Sündfluth erfunden u. von den Engeln, welche sich in die Töchter der Menschen verliebt hätten, auf die Erde gebracht u. die Menschen darin unterrichtet worden. Dieser Unterricht sei aber auch schriftlich abgefaßt worden, u. da Cham (s.d.), Noahs Sohn, sich nicht getrauet die Zauberbücher mit in die Arche zu nehmen, so habe er die Lehrsätze der Zauberkunst auf Steine gegraben, dieselben versteckt u. nach dem Verlaufen des Wassers wieder hervorgesucht. Cham soll nun seine Söhne, Chus u. Mizrajim, in der Zauberkunst unterrichtet haben, der Erstere aber nach Baktrien gegangen sein u. dort unter dem Namen Zoroaster diese Kunst gelehrt haben, welche Magie, u. die sie übenden Priester Magier hießen. Mit dem Glauben der alten Baktrer (Parsen) vermischt, erscheint auch der Dualismus der Chaldäer, welche im Alterthume ebenfalls als Zauberer bekannt sind, doch war der Chaldäismus, wenigstens in seinem Auftreten in den westlichen Ländern, stets astrologische Zauberkunst. Auch die Juder galten seit den ältesten Zeiten als große Zauberer. Bedeutend war die Z. in Ägypten, von wo aus sehr früh Zauberer nicht allein nach Griechenland, sondern auch in das Abendland kamen, u. bes. im Mittelalter den geheimnißvollen Zauber leiteten, wo man nach dem Stein der Weisen suchte. Freilich sind die Quellen für die ägyptische Z. ausländische, nämlich griechische u. hebräische, in welchen letztern dem Moses gegenüber die Zauberer mit ihren Künsten genannt werden, welche jedoch durch die von dem Nationalgotte der Hebräer unterstützten Werke des Moses bald zurückgedrängt wurden. Daraus ergibt sich der Unterschied zwischen Wunderthätigkeit u. Z. bei den Hebräern; als Wunder galt die Wirkung, welche der von dem Nationalgott Begabte that, als Z. die, welche im Namen eines fremden Gottes, also eines Götzen, hervorgebracht wurde u. schadete, u. daraus folgte die Verpönung aller Z. So sehr aber das Mosaische Gesetz die Z. verboten u. sogar mit der Todesstrafe belegt hatte u. so sorgsam auch Könige u. Priester über diesem Gesetze wachten, so unterblieb sie doch nicht, u. es waren mancherlei Zauberkünste bei den Hebräern gangbar. Erwähnt werden die Mekaschphim, Zauberer, welche Sonnen- u. Mondfinsternisse bewirken zu können vorgaben; Habarim, Schlangenbeschwörer (s.d.); Oph, Todtenbeschwörer, welche die Seelen Abgeschiedener durch Zaubersprüche aus dem Scheol citirten, um von ihnen die Geheimnisse der Zukunft zu erfahren (s. Endor); Meonenim, welche durch den falschen Blick ihrer Augen bezauberten. Als Mittel gegen Bezaubert- u. Behextwerden trugen die Hebräer, wie alle Morgenländer auch noch jetzt, Amulete (s.d.). Bes. benutzte man aber die Z. zur Heilkunde, u. Salomo selbst, welcher in der späteren Zeit auch als berühmter Zauberer galt, soll die Kunst Krankheiten zu heilen von Gott gelernt u. gewisse Zauberformeln verfertigt haben (s. Salomo 1). Einer der namhaftesten jüdischen Zauberer, welcher auch der christlichen Sage angehört, war Simon (s.d. 22) der Zauberer. Bes. gab dann der Kabbalismus vielfach Gelegenheit zum Gebrauch von Zauberformeln; so sollte man, um sich unsichtbar zu machen, an einem Quatembertage gegen 2,5 u. 7 Uhr die Namen Vahul, Dani, Haschah, Amam, Nana, It, Mebah, Poun, Jaial, Horach, Mezar, nebst den Namen der Engel u. der diese Tage regierenden Planeten auf ein Hirschfell schreiben u. um einen Haselstab winden; so lange man denselben trüge, würde man unsichtbar sein; Blinde sollten, um sehend zu werden, einen Zettel an den Hals hängen, mit folgenden Buchstaben beschrieben:
Bes. dienten mehre Psalmen, welche man eine bestimmte Anzahl Male hersagen mußte, als Mittel zur Heilung von Krankheiten od. als Vertreibungsmittel böser Geister. Bei den Griechen finden sich schon frühzeitig Zauberkünste erwähnt, bei Homer kommen u.a. vor der Zaubertrank der Helena, der Zaubertrank u. Zauberstab der Kirke, mit welchen sie die Gefährten des Odysseus in Thiere verwandelte, das Kraut Moly, durch welches diese wieder in Menschen verwandelt wurden, die Besprechung einer Wunde des Odysseus durch die Söhne des Autolykos, die Todtenbeschwörung des Odysseus. Unter den Ländern, welche durch Z. berühmt waren, steht Kolchis voran, wo die Familie des Königs Äëtes mit ihren Zauberkünsten heimisch war, sodann Thracien, später bes. das angeblich au Zauberkräutern reiche Thessalien. Bei den Römern galten die Etrusker, Sabiner u. Marser als Zaubervölker. Unter den Göttern, welchen von den Griechen u. Römern Zauberkünste zugeschrieben wurden, waren Aphrodite mit ihrem Zaubergürtel, Hermes durch das Zauberkraut Moly u. den Zauberstab, bes. Hekate, welche als große Zauberin verehrt wurde, dann Artemis als Mondgöttin, Kybele aus Phrygien, Proteus aus Ägypten. Als Zauberwesen wurden ferner betrachtet die Sirenen, Helena, Kirke, Medea, Pasiphaë, die Kabiren, Korybanten, Kureten u. v. A. Unter den Menschen sah man als mächtige Zauberer an bes. den Orpheus, dann Pythagoras, Empedokles, Demokritos (deren Reisen in das Ausland sie in den Ruf brachten dort die geheimen Künste erlernt zu haben), den Melampus, Epimenides, Musäos, die Sibyllen, später bes. Apollonios (s.d. 13) von Tyana. In den späteren Zeiten gab es ganze Schwärme von angeblichen Zauberern, gemeinen Leuten, welche sich als Orpheoteleten, Agyrten, Menagyrten in Griechenland u. unter dem Namen Magier, Babylonier, Chaldäer, Mathematiker, Ägyptier, Isispriester im Römischen Reiche umhertrieben u. allerlei Betrügereien ausübten. Denn damals drangen auch asiatische u. ägyptische Zauberkünste zu den Griechen u. verbanden sich bes. mit den Dionysischen Mysterien, den Culten der Unterwelt etc. Überhaupt kamen nach dem Glauben der Späteren alle Zauberkünste aus Ägypten, Assyrien, Chaldäa, Babylon, Persien u. Syrien. Die Mittel, welche man im klassischen Alterthum zur Z. anwendete, waren Sprüche u. Formeln, bestehend aus alten barbarischen unverständlichen Wörtern, z.B. Abracadabra (s.d.), od. wenn man an das Haus schrieb αισιον ασκι καλασκι τετραξ δαμναμευς αιξ, sollten darin befindliche Kranke geheilt werden; berühmt waren bes. die Ephesischen Buchstaben (s.d.) u. die Thracischen Tafeln, letztere angeblich ein Werk des Orpheus; Zauberkräuter, z.B. Polyon, Moly, Verbena, Scilla, Malve, Asphodelos; Zaubertränke (Philtra genannt, bes. um die Liebe zu erregen od. zu dämpfen), magische Steine, beschriebene Talismane, [528] Ringe, Zauberknoten, Gürtel, Kränze, Musik (Zauberflöte), magische Zahlen, thierische Bestandtheile (von Fröschen, Hyänen etc.), Menschenknochen. Der Einfluß, welchen man durch die Z. ausüben wollte, erstreckte sich theils auf die Natur, indem man den Lauf der Gestirne hemmen, die Sonne verfinstern, die Erde spalten, Berge u. Wälder erschüttern, Wolken, Stürme, Dürre, Unfruchtbarkeit, Regen, Sonnenschein herbeiführen od. abwenden, Wasser in Wein verwandeln, wilde Thiere zähmen wollte etc.; theils auf die Menschen, welche man durch den bösen Blick (Baskanie) u.a. Mittel verzaubern, in Thiere verwandeln, krank, wahnsinnig, od. unverwundbar, gesund, wieder jung machen zu können gedachte; theils auf die Todten, welche man aus der Unterwelt citirte (bes. bei Odysseus, am Flusse Acheron in Thesprotien, in Phigalia in Arkadien, am See Avernus in Unteritalien); auf Dämonen, welche die Menschen besessen hatten u. ausgetrieben wurden, od. welche man sich dienstbar machen wollte (Goëtie); od. endlich auf die Götter, auf deren Wir. ken man durch Beschwören einwirken wollte. Bei den Griechen war die Z. erlaubt, ja bisweilen suchte der Staat sie für seine Zwecke anzuwenden. Ebenso war sie in Rom Anfangs nicht verboten, wurde aber oft verfolgt, wenn der Staat, die Religion, die Bürger durch sie gefährdet wurden, später setzte man sie in der Lex majestatis der Giftmischerei gleich, indeß selbst Personen aus der kaiserlichen Familie, wie Tiberius, Agrippina, Nero, bedienten sich ihrer.
Auch dem germanischen Stamme war von jeher der Glaube an Z. eigen, aber ursprünglich galt ihnen die Z. mehr für gut, als böse, denn man befragte die Zauberer in Krankheit um Hülfe, in Noth um Rath u. beim Wunsch in die Zukunft zu sehen um Weihsage. Aber die meisten übernatürlichen Wirkungen schrieben die Deutschen den Geistern zu, u. Sache der Zauberer war die Geister zu nöthigen ihnen jene Kräfte mitzutheilen; dies geschah durch Beschwören od. Versprechen (s.d.), d.h. durch Gebete u. einzelne Wörter in Verbindung mit gewissen Ceremonien Wie man aber bei den Germanen bes. die Weiber als Wahrsagerinnen ansah, so wurde denselben auch bes. die Zauberkunst zugeschrieben, daher die Alrunen (wie Velleda), die weisen Frauen u. Hägsen (woraus später die verachteten u. verfolgten Hexen wurden) etc. u. alle anderen germanischen weiblichen Gottheiten sich auf verschiedene Art mit den Zauberinnen verbinden. Skandinavien war voll Zauberer u. Zauberinnen (Wolen); die Kunst der Letzteren stammte von dem Riesenweib Gullweig, hieß Seid u. stand in Verbindung mit der Religion. Bes. Arten der Z. waren die Todtenbeschwörung, wobei durch Zauberlieder auf Dreiwegen Todte u. Gespenster citirt wurden, Wettermachen, Erregung von Feindschaft unter den Menschen, Unverwundbarmachung, Bereitung von Liebes- u. Gifttränken. Als Zaubergeräth kommt bei den nordischen Zauberern bes. der Zauberstab vor neben den übrigen oben genannten Zaubermitteln. Auch findet sich im Nordlande der nahe Zusammenhang zwischen Z. u. Priesterthum auf der einen u. der Dichtkunst auf der anderen Seite; denn die älteste Dichtkunst, welche von Othin stammte, bestand in Zauberliedern, welche Priester von dem Gotte gelernt hatten u. dieselben theils anwendeten, theils vermehrten. Der Gott selbst hatte nach der Mythe durch diese seine Zauberlieder (Galldrar) seine Gestalt gewechselt, Feuer gelöscht, Wind verändert, Sturm gestillt u. sich in fremde Länder versetzt; daher nahmen auch Fürsten auf ihren Zügen solche Männer, welche in dem Besitze von Zauberliedern waren (Zaubersänger, Galldra-Smidir), mit sich, um feindliche Mächte u. Kräfte zu beschwören. Nach Einführung des Christenthums strafte man die Zauberer durch Landesverweisung u. Einziehung ihres Vermögens. Bei den Angelsachsen ist bes. Merlin (s.d.) der Zauberer berühmt. Im Mittelalter kam in Deutschland bes. die ägyptische Z. auf; das Zimmer, worin der Zauber gemacht wurde, war dunkel u. nur das matte Licht einer von der Decke herabhängenden Lampe ließ die an den Wänden bezeichneten mystischen Figuren, Hieroglyphen etc. erkennen; der Zauberer selbst, angethan mit einem langen, weiten Kleide (Zaubermantel), welches mit dem Zaubergürtel zusammengehalten wurde, worauf die Zeichen des Thierkreises gestickt waren, u. mit einer hohen Mütze bedeckt, in der Hand den Zauberstab haltend, womit er den Zauberkreis beschrieb, in welchen Niemand außer ihm selbst treten durfte, machte den Zauber durch allerhand magische Zeichen mit dem Stab in der Luft u. mit leise gesprochenen od. vielmehr gemurmelten Zauberformeln unter häufigen Anrufungen günstiger Geister, Räucherungen u. Verbrennungen auf einem im Zauberkreis errichteten Altar od. in einer auf dem Boden gemachten Vertiefung. Die Zauberglocke, welche inwendig mit mystischen Zeichen u. Charakteren bemalt war, sollte, von Zauberern berührt, die Wirkung haben, daß ein verlangter Geist erschien. Der Zaubergürtel sollte dieselben Wirkungen haben, wie der Zauberring. In den Märchen ist meist die Z. auf Verwandlung von Personen in Thiere (vgl. oben) od. Sachen angewendet, daher ist dort oft die Rede von bezauberten (d.h. durch irgend ein feindliches Wesen od. eine heimliche Kraft in nichtmenschliche Gestalt verwandelten) u. verwünschten Prinzessinnen u. Prinzen, welche der Entzauberung, d.h. der Wiederherstellung in ihre vorige Gestalt, sehnend entgegensehen, welche oft der Retter unbewußt u. zufällig bewirkt; von Zauberschlössern u. Zauberpalästen, worin Alles von edlen Metallen u. den glänzendsten Stoffen verfertigt ist u. welche mit allen Bequemlichkeiten, Annehmlichkeiten u. sinnlichen Genüssen angefüllt sind, wie es die schwärmerischste Phantasie nur erdenken u. ausmalen kann (vgl. Fee); von Zauberringen (s.d.), welche unsichtbar u. jung machten; von Zauberwagen, welche sich entweder selbst bewegten od. von Vögeln, Drachen etc. gezogen wurden u. die zum Zauber Gehörigen durch die Luft trugen; von Zauberbechern, welche sich von selbst füllten, u. von Zaubertischen, welche sich auf den Willen u. das Geheiß des Zauberers selbst deckten u. dann wieder verschwanden; von Zauberruthen, durch deren Berührung man allerhand Bezauberungen hervorbringen konnte, u. dgl. Das Christenthum hatte hierin nichts geändert, als daß es die Z. dem Teufel u. bösen Geistern, zu welchen die alten Götter umgewandelt wurden, zuschrieb u. von den Zauberern behauptete, daß sie im Bunde mit dem Teufel ständen, welcher ihnen gegen gewisse Versprechungen jene Kräfte verlieh. Indeß sogar Geistliche, denen als solchen schon vom Volke viel Umgang mit höheren Wesen, also auch Besitz von deren Gunst u. übermenschliche Kräfte zugeschrieben wurde, beschäftigten sich mit Fertigung, Austheilung u. [529] Verkauf von Zauberzetteln, oft mit Bibelstellen beschrieben, u. Zauberfiguren. Zwar erließ Karl der Große eine Verordnung, daß Niemand u. namentlich nicht Geistliche sich mit dergl. Anfertigung u. Handel abgeben sollten, aber damit wurde dem Aberglauben nicht gesteuert, ja die Kirche benutzte die Reliquien u. bes. das Zeichen des Kreuzes zu ähnlichen Zwecken u. nannte die dadurch bewirkten vermeintlichen Erfolge Wunder u. bezeichnete im Gegentheil alle Versuche jene Wunder als natürliche od. auch als nichtige Erfolge darzuthun, od. die Natur mit ihren Kräften, als nach bestimmten Gesetzen wirkend zu erkunden u. zu erkennen, als Teufelskünste So kamen Gerbert (nachmals Papst Silvester II.) u. Roger Bacon in den Ruf der Z., u. Letzteren mußte der Papst ausdrücklich von jenem Verdacht lossprechen, wogegen die gelehrten Ärzte Arnaldus de Villanova zum Tode verurtheilt u. Peter de Abano in effigie verbrannt wurde; als Zauberer galten ferner der Bischof Albertus Magnus, der Abt Joh. Tritheim. Vor Allen aber zeichnete sich durch Ruf der Z. Johann Faust (s.d. 2) aus, welcher mit seinem Famulus Joh. Wagner u. dem angeblich vom Teufel ihm beigesellten Geiste Mephistopheles allerhand Kunststücke machte, welche man für die evidentesten Z-en hielt. Tritheims Schüler, Cornel. Agrippa, wurde als Zauberer verfolgt, selbst den Astronomen Joh. Dee u. den Theophrastus Paracelsus hielten Viele für Zauberer. Wiewohl schon seit dem 16. Jahrh. Gelehrte auftraten, welche die Unmöglichkeit einer Verbindung mit dem Teufel, also auch die Unmöglichkeit einer Z., behaupteten, wie der Arzt Joh. Wier, der Engländer Reginald Scotus, Joh. G. Gödelmann, Anton van Dale u. A., so fanden sie doch von Anderen viel Widerspruch u. wurden wohl selbst für Zauberer gehalten. Freilich trugen auch namhafte Männer jener Jahrhunderte, bes. Philosophen, Ärzte u. Naturforscher, dadurch daß sie den Volksglauben an Geistererscheinungen, Elementargeister, Sympathien u. Antipathien, Palingenesien u. Metamorphosen in ihren Schutz nahmen u. demselben neues Ansehen gaben, selbst die Schuld des Zauberrufes. Erst durch Balth. Bekkers u. Thomasius' nachdrückliche Bemühungen kam man darauf, auch den Glauben an Z. aufzugeben, wenigstens der Bestrafung u. Verfolgung der angeblichen Zauberer von Seiten der Gerichte Einhalt zu thun.
Dessenungeachtet ist der Glaube an Z. unter den verschiedensten Gestalten unter dem Volke noch sehr ausgebreitet. Was zunächst die schauende Z. betrifft, so werden für dieselbe angewendet z.B. die Zauberschüssel, eine mit Wasser gefüllte Schüssel, über welche unter Nennung des Namens der Dreieinigkeit drei Kreuze gemacht werden, dann wird eine Silbermünze hineingelegt u. Fragen gestellt, soll eine Frage bejaht werden, so springt das Geldstück von selbst aus der Schüssel; ferner der Zauberspiegel, worin man Erscheinungen, welche Einem eine begehrte Antwort geben, od. den zukünftigen Gatten sieht; Erbbücher (bes. Bibel u. Gesangbuch) sind bes. geeignet zum wahrsagenden Aufschlagen, Erbschlüssel zur Entdeckung von Dieben, den Erbzaun muß man schütteln, um Etwas zu erfahren etc. Die wirkende Z. od. die Z. des Könnens hat ihre besonderen Zeiten u. Orte, in u. an welchen sie wirksam ist, z.B. die Zwölf Nächte, den Johannistag, den Ostertag, die Walpurgisnacht, den Mondwechsel, die Mitternachtsstunde, die Zeit der Dämmerung etc. od. den Kirchhof u. die Kreuzwege; auch wird die linke Seite des Menschen durchgehends als bes. zauberkräftig bevorzugt. Die Zahlen, welche bei der Z. vorkommen, sind im Allgemeinen die ungeraden, am häufigsten 3, 9, 7, 77, seltener 5. Der Act des Zauberns muß schweigend od. in dumpfem Murmeln geschehen. Die Zaubermittel sind größtentheils nur in der Überlieferung enthalten, welche sich im Geheimen von Geschlecht zu Geschlecht forterbt, jedoch so, daß die Geheimnisse nie auf dasselbe Geschlecht übergehen dürfen, sondern nur vom Vater auf die Tochter od. von der Mutter auf den Sohn. Einige wenige sind auch in den zahlreich verbreiteten Zauberschriften niedergelegt, von denen indeß der größte Theil nicht den eigentlichen Volksglauben enthält, sondern ein Werk raffinirter Betrügerei ist. Von einiger Wichtigkeit unter denselben ist das sogenannte Romanusbüchlein, gedruckt in Venedig.
Die Zaubermittel bestehen entweder in gewissen Handlungen od. in bestimmten zauberkräftigen Gegenständen. A) Unter den Zauberhandlungen sind die Beschwörungs- u. Besprechungsformeln, auch Segen (s.d. 3) genannt (wie Feuersegen, Fiebersegen), feststehend (s.u. Versprechen), ohne allen Sinn, meist aus dem Heidenthum überkommen od. mit christlichen Wörtern (bes. mit den Namen der Dreieinigkeit) verflochten, zuweilen auch aus Bibelsprüchen, Liederversen etc. bestehend, in befehlender, oft auch in erzählender Form, häufig in Reimen u. mit dem Namen der Person versehen, welche geschützt werden soll. Wenn eine solche Formel bleibend wirksam sein soll, so trägt man sie aufgeschrieben als Zauberschutzmittel od. Amulet entweder bei sich, od. hängt sie dem Vieh um den Hals, od. befestigt sie über die Thür, an die Wand, an Zäune, Bäume etc. Andere solche Mittel sind der Böse Blick, welcher an der Natur gewisser Leute (alter Frauen, Juden) haftet u. nur als Böses wirkend gedacht wird, Anhauchen als heilende u. schützende Wirkung, Anspucken gewisser Gegenstände (Geldstücke, Viehfutter etc.) als Glückszauber, Herumgehen od. Herumreiten um einen bestimmten entweder zu bezaubernden od. selbst einen Zauber ausübenden Gegenstand (Kirche, Altar, Herd). Aus dem Heidenthum ist das Opfer in die germanische Z. übergegangen, indem man zu gewissen Zeiten den unglückbringenden Mächten, wie dem Teufel, dem Feuer, dem Winde, den Nixen etc. Gaben darbringt. B) Unter den Gegenständen, welche zur Z. verwendet werden, üben manche den Zauber nur aus, wenn sie entweder gestohlen sind (Holz, Klee), od. erbettelt, od. ohne Abzug von dem geforderten Preis gekauft, od. wenn sie umgekehrt sind (ein Strumpf, ein Stuhl, eine Haube), od. zufällig gefunden (Todtenknochen, Zähne, vierblätteriger Klee), andere endlich unter einer bestimmten Verbindung od. besondere Behandlung (z.B. das neunerlei Holz zum Schutz gegen böse Z.). Diese Gegenstände sind hergenommen theils aus der Natur, theils aus dem Bereich des menschlichen Schaffens, theils vom menschlichen Körper, theils auch aus der Christlichen Kirche; sie sind größtentheils unmittelbar od. mittelbar aus der heidnischen Volksreligion hervorgegangen u. haben aus derselben ihre Bedeutung. a) Aus der Natur stammen her: Donnerkeile, Thau, Salz, Hexenkraut (Circaea lutetiana), Kreuzdorn (Rhamnus catharticus)[530] ein Schlafkönig (Schlafapfel, der Auswuchs an wilden Rosensträuchern), Dill, Allermannsharnisch (Allium victorialis), Kümmel, Hasenohr (Bupleurum), Tausendgüldenkraut, Königskerze, Raute, Wermuth, Johanniskraut, Gundermann, Meerzwiebel, Mistel, Alraunwurzel (Mandragora), Donnerkraut (Sedum telephium), der Kreuzschnabel, der Kopf u. die Augen des Wiedehopfs. Die meisten Naturdinge haben aber ihre Zauberkraft nur unter bestimmten Umständen u. Bedingungen; z.B. Wasser am Charfreitag, Oster- u. Johannistage hat Heilkräfte, Märzschnee, Maithau, Mairegen, Asche von den Osterfeuern, Kräuter am Johannis-, Gründonnerstage u. Himmelfahrtstage gesammelt, bes. sind aber die Johanniswurzel (Wurzel eines Farrenkrautes), das Johanniskraut (Hypericum perforatum) u. die Wünschelruthe, sämmtlich am Johannistage gewonnen, treffliche Zaubermittel zum Schutz gegen allerlei Behexung u. zur Gewinnung von Reichthum. b) Aus dem Bereich der von Menschen gemachten Dinge sind zauberkräftig ein gefundenes Hufeisen, die Axt, der Besen, der Feuerstahl, bestimmte Spielkarten, Erbsilberzeug, Knoten in Fäden, Stricken, Strohseilen, Hexensalbe u. Hexenpulver. c) Unter den vom menschlichen Körper hergenommenen Zaubermitteln besitzt bes. die Leiche heilende Zauberkräfte, die Berührung derselben od. Bestreichen mit einer Todtenhand vertreibt Warzen, Flechten, Muttermaale, Zahnschmerzen etc., Todtenknochen u. Schädel werden in ganz Deutschland häufig angewandt bei sympathetischen Curen u. Schatzgräberei, das Herz eines dreijährigen u. das eines ungeborenen Kindes, Zähne von Todten, Sargnägel haben Zauberkraft; Haare u. Fingernägel werden vergraben od. verbrannt, der Bund mit dem Teufel muß mit dem eigenen Blute unterschrieben werden; alles, was von einem Hingerichteten herrührt, ist glückbringend. d) Aber auch Dinge aus der Christlichen Kirche werden als Zaubermittel angewendet, so das Taufwasser gegen Kinderkrankheiten, das Weihwasser als Schutz gegen bösen Zauber, Brod u. Wein vom Abendmahl aufbewahrt, Wachs von den Altarkerzen, Moos an der Kirche gewachsen, Sand vom Kirchhofswege, Erde von den Kirchhöfen, Blätter von den bei der Fronleichnamsprocession für die Altäre errichteten Lauben, Bibeln, das Kreuzeszeichen als Handlung u. als Bild etc.
Nach ihrem Zwecke kann man als Arten der Z. Bosheitszauberei u. Schutz- od. Glückszauberei unterscheiden. A) Die Bosheitszauberei hat zum Zweck Anrichtung von Bösem, von Schaden entweder aus Haß u. Rache od. aus reiner Bosheit u. Schadenfreude, sie richtet sich bes. auf kleine Kinder, auf das Vieh, Feld, Garten, Wetter, körperliche Gesundheit etc. u. wird von den Hexen ausgeübt. Eine der ältesten Z-en dieser Art ist das Wetter- u. Hagelmachen u. Saatenverderben, welches man jedoch im 8. u. 9. Jahrh. mehr Zauberern als Zauberinnen zuschrieb, wozu sich dieselben einer Wanne od. eines Kruges bedienten, aus welchen sie den Zauber gossen, od. das Wasser erregten, daß Nebelwolken entstanden, welche sie nach den zu verwüstenden Feldern leiteten. Der Zweck B) der Schutz- u. Glückszauberei ist irdisches Wohlergehen herbeizuführen, u. zwar entweder Schutz vor möglicher Gefährdung des leiblichen Wohles sowohl von Seiten natürlicher u. gesellschaftlicher Übel, als auch bes. von Seiten boshafter Behexung, od. eine Abwehr u. Entfernung eines schon vorhandenen Unglücks, od. Erwerbung von Glücksgütern. a) Das schützende Zaubern besteht entweder in einem Unterlassen bestimmter Handlungen (z.B. Nichttödten der Schwalben, Störche, Spinnen, Nichts zu berufen, im Mondschein nicht zu spinnen, bei Besuchen nicht stehen zu bleiben, sondern sich zu setzen, das Brod nicht verkehrt auf den Tisch legen, ausgekämmte od. abgeschnittene Haare nicht zum Fenster hinauszuwerfen); od. in einer bestimmten einmaligen Handlung, z.B. wenn man die erste blühende Kornähre, welche man sieht, durch den Mund zieht, bekommt man das Kalte Fieber nicht, vor Zahnschmerz bewahrt man sich, wenn man sich Freitags die Nägel abschneidet, das Kreuzeszeichen schützt vor Behexung, wird auch zum Schutz des Hauses vor Unheil über die Thür gemacht, der Feuersegen schützt das Haus vor Feuersgefahr, das Vieh wird durch Besprechen vor Schaden behütet; od. in einem bleibenden zauberkräftigen Schutzmittel, z.B. Kinder tragen zum Schutz gegen Bräune rothe Bänder od. blaue Wollfaden um den Hals, vor Verwundungen macht man sich fest durch Zauberzettel, welche man bei sich trägt. b) Die Z. zur Abwehr eines vorhandenen Unglücks, bes. von Krankheiten, wird durch die sogenannten Sympathetischen Curen (s.d.) bewirkt. c) Die Z. zur Erwerbung von Glücksgütern richtet sich auf das Gedeihen des Hausstandes, den Gewinn von Geld (z.B. man muß das Geld in der Tasche schütteln, wenn man im Frühling zum ersten Male den Kukuk hört, man bewahrt sich einen sogenannten Heckpfennig auf, beim Spiel läßt man von einem Anderen den Daumen halten, Schatzgräberei), auf Reichthum an Vieh, Garten- u. Feldfrüchten (mit außerordentlich zahlreichen Anweisungen, wie man dazu gelangen kann), auf Glück im Handel u. Gewerbe, im Streit u. Kampf etc. (z.B. den Handkauf darf man sich nicht entgehen lassen, man kann Freikugeln gießen). Endlich ist man auch im Stande sich unsichtbar zu machen durch Rainfarren, welchen man in der Johannismitternacht gepflückt hat, u. durch verschiedene andere Recepte, welche bes. in den Alpenländern heimisch sind. Die Glückszauberei wird ausgeübt von sogenannten weisen Männern u. Frauen, klugen Leuten od. Hexenbannern. Diese finden sich bes. unter solchen Leuten, deren Beschäftigung in u. mit der Natur einen Einblick in deren Geheimnisse erwarten läßt, wie Schäfer, Thierärzte, Schmiede (welche früher in der Regel zugleich Thierärzte waren) u. Hebammen; Zigeuner u. Juden gelten als bes. kundige Feuer- u. Gewitterbanner. Übrigens dürfen sich diese weisen Leute ihre Curen nicht bezahlen lassen, wenn diese wirksam sein sollen.
Schon das Römische Recht brachte die Z. mit der Giftmischerei u. Astrologie (s.d.) in Verbindung u. bedrohte diejenigen, welche solche Künste trieben, als Strafe in den meisten Fällen mit dem Tode (s. oben). Das Canonische Recht ahndete noch außerdem den in dergleichen Bündnissen mit bösen Mächten liegenden Abfall vom Christenthum. Die Strafen, welche man bei germanischen Völkern auf die Z. setzte, waren bedeutend; bei den Franken, wo die Z. so im Schwange ging, daß man fast für jede Art derselben einen besonderen Künstler hatte, als Liebeszauberer, Beschwörer,[531] Wettermacher, Bandknüpfer etc. wurden die Zauberer den größten Verbrechern gleichgesetzt, u. die Geldbußen kamen dem Wehrgeld eines Freien gleich. Bei den Westgothen wurden Z. Treibende mit 200 Stockschlägen gestraft u. dann auf zehn nachbarlichen Gütern zur Warnung umhergeführt; gleiche Strafe traf die, welche sich eines Zauberers zu irgend einem übeln Zwecke bedienten. Gleiche Strenge findet sich gegen die Zauberkünstler auch in den longobardischen Gesetzen. Nach der Carolina wird der, welcher durch Anwendung von Zauberkünsten böslich einen Andern beschädigt, mit dem Feuertode bedroht; wer solche Künste treibt, ohne Andere zu beschädigen, sollte arbiträr gestraft werden. Die spätere Praxis aber wich in den Hexenprocessen (s.u. Hexe) hiervon ab u. ließ fast in jedem Falle die Todesstrafe eintreten, indem man die Folter zur Erpressung von Geständnissen mißbrauchte. Seitdem der Glaube an die Wirksamkeit solcher magischer Künste einer besseren Erkenntniß hat weichen müssen, gilt zwar die Z. als solche nicht mehr für ein besonderes Verbrechen, indessen kann das Vorgeben dergleichen Zauberkünste mächtig zu sein allerdings als Mittel zu andern Verbrechen, namentlich zu Betrügereien, Fälschungen u. Erpressungen, strafbar werden. Die Strafbarkeit solcher Leute, welche als Geisterbeschwörer, Segensprecher, Traumdeuter, Schatzgräber, Goldmacher etc. vielfach namentlich unter dem ungebildeten Volke ihr Wesen treiben, richtet sich alsdann nach der Größe des angerichteten Schadens u. nach dem Grade des Mißbrauchs, welcher dabei mit heiligen Gegenständen getrieben worden ist. Auch sogenannte Sympathetische Curen können unter Umständen, gleich der Z., strafbar werden.
Ganz bes. geht die Z., u. zwar als ein Theil der Religionsübung, noch unter den heidnischen Völkern im Schwange. Ausgezeichnet durch ihren Hang zur Z. waren im Norden Europas von jeher die Lappen, ein Stamm der Finnen. Bei ihnen hatte jedes Haus seinen Schutzgeist (Storjunkare), od. auch mehre, u. in der Kenntniß des Umgangs mit denselben bestand bei ihnen die Z. Die Zauberkunst war entweder angeboren od. gelehrt, u. die Theorie der Finnen u. Lappen war auch im Norden so berühmt, daß man sie dort mit dem Namen Finnekunst benannte, u. daß die Schweden u. Norweger oft ihre Söhne dahin schickten, um dieselben in den Zauberkünsten unterrichten zu lassen. Der Lehrling wurde vor der Aufnahme auf einem Stein unter einem Wasserfall umgetauft, um die christliche Taufe abzuwaschen, von welcher sie fürchteten, daß sie die Kraft ihrer Zaubergeister vernichtet habe. Zu den Zaubergeräthschaften gehörte: a) die Zaubertrommel (Kaunus, Quobdas), aus Fichten-, Tannen- od. Birkenholze, welches an einem besonderen Orte u. gegen die Sonne gekehrt gewachsen sein mußte, länglich-rund u. mit einem Fell bespannt, welches mit Götter- u. andern Bildern bemalt war; sie diente mehr zum Wahrsagen, wozu sie mit einem Hammer von Rennthierhorn geschlagen wurde; b) die Windknoten, Seile mit drei Knoten, welche die Lappen an die Schiffer verkauften; wenn man den ersten löse, so war der Wind mäßig u. günstig, der zweite war schon stärker, doch noch günstig, aber auf die Lösung des dritten folgte Sturm u. Ungewitter. Die Lappen konnten auch Schiffe bannen, gegen welchen Zauber nur die Menstruation einer Jungfrau half; c) Gane, kleine, flügellose Thiere, welche man in ledernen Zaubertaschen (Ganeska, Ganhild), bei den Götzenbildern in den Höhlen verwahrte. Von diesen Ganen schickte jeder zauberkundige Finne mehre aus, damit dieselben entweder an zufälligen, od. auch an bestimmten Orten Schaden anrichteten. Von ihnen Getroffene starben am Krebs. Einem Menschen konnten diese Gane nicht schaden, wenn der Zauberer nicht den Namen von dessen Vater kannte. Als Gegenmittel gegen dieselben galt das Gegenaussenden eines andern Gans. d) Tyre, leichte Körper von feiner, gelblicher Wolle, in der Größe einer Wallnuß; sollten lebendig sein u. sich dahin bewegen können, wohin der Besitzer sie haben wollte, u. dort Schlangen, Kröten, Mäuse u. allerhand Plagegeister erregen. Außerdem bedienen sich die Finnen einer Menge Dinge als Zaubermittel, um schädliche Wirkungen von sich u. ihren Sachen abzuhalten, welche in Menschenknochen, Kirchhofserde, Schlangenköpfen etc. bestehen, u. Kuckaromies (d.i. Sackmänner) heißen. Gleichen Zweck haben auch die Zauberrunen (Ukkos), hersagbare Lieder. Von den grönländischen Zauberern (Angekok), s.u. Grönländische Mythologie. In Sibirien u. wo sonst in Asien noch der Schamanismus verbreitet ist, ist mit ihm auch die Z. in großem Ansehen; Zauberer sind zugleich die Priester u. heißen bei den Tungusen u. Buriäten Schamanen (s.d.), bei den Teleuten Kam, bei den Jakuten Ajun u. Abys. Außer Weissagung u. Traumdeutung beschwören sie bes. allerhand. sowohl gute, als böse Götter, wobei sie in langen, ledernen Röcken erscheinen, welche mit Götzenbildern u. Thierfiguren verziert sind, u. unter tollen Geberden u. Sprüngen eine Zaubertrommel schlagen. Auch weibliche Schamanen gibt es. Wo der Lamaismus eingeführt ist, z.B. bei den Mongolen u. Kalmücken, wurden die Zauberer von den Lamen zwar verfolgt, dennoch ist Z. bei ihnen sehr häufig, bes. da die Zauberer (Böh) u. die Zauberinnen (Udugune), z.B. bei den Kalmücken, ihre Zauberthaten mit lamischen Ceremonien unterstützen. Neben den. verbotenen Zauberern gibt es aber bei diesen Völkern auch geduldete; die einen dieser Zauberer heißen Ssaddatschi, von welchen man glaubt, daß sie Regen u. Sonnenschein, Blitz u. Donner in ihrer Gewalt haben, wozu sie Bezoarsteine, in das Wasser gelegt, brauchen u. Beschwörungsformeln aussprechen; doch können andere Ssaddatschi ihren Zauber unwirksam machen; die anderen, Dallatschi, sind mehr Wahrsager, welche aus Schulterblättern verschiedener Thiere, welche in das Feuer gelegt werden, die Zukunft voraussagen. In Tibet bestehen sogar unter den Lehrstühlen der Wissenschaften auf den Hochschulen einige, wo Z. gelehrt wird u. welche deshalb aus allen Ländern Ostasiens besucht werden. In Japan gibt sich bes. die Secte der Dschammabos (s.d.) mit Zauberkünsten ab, in China die Taoße; man treibt hier Beschwörungen, Verwandlungen u. dgl. als Z. In Indien, wo die Z. uralt ist u. unter den ältesten Zauberern Dscharchas genannt wird, ist Z. meist Heilkunde; doch auch zum Zeitvertreib werden hier von besonderen Künstlern Z-en vorgestellt, z.B. die Schlangenbeschwörung (s.u. Schlangentanz 2). In Tunkin machen die Zauberer (Kanzo) eine besondere Secte aus, welche ihre Oberhäupter haben u. in großer Achtung stehen; die Einen, Thay-Bou, welche alle blind sein müssen, wahrsagen, die Anderen, Thay-Boutonie,[532] vertreiben böse Geister aus den Häusern, segnen neue Häuser, daß kein böser Geist hineinkommt, heilen Krankheiten, welche sie als Wirkungen der bösen Geister od. der Wassergötter ansehen; diese heilen mit Gesang u. dem Klang von Cymbeln, Becken u. Trompeten. Die Zauberer für gemeine Leute heißen Baotes u. sind wohlfeiler. Auch in Amerika findet sich die Z. unter den Indianerstämmen in verschiedenen Formen. Sehr verschiedene Ansichten von Zauberern haben mehre afrikanische Stämme; z.B. bei den Woloffen galten dieselben als Menschen von ausgezeichneten Kräften, daher auch ihre Könige für Zauberer gehalten wurden Dagegen die Quaganer in Guinea fürchteten sich vor ihren Zauberern als schädlichen Menschen, bes. vor den Sowahs, von welchen sie glaubten, daß sie das Blut aus Menschen u. Thieren saugten; vor den Pillis, welche das Wachsen des Reises verhindern etc., deshalb stellen sie den Zauberern nach u. erschlagen sie. In Kongo herrscht mehr die asiatische Ansicht über die Zauberer, nämlich sie gelten dort als Wettermacher u. Ärzte. Eben so bei den Kaffern; man theilt hier streng in gute u. böse Z; mit der ersteren, welche bes. in Krankheitsheilungen u. Wettermachen besteht, beschäftigen sich meist alte Weiber, die letztere besteht in dem Bezaubern. Diese letztere Art der Z. ist sehr gefürchtet u. wird streng bestraft. Vgl. Horst, Zauberbibliothek, Mainz 182126, 6 Bde; Scholz, Über den Glauben an Z., Bresl 1830; Gräße, Bibliographie der wichtigsten in das Gebiet des Zauber-, Wunder-, Geister- u. sonstigen Aberglaubens einschlagenden Werke, Lpz. 1834; Schleiden, Studien, ebd. 1857 (achte Vorlesung: Über Z. u. Geisterspuk); Wuttke, Der deutsche Volksaberglaube in der Gegenwart, Hamb. 1860.
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